Pflanzenschutzinformation Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Pflanzengesundheitskontrolle 07/2008 Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg Müllroser Chaussee 50 15236 Frankfurt (Oder) Tel.: 0335/5217608 Fax: 0335/5217635 Bearbeiter: Frau Schidzick Frankfurt (Oder), den 09.07.08 Phytophthora ramorum verursacht Schäden an Bäumen und Sträuchern Geographische Verbreitung: Phytophthora ramorum wurde bisher nur in Nordamerika und Europa nachgewiesen. In Europa wurde das Auftreten in den Niederlanden, Deutschland, Großbritannien, Spanien, Frankreich, Belgien, Dänemark, Irland und Norwegen gemeldet. Der Schadorganismus konnte sich dort in einzelnen Gebieten schon etablieren. Blattverbräunungen an Rhododendron In vielen Fällen, insbesondere bei erstmaligen Feststellungen in einem Gebiet, wurde der Befall von zugeliefertem, infiziertem Pflanzgut verursacht. Parallel zum Auftreten in Europa wurde der Erreger in Nordamerika aus absterbenden Eichen isoliert. Beide Populationen sind jedoch unabhängig voneinander aufgetreten, so dass man europäische und nordamerikanische Isolate unterscheidet. Schleimfluss an Quercus Wirtspflanzenspektrum: (siehe unter http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_810348/SharedDocs/12__G/Publikationen/phytophthora/pramorumstart.pdf,templateId=raw, property=publicationFile.pdf/pramorumstart.pdf) Mit Ausnahme von Trientalis latifolia gehören zum natürlichen Wirtspflanzenkreis nur holzige Pflanzen. Zu den Wirtspflanzen zählen Laubgehölze als auch Nadelgehölze aus den unterschiedlichsten Pflanzenfamilien. Das Wirtspflanzenspektrum ist in Nordamerika und Europa unterschiedlich groß. Während in Europa bisher hauptsächlich Rhododendron- und Viburnum-Arten befallen waren (natürlicher Befall von Rhododendron simsii ist bisher nicht bekannt), führte der Schadorganismus in Kalifornien zum Absterben von Waldbäumen, vor allem an Eichen. Allerdings nähert sich das Wirtspflanzenspektrum in Europa dem in Nordamerika nach Befallsmeldungen in den letzten Jahren an. Inzwischen wurde Phytophthora ramorum in Europa auch an Waldbäumen (Quercus rubra, Quercus falcata, Fagus sylvatica, Aesculus hippocastanum sowie Quercus ilex) gefunden. Von Interesse ist, dass in der Nähe von zwei der infizierten Eichen in den Niederlanden und Großbritannien stark befallene Rhododendren wuchsen. Insgesamt sind mehr als 20 natürliche Wirtspflanzenarten bekannt. Schadsymptome: (siehe unter http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_810348/SharedDocs/12__G/Publikationen/phytophthora/pramorumstart.pdf,templateId=raw, property=publicationFile.pdf/pramorumstart.pdf) Phythophthora ramorum verursacht hauptsächlich drei verschiedene Schadsymptome: Blattflecken Triebsterben Kambiumnekrosen mit „Teerflecken“ und Schleimfluss M Ohne Zustimmung ist die Weitergabe an Dritte –auszugsweise oder im Original- nicht gestattet. Seite 1 von 2 2 Das Triebsterben kann das Welken und Absterben einzelner Triebe oder Triebteile (z.B. bei Rhododendron), die Kambiumnekrose das Welken und Absterben der ganzen Pflanze (z.B. bei Viburnum) bewirken. Welche Symptome vorkommen, hängt von der Wirtspflanze ab. (siehe unter http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_810348/SharedDocs/12__G/Publikationen/phytophthora/pramorumstart.pdf,templateId=raw, property=publicationFile.pdf/pramorumstart.pdf) Diese Symptome können nur ein Verdacht auf diese Erkrankung sein. In jedem Fall muss der eindeutige Nachweis des Erregers erfolgen. Bei Befallsverdacht ist unbedingt der zuständige Pflanzenschutzdienst zu informieren! Wird der Verdacht durch Laboruntersuchungen bestätigt, sind eine Reihe genau festgelegter Maßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen werden aufgrund einer EG-Vorschrift in allen Mitgliedsstaaten einheitlich angewendet. Übertragung: Übertragungswege für Phytophthora ramorum sind verseuchter Boden und Wasser sowie infiziertes Pflanzenmaterial (auch Holz und Rinde!). Mit dem Handel latent erkrankter Pflanzen, kann sich der Erreger weltweit verbreiten. Phytophthora ramorum kann auch direkt von infizierten Pflanzen durch Nebel- oder Regentropfen verbreitet werden. Hohe Luftfeuchtigkeit und anhaltende Blattnässe kann die Ausbreitung und Infektionsrate entscheidend beeinflussen. Untersuchung: Besonders aufmerksam sollte die Umgebung von bekannten Infektionsorten kontrolliert werden. In Baumschulen muss besonders in Beständen mit Überkopfberegnung (lang anhaltende Blattnässe) und Staunässe auf evtl. Infektionen untersucht werden. In Wald- und naturnahen Gebieten sind Bäume und Sträucher gefährdet, die in der Hauptwindrichtung und nahe eines bekannten Befallsgebietes wachsen. Zusätzlich gefährdet sind Gebiete mit Staunässe oder zeitweiliger Überschwemmung und Schattenlagen. In Parks und Grünanlagen sind Flächen mit Überkronenberegnung und zeitweiliger oder ständiger Staunässe gefährdet sowie Standorte, an denen die Pflanzen durch ständiges Begehen oder Pflasterung der Baumscheibe „gestresst“ sind. Auf Haus- und Kleingartenflächen sind Gebiete mit Staunässe oder zeitweiliger Überschwemmung potentielle Infektionsorte. Vorbeugende Maßnahmen im Bestand: Überkopfberegnung und lang anhaltende Blattnässe vermeiden Staunässe im Boden oder Container vermeiden Da eine Überdüngung, v.a. mit Stickstoff, die Infektion und Ausbreitung der Erreger von Phytophthora-Arten fördern kann, sollte eine Überdüngung der Wirtspflanzen vermieden werden Werkzeuge und Schuhe sollten immer sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden Vorbeugende Maßnahmen beim Inverkehrbringen von Wirtspflanzen: Zum Schutz einer weiteren Ein- und Verschleppung von Phytophthora ramorum hat die Europäische Union Notmaßnahmen erlassen. Diese gliedern sich in zwei Bereiche: Das sind festgelegte Maßnahmen für den Import von Pflanzen- und Pflanzenteilen aus Drittländern und innergemeinschaftliche Maßnahmen. Bei Importen von Pflanzen aus den USA sind alle Wirtspflanzen reglementiert. Innerhalb der EU sind nur Maßnahmen für Camellia-, Viburnum- und Rhododendron-Arten (einschließlich alle „Freilandazaleen“-Arten) geregelt. Betriebe, die diese Pflanzen erzeugen, müssen beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registriert sein. Beim Verbringen der Pflanzen innerhalb der EU ist ein Pflanzenpass erforderlich. Bei Befall von Phytophthora ramorum und zum Schutz vor Ausbreitung sind unter amtlicher Kontrolle Ausrottungsmaßnahmen durchzuführen. Internetadresse mit detaillierten Informationen: http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_810348/DE/Home/pflanzengesundheit/schadorganismen/aktuelleProbleme/datenblaetter/phytra__datenblatt.html