Phytophthora ramorum verursacht Schäden an Bäumen und

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Pflanzenschutzinformation
Landesamt für
Verbraucherschutz,
Landwirtschaft und
Flurneuordnung
Pflanzengesundheitskontrolle 07/2008
Pflanzenschutzdienst
des Landes Brandenburg
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335/5217608
Fax: 0335/5217635
Bearbeiter: Frau Schidzick
Frankfurt (Oder), den 09.07.08
Phytophthora ramorum verursacht Schäden an Bäumen und Sträuchern
Geographische Verbreitung:
Phytophthora ramorum wurde bisher nur in Nordamerika und
Europa nachgewiesen.
In Europa wurde das Auftreten in den Niederlanden,
Deutschland, Großbritannien, Spanien, Frankreich, Belgien,
Dänemark,
Irland
und
Norwegen
gemeldet.
Der
Schadorganismus konnte sich dort in einzelnen Gebieten
schon etablieren.
Blattverbräunungen an Rhododendron
In vielen Fällen, insbesondere bei erstmaligen
Feststellungen in einem Gebiet, wurde der Befall von
zugeliefertem, infiziertem Pflanzgut verursacht.
Parallel zum Auftreten in Europa wurde der Erreger in
Nordamerika aus absterbenden Eichen isoliert. Beide
Populationen sind jedoch unabhängig voneinander
aufgetreten,
so
dass
man
europäische
und
nordamerikanische Isolate unterscheidet.
Schleimfluss an Quercus
Wirtspflanzenspektrum:
(siehe unter
http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_810348/SharedDocs/12__G/Publikationen/phytophthora/pramorumstart.pdf,templateId=raw,
property=publicationFile.pdf/pramorumstart.pdf)
Mit Ausnahme von Trientalis latifolia gehören zum natürlichen Wirtspflanzenkreis nur holzige
Pflanzen. Zu den Wirtspflanzen zählen Laubgehölze als auch Nadelgehölze aus den
unterschiedlichsten Pflanzenfamilien. Das Wirtspflanzenspektrum ist in Nordamerika und
Europa unterschiedlich groß. Während in Europa bisher hauptsächlich Rhododendron- und
Viburnum-Arten befallen waren (natürlicher Befall von Rhododendron simsii ist bisher nicht
bekannt), führte der Schadorganismus in Kalifornien zum Absterben von Waldbäumen, vor
allem an Eichen.
Allerdings nähert sich das Wirtspflanzenspektrum in Europa dem in Nordamerika nach
Befallsmeldungen in den letzten Jahren an. Inzwischen wurde Phytophthora ramorum in
Europa auch an Waldbäumen (Quercus rubra, Quercus falcata, Fagus sylvatica, Aesculus
hippocastanum sowie Quercus ilex) gefunden.
Von Interesse ist, dass in der Nähe von zwei der infizierten Eichen in den Niederlanden und
Großbritannien stark befallene Rhododendren wuchsen.
Insgesamt sind mehr als 20 natürliche Wirtspflanzenarten bekannt.
Schadsymptome: (siehe unter
http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_810348/SharedDocs/12__G/Publikationen/phytophthora/pramorumstart.pdf,templateId=raw,
property=publicationFile.pdf/pramorumstart.pdf)
Phythophthora ramorum verursacht hauptsächlich drei verschiedene Schadsymptome:
Blattflecken
Triebsterben
Kambiumnekrosen mit „Teerflecken“ und Schleimfluss M
Ohne Zustimmung ist die Weitergabe an Dritte –auszugsweise oder im Original- nicht gestattet.
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Das Triebsterben kann das Welken und Absterben einzelner Triebe oder Triebteile
(z.B. bei Rhododendron), die Kambiumnekrose das Welken und Absterben der ganzen
Pflanze (z.B. bei Viburnum) bewirken.
Welche Symptome vorkommen, hängt von der Wirtspflanze ab.
(siehe unter
http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_810348/SharedDocs/12__G/Publikationen/phytophthora/pramorumstart.pdf,templateId=raw,
property=publicationFile.pdf/pramorumstart.pdf)
Diese Symptome können nur ein Verdacht auf diese Erkrankung sein. In jedem Fall muss
der eindeutige Nachweis des Erregers erfolgen.
Bei Befallsverdacht ist unbedingt der zuständige Pflanzenschutzdienst zu informieren!
Wird der Verdacht durch Laboruntersuchungen bestätigt, sind eine Reihe genau festgelegter
Maßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen werden aufgrund einer EG-Vorschrift in
allen Mitgliedsstaaten einheitlich angewendet.
Übertragung:
Übertragungswege für Phytophthora ramorum sind verseuchter Boden und Wasser sowie
infiziertes Pflanzenmaterial (auch Holz und Rinde!). Mit dem Handel latent erkrankter
Pflanzen, kann sich der Erreger weltweit verbreiten. Phytophthora ramorum kann auch direkt
von infizierten Pflanzen durch Nebel- oder Regentropfen verbreitet werden. Hohe
Luftfeuchtigkeit und anhaltende Blattnässe kann die Ausbreitung und Infektionsrate
entscheidend beeinflussen.
Untersuchung:
Besonders aufmerksam sollte die Umgebung von bekannten Infektionsorten kontrolliert
werden.
In Baumschulen muss besonders in Beständen mit Überkopfberegnung (lang anhaltende
Blattnässe) und Staunässe auf evtl. Infektionen untersucht werden.
In Wald- und naturnahen Gebieten sind Bäume und Sträucher gefährdet, die in der
Hauptwindrichtung und nahe eines bekannten Befallsgebietes wachsen. Zusätzlich gefährdet
sind Gebiete mit Staunässe oder zeitweiliger Überschwemmung und Schattenlagen.
In Parks und Grünanlagen sind Flächen mit Überkronenberegnung und zeitweiliger oder
ständiger Staunässe gefährdet sowie Standorte, an denen die Pflanzen durch ständiges
Begehen oder Pflasterung der Baumscheibe „gestresst“ sind.
Auf Haus- und Kleingartenflächen sind Gebiete mit Staunässe oder zeitweiliger
Überschwemmung potentielle Infektionsorte.
Vorbeugende Maßnahmen im Bestand:
Überkopfberegnung und lang anhaltende Blattnässe vermeiden
Staunässe im Boden oder Container vermeiden
Da eine Überdüngung, v.a. mit Stickstoff, die Infektion und Ausbreitung der Erreger
von Phytophthora-Arten fördern kann, sollte eine Überdüngung der Wirtspflanzen
vermieden werden
Werkzeuge und Schuhe sollten immer sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden
Vorbeugende Maßnahmen beim Inverkehrbringen von Wirtspflanzen:
Zum Schutz einer weiteren Ein- und Verschleppung von Phytophthora ramorum hat die
Europäische Union Notmaßnahmen erlassen. Diese gliedern sich in zwei Bereiche:
Das sind festgelegte Maßnahmen für den Import von Pflanzen- und Pflanzenteilen aus
Drittländern und innergemeinschaftliche Maßnahmen. Bei Importen von Pflanzen aus den
USA sind alle Wirtspflanzen reglementiert. Innerhalb der EU sind nur Maßnahmen für
Camellia-, Viburnum- und Rhododendron-Arten (einschließlich alle „Freilandazaleen“-Arten)
geregelt. Betriebe, die diese Pflanzen erzeugen, müssen beim zuständigen
Pflanzenschutzdienst registriert sein. Beim Verbringen der Pflanzen innerhalb der EU ist ein
Pflanzenpass erforderlich. Bei Befall von Phytophthora ramorum und zum Schutz vor
Ausbreitung sind unter amtlicher Kontrolle Ausrottungsmaßnahmen durchzuführen.
Internetadresse mit detaillierten Informationen:
http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_810348/DE/Home/pflanzengesundheit/schadorganismen/aktuelleProbleme/datenblaetter/phytra__datenblatt.html
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