Informationen zu den Abschlussprüfungen 2015 - RvD

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Die Abschlussprüfungen
im Schuljahr 2014/15
Informationen für die
Abschlussschülerinnen und
-schüler am Dienstag,
14. April 2015, 1. Stunde,
in der Pausenhalle der
Rainald-von-Dassel-Schule
Wichtige Termine im Überblick
14. April 2015:
- Alle Abschluss-SchülerInnen erhalten einen Wahlbogen
für die mündliche Pflicht-Prüfung (außer Englisch)
durch KlassenlehrerInnen. Sie beraten sich mit
Klassen-/Fachlehrern und Eltern wegen der FächerAuswahl.
- Abschlussschüler und Eltern erhalten einen Infobrief des
Schulleiters mit Abschluss-Infos.
- H9-SchülerInnen und deren Eltern erhalten zusätzlich
einen Brief über Abschluss-Dinge und Übergang in
H10 plus Anmeldeformular für H10
17. April 2015:
Aushang der Prüfungstermine für die
mündliche Pflichtprüfung in Englisch in der
Pausenhalle. Abschlussschüler der H10, R10a
und R10b notieren sich: Termin, Zeit, Raum!!!
20. und 21. April 2015:
Mündliche Pflichtprüfungen in Englisch.
Grundsätzlich schulfrei für die Klassen H10, R10a,
R10b. Prüflinge erscheinen zu ihrer Prüfung.
11. Mai 2015:
H9-Schüler geben Anmeldung für die
Abschlussprüfungen und für H10 im
Schuljahr 2015/16 ab
28. Mai 2015:
Schriftliche Prüfung im Fach Deutsch
02. Juni 2015:
Schriftliche Prüfung im Fach Englisch
(gilt nicht für H9)
03. Juni 2015:
Abschlussschüler geben ausgefüllten
Wahlbogen für mündliche Pflichtprüfungen
bei Klassenlehrer ab – Weiterleitung an
Schulleiter
Wer nicht rechtzeitig abgibt, dem werden
Fach und Prüfer zugeteilt!!!
09. Juni 2015: Schriftliche Prüfung im
Fach Mathematik
• 15. Juni 2015:
• Bekanntgabe der Termine, Räume und
Prüfer für die mündlichen Prüfungen im
gewählten Prüfungsfach per Aushang
durch den Schulleiter in der kleinen
Pausenhalle - Abschlussschüler
informieren sich gut an den Aushängen
und machen sich Notizen!
• 16. Juni 2015:
• Bekanntgabe der Ergebnisse der
schriftlichen Prüfungsarbeiten durch
Klassenlehrer bzw. Fachlehrer
• 16. Juni 2015:
- Prüfungskommission kann einzelne
Schüler zu einer zusätzlichen
mündlichen Prüfung in einem
schriftlichen Prüfungsfach (Deutsch/
Englisch / Mathematik) verpflichten
•
- Interessierte Schüler können auch einen
Antrag auf eine zusätzliche, freiwillige
mündliche Prüfung in einem
schriftlichen Prüfungsfach (D / E / M)
erhalten
18. Juni 2014:
Abschlussschüler, die eine freiwillige
mündliche Prüfung in einem schriftlichen
Prüfungsfach ablegen wollen, müssen ihren
Antrag bis 13.15 Uhr im Sekretariat
abgeben
22. / 23. / 24. Juni 2015:
Mündliche Pflichtprüfungen (außer
Englisch) und freiwillige Prüfungen
Die schriftlichen Prüfungen
Die Dauer
• H9:
•
Deutsch
Mathematik
120 Minuten
120 Minuten
• H10 / R10: Deutsch
•
Mathematik
•
Englisch
180 Minuten
150 Minuten
120 Minuten
Verhaltens-Regeln
• Bei Krankheit an einem Prüfungstag
unbedingt sofort morgens telefonisch in
der Schule abmelden, dann zum Arzt
gehen und einen Attest in der Schule
vorbeibringen. Bei Fehlen ohne Attest
muss die Arbeit mit „6“ bewertet werden.
• Keine Täuschungsversuche, sonst erhält
die Arbeit eine „6“!!!
• Nur erlaubte Materialien benutzen
(Fachlehrer informieren, welche es sind)
• Abgabe der Handys vor Beginn der
Arbeiten (keine Zweit-Handys nutzen!)
• Toilettengänge finden einzeln - außerhalb
der Pausen – statt. Sie werden im
Protokoll vermerkt
• Kein vorzeitiges Verlassen der Arbeit und
der Schule
• Nach Arbeitsschluss ist für euch jeweils
Schulschluss
Bewertung
• Die Abschlussarbeiten zählen ein Drittel der
Jahresnote des jeweiligen Faches
• Alle anderen Noten des Jahres (schriftlich und
mündlich und fachspezifisch) ergeben zwei
Drittel der Jahresnote des jeweiligen Faches (als
Dezimalzahl vom Fachlehrer ermittelt)
• 16. Juni 2015: Bekanntgabe der Ergebnisse der
schriftlichen Prüfungsarbeiten durch
Klassenlehrer
Die mündlichen Prüfungen
Jeder Schüler der H10, der R10-Klassen
und jeder H9-Schüler, der die Schule nach
der H9 verlassen will, muss mindestens eine
(H9) mündliche Prüfung ablegen bzw. zwei
(H10 und R10):
1.) alle Abschlussschüler: eine mündliche
Prüfung in einem selbst gewählten Fach
2.) alle außer H9: eine mündliche Prüfung in
Englisch
I. Die mündlichen Pflichtprüfungen
Die mündliche Prüfung in Englisch für
H10 und R-Klassen
- Aushang der Details in Pausenhalle am 17.
April 2015
– Schüler notieren: Uhrzeit / Raum /
Mitprüfling(e)
Ankunft spätestens ca. 10 Minuten vor Beginn
der mündlichen Prüfung in der Schule,
Aufenthalt in der Pausenhalle, pünktlich zum
Prüf-Raum gehen
- Keine Vorbereitungszeit
- Prüfungen von Zweier- oder DreierPaarungen (vorab ausgelost und
bekannt gegeben)
- Prüfungsdauer: 15-20 Minuten
- Punkte-Bekanntgabe direkt nach der
Prüfung. Noten werden nicht bekannt
gegeben, da die mündlichen Punkte
mit der schriftlichen Abschlussarbeit
zusammengerechnet werden.
Prüfungsnote Englisch wird erst am 16.
Juni 2015 genannt
• Der Prüfungsverlauf in Englisch:
• Der Prüfer regt durch mitgebrachte
Materialien ein Gespräch mit den
Prüflingen an.
• Die Prüflinge bringen sich möglichst gut in
das Gespräch ein.
• Der Protokollant hält Menge und Qualität
der Schüler-Beiträge fest.
• Prüfer und Protokollant beraten nach der
Prüfung die Punktevergabe und geben
diese den Prüflingen bekannt.
Die mündliche Prüfung in einem
Wahlfach
Mögliche Prüfungs-Fächer:
• Jeder Schüler der H10 und R10-Klassen
muss eine mündliche Pflichtprüfung
ablegen. (H9-Schüler müssen es sich gut
überlegen!)
• Mögliche Fächer: alle Fächer – außer
Sport und Deutsch, Englisch, Mathematik
(gleich schriftliche Prüfungsfächer). Auch
epochale Fächer aus dem 1. Halbjahr sind
wählbar. Auch WPK-Fächer sind wählbar.
Welches Fach sollte man wählen?
• a) Ein sicheres Fach, in dem einem nichts
passieren kann,
• oder
• b) ein Fach, in dem man sich verbessern
möchte und kann (Absprache mit
Fachlehrern)
Abläufe bei den mündl. WahlfachPrüfungen
14. April 2015:
- Erhalt der Wahlbögen
- Überlegen, Besprechen, Durchrechnen,
welches Fach geeignet ist
- Überlegen, ob Zuschauer erlaubt werden
sollen (maximal zwei Neuntklässler)
03. Juni 2015:
- Rückgabe der ausgefüllten Wahlbögen an
Klassenlehrer
• Ab 15. Juni 2015: Die Prüfungs-Details
den Aushängen in der Schule
entnehmen und sich notieren:
Schüler beachten/notieren:
- Prüfungstag
- Vorbereitungszeitpunkt und –raum
- Prüfungszeitpunkt und -raum
•
•
•
•
•
•
•
•
Prüfungsvorbereitung für das Wahlfach:
Nur Stifte mitbringen (kein Papier etc.)
20 Minuten Vorbereitung unter Aufsicht
Schüler erhalten alle Aufgabenblätter,
Materialien, Papier
Schüler bearbeiten Aufgaben, machen sich
Notizen
Notizen können in der Prüfung verwendet
werden
Notizen werden bei Prüfungsende abgegeben
Dauer der Prüfung: 15 (max. 20) Minuten
•
•
•
•
•
•
Mögliche Anwesende während der Prüfung:
a) ein Mitglied des Schulelternrats
b) ein Mitglied des Schülerrats
c) bis zu 2 Schüler des Vorabschlussjahrgangs
d) bis zu 2 Personen aus dienstlichem Interesse
e) der Schulleiter
• Schüler können im Vorfeld auf ihren
Wahlformularen a-c zulassen oder ausschließen
• Der Prüfungsverlauf beim
Wahlfach:
• In der ersten Hälfte der Prüfung (7-10
Minuten) redet der Prüfling allein,
stellt seine Aufgaben und Lösungen
vor
• In der zweiten Hälfte findet ein
Prüfgespräch statt
• Inhalte der mündlichen WahlfachPrüfung:
• Der gesamte Stoff des Schuljahres kann
drankommen
• Maximal grobe Themenabsprachen mit
dem Prüfer
• Also: Den ganzen Jahresstoff ordentlich
lernen!!!
• Nach Prüfungsende verlässt der Prüfling den
Raum. Prüfer und Ko-Prüfer legen die Zensur
fest
• Der Prüfling bekommt die Zensur anschließend
mitgeteilt
Bewertung der mündlichen
Prüfungen
• Im Wahlfach:
• Die Zensur der mündlichen Prüfung
bildet ein Drittel der Gesamtzensur des
Faches
• Alle anderen Noten des Jahres (schriftlich
und mündlich und fachspezifisch) ergeben
zwei Drittel der Jahresnote des jeweiligen
Faches
Bewertung der mündlichen
Prüfungen
Im Fach Englisch:
Prüfungszensur: Die Zensur der mündlichen
Prüfung bildet ein Drittel der Prüfungszensur. Die
schriftliche Abschlussarbeit in Englisch bildet zwei
Drittel der Prüfungszensur.
Zeugniszensur: Die Prüfungszensur ergibt ein
Drittel der Zeugnisnote. Alle anderen Noten des
Jahres (schriftlich und mündlich und
fachspezifisch) ergeben zwei Drittel der
Jahresnote des jeweiligen Faches
II. Die freiwillige mündliche Prüfung
• Eine freiwillige Prüfung gibt es nur in
einem der schriftlichen Prüfungsfächer:
Deutsch, Englisch oder Mathematik
• Sie läuft genauso ab wie die Pflichtprüfung
Wann lässt ein Schüler sich freiwillig prüfen?
• Man lässt sich prüfen, wenn man die
Abschlussarbeit „verhauen“ hat und sich
dadurch die Gesamtzensur in dem Fach
„versaut“ hat
Wie wird die mündliche Prüfung gewertet?
• Wenn es nur die schriftliche Abschlussarbeit gibt, zählt diese ein Drittel der
Jahresnote
• Macht man zusätzlich eine freiwillige
mündliche Prüfung, zählen beide Teile
zusammen ein Drittel - und zwar im
Verhältnis zwei zu eins, also zwei Drittel
schriftlich, ein Drittel mündlich
• Also bei schriftlicher + freiwilliger
mündlicher Prüfung:
• 2/3 für die Arbeit + 1/3 für die freiwillige
mündliche Prüfung = Note X als
Prüfungsergebnis in dem Fach.
• Diese gemischte Note macht jetzt 1/3 der
Gesamtzensur aus
• Die restlichen 2/3 ergeben sich aus allen
anderen Zensuren in dem Fach
Beispiel: Pauls Fall in Mathe
Paul hat ein ordentliches Schuljahr in Mathe
hinter sich: Alle schriftlichen und fachspezifischen Leistungen des Jahres
ergaben zusammen die Vorzensur: 3,0
Das entspricht 2/3 der Jahreszensur
Die Abschlussarbeit „verhaut“ Paul: Note 5!!!
Berechnung von Pauls Jahresnote
Vorzensur mal zwei (da 2/3 der Jahresnote),
also 3,0 x 2 = 6
Die Arbeit einfach addiert (da 1/3 der
Jahresnote), also 6 + 5 = 11
Summe durch 3, um die Endnote zu
erhalten, also 11 : 3 = 3,666
3,666 entspricht 3,7 und wird zur
Jahresnote 4!!!!
Gesamtnote Mathematik: 4!!!! - Mist!!!!
Pauls Beispiel – mal anders:
• Paul macht freiwillig eine zusätzliche
mündliche Prüfung im schriftlichen
Prüfungsfach Mathematik, bereitet sich gut
vor und erhält die mündliche Note „2“
• Die Endnote setzt sich wieder aus 2/3
Vorzensur + 1/3 Prüfung zusammen, aber:
• Die Prüfnote besteht jetzt zu 2/3 aus der
schriftlichen und zu 1/3 aus der
mündlichen Teilprüfung
Pauls Beispiel anders – Teil II
• Rechnung:
• Zwei Drittel der Prüfung ergeben sich aus
der schriftlichen 5, also: 5 x 2 = 10
• Ein Drittel der Prüfung ergibt sich aus der
mündlichen 2, also:
• 10 + 2 = 12
• 12 : 3 (Anteile) = 4
•
•
•
•
•
•
•
•
Pauls Beispiel weiter:
Berechnung der Gesamtnote in Mathe:
Vorzensur (d.h. 2/3 der Endnote): 3,0
Prüfungsergebnis (d.h. 1/3 der Endnote
(schr.+mü.): 4,0
Rechnung:
3,0 x 2 = 6,0
6,0 + 4,0 = 10
10 : 3 = 3,3
3,3 ergibt die Mathematik-Zeugnisnote ....
.......3 !!!!!
Juhu!!! Paul hat sich durch die freiwillige
mündliche Prüfung von 4 auf 3
verbessert!!!!!
Aber Achtung!!!
Die freiwillige mündliche Prüfung
ist nur in manchen Fällen sinnvoll:
• 1.) Man muss mit der Vorzensur recht gut
stehen. Bei „ X,4“ hat man rechnerisch keine
Chance
• 2.) Man muss fast immer eine „1“ oder „2“ in der
mündlichen Prüfung erreichen, um sich zu
verbessern. Eine „3“ oder schlechter reicht nicht!
• 3.) Man muss sich voll einsetzen wollen. „Nur
mal so...“, funktioniert da nicht!!!!
• Am 16. Juni 2015 erfahrt Ihr die schriftlichen
Ergebnisse durch die Klassenlehrer
• Bei „Ausrutscher“-Zensuren und guten
Vorzensuren noch am 16. Juni durchrechnen
und mit Lehrern besprechen, ob eine freiwillige
mündliche Prüfung sinnvoll ist. Mit Eltern
besprechen
• Wenn ja, Antrag am 16. oder 17. Juni 2015
geben lassen, ausfüllen und bereits am 18.
Juni 2015 bis 13.15 Uhr im Sekretariat
abgeben!!!
Also:
Alles gut beachten!
Wenn nötig, noch einmal auf der Homepage
die Power-Point ansehen.
Und dann: Viel ERFOLG!!!
Feierliche Schulentlassung:
10. Juli 2015
10.30 Uhr in der Pausenhalle
Wichtig für Schüler der H9
• Schüler, die nach Klasse H9 mit
Hauptschulabschluss abgehen wollen:
• Den Hauptschulabschluss hat man nach
Klasse H9 automatisch, wenn man gar keine
Note „5“ oder ein Mal die Note „5“ hat.
• (Bei zwei oder drei „Fünfen“ wird’s
problematisch: Eigentlich hat man den HSAbschluss nicht. Vielleicht kann es Ausnahmen
geben. Das entscheidet die Klassenkonferenz).
Wichtig für Schüler der H9
Schüler, die nach Klasse H9 mit
Hauptschulabschluss abgehen wollen
. müssen schriftliche Abschlussprüfungen in
den Fächern Deutsch und Mathematik
ablegen.
• Sie müssen eine mündliche Prüfung in
einem Wahlfach ablegen.
• Ohne Prüfung kein Hauptschulabschluss!!
Wichtig für Schüler der H9
Schüler, die nach Klasse 9 in die Klasse H10
gehen wollen:
• 1.) Sie können nur dann automatisch in die
Klasse 10 übergehen, wenn sie höchstens
eine „5“ haben. (Zwei oder drei mal „5“ wird
problematisch –
Klassenkonferenzentscheidung!!!)
• 2.) Sie müssen keine Abschlussprüfung
ablegen, d.h. sie schreiben zwar die Arbeiten
in Deutsch und Mathematik mit, diese
werden aber wie eine normale Klassenarbeit
gewertet.
• 3.) Sie müssen keine mündliche Prüfung
ablegen.
Wichtig für Schüler der H9
• Gefahr!!!!!!!!!!!!!
Wer sich für Klasse 10 angemeldet hat und sich
nicht für die Abschlussprüfung anmeldet:
• muss es schaffen, nur einmal die Note „5“ im
Zeugnis zu haben.
Wenn er/sie dann doch zwei oder drei „5en“ im
Zeugnis hat, dann hat er/sie das große Risiko,
• a) keinen Hauptschulabschluss (da keine
Prüfung abgelegt) zu haben und
• b) keine Berechtigung in Klasse H10 zu gehen.
Er/sie verlässt die Schule ohne Abschluss!!!
Wichtig für Schüler der H9
Schüler, die nach Klasse 9 in die Klasse H10
gehen wollen:
• Wichtiger Tipp: Wer in mehreren Fächern
wackelig steht, sollte sich lieber vorsichtshalber
zur Abschlussprüfung (inklusive mündlicher
Prüfung) anmelden und auf Nummer sicher
gehen!!! – Dann hat er, wenn es gut geht, den
Übergang in die 10. Klasse, wenn es schlechter
läuft, immerhin den Hauptschulabschluss.
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