Merkblatt Röteln (Rubella)

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Landratsamt Reutlingen
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Kreisgesundheitsamt
Geschäftsteil Gesundheitsschutz
Merkblatt Röteln (Rubella)
Erreger und Vorkommen
Die hochansteckenden Röteln (Rubella) werden durch das weltweit verbreitete Rötelnvirus (RNA-Virus) ausgelöst.
Da sie eine lebenslange Immunität hinterlassen, zählen sie zu den klassischen „Kinderkrankheiten“.
Symptomatik
Etwa die Hälfte der Infektionen im Kindesalter verlaufen ohne Symptome. Treten Symptome auf, so sind dies: ein
rötlicher, kleinfleckiger Hautausschlag, der im Gesicht beginnt, sich über Körper, Arme und Beine ausbreitet und
nach 1–3 Tagen wieder verschwindet, eventuell auch Kopfschmerzen, erhöhte Temperatur, Lymphknotenschwellungen (vor allem im Nacken und hinter den Ohren), eine leichte Entzündung der oberen Luftwege und eine Bindehautentzündung.
Seltene (jedoch mit zunehmendem Alter der Erkrankten häufigere) Komplikationen sind Gelenkentzündungen, Bronchitis, Ohrenentzündungen, Gehirnentzündung, Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung.
Röteln während der Schwangerschaft
Bei Schwangeren ohne ausreichende Immunität können die Viren auf das ungeborene Kind übergehen und zu einer
Fehlgeburt oder schweren Schädigungen führen. Das Risiko ist während der ersten Schwangerschaftswochen besonders groß, nach der 20. Schwangerschaftswoche besteht kein Risiko mehr. Typisch ist die Kombination von
Fehlbildungen des Herzens, der Augen und des Innenohrs. Zudem können z.B. geistige Behinderungen auftreten.
Infektionsweg
Der einzige bekannte natürliche Wirt für das Rötelnvirus ist der Mensch. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu
Mensch auf dem Luftweg über Tröpfchen, z.B. beim Sprechen, Niesen oder Husten.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und dem Auftreten erster Symptome) beträgt 14 bis 21 Tage. Die
Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits eine Woche vor Ausbruch des Hautausschlags und dauert bis zu einer Woche
nach dessen Auftreten.
Vorbeugende Maßnahmen
Den wirksamsten Schutz vor Röteln bietet die Impfung.
Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-Impfstoff) durchgeführt werden, in der Regel erstmalig im Alter von 11 bis 14 Monaten. Die zweite Impfung sollte bis zum Ende des 2.
Lebensjahres erfolgt sein.
Zielgruppen der Impfung bei Personen ≥ 18 Jahre:
• Frauen im gebärfähigen Alter ohne bzw. mit nur einer Impfung oder mit unklarem Impfstatus
• Frauen und Männer ohne Impfung oder mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen der Kinderheilkunde, der
Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung oder in Gemeinschaftseinrichtungen. (STIKO 2012)
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen bei Einzelfällen und Ausbrüchen
Häuslicher Bereich: Hier sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Gemeinschaftseinrichtung: Erkrankte sollen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen.
Kontaktpersonen: Alle ungeimpften oder nur einmal geimpften Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen
sollten möglichst frühzeitig eine MMR-Impfung erhalten.
Eine Schwangere mit unbekannten Impfstatus oder ohne Immunität, die Kontakt mit einer an Röteln erkrankten Person hatte, sollte Kontakt mit Ihrem Frauenarzt aufnehmen.
Meldepflicht
Die Erkrankung an Röteln (sowie der Krankheitsverdacht) wird durch den behandelnden Arzt, der Nachweis des Rötelnvirus durch das diagnostizierende Labor an das zuständige Gesundheitsamt namentlich gemeldet.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Kreisgesundheitsamt unter obengenannter Telefonnummer zur Verfügung.
Stand: November 2013
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