ERGÄNZUNG ZU DEN PRODUKTNUTZUNGSRECHTEN FÜR SYMANTEC ENDPOINT PROTECTION Diese Ergänzung zu den Produktnutzungsrechten ("Ergänzung") enthält zusätzliche Bedingungen für die lizenzierte Software gemäß der Softwarelizenzvereinbarung von Symantec zwischen Symantec Corporation und/oder verbundenen Unternehmen und Ihnen als Einzelperson, Unternehmen oder andere juristische Person, die die lizenzierte Software nutzt ("Sie" bzw. "Ihnen"). Die Softwarelizenzvereinbarung von Symantec und die Ergänzung werden in diesem Dokument gemeinsam als "Lizenzvereinbarung" bezeichnet. Ausdrücke in Großbuchstaben, die in dieser Ergänzung verwendet, aber nicht definiert werden, haben die in der Software-Lizenzvereinbarung von Symantec festgelegte Bedeutung. Bei Konflikten zwischen den Bedingungen der Softwarelizenzvereinbarung von Symantec und dieser Ergänzung hat die Ergänzung Vorrang. DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE VERPFLICHTEN SIE SICH, NEBEN DEN BEDINGUNGEN DER SYMANTEC SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG AUCH DIE PRODUKTNUTZUNGSRECHTE IN DIESER ERGÄNZUNG EINZUHALTEN. STIMMEN SIE DEN FÜR PRODUKTNUTZUNGSRECHTEN FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE NICHT ZU, SO SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE LIZENZIERTE SOFTWARE HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN ODER ZU VERWENDEN. In dieser Ergänzung steht die lizenzierte Software für: Symantec Endpoint Protection ("SEP") 1. Begriffsbestimmungen. "Benutzer" sind alle Personen bzw. Geräte, die von Ihnen zur Verwendung oder Nutzung der lizenzierten Software autorisiert wurden, oder jene Personen bzw. Geräte, die Teile der lizenzierten Software tatsächlich nutzen. 2. Nutzungsrechte und Einschränkungen. A. Messsystem. Sie dürfen die lizenzierte Software für die Anzahl der lizenzierten Benutzer und die Nutzungsstufen verwenden, die Ihnen im entsprechenden Lizenzinstrument genannt sind. B. Instanzen Sie müssen eine Lizenz für jede (physische oder virtuelle) Instanz der lizenzierten Software besitzen. Eine "Instanz" der Lizenzierten Software wird durch Ausführen des Setup- oder Installationsvorgangs der lizenzierten Software und/oder durch Duplizieren einer vorhandenen Instanz erstellt. Sie "führen eine Instanz der Software aus", indem Sie die Software in den Speicher laden und eine oder mehrere darin enthaltene Anweisungen ausführen. Wird eine Instanz ausgeführt, gilt sie so lange als ausgeführt (unabhängig davon, ob ihre Anweisungen weiterhin ausgeführt werden oder nicht) bis sie aus dem Speicher entfernt wird. Ein Verweis auf "lizenzierte Software" in der Lizenzvereinbarung umfasst "Instanzen" der lizenzierten Software. C. Terminalserver Wenn Sie eine Lizenz der lizenzierten Software für den Einsatz auf einem Hardwaregerät/Server erwerben, das oder der Endgeräte mit einem gemeinsamen Verbindungspunkt zu einem lokalen oder Weitbereichsnetzwerk ("lizenzierter Terminalserver") hat, und auf diesen lizenzierten Terminalserver von Endgeräten zugegriffen wird, auf denen keine Kopien der lizenzierten Software ("Thin Clients") installiert sind, wird jeder Thin Client, der auf einen lizenzierten Terminalserver zugreift, als "Instanz" angesehen und benötigt eine gültige Lizenz für die lizenzierte Software. Wenn auf Ihre lizenzierten Terminalserver durch Endgeräte zugegriffen wird, auf denen die lizenzierte Software installiert ist ("Thick Clients"), stellt ein Zugriff auf die lizenzierten Terminalserver durch Thick Clients keine zusätzliche Instanz dar und es sind keine zusätzlichen Lizenzen erforderlich. D. Microsoft Enterprise Desktop Virtualization (MED-V) Funktionalität. Unbeschadet der Bestimmungen des Abschnitts 2.A oben gilt: Wenn Sie den SEP Agent im Betriebssystem Microsoft Windows 7 ("Windows 7") nutzen und das Windows 7-Betriebssystem, auf dem der SEP Agent läuft, die Nutzung der Microsoft Enterprise Desktop Virtualization ("MED-V")-Funktionen, gilt Folgendes: Jede laufende (physische oder virtuelle) Instanz des SEP Agent muss lizenziert werden, mit folgender Ausnahme: Sie können eine (1) zusätzliche Instanz des SEP Agent mit MED-VFunktionalität benutzen, ohne eine zusätzliche Lizenzgebühr zu bezahlen. Um zwei (2) oder mehr zusätzliche Instanzen des SEP Agent mit der MED-V-Funktionalität auszuführen, müssen Sie die entsprechenden zusätzlichen Lizenzgebühren für jede zusätzliche Instanz bezahlen. E. Benchmarks. Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests, vergleichende Tests der Performance der lizenzierten Software im Vergleich mit Produkten Dritter oder Tests in Verbindung mit der lizenzierten Software nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis an einen Dritten weitergeben. 1 3. SYMANTEC ENDPOINT PROTECTION: SCHNITTSTELLEN A. Entwicklungslizenz. Gemeinsam mit Ihrer gekauften Lizenz zur Nutzung von SEP haben Sie laut dieser Ergänzung das Recht, öffentlich unterstützte SEP, einschließlich der Webdienst-APIs, der dokumentierten Microsoft Windows-Registrierungsschlüssel und der Protokolldateiformate sowie ‑ nachrichten (gemeinsam als "SEPSchnittstelle(n)" bezeichnet) ausschließlich für Design-, Entwicklungs-, Test-, Nutzungs- und Demozwecke der Integration der lizenzierten Software in Ihre bestehenden Systeme, andere Symantec-Produkte oder Produktschnittstellen von Drittanbietern nutzen. Diese SEP-Schnittstellenlizenz gilt zusätzlich zu Lizenzen für die anderen Teile der lizenzierten Software, die Sie im Rahmen der Lizenzvereinbarung erworben haben. Sie sind in keiner Weise zur Änderung der SEP-Oberflächen berechtigt. B. Kein verteilbarer Programmcode. Die SEP-Schnittstellen dürfen von Ihnen nur für Ihren internen Gebrauch eingesetzt werden, ausgenommen die in dieser Ergänzung genannten Fälle. Sie dürfen weder selbstständig noch integriert in anderen Programmcode oder ein Produkt von Ihnen in welcher Art auch immer an einen Dritten verteilt werden. C. Open Source-Code. Ihre Lizenzrechte an den SEP-Schnittstellen gelten unter der Bedingung, dass Sie keine abgeleiteten Werke der SEP-Schnittstellen in einer Weise herstellen, die dazu führen kann, dass die SEP-Schnittstellen zur Gänze oder teilweise zu Open Source Code werden. "Open Source Code" bezeichnet ein Softwareprogramm, das unter Bestimmungen lizenziert wird, die eine Offenlegung gegenüber anderen Parteien als dem Lizenzgeber des Quellmaterials für das Softwareprogramm oder Teilen davon bzw. irgendeines anderen Quellmaterials eines anderen Softwareprogramms, mit dem das Open Source Code-Softwareprogramm zusammenarbeitet, voraussetzen, oder aus denen eine Verpflichtung hervorgeht, Teile des Softwareprogramms, mit denen das Open Source CodeSoftwareprogramm verwendet wird, zu verteilen. Open Source Code umfasst uneingeschränkt jede Software, die im Rahmen der GNU General Public License lizenziert ist. D. Externe Berater. Sie dürfen externen Beratern die Möglichkeit geben, in Ihrem Namen die Rechte auszuüben, die in diesem Abschnitt 3 gewährt wurden, wobei folgende Voraussetzungen einzuhalten sind: (a) Sie gewährleisten, dass diese Berater sich an die anwendbaren Nutzungsbedingungen der Lizenzvereinbarung und dieser Ergänzung halten, und (b) Sie halten Symantec für jede Verletzung der Lizenzvereinbarung durch diese Berater schadlos. E. Support/Wartung für SEP-Schnittstellen. Symantec ist nicht verpflichtet, Wartung/Support für die SEP Schnittstellen zu leisten. Der zusammen mit der Lizenz für Symantec Endpoint Protection erworbene Anspruch auf Support oder Wartung gilt für Ihre Nutzung der SEP-Schnittstellen und unterliegt den zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Support- und Wartungsrichtlinien von Symantec. F. Keine Nutzung von Symantec-Marken. Sie erkennen an, dass Symantec, das Symantec-Logo, das Häkchen-Logo und andere Marken ("Symantec-Marken") oder eingetragene Marken von oder ihrer verbundenen Unternehmen in den USA oder in anderen Ländern sind. Außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich zugestandenen Rechten wird durch keine Bestimmung in dieser Lizenzvereinbarung ein Eigentumsrecht oder eine Lizenz für Symantec-Marken geschaffen. Ihre Nutzung der SEP-Schnittstellen gemäß der Lizenzvereinbarung umfasst keinerlei Recht für Sie, Symantec-Marken in welcher Form auch immer ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Symantec zu verwenden. Die Nutzung der Symantec-Marken unterliegt den entsprechenden Richtlinien unter http://www.symantec.com/about/profile/policies/trademarks.jsp. G. Gewährleistungsausschluss. DIE SEP-SCHNITTSTELLE(N) WIRD/WERDEN "WIE GELIEFERT" BEREITGESTELLT UND SCHLIESST/SCHLIESSEN JEGLICHE GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER VERKÄUFLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTÜBERTRETUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM ODER ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN. FERNER HAFTET SYMANTEC UNTER KEINERLEI UMSTÄNDEN FÜR SCHÄDEN, WELCHE IHNEN ODER ANDEREN BENUTZERN DER SEPSCHNITTSTELLE(N) ODER ANDEREN DURCH SIE BEREITGESTELLTEN ANWENDUNGEN, WELCHE VON IHNEN MITHILFE DER SEP-SCHNITTSTELLE(N) ENTWICKELT WURDEN, ENTSTEHEN. H. Haftungsausschluss für die Entwicklung. Unbeschadet anderer Bestimmungen der Lizenzvereinbarung gelten die folgenden Bestimmungen für die SEP-Schnittstellen: Mit den SEP-Schnittstellen können Sie die lizenzierte Software in Ihre bestehenden Systeme, andere Symantec-Produkte und/oder Produkte von Drittanbietern im Rahmen der Einschränkungen in diesem Abschnitt 3 integrieren. Symantec haftet nicht für eine solche Integration oder Entwicklungen und/oder Programmierungsaktivitäten, die von Ihnen unternommen werden, insbesondere Nutzung der SEP-Schnittstellen für andere Zwecke als die bedungenen. Werden Ihre Entwicklungs- und Programmierungsaktivitäten nicht mit der angemessenen Kompetenz und Sorgfalt durchgeführt, so kann Ihre Integration der lizenzierten Software in Ihre vorhandenen Systeme bzw. in andere Symantec-Produkte oder Produkte anderer Hersteller zu Fehlern oder Problemen bei der Verwendung oder beim Betrieb der lizenzierten Software führen. Sie können die SEP-Schnittstellen verwenden, um die lizenzierte Software in Ihre bestehenden Systeme, andere Symantec-Produkte und/oder Produkte von 2 Drittanbietern auf Ihr eigenes Risiko zu integrieren. Symantec übernimmt keinerlei Haftung für die Nutzung der SEP-Schnittstellen für andere Zwecke oder für Störungen der SEP-Schnittstellen und/oder der lizenzierten Software, die darauf zurückzuführen sind, dass sie Ihre Integration der lizenzierten Software in Ihre bestehenden Systeme, andere Symantec-Produkte und/oder Produkte von Drittanbietern nicht korrekt entwickeln, programmieren, installieren, konfigurieren und/oder überwachen. 4. ZUSÄTZLICHE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE VON DRITTANBIETERN, DIE IN DIE LIZENZIERTE SOFTWARE INTEGRIERT IST. A. SQL Anywhere. Die lizenzierte Software enthält SQL Anywhere ("SQL Anywhere"), die von iAnywhere Solutions, Inc. ("iAnywhere"), einem Tochterunternehmen von SAP (siehe unten) lizenziert ist. Ihre Nutzung von SQL Anywhere unterliegt außer den oben genannten den folgenden Bedingungen. (I) Speziell für die Nutzung von SQL Anywhere geltende Definitionen "Vertrauliche Informationen von iAnywhere" bezeichnet alle Informationen, die iAnywhere gegen uneingeschränkte Weitergabe an andere schützen, von iAnywhere schriftlich oder in anderer materieller Form bereitgestellt werden und zum Zeitpunkt der Übergabe durch geeignete Beschriftungen als vertraulich oder proprietär von iAnywhere gekennzeichnet wurden. "Rechte am geistigen Eigentum" bedeutet Patente beliebigen Typs, Entwurfsrechte, Gebrauchsmuster oder andere ähnliche Erfinderrechte, Urheberrechte, Halbleiterschutzrechte, Betriebsgeheimnis- oder Vertraulichkeitsrechte, (geschützte) Marken und Dienstleistungsmarken sowie andere immaterielle Eigentumsrechte, wie Bewerbungen um und Registrierungen für beliebige der vorher genannten Rechte in einem beliebigen Land, die aus gesetzlichen Ansprüchen oder dem Gewohnheitsrecht stammen oder durch Vertrag entstehen, mit oder ohne Vervollkommnung, bereits vorhanden oder später eingereicht, ausgegeben oder erworben. "SAP" steht für "SAP AG, Germany", entweder das Mutterunternehmen von iAnywhere oder einer SAP Group Company. "SAP Group Company" bedeutet eine beliebige Person, eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Corporation, ein Unternehmen oder andere Geschäftsform, im In- oder Ausland, die (i) unter Kontrolle von iAnywhere steht oder (ii) Kontrolle über iAnywhere hat. (II) Es ist Ihnen nicht gestattet, SQL Anywhere zu ändern, anzupassen, zu erweitern, zu lokalisieren oder zu übersetzen bzw. auf andere Weise abgeleitete Werke von SQL Anywhere herzustellen. Solche nicht autorisierte von Ihnen entwickelte Werke sowie die enthaltenen Rechte am geistigen Eigentum sind das ausschließliche Eigentum von SAP bzw. der entsprechenden SAP Group Company. Sie treten hiermit alle Rechte (inkl. Persönlichkeitsrechte) an SAP bzw. die genannte SAP Group Company ab. Dürfen enthaltene Rechte am geistigen Eigentum nach Gesetzeslage nicht übertragen werden, erhält SAP bzw. die genannte SAP Group Company so weit wie gesetzlich möglich exklusive Nutzungsrechte. (III) Sie behandeln vertrauliche Informationen von iAnywhere vertraulich und geben vertraulichen Informationen von iAnywhere nicht an Dritte weiter. Sie schützen die vertraulichen Informationen von iAnywhere mit derselben Sorgfalt, jedenfalls aber mit angemessener Sorgfalt, wie für den Schutz Ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art, um eine unberechtigte Nutzung, Verbreitung oder Veröffentlichung von vertraulichen Informationen von iAnywhere zu verhindern. Die vorstehenden Verpflichtungen dauern auch nach einer Kündigung oder einem Ablauf der Lizenzvereinbarung fort. (IV) Sie stimmen zu, iAnywhere zu ermächtigen, Überprüfungen in Bezug auf die Nutzung von SQL Anywhere an Ihren Standorten durchzuführen. (V) Sie dürfen Dienstleistern den Zugriff auf lizenzierte Software ausschließlich für den Zweck gestatten, Anlagen, Implementierungs-, System-, Anwendungsmanagement-, Anwendungshosting-, Managed Services- oder Disaster Recovery-Dienstleistungen für Sie in Verbindung mit Ihrer Geschäftstätigkeit durchzuführen, für die SQL Anywhere hiermit lizenziert wird, unter folgenden Voraussetzungen: (i) Sie tragen dafür Sorge, dass der 3 Dienstleister die Bestimmungen der Lizenzvereinbarung einhält ; (ii) Der Dienstleister muss die erforderlichen Lizenzen für alle Mitarbeiter des Dienstleisters erworben haben, die auf die lizenzierte Software zugreifen; (iii) Dieser Dienstleister hat die Berechtigung zur Nutzung von SQL Anywhere ausschließlich für die Installation und Konfiguration sowie die Nutzung der lizenzierten Software in Übereinstimmung mit Ihren geschäftlichen Anforderungen und den Bestimmungen dieser Vereinbarung (bzw. im Fall eines Disaster RecoveryDienstleisters ausschließlich zur Bereitstellung von Disaster Recovery Services); (iv) Unter keinen Umständen darf ein solcher Dienstleister SQL Anywhere verwenden, um Verarbeitungsdienste für seine eigenen geschäftlichen Abläufe oder andere Drittanbieter durchzuführen oder bereitzustellen; (v) Sie sind verantwortlich für alle zusätzlichen Lizenzen für SQL Anywhere, Migrationstools oder Software von Drittanbietern, um diesen Übergang durchführen zu können; (vi) Sie garantieren ausdrücklich, Symantec und iAnywhere, ihre Organe, Mitarbeiter, Agenten und Sublieferanten gegen alle Ansprüche, Haftungen, Verluste, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) schad- und klaglos zu halten, die Symantec oder iAnywhere aufgrund einer Verletzung der Bestimmungen der Lizenzvereinbarung durch den Dienstleister entstehen. (VI) Sie haben SQL Anywhere als Paket oder auf andere Weise in Kombination mit der lizenzierten Software erworben und Ihr Datenzugriff ist auf die Daten beschränkt, die von der lizenzierten Software erstellt oder genutzt werden ("eingeschränkte Lizenz"). Sie dürfen die lizenzierten Exemplare von SQL Anywhere nur in Zusammenhang mit der lizenzierten Software nutzen, in deren Rahmen sie zur Verfügung gestellt wurde. Der Zugriff auf Daten, die zum Aktivieren der Funktionen der lizenzierten Software nicht spezifisch erstellt wurden bzw. erforderlich sind, stellt eine Verletzung dieser Lizenz dar. Sollte die lizenzierte Software die Nutzung eines Data Mart oder Data Warehouse erfordern, darf die lizenzierte Software mit dem Data Mart bzw. Data Warehouse nur zum Zugriff auf Daten, die zum Aktivieren der Funktionen der lizenzierten Software nicht spezifisch erstellt wurden bzw. erforderlich sind, genutzt werden. Eingeschränkte Lizenzen dürfen nicht mit uneingeschränkten Lizenzen kombiniert oder zusammen genutzt werden. (VII) SQL Anywhere kann bestimmte Open Source-Komponenten oder andere zum freien Download verfügbare Komponenten von Drittanbietern enthalten (Sammelbegriff: "Komponenten zum freien Download"). Unter http://www.sap.com/sybase-thirdpartylegal finden Sie spezielle Hinweise in Bezug auf Komponenten zum freien Download. PROD_USE_RIGHTS_SUPP_(EULA v.2)_Symantec Endpoint Protection_25August2016 4