Informationen zu den Abschlussprüfungen 2014 - RvD

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Die Abschlussprüfungen
im Schuljahr 2013/14
Informationen für die
Abschlussschülerinnen und
-schüler am Donnerstag,
24. April 2014, 1. Stunde,
in der Pausenhalle der
Rainald-von-Dassel-Schule
Wichtige Termine im Überblick
24. April 2014, 1. Stunde: Info-Veranstaltung für
Abschlussschüler über Abläufe, Bewertungen etc.
durch den Schulleiter in der Pausenhalle
24. April 2014: Alle Abschluss-SchülerInnen erhalten einen
Wahlbogen für die mündliche Prüfung durch
KlassenlehrerInnen. Sie beraten sich mit Klassen/Fachlehrern und Eltern wegen der Fächer-Auswahl
24. April 2014: Infobrief an Abschlussschüler und Eltern
24. April 2014: Zusätzlicher Infobrief an H9-SchülerInnen
und deren Eltern über Abschluss-Dinge und
Übergang in H10 plus Anmeldeformular für H10
07. Mai 2014: Schriftliche Prüfung im
Fach Deutsch
12. Mai 2014: Schriftliche Prüfung im
Fach Englisch (gilt nicht für H9)
14. Mai 2014: Schriftliche Prüfung im
Fach Mathematik
16. Mai 2014: Abgabe der ausgefüllten Wahlbögen
für die mündliche Prüfung durch die Schüler
an KlassenlehrerInnen. Anschließend:
Abgabe der ausgefüllten Wahlbögen durch
KlassenlehrerInnen beim Schulleiter
16. Mai 2014: H9-Schüler geben außerdem
Anmeldung für H10 im Schuljahr 2014/15 ab
Wer nicht rechtzeitig abgibt, dem werden Fach
und Prüfer zugeteilt!!!
16. Mai 2014: Englisch-Fachlehrerinnen geben
dem Schulleiter die Auslosungen der PrüfPaare für die mündliche EnglischPflichtprüfung bekannt
• 02. Juni 2014: Bekanntgabe der Termine,
Räume und Prüfer für die mündlichen Prüfungen
im gewählten Prüfungsfach und in Englisch per
Aushang durch den Schulleiter in der kleinen
Pausenhalle
• Abschlussschüler informieren sich gut an den
Aushängen und machen sich Notizen!
• 04. Juni 2014: Bekanntgabe der Ergebnisse der
schriftlichen Prüfungsarbeiten durch
Klassenlehrer bzw. Fachlehrer
• 04. Juni 2014: Prüfungskommission kann einzelne
Schüler zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in
einem schriftlichen Prüfungsfach (Deutsch/ Englisch /
Mathematik) verpflichten
•
• 04. Juni 2014: Interessierte Schüler können auch einen
Antrag auf eine zusätzliche, freiwillige mündliche
Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach (D / E / M)
erhalten
• 06. Juni 2014: Abschlussschüler, die eine freiwillige
mündliche Prüfung in einem schriftlichen
Prüfungsfach ablegen wollen, müssen ihren Antrag
bis 13.15 Uhr im Sekretariat abgeben
• 11. / 12. / 13. (wenn nötig auch noch: 16. Juni 2014):
Mündliche Prüfungen (Pflichtprüfungen und freiwillige
Prüfungen)
Die schriftlichen Prüfungen
Die Dauer
• H9:
•
Deutsch
Mathematik
120 Minuten
120 Minuten
• H10 / R10: Deutsch
•
Mathematik
•
Englisch
180 Minuten
150 Minuten
120 Minuten
Verhaltens-Regeln
• Bei Krankheit an einem Prüfungstag
unbedingt sofort morgens telefonisch in
der Schule abmelden, dann zum Arzt
gehen und einen Attest in der Schule
vorbeibringen. Bei Fehlen ohne Attest
muss die Arbeit mit „6“ bewertet werden.
• Keine Täuschungsversuche, sonst erhält
die Arbeit eine „6“!!!
• Nur erlaubte Materialien benutzen
(Fachlehrer informieren, welche es sind)
• Abgabe der Handys vor Beginn der
Arbeiten (keine Zweit-Handys nutzen!)
• Toilettengänge finden einzeln - außerhalb
der Pausen – statt. Sie werden im
Protokoll vermerkt
• Kein vorzeitiges Verlassen der Arbeit und
der Schule
• Nach Arbeitsschluss ist für euch jeweils
Schulschluss
Bewertung
• Die Abschlussarbeiten zählen ein Drittel der
Jahresnote des jeweiligen Faches
• Alle anderen Noten des Jahres (schriftlich und
mündlich und fachspezifisch) ergeben zwei
Drittel der Jahresnote des jeweiligen Faches (als
Dezimalzahl vom Fachlehrer ermittelt)
• 04. Juni 2014: Bekanntgabe der Ergebnisse der
schriftlichen Prüfungsarbeiten durch
Klassenlehrer
Die mündlichen Prüfungen
Jeder Schüler der H10, der R10-Klassen
und jeder H9-Schüler, der die Schule nach
der H9 verlassen will muss zwei mündliche
Prüfungen ablegen:
1.) eine mündliche Pflichtprüfung in einem
selbst gewählten Fach
2.) eine mündliche Prüfung im Fach
Englisch (neu seit Schuljahr 2013/14)
I. Die mündliche Pflichtprüfung im
Wahlfach
Mögliche Prüfungs-Fächer:
• Jeder Schüler der H10 und R10-Klassen
muss eine mündliche Pflichtprüfung
ablegen. (H9-Schüler müssen es sich gut
überlegen!)
• Mögliche Fächer: alle Fächer – außer
Sport und Deutsch, Englisch, Mathematik
(gleich schriftliche Prüfungsfächer). Auch
epochale Fächer aus dem 1. Halbjahr sind
wählbar. Auch WPK-Fächer sind wählbar.
Welches Fach sollte man wählen?
• a) Ein sicheres Fach, in dem einem nichts
passieren kann, oder
• b) ein Fach, in dem man sich verbessern
möchte und kann (Absprache mit
Fachlehrern)
Abläufe bei den mündl. Prüfungen
24. April 2014: Erhalt der Wahlbögen
Überlegen, Besprechen, Durchrechnen,
welches Fach geeignet ist
Überlegen, ob Zuschauer erlaubt werden
sollen (maximal zwei Neuntklässler)
16. Mai 2014: Rückgabe an Klassenlehrer
• Ab 02. Juni 2014: Die Prüfungs-Details
den Aushängen in der Schule
entnehmen und sich notieren:
Prüfung im gewählten Fach
– Wann muss ich mich am Prüfungstag
melden?
– Wo muss ich mich melden?
– Wann beginnt meine Vorbereitungszeit?
– Wann beginnt die eigentliche Prüfung?
– In welchem Raum findet sie statt?
Prüfung in Englisch (gilt nicht für H9)
– Wann beginnt meine Prüfung?
– In welchem Raum findet sie statt?
– Mit welchem Mitschüler werde ich zusammen geprüft?
Die Prüflinge kommen bitte spätestens ca. 10 Minuten
vor Beginn der mündlichen Prüfung in der Schule an,
halten sich bis kurz vor Beginn ihrer Prüfung in der
Pausenhalle auf und begeben sich kurz vor
Prüfungsbeginn zum Prüfungsraum.
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Prüfungsvorbereitung für das Wahlfach:
Nur Stifte mitbringen (kein Papier etc.)
20 Minuten Vorbereitung unter Aufsicht
Schüler erhalten alle Aufgabenblätter,
Materialien, Papier
Schüler bearbeiten Aufgaben, machen sich
Notizen
Notizen können in der Prüfung verwendet
werden
Notizen werden bei Prüfungsende abgegeben
Dauer der Prüfung: 15 (max. 20) Minuten
• Prüfungsvorbereitung für Englisch:
• Keine Vorbereitungszeit
• Prüfungen von Zweier- oder DreierPaarungen
• Prüfungsdauer: 15-20 Minuten
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•
Mögliche Anwesende während der Prüfung:
a) ein Mitglied des Schulelternrats
b) ein Mitglied des Schülerrats
c) bis zu 2 Schüler des Vorabschlussjahrgangs
d) bis zu 2 Personen aus dienstlichem Interesse
e) der Schulleiter
• Schüler können im Vorfeld auf ihren
Wahlformularen a-c zulassen oder ausschließen
• Der Prüfungsverlauf beim
Wahlfach:
• In der ersten Hälfte der Prüfung (7-10
Minuten) redet der Prüfling allein,
stellt seine Aufgaben und Lösungen
vor
• In der zweiten Hälfte findet ein
Prüfgespräch statt
• Der Prüfungsverlauf in Englisch:
• Der Prüfer regt durch mitgebrachte
Materialien ein Gespräch mit den
Prüflingen an.
• Die Prüflinge bringen sich möglichst
gut in das Gespräch ein.
• Der Protokollant hält Menge und
Qualität der Schüler-Beiträge fest.
• Inhalte der mündlichen Wahl-Prüfung:
• Der gesamte Stoff des Schuljahres kann
drankommen
• Maximal grobe Themenabsprachen mit
dem Prüfer
• Also: Den ganzen Jahresstoff ordentlich
lernen!!!
• Nach Prüfungsende verlässt der Prüfling den
Raum. Prüfer und Ko-Prüfer legen die Zensur
fest
• Der Prüfling bekommt die Zensur anschließend
mitgeteilt
Bewertung der mündlichen
Prüfungen
• Im Wahlfach:
• Die Zensur der mündlichen Prüfung
bildet ein Drittel der Gesamtzensur des
Faches
• Alle anderen Noten des Jahres (schriftlich
und mündlich und fachspezifisch) ergeben
zwei Drittel der Jahresnote des jeweiligen
Faches
Bewertung der mündlichen
Prüfungen
Im Fach Englisch:
Prüfungszensur: Die Zensur der mündlichen
Prüfung bildet ein Drittel der Prüfungszensur. Die
schriftliche Abschlussarbeit in Englisch bildet zwei
Drittel der Prüfungszensur.
Zeugniszensur: Die Prüfungszensur ergibt ein
Drittel der Zeugnisnote. Alle anderen Noten des
Jahres (schriftlich und mündlich und
fachspezifisch) ergeben zwei Drittel der
Jahresnote des jeweiligen Faches
Die freiwillige mündliche Prüfung
• Eine freiwillige Prüfung gibt es nur in
einem der schriftlichen Prüfungsfächer:
Deutsch, Englisch oder Mathematik
• Sie läuft genauso ab wie die Pflichtprüfung
Wann lässt ein Schüler sich freiwillig prüfen?
• Man lässt sich prüfen, wenn man die
Abschlussarbeit „verhauen“ hat und sich
dadurch die Gesamtzensur in dem Fach
„versaut“ hat
Wie wird die mündliche Prüfung gewertet?
• Wenn es nur die schriftliche Abschlussarbeit gibt, zählt diese ein Drittel der
Jahresnote
• Macht man zusätzlich eine freiwillige
mündliche Prüfung, zählen beide Teile
zusammen ein Drittel - und zwar im
Verhältnis zwei zu eins, also zwei Drittel
schriftlich, ein Drittel mündlich
• Also bei schriftlicher + freiwilliger
mündlicher Prüfung:
• 2/3 für die Arbeit + 1/3 für die freiwillige
mündliche Prüfung = Note X als
Prüfungsergebnis in dem Fach.
• Diese gemischte Note macht jetzt 1/3 der
Gesamtzensur aus
• Die restlichen 2/3 ergeben sich aus allen
anderen Zensuren in dem Fach
Beispiel: Pauls Fall in Mathe
Paul hat ein ordentliches Schuljahr in Mathe
hinter sich: Alle schriftlichen und
fachspezifischen Leistungen des Jahres
ergaben zusammen die Vorzensur: 3,0
Das entspricht 2/3 der Jahreszensur
Die Abschlussarbeit „verhaut“ Paul: Note 5!!!
Berechnung von Pauls Jahresnote
Vorzensur mal zwei (da 2/3 der Jahresnote),
also 3,0 x 2 = 6
Die Arbeit einfach addiert (da 1/3 der
Jahresnote), also 6 + 5 = 11
Summe durch 3, um die Endnote zu
erhalten, also 11 : 3 = 3,666
3,666 entspricht 3,7 und wird zur
Jahresnote 4!!!!
Gesamtnote Mathematik: 4!!!! - Mist!!!!
Pauls Beispiel – mal anders:
• Paul macht freiwillig eine zusätzliche
mündliche Prüfung im schriftlichen
Prüfungsfach Mathematik, bereitet sich gut
vor und erhält die mündliche Note „2“
• Die Endnote setzt sich wieder aus 2/3
Vorzensur + 1/3 Prüfung zusammen, aber:
• Die Prüfnote besteht jetzt zu 2/3 aus der
schriftlichen und zu 1/3 aus der
mündlichen Teilprüfung
Pauls Beispiel anders – Teil II
• Rechnung:
• Zwei Drittel der Prüfung ergeben sich aus
der schriftlichen 5, also: 5 x 2 = 10
• Ein Drittel der Prüfung ergibt sich aus der
mündlichen 2, also:
• 10 + 2 = 12
• 12 : 3 (Anteile) = 4
•
•
•
•
•
•
•
•
Pauls Beispiel weiter:
Berechnung der Gesamtnote in Mathe:
Vorzensur (d.h. 2/3 der Endnote): 3,0
Prüfungsergebnis (d.h. 1/3 der Endnote
(schr.+mü.): 4,0
Rechnung:
3,0 x 2 = 6,0
6,0 + 4,0 = 10
10 : 3 = 3,3
3,3 ergibt die Mathematik-Zeugnisnote ....
.......3 !!!!!
Juhu!!! Paul hat sich durch die freiwillige
mündliche Prüfung von 4 auf 3
verbessert!!!!!
Aber Achtung!!!
Die freiwillige mündliche Prüfung
ist nur in manchen Fällen sinnvoll:
• 1.) Man muss mit der Vorzensur recht gut
stehen. Bei „ X,4“ hat man rechnerisch keine
Chance
• 2.) Man muss fast immer eine „1“ oder „2“ in der
mündlichen Prüfung erreichen, um sich zu
verbessern. Eine „3“ oder schlechter reicht nicht!
• 3.) Man muss sich voll einsetzen wollen. „Nur
mal so...“, funktioniert da nicht!!!!
• Am 04. Juni 2014 erfahrt Ihr die schriftlichen
Ergebnisse durch die Klassenlehrer
• Bei „Ausrutscher“-Zensuren und guten
Vorzensuren noch am 04. Juni durchrechnen
und mit Lehrern besprechen, ob eine freiwillige
mündliche Prüfung sinnvoll ist. Mit Eltern
besprechen
• Wenn ja, Antrag am 04. oder 05. Juni 2014
geben lassen, ausfüllen und bereits am 06.
Juni 2014 bis 13.15 Uhr im Sekretariat
abgeben!!!
Also:
Alles gut beachten!
Wenn nötig, noch einmal auf der Homepage
die Power-Point ansehen.
Und dann: Viel ERFOLG!!!
Feierliche Schulentlassung:
04. Juli 2014
10.30 Uhr in der Pausenhalle
Wichtig für Schüler der H9
• Schüler, die nach Klasse H9 mit
Hauptschulabschluss abgehen wollen:
• Den Hauptschulabschluss hat man nach
Klasse H9 automatisch, wenn man gar keine
Note „5“ oder ein Mal die Note „5“ hat.
• (Bei zwei oder drei „Fünfen“ wird’s
problematisch: Eigentlich hat man den HSAbschluss nicht. Vielleicht kann es Ausnahmen
geben. Das entscheidet die Klassenkonferenz).
Wichtig für Schüler der H9
Schüler, die nach Klasse H9 mit
Hauptschulabschluss abgehen wollen
. müssen schriftliche Abschlussprüfungen in
den Fächern Deutsch und Mathematik
ablegen.
• Sie müssen eine mündliche Prüfung in
einem Wahlfach ablegen.
• Ohne Prüfung kein Hauptschulabschluss!!
Wichtig für Schüler der H9
Schüler, die nach Klasse 9 in die Klasse H10
gehen wollen:
• 1.) Sie können nur dann automatisch in die
Klasse 10 übergehen, wenn sie höchstens
eine „5“ haben. (Zwei oder drei mal „5“ wird
problematisch –
Klassenkonferenzentscheidung!!!)
• 2.) Sie müssen keine Abschlussprüfung
ablegen, d.h. sie schreiben zwar die Arbeiten
in Deutsch und Mathematik mit, diese
werden aber wie eine normale Klassenarbeit
gewertet.
• 3.) Sie müssen keine mündliche Prüfung
ablegen.
Wichtig für Schüler der H9
• Gefahr!!!!!!!!!!!!!
Wer sich für Klasse 10 angemeldet hat und sich
nicht für die Abschlussprüfung anmeldet:
• muss es schaffen, nur einmal die Note „5“ im
Zeugnis zu haben.
Wenn er/sie dann doch zwei oder drei „5en“ im
Zeugnis hat, dann hat er/sie das große Risiko,
• a)keinen Hauptschulabschluss (da keine
Prüfung abgelegt) zu haben und
• b) keine Berechtigung in Klasse H10 zu gehen.
Er/sie verlässt die Schule ohne Abschluss!!!
Wichtig für Schüler der H9
Schüler, die nach Klasse 9 in die Klasse H10
gehen wollen:
• Wichtiger Tipp: Wer in mehreren Fächern
wackelig steht, sollte sich lieber vorsichtshalber
zur
Abschlussprüfung
(insbesondere
zur
mündlichen) anmelden und auf Nummer sicher
gehen!!! – Dann hat er – wenn es gut geht, den
Übergang in die 10. Klasse, wenn es schlechter
läuft, immerhin den Hauptschulabschluss.
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