Westliche Toleranz und islamischer Herrschaftsanspruch

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Dr. Stefan Etzel (Fulda)
Westliche Toleranz und islamischer Herrschaftsanspruch
„Der Islam ist nicht einfach eine Frage des Bewußtseins oder des
persönlichen Glaubens. Er stellt Herrschaftsansprüche.“
Literatur-Nobelpreisträger V.S. Naipaul 1
„Das tiefere Problem für den Westen ist nicht der islamische
Fundamentalismus. Das tiefere Problem ist der Islam, eine andere
Kultur, deren Menschen von der Überlegenheit ihrer Kultur überzeugt und von der Unterlegenheit ihrer Macht besessen sind.“
Samuel Huntington 2
Wohin treibt die Bundesrepublik, wenn
Richtung und Dynamik ihrer soziokulturellen Entwicklung zunehmend durch das
Zusammenspiel von institutionalisierter
„Toleranz“ einerseits und zuwanderndem
Islam andererseits bestimmt wird, zwei
Kräften, deren Verhältnis zur Eigen- resp.
Fremdgruppe gegensätzlicher nicht seien
könnte? Während die westliche Toleranz
dazu neigt, das Fremde auf Kosten des
Eigenen zu fördern, ist es beim Islam genau umgekehrt. Die latente „Fremdorientierung“ unserer Eliten aus Politik, Wissenschaft, Medien, Klerus und Hochfinanz
als den eigentlichen Protagonisten der
postmodernen Toleranz birgt Risiken für
die Zukunft unserer offenen Gesellschaft.
Es fehlt nicht an warnenden Stimmen vor
der islamischen Herausforderung als einer totalen Gefährdung der westlichen
Ordnungsvorstellungen, zumal sich diese
Herausforderung in weiten Teilen Europas „unter weit geschlossenen Augen“
vollzieht.
In Gestalt des „Dialogs mit dem Islam“
hat sich die westliche Toleranz zu einer
Interessenvertretung des Islam gegenüber
der Mehrheitsgesellschaft entwickelt, obwohl die Kompatibilität dieser Polit-Religion mit unserer Verfassungsordnung
noch völlig ungeklärt ist. Parallel mit der
Förderung islamischer Interessen und
Sichtweisen geht die Entmündigung des
Souveräns – der Mehrheit des Staatsvolkes –, der einer Fortsetzung der schleichenden Islamisierung unseres Landes inzwischen laut zwei Allensbach-Studien
vollkommen ablehnend gegenübersteht.3
Dennoch muß diese Mehrheit, die gute
Gründe für ihre Ablehnung angibt, seit Jahr
und Tag hinnehmen, daß diese Ablehnung,
ihre Gründe und alle kritischen Fragen
nach Gesamtinteresse und Gemeinwohlkompatibilität einer schleichenden Islamisierung als Ausdruck von „Intoleranz“ und
„Rechtsradikalität der Mitte“ aus der öffentlichen Debatte ausgegrenzt und damit
der kollektiven Meinungsbildung entzogen
wird. Dieser Entzug des Mitspracherechts
der Mehrheitsbevölkerung bei der Gestaltung der eigenen Zukunft geschieht im Namen einer Toleranz, die – selbst jeder kritischen Diskussion entzogen – als „zentraler Tugendfokus der gesellschaftlichen
Orientierung“ (H.-P. Raddatz) installiert
wurde, und zwar ohne stichhaltige Begründung dafür, aufgrund welchen konkreten
Interesses die aufnehmende Bevölkerung
die islamische Zuwanderung fördern sollte.
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„Wenn man ein Haus kauft“, sagt ein arabisches Sprichwort, „sollte man sich zuvor die Nachbarn genau anschauen.“ Es
liegt genug Wissen über Gewaltgeschichte
und ideologische Unveränderbarkeit jener
Religion vor, für deren Anhänger der
„Prophet mit dem Schwert“ das glorreiche Vorbild ist, um hier zunächst einmal
Vorsicht walten zu lassen. Die kritische
Islamwissenschaft hat auch heute jenen
Determinanten des Islamsystems wenig
hinzuzufügen, die Djabir Ibn Hayyan, Exponent der früh-islamischen Naturwissenschaften ausgangs des 8. Jahrhunderts auf
den beeindruckend einfachen Nenner
brachte:
1. Zum Islam gehört die Weltherrschaft,
2. den Trägern des Islam gebührt unbedingte Verehrung (Gefolgschaft),
3. die Durchsetzung des Islam rechtfertigt alle Mittel gegen die Menschen.4
Die wissenschaftliche Islamkritik führt
gegen die Vereinbarkeit von Islam und liberaler Gesellschaftsordnung drei Hauptthesen ins Feld:
1. ein säkularisierter Islam ist kaum möglich, denn für eine Übereinstimmung zwischen Islam und deutschem Grundgesetz
„müssten wesentliche Partien des Korans
und der Prophetenüberlieferung für nicht
mehr gültig erklärt werden; insbesondere
den zahlreichen Koranstellen und Prophetenworten, die zur Gewaltanwendung gegen Andersgläubige auffordern ... wäre
ohne Wenn und Aber die ewige Geltung
abzusprechen“. 5
dem Leben des Propheten. „Jenseits jeglicher Polemik ist festzustellen, dass Koran und Sunna die Anwendung von Gewalt gegen Andersgläubige ausdrücklich
befürworten, vor allem wenn sie den Interessen der ‘besten je für die Menschen
gestifteten Gemeinschaft’ (Sure 3,110)
dienlich ist“.6
3. Toleranz ist eine unislamische Kategorie, die ihm als eurozentrisches Konzept übergestülpt wird. „Wenn der interkulturelle Dialog dem Islam ... das Merkmal der generellen Toleranz zuweist, so
kollidiert er unmittelbar mit der systemstiftenden Vorbildfunktion des Verkünders
Muhammad, der auf Basis koranischer
Offenbarungen sowohl religiöse als auch
politische Toleranz als für den islamischen
Glauben im Grunde nicht vertretbar formulierte und damit die Richtung des Kollektivverhaltens der umma, der islamischen
Gemeinschaft, tendenziell vorgab“.7
Alle drei Thesen gründen auf dem Absolutheitsanspruch des Islam, der sich aus
dem Glauben an den Koran als dem authentischen, durch Verbalinspiration direkt übermittelten Wort Allahs ergibt, das
daher zeitlos gültig, unveränderbar und
jeder rationalen Kritik entzogen ist. Die
sich daraus ergebende zwingend buchstabengläubige Sicht auf den Urtext läßt Toleranz als „Verzicht auf das Monopol der
Wahrheit“ nur schwer möglich erscheinen.
Es ist daher zunächst zu prüfen, inwiefern das interkulturelle Dogma vom „toleranten Islam, dem Toleranz gebührt“ der
Realität standhält.
2. dem Islam ist Gewalt gegen Andersdenkende und Andersgläubige immanent; sie ergibt sich als religiöse Pflicht
aus dem Koran und als Erfolgsmodell aus
Was heißt „toleranter Islam“?
Wenn das Dogma vom „toleranten Islam,
dem Toleranz gebührt“ zuträfe, müßte
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Toleranz synchron wie diachron ein konstitutives Element des Islam sein, sich also
in gegenwärtiger wie vierzehnhundertjähriger historischer Praxis bestätigen lassen.
Die erste Frage wäre dann etwa, ob es im
Arabischen, der „natürlichen“ Sprache
Allahs, einen äquivalenten Begriff für unser Wort Toleranz gibt. Sprachen reflektieren und konstituieren Weltbilder, und
etwas, wofür es in einer Sprache keinen
Begriff gibt, hat in der sie tragenden Kultur keine Realität und kann im Bewußtsein der betreffenden Sprach- und Kulturgemeinschaft kaum präsent sein. Es ist
also von erheblicher Bedeutung, daß die
Sprache Allahs kein äquivalentes Wort für
„Toleranz“ im Sinne einer gleichberechtigten Anerkennung oder gar Wertschätzung anderer Glaubensüberzeugungen und
kultureller Normen kennt.8 Das ist nichts
Besonderes, ein affirmatives Verhältnis
zum Eigenen dominiert in fast allen Kulturen weltweit, die in Toleranz als „Anerkennung fremder Ideale“ eher mit Nietzsche
einen „Beweis des Mißtrauens gegen ein
eigenes Ideal, oder das Fehlen desselben“9
als Zeichen bedenklicher Unvernunft sehen würden. Das Besondere ist allerdings,
daß dem Islam von seinen westlichen Förderern die Fähigkeit angedichtet wird, sich
selbst außerhalb der eigenen Betrachtungssphäre begegnen zu können im Sinne jener ethisch-kulturellen Selbstrelativierung
als „Forderung der Vernunft“, von welcher die zeitgenössische Toleranztheorie
spricht,10 um den Islam der eigenen, eurozentrischen Ideologie kompatibel zu machen.
Die Beweisführung für die angeblich universelle Toleranz des Islam beginnt gewöhnlich mit der Aufzählung einiger judenund christenfreundlicher Koranstellen –
unter Ausblendung der weit höheren Zahl
gegenteiliger Aussagen. Unberücksichtigt
bleibt auch, daß viele dieser immer wieder zitierten „günstigen“ Koranstellen
falsch übersetzt und/oder falsch interpretiert werden und im Bewusstsein der Muslime oft einen ganz anderen Sinn haben.11
Wirklich entscheidend aber ist, daß die „toleranten“ Passagen des Koran von Muslimen
als zweitrangig anzusehen sind. Das bis
heute wichtigste Urteil in dieser Hinsicht
ist das des bedeutenden Juristen As-Suyuti
(15. Jh.), dem zufolge alle Koranstellen,
die günstig für die „Ungläubigen“ interpretiert werden könnten, als wirkungslos
zu betrachten sind. „As-Suyutis Meinung
wird von vielen modernen Ulama [Schriftgelehrten] geteilt und beeinflusst entsprechende Rechtsgutachten, auf die sich die
heutigen Mudschahidun und islamischen
Terroristen gerne berufen.“12
In diesem Sinne argumentierte auch Sayyid Qutb (1906-1966), Chefideologe der
Muslimbrüder und bis heute einer der einflußreichsten Vordenker des politisch bewußten Islam. Er warnte ausdrücklich davor, die aus westlicher Sicht „tolerant“ erscheinenden Passagen des Korans zu betonen. Hierdurch würden zutiefst unislamische Geistesgewohnheiten wie der Relativismus das Göttliche verdrängen, das im
Islam alles sei. Der Islam als Totalität ist
für Qutb unvereinbar mit ethischer Selbstrelativierung, weil dies der Unwahrheit
eine Gasse schlagen würde. Diese ist Folge
von Jahiliyyah, der „Unwissenheit“ über
die wahre Leitung des Menschen durch
Allah, die durch den philosophisch-theologischen Irrweg von griechischer Antike
und Christentum als jene „schreckliche
Spaltung“ der gesamten Lebenswirklichkeit in die Welt kam, die in der Aufklärung
mit ihrer „trostlosen Trennung zwischen
Kirche und der Gesellschaft“ ihre Vollen-
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dung fand 13 – der Grundlage westlicher
Toleranz also. Säkularisierung, Individualismus und überhaupt der irreführende
Glaube an die Macht der menschlichen
Vernunft, all das sind Erscheinungsformen
von Jahiliyyah. Geradezu als Paradebeispiel für diese islamische Gleichung aufklärerische Vernunft=Unwissenheit muß
da Toleranz erscheinen, verlangt doch das
(erste) Paradox der Toleranz aus Vernunftgründen das zu tolerieren, was nach
eigener Überzeugung falsch oder gar moralisch schlecht ist, eine Haltung, die jedem frommen Muslim als Abfall vom wahren Glauben erscheinen muß, als todeswürdiges Verbrechen also.
Kritische Islamwissenschaft und Avantgarde des modernen Islam stimmen also
in einem Punkt überein: Toleranz ist eine
völlig unislamische Tugend. Wer solche
Wahrheit allerdings in der deutschen Öffentlichkeit zum Besten gibt, läuft Gefahr,
der „Intoleranz“ geziehen zu werden. Hier
gilt nur der Regelsatz der „dogmatischen
Islamophilie“ (Siegfried Kohlhammer) als
gesellschaftsfähig. Es treten dann so absurde Phänomene auf wie nach den Massenmorden im Namen Allahs vom 11.
September 2001, als der Moderator eines
deutschen Nachrichtenmagazins mit den
fast schon in drohendem Unterton vorgetragenen Worten vor die Kamera trat: „Damit eines ganz klar ist: Der Islam ist eine
von Grund auf tolerante Religion!“.14 –
Der alle Anzeichen der charakteristischen
Faktenresistenz politischer Religionen tragende Proislamismus kommt natürlich
nicht ganz ohne rationale Begründungsfassade aus. Der Mythos vom toleranten Islam wird daher mit „Beweisen“ unterfüttert, die sich auf drei stereotype Behauptungen eingrenzen lassen:
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
1. Die Institution des Schutzvertrages
(Dhimma) habe christlichen und jüdischen
Minderheiten (Dhimmis) umfassende „Toleranz“ gesichert.
2. Das Kalifat von Cordoba (Al-Andalus)
sei eine Hochblüte „toleranten“ Zusammenlebens von Muslimen, Christen und
Juden gewesen.
3. Der Koransatz „Es soll keinen Zwang
im Glauben geben“ (Sure 2/256) beweise die universelle Glaubensfreiheit und
Toleranz im Islam.
Wer einen Blick hinter diese Beweiskulisse
wirft, macht eine verblüffende Entdeckung:
Keiner dieser seit Jahr und Tag in ermüdender Monotonie vorgetragenen „Beweise“ hält einer kritischen Überprüfung auch
nur im Ansatz stand:
BEWEIS 1: Schutzvertrag – oder Schutzgelderpressung?
Dieses „Kronjuwel in der Schatzkammer
islamischer Toleranz“ trifft nur in dem Sinne zu, daß Christen und Juden als „Schriftbesitzer“ eine Sonderbehandlung erfahren,
wonach sie nicht wie „Heiden“ (Polytheisten) sofort zu töten sind, sondern – sofern sie sich der islamischen Herrschaft
unterwerfen – nach den Regeln eines
„Dhimma“ genannten Schutzvertrages als
„Dhimmis“ (Schutzbefohlene) leben dürfen. Sie können dann ihrer Religion ohne
Todesgefahr treu bleiben, dürfen sie aber
nicht öffentlich sichtbar ausüben. Die
Dhimmis müssen/mußten sich diese „Toleranz“ freilich durch Sondersteuern teuer erkaufen und blieben bis heutigen Tags
stets rundum diskriminierte Bürger zweiter Klasse. Ausschluß von Christen von
öffentlichen Ämtern, Nichtigkeit ihrer Zeugenaussage gegen Muslime, geringe Strafen bei Ermordung durch Muslime und
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Kirchenbauverbot sind seit über tausend
Jahren Regeln dieses durch und durch
toleranten Systems, die bis heute in praktisch allen muslimischen Ländern mehr
oder weniger Gültigkeit besitzen,15 wie
nicht zuletzt die hohe Zahl anerkannter
christlicher Asylbewerber aus islamischen
Staaten zeigt.
In Wahrheit handelt es sich bei diesem
sogenannten Schutzvertrag um Schutzgelderpressung. Er ist ohnehin kein Vertrag in unserem Sinne, weil er unter Gewaltandrohung zustande kommt. Der erkaufte Schutz vor dem Islam durch diesen
selbst ging freilich nicht so weit, daß er
die drastische Reduzierung Andersgläubiger in seinem Herrschaftsbereich verhindert hätte. Das gehört zu den systemimmanenten Zwängen, denn: „Die Gleichberechtigung der anderen Religion anzuerkennen, wäre nicht nur ein absurder Widerspruch zum Anspruch der einen absoluten Wahrheit, sie stellte auch eine sträfliche Vernachlässigung religiösen Ernstes
und Eifers dar. Die Verachtung und Demütigung der anderen Religion(en) ist somit nicht dem Belieben der einzelnen Gläubigen anheimgestellt und deren Sadismus
oder Gutmütigkeit, sondern religiöse Pflicht.
Mit anderen Worten: Der Preis für die Duldung durch das Utilitasprinzip des Dhimmastatus ist die Demütigung. Das geht
schon aus der grundlegenden Koranstelle
9, 29 hervor, wo die Tributzahlung (jizya)
mit der demütigenden Unterwerfung einhergeht. Beides nur ermöglicht und gewährt die Duldung der Existenz.“16
BEWEIS 2: Al-Andalus – „Das Land,
wo Blut und Honig floß“
Das ist das zweite Paradepferd der dogmatischen Islamophilie. Der Islam gehöre
auch historisch zu Europa, behauptete bei-
spielsweise im Mai 2002 die grüne Ausländerbeauftragte Marieluise Beck in einer Bremer Moschee. 800 Jahre lang hätten Christen, Juden und Muslime friedlich in der toleranten Gesellschaft des muslimischen Al-Andalus zusammengelebt,
dem heutigen Spanien, weswegen die „Einbürgerung des Islam“ in die deutsche
Gesellschaft dringend geboten sei.17
Begibt man sich auf die Suche nach dem
Toleranzparadies von Al-Andalus, kommt
einem die Sache rasch spanisch vor. Das
fängt schon damit an, daß bis ins 19. Jahrhundert in der muslimischen Welt von AlAndalus als Ort einer Hochblüte von Pluralismus und Toleranz nichts bekannt
war.18 Das geben die Fakten auch gar nicht
her: Von den rund 800 Jahren islamischer
Herrschaft in Spanien war es nur ein knappes halbes Jahrhundert gegen Ende des
ersten Drittels dieser Epoche (ab ca. 930),
daß einige wenige der andalusischen Kalifen tatsächlich eine halbwegs tolerante
Herrschaft ausübten. Sie unterbrachen jedoch nur kurzfristig die Tradition der Christen- und Judenverfolgungen, die durch
ihre Nachfolger dann (ab 976) umso brutaler wieder aufgegriffen wurden, wobei
Minarette aus Christenschädeln als neue
„Kunstform“ des spanischen Islam19 als
Höhepunkt dieser unmittelbar auf die kurze Scheinblüte multikultureller Toleranz
folgende lange Blütezeit des Terrors angesehen werden können. Von al-Andalus
aus nahmen arabische Truppen und Banden jetzt wieder ihre Raubzüge auf, durchdrungen von der Idee des Dschihad als
einer „heiligen Aufgabe“, wie der aus alAndalus stammende Universalgelehrte Ibn
Khaldun schrieb, denn „der Islam hat den
Auftrag, Macht über die anderen Nationen zu gewinnen.“ Diese andalusische
Praxis tätiger Toleranz setzte sich im ge-
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samten 11. und 12. Jahrhundert fort. Als
der berühmteste andalusische Jude, der
spätere Philosoph und Arzt Maimonides,
1149 als Jüngling vor den Judenverfolgungen aus Córdoba floh, existierten kaum
noch christliche oder jüdische Gemeinden
im toleranten al-Andalus.20
Was also vom Proislamismus als „Beweis“
für die universelle Toleranz des Islam
während seiner gesamten 1400jährigen
Geschichte präsentiert wird, war eine
knapp 50-jährige Episode relativer Duldsamkeit in einem Randgebiet der islamischen Welt und war selbst dort eine absolute Ausnahme von der Regel. Die historische wie territoriale Marginalität erweist sich auch darin, daß die kurze
Scheinblüte der Toleranz völlig folgenlos
für den islamischen Kulturkreis blieb.
BEWEIS 3 – „Kein Zwang im Glauben“
– bedeutet nicht Religionsfreiheit
Schließlich begegnet man noch mit schöner Regelmäßigkeit der Behauptung, der
Satz „Es soll keinen Zwang im Glauben
geben“ aus Sure 2,256 sei Ausdruck von
Religionsfreiheit und Toleranz im Islam.
Mit gleicher Berechtigung ließe sich der
„Schwertvers“ aus Sure 9 als Beweis für
seine Intoleranz anführen: „Tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie,
umzingelt sie und lauert ihnen überall
auf!“. Damit stünde es 1:1. Das wahre
Verhältnis ist aber 206:1 – für die Intoleranz. So vielen Koranstellen, die NichtMuslime und Konvertiten mit härtesten
Strafen bedrohen, steht nämlich das „Kein
Zwang im Glauben“ mutterseelenallein
gegenüber.21 Ohnehin ist der Sinn dieser
Aussage ein anderer, als er zum Zwecke
der Täuschung insinuiert wird, wie sich
aus dem Kontext des Verses erschließt.
Bezieht man die ihm vorausgehenden PasAufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
sagen mit ein, wird klar, daß nur, wenn
man die einzig wahre und natürliche Religion – hier: den Islam – angenommen hat,
es keinen Zwang mehr im Glauben gibt.
Mit anderen Worten: Der Vers handelt
nicht von Religionsfreiheit in unserem Sinne, sondern von der Freiheit des Muslim,
seine Religion ohne jede Einschränkung
ausüben zu dürfen. Am besten zeigt sich
diese Qualität von Freiheit am Beispiel des
Übertritts zum Islam: Er soll aus freiem
Entschluß, ohne Zwang erfolgen. Mit der
freien Entscheidung für den Islam hört
dann aber die Entscheidungsfreiheit des
Muslim auf, da seine Autonomie als Individuum, seine Willens- und Glaubensfreiheit nun durch das „Gesetz Allahs“ aufgehoben sind. Würde er sich jetzt wieder
gegen den Islam entscheiden, und zu einer anderen Religion übertreten wollen, ist
er nach dem Gesetz Allahs (Scharia) zu
töten.22 Wir haben es hier also zumindest
mit Zwang zum Glauben zu tun – und bei
infragestehender Sure nicht mit Religionsfreiheit, sondern religiöser Freiheit...
Als Essenz islamischer Toleranz lässt sich
also resümieren:
– Schutz vor dem „Tolerierenden“ gegen
Bezahlung desselben;
– eine kurze, folgenlose Episode relativer
Duldsamkeit vor über 1.000 Jahren am
Rande der islamischen Welt;
– eine falsch bzw. irreführend interpretierte
Koransure.
Mit dieser Beweisattrappe wird letztlich
das Gegenteil dessen bewiesen, was bewiesen werden soll: Toleranz ist keinesfalls ein authentisches Element des Islam.
Wenn sich aber die erste Hälfte des Dogmas vom „toleranten Islam, dem Toleranz
gebührt“ als unhaltbar erweist, stellt sich
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die Frage, welche Stellung dem Islam denn
nun in unserer Gesellschaft dann gebührt.
Nimmt man die Grundregel jeden RisikoManagements zur Leitschnur („Drum prüfe, wer sich ewig bindet“), so kann die
Harmlosigkeitsvermutung nicht am Anfang
der Debatte stehen, wenn von seriöser
Seite auf ein erhebliches Risikopotential
hingewiesen wird.
Der Herrschaftsanspruch des Islam
Alle bisher genannten Risikofaktoren –
Gewaltimmanenz, habituelle Intoleranz,
Unvereinbarkeit mit säkularem Staat und
demokratischer Verfassungsordnung –
müssen im Zusammenhang mit dem
Hauptziel des Islam gesehen werden, der
Ausdehnung seiner Herrschaft über den
ganzen Erdball. Dieser Herrschaftsanspruch besteht von Anbeginn, ergibt sich
aus der inneren Logik einer absolutistischen Religion und beschränkt sich daher auch nicht auf die spirituelle Sphäre,
sondern fordert ausdrücklich auch die
physische, politische Herrschaft über die
Territorien aller Länder dieser Erde. Die
Einzigartigkeit des Islam besteht daher
nicht nur in seiner Gewaltideologie,23 auch
sein unerschütterliches Streben nach territorialer Weltherrschaft unterscheidet ihn
von allen anderen Weltreligionen, weswegen ihn Majid Khadduri, einer der herausragenden Kenner islamischen Rechts („The
Islamic Concept of Justice“, 1984) auch eine
„göttliche Nomokratie auf imperialistischer
Basis“ nennt. Diese einzigartige Verbindung von Territorium und Transzendenz
schlug sich in einer „Zwei-Reiche-Lehre“
nieder, die sich fundamental von der christlichen Zwei-Reiche-Lehre unterscheidet,
wie sie von Jesus begründet („Mein Reich
ist nicht von dieser Welt“24 ), von Augustinus ausformuliert25 und von dem Augu-
stinermönch Luther seinen Zwecken angepaßt weitergeführt wurde26 , um schließlich in der Gewaltentrennung des modernen Verfassungsstaates seine politisch angemessene Form zu finden: „Du darfst
glauben was Du willst [Religion], solange
Du Dich an die öffentlich geltenden Normen hältst [Staat]“.
Dem Islam muß eine solche Trennung der
Geltungssphären von transzendenter und
irdischer Welt, von weltlichem Recht und
göttlicher Gerechtigkeit, von diesseitigen
Staaten und dem Jenseitsreich Gottes
letztlich als Gotteslästerung erscheinen.
Der „schrecklichen Spaltung“ steht die
„Gottesklammer“ um Religion und Staat
gegenüber als Ausdruck der Totalität eines radikalen Eingottglaubens. Hieraus ergibt sich die islamische Zwei-Reiche-Lehre: Es geht nicht um zwei Sphären (himmlisch/irdisch) innerhalb eines Territorialstaates, sondern um das Territorium der
gesamten Erde, das in den Herrschaftsbereich des Islam und jenen der Feinde
Allahs unterteilt ist. Nur dort, wo sich die
Menschen Allah unterwerfen (Islam =
arab. „Unterwerfung“), herrscht nach dieser Vorstellung „Frieden“, in den anderen
Regionen dagegen „Krieg“, weil schon der
schiere „Unglaube“ als Angriff auf den
Islam verstanden wird und daher zum
Dschihad „berechtigt“.27 Dieser kann in
verschiedenen Intensitätsstufen zwischen
„Dschihad des Wortes“ und der Anwendung physischer Gewalt geführt werden.
Der islamische Friede auf Erden herrscht
erst, wenn sich die ganze Menschheit dem
Gesetz Allahs unterworfen hat.
Diese Vorstellung fand ihren klassischen
Ausdruck in der Zweiteilung der Welt in
ein „Haus des Islam = Friedens“ (Dar alIslam) und ein „Haus des Krieges“ (Dar
al-harb). Unter letzterem sind heute ins-
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besondere die Länder des Westens zu verstehen. „Zwischen diesen beiden Teilen
der Welt herrscht naturgemäß so lange
Krieg, bis das Haus des Krieges nicht mehr
existiert und der Islam über die Welt
herrscht (Sure 8,39 und 9,41). Daher besteht nach klassischer Lehre für die muslimische Weltgemeinschaft die Pflicht, gegen die Ungläubigen Krieg zu führen, bis
diese sich bekehren oder sich unterwerfen. ... Lautete der Missionsauftrag Jesu,
alle Völker zu bekehren, ihnen aber ihre
politische Ordnung zu lassen, so besteht
das Ziel des Islam darin, alle Nichtmuslime
politisch zu unterwerfen“.28 Alles Sinnen
und Trachten der muslimischen Weltgemeinschaft (umma) ist daher vom Willen
zur Macht diktiert, der sich bis in die Individualpsyche hinein als Dominanzzwang
manifestiert.29 Die „Ausdehnung des Dar
al-Islam als Territorialität der islamischen
Zivilisation“ und der sie tragenden umma
gehört dementsprechend zu den vornehmsten religiösen Pflichten jedes Muslim.30
Moslems sind aus diesem Grunde auch
dazu „verpflichtet, ihren Status auf fremdem Territorium nur als provisorisch zu
betrachten und, sobald es die Umstände
erlauben, in einen Zustand umzuwandeln,
welcher der Scharia gerecht wird.“31
Während also die christliche Zwei-ReicheLehre Voraussetzung der abendländischen
Toleranz war, bedingt die Zwei-ReicheLehre des Islam seine systemimmanente
Intoleranz. Damit hat jene charakteristischen „Unverträglichkeit“ der Muslime zu
tun, von der Samuel Huntington spricht:
„Wohin man im Umkreis des Islam blickt:
Muslime haben Probleme, mit ihren Nachbarn friedlich zusammenzuleben.“32
Mit der Bindung des mohammedanischen
Heilsversprechens an die physische, po-
litische Beherrschung auch fremden Territoriums sind wir konfrontiert, wenn wir
über Toleranz und Religionsfreiheit nach
Art. 4 GG für die zuwandernden Muslime
reden. Dieser Grundgesetzartikel muß bisher als Standardargument für exzessiven
Moscheenbau und andere islamische Zumutungen herhalten – wurde aber noch
nie daraufhin überprüft, ob er überhaupt
auf politische Religionen wie den Islam
anwendbar ist, die auf einer eigenen Staatsordnung beruhen, deren Durchsetzung im
Gastland anstreben und dabei darauf abzielen, die Rechtsordnung zu beseitigen,
der sie ihre freie Religionsausübung verdanken.
Zu bedenken ist hier auch die mythische
Rolle der Auswanderung (hidjra) in nichtislamisches Territorium und Aneignung
desselben mit Hilfe einheimischer Helfer
(ansar) im Bewußtsein der Muslime. Erst
durch die Auswanderung des Propheten
und seiner Getreuen von Mekka nach Medina fand der Islam zu sich selbst und seiner wahren Bestimmung und Stärke, weswegen auch die islamische Zeitrechnung
erst mit dem Jahr dieser Auswanderung
(622) beginnt und nicht schon mit dem
Einsetzen der Visionen Mohammeds zehn
Jahre zuvor. Jeder fromme Muslim verbindet mit dem Begriff hidjra den Durchbruch zur Dominanz und das goldene Zeitalter des Islam und bezieht auf dieses auswanderungsbedingte Heilsgeschehen auch
die eigene Auswanderung, sobald er sich
nicht mehr allein in der Fremde befindet,
sondern mit einer hinreichend großen Zahl
anderer Muslime das Schicksal des Exils
im Lande des Unglaubens teilt. Dann wandelt sich die innere Einstellung von fatalistischer Hinnahme eines Übels, das man
nicht ändern kann, zum unwiderstehlichen
Drang, die umgebende Gesellschaft in eine
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islamgerechte Umgebung zu verwandeln,
was heißt, dem Gesetz Allahs (Scharia)
Geltung zu verschaffen – also: Dschihad.
Das Mittel der Wahl ist zunächst die taqiya
genannte „Täuschung“ als Element des
Dschihad des Wortes, „eine zum islamischen Glauben gehörende Verhaltensregel,
die es dem Muslim zwingend vorschreibt,
seinen Glauben zu verleugnen bzw. weitgehende Konzilianz vorzutäuschen, wenn
es seiner persönlichen Situation oder dem
Islam generell dient“.33 Erste Adressaten
der taqiya sind die lokalen Helfer (ansar)
in den Aufnahmegesellschaften, in unserem Falle die Diener des „Dialogs“, denen Übereinstimmung mit ihrer multikulturellen Wunschsicht eines friedvollen, toleranten Islam vorgespiegelt wird, um ihre
Blauäugigkeit für den islamischen Dschihad zu instrumentalisieren. Daß Muslimen
ein ehrlicher Dialog mit Andersgläubigen
von ihren höchsten Autoritäten als todeswürdiges Verbrechen verboten ist (erlaubt
ist nur ein Scheindialog nach der TaqiyaStrategie),34 entzieht sich der Wahrnehmung der Gutgläubigen.
Exkurs über Apperzeptionsverweigerung
Hier ist ein Wort über das merkwürdige
und für politische Religionen so charakteristische Phänomen der Apperzeptionsverweigerung (Wahrnehmungsverweigerung) nötig, das Heimito von Doderer in
seinem Roman „Die Dämonen“ als „das
Sich-Dumm-Machen“ des Revolutionärs
beschrieben und in extenso begründet
hat. 35 Von Doderer angeregt, hat der
deutsch-amerikanische Politologe Eric
Voegelin der Wahrnehmungsverweigerung
und Realitätsverleugnung eine Studie über
„Hitler und die Deutschen“ gewidmet.36
Voegelin diagnostiziert darin die Wahrneh-
mungsverweigerung als untrügliches Symptom jener „Krankheit des Geistes“ (Pneumopathologie), die vorzüglich Intellektuelle (aber auch ganze Kollektive) befällt,
deren Verstand von einer Ideologie infiziert wurde. Es bilde sich dann nämlich
eine Art intelligenter und daher „höherer“
Dummheit heraus, indem sich auf Basis
der Realitätsverleugnung eine „zweite Realität“ manifestiert. Der „pneumatisch gestörte Mensch“ gerät nun aber in konstanten Konflikt mit der ersten Realität, in welcher der „normal geordnete Mensch“ lebt.
Die ideologisch kalibrierte Optik („Weltanschauung“) ermöglicht nun die systematische Weigerung, die (erste) Realität
wahrzunehmen, deren Platz längst die
Phantasiewelt der zweiten Realität einnimmt, deren Falsifizierung sich zugleich
jeder rationalen Diskussion entzieht. Die
Realitätsverweigerung ist dabei keine
thumbe Ignoranz, sondern entspringt dem
vorsätzlichen Wunsch, nicht zu verstehen,
um die Phantasiewelt nicht zu stören. Konsequenz des Konfliktes zwischen erster
und zweiter Realität ist dann die Lüge. Sie
wird zur unverzichtbaren Methode, weil
die zweite Realität (Ideologie) mit Wahrheitsanspruch auftritt und dabei in permanenten Konflikt mit der ersten Realität gerät. Man behauptet dann beispielsweise,
daß die erste Realität etwas ganz Verschiedenes von dem sei, was sie tatsächlich
darstellt, oder, daß die zweite Realität gräßlich mißverstanden werde. – Genau das
ist der typische Umgang der Proislamisten
mit sachlicher Kritik am Islam: Entweder
wird das Gewaltpotential usw. des Islam
geleugnet mit dem Hinweis, das habe
nichts mit dem „eigentlichen“ Islam zu tun,
oder aber es wird behauptet, die Argumente gegen die Fiktion vom friedfertigtoleranten Islam entsprängen ihrerseits
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krankhafter Phantasie, realitätsfremden
Ängsten (Islamophobie) oder, sie seien
schlicht irrationale „Hetze“.
Wenn unverstellt sprechende Repräsentanten des Islam klarstellen, daß ihre Religion mit Demokratie, Toleranz, Dialog und
anderen westlichen Werten unvereinbar ist,
wo liegen dann die Wurzeln einer Toleranz, die Toleranz für den intoleranten Islam fordert?
Toleranz als Intoleranz gegenüber
dem Bestehenden – Die subversive Toleranz-Konzeption Herbert Marcuses
Fern aller wohlfeilen 68er-Schelte läßt sich
sagen: Die postmoderne tolerantia absoluta
für das Fremde auf Kosten des Eigenen
läßt sich auf die subversive Toleranz-Konzeption zurückführen, die Herbert Marcuse als subtilen Selbstzerstörungsmechanismus in das Wertefundament der spätbürgerlichen Gesellschaft zu installieren gelang. Ziel war die Entmachtung der Mehrheit durch Förderung von Minderheiten,
die dem „System“ potentiell antagonistisch gegenüberstehen, was später in den
größeren Strom des Multikulturalismus
einfloß und die ihn flankierende sanfte Diktatur der politischen „Korrektheit“. Daß
der Islam zum großen Profiteur dieses
Konzepts zur Gesellschaftsveränderung
werden sollte, war ursprünglich nicht abzusehen.
Nicht ohne einen Schuß Genialität hatte
Herbert Marcuse (1898-1979) Toleranz als
den archimedischen Punkt erkannt, von
dem aus sich die bürgerliche Ordnung mit
ihren eigenen Mitteln aushebeln ließe:
Durch Umfunktionieren einer liberalen Tugend in eine Waffe der Revolution! Der
Kunstkniff des deutschstämmigen Berkley-Philosophen lag darin, den aufklärerisch-bürgerlichen Toleranzbegriff (Erlaub-
nis-Toleranz) von seiner funktionalen Übereinstimmung mit der auf Erhalt eines Systems zielenden technisch-naturwissenschaftlichen Definition von Toleranz abzukoppeln und auf Zerstörung des Systems umzuschalten. Technisch ist Toleranz definiert als „zulässige Abweichung
von vorgegebenen Sollwerten, welche die
Funktion des Gesamtsystems noch nicht
stört.“37 Beispiele wären die Trockenheitstoleranz von Pflanzen, die Alkoholtoleranz beim Menschen oder die Maßund Fehlertoleranz im Maschinenbau –
immer geht es darum, wieviel Störung das
System „verdauen“ kann, ohne zu kollabieren. Entsprechend stellen die Grenzen
der Toleranz den Kern einer allgemeinen
Toleranz-Definition dar: „In jedem Lexikon bezeichnet Toleranz die Grenzen, innerhalb derer fremde, irrige, anstößige
oder gefährliche Elemente in etwas aufgenommen werden können, ohne dieses zu
zerstören – ob es sich bei der in Fragen
stehenden Entität nun um Wahrheit, strukturelle Stimmigkeit, Gesundheit, Gemeinschaft oder das Überleben eines Organismus handelt. ... Die Grenzen der Toleranz
werden sodann danach beurteilt, wieviel
von diesem Schaden oder dieser Fremdheit aufgenommen werden kann, ohne das
Objekt, den Wert, die Behauptung oder
den Körper zu zerstören.“38
Marcuse setzte den Hebel bei der Ausweitung der Toleranzgrenzen an, um das Objekt – hier: die spätbürgerliche Gesellschaft
– zu zerstören. Technisch wäre eine solche selbstzerstörerische „Toleranz“ dann zu
definieren als über die Erhaltungsschwelle
hinausgehende Abweichung von vorgegebenen Sollwerten, um die Funktion des
Gesamtsystems zu (zer)stören. Unter Sollwerten läßt sich im gesellschaftlichen Kontext die jeweilige Leitkultur als Summe der
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
253
Werte und Normen einer Gesellschaft verstehen, die diese aus den Erfahrungen ihrer Tradition und Geschichte zum Zwekke des Zusammenhalts, der Identitätsbildung und der Zukunftsgestaltung des Kollektivs entwickelt hat. Auf die allgemeine
Toleranz-Definition bezogen, ließe sich
zerstörerische „Toleranz“ beschreiben als:
„Aufhebung der systemerhaltenden Grenzen von Toleranz, um so viele fremde, irrige, anstößige oder gefährliche Elemente
in die Gesellschaft aufzunehmen, daß diese
zerstört wird. Also: Duldung von so viel
Schädigung oder Fremdheit, daß die bestehende Ordnung zusammenbricht.“
Genau auf dieser Linie lag denn auch Marcuses berühmter Essay über „Repressive
Toleranz“ aus dem Jahre 1965 (dt. 1966),
mit dem der bis dahin eher unbekannte
Philosoph pünktlich zum Auftakt der Jugendrevolte in der westlichen Welt dieser
einen Schlüsseltext lieferte, dessen Auswirkungen auf das Denken der studentischen Avantgarde jener Revolte kaum
überschätzt werden kann, deren Langer
Marsch durch die Institutionen 1998 mit
der Erringung der Macht im Staate gekrönt
wurde. Schon im zweiten Satz kommt
Marcuse zu dem Schluß, „daß die Verwirklichung der Toleranz Intoleranz gegenüber den herrschenden politischen Praktiken, Gesinnungen und Meinungen erheischen würde – sowie die Ausdehnung
der Toleranz auf politische Praktiken, Gesinnungen und Meinungen, die geächtet
oder unterdrückt werden“39 – oder anders gesagt: Die 68er-Toleranz ist Intoleranz gegenüber der vorherrschenden
Leitkultur bei gleichzeitiger Förderung jener Kräfte, die den Sollwerten dieser Leitkultur zuwiderlaufen. Ausdrücklich wurde dieser zum Zwecke der Gesellschaftsveränderung umdefinierte Toleranzbegriff
von Marcuse als „ein subversiver, befreiender Begriff und als ebensolche Praxis“
beschrieben.40
Diese subversive Toleranz war die funktionale Ergänzung zu Marcuses Randgruppentheorie, jener Lehre vom „neuen revolutionären Subjekt“, die in Abkehr vom
klassischen Marxismus den Träger des
angestrebten Umsturzes nicht mehr in den
als fahnenflüchtig erlebten proletarischen
„Massen“ sah, die von der Wohlstandsgesellschaft glänzend ins kapitalistische System integriert worden waren, sondern in
den randständigen Minderheiten der nicht
oder noch nicht ins Gesellschaftssystem
Integrierten, insbesondere Studenten, Arbeitslose, Straffällige und Zuwanderer.41
Diese Minderheiten sollten in Marcuses
Subversionsmodell größtmögliche Toleranz erfahren – bei gleichzeitiger Intoleranz gegegenüber dem Willen und den
Überzeugungen der Mehrheit, deren relative Zufriedenheit mit dem System als Beweis für ihr „falsches Bewußtsein“ denunziert wurde, das sie de facto für die Teilnahme an der neulinken Minderheiten-„Demokratie“ disqualifizierte. Als vollwertig
und auf der Höhe seiner Möglichkeiten galt
im Marcuseschen Weltbild nämlich nur jener Menschentypus, „der die Revolution
will, der die Revolution haben muß, weil
er sonst zusammenbricht“.42
Logische Konsequenz der Randgruppentheorie war die Abkehr vom demokratischen Mehrheitsprinzip als „Tyrannei der
Mehrheit“ innerhalb einer „totalitären Demokratie“43 . Hierzu wird eine „Notsituation“ konstruiert: Da divergierende Meinungen und Philosophien angeblich „nicht
mehr friedlich um Anhängerschaft und
Überzeugungen aus rationalen Gründen
wetteifern“ können, sei in dieser Gesellschaft „das falsche Bewußtsein zum all-
254
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
gemeinen Bewußtsein geworden – von der
Regierung bis hinunter zu ihren letzten Objekten“. Nur folgerichtig kommt Marcuse
daher zu seiner berühmten Definition von
Toleranz: „Befreiende Toleranz würde
mithin Intoleranz gegenüber Bewegungen von rechts bedeuten und Duldung
von Bewegungen von links“, wobei „Intoleranz vor allem gegenüber den Konservativen und der politischen Rechten“ zu üben sei – und zwar ausdrücklich „auch gegenüber dem Denken, der
Meinung und dem Wort“.44
„Toleranz“ als Freifahrtschein für die linke Intelligenzija plus Intoleranz gegenüber
Andersdenken – mit diesem perfekten Rezept für eine Diktatur der Avantgarde aller
möglichen Minderheiteninteressen sind
wir in der Gegenwart angekommen. Was
wir heute zynisch politische „Korrektheit“
nennen, ist die getreue Umsetzung von
Marcuses subversivem Toleranzmodell als
Zwillingsschwester seiner Randgruppentheorie. Verbunden mit dieser Scheinform
von Toleranz ist im therapeutischen Staat
der politisch korrekten Volksdemokratie
die autoritäre Steuerung des „korrekten“
Sozialverhaltens, ja, des Denkens bis in
die privaten Ansichten hinein durch Korrekturtechniken des „social engeneering“,
um geistige Konformität im Sinne der linken Agenda zu erzwingen.45 Eines der
wirkmächtigsten Instrumente ist dabei die
Forderung nach „mehr Toleranz“, um, wie
es der Heidelberger Philosoph Rüdiger
Bubner formulierte, „durch Autonomisierung des Unüblichen eine politische Gegenmacht zu etablieren. ... Unter dem
Appell zu Toleranz wird ein Verzicht auf
Herrschaft des Üblichen, der homogenisierten Majorität ins Auge gefaßt, der eine
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
künstliche Entmachtung erzeugt“46 – also:
Entdemokratisierung.
Es erfolgt hier eine dramatische Umkehrung des aufklärerisch-liberalen Toleranzbegriffs, dem die Anerkennung der Gewissensfreiheit des Einzelnen bezüglich
seiner religiösen, später auch seiner politischen Überzeugungen aus der Einsicht
zugrunde lag, daß niemand im Besitz der
alleinseligmachenden Wahrheit ist. Dieser
„modernen“ Toleranzidee liegt also der
Verzicht auf das Monopol der Wahrheit
zugrunde. Voraussetzung war die strikte
Trennung von Staat und Religion nach
dem Motto: „Glaube, was Du willst, aber
halte Dich an die öffentlich geltenden Normen“. Genau diese Normen gerieten ins
Visier der „postmodernen“ Toleranz á la
Marcuse, die letztlich auf die Forderung
nach Verzicht auf das Monopol von Herrschaft hinauslief, von Herrschaft des
Mehrheitswillens nämlich. Frißt die Aufklärung ihre Kinder? Durch die postmoderne Zwangstoleranz wird nicht nur die
Gewissensfreiheit des Einzelnen wieder
kassiert, seine moralische Autonomie,
sondern in gewissem Sinne auch die Gewaltentrennung, indem die politische Religion der „Toleranz“ in den Rang einer
alleinseligmachenden Staatsreligion mit
verbindlichem Pflichtritual erhoben wurde. Hierdurch wird nicht nur jeder herkömmliche Begriff von Toleranz aufgehoben, der stets Freiwilligkeit, also autonome Entscheidung, zur Voraussetzung hat.
Es findet zugleich eine untergründige Angleichung an den Islam statt, den Hauptprofiteur der westlichen Toleranz, in welchem die Autonomie des Einzelnen, Gewissens- und Willensfreiheit, mit der Unterwerfung unter das „Gesetz Allahs“ aufgehoben wird.
255
Plädoyer für eine konstruktive Toleranz
Die Alternative zur heute propagierten Toleranz ist nicht Intoleranz, sondern eine
andere Toleranz, eine Toleranz, die sich
an Mehrheitswillen, Gemeinwohl und nachhaltiger Entwicklung des bewährten Gesellschaftsmodells orientiert. Ihr Ziel ist
Erhalt des Gemeinwesens, nicht seine Zerstörung. Sie ist daher konstruktiv, nicht
subversiv.
Dieses konstruktive Element lag der aufklärerischen Erlaubnis-Toleranz zugrunde, die höchstens ein bißchen renoviert
werden müßte, um sie als zeitgemäße Alternative jener Toleranz entgegenzustellen,
die sich wie ein Spaltpilz an den Rissen
im Fundament der Gesellschaft festgesetzt
hat, um die Errosion zu beschleunigen,
statt für den Erhalt des Ganzen zu wirken. Die bündigste Formulierung dieser
klassischen Konzeption von Toleranz lau-
tet: Die Mehrheit erlaubt Minderheiten
gemäß ihren Überzeugungen und kulturellen Praktiken zu leben – selbst wenn
sie diese aufs schärfste mißbilligt –, solange die Vorherrschaft der Mehrheit
nicht in Frage gestellt wird. Man könnte
diese Formulierung auch als eine Art Erhaltungsgesetz der liberalen Demokratie
verstehen. Was bedeutet es also, wenn diese konstruktive Toleranz von zeitgenössischen Theoretikern als „unangemessen“,
da „ungerecht“ abgetan wird?
Wenn heute von Toleranz die Rede ist, ist
der Frankfurter Philosoph Rainer Forst
nicht fern, der seine mit hehren Kategorien wie Gerechtigkeit, Anerkennung und
Respekt bewehrte Toleranztheorie nicht im
akademischen Elfenbeinturm verkümmern
ließ, sondern sie als externes Mitglied der
Grundsatzkommission der Grünen in die
große Politik installierte. Ausgehend von
der Behauptung, daß die Erlaubnis-Toleranz zutiefst „ungerecht“ sei, da ihr der
„Machtunterschied“ zwischen Mehrheit
und Minderheit zugrunde liegt,49 Toleranz
aber eine „Tugend der Gerechtigkeit“ sei,
die nach gleichberechtigtem öffentlichen
und politischen Status verlange, entwikkelt Forst seine These, daß mit Rücksicht
auf die gerechtigkeitsrelevante Dimension
des Toleranzbegriffs „die Respekt-Konzeption in der Form qualitativer Gleichheit die angemessene ist“. Toleranz wird
demnach zu einer „moralisch begründeten Form der wechselseitigen Achtung“,
was heißt, daß sich die Toleranzparteien
„als gleichberechtigte Mitglieder einer
rechtsstaatlich verfaßten politischen Gemeinschaft“ respektieren. „Obwohl sich
ihre ethischen Überzeugungen des guten
und wertvollen Lebens und ihre kulturellen Praktiken stark voneinander unterscheiden und in wichtigen Hinsichten inkom-
256
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
Was bedeutet es aber, wenn das Gesetz
Allahs, die Scharia, schleichend in unsere
Gesellschaft einsickert? Die Islamkritikerin
Ayaan Hirsi Ali beschreibt anhand von
Beispielen, wie die „schleichende Scharia“
– als welche sie den Dschihad in Europa
bezeichnet – sich in unserer Gesellschaft
ausbreitet.47 Der Islamkritiker Hans-Peter
Raddatz zeigt die fatalen Konsequenzen
auf: „Im Zentrum des islamischen Rechts
steht die Gewalt als Pflicht. ... Aus Sicht
der europäischen Toleranzidee ergibt sich
eine fatale Konsequenz: Die Muslime sind
zur Anwendung von Gewalt nicht nur berechtigt, sondern um so mehr verpflichtet, je weiter sich die Geltung der Scharia
ausbreitet.“48 Es gilt also, der politischen
Praxis einen Toleranzbegriff zugrundezulegen, der solchen Entwicklungen einen
Riegel vorschiebt.
patibel sind, anerkennen sie einander ...
als moralisch-rechtliche Gleiche in dem
Sinne, daß ihnen zufolge die allen gemeinsame Grundstruktur des politisch-sozialen Lebens ... von Normen geleitet werden
sollte, die alle Bürger gleichermaßen akzeptieren können und die nicht eine ‘ethische Gemeinschaft’ bevorteilen. [...] Wechselseitige Toleranz impliziert diesem Verständnis nach, den Anspruch anderer auf
vollwertige Mitgliedschaft in der politischen Gemeinschaft anzuerkennen, ohne
zu verlangen, daß sie dazu ihre ethischkulturelle Identität in einem reziprok nicht
forderbaren Maße aufgeben müssen.“50
Die Forstsche Toleranz-Konzeption befeuert also auf den ersten Blick all jene
„Gründe der Vernunft“, die nach rot-grüner Ideologie für die Gleichberechtigung
von Zuwanderern gegenüber der autochtonen Stammbevölkerung sprechen. Der
perfide „Machtunterschied“ zwischen der
Mehrheit der Alteingesessenen und der
Minderheit der Zuwanderer kann aus solcherart „demokratiekritischer“ Sicht natürlich „gerechterweise“ nur dadurch aufgehoben werden, daß die Mehrheit auf ihr
demokratisches Selbstbestimmungsrecht
verzichtet usw. und im Übrigen möglichst
den Mund hält. – Auf den zweiten Blick
freilich sieht die Sache ganz anders aus.
Dann entpuppt sich gerade die Forstsche
Respekt-Toleranz als Argumentesammlung gegen die Duldung der weiteren Ausbreitung eines unreformierten Islam in
unserer Mitte – vorausgesetzt, man legt
ein realistisches Islambild zugrunde und
nicht den rot-grünen Kuschel-Islam. Der
Pferdefuß der Forstschen „Respekt-Toleranz“ ist nämlich, daß sie nur mit Menschen und Kulturen funktioniert, die gleichhohe Standards der ethischen Selbstrelativierung anerkennen wie man selbst. Eine
solche Selbstrelativierung dürfte aber für
den real existierenden Islam eine schwierig zu knackende Nuß sein – zumal gerade seine selbstgewisse Intoleranz zu seiner Stärke in historischen Glanzzeiten beitrug und seit den Tagen des „Propheten
mit dem Schwert“ den Charakter eines erfolgreichen Leitbildes hat, vergleichbar
dem „Unter diesem Zeichen wirst Du siegen“ Kaiser Konstantins.
Der Grundirrtum des Forstschen Ansatzes liegt für Rüdiger Bubner in der Parallelisierung von Gerechtigkeit und Toleranz:
„Es wäre ein erhebliches Mißverständnis,
wollte man Toleranz mit dem wechselseitigen Respekt gleichberechtigter Partner,
d.h. mit Gerechtigkeit ... parallelisieren.
Das hätte nämlich zur Voraussetzung, die
Fremdheit gleichsam wie die Haupterfahrung und Grundgegebenheit in alles soziale Leben einzubauen.“51 Hinzu kommt,
daß die Entrechtung der autochtonen
Mehrheit quasi Voraussetzung dieser Art
„Toleranz“ ist, wie uns Rainer Forst ganz
unverblümt wissen läßt: Seiner Theorie
zufolge hätten nämlich „Bürger als Gleiche“ zwar ein Recht darauf, „daß ihre ethische Identität angemessen respektiert
wird, nicht aber darauf, daß ihre ethischen
Werte, wenn sie in der Mehrheit sind, die
Grundstruktur der Gesellschaft bestimmen und zur Basis allgemein verbindlicher
Regelungen werden“.52 Mit anderen Worten: Die rot-grüne Respekt-Toleranz entpuppt sich als hübsch verpackter Widergänger der subversiven Toleranz Herbert
Marcuses, deren Ziel es ja war, die „Tyrannei der Mehrheit“ zu brechen.
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
257
Samuel Huntington stellt gegen Ende seiner Studie über den Zusammenprall der
Kulturen fest, die größte Bedrohung für
die kulturelle Identität des Westens sei
nicht der Islam (der nur seinem inneren
Gesetz folgt, solange ihm nicht widerstanden wird), sondern der Feind im Inneren,
„eine kleine, aber einflußreiche Minderheit
von Intellektuellen und Publizisten“, die
das westliche Kulturerbe im Namen eines
Multikulturalismus attackierten, der nach
aller geschichtlichen Erfahrung noch „in
keinem einzigen Fall Erfolg gehabt“ habe,
d.h., den Bestand einer Gesellschaft sichern konnte. Der wirkliche Zusammenprall („The Real Clash“) finde daher zwischen Multikulturalisten und den Bewahrern der westlichen Identität statt. Schwenke der Westen nicht um, indem er wieder
auf kulturelle Homogenität setzt und das
multikulturelle Projekt verwirft, sei auf
Dauer der Bestand des westlichen Kulturerbes gefährdet.53 Wenn wir als Gesellschaft noch halbwegs bei Trost wären, wäre jetzt jene Bereitschaft zur rechtzeitigen
Fehlerkorrektur angesagt, wie sie Karl
Popper für die Suche nach Wahrheit und
überhaupt einer besseren Welt anmahnte
– und wie sie im individuellen Leben oder
auch im Sport ein selbstverständliches Gebot der Vernunft ist. Das Gegenteil wäre
Dummheit. Erster Schritt einer Fehlerkorrektur könnte die Neukalibrierung des politisch gültigen Toleranzbegriffs durch seine Ausrichtung an der Wirklichkeit statt
an Illusionen sein. Ergebnis sollte ein Toleranzbegriff sein, der auch mit islamischen Vorstellungen kompatibel wäre, um
Basis eines neuzeitlichen islamischen Toleranzverständnisses werden zu können –
und damit Voraussetzung jener Wechselseitigkeit, die Grundbedingung jeder Toleranz ist.
Die für den Islam grundlegende Unterscheidung ist die zwischen Freund und
Feind,54 wie sie sich in der klassischen
Zwei-Reiche-Lehre ausdrückt, die den
Kampf gegen Andersgläubige (dschihad)
als religiöse Pflicht zum wesentlichen Bestandteil des islamischen Glaubens und
einigendem Band der umma macht. Hierin zeigt sich der dezidiert politische Charakter des Islam im Sinne Carl Schmitts55 ,
für den die klare Grenzziehung zwischen
Freund und Feind den Inbegriff von Politik als Herstellung von Homogenität einer
Gemeinschaft ausmachte. Spiegelbildlich
zeigt sich auf unserer Seite das genaue
Gegenteil, der Versuch nämlich, eine feindlose Welt als immerwährendes Straßenfest
der Kulturen herbeizuträumen, gipfelnd in
naiven Beschwörungsformeln wie Wolfgang Thierses „Entfeindungskultur“. All
das Gerede nutzt aber gar nichts, weil die
Welt kein Wolkenkuckucksheim, sondern
Wirklichkeit das ist, was im Leben wirklich wirkt (Heimito von Doderer). Und eine
der wirkmächtigsten menschlichen Grunderfahrungen ist nun einmal die Kategorie
des Feindes, der nicht dadurch aus der
Welt zu schaffen ist, daß man vor seiner
immerwährenden Existenz wie Hänschen
im Walde die Augen verschließt. Schlimmer noch, der vorsätzliche Wunsch, diese menschliche Urbedrohung nicht wahrnehmen zu wollen, bringt den Wahrnehmungsverweigerer unweigerlich in eine
existenzbedrohende Situation, indem er
sich dem real existierenden Feind als leichte, da ahnungslose Beute darbietet. Im
Privaten ist das jedermanns eigene Sache.
Wenn es aber ums Gemeinwesen geht,
hört der Spaß auf, insbesondere wenn die
Feindverkennung von einer Minderheit
dem Rest der Gesellschaft aufgezwungen
wird. Denn de facto betreibt eine solche
Minderheit längst die Sache des Feindes,
wie Carl Schmitt lakonisch bemerkte: „Erklärt ein Teil des Volkes, keinen Feind
258
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
mehr zu kennen, so stellt er sich nach Lage
der Sache auf die Seite der Feinde und
hilft ihnen, aber die Unterscheidung von
Freund und Feind ist damit nicht aufgehoben.“56 – Wenn eine Kultur nicht mehr
die Kraft oder den Willen besitzt, in der
Sphäre des Politischen zu agieren, also
aufgrund einer klaren Feindbestimmung
den Kurs ihrer weiteren Entwicklung zu
steuern und selbstbewußt die not-wendigen
Maßnahmen zu treffen, wird sie sang- und
klanglos von der Landkarte der Geschichte
verschwinden. Vor dieser Situation stehen
wir heute. Diese Situation fordert eine
Grundsatzentscheidung: standhalten oder
untergehen?
Wenn wir das Politische mit dem Ziel einer Bewahrung der kulturellen Homogenität unserer Gesellschaft wieder reaktivieren wollen, ist der Toleranzbegriff eine
erste Adresse. Seine Neukalibrierung läuft
dann mit Notwendigkeit auf die klassische
Erlaubnis-Toleranz hinaus, weil sie eine
Freund/Feind-Unterscheidung beinhaltet
und zugleich liberale Spielräume offen hält,
die dem „Feind“ erlauben, in begrenztem
Rahmen seinen Überzeugungen gemäß zu
leben, solange er nicht auf Umsturz sinnt.
Die Erlaubnis-Toleranz hat zudem den
Vorzug, in idealer Weise die technische
Definition von Toleranz als zulässige Abweichung von vorgegebenen Sollwerten,
welche die Funktion des Gesamtsystems
noch nicht stört, auf das Gebiet der Gesellschaft anzuwenden, denn sie definiert
Grenzen, die sich an der Freund/FeindUnterscheidung orientieren, der Realität
also. Genau damit ist die Erlaubnis-Toleranz auch die einzige Konzeption, die dem
Islam zumutbar wäre, um im eigenen Herrschaftsbereich Toleranz zu erproben: Duldung religiöser Minderheiten, solange die-
se nicht die Vorherrschaft der islamischen
Mehrheit in Frage stellen. Rudimentär ist
das schon im Dhimma-Konzept angelegt.
Es müßten also nur jene „mittelalterlichen“
Elemente modifiziert werden, die auf eine
entwürdigende Unterwerfung Andersgläubiger und ihren Status als Bürger zweiter
Klasse hinauslaufen.
Soll eine beiderseits lebbare Leitkultur
konstruktiver Toleranz bestimmt werden,
ist eine Bestimmung des Unverzichtbaren
auf beiden Seiten notwendig, d.h. der
Grenzen, innerhalb derer als fremd, irrig,
anstößig oder gefährlich empfundene Elemente in die jeweils eigene kulturelle Gemeinschaft aufgenommen werden könnten, ohne daß man deren Bestand grundsätzlich in Frage gestellt sieht. Auf abendländischer Seite hat Karl Popper in einem
berühmten Diktum die Grenze der Toleranz dort bestimmt, wo die Intoleranz der
Feinde einer offenen Gesellschaft beginnt.
Deren Grundlagen werden nämlich stets
durch das (zweite) Paradox der Toleranz
bedroht: „Uneingeschränkte Toleranz führt
mit Notwendigkeit zum Verschwinden der
Toleranz. Denn wenn wir die unbeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine
tolerante Gesellschaftsordnung gegen die
Angriffe der Intoleranten zu verteidigen,
dann werden die Toleranten vernichtet
werden und die Toleranz mit ihnen.“ Wir
sollten daher „für uns das Recht in Anspruch nehmen, sie, wenn nötig, mit Gewalt zu unterdrücken; [...] Wir sollten daher im Namen der Toleranz das Recht für
uns in Anspruch nehmen, die Unduldsamen nicht zu dulden. Wir sollten geltend
machen, daß sich jede Bewegung, die die
Intoleranz predigt, außerhalb des Gesetzes stellt.“57 – Neben dem eingeborenen
Links- und Rechtsextremismus ist der zu-
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
259
das Ergebnis historischer Entwicklung.“61
Solche Denkansätze beginnen durchaus,
in der islamischen Welt Blüten zu treiben.62
Das könnte von den wortwörtlichen Lesarten des Koran wegführen und eine Besinnung auf das erleichtern, was den Kern
der eigenen Religion ausmacht, das Unverzichtbare. Bisher ist von offizieller muslimischer Seite noch kein öffentlichkeitswirksamer Versuch in dieser Richtung
unternommen worden, obwohl von Seiten der wissenschaftlichen Islamkritik Vorschläge vorliegen, wie die Voraussetzung
für Toleranz nach der Erlaubnis-Konzeption geschaffen werden könnte. Diese Vorschläge laufen alle auf eine Selbstbeschränkung auf die „5 Säulen des Islam“ hinaus:
Glaubensbekenntnis, Gebet, Almosengeben, Fasten im Ramadan und Pilgerfahrt
nach Mekka. Durch diese Beschränkung
auf die Grundpfeiler des Glaubens als den
Hauptpflichten privater Religionsausübung könnte der Islam kompatibel mit
der Religionsfreiheit westlicher Verfassungen werden.63
Die entscheidende Frage, die wir hinsichtlich der von Karl Popper aufgezeigten
Grenze der Toleranz an die Muslime stellen müssen ist also, ob sie sich vorstellen
können, ihre Religion dadurch kompatibel mit dem deutschen Grundgesetz zu
gestalten, daß sie – ohne Wenn und Aber
– jenen zahlreichen Koranstellen und Prophetenworten die ewige Geltung absprechen, die zu Gewaltanwendung gegen
Andersgläubige und Diskriminierung der
Frauen auffordern.
gewanderte Islam als eine solche Bewegung anzusehen, in der Gestalt jedenfalls,
wie er von seinen bisher tonangebenden
Funktionären in Deutschland vertreten
wird. Hierzu gehört insbesondere der von
Politik und Medien hofierte „Zentralrat der
Muslime“ als deutscher Brückenkopf der
Muslimbruderschaft,58 der mächtigsten
und bestorganisierten Geheimorganisation der islamischen Welt, in deren Händen
heute Förderung und Gestaltung des Islam in Deutschland und Europa weitgehend liegt59 , und die von jedem einzelnen
Muslim fordert, die Durchsetzung der
Scharia in aller Welt mit allen Mitteln voranzutreiben.60
Mit solchen Zeitgenossen ist kein Duldungsvertrag auf Gegenseitigkeit denkbar.
Es ist allerdings eine noch ungeklärte Frage, inwieweit die Mehrheit der unter uns
lebenden Muslime die radikalen Positionen dieser und anderer offiziellen Islamvertreter teilt. Mit anderen Worten: Bevor
wir über Toleranz reden, bedarf es einer
Grundsatzentscheidung auf Seiten der
Muslime über das Unaufgebbare in ihrer
Religion. Sie müßten dazu etwa erkennen,
wie der Islamwissenschaftler Tilman Nagel betont, daß sie bisher nur deswegen
in den Genuß weitgehend gleicher Rechte
bei uns kamen, weil die europäischen Gesellschaften von einer religiösen Selbstdefinition abzusehen gelernt haben. Darum
sei es „eine Bringschuld der Muslime in
Europa, ihre Religion von Grund auf zu
durchdenken und deren Verhältnis zu Staat
und Gesellschaft so zu definieren, daß es
mit den Prinzipien eines freiheitlichen Gemeinwesens vereinbar ist. Anregungen
hierzu können sie aus ihrer eigenen Geschichte schöpfen. Denn das heute von
ihnen als schon immer und immer gültig
angesehene ‘Medina-Modell’ ist selber ...
V.S. Naipaul: Jenseits des Glaubens; in: FAZ
13.10.01, S. 45.
2
Samuel P. Huntington: Kampf der Kulturen. Die
Neugestaltung der Weltpolitik im 21. Jahrhundert;
München/Wien (3)1998, S. 349.
260
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
Anmerkungen:
1
Wie zwei Allensbach-Studien aus den Jahren 2004
und 2006 belegen (s. FAZ 15.9.04, S. 5 + FAZ
17.5.06, S. 5), ist die deutsche Bevölkerung von
der islampositiven Propaganda völlig unbeeindruckt.
Der Islam erscheint vielmehr einer überwältigenden
Mehrheit als eine bedrohliche, gewaltbereite, rückwärtsgewandte Ideologie, deren weitere Ausbreitung in unserer Gesellschaft mit wachsendem Mißtrauen begegnet wird, wobei die Bereitschaft zu
Toleranz sinkt und das Potential an Verständigungsbereitschaft generell erschöpft scheint. Bemerkenswert ist nicht nur, daß der Islam als extrem wenig
„sympathisch“ eingeschätzt wird (mit 6% am niedrigsten eingestufte aller Eigenschaften!), sondern
auch, daß die beiden zentralen proislamischen
Dogmata – „Religion des Friedens“ und „Religion
der Toleranz“ – von der deutschen Bevölkerung nicht
im mindesten akzeptiert werden: Friedfertigkeit erhält gleich nach „sympathisch“ den zweitniedrigsten
Wert (8%), Intoleranz wird von knapp ¾ der Bevölkerung als charakteristisches Merkmal des Islam angesehen, Tendenz steigend (2004: 2/3).
4
Hans-Peter Raddatz: Islamexpansion und multikulturelle Demokratie- und Glaubenskrise, S. 75;
in: Studienzentrum Weikersheim (Hg.): Der fundamentalistische Islam (1999), S. 42-81.
5
Tilman Nagel: Kann es säkularisierten Islam geben?, S. 19; in: Meier-Walser/Glagow (Hrsg.): Die
islamische Herausforderung – eine kritische Bestandsaufnahme von Konfliktpotenzialen; München
2001 (Hanns-Seidel-Stiftung, aktuelle Analysen 26),
S. 9-19.
6
Tilman Nagel: Gewalt gegen Andersgläubige. Über
die Dynamik des Radikalismus im Islam; in: Neue
Züricher Zeitung, 17.3.2005.
7
Hans-Peter Raddatz: Von Gott zu Allah?, München 2001, S. 17.
8
Hans-Peter Raddatz, mündliche Kommunikation;
bestätigt durch Auskunft eines gebildeten Native
Speaker (Saudi-Araber): Es gebe zwar Wörter, die
soviel bedeuten wie „ich ertrage das Andere“ u.ä.,
sie meinten aber eine private Situation und nicht politische oder religöse Toleranz im Sinne einer gleichberechtigten Duldung anderer Glaubensüberzeugungen usw.
9
Friedrich Nietzsche: Fragmente (Herbst 1881),
zit.n. Herdtle/Leeb: Toleranz. Texte zur Theorie und
politischen Praxis; Stuttgart 1987, S. 119.
10
s. Rainer Forst: Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft, S. 137; in: ders. (Hg.): Toleranz. Philosophi-
sche Grundlagen und gesellschaftliche Praxis einer
umstrittenen Tugend; Frankfurt a.M./New York
2000, S. 119-143.
11
Rainer Glagow: Die Dschihad-Tradition im Islam, S. 59; in: Meier-Walser/Glagow (Hrsg.): Die
islamische Herausforderung, a.a.O., (HSS, aktuelle Analysen 26), S. 37-66.
12
Rainer Glagow: Die Dschihad-Tradition im Islam, a.a.O., S. 60.
13
s. Paul Berman: Terror und Liberalismus; Bonn
2004, S. 116, 119, 112, 99ff.
14
Andreas Bönte in Report München, 17.9.2001,
zit.n. Hans-Peter Raddatz: Von Allah zum Terror?,
München 2002, S. 180; die dort angegebene Fußnote 289b, die auf die Report-Sendung verweisen
sollte, fehlt im Buch und wurde vom Autor mündlich
übermittelt.
15
So kommt eine Untersuchung der Historikerin
Bat Ye’or (Islam and Dhimmitude. Where Civilizations Collide; 2002) zu dem Ergebnis, daß gegenwärtig alle islamischen Staaten ihre religiösen Minderheiten unterdrücken, d.h. heute besonders die
Christen, sie zu vertreiben suchen und selbst ihre
Rechte als dhimmis mißachten; s. Friedrich Niewöhner: Minderheiten im Islam. Kritik der ToleranzLegende: Duldung war nicht Gleichstellung; FAZ
15.5.02, S. N3.
16
Siegfried Kohlhammer: Duldung und Demütigung
– Ist der Islam tatsächlich eine so tolerante und friedfertige Religion, wie nach den Terroranschlägen vom
11. September allerorten behauptet wird? Geschichte und Gegenwart sprechen dagegen; taz Magazin
21.9.2002, S. IVf.
17
http://www.enfal.de/ak31.htm (Abruf 20.07.06)
– Beck sprach auf Einladung der Islamischen Föderation in der Bremer Fatih-Moschee, deren Name
„der Eroberer“ Bände über die Intentionen der Gastgeber spricht.
18
Siegfried Kohlhammer: „Ein angenehmes Märchen“ – Die Wiederentdeckung und Neugestaltung
des muslimischen Spanien, in: Merkur 7/2003 (Heft
651), S. 595-608.
19
Raddatz: Von Allah zum Terror?, S. 98
20
Eugen Sorg: Das Land, wo Blut und Honig floss;
in: Weltwoche 35/05.
21
Zur differenzierenden Bewertung des Koran s.
die Dokumentesammlung Hildebrand/Puhl-Schmidt/
Rau/Wenner: Bedrohte Freiheit. Der Koran in Spannung zu den Grund- und Freiheitsrechten in der
Bundesrepublik Deutschland sowie zu internationa-
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
261
3
len Rechtsnormen und Verträgen, (4)Wertheim 2004
http://www.buergerbewegungen.de/bedrohtefreiheit.
pdf
22
Eine detaillierte Beweisführung für die „Notwendigkeit“ zur Tötung von Konvertiten lieferte der pakistanische Rechtsphilosoph al-Maududi, einer der
geistigen Väter des islamischen Fundamentalismus,
in seiner Studie „Die Bestrafung des Apostaten gemäß dem islamischen Recht“ (engl., http://answeringislam.org.uk/Hahn/Mawdudi/ ).
23
„In keiner anderen Kultur, geschweige denn Religion findet sich die Kodifizierung von Mord, Raub,
Versklavung und Tributabpressung als religiöse
Pflicht. In keiner anderen Religion findet sich die
geheiligte Legitimation von Gewalt als Wille Gottes
gegenüber Andersgläubigen, wie sie der Islam als
integralen Bestandteil seiner Ideologie im Koran kodifiziert und in der historischen Praxis bestätigt hat.“
(H.-P. Raddatz: Von Allah zum Terror?, a.a.O., S. 71).
24
Joh 18,36; s.a. Mk 12,17: „Gebt dem Kaiser,
was des Kaisers, und Gott was Gottes ist“.
25
Gegenüberstellung von transzendentem Reich
Gottes (civitas dei) und irdischem Reich (civitas
terrena). Schon aus der Formulierung (terrena) wird
deutlich, daß die Frage irdischer Territorialität und
Beherrschung derselben mit dem Gottes-„Staat“ in
keiner Beziehung steht, sondern zwei substantiell
unterschiedene Sphären meint.
26
Martin Luther: Von weltlicher Obrigkeit. Wie weit
man ihr gehorsam schuldig sei (1523).
27
s. H.-P. Raddatz: Ein Recht auf Unrecht?; in:
WELT 9.1.2003.
28
Egon Flaig: Der Islam will die Welteroberung; in:
FAZ 16.9.06, S. 35.
29
s. hierzu Hans-Peter Raddatz: Von Allah zum
Terror?, a.a.O., S. 279.
30
Bassam Tibi: Europa ohne Identität? – Die Krise
der multikulturellen Gesellschaft; München 2000, S.
233.
31
H.-P. Raddatz: Ein Recht auf Unrecht?; in: WELT
9.1.2003.
32
Samuel P. Huntington: Kampf der Kulturen,
a.a.O., S. 418, über die Gründe s. S. 429ff.
33
Raddatz: Islamexpansion und multikulturelle Demokratie- und Glaubenskrise, S. 63, a.a.O.
34
„Seit vielen Jahren ächten die höchsten Autoritäten des Islam, die Azhar-Universität in Kairo und
der Imam von Medina, einen ‘Dialog’ mit Andersgläubigen als todeswürdiges Verbrechen, als Abfall
vom Glauben. Es sei denn, ein solcher ‘Dialog’ habe
das Ziel, den Geltungsbereich der Scharia zu erweitern.“ (H.-P. Raddatz: Islam, Demokratie und
„Dialog“; in: NDR Forum 22.12.2004 – http://
www.moschee-schluechtern.de/texte/raddatz/
NDR_041222.htm).
35
Heimito von Doderer: Die Dämonen; München
1995 [(1)1956], S. 828; ab hier weitere Ausführungen für den Rest des Romans.
36
Eric Voegelin: Hitler and the Germans (Collected
Works 31), Columbia/London 1999 [1964], s. bes.
S. 108f, 255f.
37
Rainer Forst (Hg.): Toleranz, a.a.O., S. 7.
38
Wendy Brown: Reflexionen über Toleranz im
Zeitalter der Identität, S. 265 (Hervorhebung SE);
in: Rainer Forst (Hg.): Toleranz, a.a.O., S. 257-281.
39
Herbert Marcuse: Repressive Toleranz, S. 93
(Herv. SE); in: Wolff/Moore/Marcuse: Kritik der
reinen Toleranz; Ffm. 1966, S. 93-128.
40
ibid.
41
s. Herbert Marcuse: Das Problem der Gewalt in
der Opposition, S. 45-47; in: ders.: Das Ende der
Utopie. Vorträge und Diskussionen in Berlin 1967;
Frankfurt/M. 1980, S. 44-58.
42
Herbert Marcuse: Das Ende der Utopie, a.a.O.
S. 27.
43
Herbert Marcuse: Repressive Toleranz, a.a.O.,
S. 94, 110.
44
Herbert Marcuse: Repressive Toleranz, a.a.O.,
S. 120f.
45
s. Paul Edward Gottfried: Multikulturalismus und
die Politik der Schuld. Unterwegs zum manipulativen Staat?; Graz 2004, insbes. S. 9ff, 61ff, 106ff.
46
Rüdiger Bubner: Zur Dialektik der Toleranz, S.
58 (Hervorhebung SE), in: Rainer Forst (Hg.): Toleranz, a.a.O., S. 45-59.
47
„Die schleichende Machtübernahme“ (Interview)
– Die Islamkritikerin Ayaan Hirsi Ali warnt davor,
sich von muslimischen Friedensbeteuerungen einlullen zu lassen; in: FAZ 4.10.06, S. 39.
48
H.-P. Raddatz: Die fatalen Konsequenzen der
europäischen Toleranz (WELT 11.11.2004).
49
Forst zieht allen Ernstes eine Parallele zwischen
absolutistischem Alleinherrscher und demokratischer
Mehrheitsherrschaft, die er als „Duldsamkeit der
Mächtigen“ tituliert, um den angeblich „schlechten
Ruf“ der klassischen Toleranz zu begründen (Vortrag auf dem „Internationalen Tag der Toleranz“
2003, zit.n. Peter Zaun: Toleranz im Widerstreit von
Duldsamkeit und Hemmungslosigkeit; in:
DeutschlandRadio Berlin 4.12.2004 („Zeitreisen“).
262
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
Rainer Forst: Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft; a.a.O., S. 131, 127, 129.
51
Rüdiger Bubner: Zur Dialektik der Toleranz,
a.a.O., S. 54.
52
Rainer Forst: Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft; a.a.O., S. 135.
53
Samuel Huntington: Kampf der Kulturen; a.a.O.,
S. 500-507, passim.
54
Hendrik Hansen: Globaler Dschihad? – Die
Freund-Feind-Unterscheidung im Islam und in der
Theorie des Gesellschaftsvertrags; in: Aus Politik und
Zeitgeschichte (B 18/2002).
55
„Eine religiöse Gemeinschaft, die als solche Kriege
führt ... ist über die religiöse Gemeinschaft hinaus
eine politische Einheit“ (Carl Schmitt: Der Begriff
des Politischen. Text von 1932 mit einem Vorwort
und drei Corollarien; Berlin (6)1996, S. 37).
56
Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen, a.a.O.,
S. 52.
57
Karl Popper: Die offene Gesellschaft und ihre
Feinde I. München (6)1980, S. 359.
58
s. Innenministerium NRW: http://www.im.nrw.de/
sch/doks/vs/islamcha.pdf - Zur Ideologie: http://
www.im.nrw.de/sch/doks/vs/Muslimbruderschaft.
pdf – Lorenzo Vidino: Die Eroberung Europas durch
50
die Muslim-Bruderschaft; in: The Middle East Quarterly, Winter 2005, vol. XII, no. 1 - http://www.
meforum.org/article/758 – Report-Mainz 21.7.03:
Zentralrat der Muslime – Kontakte zu Islamisten? –
http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/
030721/04/
59
s. H.-P. Raddatz: Von Allah zum Terror?, a.a.O.,
S. 273, 178.
60
s. Udo Ulfkotte: Der Krieg in unseren Städten Wie radikale Islamisten Deutschland unterwandern;
Frankfurt/M. 2003, S. 41, 252.
61
Tilman Nagel: Die Heilsbotschaft als Machtpolitik. Die islamische Verknüpfung von Glaube und
Staat; in: NZZ 2.3.2002.
62
s. Karl-Heinz Ohlig: Wir müssen uns wehren.
Appell für eine neue Islamwissenschaft; in: FAZ
21.11.06, S. 41f.
63
s. Ursula Spuler-Stegemann: Die Islamische Charta und Probleme der Integration, S. 166; in: MeierWalser/Glagow: Die islamische HerausforderungIllusionen und Realitäten; München 2002, S. 158168 – s.a. Wolf Günter Lerch: Die andere Seite des
Textes; in: FAZ 9.2.2006, S. 8. – in diesem Sinne
auch H.-P. Raddatz (Interview): „Islam bedeutet
Frieden? Unfug!”, in: Weltwoche 16/2004.
Zum Autor: Dr. Stefan Etzel, Jahrgang 1949, Studium Gemanistik, Politische Wissenschaften und
Volkswirtschaft in Freiburg und Frankfurt/M. Freier Publizist. Gründungsmitglied des Bundesverbandes der Bürgerbewegungen zur Bewahrung von
Demokratie, Heimat und Menschenrechten e.V.
(BDB).
Karikatur von John Cole, The (Scranton, Pa.) Times-Tribune
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007
263
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