Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. Wiss. Ang. Stefanie Hart Fallbesprechung Zivilrecht I WS 2013/14 Fall 12 Der Assistent A gerät beim Surfen im Internet zufällig auf die Homepage einer juristischen Versandbuchhandlung (V). Dort findet er ein Angebot über die komplette Rechtsprechungssammlung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für 1.950 €. Begeistert schickt er daher eine E-Mail und bestellt alle ca. 300 Bände „unter Bezugnahme auf Ihre Homepage“. V mailt zurück, er freue sich über seinen neuen Kunden, die Lieferung werde bald erfolgen. Als V die Lieferung fertig machen will, stellt er fest, dass die Sammlung tatsächlich 3.000 € kostet. Wie sich herausstellt, hatte ein Angestellter bei der Bearbeitung der Netz-Seite versehentlich den falschen Preis eingegeben. V stellt A daher vor die Wahl, entweder 3.000 € zu zahlen oder den Vertrag auf sich beruhen zu lassen. Kann A dennoch Lieferung der Rechtsprechungssammlung für 1.950 € verlangen? Fall 13 Der aus Wien stammende Student A sucht nach einer Besichtigung von Bamberg ein Cafe auf. Auf einem Tisch sieht er ein Schild stehen, auf dem neben dem Werbeaufdruck „Kloster-Bräu-Bamberg“ zu lesen ist: „Schwärzla- Seidla: 2,20 €“. Da er glaubt, es handle sich hierbei um ein spezielles Kaffeegetränk, bestellt er ein Seidla. Zu seiner Überraschung wird ihm ein halber Liter dunkles Bier serviert. Kann der Wirt W Bezahlung verlangen? Fall 14 G will bei dem Hotelier H kurzfristig für vier Personen zwei Doppelzimmer von Karfreitag bis Ostermontag bestellen. Er verschreibt sich jedoch, so dass er für vier Personen vier Doppelzimmer bestellt. Als G bei H am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. Wiss. Ang. Stefanie Hart Fallbesprechung Zivilrecht I WS 2013/14 Karfreitag eintrifft, erfährt er von seinem Missgeschick. H erklärt ihm, dass er die Bezahlung der vier Doppelzimmer verlange, da er wegen der Buchung des G andere potentielle Gäste habe abweisen müssen. G erklärt, dass er nur für zwei Doppelzimmer bezahlen werde. Was kann H von G verlangen? Fall 15 M kauft bei V Wäsche. Sie erzählt, dass sie die Wäsche ihrer Tochter zur bevorstehenden Hochzeit schenken möchte. Nachdem sich die Hochzeit der Tochter zerschlagen hat, will M den Kauf der Wäsche rückgängig machen. Ist dies möglich? Fall 16 K verkauft dem Antiquitätenhändler A aus dem Nachlass seines Onkels für 1.800 € ein Altarblatt, hergestellt von einem Mitglied der Malschule der sog. Praeraffaeliten. Später stellt sich heraus, dass die Darstellung eine Übermalung war und sich darunter ein weitaus wertvolleres Bild des hl. Sebastian aus dem 13. Jahrhundert verbirgt. Kann K anfechten? Abwandlung Nach dem Verkauf stellt K fest, dass sein Onkel das Altarblatt für 3.000 € gekauft hatte. Da ihm der mit A vereinbarte Preis zu niedrig erscheint, möchte er von dem Kaufvertrag loskommen. Ist das möglich?