Pandemiekonzept S August 2010 Pandemiekonzept Inhalt 1. Organisation................................................................................................................ 3 1.1 Organisationsstufen.................................................................................................................... 3 2. Krisenstab ................................................................................................................... 3 2.1 Zusammensetzung ...................................................................................................................... 3 2.2 Aufgaben des Krisenstabs ......................................................................................................... 4 2.3. Auflösung des Krisenstabs ........................................................................................................ 4 3. Grundlagen der Prophylaxe ....................................................................................... 4 3.1 Organisatorische Grundlage ...................................................................................................... 4 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 Stufe A, keine Erkrankungen ..................................................................................................... 4 Allgemeine Hygienevorschriften .................................................................................................... 4 Händehygiene ............................................................................................................................... 5 Reinigung ...................................................................................................................................... 5 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6 Stufe B, einzelne Erkrankte ........................................................................................................ 5 Allgemeine Hygienevorschriften für die Gesundgebliebenen werden weitergeführt .................... 5 Pflege der erkrankten Kinder und Jugendlichen ........................................................................... 5 Hygienische Vorschriften für Pflegende im Krankenzimmer ......................................................... 5 Mahlzeiten und Essgeschirr .......................................................................................................... 6 Entsorgung von Abfall ................................................................................................................... 6 Schmutzwäsche ............................................................................................................................ 6 3.4 Stufe C, mehrere erkrankte Kinder und Jugendliche und/oder MA ....................................... 6 3.4.1 Hochfahren der Stufe B ................................................................................................................. 6 3.4.2 Einsatzplanung von Mitarbeitenden (MA): .................................................................................... 6 7. Material zur Versorgung der erkrankten Personen .................................................. 6 7.1 Permanenter Vorrat ..................................................................................................................... 6 8. Umgang mit Besuchern .............................................................................................. 7 9. Umgang mit Medien .................................................................................................... 7 10. Individuelle Massnahmen........................................................................................... 7 8. Allgemeine Informationen H1N1 und Norovirus ...................................................... 8 8.1 Informationen betreffend pandemischer Grippe H1N1 ........................................................... 8 8.2 Informationen betreffend Noro-Virus ........................................................................................ 8 9. Pandemieplan Schweiz ............................................................................................ ..9 August 2010 2 Pandemiekonzept Organisatorische, präventive und hygienische Massnahmen sollen dazu beitragen, im Falle einer Pandemie eine Ausbreitung der Grippe zu vermindern und den Betrieb trotz der zu erwartenden hohen Zahl von Grippeerkrankten aufrecht zu erhalten. 1. Organisation Die Verhinderung der Entstehung und die Bewältigung einer eventuellen Grippeepidemie im Sunneschyn beruht auf drei Pfeilern: Prophylaxe durch organisatorische und hygienische Massnahmen Verhinderung der Ausbreitung durch organisatorische und hygienische Massnahmen nach Auftreten von ersten Erkrankungen Pflege der Erkrankten, nur in absoluten Ausnahmefällen Zur Bewältigung einer allfälligen epidemischen Entwicklung wird ein Krisenstab gebildet. 1.1 Organisationsstufen Stufe A: keine Erkrankungen Aufbau der Fähigkeit, die Entwicklung einer innerbetrieblichen Epidemie zu verhindern. Die vorbeugenden Massnahmen sind zu beachten. Siehe Allgemeine Hygienevorschriften 4.1.1 Stufe B: einzelne erkrankte Kinder und Jugendliche und/oder MA Entscheidung durch Krisenstab. Allgemeine Hygienevorschriften 4.1.1 für die Gesundgebliebenen werden weitergeführt. Stufe C: mehrere kranke Kinder und Jugendliche und/oder MA Entscheidung durch den Krisenstab. Allgemeine Hygienevorschriften 4.1.1 für die Gesundgebliebenen werden weitergeführt. 2. Krisenstab 2.1 Zusammensetzung Gesamtleitung Leitungsteam Gesundheitsbeauftragte August 2010 3 Pandemiekonzept 2.2 Aufgaben des Krisenstabs Der Krisenstab tritt in Aktion, wenn einzelne Mitarbeiterinnen oder Betreute an einem ausserordentlich ansteckenden oder gefährlichen Virus erkrankt sind oder durch die verantwortlichen Bundes- oder Kantonsbehörden eine Pandemie angekündigt wird. Er bestimmt über die aktuellen internen Massnahmen zur Risiko- und Gefahrenminderung und die Form der Information der Mitarbeiterinnen, der Betreuten und deren Angehörigen, der Amtsstellen und Behörden sowie der externen Therapeuten. Laufende Lagebeurteilung. Materialbeschaffung ausserhalb des Budgets. Falls nötig Kontaktaufnahme mit dem Arzt. 2.3. Auflösung des Krisenstabs Der Krisenstab wird von der Gesamtleitung auf Grund der aktuellen Lage in Abstimmung mit dem Krisenstab aufgelöst. 3. Grundlagen der Prophylaxe 3.1 Organisatorische Grundlage Der Krisenstab verfügt über erste vorbeugende Massnahmen und übernimmt die Meldepflicht an sämtliche MA, Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder gesetzliche Vertreter. Die Meldungen erfolgen ausschliesslich per Telefon, Mail oder Postversand. Personenkontakte sind möglichst zu vermeiden. Innerbetriebliche Informationen werden durch die Gesamtleitung kommuniziert. 3.2 Stufe A, keine Erkrankungen 3.2.1 Allgemeine Hygienevorschriften Strenge Hygienemassnahmen können zur Verlangsamung der Ausbreitung der Pandemie beitragen: Regelmässiges Händewaschen mit Seife Bei Husten, Niesen und Nase putzen Einweg-Taschentücher benutzen Verunreinigtes Material, z.B. Papiertaschentuch, nach einmaligem Gebrauch sofort sicher entsorgen Nach jedem Gebrauch eines Papiertaschentuchs jeweils Hände mit Seife waschen In die bekleidete Ellenbeuge niesen oder husten Begrüssung und Verabschiedung ohne Händekontakt und Wangenküsschen Distanz halten: im Kontakt mit anderen Personen wo und wann immer möglich mind. 1 Meter Abstand halten Menschenansammlungen vermeiden Eigene Krankheitssymptome beachten Nach eigener Erkrankung Personen mit kürzlich stattgefundenem engen Kontakt informieren und zur Selbstkontrolle auffordern Waschlappen der Kinder täglich von den MA wechseln Nur noch Papierservietten wenden Infoblatt für Besucher an den Eingängen gut sichtbar aufhängen Wenn immer möglich Arbeitsweg nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen Vermeiden aller nicht notwendigen Reisen, Besprechungen und Weiterbildungen August 2010 4 Pandemiekonzept 3.2.2 Händehygiene Grundsätzlich genügt häufiges Händewaschen mit Seife Anwendung von Händedesinfektionsmittel erfolgt gemäss separatem Merkblatt im Anhang B 3.2.3 Reinigung Reinigung der Räume im üblichen Rahmen Intensivierung der Oberflächenreinigung wie Türfallen und Wasserhähne Räume durch regelmässiges Öffnen der Fenster lüften Kehrrichtsäcke täglich durch MA leeren und entsorgen 3.3 Stufe B, einzelne Erkrankte 3.3.1 Allgemeine Hygienevorschriften für die Gesundgebliebenen werden weitergeführt Verdachtsfälle unter den MA verlassen ihren Arbeitsplatz umgehend und klären ab, ob sie wirklich erkrankt sind. Entscheidung zur Krankmeldung oder zur Wiederaufnahme der Arbeit Verdachtsfälle bei den Kindern und Jugendlichen werden sofort in ihrem Zimmer isoliert Erkrankte Internatskinder und Jugendliche werden möglichst nach Hause geschickt Erkrankte Externatskinder und Jugendliche bleiben zu Hause 3.3.2 Pflege der erkrankten Kinder und Jugendlichen Krankenzimmer einrichten Hygiene- und Sicherheitsutensilien vor dem Krankenzimmer: Händedesinfektionsmittel Mundschutz Einweghandschuhe Einwegschürzen Eimer mit Fusspedal Meldung an Gesamtleitung und Bereichsleitung Betroffene Patienten bleiben bis 48 Std. nach Abklingen der Grippesymptome im isolierten Zimmer und müssen bestmöglich beschäftigt werden. Sollte ein verlassen des isolierten Zimmers nötig sein, (z.B. WC, Arztbesuch) muss das Kind oder Jugendliche einen Mundschutz tragen. 3.3.3 Hygienische Vorschriften für Pflegende im Krankenzimmer Vor dem Betreten des Zimmers Schutzkleidung tragen. Anziehen: 1. Händedesinfektion 2. Maske anziehen, dicht an Nase und unter Kinn schliessen. Nach max. 2 Std. Gebrauch wechseln 3. Einwegschürze 4. Handschuhe Ausziehen: 5. Einwegschürze ausziehen, von aussen nach innen zusammenfalten. In bereitgestellten Eimer mit Fusspedal entsorgen 6. Maske 7. Handschuhe 8. Händedesinfektion August 2010 5 Pandemiekonzept 3.3.4 Mahlzeiten und Essgeschirr Gebrauchtes Essgeschirr aus Krankenzimmern nur mit Handschuhen manipulieren. Separat in Küche bringen. Abwaschen in Maschine (mind. 65 °C heiss). 3.3.5 Entsorgung von Abfall Alle Abfälle von Kranken mit Grippe sind ansteckend und müssen sorgfältig entsorgt werden. Stabiler Abfallsack kann im Container entsorgt werden. Nach dem Umgang mit Abfall unbedingt Hände waschen. 3.3.6 Schmutzwäsche Schmutzwäsche aus Krankenzimmern muss getrennt in die Lingerie gebracht werden. 3.4 Stufe C, mehrere erkrankte Kinder und Jugendliche und/oder MA 3.4.1 Hochfahren der Stufe B Die unter Stufe B aufgeführten Massnahmen werden mengenmässig ausgeweitet. Ist die Betreuung auf den Wohngruppen nicht ausreichend, werden Gruppen zusammengelegt und/oder in externe Gruppen umgestellt. Ev. Schliessung von Gruppen oder Klassen. 3.4.2 Einsatzplanung von Mitarbeitenden (MA): 1. Bei Ausfall von einzelnen MA werden zuerst die Arbeitspläne angepasst, anwesende MA und Aushilfen eingesetzt. 2. Alle Lehrer/innen, Sozialpädagogen/innen, Mitarbeiter/innen der Wohngruppen, Aushilfen und MA aus den verschiedenen Bereichen: Küche, Lingerie, Gärtnerei, Hausdienst, Leitungsteam und Administration halten den Schulbetrieb und die Betreuung auf den Wohngruppen soweit wie möglich aufrecht und sichern die Verpflegung und Hauswirtschaft. Wenn nötig wird ihnen ein adäquater Aufgabenbereich zugeteilt. 3. Wenn der Betrieb der Lingerie nicht mehr möglich ist, wird die Wäsche extern gegeben. 4. 4. Die Reinigung der Räumlichkeiten wird in den Bereichen selbständig durchgeführt, ev. mit Beizug des Hausdienstes. 5. 5. Verschiedene Notfallmenüs sind von den Köchen vorbereitet und können im Pandemiefall bezogen werden. Menüliste und Warenangaben sind bei der Gesamtleitung abgelegt und im kleinen Handbuch: Bereich Küche. 6. 7. Material zur Versorgung der erkrankten Personen 7.1 Permanenter Vorrat Es ist ein permanenter Vorrat an Material für den Schutz und die Pflege der erkrankten Personen zu gewährleisten. Dieser Vorrat muss für die Pflege der Erkrankten in der ersten Krankheitswoche ausreichen. Lagerung, Herausgabe und Rücknahme von Material über den Hausdienst. August 2010 6 Pandemiekonzept Was: Masken (blau, 3lg Typ II) Einwegschürzen Schutzbrillen Kosmetiktücher (Boxen) Einweghandschuhe Gr. M Einweghandschuhe Gr. L Händedesinfektionsmittel Immobiliendesinfektionsmittel 5‘000 St. 500 St. 120 St. 50 St. 14 P. (100 St. pro P.) 5 P. (100 St. pro P.) 8 l (05.2012) 8 l (04.2011) Lagerungsort: Schutzraum Schutzraum Schutzraum Schutzraum Lager Lager Lager Lager Hauptgebäude Hauptgebäude Hauptgebäude Hauptgebäude Hausdienst Hausdienst Hausdienst Hausdienst Bei Ausbruch einer Pandemie erfolgt die Aufstockung und Ausweitung des Pflege- und Schutzmaterials fortlaufend nach Bedarf gemäss Anweisung der Gesamtleitung. 8. Umgang mit Besuchern Besucher werden auf spezielle Massnahmen mit Hinweisblättern informiert. 9. Umgang mit Medien Für die Kommunikation mit den Medien ist einzig die Gesamtleitung zuständig. Folgende Punkte sind zu beachten: Auf telefonische Anfragen nie direkt reagieren. Sachverhalt und Fragen des Anrufers notieren und dem Anrufer mitteilen, dass die Gesamtleitung zurückrufen wird. Die Gesamtleitung kontaktieren und weiteres Vorgehen abklären, bzw. den Sachverhalt und die geplante Reaktion besprechen. Falls die Gesamtleitung nicht erreichbar ist, die Stellvertretung kontaktieren. Auf keinen Fall nach eigenem Gutdünken mit den Medien Kontakt aufnehmen oder Interviews geben. 10. Individuelle Massnahmen MA sind für die Beurteilung ihrer Gesundheit selber verantwortlich. Sie entscheiden in eigener Verantwortung über ihre Arbeitsfähigkeit. Es gilt der Sicherheitsaspekt: im Zweifel kein Risiko! Gleichzeitig gilt es auch den Solidaritätsanspruch der noch arbeitenden Kolleginnen und Kollegen zu berücksichtigen, d.h. konkret nach Abklingen der Symptome wieder zur Arbeit zu erscheinen, die Ansteckungsgefahr ist dann vorbei. Der Krisenstab kann je nach Lage kollektive Massnahmen anordnen. Gesamtsitzungen, Sozialpädagogensitzungen, Teamsitzungen, Elterngespräche etc. werden sistiert und durch telefonische Kontakte oder schriftliche Mitteilungen möglichst optimal ersetzt. Der Krisenstab kann je nach Lage Massnahmen zur Aufrechterhaltung wichtiger betrieblicher Funktionen anordnen, z.B. Lebensmitteleinkauf, Abfallentsorgung, Material MA aus dem Leitungsteam oder Sekretariat können zur Arbeit von zu Hause aus eingesetzt werden. Ganz allgemein sind Initiative und Kreativität gefragt. August 2010 7 Pandemiekonzept 8. Allgemeine Informationen H1N1 und Norovirus 8.1 Informationen betreffend pandemischer Grippe H1N1 Erreger Bedeutung für den Sunneschyn Vorkommen Infektionsweg Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit Symptomatik Therapie Influenza-A-Viren der Subtypen H1N1 Die pandemische Grippe H1N1, auch Schweinegrippe genannt, wird durch ein neuartiges Grippevirus verursacht, das sich besonders leicht von Mensch zu Mensch überträgt. Die Symptome sind bei allen Grippeformen fast gleich. An der pandemischen Grippe erkranken jedoch 4 – 5 Mal mehr Personen, weil der Mensch gegenüber dem neuartigen Grippevirus keine Immunität besitzt. Akute Infektionskrankheit, grosser Ausfall an Personal möglich. Viele erkrankte Kinder und Jugendliche. Weltweit Die Übertragung der Viren erfolgt entweder direkt über Tröpfchen, die von einer infizierten Person über Niesen, Husten und Sprechen verbreitet werden oder indirekt über den Kontakt mit Oberflächen (z.B. Hände, Türklinken), auf denen Viren eine Zeit lang überleben konnten. 1 - 5 Tage Schon vor Ausbruch der ersten Krankheitssymptome. Während der akuten Erkrankung bis mind. 24 Std. nach Abklingen der Symptome. Plötzlich auftretendes Fieber über 38°C , Schüttelfrost, Kopf-, Muskelund Gliederschmerzen, Schnupfen, trockener Husten und Halsschmerzen, Schwindelgefühl, Atembeschwerden, Bauchschmerzen, Durchfall oder Erbrechen Symptombekämpfung mit Mittel der Wahl, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Bettruhe. Ausreichende Ausheilung der Erkrankung notwendig um Folgeerkrankung zu vermeiden. 8.2 Informationen betreffend Noro-Virus Erreger Bedeutung für den Sunneschyn Vorkommen Infektionsweg Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit Symptomatik Therapie Diagnose August 2010 Noro-Virus (Norowalk-like Virus) gehört zu den Caliciviren Rasante Ausbreitung, grosser Ausfall an Personal. Gefahr von erkrankten Mitarbeitenden. Je früher die Übertragungskette unterbrochen werden kann, desto eher lassen sich die Personalausfälle begrenzen. Weltweit, in den Wintermonaten gehäuft Ausscheidung der Viren via Stuhl und Erbrochenem. Übertragung vorwiegend fäkal/oral (Lebensmittel) oder über Tröpfchen (Aerosolbildung beim Erbrechen). Sehr hohe Infektiosität! Eine minimal kleine Menge an Viruspartikeln genügt für eine Ansteckung. 1 - 3 Tage Während der akuten Erkrankung bis mind. 48 Std. nach Ende der Symptome. Virusausscheidung noch während Wochen möglich Durchfall und Erbrechen, Übelkeit Flüssigkeitszufuhr, Schonkost, Ruhe Labordiagnose nur im Epidemiefall 8 Pandemiekonzept 9. Pandemieplan Schweiz Grippepandemien im 20. Jahrhundert Jahr Bezeichnung 1918 1957 1968 2007 2009 Die Spanische Grippe Asiatische Grippe Hong Kong Grippe Vogel Grippe Schweine Grippe Influenza Virus-Typ A(H1N1) A(H2N2) A(H3N2) A(H5N1) A(H1N1) Anzahl Tote 20 - 40 Millionen 1 - 4 Millionen 1 - 4 Millionen > 500 > 1000 Pandemiephasen der WHO Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Phase 5 Phase 6 Es wurde ein neuer Virussubtyp in Tieren entdeckt, ohne dass eine Gefahr für den Menschen besteht. Es wurde ein neuer Virussubtyp in Tieren entdeckt, der als möglicherweise gefährlich für den Menschen eingeschätzt wird. Beginn der Alarmphase: Vereinzelt werden Menschen infiziert, es erfolgt aber keine Übertragung von Mensch zu Mensch oder nur sehr selten und dann auch nur bei engstem Kontakt der Infizierten zueinander. Kleine, örtlich begrenzte Häufungen von Infektionen mit vereinzelten Mensch-zuMensch-Ansteckungen, was nahelegt, dass das Virus nicht gut an den Menschen angepasst ist. Erhebliches Pandemierisiko: Grosse, aber noch immer vereinzelte Häufungen von Infektionen mit örtlich begrenzten Mensch-zu-Mensch-Übertragungen, was nahelegt, dass das Virus zunehmend besser an den Menschen angepasst ist, aber noch nicht vollständig von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Mindestens zwei räumlich getrennte Ausbruchsgeschehen in einer WHO-Region Beginn der Pandemie: Wachsende und anhaltende Übertragungen von Mensch zu Mensch in der gesamten Bevölkerung. Räumlich getrenntes Ausbruchsgeschehen in mindestens zwei WHO-Regionen. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Pandemie Phase 3 bis Phase 5 gelten als Warnperiode Die 3 Kriterien, damit ein Virus eine Pandemie verursachen kann 1 Es ist ein neues Virus, gegen das noch kein Impfstoff existiert 2 Das Virus muss von Mensch zu Mensch übertragbar sein 3 Das Virus muss sich über die Luft (Tröpfchen) verbreiten können August 2010 9 Pandemiekonzept Pandemieauswirkung Annahmen vorhersehbarer Auswirkungen Vom Zeitpunkt des Auftretens eines neuen Grippevirus, das eine globale Pandemiewelle auslösen kann, ist davon auszugehen, dass diese Pandemiewelle in 3 bis 6 Monaten vom Entstehungsort die Schweiz erreicht und sich innerhalb von 2 bis 3 Wochen in der ganzen Schweiz ausbreiten wird. Die Grippepandemie wird möglicherweise in 2 - 3 Wellen auftreten, wobei jede Welle rund 12 Wochen dauern wird. Wie viel Zeit zwischen den einzelnen Wellen liegt, ist nicht vorhersehbar. Die meisten Menschen sind ansteckungsgefährdet, aber nicht alle werden infiziert und nicht jede infizierte Person wird erkranken. Es wird geschätzt, dass während einer Pandemiewelle rund 25% aller Angestellten erkranken und während der Pandemiewellenspitze rund 10% der Angestellten gleichzeitig, begründet durch die Infektion, abwesend sein werden. Die gesamte Abwesenheitsquote liegt jedoch mit Sicherheit viel höher, da auch nicht erkrankte Mitarbeiter zu Hause bleiben werden, weil sie sich um erkrankte Angehörige kümmern oder aus reinem Selbstschutz. Eine Abwesenheitsquote von 40% der Belegschaft ist daher durchaus möglich. Über die Verteilung innerhalb einer Abteilung können keine Angaben gemacht werden. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass eine ganze Abteilung gleichzeitig erkrankt. Wie bereits in der jüngeren Geschichte mehrfach dokumentiert werden konnte, stehen bei einer Pandemie weder ausreichend Zeit noch Hilfsmittel zur Verfügung. Daher ist ein unternehmenseigenes Pandemiekonzept sicher gerechtfertigt. Der entscheidende Faktor bei einer Pandemie ist der Mensch, daher sollte im Pandemiekonzept das direkte Umfeld der Mitarbeiter (z.B. Familie) mit berücksichtigt werden. Zeitpunkt der Umsetzung der betrieblichen Massnahmen Gestützt auf eine entsprechende Ankündigung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt der Bundesrat im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern den Behörden und der Öffentlichkeit den Beginn und das Ende einer Pandemiebedrohung oder der Grippepandemie bekannt. Dabei werden die Betriebe aufgefordert, ihre Massnahmenpläne umzusetzen. Informationen zur aktuellen Pandemiephase und zur Situation in der Schweiz befinden sich auf der Internetseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Ziel und Zweck des Dokuments Im vorliegenden Dokument sind die organisatorischen, präventiven und hygienischen Massnahmen definiert. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, im Fall einer Grippepandemie eine Ausbreitung der Grippe unter den Beschäftigten zu vermindern und den Betriebsablauf trotz der zu erwartenden hohen Anzahl an Grippekranken aufrecht zu erhalten. Der vorliegende Pandemieplan basiert auf dem Influenza-Pandemieplan Schweiz. Angesichts der Tatsache, dass eine Infektion mit dem Grippevirus schwere gesundheitliche Folgen haben oder sogar zum Tod führen kann, müssen einerseits so viele Grippekranke wie möglich vor schweren Komplikationen oder vor dem Tod bewahrt und andererseits so viele Ansteckungen wie möglich verhindert werden. Die ethischen Werte, auf welchen die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele abstützen, sind Solidarität, Selbstverantwortung und Gerechtigkeit. Die definierten Massnahmen entbinden die Mitarbeitenden nicht von ihrer Selbstverantwortung und ihrer Verantwortung gegenüber dem Betrieb. August 2010 10 Pandemiekonzept Durch diese Massnahmen soll sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter ihre Identifikation zur Unternehmung nicht verlieren und nach einer eventuellen Erkrankung nur so lange wie nötig der Unternehmung fern bleiben. Gesetzlicher Rahmen für den Aufbau und Unterhalt eines Pandemieplanes für Unternehmen Epidemiengesetz (EpG SR 818.101), Influenza-Pandemieverordnung (IPV,SR 818.101.23), Obligationsrecht (OR, SR 220), Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Unfallversicherungsgesetz (UVG, SR 832.20), Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV, SR 832.321). Im Grunde bringt es das ArG, SR 822.11 auf den Punkt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutz seiner Arbeitnehmer jede Gefahr einer Exposition gegenüber Mikroorganismen am Arbeitsplatz zu erkennen und alle nötigen Massnahmen zu treffen, um die Gefahr der Infektion eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz zu minimieren. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Weisungen ihres Arbeitgebers bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge zu befolgen. Weitere Informationen Bundesamt für Gesundheit (BAG): http://www.bag.admin.ch Influenza Pandemieplan Schweiz: http://www.bag.admin.ch/pandemie Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons B http://www.gef.be.ch/site/gef_kaza_pandemieplan Autorin Barbara Borner, Gesundheitsverantwortliche des Schulheims Sunneschyn August 2010 11