BDP und FWM Münsingen Politische Strukturen Medienmitteilung Seite 1 von 1 Medienmitteilung FWM und BDP Münsingen Münsingen überarbeitet politische Strukturen Zurzeit überarbeitet die Gemeinde Münsingen ihre politischen Strukturen. Die Bevölkerung, Parteien und Kommissionen waren zur Vernehmlassung eingeladen. Die Parlamentsdebatte steht noch bevor. Für die künftige Urnenabstimmung möchten die BDP und die Freien Wähler die öffentliche Diskussion zu einigen wichtigen Fragen anregen. Gemeinderat im Majorzverfahren wählen Als Münsingen noch eine Gemeindeversammlung hatte, war es sinnvoll, die Exekutive im Proporzverfahren oder im Verhältnis der Wählerstärken zu wählen. Heute jedoch wird die Parteienstärke im Parlament abgebildet. In die Exekutive sollen nicht in erster Linie Parteienvertreter, sondern Persönlichkeiten gewählt werden. Darum soll der Gemeinderat künftig im Majorzverfahren gewählt werden oder der Bevölkerung mindestens mit einer Variantenabstimmung eine Auswahl gegeben werden. Auch Majorzwahlen bewirken politisch einigermassen ausgewogene Regierungen, da nur Kandidierende gewählt werden, welche auch Stimmen bei Wählern anderer Parteien holen. Für den Fall, dass der Gemeinderat weiterhin im Proporzwahlverfahren gewählt wird, soll das Gemeindepräsidium beim Proporz angerechnet werden. Die heutige Regelung, dass das Gemeindepräsidium nicht am Proporz angerechnet wird, basiert auf der Idee, dass das Gemeindepräsidium unparteilich sein und nicht primär sein Parteigedankengut vertreten soll (was grundsätzlich bei allen Exekutivmitglieder der Fall sein sollte). Dies führt aber dazu, dass die Partei des Gemeindepräsidiums tendenziell übervertreten ist, was nicht Sinn des Proporzes ist. Pensum des Gemeindepräsidiums Das Gemeindepräsidium ist als Vollamt definiert. Wir sind dafür, dass künftig Pensen von 80 bis 100 Prozent ermöglicht werden sollen. Moderne, aufgeschlossene Arbeitgeber ermöglichen auch ihren Kaderleuten reduzierte Pensen und erhöhen damit die Attraktivität der Stelle. Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident soll die Möglichkeit haben, eine weitere Tätigkeit auszuüben, welche keine Zielkonflikte mit ihrem Gemeindepräsidium bewirken, wie z.B. Familien- und Haushaltaufgaben, ein politisches Amt wie zum Beispiel als Grossrat oder andere Tätigkeiten im Arbeitsmarkt. Das Ausüben einer Nebentätigkeit würde einer jüngeren Gemeindepräsidentin oder einem jüngeren Gemeindepräsidenten zudem erlauben, nach einer Anzahl Amtsperioden wieder in einen Beruf zurückzukehren, statt bis zur Pensionierung auszuharren. Gewaltentrennung und Unvereinbarkeit Wir vertreten die strikte Gewaltentrennung, was heisst, dass Angestellte der Gemeinde, wozu auch Lehrpersonen gehören, nicht dem Gemeinderat, dem Parlament und politisch zusammengesetzten Kommissionen angehören dürfen, wohl aber Fachkommissionen. Gemäss dem Vorschlag des Gemeinderates dürfen dagegen Gemeindeangestellte dem Parlament angehören, nicht jedoch einigen Parlamentskommissionen. Wahltermine Der Gemeinderat schlägt vor, dass das Gemeindepräsidium im zweiten Quartal gewählt wird um eine allfällige Kündigungsfrist von 6 Monaten des bisherigen Arbeitsvertrages einhalten zu können. Das Parlament dagegen soll erst im vierten Quartal gewählt werden. Wir sind der Ansicht, dass ein zweimaliger Wahlgang von den Wählerinnen und Wählern wegen des zeitlichen und finanziellen Aufwandes nicht verstanden wird und befürworten einen einzigen Wahltermin, welcher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ermöglicht. In anderen Fällen lässt sich eine Übergangslösung finden. Münsingen, 25. April 2016 Auskunftspersonen: Für die BDP: Walter Grossenbacher, Mobile 079 785 88 45, [email protected] Für die Freien Wähler FWM: Ueli Schweizer, Mobile 078 678 80 50, [email protected]