Patienteninformation Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon Eine klinische Phase II-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von pegyliertem Interferon (PegIntron) bei der Polycythaemia vera Patientennummer: Patienteninitialen: Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient! Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie diese Patienteninformation sorgfältig. Für die Beantwortung eventuell auftretender zusätzlicher Fragen steht Ihnen der aufklärende Arzt gerne zur Verfügung! 1. Krankheitsbild der Polycythaemia vera Die Polycythaemia vera (PV) ist eine Erkrankung der Knochenmarkstammzelle, die sich in einer starken Vermehrung roter Blutkörperchen und häufig auch der Blutplättchen und der weißen Blutkörperchen äußert. Die dadurch bedingte „Eindickung“ des Blutes in Verbindung mit einer veränderten Funktion der Zellen hat zur Folge, daß erhebliche Beschwerden auftreten können (Bluthochdruck, Juckreiz an der Haut, Abgeschlagenheit, Durchblutungsstörungen im Gehirn sowie an den Fingern und Zehen) und daß ein erhöhtes Risiko für arterielle und venöse Thrombosen vorliegt (Schlaganfall, Herzinfarkt, tiefe Beinvenenthrombose und andere). Bei sehr hohen Thrombozytenzahlen besteht ein zusätzliches Risiko für Blutungen. Im weiteren Krankheitsverlauf nimmt die Größe von Milz und Leber zumeist erheblich zu und das Knochenmark verödet (Knochenmarkfibrose). In diesem Spätstadium sinken die erhöhten Zellzahlen wieder ab und es kann sogar eine Blutarmut mit Notwendigkeit von Bluttransfusionen auftreten. In manchen Fällen kommt es in der Spätphase der Erkrankung zum Übergang in eine akute Leukämie. 2. Behandlungsmöglichkeiten bei der Polycythaemia vera Ziel der Behandlung der PV ist es, die bestehenden Beschwerden zu beseitigen, die Folgen der vermehrten Blutbildung wie Durchblutungsstörungen, Thromboseneigung und Blutungen zu unterdrücken und außerdem das Fortschreiten der Erkrankung in die Spätstadien zu verhindern. Eine Heilung der Erkrankung ist durch keine der zur Verfügung stehenden Therapien möglich. Derzeit werden als Standardtherapie der der PV in erster Linie die Aderlaßtherapie und Zytostatika (das Zellwachstum hemmende Chemotherapie) eingesetzt. Eine alleinige Aderlaßtherapie kann zwar die Menge der roten Blutkörperchen absenken, ist jedoch mit einer höheren Rate an Gefäßkomplikationen verbunden als eine Therapie mit Zytostatika, die eine gleichmäßigere Einstellung der Blutwerte erlaubt. Die Behandlung mit Zytostatika bewirkt über eine Wachtumshemmung der erkrankten Blutbildung eine Besserung der Symptome und eine Reduktion der Gefäßkomplikationen. Die erkrankten Blutstammzellen, Mutterzellen der Blutbildung und Ausgangspunkt der Erkrankung, werden dadurch jedoch nicht wesentlich beeinflußt. Für manche in der Vergangenheit bei der Behandlung der PV verwendeten Zytostatika wurde gezeigt, daß sie den Übergang der PV in eine akute Leukämie begünstigen. Derzeit wird als Standardzytostatikum bei der PV Hydroxyurea (Litalir®, Syrea®) eingesetzt. Mangels kontrollierter Therapiestudien konnte bislang nicht sicher geklärt werden, ob auch Hydroxyurea leukämieinduzierende Effekte bei der PV hat. Seit über 10 Jahren wird auch Interferon-alpha (IFN) zur Zellreduktion bei der PV eingesetzt. Im Gegensatz zu den Zytostatika wirkt IFN durch Umstimmung des körpereigenen, das Zellwachstum der Blutbildung regulierenden Systems („immunologisch“). IFN hemmt das Wachstum der erkrankten, unkontrolliert wachsenden Stammzellen stärker als das der ebenfalls noch vorhandenen, aber „unterdrückten“ gesunden Stammzellen. Dies kann zur Reduktion des Anteils an erkrankten Stammzellen und zur Wiederherstellung der normalen (gesunden) Blutbildung führen. Aufgrund dieses Wirkmechanismus erscheint es 28.05.03 1 © PD Dr. M. Griesshammer, Universitätsklinikum Ulm Patienteninformation Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon Eine klinische Phase II-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von pegyliertem Interferon (PegIntron) bei der Polycythaemia vera möglich, daß durch IFN auch die Spätfolgen der Erkrankung vermieden oder verzögert werden. 3. Erfahrungen mit Interferon-alpha bei der Polycythaemia vera Interferon-alpha ist eine vom Körper in geringen Mengen selbst produzierte Substanz, die heute gentechnologisch hergestellt als Medikament zur Verfügung steht. IFN kann nicht als Tablette eingenommen werden, sondern muß unter die Haut gespritzt werden. Bei der Behandlung mit dem bisher eingesetzten IFN sind mehrfache wöchentliche bis tägliche Gaben des Medikamentes erforderlich. In der Regel muß IFN als Langzeittherapie durchgeführt werden, um eine anhaltende Wirkung zu erzielen. Eine die LeukämieEntwicklung begünstigende Wirkung von IFN ist nicht bekannt. IFN ist in Deutschland für die Behandlung von Krankheiten zugelassen, die der PV ähnlich sind, nicht jedoch für die Behandlung der PV selbst. Die veröffentlichten Daten von 279 Patienten zeigen, daß IFN das bei der PV gesteigerte Zellwachstum gut kontrollieren kann. Allerdings sind die Erfahrungen mit IFN bei der PV deutlich geringer als mit den schon seit über 30 Jahren eingesetzten Zytostatika, da die untersuchten Patientenkollektive nur klein und die Beobachtungsdauern unter IFN zumeist nur kurz sind. IFN hat eine Reihe von Nebenwirkungen. Diese sind meist nicht schwerwiegend, können aber belästigend sein und führen dadurch bei etwa 20% der Patienten zu einem Abbruch der Therapie. Es kommt vor allem zu grippeähnlicher Symptomatik, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit und teilweise auch zu einem zumeist nur mäßiggradigen Abfall der Blutzellen, sowie zu Hautrötungen an der Einstichstelle. Auch depressive Verstimmungszustände werden beobachtet. Selten sind Anstieg der Leberwerte, leichter Haarausfall, neurologische Störungen und die Auslösung von Autoimmunerkrankungen. Die Nebenwirkungen bilden sich nach Absetzen des Medikamentes in der Regel zurück und schränken die Leistungsfähigkeit zumeist nicht wesentlich ein. Manche IFN-Nebenwirkungen verschwinden bei längerer Behandlung. 4. Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon (PegIntron) Wie herkömmliches IFN ist auch pegyliertes (Peg) Interferon für die Therapie der PV nicht zugelassen. Die Substanz soll deshalb im Rahmen einer klinischen Prüfung unter kontrollierten Bedingungen eingesetzt werden. Pegyliertes IFN ist ein etwas abgewandeltes Interferon-Molekül. Es ist nach der Injektion länger im Körper wirksam als herkömmliches IFN und muß deshalb nur einmal pro Woche verabreicht werden. Die Substanz wird subcutan (d.h. unter die Haut) gespritzt, was nach entsprechender Einweisung in der Regel vom Patienten selbständig durchgeführt werden kann. Bei Patienten mit infektiöser Hepatitis C (Leberentzündung) und bei anderen mit der PV verwandten Erkrankungen wie bei der chronischen myeloischen Leukämie (CML) und der essentiellen Thrombozytämie ausreichenden Erfahrungen vorliegen. Bei Frauen im gebärfähigen Alter darf PegIntron nur eingesetzt werden, wenn eine zuverlässige Methode der Empfängisverhütung durchgeführt wird. Je nach individuellem Blutwert wird die Anzahl der roten Blutkörperchen zunächst mittels Aderlässen abgesenkt, da die Wirkung von IFN in der Regel etwas verzögert eintritt. Die Therapie mit PegIntron wird mit einer relativ niedrigen Dosis von 50 µg pro Woche eingeleitet und in Abhängigkeit vom individuellen Ansprechen und der Verträglichkeit in den nächsten Wochen und Monaten bedarfsweise auf 100 µg bis 150 µg pro Woche gesteigert. Die Art der Nebenwirkungen ist dem herkömmlichen Interferon vergleichbar. Die Behandlung ist durch die nur einmal wöchentliche Gabe leichter durchführbar. Auch höhere Dosen als die hier bei der PV eingesetzten wurden gut vertragen. Höhere Dosen sind im allgemeinen mit einer stärkeren Ausprägung der Nebenwirkungen verbunden. Bei schwangeren Frauen und in der Stillzeit darf PegIntron nicht angewendet werden, da hierzu keine Daten vorliegen. Sollten 28.05.03 2 © PD Dr. M. Griesshammer, Universitätsklinikum Ulm Patienteninformation Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon Eine klinische Phase II-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von pegyliertem Interferon (PegIntron) bei der Polycythaemia vera die Nebenwirkungen bei Ihnen zu stark sein, ist eine Reduktion der Substanzmenge bzw. eine Therapiepause erforderlich. Bei Unverträglichkeit oder unzureichender Wirksamkeit wird die Therapie mit PegIntron abgebrochen. Es ist geplant, während einer Zeit von zwei Jahren 30 Patienten in diese Studie aufzunehmen. Anschließend ist eine Beobachtung und Fortsetzung der Therapie über etwa zwei weitere Jahre vorgesehen. Sollten sich während der Dauer der Studie neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben, die eine bessere Behandlungsmöglichkeit bzw. weniger Nebenwirkungen versprechen, werden Sie über diesen Sachverhalt informiert. 5. Handhabung der Prüfmedikation PegIntron liegt als Pulver mit Peginterferon alfa-2b vor. Im Rahmen der Studie stehen die Stärken 50, 100 oder 150 Mikrogramm als Einzeldosis zu Verfügung. Unter Verwendung einer sterilen Injektionsnadel und Injektionsspritze sind in die Durchstechflasche der jeweils eingesetzten Stärke 0,7 ml Wasser für Injektionszwecke zu geben. Durch vorsichtiges Schütteln wird das Pulver vollständig gelöst. Die gelöste Substanz wird mit einer sterilen Injektionsspritze entnommen und mit einer sterilen Nadel injiziert. Vor Injektion sollte die zubereitete Lösung in der Durchstechflasche geprüft werden. Bei etwaiger Verfärbung ist die Lösung nicht anzuwenden sondern aufzubewahren und dem behandelnden Arzt zurückzugeben. Ungelöste Substanz ist im Kühlschrank bei 2°C bis 8°C zu lagern. Gelöste Substanz sollte möglichst sofort spätestens innerhalb von 24 Stunden (Zwischenlagerung bei 2° C bis 8°C) verwendet werden. Sämtliche nicht verbrauchte Studienmedikation und auch die leeren Durchstechflaschen müssen den behandelnden Ärzten ausgehändigt werden. 6. Vorzunehmende Untersuchungen während der Therapie mit PegIntron Die erforderlichen Untersuchungen entsprechen den bei dieser Erkrankung bei Diagnosestellung und im Rahmen einer zytoreduktiven (die Zellzahlen absenkenden) Therapie üblicherweise durchgeführten Kontrollen. Nach Therapieeinleitung sind anfänglich ein- bis zweiwöchige Kontrollen der Zellzahlen im Blut erforderlich, wobei die Untersuchungsabstände in der Regel im weiteren Verlauf verlängert werden können. Größere Kontrollen zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Dosissteigerung bzw. zur Erfassung möglicher Nebenwirkungen sind bis drei Monate nach Erreichen der individuellen Höchstdosis in 6-wöchigem, danach in vierteljährlichem Abstand vorgesehen. Zusätzliche Knochenmarkpunktionen sind nicht vorgesehen. Zusatzmaßnahmen im Rahmen der Studie zur Qualitätssicherung von Primärdiagnostik und Verlaufsbeurteilung umfassen die Übersendung von Blut (halbjährlich) oder Knochenmark (alle zwei Jahre) in Labors, die in der Diagnostik der PV spezielle Erfahrungen haben. Diese Untersuchungen tragen zur Beurteilung des Verlaufes Ihrer Erkrankung bei. Die Teilnahme an der Studie ist weder für Sie persönlich noch für Ihre Krankenkasse mit zusätzlichen Kosten verbunden. Das Medikament (PegIntron) wird vom Hersteller für die an der Studie teilnehmenden Patienten zur Verfügung gestellt. 28.05.03 3 © PD Dr. M. Griesshammer, Universitätsklinikum Ulm Patienteninformation Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon Eine klinische Phase II-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von pegyliertem Interferon (PegIntron) bei der Polycythaemia vera 7. Versicherung Während der Studiendauer bis spätestens drei Jahre nach Studienende wird Ihnen Versicherungsschutz (§ 40 AMG) gewährt für Gesundheitsschädigungen (Verletzung des Körpers, der Gesundheit), die Folge von Studienmedikamenten oder im Rahmen deren klinischer Prüfung durchgeführten Maßnahmen sind. Ausgeschlossen von der Versicherung sind Verschlimmerung bereits bestehender Gesundheitsschädigungen, genetische Schädigungen und Gesundheitsschädigungen, soweit sie eingetreten sind, auf Grund vorsätzlichen Zuwiderhandelns gegen die Anweisungen der Studienärzte. Die Patienten verpflichten sich, eine Gesundheitsschädigung als Folge der klinischen Prüfung dem Versicherer persönlich und unverzüglich anzuzeigen und alle zweckmäßigen Maßnahmen zu treffen, die der Aufklärung der Ursache und des Umfangs des eingetretenen Schadens und der Minderung dieses Schadens dienen. Der Versicherer ist die Gothaer Versicherung (Versicherungsnummer 111.411.546060) Adresse: Gothaer Allgemeine Versicherung AG 50598 Köln, Tel.Nr.: 0221/308 1370, Ansprechpartner: Werner Bührmann und ist im Geltungsbereich des AMG angesiedelt. Die Höchstersatzleistung beträgt 512000.- Euro je Proband. Es bleibt darauf hinzuweisen, daß Spätschäden nach Abschluß der Nachbeobachtungszeit nicht zwingend versicherungsrechtlich abgedeckt sind. Eine anderweitige ärztliche Behandlung, welche die Behandlung im Rahmen dieser klinischen Prüfung beeinflussen könnte, darf (ausgenommen im Notfall) nur in Absprache mit dem Prüfarzt unternommen werden. Einen Schaden, der Ihrer Meinung nach auf die klinische Prüfung zurückzuführen ist, müssen Sie unverzüglich dem Prüfarzt melden. 8. Freiwilligkeit Ihre Teilnahme an dieser Studie ist freiwillig. Sie können Ihre Einwilligung zur Teilnahme jederzeit zurückziehen bzw. die Teilnahme jederzeit unterbrechen, ohne daß Ihnen hieraus Nachteile entstehen. Ihre Teilnahme an der Studie kann jederzeit auch von Ihrem behandelnden Prüfarzt, falls er dies in Ihrem Interesse erwägt, beendet werden, ebenso kann Ihre Teilnahme an der Studie durch den Auftraggeber der Studie oder eine Aufsichtsbehörde (z.B. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) beendet werden. Dies kann ohne Ihre Einwilligung geschehen. 9. Erreichbarkeit des Prüfarztes 28.05.03 4 © PD Dr. M. Griesshammer, Universitätsklinikum Ulm Patienteninformation Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon Eine klinische Phase II-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von pegyliertem Interferon (PegIntron) bei der Polycythaemia vera 10. Anlage von Tumorzellbanken und Serumbanken im Rahmen der zentralen Diagnostik Bei Studieneinschluß ist es vorgesehen, Gewebeproben (20-40 ml Vollblut, 10 ml Serum, 5 ml Knochenmark) von Patienten zu entnehmen. Die Gewebeproben werden dann zur Aufbewahrung und Untersuchung an die zentralen Labors der Süddeutschen Hämoblastosegruppe SHG verschickt. An diesen Gewebeproben werden Untersuchungen von Serumparametern sowie zu Veränderungen von Genen und Eiweißmolekülen (Proteine) im Rahmen des studienbegleitenden wissenschaftlichen Programms durchgeführt. Diese Analysen geben wichtige Informationen über den voraussichtlichen Verlauf Ihrer Erkrankung. Des weiteren ist es vorgesehen, im Rahmen der routinemäßigen Verlaufs- und Nachsorgeuntersuchungen Gewebeproben zu entnehmen, um die Entwicklung des Krankheitsverlaufes zu analysieren. Die zu verschiedenen Zeitpunkten entnommenen Gewebeproben werden eingefroren und in entsprechenden Tumorzell- oder Serumbanken aufbewahrt, um später damit wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen. Die Versendung der Untersuchungsmaterialien , sowie Informationen zu Ihrer Person erfolgen in vollständig anonymisierter Form . Selbiges gilt für das etwaige Speichern von Informationen. Einschließenden Zentren ist es möglich, die Ergebnisse der auswärts durchgeführten Untersuchungen den jeweiligen Patienten zuzuordnen. Auf Wunsch kann dies dem Pat. mitgeteilt werden. Folgende Informationen sind in diesem Zusammenhang noch wichtig: 1. die Bestimmung dieser Werte ist bei Ihrer Erkrankung unabhängig von dieser Studie sinnvoll und wichtig; sie wird an den jeweiligen Empfängerorten zentral durchgeführt, um eine gleichbleibende Qualität der Analysen zu gewährleisten. 2. Die zentral asservierten Patientenproben werden für Forschung im Rahmen des wissenschaftlichen Begleitprogramms der Studien verwendet. Diese Forschung soll ggf. auf der Grundlage noch abzuschließender Verträge in Zusammenarbeit mit Industriepartnern durchgeführt werden. Hierdurch sollen neue Erkenntnisse über die Krankheitsentstehung und -progression gewonnen werden. Diese Informationen können z.B. zur Entwicklung neuer Wirkstoffe, neuer Therapiestrategien oder zur Entdeckung neuer biologischer Mechanismen führen. Um eventuelle Entdeckungen möglichst effektiv für Patienten einsetzen zu können, kann eine kommerzielle Nutzung der gewonnenen Ergebnisse erforderlich werden. Sofern dies rechtlich möglich und zulässig ist, wird die Universität Schutzrechte an den übereigneten Substanzen begründen und industriellen Partnern an den Patenten Nutzungsrechte einräumen. 3. Sie haben jederzeit - auch nachträglich - das Recht, Ihr Einverständnis zu widerrufen und den Übereignungsvertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Dies wird keinen Einfluss auf Ihre weitere Behandlung haben. Die asservierten Körpermaterialien werden in diesem Fall ganz oder teilweise vernichtet, die erhobenen werden Daten gelöscht. 11. Vertraulichkeit/Datenschutz Alle Personen, die Sie im Rahmen dieser klinischen Prüfung betreuen, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die studienbezogenen Untersuchungsergebnisse werden in der Krankenakte festgehalten. Sie sollten in anonymisierter Form in wissenschaftlichen Veröffentlichungen verwendet werden. Diese anonymisierten Daten können auch an die Auftraggeber der klinischen Prüfung, an Monitore und an Aufsichtsbehörden weitergegeben werden. Soweit es zur Kontrolle der korrekten Datenerhebung erforderlich ist, dürfen Monitore und Aufsichtsbehörden auch Einsicht in die studienrelevanten Teile der Krankenakte nehmen (z.B. im Wege der Interviewtechnik). Deutsche und andere Aufsichtsbehörden dürfen zu Überwachungszwecken kraft Gesetz Kopien von den Unterlagen (ausser personenbezogenen Daten) der klinischen Prüfung fertigen. Monitore des Auftraggebers der klinischen Prüfung unterliegen zwar nicht der obengenannten ärztlichen Schweigepflicht, weil 28.05.03 5 © PD Dr. M. Griesshammer, Universitätsklinikum Ulm Patienteninformation Behandlung der Polycythaemia vera mit pegyliertem Interferon Eine klinische Phase II-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von pegyliertem Interferon (PegIntron) bei der Polycythaemia vera sie nicht in Ihre Behandlung eingeschaltet sind; die personenbezogenen Daten, bei denen ein Monitor bei der Kontrolle Kenntnis erlangt, stellen aber Betriebsgeheimnisse dar, die er geheim zu halten hat. Wir bitten Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Einverständniserklärung auch um Ihre Zustimmung, dass Ihr Hausarzt/Ihr Internist über Ihre Teilnahme an dieser Studie informiert wird. .............................. Datum ........................................................................... Name des/der aufklärenden Arztes/Ärztin (Name des Patienten) Ort, Datum (Unterschrift des Patienten) 28.05.03 6 © PD Dr. M. Griesshammer, Universitätsklinikum Ulm