Patienteninformation - Kompetenznetz Leukämien

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Patienteninformation
Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon
Eine klinische Phase II-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von
pegyliertem Interferon (PegIntron) bei der Polycythaemia vera
Patientennummer:
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Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie diese Patienteninformation sorgfältig. Für die
Beantwortung eventuell auftretender zusätzlicher Fragen steht Ihnen der aufklärende Arzt
gerne zur Verfügung!
1. Krankheitsbild der Polycythaemia vera
Die Polycythaemia vera (PV) ist eine Erkrankung der Knochenmarkstammzelle, die sich in
einer starken Vermehrung roter Blutkörperchen und häufig auch der Blutplättchen und der
weißen Blutkörperchen äußert. Die dadurch bedingte „Eindickung“ des Blutes in Verbindung
mit einer veränderten Funktion der Zellen hat zur Folge, daß erhebliche Beschwerden
auftreten können (Bluthochdruck, Juckreiz an der Haut, Abgeschlagenheit,
Durchblutungsstörungen im Gehirn sowie an den Fingern und Zehen) und daß ein erhöhtes
Risiko für arterielle und venöse Thrombosen vorliegt (Schlaganfall, Herzinfarkt, tiefe
Beinvenenthrombose und andere). Bei sehr hohen Thrombozytenzahlen besteht ein
zusätzliches Risiko für Blutungen. Im weiteren Krankheitsverlauf nimmt die Größe von Milz
und Leber zumeist erheblich zu und das Knochenmark verödet (Knochenmarkfibrose). In
diesem Spätstadium sinken die erhöhten Zellzahlen wieder ab und es kann sogar eine
Blutarmut mit Notwendigkeit von Bluttransfusionen auftreten. In manchen Fällen kommt es in
der Spätphase der Erkrankung zum Übergang in eine akute Leukämie.
2. Behandlungsmöglichkeiten bei der Polycythaemia vera
Ziel der Behandlung der PV ist es, die bestehenden Beschwerden zu beseitigen, die Folgen
der vermehrten Blutbildung wie Durchblutungsstörungen, Thromboseneigung und Blutungen
zu unterdrücken und außerdem das Fortschreiten der Erkrankung in die Spätstadien zu
verhindern. Eine Heilung der Erkrankung ist durch keine der zur Verfügung stehenden
Therapien möglich. Derzeit werden als Standardtherapie der der PV in erster Linie die
Aderlaßtherapie und Zytostatika (das Zellwachstum hemmende Chemotherapie) eingesetzt.
Eine alleinige Aderlaßtherapie kann zwar die Menge der roten Blutkörperchen absenken, ist
jedoch mit einer höheren Rate an Gefäßkomplikationen verbunden als eine Therapie mit
Zytostatika, die eine gleichmäßigere Einstellung der Blutwerte erlaubt. Die Behandlung mit
Zytostatika bewirkt über eine Wachtumshemmung der erkrankten Blutbildung eine
Besserung der Symptome und eine Reduktion der Gefäßkomplikationen. Die erkrankten
Blutstammzellen, Mutterzellen der Blutbildung und Ausgangspunkt der Erkrankung, werden
dadurch jedoch nicht wesentlich beeinflußt. Für manche in der Vergangenheit bei der
Behandlung der PV verwendeten Zytostatika wurde gezeigt, daß sie den Übergang der PV in
eine akute Leukämie begünstigen. Derzeit wird als Standardzytostatikum bei der PV
Hydroxyurea (Litalir®, Syrea®) eingesetzt. Mangels kontrollierter Therapiestudien konnte
bislang nicht sicher geklärt werden, ob auch Hydroxyurea leukämieinduzierende Effekte bei
der PV hat. Seit über 10 Jahren wird auch Interferon-alpha (IFN) zur Zellreduktion bei der PV
eingesetzt. Im Gegensatz zu den Zytostatika wirkt IFN durch Umstimmung des
körpereigenen, das Zellwachstum der Blutbildung regulierenden Systems („immunologisch“).
IFN hemmt das Wachstum der erkrankten, unkontrolliert wachsenden Stammzellen stärker
als das der ebenfalls noch vorhandenen, aber „unterdrückten“ gesunden Stammzellen. Dies
kann zur Reduktion des Anteils an erkrankten Stammzellen und zur Wiederherstellung der
normalen (gesunden) Blutbildung führen. Aufgrund dieses Wirkmechanismus erscheint es
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© PD Dr. M. Griesshammer, Universitätsklinikum Ulm
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Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon
Eine klinische Phase II-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von
pegyliertem Interferon (PegIntron) bei der Polycythaemia vera
möglich, daß durch IFN auch die Spätfolgen der Erkrankung vermieden oder verzögert
werden.
3. Erfahrungen mit Interferon-alpha bei der Polycythaemia vera
Interferon-alpha ist eine vom Körper in geringen Mengen selbst produzierte Substanz, die
heute gentechnologisch hergestellt als Medikament zur Verfügung steht. IFN kann nicht als
Tablette eingenommen werden, sondern muß unter die Haut gespritzt werden. Bei der
Behandlung mit dem bisher eingesetzten IFN sind mehrfache wöchentliche bis tägliche
Gaben des Medikamentes erforderlich. In der Regel muß IFN als Langzeittherapie
durchgeführt werden, um eine anhaltende Wirkung zu erzielen. Eine die LeukämieEntwicklung begünstigende Wirkung von IFN ist nicht bekannt. IFN ist in Deutschland für die
Behandlung von Krankheiten zugelassen, die der PV ähnlich sind, nicht jedoch für die
Behandlung der PV selbst. Die veröffentlichten Daten von 279 Patienten zeigen, daß IFN
das bei der PV gesteigerte Zellwachstum gut kontrollieren kann. Allerdings sind die
Erfahrungen mit IFN bei der PV deutlich geringer als mit den schon seit über 30 Jahren
eingesetzten Zytostatika, da die untersuchten Patientenkollektive nur klein und die
Beobachtungsdauern unter IFN zumeist nur kurz sind. IFN hat eine Reihe von
Nebenwirkungen. Diese sind meist nicht schwerwiegend, können aber belästigend sein und
führen dadurch bei etwa 20% der Patienten zu einem Abbruch der Therapie. Es kommt vor
allem zu grippeähnlicher Symptomatik, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen,
Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit und teilweise auch zu einem zumeist nur mäßiggradigen
Abfall der Blutzellen, sowie zu Hautrötungen an der Einstichstelle. Auch depressive
Verstimmungszustände werden beobachtet. Selten sind Anstieg der Leberwerte, leichter
Haarausfall, neurologische Störungen und die Auslösung von Autoimmunerkrankungen. Die
Nebenwirkungen bilden sich nach Absetzen des Medikamentes in der Regel zurück und
schränken die Leistungsfähigkeit zumeist nicht wesentlich ein. Manche IFN-Nebenwirkungen
verschwinden bei längerer Behandlung.
4.
Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon (PegIntron)
Wie herkömmliches IFN ist auch pegyliertes (Peg) Interferon für die Therapie der PV nicht
zugelassen. Die Substanz soll deshalb im Rahmen einer klinischen Prüfung unter
kontrollierten Bedingungen eingesetzt werden. Pegyliertes IFN ist ein etwas abgewandeltes
Interferon-Molekül. Es ist nach der Injektion länger im Körper wirksam als herkömmliches
IFN und muß deshalb nur einmal pro Woche verabreicht werden. Die Substanz wird
subcutan (d.h. unter die Haut) gespritzt, was nach entsprechender Einweisung in der Regel
vom Patienten selbständig durchgeführt werden kann. Bei Patienten mit infektiöser Hepatitis
C (Leberentzündung) und bei anderen mit der PV verwandten Erkrankungen wie bei der
chronischen myeloischen Leukämie (CML) und der essentiellen Thrombozytämie
ausreichenden Erfahrungen vorliegen. Bei Frauen im gebärfähigen Alter darf PegIntron nur
eingesetzt werden, wenn eine zuverlässige Methode der Empfängisverhütung durchgeführt
wird.
Je nach individuellem Blutwert wird die Anzahl der roten Blutkörperchen zunächst mittels
Aderlässen abgesenkt, da die Wirkung von IFN in der Regel etwas verzögert eintritt. Die
Therapie mit PegIntron wird mit einer relativ niedrigen Dosis von 50 µg pro Woche eingeleitet
und in Abhängigkeit vom individuellen Ansprechen und der Verträglichkeit in den nächsten
Wochen und Monaten bedarfsweise auf 100 µg bis 150 µg pro Woche gesteigert. Die Art der
Nebenwirkungen ist dem herkömmlichen Interferon vergleichbar. Die Behandlung ist durch
die nur einmal wöchentliche Gabe leichter durchführbar. Auch höhere Dosen als die hier bei
der PV eingesetzten wurden gut vertragen. Höhere Dosen sind im allgemeinen mit einer
stärkeren Ausprägung der Nebenwirkungen verbunden. Bei schwangeren Frauen und in der
Stillzeit darf PegIntron nicht angewendet werden, da hierzu keine Daten vorliegen. Sollten
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© PD Dr. M. Griesshammer, Universitätsklinikum Ulm
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Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon
Eine klinische Phase II-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von
pegyliertem Interferon (PegIntron) bei der Polycythaemia vera
die Nebenwirkungen bei Ihnen zu stark sein, ist eine Reduktion der Substanzmenge bzw.
eine Therapiepause erforderlich. Bei Unverträglichkeit oder unzureichender Wirksamkeit wird
die Therapie mit PegIntron abgebrochen. Es ist geplant, während einer Zeit von zwei Jahren
30 Patienten in diese Studie aufzunehmen. Anschließend ist eine Beobachtung und
Fortsetzung der Therapie über etwa zwei weitere Jahre vorgesehen. Sollten sich während
der Dauer der Studie neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben, die eine bessere
Behandlungsmöglichkeit bzw. weniger Nebenwirkungen versprechen, werden Sie über
diesen Sachverhalt informiert.
5. Handhabung der Prüfmedikation
PegIntron liegt als Pulver mit Peginterferon alfa-2b vor. Im Rahmen der Studie stehen die
Stärken 50, 100 oder 150 Mikrogramm als Einzeldosis zu Verfügung. Unter Verwendung
einer sterilen Injektionsnadel und Injektionsspritze sind in die Durchstechflasche der jeweils
eingesetzten Stärke 0,7 ml Wasser für Injektionszwecke zu geben. Durch vorsichtiges
Schütteln wird das Pulver vollständig gelöst. Die gelöste Substanz wird mit einer sterilen
Injektionsspritze entnommen und mit einer sterilen Nadel injiziert. Vor Injektion sollte die
zubereitete Lösung in der Durchstechflasche geprüft werden. Bei etwaiger Verfärbung ist die
Lösung nicht anzuwenden sondern aufzubewahren und dem behandelnden Arzt
zurückzugeben. Ungelöste Substanz ist im Kühlschrank bei 2°C bis 8°C zu lagern. Gelöste
Substanz sollte möglichst sofort spätestens innerhalb von 24 Stunden (Zwischenlagerung bei
2° C bis 8°C) verwendet werden. Sämtliche nicht verbrauchte Studienmedikation und auch
die leeren Durchstechflaschen müssen den behandelnden Ärzten ausgehändigt werden.
6. Vorzunehmende Untersuchungen während der Therapie mit PegIntron
Die erforderlichen Untersuchungen entsprechen den bei dieser Erkrankung bei
Diagnosestellung und im Rahmen einer zytoreduktiven (die Zellzahlen absenkenden)
Therapie üblicherweise durchgeführten Kontrollen. Nach Therapieeinleitung sind anfänglich
ein- bis zweiwöchige Kontrollen der Zellzahlen im Blut erforderlich, wobei die
Untersuchungsabstände in der Regel im weiteren Verlauf verlängert werden können.
Größere Kontrollen zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Dosissteigerung bzw. zur
Erfassung möglicher Nebenwirkungen sind bis drei Monate nach Erreichen der individuellen
Höchstdosis in 6-wöchigem, danach in vierteljährlichem Abstand vorgesehen. Zusätzliche
Knochenmarkpunktionen sind nicht vorgesehen. Zusatzmaßnahmen im Rahmen der Studie
zur Qualitätssicherung von Primärdiagnostik und Verlaufsbeurteilung umfassen die
Übersendung von Blut (halbjährlich) oder Knochenmark (alle zwei Jahre) in Labors, die in
der Diagnostik der PV spezielle Erfahrungen haben. Diese Untersuchungen tragen zur
Beurteilung des Verlaufes Ihrer Erkrankung bei. Die Teilnahme an der Studie ist weder für
Sie persönlich noch für Ihre Krankenkasse mit zusätzlichen Kosten verbunden. Das
Medikament (PegIntron) wird vom Hersteller für die an der Studie teilnehmenden Patienten
zur Verfügung gestellt.
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Eine klinische Phase II-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von
pegyliertem Interferon (PegIntron) bei der Polycythaemia vera
7. Versicherung
Während der Studiendauer bis spätestens drei Jahre nach Studienende wird Ihnen
Versicherungsschutz (§ 40 AMG) gewährt für Gesundheitsschädigungen (Verletzung des
Körpers, der Gesundheit), die Folge von Studienmedikamenten oder im Rahmen deren
klinischer Prüfung durchgeführten Maßnahmen sind. Ausgeschlossen von der Versicherung
sind Verschlimmerung bereits bestehender Gesundheitsschädigungen, genetische
Schädigungen und Gesundheitsschädigungen, soweit sie eingetreten sind, auf Grund
vorsätzlichen Zuwiderhandelns gegen die Anweisungen der Studienärzte. Die Patienten
verpflichten sich, eine Gesundheitsschädigung als Folge der klinischen Prüfung dem
Versicherer persönlich und unverzüglich anzuzeigen und alle zweckmäßigen Maßnahmen zu
treffen, die der Aufklärung der Ursache und des Umfangs des eingetretenen Schadens und
der Minderung dieses Schadens dienen. Der Versicherer ist die Gothaer Versicherung
(Versicherungsnummer 111.411.546060) Adresse: Gothaer Allgemeine Versicherung AG
50598 Köln, Tel.Nr.: 0221/308 1370, Ansprechpartner: Werner Bührmann und ist im
Geltungsbereich des AMG angesiedelt.
Die Höchstersatzleistung beträgt 512000.- Euro je Proband. Es bleibt darauf hinzuweisen,
daß Spätschäden nach Abschluß der Nachbeobachtungszeit nicht zwingend
versicherungsrechtlich abgedeckt sind. Eine anderweitige ärztliche Behandlung, welche die
Behandlung im Rahmen dieser klinischen Prüfung beeinflussen könnte, darf (ausgenommen
im Notfall) nur in Absprache mit dem Prüfarzt unternommen werden. Einen Schaden, der
Ihrer Meinung nach auf die klinische Prüfung zurückzuführen ist, müssen Sie unverzüglich
dem Prüfarzt melden.
8. Freiwilligkeit
Ihre Teilnahme an dieser Studie ist freiwillig. Sie können Ihre Einwilligung zur Teilnahme
jederzeit zurückziehen bzw. die Teilnahme jederzeit unterbrechen, ohne daß Ihnen hieraus
Nachteile entstehen. Ihre Teilnahme an der Studie kann jederzeit auch von Ihrem
behandelnden Prüfarzt, falls er dies in Ihrem Interesse erwägt, beendet werden, ebenso
kann Ihre Teilnahme an der Studie durch den Auftraggeber der Studie oder eine
Aufsichtsbehörde (z.B. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) beendet
werden. Dies kann ohne Ihre Einwilligung geschehen.
9. Erreichbarkeit des Prüfarztes
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10. Anlage von Tumorzellbanken und Serumbanken im Rahmen der zentralen Diagnostik
Bei Studieneinschluß ist es vorgesehen, Gewebeproben (20-40 ml Vollblut, 10 ml Serum, 5
ml Knochenmark) von Patienten zu entnehmen. Die Gewebeproben werden dann zur
Aufbewahrung und Untersuchung an die zentralen Labors der Süddeutschen
Hämoblastosegruppe SHG verschickt. An diesen Gewebeproben werden Untersuchungen
von Serumparametern sowie zu Veränderungen von Genen und Eiweißmolekülen (Proteine)
im Rahmen des studienbegleitenden wissenschaftlichen Programms durchgeführt. Diese
Analysen geben wichtige Informationen über den voraussichtlichen Verlauf Ihrer Erkrankung.
Des weiteren ist es vorgesehen, im Rahmen der routinemäßigen Verlaufs- und
Nachsorgeuntersuchungen Gewebeproben zu entnehmen, um die Entwicklung des
Krankheitsverlaufes zu analysieren. Die zu verschiedenen Zeitpunkten entnommenen
Gewebeproben werden eingefroren und in entsprechenden Tumorzell- oder Serumbanken
aufbewahrt, um später damit wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen. Die
Versendung der Untersuchungsmaterialien , sowie Informationen zu Ihrer Person erfolgen in
vollständig anonymisierter Form . Selbiges gilt für das etwaige Speichern von Informationen.
Einschließenden Zentren ist es möglich, die Ergebnisse der auswärts durchgeführten
Untersuchungen den jeweiligen Patienten zuzuordnen. Auf Wunsch kann dies dem Pat.
mitgeteilt werden.
Folgende Informationen sind in diesem Zusammenhang noch wichtig: 1. die Bestimmung
dieser Werte ist bei Ihrer Erkrankung unabhängig von dieser Studie sinnvoll und wichtig; sie
wird an den jeweiligen Empfängerorten zentral durchgeführt, um eine gleichbleibende
Qualität der Analysen zu gewährleisten. 2. Die zentral asservierten Patientenproben werden
für Forschung im Rahmen des wissenschaftlichen Begleitprogramms der Studien verwendet.
Diese Forschung soll ggf. auf der Grundlage noch abzuschließender Verträge in
Zusammenarbeit mit Industriepartnern durchgeführt werden.
Hierdurch sollen neue Erkenntnisse über die Krankheitsentstehung und -progression
gewonnen werden. Diese Informationen können z.B. zur Entwicklung neuer Wirkstoffe, neuer
Therapiestrategien oder zur Entdeckung neuer biologischer Mechanismen führen. Um
eventuelle Entdeckungen möglichst effektiv für Patienten einsetzen zu können, kann eine
kommerzielle Nutzung der gewonnenen Ergebnisse erforderlich werden.
Sofern dies rechtlich möglich und zulässig ist, wird die Universität Schutzrechte an den
übereigneten Substanzen begründen und industriellen Partnern an den Patenten
Nutzungsrechte einräumen.
3. Sie haben jederzeit - auch nachträglich - das Recht, Ihr Einverständnis zu widerrufen und
den Übereignungsvertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Dies wird keinen Einfluss auf Ihre
weitere Behandlung haben. Die asservierten Körpermaterialien werden in diesem Fall ganz
oder teilweise vernichtet, die erhobenen werden Daten gelöscht.
11. Vertraulichkeit/Datenschutz
Alle Personen, die Sie im Rahmen dieser klinischen Prüfung betreuen, unterliegen der
ärztlichen Schweigepflicht und sind auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Die studienbezogenen Untersuchungsergebnisse werden in der Krankenakte festgehalten.
Sie sollten in anonymisierter Form in wissenschaftlichen Veröffentlichungen verwendet
werden. Diese anonymisierten Daten können auch an die Auftraggeber der klinischen
Prüfung, an Monitore und an Aufsichtsbehörden weitergegeben werden.
Soweit es zur Kontrolle der korrekten Datenerhebung erforderlich ist, dürfen Monitore und
Aufsichtsbehörden auch Einsicht in die studienrelevanten Teile der Krankenakte nehmen
(z.B. im Wege der Interviewtechnik). Deutsche und andere Aufsichtsbehörden dürfen zu
Überwachungszwecken kraft Gesetz Kopien von den Unterlagen (ausser
personenbezogenen Daten) der klinischen Prüfung fertigen. Monitore des Auftraggebers der
klinischen Prüfung unterliegen zwar nicht der obengenannten ärztlichen Schweigepflicht, weil
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Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon
Eine klinische Phase II-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von
pegyliertem Interferon (PegIntron) bei der Polycythaemia vera
sie nicht in Ihre Behandlung eingeschaltet sind; die personenbezogenen Daten, bei denen
ein Monitor bei der Kontrolle Kenntnis erlangt, stellen aber Betriebsgeheimnisse dar, die er
geheim zu halten hat.
Wir bitten Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Einverständniserklärung auch um Ihre
Zustimmung, dass Ihr Hausarzt/Ihr Internist über Ihre Teilnahme an dieser Studie informiert
wird.
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Datum
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Name des/der aufklärenden Arztes/Ärztin
(Name des Patienten)
Ort, Datum
(Unterschrift des Patienten)
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