Dr. Stefan Etzel (Fulda) Westliche Toleranz und islamischer Herrschaftsanspruch „Der Islam ist nicht einfach eine Frage des Bewußtseins oder des persönlichen Glaubens. Er stellt Herrschaftsansprüche.“ Literatur-Nobelpreisträger V.S. Naipaul 1 „Das tiefere Problem für den Westen ist nicht der islamische Fundamentalismus. Das tiefere Problem ist der Islam, eine andere Kultur, deren Menschen von der Überlegenheit ihrer Kultur überzeugt und von der Unterlegenheit ihrer Macht besessen sind.“ Samuel Huntington 2 Wohin treibt die Bundesrepublik, wenn Richtung und Dynamik ihrer soziokulturellen Entwicklung zunehmend durch das Zusammenspiel von institutionalisierter „Toleranz“ einerseits und zuwanderndem Islam andererseits bestimmt wird, zwei Kräften, deren Verhältnis zur Eigen- resp. Fremdgruppe gegensätzlicher nicht seien könnte? Während die westliche Toleranz dazu neigt, das Fremde auf Kosten des Eigenen zu fördern, ist es beim Islam genau umgekehrt. Die latente „Fremdorientierung“ unserer Eliten aus Politik, Wissenschaft, Medien, Klerus und Hochfinanz als den eigentlichen Protagonisten der postmodernen Toleranz birgt Risiken für die Zukunft unserer offenen Gesellschaft. Es fehlt nicht an warnenden Stimmen vor der islamischen Herausforderung als einer totalen Gefährdung der westlichen Ordnungsvorstellungen, zumal sich diese Herausforderung in weiten Teilen Europas „unter weit geschlossenen Augen“ vollzieht. In Gestalt des „Dialogs mit dem Islam“ hat sich die westliche Toleranz zu einer Interessenvertretung des Islam gegenüber der Mehrheitsgesellschaft entwickelt, obwohl die Kompatibilität dieser Polit-Religion mit unserer Verfassungsordnung noch völlig ungeklärt ist. Parallel mit der Förderung islamischer Interessen und Sichtweisen geht die Entmündigung des Souveräns – der Mehrheit des Staatsvolkes –, der einer Fortsetzung der schleichenden Islamisierung unseres Landes inzwischen laut zwei Allensbach-Studien vollkommen ablehnend gegenübersteht.3 Dennoch muß diese Mehrheit, die gute Gründe für ihre Ablehnung angibt, seit Jahr und Tag hinnehmen, daß diese Ablehnung, ihre Gründe und alle kritischen Fragen nach Gesamtinteresse und Gemeinwohlkompatibilität einer schleichenden Islamisierung als Ausdruck von „Intoleranz“ und „Rechtsradikalität der Mitte“ aus der öffentlichen Debatte ausgegrenzt und damit der kollektiven Meinungsbildung entzogen wird. Dieser Entzug des Mitspracherechts der Mehrheitsbevölkerung bei der Gestaltung der eigenen Zukunft geschieht im Namen einer Toleranz, die – selbst jeder kritischen Diskussion entzogen – als „zentraler Tugendfokus der gesellschaftlichen Orientierung“ (H.-P. Raddatz) installiert wurde, und zwar ohne stichhaltige Begründung dafür, aufgrund welchen konkreten Interesses die aufnehmende Bevölkerung die islamische Zuwanderung fördern sollte. 244 Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 „Wenn man ein Haus kauft“, sagt ein arabisches Sprichwort, „sollte man sich zuvor die Nachbarn genau anschauen.“ Es liegt genug Wissen über Gewaltgeschichte und ideologische Unveränderbarkeit jener Religion vor, für deren Anhänger der „Prophet mit dem Schwert“ das glorreiche Vorbild ist, um hier zunächst einmal Vorsicht walten zu lassen. Die kritische Islamwissenschaft hat auch heute jenen Determinanten des Islamsystems wenig hinzuzufügen, die Djabir Ibn Hayyan, Exponent der früh-islamischen Naturwissenschaften ausgangs des 8. Jahrhunderts auf den beeindruckend einfachen Nenner brachte: 1. Zum Islam gehört die Weltherrschaft, 2. den Trägern des Islam gebührt unbedingte Verehrung (Gefolgschaft), 3. die Durchsetzung des Islam rechtfertigt alle Mittel gegen die Menschen.4 Die wissenschaftliche Islamkritik führt gegen die Vereinbarkeit von Islam und liberaler Gesellschaftsordnung drei Hauptthesen ins Feld: 1. ein säkularisierter Islam ist kaum möglich, denn für eine Übereinstimmung zwischen Islam und deutschem Grundgesetz „müssten wesentliche Partien des Korans und der Prophetenüberlieferung für nicht mehr gültig erklärt werden; insbesondere den zahlreichen Koranstellen und Prophetenworten, die zur Gewaltanwendung gegen Andersgläubige auffordern ... wäre ohne Wenn und Aber die ewige Geltung abzusprechen“. 5 dem Leben des Propheten. „Jenseits jeglicher Polemik ist festzustellen, dass Koran und Sunna die Anwendung von Gewalt gegen Andersgläubige ausdrücklich befürworten, vor allem wenn sie den Interessen der ‘besten je für die Menschen gestifteten Gemeinschaft’ (Sure 3,110) dienlich ist“.6 3. Toleranz ist eine unislamische Kategorie, die ihm als eurozentrisches Konzept übergestülpt wird. „Wenn der interkulturelle Dialog dem Islam ... das Merkmal der generellen Toleranz zuweist, so kollidiert er unmittelbar mit der systemstiftenden Vorbildfunktion des Verkünders Muhammad, der auf Basis koranischer Offenbarungen sowohl religiöse als auch politische Toleranz als für den islamischen Glauben im Grunde nicht vertretbar formulierte und damit die Richtung des Kollektivverhaltens der umma, der islamischen Gemeinschaft, tendenziell vorgab“.7 Alle drei Thesen gründen auf dem Absolutheitsanspruch des Islam, der sich aus dem Glauben an den Koran als dem authentischen, durch Verbalinspiration direkt übermittelten Wort Allahs ergibt, das daher zeitlos gültig, unveränderbar und jeder rationalen Kritik entzogen ist. Die sich daraus ergebende zwingend buchstabengläubige Sicht auf den Urtext läßt Toleranz als „Verzicht auf das Monopol der Wahrheit“ nur schwer möglich erscheinen. Es ist daher zunächst zu prüfen, inwiefern das interkulturelle Dogma vom „toleranten Islam, dem Toleranz gebührt“ der Realität standhält. 2. dem Islam ist Gewalt gegen Andersdenkende und Andersgläubige immanent; sie ergibt sich als religiöse Pflicht aus dem Koran und als Erfolgsmodell aus Was heißt „toleranter Islam“? Wenn das Dogma vom „toleranten Islam, dem Toleranz gebührt“ zuträfe, müßte Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 245 Toleranz synchron wie diachron ein konstitutives Element des Islam sein, sich also in gegenwärtiger wie vierzehnhundertjähriger historischer Praxis bestätigen lassen. Die erste Frage wäre dann etwa, ob es im Arabischen, der „natürlichen“ Sprache Allahs, einen äquivalenten Begriff für unser Wort Toleranz gibt. Sprachen reflektieren und konstituieren Weltbilder, und etwas, wofür es in einer Sprache keinen Begriff gibt, hat in der sie tragenden Kultur keine Realität und kann im Bewußtsein der betreffenden Sprach- und Kulturgemeinschaft kaum präsent sein. Es ist also von erheblicher Bedeutung, daß die Sprache Allahs kein äquivalentes Wort für „Toleranz“ im Sinne einer gleichberechtigten Anerkennung oder gar Wertschätzung anderer Glaubensüberzeugungen und kultureller Normen kennt.8 Das ist nichts Besonderes, ein affirmatives Verhältnis zum Eigenen dominiert in fast allen Kulturen weltweit, die in Toleranz als „Anerkennung fremder Ideale“ eher mit Nietzsche einen „Beweis des Mißtrauens gegen ein eigenes Ideal, oder das Fehlen desselben“9 als Zeichen bedenklicher Unvernunft sehen würden. Das Besondere ist allerdings, daß dem Islam von seinen westlichen Förderern die Fähigkeit angedichtet wird, sich selbst außerhalb der eigenen Betrachtungssphäre begegnen zu können im Sinne jener ethisch-kulturellen Selbstrelativierung als „Forderung der Vernunft“, von welcher die zeitgenössische Toleranztheorie spricht,10 um den Islam der eigenen, eurozentrischen Ideologie kompatibel zu machen. Die Beweisführung für die angeblich universelle Toleranz des Islam beginnt gewöhnlich mit der Aufzählung einiger judenund christenfreundlicher Koranstellen – unter Ausblendung der weit höheren Zahl gegenteiliger Aussagen. Unberücksichtigt bleibt auch, daß viele dieser immer wieder zitierten „günstigen“ Koranstellen falsch übersetzt und/oder falsch interpretiert werden und im Bewusstsein der Muslime oft einen ganz anderen Sinn haben.11 Wirklich entscheidend aber ist, daß die „toleranten“ Passagen des Koran von Muslimen als zweitrangig anzusehen sind. Das bis heute wichtigste Urteil in dieser Hinsicht ist das des bedeutenden Juristen As-Suyuti (15. Jh.), dem zufolge alle Koranstellen, die günstig für die „Ungläubigen“ interpretiert werden könnten, als wirkungslos zu betrachten sind. „As-Suyutis Meinung wird von vielen modernen Ulama [Schriftgelehrten] geteilt und beeinflusst entsprechende Rechtsgutachten, auf die sich die heutigen Mudschahidun und islamischen Terroristen gerne berufen.“12 In diesem Sinne argumentierte auch Sayyid Qutb (1906-1966), Chefideologe der Muslimbrüder und bis heute einer der einflußreichsten Vordenker des politisch bewußten Islam. Er warnte ausdrücklich davor, die aus westlicher Sicht „tolerant“ erscheinenden Passagen des Korans zu betonen. Hierdurch würden zutiefst unislamische Geistesgewohnheiten wie der Relativismus das Göttliche verdrängen, das im Islam alles sei. Der Islam als Totalität ist für Qutb unvereinbar mit ethischer Selbstrelativierung, weil dies der Unwahrheit eine Gasse schlagen würde. Diese ist Folge von Jahiliyyah, der „Unwissenheit“ über die wahre Leitung des Menschen durch Allah, die durch den philosophisch-theologischen Irrweg von griechischer Antike und Christentum als jene „schreckliche Spaltung“ der gesamten Lebenswirklichkeit in die Welt kam, die in der Aufklärung mit ihrer „trostlosen Trennung zwischen Kirche und der Gesellschaft“ ihre Vollen- 246 Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 dung fand 13 – der Grundlage westlicher Toleranz also. Säkularisierung, Individualismus und überhaupt der irreführende Glaube an die Macht der menschlichen Vernunft, all das sind Erscheinungsformen von Jahiliyyah. Geradezu als Paradebeispiel für diese islamische Gleichung aufklärerische Vernunft=Unwissenheit muß da Toleranz erscheinen, verlangt doch das (erste) Paradox der Toleranz aus Vernunftgründen das zu tolerieren, was nach eigener Überzeugung falsch oder gar moralisch schlecht ist, eine Haltung, die jedem frommen Muslim als Abfall vom wahren Glauben erscheinen muß, als todeswürdiges Verbrechen also. Kritische Islamwissenschaft und Avantgarde des modernen Islam stimmen also in einem Punkt überein: Toleranz ist eine völlig unislamische Tugend. Wer solche Wahrheit allerdings in der deutschen Öffentlichkeit zum Besten gibt, läuft Gefahr, der „Intoleranz“ geziehen zu werden. Hier gilt nur der Regelsatz der „dogmatischen Islamophilie“ (Siegfried Kohlhammer) als gesellschaftsfähig. Es treten dann so absurde Phänomene auf wie nach den Massenmorden im Namen Allahs vom 11. September 2001, als der Moderator eines deutschen Nachrichtenmagazins mit den fast schon in drohendem Unterton vorgetragenen Worten vor die Kamera trat: „Damit eines ganz klar ist: Der Islam ist eine von Grund auf tolerante Religion!“.14 – Der alle Anzeichen der charakteristischen Faktenresistenz politischer Religionen tragende Proislamismus kommt natürlich nicht ganz ohne rationale Begründungsfassade aus. Der Mythos vom toleranten Islam wird daher mit „Beweisen“ unterfüttert, die sich auf drei stereotype Behauptungen eingrenzen lassen: Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 1. Die Institution des Schutzvertrages (Dhimma) habe christlichen und jüdischen Minderheiten (Dhimmis) umfassende „Toleranz“ gesichert. 2. Das Kalifat von Cordoba (Al-Andalus) sei eine Hochblüte „toleranten“ Zusammenlebens von Muslimen, Christen und Juden gewesen. 3. Der Koransatz „Es soll keinen Zwang im Glauben geben“ (Sure 2/256) beweise die universelle Glaubensfreiheit und Toleranz im Islam. Wer einen Blick hinter diese Beweiskulisse wirft, macht eine verblüffende Entdeckung: Keiner dieser seit Jahr und Tag in ermüdender Monotonie vorgetragenen „Beweise“ hält einer kritischen Überprüfung auch nur im Ansatz stand: BEWEIS 1: Schutzvertrag – oder Schutzgelderpressung? Dieses „Kronjuwel in der Schatzkammer islamischer Toleranz“ trifft nur in dem Sinne zu, daß Christen und Juden als „Schriftbesitzer“ eine Sonderbehandlung erfahren, wonach sie nicht wie „Heiden“ (Polytheisten) sofort zu töten sind, sondern – sofern sie sich der islamischen Herrschaft unterwerfen – nach den Regeln eines „Dhimma“ genannten Schutzvertrages als „Dhimmis“ (Schutzbefohlene) leben dürfen. Sie können dann ihrer Religion ohne Todesgefahr treu bleiben, dürfen sie aber nicht öffentlich sichtbar ausüben. Die Dhimmis müssen/mußten sich diese „Toleranz“ freilich durch Sondersteuern teuer erkaufen und blieben bis heutigen Tags stets rundum diskriminierte Bürger zweiter Klasse. Ausschluß von Christen von öffentlichen Ämtern, Nichtigkeit ihrer Zeugenaussage gegen Muslime, geringe Strafen bei Ermordung durch Muslime und 247 Kirchenbauverbot sind seit über tausend Jahren Regeln dieses durch und durch toleranten Systems, die bis heute in praktisch allen muslimischen Ländern mehr oder weniger Gültigkeit besitzen,15 wie nicht zuletzt die hohe Zahl anerkannter christlicher Asylbewerber aus islamischen Staaten zeigt. In Wahrheit handelt es sich bei diesem sogenannten Schutzvertrag um Schutzgelderpressung. Er ist ohnehin kein Vertrag in unserem Sinne, weil er unter Gewaltandrohung zustande kommt. Der erkaufte Schutz vor dem Islam durch diesen selbst ging freilich nicht so weit, daß er die drastische Reduzierung Andersgläubiger in seinem Herrschaftsbereich verhindert hätte. Das gehört zu den systemimmanenten Zwängen, denn: „Die Gleichberechtigung der anderen Religion anzuerkennen, wäre nicht nur ein absurder Widerspruch zum Anspruch der einen absoluten Wahrheit, sie stellte auch eine sträfliche Vernachlässigung religiösen Ernstes und Eifers dar. Die Verachtung und Demütigung der anderen Religion(en) ist somit nicht dem Belieben der einzelnen Gläubigen anheimgestellt und deren Sadismus oder Gutmütigkeit, sondern religiöse Pflicht. Mit anderen Worten: Der Preis für die Duldung durch das Utilitasprinzip des Dhimmastatus ist die Demütigung. Das geht schon aus der grundlegenden Koranstelle 9, 29 hervor, wo die Tributzahlung (jizya) mit der demütigenden Unterwerfung einhergeht. Beides nur ermöglicht und gewährt die Duldung der Existenz.“16 BEWEIS 2: Al-Andalus – „Das Land, wo Blut und Honig floß“ Das ist das zweite Paradepferd der dogmatischen Islamophilie. Der Islam gehöre auch historisch zu Europa, behauptete bei- spielsweise im Mai 2002 die grüne Ausländerbeauftragte Marieluise Beck in einer Bremer Moschee. 800 Jahre lang hätten Christen, Juden und Muslime friedlich in der toleranten Gesellschaft des muslimischen Al-Andalus zusammengelebt, dem heutigen Spanien, weswegen die „Einbürgerung des Islam“ in die deutsche Gesellschaft dringend geboten sei.17 Begibt man sich auf die Suche nach dem Toleranzparadies von Al-Andalus, kommt einem die Sache rasch spanisch vor. Das fängt schon damit an, daß bis ins 19. Jahrhundert in der muslimischen Welt von AlAndalus als Ort einer Hochblüte von Pluralismus und Toleranz nichts bekannt war.18 Das geben die Fakten auch gar nicht her: Von den rund 800 Jahren islamischer Herrschaft in Spanien war es nur ein knappes halbes Jahrhundert gegen Ende des ersten Drittels dieser Epoche (ab ca. 930), daß einige wenige der andalusischen Kalifen tatsächlich eine halbwegs tolerante Herrschaft ausübten. Sie unterbrachen jedoch nur kurzfristig die Tradition der Christen- und Judenverfolgungen, die durch ihre Nachfolger dann (ab 976) umso brutaler wieder aufgegriffen wurden, wobei Minarette aus Christenschädeln als neue „Kunstform“ des spanischen Islam19 als Höhepunkt dieser unmittelbar auf die kurze Scheinblüte multikultureller Toleranz folgende lange Blütezeit des Terrors angesehen werden können. Von al-Andalus aus nahmen arabische Truppen und Banden jetzt wieder ihre Raubzüge auf, durchdrungen von der Idee des Dschihad als einer „heiligen Aufgabe“, wie der aus alAndalus stammende Universalgelehrte Ibn Khaldun schrieb, denn „der Islam hat den Auftrag, Macht über die anderen Nationen zu gewinnen.“ Diese andalusische Praxis tätiger Toleranz setzte sich im ge- 248 Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 samten 11. und 12. Jahrhundert fort. Als der berühmteste andalusische Jude, der spätere Philosoph und Arzt Maimonides, 1149 als Jüngling vor den Judenverfolgungen aus Córdoba floh, existierten kaum noch christliche oder jüdische Gemeinden im toleranten al-Andalus.20 Was also vom Proislamismus als „Beweis“ für die universelle Toleranz des Islam während seiner gesamten 1400jährigen Geschichte präsentiert wird, war eine knapp 50-jährige Episode relativer Duldsamkeit in einem Randgebiet der islamischen Welt und war selbst dort eine absolute Ausnahme von der Regel. Die historische wie territoriale Marginalität erweist sich auch darin, daß die kurze Scheinblüte der Toleranz völlig folgenlos für den islamischen Kulturkreis blieb. BEWEIS 3 – „Kein Zwang im Glauben“ – bedeutet nicht Religionsfreiheit Schließlich begegnet man noch mit schöner Regelmäßigkeit der Behauptung, der Satz „Es soll keinen Zwang im Glauben geben“ aus Sure 2,256 sei Ausdruck von Religionsfreiheit und Toleranz im Islam. Mit gleicher Berechtigung ließe sich der „Schwertvers“ aus Sure 9 als Beweis für seine Intoleranz anführen: „Tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“. Damit stünde es 1:1. Das wahre Verhältnis ist aber 206:1 – für die Intoleranz. So vielen Koranstellen, die NichtMuslime und Konvertiten mit härtesten Strafen bedrohen, steht nämlich das „Kein Zwang im Glauben“ mutterseelenallein gegenüber.21 Ohnehin ist der Sinn dieser Aussage ein anderer, als er zum Zwecke der Täuschung insinuiert wird, wie sich aus dem Kontext des Verses erschließt. Bezieht man die ihm vorausgehenden PasAufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 sagen mit ein, wird klar, daß nur, wenn man die einzig wahre und natürliche Religion – hier: den Islam – angenommen hat, es keinen Zwang mehr im Glauben gibt. Mit anderen Worten: Der Vers handelt nicht von Religionsfreiheit in unserem Sinne, sondern von der Freiheit des Muslim, seine Religion ohne jede Einschränkung ausüben zu dürfen. Am besten zeigt sich diese Qualität von Freiheit am Beispiel des Übertritts zum Islam: Er soll aus freiem Entschluß, ohne Zwang erfolgen. Mit der freien Entscheidung für den Islam hört dann aber die Entscheidungsfreiheit des Muslim auf, da seine Autonomie als Individuum, seine Willens- und Glaubensfreiheit nun durch das „Gesetz Allahs“ aufgehoben sind. Würde er sich jetzt wieder gegen den Islam entscheiden, und zu einer anderen Religion übertreten wollen, ist er nach dem Gesetz Allahs (Scharia) zu töten.22 Wir haben es hier also zumindest mit Zwang zum Glauben zu tun – und bei infragestehender Sure nicht mit Religionsfreiheit, sondern religiöser Freiheit... Als Essenz islamischer Toleranz lässt sich also resümieren: – Schutz vor dem „Tolerierenden“ gegen Bezahlung desselben; – eine kurze, folgenlose Episode relativer Duldsamkeit vor über 1.000 Jahren am Rande der islamischen Welt; – eine falsch bzw. irreführend interpretierte Koransure. Mit dieser Beweisattrappe wird letztlich das Gegenteil dessen bewiesen, was bewiesen werden soll: Toleranz ist keinesfalls ein authentisches Element des Islam. Wenn sich aber die erste Hälfte des Dogmas vom „toleranten Islam, dem Toleranz gebührt“ als unhaltbar erweist, stellt sich 249 die Frage, welche Stellung dem Islam denn nun in unserer Gesellschaft dann gebührt. Nimmt man die Grundregel jeden RisikoManagements zur Leitschnur („Drum prüfe, wer sich ewig bindet“), so kann die Harmlosigkeitsvermutung nicht am Anfang der Debatte stehen, wenn von seriöser Seite auf ein erhebliches Risikopotential hingewiesen wird. Der Herrschaftsanspruch des Islam Alle bisher genannten Risikofaktoren – Gewaltimmanenz, habituelle Intoleranz, Unvereinbarkeit mit säkularem Staat und demokratischer Verfassungsordnung – müssen im Zusammenhang mit dem Hauptziel des Islam gesehen werden, der Ausdehnung seiner Herrschaft über den ganzen Erdball. Dieser Herrschaftsanspruch besteht von Anbeginn, ergibt sich aus der inneren Logik einer absolutistischen Religion und beschränkt sich daher auch nicht auf die spirituelle Sphäre, sondern fordert ausdrücklich auch die physische, politische Herrschaft über die Territorien aller Länder dieser Erde. Die Einzigartigkeit des Islam besteht daher nicht nur in seiner Gewaltideologie,23 auch sein unerschütterliches Streben nach territorialer Weltherrschaft unterscheidet ihn von allen anderen Weltreligionen, weswegen ihn Majid Khadduri, einer der herausragenden Kenner islamischen Rechts („The Islamic Concept of Justice“, 1984) auch eine „göttliche Nomokratie auf imperialistischer Basis“ nennt. Diese einzigartige Verbindung von Territorium und Transzendenz schlug sich in einer „Zwei-Reiche-Lehre“ nieder, die sich fundamental von der christlichen Zwei-Reiche-Lehre unterscheidet, wie sie von Jesus begründet („Mein Reich ist nicht von dieser Welt“24 ), von Augustinus ausformuliert25 und von dem Augu- stinermönch Luther seinen Zwecken angepaßt weitergeführt wurde26 , um schließlich in der Gewaltentrennung des modernen Verfassungsstaates seine politisch angemessene Form zu finden: „Du darfst glauben was Du willst [Religion], solange Du Dich an die öffentlich geltenden Normen hältst [Staat]“. Dem Islam muß eine solche Trennung der Geltungssphären von transzendenter und irdischer Welt, von weltlichem Recht und göttlicher Gerechtigkeit, von diesseitigen Staaten und dem Jenseitsreich Gottes letztlich als Gotteslästerung erscheinen. Der „schrecklichen Spaltung“ steht die „Gottesklammer“ um Religion und Staat gegenüber als Ausdruck der Totalität eines radikalen Eingottglaubens. Hieraus ergibt sich die islamische Zwei-Reiche-Lehre: Es geht nicht um zwei Sphären (himmlisch/irdisch) innerhalb eines Territorialstaates, sondern um das Territorium der gesamten Erde, das in den Herrschaftsbereich des Islam und jenen der Feinde Allahs unterteilt ist. Nur dort, wo sich die Menschen Allah unterwerfen (Islam = arab. „Unterwerfung“), herrscht nach dieser Vorstellung „Frieden“, in den anderen Regionen dagegen „Krieg“, weil schon der schiere „Unglaube“ als Angriff auf den Islam verstanden wird und daher zum Dschihad „berechtigt“.27 Dieser kann in verschiedenen Intensitätsstufen zwischen „Dschihad des Wortes“ und der Anwendung physischer Gewalt geführt werden. Der islamische Friede auf Erden herrscht erst, wenn sich die ganze Menschheit dem Gesetz Allahs unterworfen hat. Diese Vorstellung fand ihren klassischen Ausdruck in der Zweiteilung der Welt in ein „Haus des Islam = Friedens“ (Dar alIslam) und ein „Haus des Krieges“ (Dar al-harb). Unter letzterem sind heute ins- 250 Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 besondere die Länder des Westens zu verstehen. „Zwischen diesen beiden Teilen der Welt herrscht naturgemäß so lange Krieg, bis das Haus des Krieges nicht mehr existiert und der Islam über die Welt herrscht (Sure 8,39 und 9,41). Daher besteht nach klassischer Lehre für die muslimische Weltgemeinschaft die Pflicht, gegen die Ungläubigen Krieg zu führen, bis diese sich bekehren oder sich unterwerfen. ... Lautete der Missionsauftrag Jesu, alle Völker zu bekehren, ihnen aber ihre politische Ordnung zu lassen, so besteht das Ziel des Islam darin, alle Nichtmuslime politisch zu unterwerfen“.28 Alles Sinnen und Trachten der muslimischen Weltgemeinschaft (umma) ist daher vom Willen zur Macht diktiert, der sich bis in die Individualpsyche hinein als Dominanzzwang manifestiert.29 Die „Ausdehnung des Dar al-Islam als Territorialität der islamischen Zivilisation“ und der sie tragenden umma gehört dementsprechend zu den vornehmsten religiösen Pflichten jedes Muslim.30 Moslems sind aus diesem Grunde auch dazu „verpflichtet, ihren Status auf fremdem Territorium nur als provisorisch zu betrachten und, sobald es die Umstände erlauben, in einen Zustand umzuwandeln, welcher der Scharia gerecht wird.“31 Während also die christliche Zwei-ReicheLehre Voraussetzung der abendländischen Toleranz war, bedingt die Zwei-ReicheLehre des Islam seine systemimmanente Intoleranz. Damit hat jene charakteristischen „Unverträglichkeit“ der Muslime zu tun, von der Samuel Huntington spricht: „Wohin man im Umkreis des Islam blickt: Muslime haben Probleme, mit ihren Nachbarn friedlich zusammenzuleben.“32 Mit der Bindung des mohammedanischen Heilsversprechens an die physische, po- litische Beherrschung auch fremden Territoriums sind wir konfrontiert, wenn wir über Toleranz und Religionsfreiheit nach Art. 4 GG für die zuwandernden Muslime reden. Dieser Grundgesetzartikel muß bisher als Standardargument für exzessiven Moscheenbau und andere islamische Zumutungen herhalten – wurde aber noch nie daraufhin überprüft, ob er überhaupt auf politische Religionen wie den Islam anwendbar ist, die auf einer eigenen Staatsordnung beruhen, deren Durchsetzung im Gastland anstreben und dabei darauf abzielen, die Rechtsordnung zu beseitigen, der sie ihre freie Religionsausübung verdanken. Zu bedenken ist hier auch die mythische Rolle der Auswanderung (hidjra) in nichtislamisches Territorium und Aneignung desselben mit Hilfe einheimischer Helfer (ansar) im Bewußtsein der Muslime. Erst durch die Auswanderung des Propheten und seiner Getreuen von Mekka nach Medina fand der Islam zu sich selbst und seiner wahren Bestimmung und Stärke, weswegen auch die islamische Zeitrechnung erst mit dem Jahr dieser Auswanderung (622) beginnt und nicht schon mit dem Einsetzen der Visionen Mohammeds zehn Jahre zuvor. Jeder fromme Muslim verbindet mit dem Begriff hidjra den Durchbruch zur Dominanz und das goldene Zeitalter des Islam und bezieht auf dieses auswanderungsbedingte Heilsgeschehen auch die eigene Auswanderung, sobald er sich nicht mehr allein in der Fremde befindet, sondern mit einer hinreichend großen Zahl anderer Muslime das Schicksal des Exils im Lande des Unglaubens teilt. Dann wandelt sich die innere Einstellung von fatalistischer Hinnahme eines Übels, das man nicht ändern kann, zum unwiderstehlichen Drang, die umgebende Gesellschaft in eine Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 251 islamgerechte Umgebung zu verwandeln, was heißt, dem Gesetz Allahs (Scharia) Geltung zu verschaffen – also: Dschihad. Das Mittel der Wahl ist zunächst die taqiya genannte „Täuschung“ als Element des Dschihad des Wortes, „eine zum islamischen Glauben gehörende Verhaltensregel, die es dem Muslim zwingend vorschreibt, seinen Glauben zu verleugnen bzw. weitgehende Konzilianz vorzutäuschen, wenn es seiner persönlichen Situation oder dem Islam generell dient“.33 Erste Adressaten der taqiya sind die lokalen Helfer (ansar) in den Aufnahmegesellschaften, in unserem Falle die Diener des „Dialogs“, denen Übereinstimmung mit ihrer multikulturellen Wunschsicht eines friedvollen, toleranten Islam vorgespiegelt wird, um ihre Blauäugigkeit für den islamischen Dschihad zu instrumentalisieren. Daß Muslimen ein ehrlicher Dialog mit Andersgläubigen von ihren höchsten Autoritäten als todeswürdiges Verbrechen verboten ist (erlaubt ist nur ein Scheindialog nach der TaqiyaStrategie),34 entzieht sich der Wahrnehmung der Gutgläubigen. Exkurs über Apperzeptionsverweigerung Hier ist ein Wort über das merkwürdige und für politische Religionen so charakteristische Phänomen der Apperzeptionsverweigerung (Wahrnehmungsverweigerung) nötig, das Heimito von Doderer in seinem Roman „Die Dämonen“ als „das Sich-Dumm-Machen“ des Revolutionärs beschrieben und in extenso begründet hat. 35 Von Doderer angeregt, hat der deutsch-amerikanische Politologe Eric Voegelin der Wahrnehmungsverweigerung und Realitätsverleugnung eine Studie über „Hitler und die Deutschen“ gewidmet.36 Voegelin diagnostiziert darin die Wahrneh- mungsverweigerung als untrügliches Symptom jener „Krankheit des Geistes“ (Pneumopathologie), die vorzüglich Intellektuelle (aber auch ganze Kollektive) befällt, deren Verstand von einer Ideologie infiziert wurde. Es bilde sich dann nämlich eine Art intelligenter und daher „höherer“ Dummheit heraus, indem sich auf Basis der Realitätsverleugnung eine „zweite Realität“ manifestiert. Der „pneumatisch gestörte Mensch“ gerät nun aber in konstanten Konflikt mit der ersten Realität, in welcher der „normal geordnete Mensch“ lebt. Die ideologisch kalibrierte Optik („Weltanschauung“) ermöglicht nun die systematische Weigerung, die (erste) Realität wahrzunehmen, deren Platz längst die Phantasiewelt der zweiten Realität einnimmt, deren Falsifizierung sich zugleich jeder rationalen Diskussion entzieht. Die Realitätsverweigerung ist dabei keine thumbe Ignoranz, sondern entspringt dem vorsätzlichen Wunsch, nicht zu verstehen, um die Phantasiewelt nicht zu stören. Konsequenz des Konfliktes zwischen erster und zweiter Realität ist dann die Lüge. Sie wird zur unverzichtbaren Methode, weil die zweite Realität (Ideologie) mit Wahrheitsanspruch auftritt und dabei in permanenten Konflikt mit der ersten Realität gerät. Man behauptet dann beispielsweise, daß die erste Realität etwas ganz Verschiedenes von dem sei, was sie tatsächlich darstellt, oder, daß die zweite Realität gräßlich mißverstanden werde. – Genau das ist der typische Umgang der Proislamisten mit sachlicher Kritik am Islam: Entweder wird das Gewaltpotential usw. des Islam geleugnet mit dem Hinweis, das habe nichts mit dem „eigentlichen“ Islam zu tun, oder aber es wird behauptet, die Argumente gegen die Fiktion vom friedfertigtoleranten Islam entsprängen ihrerseits 252 Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 krankhafter Phantasie, realitätsfremden Ängsten (Islamophobie) oder, sie seien schlicht irrationale „Hetze“. Wenn unverstellt sprechende Repräsentanten des Islam klarstellen, daß ihre Religion mit Demokratie, Toleranz, Dialog und anderen westlichen Werten unvereinbar ist, wo liegen dann die Wurzeln einer Toleranz, die Toleranz für den intoleranten Islam fordert? Toleranz als Intoleranz gegenüber dem Bestehenden – Die subversive Toleranz-Konzeption Herbert Marcuses Fern aller wohlfeilen 68er-Schelte läßt sich sagen: Die postmoderne tolerantia absoluta für das Fremde auf Kosten des Eigenen läßt sich auf die subversive Toleranz-Konzeption zurückführen, die Herbert Marcuse als subtilen Selbstzerstörungsmechanismus in das Wertefundament der spätbürgerlichen Gesellschaft zu installieren gelang. Ziel war die Entmachtung der Mehrheit durch Förderung von Minderheiten, die dem „System“ potentiell antagonistisch gegenüberstehen, was später in den größeren Strom des Multikulturalismus einfloß und die ihn flankierende sanfte Diktatur der politischen „Korrektheit“. Daß der Islam zum großen Profiteur dieses Konzepts zur Gesellschaftsveränderung werden sollte, war ursprünglich nicht abzusehen. Nicht ohne einen Schuß Genialität hatte Herbert Marcuse (1898-1979) Toleranz als den archimedischen Punkt erkannt, von dem aus sich die bürgerliche Ordnung mit ihren eigenen Mitteln aushebeln ließe: Durch Umfunktionieren einer liberalen Tugend in eine Waffe der Revolution! Der Kunstkniff des deutschstämmigen Berkley-Philosophen lag darin, den aufklärerisch-bürgerlichen Toleranzbegriff (Erlaub- nis-Toleranz) von seiner funktionalen Übereinstimmung mit der auf Erhalt eines Systems zielenden technisch-naturwissenschaftlichen Definition von Toleranz abzukoppeln und auf Zerstörung des Systems umzuschalten. Technisch ist Toleranz definiert als „zulässige Abweichung von vorgegebenen Sollwerten, welche die Funktion des Gesamtsystems noch nicht stört.“37 Beispiele wären die Trockenheitstoleranz von Pflanzen, die Alkoholtoleranz beim Menschen oder die Maßund Fehlertoleranz im Maschinenbau – immer geht es darum, wieviel Störung das System „verdauen“ kann, ohne zu kollabieren. Entsprechend stellen die Grenzen der Toleranz den Kern einer allgemeinen Toleranz-Definition dar: „In jedem Lexikon bezeichnet Toleranz die Grenzen, innerhalb derer fremde, irrige, anstößige oder gefährliche Elemente in etwas aufgenommen werden können, ohne dieses zu zerstören – ob es sich bei der in Fragen stehenden Entität nun um Wahrheit, strukturelle Stimmigkeit, Gesundheit, Gemeinschaft oder das Überleben eines Organismus handelt. ... Die Grenzen der Toleranz werden sodann danach beurteilt, wieviel von diesem Schaden oder dieser Fremdheit aufgenommen werden kann, ohne das Objekt, den Wert, die Behauptung oder den Körper zu zerstören.“38 Marcuse setzte den Hebel bei der Ausweitung der Toleranzgrenzen an, um das Objekt – hier: die spätbürgerliche Gesellschaft – zu zerstören. Technisch wäre eine solche selbstzerstörerische „Toleranz“ dann zu definieren als über die Erhaltungsschwelle hinausgehende Abweichung von vorgegebenen Sollwerten, um die Funktion des Gesamtsystems zu (zer)stören. Unter Sollwerten läßt sich im gesellschaftlichen Kontext die jeweilige Leitkultur als Summe der Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 253 Werte und Normen einer Gesellschaft verstehen, die diese aus den Erfahrungen ihrer Tradition und Geschichte zum Zwekke des Zusammenhalts, der Identitätsbildung und der Zukunftsgestaltung des Kollektivs entwickelt hat. Auf die allgemeine Toleranz-Definition bezogen, ließe sich zerstörerische „Toleranz“ beschreiben als: „Aufhebung der systemerhaltenden Grenzen von Toleranz, um so viele fremde, irrige, anstößige oder gefährliche Elemente in die Gesellschaft aufzunehmen, daß diese zerstört wird. Also: Duldung von so viel Schädigung oder Fremdheit, daß die bestehende Ordnung zusammenbricht.“ Genau auf dieser Linie lag denn auch Marcuses berühmter Essay über „Repressive Toleranz“ aus dem Jahre 1965 (dt. 1966), mit dem der bis dahin eher unbekannte Philosoph pünktlich zum Auftakt der Jugendrevolte in der westlichen Welt dieser einen Schlüsseltext lieferte, dessen Auswirkungen auf das Denken der studentischen Avantgarde jener Revolte kaum überschätzt werden kann, deren Langer Marsch durch die Institutionen 1998 mit der Erringung der Macht im Staate gekrönt wurde. Schon im zweiten Satz kommt Marcuse zu dem Schluß, „daß die Verwirklichung der Toleranz Intoleranz gegenüber den herrschenden politischen Praktiken, Gesinnungen und Meinungen erheischen würde – sowie die Ausdehnung der Toleranz auf politische Praktiken, Gesinnungen und Meinungen, die geächtet oder unterdrückt werden“39 – oder anders gesagt: Die 68er-Toleranz ist Intoleranz gegenüber der vorherrschenden Leitkultur bei gleichzeitiger Förderung jener Kräfte, die den Sollwerten dieser Leitkultur zuwiderlaufen. Ausdrücklich wurde dieser zum Zwecke der Gesellschaftsveränderung umdefinierte Toleranzbegriff von Marcuse als „ein subversiver, befreiender Begriff und als ebensolche Praxis“ beschrieben.40 Diese subversive Toleranz war die funktionale Ergänzung zu Marcuses Randgruppentheorie, jener Lehre vom „neuen revolutionären Subjekt“, die in Abkehr vom klassischen Marxismus den Träger des angestrebten Umsturzes nicht mehr in den als fahnenflüchtig erlebten proletarischen „Massen“ sah, die von der Wohlstandsgesellschaft glänzend ins kapitalistische System integriert worden waren, sondern in den randständigen Minderheiten der nicht oder noch nicht ins Gesellschaftssystem Integrierten, insbesondere Studenten, Arbeitslose, Straffällige und Zuwanderer.41 Diese Minderheiten sollten in Marcuses Subversionsmodell größtmögliche Toleranz erfahren – bei gleichzeitiger Intoleranz gegegenüber dem Willen und den Überzeugungen der Mehrheit, deren relative Zufriedenheit mit dem System als Beweis für ihr „falsches Bewußtsein“ denunziert wurde, das sie de facto für die Teilnahme an der neulinken Minderheiten-„Demokratie“ disqualifizierte. Als vollwertig und auf der Höhe seiner Möglichkeiten galt im Marcuseschen Weltbild nämlich nur jener Menschentypus, „der die Revolution will, der die Revolution haben muß, weil er sonst zusammenbricht“.42 Logische Konsequenz der Randgruppentheorie war die Abkehr vom demokratischen Mehrheitsprinzip als „Tyrannei der Mehrheit“ innerhalb einer „totalitären Demokratie“43 . Hierzu wird eine „Notsituation“ konstruiert: Da divergierende Meinungen und Philosophien angeblich „nicht mehr friedlich um Anhängerschaft und Überzeugungen aus rationalen Gründen wetteifern“ können, sei in dieser Gesellschaft „das falsche Bewußtsein zum all- 254 Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 gemeinen Bewußtsein geworden – von der Regierung bis hinunter zu ihren letzten Objekten“. Nur folgerichtig kommt Marcuse daher zu seiner berühmten Definition von Toleranz: „Befreiende Toleranz würde mithin Intoleranz gegenüber Bewegungen von rechts bedeuten und Duldung von Bewegungen von links“, wobei „Intoleranz vor allem gegenüber den Konservativen und der politischen Rechten“ zu üben sei – und zwar ausdrücklich „auch gegenüber dem Denken, der Meinung und dem Wort“.44 „Toleranz“ als Freifahrtschein für die linke Intelligenzija plus Intoleranz gegenüber Andersdenken – mit diesem perfekten Rezept für eine Diktatur der Avantgarde aller möglichen Minderheiteninteressen sind wir in der Gegenwart angekommen. Was wir heute zynisch politische „Korrektheit“ nennen, ist die getreue Umsetzung von Marcuses subversivem Toleranzmodell als Zwillingsschwester seiner Randgruppentheorie. Verbunden mit dieser Scheinform von Toleranz ist im therapeutischen Staat der politisch korrekten Volksdemokratie die autoritäre Steuerung des „korrekten“ Sozialverhaltens, ja, des Denkens bis in die privaten Ansichten hinein durch Korrekturtechniken des „social engeneering“, um geistige Konformität im Sinne der linken Agenda zu erzwingen.45 Eines der wirkmächtigsten Instrumente ist dabei die Forderung nach „mehr Toleranz“, um, wie es der Heidelberger Philosoph Rüdiger Bubner formulierte, „durch Autonomisierung des Unüblichen eine politische Gegenmacht zu etablieren. ... Unter dem Appell zu Toleranz wird ein Verzicht auf Herrschaft des Üblichen, der homogenisierten Majorität ins Auge gefaßt, der eine Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 künstliche Entmachtung erzeugt“46 – also: Entdemokratisierung. Es erfolgt hier eine dramatische Umkehrung des aufklärerisch-liberalen Toleranzbegriffs, dem die Anerkennung der Gewissensfreiheit des Einzelnen bezüglich seiner religiösen, später auch seiner politischen Überzeugungen aus der Einsicht zugrunde lag, daß niemand im Besitz der alleinseligmachenden Wahrheit ist. Dieser „modernen“ Toleranzidee liegt also der Verzicht auf das Monopol der Wahrheit zugrunde. Voraussetzung war die strikte Trennung von Staat und Religion nach dem Motto: „Glaube, was Du willst, aber halte Dich an die öffentlich geltenden Normen“. Genau diese Normen gerieten ins Visier der „postmodernen“ Toleranz á la Marcuse, die letztlich auf die Forderung nach Verzicht auf das Monopol von Herrschaft hinauslief, von Herrschaft des Mehrheitswillens nämlich. Frißt die Aufklärung ihre Kinder? Durch die postmoderne Zwangstoleranz wird nicht nur die Gewissensfreiheit des Einzelnen wieder kassiert, seine moralische Autonomie, sondern in gewissem Sinne auch die Gewaltentrennung, indem die politische Religion der „Toleranz“ in den Rang einer alleinseligmachenden Staatsreligion mit verbindlichem Pflichtritual erhoben wurde. Hierdurch wird nicht nur jeder herkömmliche Begriff von Toleranz aufgehoben, der stets Freiwilligkeit, also autonome Entscheidung, zur Voraussetzung hat. Es findet zugleich eine untergründige Angleichung an den Islam statt, den Hauptprofiteur der westlichen Toleranz, in welchem die Autonomie des Einzelnen, Gewissens- und Willensfreiheit, mit der Unterwerfung unter das „Gesetz Allahs“ aufgehoben wird. 255 Plädoyer für eine konstruktive Toleranz Die Alternative zur heute propagierten Toleranz ist nicht Intoleranz, sondern eine andere Toleranz, eine Toleranz, die sich an Mehrheitswillen, Gemeinwohl und nachhaltiger Entwicklung des bewährten Gesellschaftsmodells orientiert. Ihr Ziel ist Erhalt des Gemeinwesens, nicht seine Zerstörung. Sie ist daher konstruktiv, nicht subversiv. Dieses konstruktive Element lag der aufklärerischen Erlaubnis-Toleranz zugrunde, die höchstens ein bißchen renoviert werden müßte, um sie als zeitgemäße Alternative jener Toleranz entgegenzustellen, die sich wie ein Spaltpilz an den Rissen im Fundament der Gesellschaft festgesetzt hat, um die Errosion zu beschleunigen, statt für den Erhalt des Ganzen zu wirken. Die bündigste Formulierung dieser klassischen Konzeption von Toleranz lau- tet: Die Mehrheit erlaubt Minderheiten gemäß ihren Überzeugungen und kulturellen Praktiken zu leben – selbst wenn sie diese aufs schärfste mißbilligt –, solange die Vorherrschaft der Mehrheit nicht in Frage gestellt wird. Man könnte diese Formulierung auch als eine Art Erhaltungsgesetz der liberalen Demokratie verstehen. Was bedeutet es also, wenn diese konstruktive Toleranz von zeitgenössischen Theoretikern als „unangemessen“, da „ungerecht“ abgetan wird? Wenn heute von Toleranz die Rede ist, ist der Frankfurter Philosoph Rainer Forst nicht fern, der seine mit hehren Kategorien wie Gerechtigkeit, Anerkennung und Respekt bewehrte Toleranztheorie nicht im akademischen Elfenbeinturm verkümmern ließ, sondern sie als externes Mitglied der Grundsatzkommission der Grünen in die große Politik installierte. Ausgehend von der Behauptung, daß die Erlaubnis-Toleranz zutiefst „ungerecht“ sei, da ihr der „Machtunterschied“ zwischen Mehrheit und Minderheit zugrunde liegt,49 Toleranz aber eine „Tugend der Gerechtigkeit“ sei, die nach gleichberechtigtem öffentlichen und politischen Status verlange, entwikkelt Forst seine These, daß mit Rücksicht auf die gerechtigkeitsrelevante Dimension des Toleranzbegriffs „die Respekt-Konzeption in der Form qualitativer Gleichheit die angemessene ist“. Toleranz wird demnach zu einer „moralisch begründeten Form der wechselseitigen Achtung“, was heißt, daß sich die Toleranzparteien „als gleichberechtigte Mitglieder einer rechtsstaatlich verfaßten politischen Gemeinschaft“ respektieren. „Obwohl sich ihre ethischen Überzeugungen des guten und wertvollen Lebens und ihre kulturellen Praktiken stark voneinander unterscheiden und in wichtigen Hinsichten inkom- 256 Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 Was bedeutet es aber, wenn das Gesetz Allahs, die Scharia, schleichend in unsere Gesellschaft einsickert? Die Islamkritikerin Ayaan Hirsi Ali beschreibt anhand von Beispielen, wie die „schleichende Scharia“ – als welche sie den Dschihad in Europa bezeichnet – sich in unserer Gesellschaft ausbreitet.47 Der Islamkritiker Hans-Peter Raddatz zeigt die fatalen Konsequenzen auf: „Im Zentrum des islamischen Rechts steht die Gewalt als Pflicht. ... Aus Sicht der europäischen Toleranzidee ergibt sich eine fatale Konsequenz: Die Muslime sind zur Anwendung von Gewalt nicht nur berechtigt, sondern um so mehr verpflichtet, je weiter sich die Geltung der Scharia ausbreitet.“48 Es gilt also, der politischen Praxis einen Toleranzbegriff zugrundezulegen, der solchen Entwicklungen einen Riegel vorschiebt. patibel sind, anerkennen sie einander ... als moralisch-rechtliche Gleiche in dem Sinne, daß ihnen zufolge die allen gemeinsame Grundstruktur des politisch-sozialen Lebens ... von Normen geleitet werden sollte, die alle Bürger gleichermaßen akzeptieren können und die nicht eine ‘ethische Gemeinschaft’ bevorteilen. [...] Wechselseitige Toleranz impliziert diesem Verständnis nach, den Anspruch anderer auf vollwertige Mitgliedschaft in der politischen Gemeinschaft anzuerkennen, ohne zu verlangen, daß sie dazu ihre ethischkulturelle Identität in einem reziprok nicht forderbaren Maße aufgeben müssen.“50 Die Forstsche Toleranz-Konzeption befeuert also auf den ersten Blick all jene „Gründe der Vernunft“, die nach rot-grüner Ideologie für die Gleichberechtigung von Zuwanderern gegenüber der autochtonen Stammbevölkerung sprechen. Der perfide „Machtunterschied“ zwischen der Mehrheit der Alteingesessenen und der Minderheit der Zuwanderer kann aus solcherart „demokratiekritischer“ Sicht natürlich „gerechterweise“ nur dadurch aufgehoben werden, daß die Mehrheit auf ihr demokratisches Selbstbestimmungsrecht verzichtet usw. und im Übrigen möglichst den Mund hält. – Auf den zweiten Blick freilich sieht die Sache ganz anders aus. Dann entpuppt sich gerade die Forstsche Respekt-Toleranz als Argumentesammlung gegen die Duldung der weiteren Ausbreitung eines unreformierten Islam in unserer Mitte – vorausgesetzt, man legt ein realistisches Islambild zugrunde und nicht den rot-grünen Kuschel-Islam. Der Pferdefuß der Forstschen „Respekt-Toleranz“ ist nämlich, daß sie nur mit Menschen und Kulturen funktioniert, die gleichhohe Standards der ethischen Selbstrelativierung anerkennen wie man selbst. Eine solche Selbstrelativierung dürfte aber für den real existierenden Islam eine schwierig zu knackende Nuß sein – zumal gerade seine selbstgewisse Intoleranz zu seiner Stärke in historischen Glanzzeiten beitrug und seit den Tagen des „Propheten mit dem Schwert“ den Charakter eines erfolgreichen Leitbildes hat, vergleichbar dem „Unter diesem Zeichen wirst Du siegen“ Kaiser Konstantins. Der Grundirrtum des Forstschen Ansatzes liegt für Rüdiger Bubner in der Parallelisierung von Gerechtigkeit und Toleranz: „Es wäre ein erhebliches Mißverständnis, wollte man Toleranz mit dem wechselseitigen Respekt gleichberechtigter Partner, d.h. mit Gerechtigkeit ... parallelisieren. Das hätte nämlich zur Voraussetzung, die Fremdheit gleichsam wie die Haupterfahrung und Grundgegebenheit in alles soziale Leben einzubauen.“51 Hinzu kommt, daß die Entrechtung der autochtonen Mehrheit quasi Voraussetzung dieser Art „Toleranz“ ist, wie uns Rainer Forst ganz unverblümt wissen läßt: Seiner Theorie zufolge hätten nämlich „Bürger als Gleiche“ zwar ein Recht darauf, „daß ihre ethische Identität angemessen respektiert wird, nicht aber darauf, daß ihre ethischen Werte, wenn sie in der Mehrheit sind, die Grundstruktur der Gesellschaft bestimmen und zur Basis allgemein verbindlicher Regelungen werden“.52 Mit anderen Worten: Die rot-grüne Respekt-Toleranz entpuppt sich als hübsch verpackter Widergänger der subversiven Toleranz Herbert Marcuses, deren Ziel es ja war, die „Tyrannei der Mehrheit“ zu brechen. Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 257 Samuel Huntington stellt gegen Ende seiner Studie über den Zusammenprall der Kulturen fest, die größte Bedrohung für die kulturelle Identität des Westens sei nicht der Islam (der nur seinem inneren Gesetz folgt, solange ihm nicht widerstanden wird), sondern der Feind im Inneren, „eine kleine, aber einflußreiche Minderheit von Intellektuellen und Publizisten“, die das westliche Kulturerbe im Namen eines Multikulturalismus attackierten, der nach aller geschichtlichen Erfahrung noch „in keinem einzigen Fall Erfolg gehabt“ habe, d.h., den Bestand einer Gesellschaft sichern konnte. Der wirkliche Zusammenprall („The Real Clash“) finde daher zwischen Multikulturalisten und den Bewahrern der westlichen Identität statt. Schwenke der Westen nicht um, indem er wieder auf kulturelle Homogenität setzt und das multikulturelle Projekt verwirft, sei auf Dauer der Bestand des westlichen Kulturerbes gefährdet.53 Wenn wir als Gesellschaft noch halbwegs bei Trost wären, wäre jetzt jene Bereitschaft zur rechtzeitigen Fehlerkorrektur angesagt, wie sie Karl Popper für die Suche nach Wahrheit und überhaupt einer besseren Welt anmahnte – und wie sie im individuellen Leben oder auch im Sport ein selbstverständliches Gebot der Vernunft ist. Das Gegenteil wäre Dummheit. Erster Schritt einer Fehlerkorrektur könnte die Neukalibrierung des politisch gültigen Toleranzbegriffs durch seine Ausrichtung an der Wirklichkeit statt an Illusionen sein. Ergebnis sollte ein Toleranzbegriff sein, der auch mit islamischen Vorstellungen kompatibel wäre, um Basis eines neuzeitlichen islamischen Toleranzverständnisses werden zu können – und damit Voraussetzung jener Wechselseitigkeit, die Grundbedingung jeder Toleranz ist. Die für den Islam grundlegende Unterscheidung ist die zwischen Freund und Feind,54 wie sie sich in der klassischen Zwei-Reiche-Lehre ausdrückt, die den Kampf gegen Andersgläubige (dschihad) als religiöse Pflicht zum wesentlichen Bestandteil des islamischen Glaubens und einigendem Band der umma macht. Hierin zeigt sich der dezidiert politische Charakter des Islam im Sinne Carl Schmitts55 , für den die klare Grenzziehung zwischen Freund und Feind den Inbegriff von Politik als Herstellung von Homogenität einer Gemeinschaft ausmachte. Spiegelbildlich zeigt sich auf unserer Seite das genaue Gegenteil, der Versuch nämlich, eine feindlose Welt als immerwährendes Straßenfest der Kulturen herbeizuträumen, gipfelnd in naiven Beschwörungsformeln wie Wolfgang Thierses „Entfeindungskultur“. All das Gerede nutzt aber gar nichts, weil die Welt kein Wolkenkuckucksheim, sondern Wirklichkeit das ist, was im Leben wirklich wirkt (Heimito von Doderer). Und eine der wirkmächtigsten menschlichen Grunderfahrungen ist nun einmal die Kategorie des Feindes, der nicht dadurch aus der Welt zu schaffen ist, daß man vor seiner immerwährenden Existenz wie Hänschen im Walde die Augen verschließt. Schlimmer noch, der vorsätzliche Wunsch, diese menschliche Urbedrohung nicht wahrnehmen zu wollen, bringt den Wahrnehmungsverweigerer unweigerlich in eine existenzbedrohende Situation, indem er sich dem real existierenden Feind als leichte, da ahnungslose Beute darbietet. Im Privaten ist das jedermanns eigene Sache. Wenn es aber ums Gemeinwesen geht, hört der Spaß auf, insbesondere wenn die Feindverkennung von einer Minderheit dem Rest der Gesellschaft aufgezwungen wird. Denn de facto betreibt eine solche Minderheit längst die Sache des Feindes, wie Carl Schmitt lakonisch bemerkte: „Erklärt ein Teil des Volkes, keinen Feind 258 Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 mehr zu kennen, so stellt er sich nach Lage der Sache auf die Seite der Feinde und hilft ihnen, aber die Unterscheidung von Freund und Feind ist damit nicht aufgehoben.“56 – Wenn eine Kultur nicht mehr die Kraft oder den Willen besitzt, in der Sphäre des Politischen zu agieren, also aufgrund einer klaren Feindbestimmung den Kurs ihrer weiteren Entwicklung zu steuern und selbstbewußt die not-wendigen Maßnahmen zu treffen, wird sie sang- und klanglos von der Landkarte der Geschichte verschwinden. Vor dieser Situation stehen wir heute. Diese Situation fordert eine Grundsatzentscheidung: standhalten oder untergehen? Wenn wir das Politische mit dem Ziel einer Bewahrung der kulturellen Homogenität unserer Gesellschaft wieder reaktivieren wollen, ist der Toleranzbegriff eine erste Adresse. Seine Neukalibrierung läuft dann mit Notwendigkeit auf die klassische Erlaubnis-Toleranz hinaus, weil sie eine Freund/Feind-Unterscheidung beinhaltet und zugleich liberale Spielräume offen hält, die dem „Feind“ erlauben, in begrenztem Rahmen seinen Überzeugungen gemäß zu leben, solange er nicht auf Umsturz sinnt. Die Erlaubnis-Toleranz hat zudem den Vorzug, in idealer Weise die technische Definition von Toleranz als zulässige Abweichung von vorgegebenen Sollwerten, welche die Funktion des Gesamtsystems noch nicht stört, auf das Gebiet der Gesellschaft anzuwenden, denn sie definiert Grenzen, die sich an der Freund/FeindUnterscheidung orientieren, der Realität also. Genau damit ist die Erlaubnis-Toleranz auch die einzige Konzeption, die dem Islam zumutbar wäre, um im eigenen Herrschaftsbereich Toleranz zu erproben: Duldung religiöser Minderheiten, solange die- se nicht die Vorherrschaft der islamischen Mehrheit in Frage stellen. Rudimentär ist das schon im Dhimma-Konzept angelegt. Es müßten also nur jene „mittelalterlichen“ Elemente modifiziert werden, die auf eine entwürdigende Unterwerfung Andersgläubiger und ihren Status als Bürger zweiter Klasse hinauslaufen. Soll eine beiderseits lebbare Leitkultur konstruktiver Toleranz bestimmt werden, ist eine Bestimmung des Unverzichtbaren auf beiden Seiten notwendig, d.h. der Grenzen, innerhalb derer als fremd, irrig, anstößig oder gefährlich empfundene Elemente in die jeweils eigene kulturelle Gemeinschaft aufgenommen werden könnten, ohne daß man deren Bestand grundsätzlich in Frage gestellt sieht. Auf abendländischer Seite hat Karl Popper in einem berühmten Diktum die Grenze der Toleranz dort bestimmt, wo die Intoleranz der Feinde einer offenen Gesellschaft beginnt. Deren Grundlagen werden nämlich stets durch das (zweite) Paradox der Toleranz bedroht: „Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die unbeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranten zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Wir sollten daher „für uns das Recht in Anspruch nehmen, sie, wenn nötig, mit Gewalt zu unterdrücken; [...] Wir sollten daher im Namen der Toleranz das Recht für uns in Anspruch nehmen, die Unduldsamen nicht zu dulden. Wir sollten geltend machen, daß sich jede Bewegung, die die Intoleranz predigt, außerhalb des Gesetzes stellt.“57 – Neben dem eingeborenen Links- und Rechtsextremismus ist der zu- Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 259 das Ergebnis historischer Entwicklung.“61 Solche Denkansätze beginnen durchaus, in der islamischen Welt Blüten zu treiben.62 Das könnte von den wortwörtlichen Lesarten des Koran wegführen und eine Besinnung auf das erleichtern, was den Kern der eigenen Religion ausmacht, das Unverzichtbare. Bisher ist von offizieller muslimischer Seite noch kein öffentlichkeitswirksamer Versuch in dieser Richtung unternommen worden, obwohl von Seiten der wissenschaftlichen Islamkritik Vorschläge vorliegen, wie die Voraussetzung für Toleranz nach der Erlaubnis-Konzeption geschaffen werden könnte. Diese Vorschläge laufen alle auf eine Selbstbeschränkung auf die „5 Säulen des Islam“ hinaus: Glaubensbekenntnis, Gebet, Almosengeben, Fasten im Ramadan und Pilgerfahrt nach Mekka. Durch diese Beschränkung auf die Grundpfeiler des Glaubens als den Hauptpflichten privater Religionsausübung könnte der Islam kompatibel mit der Religionsfreiheit westlicher Verfassungen werden.63 Die entscheidende Frage, die wir hinsichtlich der von Karl Popper aufgezeigten Grenze der Toleranz an die Muslime stellen müssen ist also, ob sie sich vorstellen können, ihre Religion dadurch kompatibel mit dem deutschen Grundgesetz zu gestalten, daß sie – ohne Wenn und Aber – jenen zahlreichen Koranstellen und Prophetenworten die ewige Geltung absprechen, die zu Gewaltanwendung gegen Andersgläubige und Diskriminierung der Frauen auffordern. gewanderte Islam als eine solche Bewegung anzusehen, in der Gestalt jedenfalls, wie er von seinen bisher tonangebenden Funktionären in Deutschland vertreten wird. Hierzu gehört insbesondere der von Politik und Medien hofierte „Zentralrat der Muslime“ als deutscher Brückenkopf der Muslimbruderschaft,58 der mächtigsten und bestorganisierten Geheimorganisation der islamischen Welt, in deren Händen heute Förderung und Gestaltung des Islam in Deutschland und Europa weitgehend liegt59 , und die von jedem einzelnen Muslim fordert, die Durchsetzung der Scharia in aller Welt mit allen Mitteln voranzutreiben.60 Mit solchen Zeitgenossen ist kein Duldungsvertrag auf Gegenseitigkeit denkbar. Es ist allerdings eine noch ungeklärte Frage, inwieweit die Mehrheit der unter uns lebenden Muslime die radikalen Positionen dieser und anderer offiziellen Islamvertreter teilt. Mit anderen Worten: Bevor wir über Toleranz reden, bedarf es einer Grundsatzentscheidung auf Seiten der Muslime über das Unaufgebbare in ihrer Religion. Sie müßten dazu etwa erkennen, wie der Islamwissenschaftler Tilman Nagel betont, daß sie bisher nur deswegen in den Genuß weitgehend gleicher Rechte bei uns kamen, weil die europäischen Gesellschaften von einer religiösen Selbstdefinition abzusehen gelernt haben. Darum sei es „eine Bringschuld der Muslime in Europa, ihre Religion von Grund auf zu durchdenken und deren Verhältnis zu Staat und Gesellschaft so zu definieren, daß es mit den Prinzipien eines freiheitlichen Gemeinwesens vereinbar ist. Anregungen hierzu können sie aus ihrer eigenen Geschichte schöpfen. Denn das heute von ihnen als schon immer und immer gültig angesehene ‘Medina-Modell’ ist selber ... V.S. Naipaul: Jenseits des Glaubens; in: FAZ 13.10.01, S. 45. 2 Samuel P. Huntington: Kampf der Kulturen. Die Neugestaltung der Weltpolitik im 21. Jahrhundert; München/Wien (3)1998, S. 349. 260 Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 Anmerkungen: 1 Wie zwei Allensbach-Studien aus den Jahren 2004 und 2006 belegen (s. FAZ 15.9.04, S. 5 + FAZ 17.5.06, S. 5), ist die deutsche Bevölkerung von der islampositiven Propaganda völlig unbeeindruckt. Der Islam erscheint vielmehr einer überwältigenden Mehrheit als eine bedrohliche, gewaltbereite, rückwärtsgewandte Ideologie, deren weitere Ausbreitung in unserer Gesellschaft mit wachsendem Mißtrauen begegnet wird, wobei die Bereitschaft zu Toleranz sinkt und das Potential an Verständigungsbereitschaft generell erschöpft scheint. Bemerkenswert ist nicht nur, daß der Islam als extrem wenig „sympathisch“ eingeschätzt wird (mit 6% am niedrigsten eingestufte aller Eigenschaften!), sondern auch, daß die beiden zentralen proislamischen Dogmata – „Religion des Friedens“ und „Religion der Toleranz“ – von der deutschen Bevölkerung nicht im mindesten akzeptiert werden: Friedfertigkeit erhält gleich nach „sympathisch“ den zweitniedrigsten Wert (8%), Intoleranz wird von knapp ¾ der Bevölkerung als charakteristisches Merkmal des Islam angesehen, Tendenz steigend (2004: 2/3). 4 Hans-Peter Raddatz: Islamexpansion und multikulturelle Demokratie- und Glaubenskrise, S. 75; in: Studienzentrum Weikersheim (Hg.): Der fundamentalistische Islam (1999), S. 42-81. 5 Tilman Nagel: Kann es säkularisierten Islam geben?, S. 19; in: Meier-Walser/Glagow (Hrsg.): Die islamische Herausforderung – eine kritische Bestandsaufnahme von Konfliktpotenzialen; München 2001 (Hanns-Seidel-Stiftung, aktuelle Analysen 26), S. 9-19. 6 Tilman Nagel: Gewalt gegen Andersgläubige. Über die Dynamik des Radikalismus im Islam; in: Neue Züricher Zeitung, 17.3.2005. 7 Hans-Peter Raddatz: Von Gott zu Allah?, München 2001, S. 17. 8 Hans-Peter Raddatz, mündliche Kommunikation; bestätigt durch Auskunft eines gebildeten Native Speaker (Saudi-Araber): Es gebe zwar Wörter, die soviel bedeuten wie „ich ertrage das Andere“ u.ä., sie meinten aber eine private Situation und nicht politische oder religöse Toleranz im Sinne einer gleichberechtigten Duldung anderer Glaubensüberzeugungen usw. 9 Friedrich Nietzsche: Fragmente (Herbst 1881), zit.n. Herdtle/Leeb: Toleranz. Texte zur Theorie und politischen Praxis; Stuttgart 1987, S. 119. 10 s. Rainer Forst: Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft, S. 137; in: ders. (Hg.): Toleranz. Philosophi- sche Grundlagen und gesellschaftliche Praxis einer umstrittenen Tugend; Frankfurt a.M./New York 2000, S. 119-143. 11 Rainer Glagow: Die Dschihad-Tradition im Islam, S. 59; in: Meier-Walser/Glagow (Hrsg.): Die islamische Herausforderung, a.a.O., (HSS, aktuelle Analysen 26), S. 37-66. 12 Rainer Glagow: Die Dschihad-Tradition im Islam, a.a.O., S. 60. 13 s. Paul Berman: Terror und Liberalismus; Bonn 2004, S. 116, 119, 112, 99ff. 14 Andreas Bönte in Report München, 17.9.2001, zit.n. Hans-Peter Raddatz: Von Allah zum Terror?, München 2002, S. 180; die dort angegebene Fußnote 289b, die auf die Report-Sendung verweisen sollte, fehlt im Buch und wurde vom Autor mündlich übermittelt. 15 So kommt eine Untersuchung der Historikerin Bat Ye’or (Islam and Dhimmitude. Where Civilizations Collide; 2002) zu dem Ergebnis, daß gegenwärtig alle islamischen Staaten ihre religiösen Minderheiten unterdrücken, d.h. heute besonders die Christen, sie zu vertreiben suchen und selbst ihre Rechte als dhimmis mißachten; s. Friedrich Niewöhner: Minderheiten im Islam. Kritik der ToleranzLegende: Duldung war nicht Gleichstellung; FAZ 15.5.02, S. N3. 16 Siegfried Kohlhammer: Duldung und Demütigung – Ist der Islam tatsächlich eine so tolerante und friedfertige Religion, wie nach den Terroranschlägen vom 11. September allerorten behauptet wird? Geschichte und Gegenwart sprechen dagegen; taz Magazin 21.9.2002, S. IVf. 17 http://www.enfal.de/ak31.htm (Abruf 20.07.06) – Beck sprach auf Einladung der Islamischen Föderation in der Bremer Fatih-Moschee, deren Name „der Eroberer“ Bände über die Intentionen der Gastgeber spricht. 18 Siegfried Kohlhammer: „Ein angenehmes Märchen“ – Die Wiederentdeckung und Neugestaltung des muslimischen Spanien, in: Merkur 7/2003 (Heft 651), S. 595-608. 19 Raddatz: Von Allah zum Terror?, S. 98 20 Eugen Sorg: Das Land, wo Blut und Honig floss; in: Weltwoche 35/05. 21 Zur differenzierenden Bewertung des Koran s. die Dokumentesammlung Hildebrand/Puhl-Schmidt/ Rau/Wenner: Bedrohte Freiheit. Der Koran in Spannung zu den Grund- und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik Deutschland sowie zu internationa- Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 261 3 len Rechtsnormen und Verträgen, (4)Wertheim 2004 http://www.buergerbewegungen.de/bedrohtefreiheit. pdf 22 Eine detaillierte Beweisführung für die „Notwendigkeit“ zur Tötung von Konvertiten lieferte der pakistanische Rechtsphilosoph al-Maududi, einer der geistigen Väter des islamischen Fundamentalismus, in seiner Studie „Die Bestrafung des Apostaten gemäß dem islamischen Recht“ (engl., http://answeringislam.org.uk/Hahn/Mawdudi/ ). 23 „In keiner anderen Kultur, geschweige denn Religion findet sich die Kodifizierung von Mord, Raub, Versklavung und Tributabpressung als religiöse Pflicht. In keiner anderen Religion findet sich die geheiligte Legitimation von Gewalt als Wille Gottes gegenüber Andersgläubigen, wie sie der Islam als integralen Bestandteil seiner Ideologie im Koran kodifiziert und in der historischen Praxis bestätigt hat.“ (H.-P. Raddatz: Von Allah zum Terror?, a.a.O., S. 71). 24 Joh 18,36; s.a. Mk 12,17: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers, und Gott was Gottes ist“. 25 Gegenüberstellung von transzendentem Reich Gottes (civitas dei) und irdischem Reich (civitas terrena). Schon aus der Formulierung (terrena) wird deutlich, daß die Frage irdischer Territorialität und Beherrschung derselben mit dem Gottes-„Staat“ in keiner Beziehung steht, sondern zwei substantiell unterschiedene Sphären meint. 26 Martin Luther: Von weltlicher Obrigkeit. Wie weit man ihr gehorsam schuldig sei (1523). 27 s. H.-P. Raddatz: Ein Recht auf Unrecht?; in: WELT 9.1.2003. 28 Egon Flaig: Der Islam will die Welteroberung; in: FAZ 16.9.06, S. 35. 29 s. hierzu Hans-Peter Raddatz: Von Allah zum Terror?, a.a.O., S. 279. 30 Bassam Tibi: Europa ohne Identität? – Die Krise der multikulturellen Gesellschaft; München 2000, S. 233. 31 H.-P. Raddatz: Ein Recht auf Unrecht?; in: WELT 9.1.2003. 32 Samuel P. Huntington: Kampf der Kulturen, a.a.O., S. 418, über die Gründe s. S. 429ff. 33 Raddatz: Islamexpansion und multikulturelle Demokratie- und Glaubenskrise, S. 63, a.a.O. 34 „Seit vielen Jahren ächten die höchsten Autoritäten des Islam, die Azhar-Universität in Kairo und der Imam von Medina, einen ‘Dialog’ mit Andersgläubigen als todeswürdiges Verbrechen, als Abfall vom Glauben. Es sei denn, ein solcher ‘Dialog’ habe das Ziel, den Geltungsbereich der Scharia zu erweitern.“ (H.-P. Raddatz: Islam, Demokratie und „Dialog“; in: NDR Forum 22.12.2004 – http:// www.moschee-schluechtern.de/texte/raddatz/ NDR_041222.htm). 35 Heimito von Doderer: Die Dämonen; München 1995 [(1)1956], S. 828; ab hier weitere Ausführungen für den Rest des Romans. 36 Eric Voegelin: Hitler and the Germans (Collected Works 31), Columbia/London 1999 [1964], s. bes. S. 108f, 255f. 37 Rainer Forst (Hg.): Toleranz, a.a.O., S. 7. 38 Wendy Brown: Reflexionen über Toleranz im Zeitalter der Identität, S. 265 (Hervorhebung SE); in: Rainer Forst (Hg.): Toleranz, a.a.O., S. 257-281. 39 Herbert Marcuse: Repressive Toleranz, S. 93 (Herv. SE); in: Wolff/Moore/Marcuse: Kritik der reinen Toleranz; Ffm. 1966, S. 93-128. 40 ibid. 41 s. Herbert Marcuse: Das Problem der Gewalt in der Opposition, S. 45-47; in: ders.: Das Ende der Utopie. Vorträge und Diskussionen in Berlin 1967; Frankfurt/M. 1980, S. 44-58. 42 Herbert Marcuse: Das Ende der Utopie, a.a.O. S. 27. 43 Herbert Marcuse: Repressive Toleranz, a.a.O., S. 94, 110. 44 Herbert Marcuse: Repressive Toleranz, a.a.O., S. 120f. 45 s. Paul Edward Gottfried: Multikulturalismus und die Politik der Schuld. Unterwegs zum manipulativen Staat?; Graz 2004, insbes. S. 9ff, 61ff, 106ff. 46 Rüdiger Bubner: Zur Dialektik der Toleranz, S. 58 (Hervorhebung SE), in: Rainer Forst (Hg.): Toleranz, a.a.O., S. 45-59. 47 „Die schleichende Machtübernahme“ (Interview) – Die Islamkritikerin Ayaan Hirsi Ali warnt davor, sich von muslimischen Friedensbeteuerungen einlullen zu lassen; in: FAZ 4.10.06, S. 39. 48 H.-P. Raddatz: Die fatalen Konsequenzen der europäischen Toleranz (WELT 11.11.2004). 49 Forst zieht allen Ernstes eine Parallele zwischen absolutistischem Alleinherrscher und demokratischer Mehrheitsherrschaft, die er als „Duldsamkeit der Mächtigen“ tituliert, um den angeblich „schlechten Ruf“ der klassischen Toleranz zu begründen (Vortrag auf dem „Internationalen Tag der Toleranz“ 2003, zit.n. Peter Zaun: Toleranz im Widerstreit von Duldsamkeit und Hemmungslosigkeit; in: DeutschlandRadio Berlin 4.12.2004 („Zeitreisen“). 262 Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 Rainer Forst: Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft; a.a.O., S. 131, 127, 129. 51 Rüdiger Bubner: Zur Dialektik der Toleranz, a.a.O., S. 54. 52 Rainer Forst: Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft; a.a.O., S. 135. 53 Samuel Huntington: Kampf der Kulturen; a.a.O., S. 500-507, passim. 54 Hendrik Hansen: Globaler Dschihad? – Die Freund-Feind-Unterscheidung im Islam und in der Theorie des Gesellschaftsvertrags; in: Aus Politik und Zeitgeschichte (B 18/2002). 55 „Eine religiöse Gemeinschaft, die als solche Kriege führt ... ist über die religiöse Gemeinschaft hinaus eine politische Einheit“ (Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen. Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Corollarien; Berlin (6)1996, S. 37). 56 Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen, a.a.O., S. 52. 57 Karl Popper: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde I. München (6)1980, S. 359. 58 s. Innenministerium NRW: http://www.im.nrw.de/ sch/doks/vs/islamcha.pdf - Zur Ideologie: http:// www.im.nrw.de/sch/doks/vs/Muslimbruderschaft. pdf – Lorenzo Vidino: Die Eroberung Europas durch 50 die Muslim-Bruderschaft; in: The Middle East Quarterly, Winter 2005, vol. XII, no. 1 - http://www. meforum.org/article/758 – Report-Mainz 21.7.03: Zentralrat der Muslime – Kontakte zu Islamisten? – http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/ 030721/04/ 59 s. H.-P. Raddatz: Von Allah zum Terror?, a.a.O., S. 273, 178. 60 s. Udo Ulfkotte: Der Krieg in unseren Städten Wie radikale Islamisten Deutschland unterwandern; Frankfurt/M. 2003, S. 41, 252. 61 Tilman Nagel: Die Heilsbotschaft als Machtpolitik. Die islamische Verknüpfung von Glaube und Staat; in: NZZ 2.3.2002. 62 s. Karl-Heinz Ohlig: Wir müssen uns wehren. Appell für eine neue Islamwissenschaft; in: FAZ 21.11.06, S. 41f. 63 s. Ursula Spuler-Stegemann: Die Islamische Charta und Probleme der Integration, S. 166; in: MeierWalser/Glagow: Die islamische HerausforderungIllusionen und Realitäten; München 2002, S. 158168 – s.a. Wolf Günter Lerch: Die andere Seite des Textes; in: FAZ 9.2.2006, S. 8. – in diesem Sinne auch H.-P. Raddatz (Interview): „Islam bedeutet Frieden? Unfug!”, in: Weltwoche 16/2004. Zum Autor: Dr. Stefan Etzel, Jahrgang 1949, Studium Gemanistik, Politische Wissenschaften und Volkswirtschaft in Freiburg und Frankfurt/M. Freier Publizist. Gründungsmitglied des Bundesverbandes der Bürgerbewegungen zur Bewahrung von Demokratie, Heimat und Menschenrechten e.V. (BDB). Karikatur von John Cole, The (Scranton, Pa.) Times-Tribune Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 263