Pandemiekonzept

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Pandemiekonzept
S
August 2010
Pandemiekonzept
Inhalt
1.
Organisation................................................................................................................ 3
1.1
Organisationsstufen.................................................................................................................... 3
2.
Krisenstab ................................................................................................................... 3
2.1
Zusammensetzung ...................................................................................................................... 3
2.2
Aufgaben des Krisenstabs ......................................................................................................... 4
2.3.
Auflösung des Krisenstabs ........................................................................................................ 4
3.
Grundlagen der Prophylaxe ....................................................................................... 4
3.1
Organisatorische Grundlage ...................................................................................................... 4
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
Stufe A, keine Erkrankungen ..................................................................................................... 4
Allgemeine Hygienevorschriften .................................................................................................... 4
Händehygiene ............................................................................................................................... 5
Reinigung ...................................................................................................................................... 5
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
3.3.6
Stufe B, einzelne Erkrankte ........................................................................................................ 5
Allgemeine Hygienevorschriften für die Gesundgebliebenen werden weitergeführt .................... 5
Pflege der erkrankten Kinder und Jugendlichen ........................................................................... 5
Hygienische Vorschriften für Pflegende im Krankenzimmer ......................................................... 5
Mahlzeiten und Essgeschirr .......................................................................................................... 6
Entsorgung von Abfall ................................................................................................................... 6
Schmutzwäsche ............................................................................................................................ 6
3.4 Stufe C, mehrere erkrankte Kinder und Jugendliche und/oder MA ....................................... 6
3.4.1 Hochfahren der Stufe B ................................................................................................................. 6
3.4.2 Einsatzplanung von Mitarbeitenden (MA): .................................................................................... 6
7.
Material zur Versorgung der erkrankten Personen .................................................. 6
7.1
Permanenter Vorrat ..................................................................................................................... 6
8.
Umgang mit Besuchern .............................................................................................. 7
9.
Umgang mit Medien .................................................................................................... 7
10.
Individuelle Massnahmen........................................................................................... 7
8.
Allgemeine Informationen H1N1 und Norovirus ...................................................... 8
8.1
Informationen betreffend pandemischer Grippe H1N1 ........................................................... 8
8.2
Informationen betreffend Noro-Virus ........................................................................................ 8
9.
Pandemieplan Schweiz ............................................................................................ ..9
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Pandemiekonzept
Organisatorische, präventive und hygienische Massnahmen
sollen dazu beitragen, im Falle einer Pandemie
eine Ausbreitung der Grippe zu vermindern
und den Betrieb trotz der zu erwartenden hohen Zahl
von Grippeerkrankten aufrecht zu erhalten.
1. Organisation
Die Verhinderung der Entstehung und die Bewältigung einer eventuellen Grippeepidemie im
Sunneschyn beruht auf drei Pfeilern:
 Prophylaxe durch organisatorische und hygienische Massnahmen
 Verhinderung der Ausbreitung durch organisatorische und hygienische Massnahmen nach
Auftreten von ersten Erkrankungen
 Pflege der Erkrankten, nur in absoluten Ausnahmefällen
Zur Bewältigung einer allfälligen epidemischen Entwicklung wird ein Krisenstab gebildet.
1.1 Organisationsstufen
Stufe A: keine Erkrankungen
Aufbau der Fähigkeit, die Entwicklung einer innerbetrieblichen Epidemie zu verhindern.
Die vorbeugenden Massnahmen sind zu beachten. Siehe Allgemeine Hygienevorschriften 4.1.1
Stufe B: einzelne erkrankte Kinder und Jugendliche und/oder MA
Entscheidung durch Krisenstab. Allgemeine Hygienevorschriften 4.1.1 für die Gesundgebliebenen
werden weitergeführt.
Stufe C: mehrere kranke Kinder und Jugendliche und/oder MA
Entscheidung durch den Krisenstab. Allgemeine Hygienevorschriften 4.1.1 für die
Gesundgebliebenen werden weitergeführt.
2. Krisenstab
2.1 Zusammensetzung



Gesamtleitung
Leitungsteam
Gesundheitsbeauftragte
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Pandemiekonzept
2.2 Aufgaben des Krisenstabs
Der Krisenstab tritt in Aktion, wenn einzelne Mitarbeiterinnen oder Betreute an einem
ausserordentlich ansteckenden oder gefährlichen Virus erkrankt sind oder durch die
verantwortlichen Bundes- oder Kantonsbehörden eine Pandemie angekündigt wird. Er bestimmt
über die aktuellen internen Massnahmen zur Risiko- und Gefahrenminderung und die Form der
Information der Mitarbeiterinnen, der Betreuten und deren Angehörigen, der Amtsstellen und
Behörden sowie der externen Therapeuten. Laufende Lagebeurteilung. Materialbeschaffung
ausserhalb des Budgets. Falls nötig Kontaktaufnahme mit dem Arzt.
2.3. Auflösung des Krisenstabs
Der Krisenstab wird von der Gesamtleitung auf Grund der aktuellen Lage in Abstimmung mit dem
Krisenstab aufgelöst.
3. Grundlagen der Prophylaxe
3.1 Organisatorische Grundlage
Der Krisenstab verfügt über erste vorbeugende Massnahmen und übernimmt die Meldepflicht an
sämtliche MA, Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder gesetzliche Vertreter. Die
Meldungen erfolgen ausschliesslich per Telefon, Mail oder Postversand. Personenkontakte sind
möglichst zu vermeiden.
Innerbetriebliche Informationen werden durch die Gesamtleitung kommuniziert.
3.2 Stufe A, keine Erkrankungen
3.2.1 Allgemeine Hygienevorschriften
Strenge Hygienemassnahmen können zur Verlangsamung der Ausbreitung der Pandemie
beitragen:
 Regelmässiges Händewaschen mit Seife
 Bei Husten, Niesen und Nase putzen Einweg-Taschentücher benutzen
 Verunreinigtes Material, z.B. Papiertaschentuch, nach einmaligem Gebrauch sofort sicher
entsorgen
 Nach jedem Gebrauch eines Papiertaschentuchs jeweils Hände mit Seife waschen
 In die bekleidete Ellenbeuge niesen oder husten
 Begrüssung und Verabschiedung ohne Händekontakt und Wangenküsschen
 Distanz halten: im Kontakt mit anderen Personen wo und wann immer möglich mind.
1 Meter Abstand halten
 Menschenansammlungen vermeiden
 Eigene Krankheitssymptome beachten
 Nach eigener Erkrankung Personen mit kürzlich stattgefundenem engen Kontakt informieren
und zur Selbstkontrolle auffordern
 Waschlappen der Kinder täglich von den MA wechseln
 Nur noch Papierservietten wenden
 Infoblatt für Besucher an den Eingängen gut sichtbar aufhängen
 Wenn immer möglich Arbeitsweg nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen
 Vermeiden aller nicht notwendigen Reisen, Besprechungen und Weiterbildungen
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Pandemiekonzept
3.2.2 Händehygiene
 Grundsätzlich genügt häufiges Händewaschen mit Seife
 Anwendung von Händedesinfektionsmittel erfolgt gemäss separatem Merkblatt im Anhang B
3.2.3 Reinigung
 Reinigung der Räume im üblichen Rahmen
 Intensivierung der Oberflächenreinigung wie Türfallen und Wasserhähne
 Räume durch regelmässiges Öffnen der Fenster lüften
 Kehrrichtsäcke täglich durch MA leeren und entsorgen
3.3 Stufe B, einzelne Erkrankte
3.3.1 Allgemeine Hygienevorschriften für die Gesundgebliebenen werden weitergeführt
 Verdachtsfälle unter den MA verlassen ihren Arbeitsplatz umgehend und klären ab, ob sie
wirklich erkrankt sind. Entscheidung zur Krankmeldung oder zur Wiederaufnahme der Arbeit
 Verdachtsfälle bei den Kindern und Jugendlichen werden sofort in ihrem Zimmer isoliert
Erkrankte Internatskinder und Jugendliche werden möglichst nach Hause geschickt
 Erkrankte Externatskinder und Jugendliche bleiben zu Hause
3.3.2 Pflege der erkrankten Kinder und Jugendlichen
 Krankenzimmer einrichten
Hygiene- und Sicherheitsutensilien vor dem Krankenzimmer:
Händedesinfektionsmittel
Mundschutz
Einweghandschuhe
Einwegschürzen
Eimer mit Fusspedal
 Meldung an Gesamtleitung und Bereichsleitung
 Betroffene Patienten bleiben bis 48 Std. nach Abklingen der Grippesymptome im isolierten
Zimmer und müssen bestmöglich beschäftigt werden. Sollte ein verlassen des isolierten
Zimmers nötig sein, (z.B. WC, Arztbesuch) muss das Kind oder Jugendliche einen
Mundschutz tragen.
3.3.3 Hygienische Vorschriften für Pflegende im Krankenzimmer
Vor dem Betreten des Zimmers Schutzkleidung tragen.
Anziehen:
1. Händedesinfektion
2. Maske anziehen, dicht an Nase und unter Kinn schliessen. Nach max. 2 Std. Gebrauch
wechseln
3. Einwegschürze
4. Handschuhe
Ausziehen:
5. Einwegschürze ausziehen, von aussen nach innen zusammenfalten. In bereitgestellten Eimer
mit Fusspedal entsorgen
6. Maske
7. Handschuhe
8. Händedesinfektion
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Pandemiekonzept
3.3.4 Mahlzeiten und Essgeschirr
Gebrauchtes Essgeschirr aus Krankenzimmern nur mit Handschuhen manipulieren. Separat in
Küche bringen. Abwaschen in Maschine (mind. 65 °C heiss).
3.3.5 Entsorgung von Abfall
Alle Abfälle von Kranken mit Grippe sind ansteckend und müssen sorgfältig entsorgt werden.
Stabiler Abfallsack kann im Container entsorgt werden. Nach dem Umgang mit Abfall unbedingt
Hände waschen.
3.3.6 Schmutzwäsche
Schmutzwäsche aus Krankenzimmern muss getrennt in die Lingerie gebracht werden.
3.4 Stufe C, mehrere erkrankte Kinder und Jugendliche und/oder MA
3.4.1 Hochfahren der Stufe B
Die unter Stufe B aufgeführten Massnahmen werden mengenmässig ausgeweitet.
Ist die Betreuung auf den Wohngruppen nicht ausreichend, werden Gruppen zusammengelegt
und/oder in externe Gruppen umgestellt.
Ev. Schliessung von Gruppen oder Klassen.
3.4.2 Einsatzplanung von Mitarbeitenden (MA):
1. Bei Ausfall von einzelnen MA werden zuerst die Arbeitspläne angepasst, anwesende MA
und Aushilfen eingesetzt.
2. Alle Lehrer/innen, Sozialpädagogen/innen, Mitarbeiter/innen der Wohngruppen, Aushilfen
und MA aus den verschiedenen Bereichen: Küche, Lingerie, Gärtnerei, Hausdienst,
Leitungsteam und Administration halten den Schulbetrieb und die Betreuung auf den
Wohngruppen soweit wie möglich aufrecht und sichern die Verpflegung und Hauswirtschaft.
Wenn nötig wird ihnen ein adäquater Aufgabenbereich zugeteilt.
3. Wenn der Betrieb der Lingerie nicht mehr möglich ist, wird die Wäsche extern gegeben.
4.
4. Die Reinigung der Räumlichkeiten wird in den Bereichen selbständig durchgeführt, ev. mit
Beizug des Hausdienstes.
5.
5. Verschiedene Notfallmenüs sind von den Köchen vorbereitet und können im Pandemiefall
bezogen werden. Menüliste und Warenangaben sind bei der Gesamtleitung abgelegt und im
kleinen Handbuch: Bereich Küche.
6.
7. Material zur Versorgung der erkrankten Personen
7.1 Permanenter Vorrat
Es ist ein permanenter Vorrat an Material für den Schutz und die Pflege der erkrankten Personen zu
gewährleisten. Dieser Vorrat muss für die Pflege der Erkrankten in der ersten Krankheitswoche
ausreichen. Lagerung, Herausgabe und Rücknahme von Material über den Hausdienst.
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Pandemiekonzept
Was:
Masken (blau, 3lg Typ II)
Einwegschürzen
Schutzbrillen
Kosmetiktücher (Boxen)
Einweghandschuhe Gr. M
Einweghandschuhe Gr. L
Händedesinfektionsmittel
Immobiliendesinfektionsmittel
5‘000 St.
500 St.
120 St.
50 St.
14 P. (100 St. pro P.)
5 P. (100 St. pro P.)
8 l (05.2012)
8 l (04.2011)
Lagerungsort:
Schutzraum
Schutzraum
Schutzraum
Schutzraum
Lager
Lager
Lager
Lager
Hauptgebäude
Hauptgebäude
Hauptgebäude
Hauptgebäude
Hausdienst
Hausdienst
Hausdienst
Hausdienst
Bei Ausbruch einer Pandemie erfolgt die Aufstockung und Ausweitung des Pflege- und
Schutzmaterials fortlaufend nach Bedarf gemäss Anweisung der Gesamtleitung.
8. Umgang mit Besuchern
Besucher werden auf spezielle Massnahmen mit Hinweisblättern informiert.
9. Umgang mit Medien
Für die Kommunikation mit den Medien ist einzig die Gesamtleitung zuständig. Folgende Punkte
sind zu beachten:
 Auf telefonische Anfragen nie direkt reagieren. Sachverhalt und Fragen des Anrufers
notieren und dem Anrufer mitteilen, dass die Gesamtleitung zurückrufen wird.
 Die Gesamtleitung kontaktieren und weiteres Vorgehen abklären, bzw. den Sachverhalt und
die geplante Reaktion besprechen.
 Falls die Gesamtleitung nicht erreichbar ist, die Stellvertretung kontaktieren. Auf keinen Fall
nach eigenem Gutdünken mit den Medien Kontakt aufnehmen oder Interviews geben.
10. Individuelle Massnahmen







MA sind für die Beurteilung ihrer Gesundheit selber verantwortlich. Sie entscheiden in
eigener Verantwortung über ihre Arbeitsfähigkeit. Es gilt der Sicherheitsaspekt: im Zweifel
kein Risiko!
Gleichzeitig gilt es auch den Solidaritätsanspruch der noch arbeitenden Kolleginnen und
Kollegen zu berücksichtigen, d.h. konkret nach Abklingen der Symptome wieder zur Arbeit
zu erscheinen, die Ansteckungsgefahr ist dann vorbei.
Der Krisenstab kann je nach Lage kollektive Massnahmen anordnen.
Gesamtsitzungen, Sozialpädagogensitzungen, Teamsitzungen, Elterngespräche etc. werden
sistiert und durch telefonische Kontakte oder schriftliche Mitteilungen möglichst optimal
ersetzt.
Der Krisenstab kann je nach Lage Massnahmen zur Aufrechterhaltung wichtiger betrieblicher
Funktionen anordnen, z.B. Lebensmitteleinkauf, Abfallentsorgung, Material
MA aus dem Leitungsteam oder Sekretariat können zur Arbeit von zu Hause aus eingesetzt
werden.
Ganz allgemein sind Initiative und Kreativität gefragt.
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Pandemiekonzept
8. Allgemeine Informationen H1N1 und Norovirus
8.1 Informationen betreffend pandemischer Grippe H1N1
Erreger
Bedeutung für den
Sunneschyn
Vorkommen
Infektionsweg
Inkubationszeit
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Symptomatik
Therapie
Influenza-A-Viren der Subtypen H1N1
Die pandemische Grippe H1N1, auch Schweinegrippe genannt, wird
durch ein neuartiges Grippevirus verursacht, das sich besonders leicht
von Mensch zu Mensch überträgt. Die Symptome sind bei allen
Grippeformen fast gleich. An der pandemischen Grippe erkranken
jedoch 4 – 5 Mal mehr Personen, weil der Mensch gegenüber dem
neuartigen Grippevirus keine Immunität besitzt. Akute
Infektionskrankheit, grosser Ausfall an Personal möglich. Viele
erkrankte Kinder und Jugendliche.
Weltweit
Die Übertragung der Viren erfolgt entweder direkt über Tröpfchen, die
von einer infizierten Person über Niesen, Husten und Sprechen
verbreitet werden oder indirekt über den Kontakt mit Oberflächen (z.B.
Hände, Türklinken), auf denen Viren eine Zeit lang überleben konnten.
1 - 5 Tage
Schon vor Ausbruch der ersten Krankheitssymptome. Während der
akuten Erkrankung bis mind. 24 Std. nach Abklingen der Symptome.
Plötzlich auftretendes Fieber über 38°C , Schüttelfrost, Kopf-, Muskelund Gliederschmerzen, Schnupfen, trockener Husten und
Halsschmerzen, Schwindelgefühl, Atembeschwerden, Bauchschmerzen, Durchfall oder Erbrechen
Symptombekämpfung mit Mittel der Wahl, ausreichende
Flüssigkeitszufuhr, Bettruhe. Ausreichende Ausheilung der Erkrankung
notwendig um Folgeerkrankung zu vermeiden.
8.2 Informationen betreffend Noro-Virus
Erreger
Bedeutung für den
Sunneschyn
Vorkommen
Infektionsweg
Inkubationszeit
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Symptomatik
Therapie
Diagnose
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Noro-Virus (Norowalk-like Virus) gehört zu den Caliciviren
Rasante Ausbreitung, grosser Ausfall an Personal. Gefahr von
erkrankten Mitarbeitenden. Je früher die Übertragungskette
unterbrochen werden kann, desto eher lassen sich die
Personalausfälle begrenzen.
Weltweit, in den Wintermonaten gehäuft
Ausscheidung der Viren via Stuhl und Erbrochenem. Übertragung
vorwiegend fäkal/oral (Lebensmittel) oder über Tröpfchen
(Aerosolbildung beim Erbrechen). Sehr hohe Infektiosität! Eine
minimal kleine Menge an Viruspartikeln genügt für eine Ansteckung.
1 - 3 Tage
Während der akuten Erkrankung bis mind. 48 Std. nach Ende der
Symptome. Virusausscheidung noch während Wochen möglich
Durchfall und Erbrechen, Übelkeit
Flüssigkeitszufuhr, Schonkost, Ruhe
Labordiagnose nur im Epidemiefall
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Pandemiekonzept
9. Pandemieplan Schweiz
Grippepandemien im 20. Jahrhundert
Jahr
Bezeichnung
1918
1957
1968
2007
2009
Die Spanische Grippe
Asiatische Grippe
Hong Kong Grippe
Vogel Grippe
Schweine Grippe
Influenza
Virus-Typ
A(H1N1)
A(H2N2)
A(H3N2)
A(H5N1)
A(H1N1)
Anzahl Tote
20 - 40 Millionen
1 - 4 Millionen
1 - 4 Millionen
> 500
> 1000
Pandemiephasen der WHO
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Phase 4
Phase 5
Phase 6
Es wurde ein neuer Virussubtyp in Tieren entdeckt, ohne dass eine Gefahr für den
Menschen besteht.
Es wurde ein neuer Virussubtyp in Tieren entdeckt, der als möglicherweise gefährlich
für den Menschen eingeschätzt wird.
Beginn der Alarmphase: Vereinzelt werden Menschen infiziert, es erfolgt aber keine
Übertragung von Mensch zu Mensch oder nur sehr selten und dann auch nur bei
engstem Kontakt der Infizierten zueinander.
Kleine, örtlich begrenzte Häufungen von Infektionen mit vereinzelten Mensch-zuMensch-Ansteckungen, was nahelegt, dass das Virus nicht gut an den Menschen
angepasst ist.
Erhebliches Pandemierisiko: Grosse, aber noch immer vereinzelte Häufungen von
Infektionen mit örtlich begrenzten Mensch-zu-Mensch-Übertragungen, was nahelegt,
dass das Virus zunehmend besser an den Menschen angepasst ist, aber noch nicht
vollständig von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Mindestens zwei räumlich
getrennte Ausbruchsgeschehen in einer WHO-Region
Beginn der Pandemie: Wachsende und anhaltende Übertragungen von Mensch zu
Mensch in der gesamten Bevölkerung. Räumlich getrenntes Ausbruchsgeschehen in
mindestens zwei WHO-Regionen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Pandemie
Phase 3 bis Phase 5 gelten als Warnperiode
Die 3 Kriterien, damit ein Virus eine Pandemie verursachen kann
1 Es ist ein neues Virus, gegen das noch kein Impfstoff existiert
2 Das Virus muss von Mensch zu Mensch übertragbar sein
3 Das Virus muss sich über die Luft (Tröpfchen) verbreiten können
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Pandemiekonzept
Pandemieauswirkung
Annahmen vorhersehbarer Auswirkungen
 Vom Zeitpunkt des Auftretens eines neuen Grippevirus, das eine globale Pandemiewelle
auslösen kann, ist davon auszugehen, dass diese Pandemiewelle in 3 bis 6 Monaten vom
Entstehungsort die Schweiz erreicht und sich innerhalb von 2 bis 3 Wochen in der ganzen
Schweiz ausbreiten wird.
 Die Grippepandemie wird möglicherweise in 2 - 3 Wellen auftreten, wobei jede Welle rund 12
Wochen dauern wird. Wie viel Zeit zwischen den einzelnen Wellen liegt, ist nicht
vorhersehbar.
 Die meisten Menschen sind ansteckungsgefährdet, aber nicht alle werden infiziert und nicht
jede infizierte Person wird erkranken.
 Es wird geschätzt, dass während einer Pandemiewelle rund 25% aller Angestellten
erkranken und während der Pandemiewellenspitze rund 10% der Angestellten gleichzeitig,
begründet durch die Infektion, abwesend sein werden.
 Die gesamte Abwesenheitsquote liegt jedoch mit Sicherheit viel höher, da auch nicht
erkrankte Mitarbeiter zu Hause bleiben werden, weil sie sich um erkrankte Angehörige
kümmern oder aus reinem Selbstschutz.
 Eine Abwesenheitsquote von 40% der Belegschaft ist daher durchaus möglich. Über die
Verteilung innerhalb einer Abteilung können keine Angaben gemacht werden. Es ist aber
nicht auszuschliessen, dass eine ganze Abteilung gleichzeitig erkrankt.
 Wie bereits in der jüngeren Geschichte mehrfach dokumentiert werden konnte, stehen bei
einer Pandemie weder ausreichend Zeit noch Hilfsmittel zur Verfügung. Daher ist ein
unternehmenseigenes Pandemiekonzept sicher gerechtfertigt.
 Der entscheidende Faktor bei einer Pandemie ist der Mensch, daher sollte im
Pandemiekonzept das direkte Umfeld der Mitarbeiter (z.B. Familie) mit berücksichtigt
werden.
Zeitpunkt der Umsetzung der betrieblichen Massnahmen
Gestützt auf eine entsprechende Ankündigung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt der
Bundesrat im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern den Behörden und der
Öffentlichkeit den Beginn und das Ende einer Pandemiebedrohung oder der Grippepandemie
bekannt. Dabei werden die Betriebe aufgefordert, ihre Massnahmenpläne umzusetzen.
Informationen zur aktuellen Pandemiephase und zur Situation in der Schweiz befinden sich auf der
Internetseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
Ziel und Zweck des Dokuments
 Im vorliegenden Dokument sind die organisatorischen, präventiven und hygienischen
Massnahmen definiert. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, im Fall einer
Grippepandemie eine Ausbreitung der Grippe unter den Beschäftigten zu vermindern und
den Betriebsablauf trotz der zu erwartenden hohen Anzahl an Grippekranken aufrecht zu
erhalten.
 Der vorliegende Pandemieplan basiert auf dem Influenza-Pandemieplan Schweiz.
Angesichts der Tatsache, dass eine Infektion mit dem Grippevirus schwere gesundheitliche
Folgen haben oder sogar zum Tod führen kann, müssen einerseits so viele Grippekranke
wie möglich vor schweren Komplikationen oder vor dem Tod bewahrt und andererseits so
viele Ansteckungen wie möglich verhindert werden. Die ethischen Werte, auf welchen die
Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele abstützen, sind Solidarität, Selbstverantwortung
und Gerechtigkeit.
 Die definierten Massnahmen entbinden die Mitarbeitenden nicht von ihrer
Selbstverantwortung und ihrer Verantwortung gegenüber dem Betrieb.
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Pandemiekonzept

Durch diese Massnahmen soll sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter ihre Identifikation
zur Unternehmung nicht verlieren und nach einer eventuellen Erkrankung nur so lange wie
nötig der Unternehmung fern bleiben.
Gesetzlicher Rahmen für den Aufbau und Unterhalt eines Pandemieplanes für
Unternehmen
Epidemiengesetz (EpG SR 818.101), Influenza-Pandemieverordnung (IPV,SR 818.101.23),
Obligationsrecht (OR, SR 220), Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Unfallversicherungsgesetz (UVG,
SR 832.20), Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung
durch Mikroorganismen (SAMV, SR 832.321).
Im Grunde bringt es das ArG, SR 822.11 auf den Punkt:
 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutz seiner Arbeitnehmer jede Gefahr einer
Exposition gegenüber Mikroorganismen am Arbeitsplatz zu erkennen und alle nötigen
Massnahmen zu treffen, um die Gefahr der Infektion eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz zu
minimieren.
 Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Weisungen ihres Arbeitgebers bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge zu befolgen.
Weitere Informationen
 Bundesamt für Gesundheit (BAG): http://www.bag.admin.ch
 Influenza Pandemieplan Schweiz: http://www.bag.admin.ch/pandemie
 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons B
http://www.gef.be.ch/site/gef_kaza_pandemieplan
Autorin
Barbara Borner, Gesundheitsverantwortliche des Schulheims Sunneschyn
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