Symantec™ Endpoint Protection und Symantec Network Access

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Symantec™ Endpoint
Protection und Symantec
Network Access Control
Symantec-Software-Lizenzvereinbarung
Symantec Software-Lizenzvereinbarung
DIE SYMANTEC CORPORATION BZW. IHRE
VERBUNDENEN UNTERNEHMEN (IM WEITEREN ALS
"SYMANTEC" BEZEICHNET) GEWÄHREN IHNEN ALS
DER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON
ODER DEM UNTERNEHMEN, DIE BZW. DAS DIE
LIZENZIERTE SOFTWARE VERWENDEN WIRD (IM
WEITEREN ALS "SIE" ODER "IHRE" BZW. "SEINE"
BEZEICHNET), DIE LIZENZ FÜR DIE LIZENZIERTE
SOFTWARE AUSSCHLIESSLICH UNTER DER
BEDINGUNG, DASS SIE SÄMTLICHE BESTIMMUNGEN
DIESER LIZENZVEREINBARUNG ANNEHMEN. LESEN
SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESER
LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH,
BEVOR SIE DIE LIZENZIERTE SOFTWARE
VERWENDEN. DIESE VEREINBARUNG STELLT EINEN
RECHTMÄSSIGEN UND DURCHSETZBAREN
VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND SYMANTEC DAR.
DURCH ÖFFNEN DER VERPACKUNG ODER DER
VERSIEGELUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE,
KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH STIMME ZU"
ODER "JA" ODER EINE SONSTIGE
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG AUF
ELEKTRONISCHEM WEG SOWIE DURCH LADEN
ODER SONSTIGE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN
SOFTWARE NEHMEN SIE DIE BESTIMMUNGEN
DIESER LIZENZVEREINBARUNG AN. WENN SIE DEN
BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, KLICKEN SIE
AUF DIE SCHALTFLÄCHE "NICHT ZUSTIMMEN " ODER
"NEIN" ODER ERKLÄREN SIE AUF ANDERE ART UND
WEISE, DASS SIE DIE BESTIMMUNGEN NICHT
ANNEHMEN, UND VERWENDEN SIE DIE LIZENZIERTE
SOFTWARE NICHT WEITER. DIE UNTER
"DEFINITIONEN" AUFGEFÜHRTEN BEGRIFFE HABEN,
SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT
AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, DIE DORT
FESTGELEGTE BEDEUTUNG UND KÖNNEN JE NACH
ZUSAMMENHANG IM SINGULAR ODER PLURAL
AUFTRETEN.
1. Definitionen:
"Content-Updates" bezieht sich auf von bestimmten
Symantec-Produkten verwendeten Inhalt, der von Zeit zu
Zeit aktualisiert wird. Dazu gehören unter anderem:
aktualisierte Antispyware-Definitionen für
Antispyware-Produkte; aktualisierte Antispam-Regeln für
Antispam-Produkte; aktualisierte Virendefinitionen für
Virenschutz- und Crimeware-Produkte; aktualisierte
URL-Listen für Content Filtering- und
Antiphishing-Produkte; aktualisierte Firewall-Regeln für
Firewall-Produkte; aktualisierte Intrusion Detection-Daten
für Intrusion Detection-Produkte; aktualisierte Listen
authentifizierter Websites für Produkte zur
Authentifizierung von Websites; aktualisierte
Richtlinieneinhaltungs-Updates für Produkte zur
Richtlinieneinhaltung und aktualisierte
Schwachstellensignaturen für
Schwachstellenanalyse-Produkte.
"Dokumentation" bezieht sich auf die von Symantec
zusammen mit der Lizenzierten Software bereitgestellte
Benutzerdokumentation.
"Lizenzinstrument" bezieht sich auf eines oder mehrere
der zugehörigen Dokumente, die Ihre Lizenzrechte an
der lizenzierten Software näher definieren: ein
Symantec-Lizenzzertifikat bzw. ein vergleichbares von
Symantec ausgestelltes Lizenzdokument oder eine
schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Symantec,
das bzw. die diese Lizenzvereinbarung begleitet, ihr
vorausgeht oder nachfolgt.
"Lizenzierte Software" bezeichnet das
Symantec-Softwareprodukt in Form von Objektcode, das
diese Lizenzvereinbarung begleitet, einschließlich
jeglicher Dokumentation, die in der Software enthalten
bzw. zur Nutzung der Software bereitgestellt oder
zusammen mit dieser Lizenzvereinbarung ausgehändigt
wird.
"Supportzertifikat" bezeichnet das von Symantec
ausgestellte Zertifikat, mit dem Ihr Kauf der betreffenden
Maintenance-/Supportleistungen von Symantec für die
Lizenzierte Software bestätigt wird.
"Upgrade" bezieht sich auf jedwede Version der
Lizenzierten Software, die offiziell herausgegeben wurde
und die vorhergehende Version der Lizenzierten Software
auf der Preisliste von Symantec gemäß den dann gültigen
Upgrade-Richtlinien von Symantec ersetzt.
"Nutzungsstufe" bezieht sich auf die Nutzungsparameter
oder das Lizenzmodell (das, soweit zutreffend,
Betriebssystem-, Hardwaresystem-, Anwendungs- oder
Computerebenenbeschränkungen enthalten kann), nach
der/dem Symantec das Recht zur Nutzung der
Lizenzierten Software misst, preislich festlegt und verkauft
und die/das zum Zeitpunkt der Bestellungsabgabe für
diese Lizenzierte Software in Kraft ist, wie in dieser
Lizenzvereinbarung und dem zugehörigen
Lizenzinstrument beschrieben.
2. Lizenz:
Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bestimmungen und
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen
Symantec die folgenden Rechte: (i) eine (ausgenommen
anders lautender Bestimmungen in Abschnitt 16.1) nicht
ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung
der Lizenzierten Software zum alleinigen Zweck der
Unterstützung Ihrer internen Unternehmensabläufe in den
Mengen und auf den Nutzungsstufen, die in dieser
Lizenzvereinbarung und dem zugehörigen
Lizenzinstrument beschrieben sind; und (ii) das Recht
zum Anfertigen einer einzigen nicht installierten Kopie
der Lizenzierten Software zu Archivierungszwecken, die
Sie zu Systemwiederherstellungszwecken (d.h., wenn
die primäre Installation der Lizenzierten Software nicht
für eine Nutzung verfügbar ist) nutzen und installieren
dürfen.
2.1. Term:
Die unter der vorliegenden Lizenzvereinbarung gewährte
Lizenz für die Lizenzierte Software ist zeitlich unbegrenzt
gültig (gemäß Abschnitt 14), soweit in Abschnitt 17 nicht
anders angegeben oder sofern Sie die Lizenzierte
Software nicht mit zeitlich begrenzter Gültigkeit erworben
haben, z.B. in Form eines Abonnements oder als
laufzeitbasierte Lizenz für die auf dem zugehörigen
Lizenzinstrument angegebene Dauer. Wenn Sie die
Lizenzierte Software mit zeitlich begrenzter Gültigkeit
erworben haben, enden Ihre Rechte auf Nutzung der
Lizenzierten Software mit dem geltenden Ablaufdatum,
das auf dem zugehörigen Lizenzinstrument angegeben
ist, und Sie stellen die Nutzung der Lizenzierten Software
zu diesem geltenden Ablaufdatum ein.
3. Lizenzbeschränkungen:
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Symantec
ist Ihnen das Durchführen, Veranlassen oder Zulassen
von Folgendem untersagt: (i) Nutzung, Kopieren,
Änderung, Vermietung, Untervermietung, Vergabe von
Unterlizenzen oder Übertragung der Lizenzierten Software
soweit nicht ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung
festgelegt; (ii) Erstellen abgeleiteter Werke, die auf dieser
Lizenzierten Software basieren; (iii) Zurückentwicklung
(Reverse Engineering), Disassemblierung oder
Dekompilierung der Lizenzierten Software (mit der
Ausnahme, dass Sie die Lizenzierte Software
ausschließlich zu Interoperabilitätszwecken in dem
gesetzlich zulässigen Ausmaß und unter strikter
Einhaltung diesbezüglicher gesetzlicher Bestimmungen
dekompilieren dürfen); (iv) Nutzung der Software in
Verbindung mit Servicebüro-, Gebäudeverwaltungs-,
Timeshare-, Dienstanbieter- oder ähnlichen Aktivitäten,
in deren Rahmen Sie die Lizenzierte Software zum Vorteil
Dritter nutzen; (v) Nutzung der Lizenzierten Software
durch Dritte; (vi) Nutzung einer Version der Lizenzierten
Software, die neueren Datums ist als die zu dieser
Lizenzvereinbarung gehörende Version, es sei denn, Sie
haben das Recht auf Nutzung einer solchen neueren
Version über ein Lizenzinstrument oder ein
Supportzertifikat separat erworben; oder (vii) Nutzung der
Lizenzierten Software über die Menge und die
Nutzungsstufe hinaus, für die Ihnen unter dieser
Lizenzvereinbarung oder dem zugehörigen
Lizenzinstrument eine Lizenz erteilt wurde.
4. Schutzrechte:
Die Lizenzierte Software ist Eigentum der Firma Symantec
oder deren Lizenzgeber und ist durch nationale Gesetze
und internationale Verträge urheberrechtlich geschützt.
Symantec und deren Lizenzgeber bleiben Eigentümer
aller Rechte, Titel und Interessensansprüche an der
Lizenzierten Software einschließlich sämtlicher Kopien,
Verbesserungen, Erweiterungen, Änderungen und
abgeleiteten Werke der Lizenzierten Software. Ihre Rechte
zur Nutzung der Lizenzierten Software sind auf die
ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gewährten
Rechte beschränkt. Alle Ihnen nicht ausdrücklich
gewährten Rechte verbleiben bei Symantec und/oder
deren Lizenzgebern.
5. Content-Updates:
Beim Kauf eines Maintenance-/Supportangebots von
Symantec, das aus den auf Ihrem Supportzertifikat
angegebenen Content-Updates besteht oder diese
enthält, wird Ihnen als Teil der Lizenzierten Software das
Recht gewährt, die Content-Updates zu nutzen, sobald
diese den Endkunden von Symantec, die ein solches
Maintenance-/Supportangebot für die auf dem
zugehörigen Supportzertifikat angegebene Dauer
erworben haben, generell zur Verfügung gestellt werden.
Diese Lizenzvereinbarung berechtigt Sie nicht zu
anderweitigem Erwerb und zu anderweitiger Verwendung
von Content-Updates.
6. Upgrades/Crossgrades:
Symantec behält sich das Recht vor, darauf zu bestehen,
dass Upgrades (falls verfügbar) der Lizenzierten Software
nur in der auf dem zugehörigen Lizenzinstrument
angegebenen Menge erworben werden können. Ein
Upgrade zu einer bestehenden Lizenz wirkt sich nicht
dahingehend aus, dass es die Zahl der Lizenzen erhöht,
zu deren Nutzung Sie berechtigt sind. Wenn Sie darüber
hinaus ein Upgrade einer Lizenz für eine Lizenzierte
Software vornehmen oder eine Lizenz für eine auf dem
zugehörigen Lizenzinstrument aufgelistete Lizenzierte
Software erwerben, um ein Crossgrade für eine
bestehende Lizenz durchzuführen (d.h., um deren
Funktionalität zu erweitern und/oder um sie auf ein neues
Betriebssystem, eine neue Hardwareebene oder ein
neues Lizenzerfassungssystem zu übertragen), stellt
Symantec das zugehörige Lizenzinstrument unter der
Bedingung aus, dass Sie die Nutzung der Originallizenz
einstellen. Jedes derartige Lizenz-Upgrade oder
-Crossgrade wird gemäß den Symantec-Richtlinien
bereitgestellt, die zum Zeitpunkt der Bestellung gelten.
Diese Lizenzvereinbarung stellt keine separate Erteilung
zusätzlicher Lizenzen über die von Ihnen erworbenen
Lizenzen hinaus dar, die von Symantec gemäß den
Angaben auf dem zugehörigen Lizenzinstrument
autorisiert wurden.
7. Haftungsbeschränkung:
7.1. Garantie auf Medien:
Wenn Symantec Ihnen die Lizenzierte Software auf
physischen Medien bereitstellt, garantiert Symantec für
die Dauer von neunzig (90)Tagen ab dem Datum der
Auslieferung, dass die magnetischen Medien, auf denen
die Lizenzierte Software aufgezeichnet ist, bei normaler
Nutzung keine Mängel aufweisen. Innerhalb des
Garantiezeitraums an Symantec zurückgegebene
fehlerhafte Medien werden von Symantec kostenlos
ersetzt. Die oben genannte Garantie gilt nicht, wenn die
Medien mit der Lizenzierten Software als Folge einer
unberechtigten Nutzung der Lizenzierten Software
fehlerhaft geworden sind. DIE VORGENANNTEN
AUSFÜHRUNGEN STELLEN IHREN EINZIGEN UND
AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF BEI
NICHTEINHALTUNG DIESER GARANTIE DURCH
SYMANTEC DAR.
7.2. Garantie auf Funktionsfähigkeit:
Symantec garantiert für die Dauer von neunzig (90)Tagen
ab dem Datum der Auslieferung, dass die Lizenzierte
Software in dem bei Lieferung von Symantec befindlichen
Zustand und bei Nutzung in Übereinstimmung mit den
Anweisungen in der Dokumentation im Wesentlichen
gemäß den Ausführungen der Dokumentation funktioniert.
Wenn die Lizenzierte Software diese Garantie nicht erfüllt
und Sie Symantec von einer solchen Nichterfüllung
innerhalb der Garantiefrist von neunzig (90)Tagen
unterrichten, unternimmt Symantec einen der folgenden
Schritte, über den nach Symantecs eigenem Ermessen
entschieden wird: entweder (i) die Nachbesserung der
Lizenzierten Software, (ii) das Ersetzen der Lizenzierten
Software durch Software mit im Wesentlichen gleicher
Funktionalität oder (iii) Kündigung der Lizenzvereinbarung
und Rückerstattung der Lizenzgebühren, die für die nicht
einwandfrei funktionierende Lizenzierte Software entrichtet
wurden. Ausdrücklich ausgeschlossen von der oben
genannten Garantie sind Mängel, die durch Unfall,
Missbrauch, unbefugte Reparatur, Änderungen oder
Erweiterungen bzw. durch unsachgemäßen Gebrauch
entstehen. DIE VORGENANNTEN AUSFÜHRUNGEN
STELLEN IHREN EINZIGEN UND
AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF BEI
NICHTEINHALTUNG DIESER GARANTIE DURCH
SYMANTEC DAR.
8. Garantieausschluss:
SOWEIT DIES DIE GELTENDEN GESETZE ZULASSEN
STELLEN DIE GARANTIEN IN DEN ABSCHNITTEN 7.1
UND 7.2 IHRE AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN
DAR UND GELTEN ANSTELLE ALLER ANDEREN
AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT
DARAUF BESCHRÄNKT, DER STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN IN BEZUG AUF VERKÄUFLICHKEIT,
ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND
NICHTÜBERTRETUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM
EIGENTUM. SYMANTEC GIBT KEINE ZUSAGEN ODER
GARANTIEN, DASS DIE LIZENZIERTE SOFTWARE,
DIE CONTENT-UPDATES ODER DIE UPGRADES
IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER
DASS DER BETRIEB ODER DIE NUTZUNG DER
LIZENZIERTEN SOFTWARE, DER CONTENT-UPDATES
UND DER UPGRADES UNTERBRECHUNGS- ODER
FEHLERFREI FUNKTIONIEREN. JE NACH LAND ODER
STAAT KÖNNEN SIE WEITERE ODER ANDERE
GARANTIERECHTE HABEN.
9. Haftungsbeschränkung:
SOWEIT DIES DIE GELTENDEN GESETZE ZULASSEN
UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINER DER HIERIN
DARGELEGTEN RECHTSBEHELFE SEINEN
WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT, SIND
SYMANTEC ODER DEREN LIZENZGEBER, HÄNDLER,
ZULIEFERER ODER VERTRETER IN KEINEM FALL
ERSATZPFLICHTIG FÜR (i) IRGENDWELCHE KOSTEN
FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZ- ODER
AUSTAUSCHGÜTERN UND -SERVICES,
ENTGANGENE GEWINNE, PRODUKTIONSAUSFÄLLE,
UMSATZEINBUSSEN, NICHT ZUSTANDEKOMMEN
VON VERTRÄGEN, VERLUST VON ANSEHEN ODER
ERWARTETE EINSPARUNGEN ODER
VERSCHWENDETE ARBEITSZEIT VON
FÜHRUNGSKRÄFTEN UND MITARBEITERN; ODER
FÜR (ii) IRGENDWELCHE INDIREKTEN, FOLGE- ODER
ÄHNLICHEN SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB
SIE DIREKT ODER INDIREKT AUS DEN
BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG
ENTSTEHEN, UND ZWAR AUCH DANN NICHT, WENN
SYMANTEC ODER DEREN LIZENZGEBER, HÄNDLER,
ZULIEFERER ODER VERTRETER VON DER
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET
WORDEN SIND. IN JEDEM FALL IST DIE HAFTUNG
VON SYMANTEC AUF DIE HÖHE DER GEBÜHREN
BESCHRÄNKT, DIE SIE FÜR DIE LIZENZIERTE
SOFTWARE, AUF DIE SICH DER ANSPRUCH BEZIEHT,
ENTRICHTET HABEN. KEINE DER IN DIESER
VEREINBARUNG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN
SOLL BEWIRKEN, DASS SYMANTECS HAFTUNG
IHNEN GEGENÜBER FÜR FAHRLÄSSIG
VERURSACHTE TODESFÄLLE ODER
PERSONENSCHÄDEN SOWIE FÜR JEDWEDE
ANDEREN HAFTUNGSANSPRÜCHE, DIE NACH
GELTENDEN GESETZEN NICHT AUSSCHLIESSBAR
ODER EINSCHRÄNKBAR SIND, AUSGESCHLOSSEN
ODER EINGESCHRÄNKT WIRD. DER OBEN
DARGELEGTE AUSSCHLUSS UND DIE
BESCHRÄNKUNG SIND UNABHÄNGIG DAVON, OB
SIE DIE LIZENZIERTE SOFTWARE,
CONTENT-UPDATES ODER UPGRADES
AKZEPTIEREN ODER NICHT.
10. Maintenance/Support:
Symantec ist unter dieser Lizenzvereinbarung nicht zur
Bereitstellung von Maintenance/Support für die Lizenzierte
Software verpflichtet. Jegliche für die Lizenzierte Software
erworbenen Maintenance-/Supportleistungen unterliegen
den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen
Maintenance-/Supportrichtlinien von Symantec.
11. Software-Evaluierung:
Falls Ihnen die Lizenzierte Software zu
Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird und Sie
eine Evaluierungsvereinbarung mit Symantec für die
Lizenzierte Software besitzen, unterliegen Ihre Rechte
zur Evaluierung der Lizenzierten Software den
Bestimmungen dieser Evaluierungsvereinbarung. Wenn
Sie keine Evaluierungsvereinbarung mit Symantec für die
Lizenzierte Software besitzen und Ihnen die Lizenzierte
Software zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt
wird, dann gelten die nachfolgenden Bestimmungen und
Bedingungen. Symantec gewährt Ihnen eine nicht
ausschließliche, zeitlich beschränkte, gebührenfreie und
nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der
Lizenzierten Software ausschließlich für die interne
Evaluierung, was die Verwendung der Software zu
Produktionszwecken ausschließt. Die Evaluierungslizenz
endet (i) mit dem Enddatum des zuvor festgelegten
Evaluierungszeitraums, sofern in der Lizenzierten
Software ein Evaluierungszeitraum vorgegeben ist, oder
(ii) sechzig (60)Tage nach dem Datum Ihrer
Erstinstallation der Lizenzierten Software, wenn kein
Evaluierungszeitraum in der Lizenzierten Software
("Evaluierungszeitraum") vorgegeben wurde. Die
Lizenzierte Software darf nicht übertragen werden und
sie wird Ihnen "wie geliefert" ohne jede Gewährleistung
bereitgestellt. Sie sind alleinig dafür verantwortlich,
entsprechende Maßnahmen zur Erstellung eines Backups
Ihres Systems sowie andere Maßnahmen zum Schutz
vor Datei- oder Datenverlust zu ergreifen. Die Lizenzierte
Software kann einen automatischen
Deaktivierungsmechanismus enthalten, der ihre Nutzung
nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums verhindert. Nach
Ablauf des Evaluierungszeitraums für die Lizenzierte
Software dürfen Sie die Lizenzierte Software nicht mehr
verwenden und müssen alle Kopien der Lizenzierten
Software vernichten. Ansonsten gelten alle anderen
Bestimmungen und Bedingungen dieser
Lizenzvereinbarung für Ihre Evaluierung der Lizenzierten
Software wie in dieser Vereinbarung erlaubt.
12. Eingeschränkte Rechte der
US-Regierung:
Diese Lizenzierte Software wird als kommerzielle
Computersoftware nach FAR 12.212 angesehen und
unterliegt, je nach Anwendbarkeit, eingeschränkten
Rechten gemäß der Definition in FAR-Abschnitt 52.227-19
"Commercial Computer Software – Restricted Rights"
und DFARS 227.7202, "Rights in Commercial Computer
Software or Commercial Computer Software
Documentation" sowie etwaigen Nachfolgebestimmungen.
Jegliche Verwendung, Änderung, Reproduktion,
Veröffentlichung, Vorführung, Demonstration oder
Offenlegung der Lizenzierten Software durch die
US-Regierung erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung
mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung.
13. Exportbeschränkungen.
Sie erkennen an, dass die Lizenzierte Software sowie die
zugehörigen technischen Daten und Services
(zusammenfassend als "Kontrollgesetzen unterliegende
Technologie" bezeichnet) den Import- und Exportgesetzen
der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere den
Export Administration Regulations (US-Bestimmungen
zur Verwaltung des Exports, EAR), sowie jedes Landes
unterliegen, in das Kontrollgesetzen unterliegende
Technologie importiert oder aus dem sie wiederausgeführt
("re-exportiert") wird. Sie erklären sich des Weiteren damit
einverstanden, alle relevanten Gesetze einzuhalten und
keine Kontrollgesetzen unterliegende Technologie unter
Verstoß gegen US-Gesetze an Länder, Organisationen
oder Personen zu exportieren, für die eine Exportlizenz
oder andere behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Alle Symantec-Produkte einschließlich der
Kontrollgesetzen unterliegenden Technologie dürfen nicht
in die Länder Kuba, Nordkorea, Iran, Syrien und Sudan
oder in ein anderes Land, das Handelssanktionen
unterliegt, exportiert bzw. wiederausgeführt
("re-exportiert") werden. Sie erklären sich damit
einverstanden, keine Kontrollgesetzen unterliegende
Technologie für den Einsatz mit chemischen, biologischen
oder nuklearen Waffen bzw. mit Raketen, Drohnen oder
Weltraumträgerraketen, die als Träger solcher Waffen
dienen können, zu exportieren oder zu verkaufen.
14. Kündigung:
Diese Lizenzvereinbarung endet, wenn darin enthaltene
Bestimmungen durch den Lizenznehmer verletzt werden.
Im Fall der Kündigung sind Sie verpflichtet, die Nutzung
der Lizenzierten Software mit sofortiger Wirkung
einzustellen und sämtliche davon bestehenden Kopien
zu zerstören.
15. Weiterbestehen:
Die folgenden Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung
bleiben auch über die Beendigung dieser
Lizenzvereinbarung hinaus bestehen: Definitionen,
Lizenzbeschränkungen und andere Beschränkungen der
Nutzung geistigen Eigentums, Schutzrechte,
Garantieausschluss, Haftungsbeschränkung, Beschränkte
Rechte der US-Regierung, Exportbeschränkungen,
Weiterbestehen und Allgemein.
16. Allgemeines:
16.1. Keine Übertragung:
Sie sind nicht berechtigt, die hierin gewährten Rechte
oder diese Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise auf
vertraglicher, gesetzlicher oder anderweitiger Grundlage
ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Symantec
abzutreten.
16.2. Einhaltung geltender Gesetze:
Sie verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher geltender
Gesetze, Regeln und Bestimmungen in Verbindung mit
Ihrer Nutzung der Lizenzierten Software und sind alleinig
für deren Einhaltung verantwortlich.
16.3. Prüfung:
Ein von Symantec bestellter und Ihnen zumutbarer
Wirtschaftsprüfer kann nach rechtzeitiger Ankündigung
und während der normalen Geschäftszeiten, jedoch nicht
häufiger als einmal im Jahr, Ihre Unterlagen und
Installationen überprüfen, um zu bestätigen, dass Ihre
Nutzung der Lizenzierten Software mit dieser
Lizenzvereinbarung und dem zugehörigen
Lizenzinstrument in Einklang steht. Die Kosten einer
solchen Prüfung werden von Symantec getragen, es sei
denn, die Prüfung ergibt, dass der Wert der
unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers Ihrer
nicht konformen Softwareinstallationen mehr als fünf
Prozent (5%) des Werts der unverbindlichen
Preisempfehlung des Herstellers Ihrer konformen
Softwareinstallationen ausmacht. In diesem Fall müssen
Sie nicht nur die entsprechenden Lizenzen für überzählige
Installationen der Lizenzierten Software nachträglich
erwerben, sondern auch Symantec die Ausgaben für die
vom Prüfer berechneten angemessenen Prüfgebühren
erstatten.
16.4. Geltende Gesetze; Durchsetzbarkeit;
Verzicht:
Wenn Sie sich in Nord- oder Südamerika befinden,
unterliegt diese Lizenzvereinbarung der Gesetzgebung
des US-Bundesstaats Kalifornien in den Vereinigten
Staaten von Amerika. Wenn Sie sich in China befinden,
unterliegt diese Lizenzvereinbarung der Gesetzgebung
der Volksrepublik China. Andernfalls unterliegt diese
Lizenzvereinbarung den Gesetzen von England. Diese
Gesetze gelten ungeachtet etwaiger Vorschriften seitens
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf und ohne
Berücksichtigung von Regeln zu Gesetzeskonflikten.
Sofern eine Klausel dieser Lizenzvereinbarung für ganz
oder teilweise unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar
befunden wird, wird diese Klausel bis zum maximal
möglichen Umfang durchgesetzt. Die anderen Klauseln
dieser Lizenzvereinbarung bleiben im vollen Umfang gültig
und in Kraft. Ein Verzicht auf die Wahrnehmung der
Rechte bei einem Vertragsbruch oder einer Nichterfüllung
unter dieser Lizenzvereinbarung stellt keinen Verzicht auf
die Wahrnehmung der Rechte bei einem künftigen
Vertragsbruch oder einer künftigen Nichterfüllung dar.
16.5. Programme von Drittanbietern:
Diese Lizenzierte Software enthält möglicherweise
Softwareprogramme von Drittanbietern ("Programme von
Drittanbietern"), die unter Open-Source-Lizenzen oder
Lizenzen kostenloser Software verfügbar sind. Diese
Lizenzvereinbarung ändert keine der Rechte oder
Verpflichtungen, die sich für Sie eventuell aus
Open-Source-Lizenzen oder Lizenzen kostenloser
Software ergeben. Ungeachtet gegenteiliger
Bestimmungen in solchen Lizenzen, gelten die
Ausführungen zum Garantieausschluss und zur
Haftungsbeschränkung in dieser Lizenzvereinbarung auch
für Programme von Drittanbietern.
16.6. Kundenservice:
Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung haben
oder sich aus anderen Gründen mit Symantec in
Verbindung setzen wollen, wenden Sie sich bitte an: (I)
Symantec Enterprise Customer Care, 555 International
Way, Springfield, Oregon 97477, USA, (ii) Symantec
Enterprise Customer Care Center, PO BOX 5689, Dublin
15, Irland, oder (iii) Symantec Enterprise Customer Care,
1 Julius Ave, North Ryde, NSW 2113, Australien.
16.7. Gesamtheit der Vereinbarungen:
Diese Lizenzvereinbarung und alle zugehörigen
Lizenzinstrumente stellen die vollständige und
ausschließliche Vereinbarung zwischen Ihnen und
Symantec hinsichtlich der Lizenzierten Software dar und
treten an die Stelle aller vorherigen oder gleichzeitigen
mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Vorschläge
und Zusagen bezüglich des Gegenstands dieser
Vereinbarung. Diese Lizenzvereinbarung hat Vorrang vor
widersprüchlichen oder zusätzlichen Bestimmungen jeder
Bestellung, jedes Bestellformulars, jeder Bestätigung oder
jedes anderen von Ihnen ausgefertigten Dokuments, auch
wenn dieses unterschrieben und zurückgeschickt wurde.
Diese Lizenzvereinbarung kann nur durch ein
Lizenzinstrument geändert werden, das dieser
Lizenzvereinbarung beiliegt oder ihr folgt.
17. Zusätzliche Bestimmungen und
Bedingungen:
Ihre Nutzung der Lizenzierten Software unterliegt den
obigen Ausführungen sowie den nachstehenden
Bestimmungen und Bedingungen.
17.1. ZUSÄTZLICHE DEFINITIONEN. "Server" bezeichnet
ein Einzelsystem oder einen einzelnen Computer, das/der
als Service oder Ressource für Clientcomputer durch
Bereitstellen von Ressourcen innerhalb der
Netzwerkinfrastruktur dient. Ein Server kann
Serversoftware für andere Computer oder Geräte
ausführen.
"Terabyte" bezeichnet die Gesamtmenge an nicht
komprimierter Datenspeicherkapazität und/oder
Computerspeicher, die/der von der Lizenzierten Software
verwaltet werden. EinTerabyte entspricht 1.024Gigabyte
Daten.
"Benutzer" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
und/oder ein Gerät, die/das von Ihnen autorisiert wurde,
die Lizenzierte Software zu nutzen, und/oder von der
Nutzung der Lizenzierten Software profitiert, oder auf die
Person und/oder das Gerät, die/das tatsächlich einen Teil
der Lizenzierten Software verwendet.
"SEP" steht für Symantec Endpoint Protection.
"SEP SBE" steht für Symantec Endpoint Protection Small
Business Edition, eine von Symantec angebotene
Hybridlösung aus vor Ort installierter Software und
Cloud-basiertem Serviceangebot.
"SEP SBE 12.x" steht ausschließlich für die vor Ort
installierte Softwareversion von Symantec Endpoint
Protection Small Business Edition ausschließlich des
Cloud-basierten Modells.
Bezugnahmen auf "Symantec Endpoint Protection" (oder
"SEP") schließen "SEP SBE 12.x" mit ein, sofern nicht
ausdrücklich anders angegeben.
"SNAC" steht für Symantec Network Access Control.
17.2. ZUSÄTZLICHE LIZENZRECHTE UND
EINSCHRÄNKUNGEN.
17.2.A. Sie sind berechtigt, die Lizenzierte Software für
die Anzahl der lizenzierten Benutzer und auf den
Nutzungsstufen zu verwenden, für die Ihnen von
Symantec unter dieser Lizenzvereinbarung eine Lizenz
erteilt wurde und die in dem zugehörigen Lizenzinstrument
festgelegt sind. Das Lizenzinstrument dient in diesem Fall
als Nachweis dafür, dass Sie zur Herstellung und
Verwendung solcher Kopien berechtigt sind.
17.2.B. Wenn im Lizenzinstrument festgelegt ist, dass
Sie eine Lizenz für Symantec Endpoint Protection for
Network Servers oder Symantec Endpoint Protection
Small Business for Network Servers ("SEP Network
Server") erhalten haben, dann sind Sie berechtigt, SEP
Network Server auf der Anzahl Server und auf den
Nutzungsstufen zu verwenden, für die Ihnen von
Symantec unter dieser Lizenzvereinbarung eine Lizenz
erteilt wurde und die in dem zugehörigen Lizenzinstrument
festgelegt sind. Das Lizenzinstrument dient in diesem Fall
als Nachweis dafür, dass Sie zur Herstellung und
Verwendung solcher Kopien berechtigt sind.
17.2.C. Wenn im Lizenzinstrument festgelegt ist, dass
Sie eine Lizenz für Symantec Endpoint Protection for
EMC ("SEP EMC") erhalten haben, dann sind Sie
berechtigt, SEP EMC für die Anzahl Terabyte und auf
den Nutzungsstufen zu verwenden, für die Ihnen von
Symantec unter dieser Lizenzvereinbarung eine Lizenz
erteilt wurde und die in dem zugehörigen Lizenzinstrument
festgelegt sind. Das Lizenzinstrument dient in diesem Fall
als Nachweis dafür, dass Sie zur Herstellung und
Verwendung solcher Kopien berechtigt sind.
17.3. "Symantec Endpoint Protection"-Instanzen
17.3.A Instanzen Ungeachtet gegenteiliger Angaben in
dieser Lizenzvereinbarung muss jede aktive Instanz
(physisch bzw. virtuell) der lizenzierten Software lizenziert
sein. Sie erstellen eine "Instanz" der Software durch
Ausführen des Einrichtungs- oder Installationsverfahrens
der Software. Sie erstellen ebenfalls eine "Instanz" der
Software, wenn eine vorhandene Instanz der Software
dupliziert wird. Verweise auf die "Lizenzierte Software"
schließen "Instanzen" der Lizenzierten Software ein. Sie
"führen eine Instanz der Software aus", indem Sie die
Software in den Speicher laden und eine oder mehrere
darin enthaltene Anweisungen ausführen. Wird eine
Instanz ausgeführt, gilt sie so lange als ausgeführt
(unabhängig davon, ob ihre Anweisungen weiterhin
ausgeführt werden oder nicht) bis sie aus dem Speicher
entfernt wird.
17.3.B Terminalserver Wenn Sie eine Lizenz der
lizenzierten Software für den Einsatz auf einem
Hardwaregerät bzw. einem Server erwerben, das bzw.
der Endgeräten einen gemeinsamen Verbindungspunkt
zu einem lokalen Netzwerk bzw. einem WAN zur
Verfügung stellt ("Lizenzierter Terminalserver"), und auf
diese lizenzierten Terminalserver durch Endgeräte
zugegriffen wird, auf denen die lizenzierte Software nicht
installiert ist ("Thin Clients"), dann gilt jeder Thin Client,
der auf einen lizenzierten Terminalserver zugreift, als eine
"Instanz" und muss eine gültige Lizenz für die lizenzierten
Software haben. Wenn auf Ihre lizenzierten
Terminalserver durch Endgeräte zugegriffen wird, auf
denen die lizenzierte Software installiert ist ("Thick
Clients"), stellt ein Zugriff auf die lizenzierten
Terminalserver durch Thick Clients keine zusätzliche
Instanz dar und es sind keine zusätzlichen Lizenzen
erforderlich.
17.4. Symantec Endpoint Protection– "Windows
XP-Modus"-Funktion. Ungeachtet der Klauseln in
Abschnitt17.2 gilt: Wenn Sie den SEP-Agenten auf dem
Microsoft Windows 7-Betriebssystem ("Windows7")
verwenden und dieses Windows7-Betriebssystem, auf
dem Sie den SEP-Agenten ausführen, die Nutzung der
"Windows XP-Modus"-Funktion zulässt, dann gilt
Folgendes: Sie müssen für jede ausgeführte Instanz
(physisch und/oder virtuell) des SEP-Agenten eine Lizenz
besitzen, mit der Ausnahme, dass Sie eine (1)einzelne
zusätzliche Instanz des SEP-Agenten unter Verwendung
der "Windows XP-Modus"-Funktion ausführen dürfen,
ohne dafür eine zusätzliche Lizenzgebühr zu zahlen. Um
zwei (2) oder mehr zusätzliche Instanzen des
SEP-Agenten unter der "Windows XP-Modus"-Funktion
auszuführen, müssen Sie die entsprechenden
zusätzlichen Lizenzgebühren für jede zusätzliche Lizenz
entrichten.
17.5. Symantec Endpoint Protection – Funktion "Microsoft
Enterprise Desktop Virtualization (MED-V)" Unbeschadet
der Klauseln in Abschnitt 17.2 gilt, falls Sie den
SEP-Agenten auf dem Betriebssystem Microsoft Windows
7 ("Windows") verwenden und das entsprechende
Windows 7-System, auf welchem der SEP-Agent
ausgeführt wird, die Verwendung der Microsoft Enterprise
Desktop Virtualization ("MED-V")-Funktion zulässt,
Folgendes: Jede laufende Instanz (physisch und/oder
virtuell) des SEP-Agenten muss lizenziert sein. Sie dürfen
jedoch eine (1) einzige zusätzliche Instanz des
SEP-Agenten mithilfe der "MED-V"-Funktion ausführen,
ohne eine zusätzliche Lizenzgebühr zu bezahlen. Um
zwei (2) oder mehr zusätzliche Instanzen des
SEP-Agenten unter der "MED-V"-Funktion auszuführen,
müssen Sie die entsprechenden zusätzlichen
Lizenzgebühren für jede zusätzliche Lizenz entrichten.
17.6. Symantec Protection Suite – Verwenden von
Symantec Network Access Control. Wenn Sie Lizenzen
für SNAC als Bestandteil von Symantec Protection Suite
Enterprise Edition oder Symantec Protection Suite
Enterprise Edition for Endpoints erworben haben, sind
Sie berechtigt, die Selbstdurchsetzungsfunktion
(Self-Enforcement) von SNAC zu verwenden. Sie sind
nicht berechtigt, irgendwelche anderen Funktionen von
SNAC zu verwenden. Wenn Sie Lizenzen für SNAC als
Bestandteil von Symantec Protection Suite Enterprise
Edition for Gateway erworben haben, sind Sie
ausschließlich berechtigt, die Gateway
Enforcement-Funktion und On-Demand-Client-Funktionen
von SNAC zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt,
irgendwelche anderen Funktionen von SNAC zu
verwenden.
17.7. Symantec Endpoint Protection Small Business
Edition. Wenn Sie Symantec Endpoint Protection Small
Business Edition ") wie in der geltenden
Lizenzvereinbarung angegeben, lizenziert haben, können
Sie entweder die Cloud-Verwaltungs- oder die
Vor-Ort-Option von SEP SBE jederzeit innerhalb des
Gültigkeitszeitraums bereitstellen, aber nicht beide
Optionen gleichzeitig. Alle Benutzer von SEP SBE
müssen unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der
Lizenzen dieselbe Option nutzen. Die Vor-Ort-Option von
SEP SBE unterliegt dieser Lizenzvereinbarung und Ihr
Recht, die Vor-Ort-Option von SEP SBE zu nutzen,
erlischt nach Ablauf der darin angegebenen
Gültigkeitsdauer bzw. nach Ablauf einer etwaigen
Verlängerung. Wenn Sie die Vor-Ort-Option von SEP
SBE bereitstellen, müssen Sie innerhalb von neunzig (90)
Tagen der Verfügbar eines Updates auf die neueste
Version aktualisieren. Die Cloud-Verwaltungs-Option von
SEP SBE unterliegt dieser Lizenzvereinbarung und der
Beschreibung des Diensts unter
www.symanteccloud.com/documents.aspx. Ihr Recht, die
Cloud-Verwaltungs-Option von SEP SBE zu nutzen,
erlischt nach Ablauf der darin angegebenen
Gültigkeitsdauer bzw. nach Ablauf einer etwaigen
Verlängerung. Wenn Sie von einer Bereitstellungsoption
zu einer anderen wechseln, gilt eine Kulanzfrist von
sechzig (60) Tagen, um diese Umstellung vorzunehmen.
Wenn Sie die Cloud-Verwaltungs-Option von SEP SBE
nutzen, dürfen Sie die Vor-Ort-Option von SEP SBE
bereitstellen, um eine Umgebung zu schützen, die von
der Cloud-Verwaltungs-Option noch nicht unterstützt wird.
Jegliche Bereitstellung der Vor-Ort-Option muss in der
Gesamtanzahl der Benutzer berücksichtigt werden. Sie
haben sechzig (60) Tage Zeit, die Bereitstellung für alle
Benutzer zu synchronisieren, sobald die
Cloud-Verwaltungs-Option diese Umgebung unterstützt.
17.8. Symantec Endpoint Protection-Oberflächen
17.8.A. Entwicklungslizenz. In Verbindung mit der
erworbenen Lizenz für die Verwendung von SEP sind Sie
im Sinne der vorliegenden Lizenzvereinbarung zur
Nutzung öffentlich unterstützter SEP-Oberflächen,
einschließlich Webdienst-APIs, dokumentierter
Registrierungsschlüssel für Microsoft Windows und
Protokolldateiformate (zusammenfassend die
"SEP-Oberfläche(n)"), ausschließlich für die Entwicklung,
Tests sowie die Verwendung und Demonstration der
Integration der Lizenzierten Software auf Ihren
bestehenden Systemen, andere Symantec-Produkte oder
Produkte von Drittanbietern berechtigt. Diese
SEP-Oberflächenlizenz wird zusätzlich zu Lizenzen für
die anderen Teile der unter dieser Lizenzvereinbarung
erworbenen Lizenzierten Software erteilt. Sie sind in
keiner Weise zur Änderung der SEP-Oberflächen
berechtigt.
17.8.B. Keine Distribution von Code. Die
SEP-Oberfläche(n) darf/dürfen, sofern nicht in der
vorliegenden Lizenzvereinbarung ausdrücklich anders
angegeben, nur von Ihnen für interne Zwecke verwendet
werden. Sie sind nicht berechtigt, die SEP-Oberfläche(n)–
eigenständig oder integriert in anderen Code bzw. in
andere Produkte– in irgendeiner Form an Dritte
weiterzugeben.
17.8.C. Open Source-Code. Ihre Lizenzrechte für die
SEP-Oberfläche(n) unterliegt folgender Bedingung: Sie
erstellen keine abgeleiteten Werke SEP-Oberfläche(n) in
irgendeiner Form, die dazu führen, dass die
SEP-Oberfläche(n) ganz oder teilweise zu Open
Source-Code wird/werden. "Open Source-Code"
bezeichnet ein Softwareprogramm, das unter
Bestimmungen lizenziert wird, die eine Offenlegung
gegenüber anderen Parteien als dem Lizenzgeber des
Quellmaterials für das Softwareprogramm oder Teilen
davon bzw. irgendeines anderen Quellmaterials eines
anderen Softwareprogramms, mit dem das Open
Source-Code-Softwareprogramm zusammenarbeitet,
voraussetzen, oder aus denen eine Verpflichtung
hervorgeht, Teile des Softwareprogramms, mit denen das
Open Source-Code-Softwareprogramm verwendet wird,
zu verteilen. Open Source-Code umfasst unter anderem
Software, welche unter der GNU General Public License
lizenziert wird.
17.8.D. Unabhängige Berater Sie sind unter den
folgenden Bedingungen im Sinne von Abschnitt 17.8 dazu
berechtigt, unabhängige Berater zu Rate zu ziehen: (a)
Sie stellen sicher, dass die jeweiligen Berater die
geltenden Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung
einhalten und (b) Sie haften gegenüber Symantec im Falle
von Verstößen gegen diese Bedingungen durch besagte
Berater.
17.8.E. Support/Wartung für SEP-Oberflächen Symantec
ist im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung nicht zu der
Bereitstellung von Support für bzw. zur Wartung der
lizenzierten Software verpflichtet. Der zusammen mit der
Lizenz für Symantec Endpoint Protection erworbene
Anspruch auf Support oder Wartung gilt für Ihre Nutzung
der SEP-Oberflächen und unterliegt den zum Zeitpunkt
des Erwerbs geltenden Support- und Wartungsrichtlinien
von Symantec.
17.8.F. Nicht gestatteter Einsatz von Symantec-Marken
Sie erkennen an, dass Symantec, das Symantec Logo,
das Häkchen-Logo und andere Marken
("Symantec-Marken") oder eingetragene Marken von oder
ihrer verbundenen Unternehmen in den USA oder in
anderen Ländern sind. Falls nicht ausdrücklich anders
angegeben erstellt nichts in dieser Vereinbarung
Eigentümerrecht an oder eine Lizenz für
Symantec-Marken. Ihr Einsatz von SEP unter dieser
Lizenzvereinbarung gibt Ihnen kein Recht,
Symantec-Marken in beliebiger Form ohne vorherige
schriftliche Genehmigung von Symantec zu nutzen. Die
Nutzung der Symantec-Marken unterliegt den
entsprechenden Richtlinien unter
http://www.symantec.com/about/profile/policies/trademarks.jsp.
17.8.G. Haftungsausschluss. DIE SEP-OBERFLÄCHE(N)
WIRD/WERDEN "WIE GELIEFERT" BEREITGESTELLT
UND SCHLIESST/SCHLIESSEN JEGLICHE GARANTIEN
AUS, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIE DER VERKÄUFLICHKEIT, DER EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER
NICHTÜBERTRETUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM
EIGENTUM ODER ALLER ANDEREN
AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN. FERNER HAFTET SYMANTEC UNTER
KEINERLEI UMSTÄNDEN FÜR SCHÄDEN, WELCHE
IHNEN ODER ANDEREN BENUTZERN DER
SEP-OBERFLÄCHE(N) ODER ANDEREN DURCH SIE
BEREITGESTELLTEN ANWENDUNGEN, WELCHE VON
IHNEN MITHILFE DER SEP-OBERFLÄCHE(N)
ENTWICKELT WURDEN, ENTSTEHEN,.
17.8.H. Haftungsausschluss für die Entwicklung.
Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser
Lizenzvereinbarung gelten die folgenden Bedingungen
für die SEP-Oberfläche(n): DIE SEP-OBERFLÄCHE(N)
ERMÖGLICHT/ERMÖGLICHEN ES IHNEN, UNTER
VORBEHALT DER UNTER ABSCHNITT 17.8
AUFGEFÜHRTEN BESCHRÄNKUNGEN DIE
LIZENZIERTE SOFTWARE MIT IHREN BESTEHENDEN
SYSTEMEN, ANDEREN PRODUKTEN VON SYMANTEC
ODER PRODUKTEN VON DRITTEN ZU INTEGRIEREN.
SYMANTEC ÜBERNIMMT KEINERLEI
VERANTWORTUNG FÜR DURCH SIE
VORGENOMMENE INTEGRATIONEN,
ENTWICKLUNGEN UND PROGRAMMIERUNGEN
SOWIE DIE NUTZUNG DER SEP-OBERFLÄCHE(N)
FÜR ANDERE ALS DIE DAFÜR VORGESEHENEN
ZWECKE. FALLS IHRE ENTWICKLUNGS- UND
PROGRAMMIERUNGSAKTIVITÄTEN NICHT MIT DER
ANGEMESSENEN KOMPETENZ UND SORGFALT
DURCHGEFÜHRT WERDEN, KANN IHRE
INTEGRATION DER LIZENZIERTEN SOFTWARE MIT
IHREN VORHANDENEN SYSTEMEN BZW. MIT
ANDEREN SYMANTEC-PRODUKTEN ODER
PRODUKTEN ANDERER ANBIETER ZU FEHLERN
ODER PROBLEMEN BEI DER VERWENDUNG ODER
BEIM BETRIEB DER LIZENZIERTEN SOFTWARE
FÜHREN. SIE KÖNNEN DIE SEP-OBERFLÄCHE(N)
ZUR INTEGRATION DER LIZENZIERTEN SOFTWARE
MIT IHREN BESTEHENDEN SYSTEMEN, ANDEREN
SYMANTEC-PRODUKTEN ODER PRODUKTE VON
DRITTANBIETERN AUF EIGENE GEFAHR
VERWENDEN. SYMANTEC HAFTET IN EINERLEI
WEISE FÜR DIE ANDERWEITIGE VERWENDUNG DER
SEP-OBERFLÄCHE(N) ODER FÜR FEHLFUNKTIONEN
DER SEP-OBERFLÄCHE(N) UND/ODER DER
LIZENZIERTEN SOFTWARE, WELCHE SICH AUS DER
UNSACHGERECHTEN ENTWICKLUNG,
PROGRAMMIERUNG, INSTALLATION,
KONFIGURATION UND/ODER ÜBERWACHUNG IHRER
INTEGRATION DER LIZENZIERTEN SOFTWARE MIT
IHREN BESTEHENDEN SYSTEMEN, ANDEREN
SYMANTEC-PRODUKTEN ODER PRODUKTEN VON
DRITTANBIETERN ERGEBEN.
17.9 Datenerfassung; Datenschutzbestimmungen. In
Verbindung mit der Verwendung der Lizenzierten Software
kann Symantec bestimmte Informationen erfassen,
aufbewahren und offenlegen ("Erfasste Daten"). Erfasste
Daten umfassen unter anderem Angaben zu Ihrer Person,
Ihren Geräten bzw. Systemen oder zu Ihrer
Softwareverwendung. Symantec verwendet diese
erfassten Daten zur Aktivierung, Optimierung und
Bereitstellung der Lizenzierten Software bzw. für die
Wartung/den Support (Symantec kann auch Dritte mit
diesen Aufgaben betrauen) sowie zur Verbesserung der
Produkte und Dienstleistungen von Symantec im
Allgemeinen. Hierzu gehört auch die Prüfung gesammelter
Daten für statistische Analysen. Mit der Installation
und/oder Verwendung der Lizenzierten Software erklären
Sie sich mit der Erfassung von Daten durch Symantec im
Senne der Beschreibung in diesem Abschnitt
einverstanden. In den Produkt-Datenschutzhinweisen
von Symantec unter
http://www.symantec.com/about/profile/privacypolicy/
finden Sie weitere Angaben dazu, welche Informationen
über Sie und Ihre Geräte von Symantec erfasst,
aufbewahrt, offengelegt und verwendet werden. Beachten
Sie, dass für die Verwendung der Lizenzierten Software
in einigen Ländern bestimmte Datenschutzgesetze und
-bestimmungen zur Anwendung kommen können. Sie
haben dafür Sorge zu tragen, dass die Verwendungen
der Lizenzierten Software gemäß diesen Gesetzen oder
Bestimmungen erfolgt.
17.10. Benchmarks. Es ist Ihnen nicht gestattet, die
Ergebnisse von Benchmark-Tests oder anderer Tests in
Verbindung mit der lizenzierten Software ohne vorherige
schriftliche Genehmigung durch Symantec an Dritte
weiterzugeben.
17.11. Hinweis zu GPL-Software. Die Lizenzierte Software
kann mit Programmen anderer Hersteller vertrieben
werden, die unter der/den Version(en) der GNU General
Public License lizenziert wurden. Diese Lizenz(en)
wird/werden in der Kopie der betreffenden Lizenz
beschrieben und nachfolgend in Anhang 1 mit (“GPL”)
(“GPL-Drittherstellerprogramme”) bezeichnet. Wenn Sie
Programme anderer Hersteller installieren und nutzen,
gilt/gelten die jeweiligen Version(en) der GPL für die
Verwendung von GPL-Drittherstellerprogrammen. Soweit
nicht anders angegeben, gilt diese Lizenzvereinbarung
nicht für GPL-Drittherstellerprogramme. Der in den
GPL-Drittherstellerprogrammen enthaltene Quellcode ist
bei Symantec unter
http://www.Symantec.com/connect/developers/downloads
erhältlich.
17.12. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die in der
lizenzierten Software enthaltenen Software "SQL
Anywhere". Die lizenzierte Software enthält SQL
Anywhere ("SQL Anywhere"), die von iAnywhere
Solutions, Inc. ("iAnywhere"), einem Tochterunternehmen
von SAP (siehe unten) lizenziert ist. Zusätzlich zu den
obigen Ausführungen unterliegt Ihre Nutzung von SQL
Anywhere den nachstehenden Bestimmungen und
Bedingungen.
A. Definitionen.
"Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die
iAnywhere oder Symantec vor der uneingeschränkten
Veröffentlichung an andere schützt, bereitgestellt von
iAnywhere oder Symantec schriftlich oder in anderer
körperlicher Form und deutlich als vertraulich
gekennzeichnet zur Zeit der Veröffentlichung durch eine
entsprechende Kennzeichnung, die darauf hinweist, dass
die Informationen vertraulich sind bzw. das Eigentum von
iAnywhere oder Symantec sind.
"Rechte am geistigen Eigentum" bedeutet Patente
beliebigen Typs, Entwurfsrechte, Gebrauchsmustern oder
anderen ähnlichen Erfinderrechten, Urheberrechten,
Halbleiterschutzrechten, Betriebsgeheimnis- oder
Vertraulichkeitsrechten, (geschützten) Marken und
Dienstleistungsmarken sowie andere immaterielle
Eigentumsrechte, wie Bewerbungen um und
Registrierungen für beliebige der vorher genannten
Rechte in einem beliebigen Land, die aus gesetzlichen
Ansprüchen oder dem Gewohnheitsrecht stammen oder
durch Vertrag entstehen, mit oder ohne Vervollkommung,
bereits vorhanden oder später eingereicht, ausgegeben
oder erworben.
"SAP" steht für "SAP AG, Germany", entweder das
Mutterunternehmen von iAnywhere oder einer SAP Group
Company.
"SAP Group Company" bedeutet eine beliebige Person,
eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Corporation,
ein Unternehmen oder andere Geschäftsform, im In- oder
Ausland, die (i) unter Kontrolle von iAnywhere steht oder
(ii) Kontrolle über iAnywhere hat.
B. Das Ändern, Anpassen, Erweitern, Lokalisieren oder
Übersetzen bzw. das Erstellen von SQL Anywhere
abgeleiteter Werke ist nicht gestattet. Solche nicht
autorisierte von Ihnen entwickelte Werke sowie die
enthaltenen Rechte am geistigen Eigentum sind das
ausschließliche Eigentum von SAP bzw. der
entsprechenden SAP Group Company. Sie treten hiermit
alle Rechte (inkl. Persönlichkeitsrechte) an SAP bzw. die
genannte SAP Group Company ab. Dürfen enthaltene
Rechte am geistigen Eigentum nach Gesetzeslage nicht
übertragen werden, erhält SAP bzw. die genannte SAP
Group Company so weit wie gesetzlich möglich exklusive
Nutzungsrechte.
C. Sie behandeln vertrauliche Informationen vertraulich
und geben sie nicht an Dritte weiter. Sie schützen diese
vertraulichen Informationen mit derselben aber nicht
weniger als der angemessenen Vorsicht wie Sie Ihre
eigenen vertraulichen Information ähnlicher Natur
behandeln, um nicht autorisierte Nutzung, Verbreitung
oder Veröffentlichung zu verhindern. Die vorgenannten
Pflichten überleben die Beendigung oder den Ablauf
dieser Vereinbarung.
D. Sie erklären sich bereit, zuzulassen, dass iAnywhere
Prüfungen im Hinblick auf die Nutzung von SQL Anywhere
an Ihren Standorten durchführt.
E. Unter folgenden Umständen können Sie zulassen,
dass Service Provider auf die lizenzierte Software
zugreifen und zwar nur zum Bereitstellen von Diensten
im Bezug auf Facility, Implementierung, Systemen,
Anwendungsverwaltung, gehosteten Anwendungen,
verwaltete Dienste oder Notfallwiederherstellung an Sie
in Verbindung mit Ihrem Unternehmen, für das SQL
Anywhere hiermit lizenziert ist und war unter folgenden
Umständen: (i) Sie stellen sicher, dass der Service
Provider die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet;
(ii) Der Service Provider hat die erforderlichen Lizenzen
für alle seine Angestellten, die zum Zugriff auf die
lizenzierte Software berechtigt sind; (iii) Dieser Service
Provider darf SQL Anywhere nur zum Installieren und
Konfigurieren verwenden und die lizenzierte Software im
Rahmen der Erfordernisse Ihres Unternehmens wie hier
dargelegt nutzen (oder bei einem
Notfallwiederherstellungsanbieter nur zum Bereitstellen
entsprechender Dienste); (iv) Unter keinen Umständen
darf ein ServiceProvider SQL Anywhere nutzen, um
eigene Geschäftsvorgänge oder die Dritter auszuführen;
(v) Sie sind verantwortlich für SQL Anywhere,
Migration-Tools oder Software Dritter, die zum
Durchführen dieses Übergangs erforderlich sind; (vi) Sie
erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, Symantec
und iAnywhere, deren Direktoren und Angestellten,
Mitarbeiter und Subunternehmer schadlos zu halten im
Bezug auf Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden und
Kosten (inklusive angemessene Anwaltsgebühren), die
von Symantec oder iAnywhere aus einem Vertragsbruch
durch den Service Provider entstehen.
F. Sie haben SQL Anywhere in einem Paket oder
anderweitig in Kombination mit der lizenzierten Software
erhalten und Ihr Datenzugriff ist beschränkt auf die von
der lizenzierten Software erstellten bzw. genutzten Daten
(eine "Eingeschränkte Lizenz"). Sie dürfen die lizenzierten
Exemplare von SQL Anywhere nur in Zusammenhang
mit der lizenzierten Software nutzen, in deren Rahmen
sie zur Verfügung gestellt wurde. Der Zugriff auf Daten,
die zum Aktivieren der Funktionen der lizenzierten
Software nicht spezifisch erstellt wurden bzw. erforderlich
sind, stellt eine Verletzung dieser Lizenz dar. Sollte die
lizenzierte Software die Nutzung eines Data Mart oder
Data Warehouse erfordern, darf die lizenzierte Software
mit dem Data Mart bzw. Data Warehouse nur zum Zugriff
auf Daten, die zum Aktivieren der Funktionen der
lizenzierten Software nicht spezifisch erstellt wurden bzw.
erforderlich sind, genutzt werden. Eingeschränkte
Lizenzen dürfen nicht mit uneingeschränkten Lizenzen
kombiniert oder zusammen genutzt werden.
G. SQL Anywhere kann bestimmte Open
Source-Komponenten von Drittanbietern bzw. andere
kostenlose Komponenten ("Kostenlose Komponenten")
enthalten. Unter
http://www.sap.com/sybase-thirdpartylegal finden Sie
entsprechende Hinweise.
GLB ENT EULA TEMPLATE v.1.0_SEP_SEP
SBE_SNAC_31MAR2015
Anhang 1.
GPL License
The GNU General Public License (GPL)
Version 2, June 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307
USA
Everyone is permitted to copy and distribute verbatim
copies of this license document, but changing it is not
allowed.
Preamble
The licenses for most software are designed to take away
your freedom to share and change it. By contrast, the
GNU General Public License is intended to guarantee
your freedom to share and change free software--to make
sure the software is free for all its users. This General
Public License applies to most of the Free Software
Foundation's software and to any other program whose
authors commit to using it. (Some other Free Software
Foundation software is covered by the GNU Library
General Public License instead.) You can apply it to your
programs, too.
When we speak of free software, we are referring to
freedom, not price. Our General Public Licenses are
designed to make sure that you have the freedom to
distribute copies of free software (and charge for this
service if you wish), that you receive source code or can
get it if you want it, that you can change the software or
use pieces of it in new free programs; and that you know
you can do these things.
To protect your rights, we need to make restrictions that
forbid anyone to deny you these rights or to ask you to
surrender the rights. These restrictions translate to certain
responsibilities for you if you distribute copies of the
software, or if you modify it.
For example, if you distribute copies of such a program,
whether gratis or for a fee, you must give the recipients
all the rights that you have. You must make sure that they,
too, receive or can get the source code. And you must
show them these terms so they know their rights.
We protect your rights with two steps: (1) copyright the
software, and (2) offer you this license which gives you
legal permission to copy, distribute and/or modify the
software.
Also, for each author's protection and ours, we want to
make certain that everyone understands that there is no
warranty for this free software. If the software is modified
by someone else and passed on, we want its recipients
to know that what they have is not the original, so that
any problems introduced by others will not reflect on the
original authors' reputations.
Finally, any free program is threatened constantly by
software patents. We wish to avoid the danger that
redistributors of a free program will individually obtain
patent licenses, in effect making the program proprietary.
To prevent this, we have made it clear that any patent
must be licensed for everyone's free use or not licensed
at all.
The precise terms and conditions for copying, distribution
and modification follow.
TERMS AND CONDITIONS FOR COPYING,
DISTRIBUTION AND MODIFICATION
0. This License applies to any program or other work
which contains a notice placed by the copyright holder
saying it may be distributed under the terms of this
General Public License. The "Program", below, refers to
any such program or work, and a "work based on the
Program" means either the Program or any derivative
work under copyright law: that is to say, a work containing
the Program or a portion of it, either verbatim or with
modifications and/or translated into another language.
(Hereinafter, translation is included without limitation in
the term "modification".) Each licensee is addressed as
"you".
Activities other than copying, distribution and modification
are not covered by this License; they are outside its
scope. The act of running the Program is not restricted,
and the output from the Program is covered only if its
contents constitute a work based on the Program
(independent of having been made by running the
Program). Whether that is true depends on what the
Program does.
1. You may copy and distribute verbatim copies of the
Program's source code as you receive it, in any medium,
provided that you conspicuously and appropriately publish
on each copy an appropriate copyright notice and
disclaimer of warranty; keep intact all the notices that refer
to this License and to the absence of any warranty; and
give any other recipients of the Program a copy of this
License along with the Program.
You may charge a fee for the physical act of transferring
a copy, and you may at your option offer warranty
protection in exchange for a fee.
2. You may modify your copy or copies of the Program
or any portion of it, thus forming a work based on the
Program, and copy and distribute such modifications or
work under the terms of Section 1 above, provided that
you also meet all of these conditions:
a) You must cause the modified files to carry prominent
notices stating that you changed the files and the date of
any change.
b) You must cause any work that you distribute or publish,
that in whole or in part contains or is derived from the
Program or any part thereof, to be licensed as a whole at
no charge to all third parties under the terms of this
License.
c) If the modified program normally reads commands
interactively when run, you must cause it, when started
running for such interactive use in the most ordinary way,
to print or display an announcement including an
appropriate copyright notice and a notice that there is no
warranty (or else, saying that you provide a warranty) and
that users may redistribute the program under these
conditions, and telling the user how to view a copy of this
License. (Exception: if the Program itself is interactive but
does not normally print such an announcement, your work
based on the Program is not required to print an
announcement.)
These requirements apply to the modified work as a
whole. If identifiable sections of that work are not derived
from the Program, and can be reasonably considered
independent and separate works in themselves, then this
License, and its terms, do not apply to those sections
when you distribute them as separate works. But when
you distribute the same sections as part of a whole which
is a work based on the Program, the distribution of the
whole must be on the terms of this License, whose
permissions for other licensees extend to the entire whole,
and thus to each and every part regardless of who wrote
it.
Thus, it is not the intent of this section to claim rights or
contest your rights to work written entirely by you; rather,
the intent is to exercise the right to control the distribution
of derivative or collective works based on the Program.
In addition, mere aggregation of another work not based
on the Program with the Program (or with a work based
on the Program) on a volume of a storage or distribution
medium does not bring the other work under the scope
of this License.
3. You may copy and distribute the Program (or a work
based on it, under Section 2) in object code or executable
form under the terms of Sections 1 and 2 above provided
that you also do one of the following:
a) Accompany it with the complete corresponding
machine-readable source code, which must be distributed
under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium
customarily used for software interchange; or,
b) Accompany it with a written offer, valid for at least three
years, to give any third party, for a charge no more than
your cost of physically performing source distribution, a
complete machine-readable copy of the corresponding
source code, to be distributed under the terms of Sections
1 and 2 above on a medium customarily used for software
interchange; or,
c) Accompany it with the information you received as to
the offer to distribute corresponding source code. (This
alternative is allowed only for noncommercial distribution
and only if you received the program in object code or
executable form with such an offer, in accord with
Subsection b above.)
The source code for a work means the preferred form of
the work for making modifications to it. For an executable
work, complete source code means all the source code
for all modules it contains, plus any associated interface
definition files, plus the scripts used to control compilation
and installation of the executable. However, as a special
exception, the source code distributed need not include
anything that is normally distributed (in either source or
binary form) with the major components (compiler, kernel,
and so on) of the operating system on which the
executable runs, unless that component itself
accompanies the executable.
If distribution of executable or object code is made by
offering access to copy from a designated place, then
offering equivalent access to copy the source code from
the same place counts as distribution of the source code,
even though third parties are not compelled to copy the
source along with the object code.
4. You may not copy, modify, sublicense, or distribute the
Program except as expressly provided under this License.
Any attempt otherwise to copy, modify, sublicense or
distribute the Program is void, and will automatically
terminate your rights under this License. However, parties
who have received copies, or rights, from you under this
License will not have their licenses terminated so long as
such parties remain in full compliance.
5. You are not required to accept this License, since you
have not signed it. However, nothing else grants you
permission to modify or distribute the Program or its
derivative works. These actions are prohibited by law if
you do not accept this License. Therefore, by modifying
or distributing the Program (or any work based on the
Program), you indicate your acceptance of this License
to do so, and all its terms and conditions for copying,
distributing or modifying the Program or works based on
it.
6. Each time you redistribute the Program (or any work
based on the Program), the recipient automatically
receives a license from the original licensor to copy,
distribute or modify the Program subject to these terms
and conditions. You may not impose any further
restrictions on the recipients' exercise of the rights granted
herein. You are not responsible for enforcing compliance
by third parties to this License.
7. If, as a consequence of a court judgment or allegation
of patent infringement or for any other reason (not limited
to patent issues), conditions are imposed on you (whether
by court order, agreement or otherwise) that contradict
the conditions of this License, they do not excuse you
from the conditions of this License. If you cannot distribute
so as to satisfy simultaneously your obligations under this
License and any other pertinent obligations, then as a
consequence you may not distribute the Program at all.
For example, if a patent license would not permit
royalty-free redistribution of the Program by all those who
receive copies directly or indirectly through you, then the
only way you could satisfy both it and this License would
be to refrain entirely from distribution of the Program.
If any portion of this section is held invalid or
unenforceable under any particular circumstance, the
balance of the section is intended to apply and the section
as a whole is intended to apply in other circumstances.
It is not the purpose of this section to induce you to
infringe any patents or other property right claims or to
contest validity of any such claims; this section has the
sole purpose of protecting the integrity of the free software
distribution system, which is implemented by public
license practices. Many people have made generous
contributions to the wide range of software distributed
through that system in reliance on consistent application
of that system; it is up to the author/donor to decide if he
or she is willing to distribute software through any other
system and a licensee cannot impose that choice.
This section is intended to make thoroughly clear what is
believed to be a consequence of the rest of this License.
8. If the distribution and/or use of the Program is restricted
in certain countries either by patents or by copyrighted
interfaces, the original copyright holder who places the
Program under this License may add an explicit
geographical distribution limitation excluding those
countries, so that distribution is permitted only in or among
countries not thus excluded. In such case, this License
incorporates the limitation as if written in the body of this
License.
9. The Free Software Foundation may publish revised
and/or new versions of the General Public License from
time to time. Such new versions will be similar in spirit to
the present version, but may differ in detail to address
new problems or concerns.
Each version is given a distinguishing version number. If
the Program specifies a version number of this License
which applies to it and "any later version", you have the
option of following the terms and conditions either of that
version or of any later version published by the Free
Software Foundation. If the Program does not specify a
version number of this License, you may choose any
version ever published by the Free Software Foundation.
10. If you wish to incorporate parts of the Program into
other free programs whose distribution conditions are
different, write to the author to ask for permission. For
software which is copyrighted by the Free Software
Foundation, write to the Free Software Foundation; we
sometimes make exceptions for this. Our decision will be
guided by the two goals of preserving the free status of
all derivatives of our free software and of promoting the
sharing and reuse of software generally.
NO WARRANTY
11. BECAUSE THE PROGRAM IS LICENSED FREE OF
CHARGE, THERE IS NO WARRANTY FOR THE
PROGRAM, TO THE EXTENT PERMITTED BY
APPLICABLE LAW. EXCEPT WHEN OTHERWISE
STATED IN WRITING THE COPYRIGHT HOLDERS
AND/OR OTHER PARTIES PROVIDE THE PROGRAM
"AS IS" WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER
EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT
LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF
MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A
PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS TO
THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE
PROGRAM IS WITH YOU. SHOULD THE PROGRAM
PROVE DEFECTIVE, YOU ASSUME THE COST OF
ALL NECESSARY SERVICING, REPAIR OR
CORRECTION.
12. IN NO EVENT UNLESS REQUIRED BY APPLICABLE
LAW OR AGREED TO IN WRITING WILL ANY
COPYRIGHT HOLDER, OR ANY OTHER PARTY WHO
MAY MODIFY AND/OR REDISTRIBUTE THE PROGRAM
AS PERMITTED ABOVE, BE LIABLE TO YOU FOR
DAMAGES, INCLUDING ANY GENERAL, SPECIAL,
INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES
ARISING OUT OF THE USE OR INABILITY TO USE
THE PROGRAM (INCLUDING BUT NOT LIMITED TO
LOSS OF DATA OR DATA BEING RENDERED
INACCURATE OR LOSSES SUSTAINED BY YOU OR
THIRD PARTIES OR A FAILURE OF THE PROGRAM
TO OPERATE WITH ANY OTHER PROGRAMS), EVEN
IF SUCH HOLDER OR OTHER PARTY HAS BEEN
ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES.
END OF TERMS AND CONDITIONS
< START OF 'HOW TO APPLY' SECTION>
How to Apply These Terms to Your New Programs
If you develop a new program, and you want it to be of
the greatest possible use to the public, the best way to
achieve this is to make it free software which everyone
can redistribute and change under these terms.
To do so, attach the following notices to the program. It
is safest to attach them to the start of each source file to
most effectively convey the exclusion of warranty; and
each file should have at least the "copyright" line and a
pointer to where the full notice is found.
One line to give the program's name and a brief idea of
what it does.
Copyright (C) <year> <name of author>
This program is free software; you can redistribute it
and/or modify it under the terms of the GNU General
Public License as published by the Free Software
Foundation; either version 2 of the License, or (at your
option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be
useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even
the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS
FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General
Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General
Public License along with this program; if not, write to the
Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite
330, Boston, MA 02111-1307 USA
Also add information on how to contact you by electronic
and paper mail.
If the program is interactive, make it output a short notice
like this when it starts in an interactive mode:
Gnomovision version 69, Copyright (C) year name of
author Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO
WARRANTY; for details type `show w'. This is free
software, and you are welcome to redistribute it under
certain conditions; type `show c' for details.
The hypothetical commands `show w' and `show c' should
show the appropriate parts of the General Public License.
Of course, the commands you use may be called
something other than `show w' and `show c'; they could
even be mouse-clicks or menu items--whatever suits your
program.
You should also get your employer (if you work as a
programmer) or your school, if any, to sign a "copyright
disclaimer" for the program, if necessary. Here is a
sample; alter the names:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in
the program `Gnomovision' (which makes passes at
compilers) written by James Hacker.
signature of Ty Coon, 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
This General Public License does not permit incorporating
your program into proprietary programs. If your program
is a subroutine library, you may consider it more useful
to permit linking proprietary applications with the library.
If this is what you want to do, use the GNU Library
General Public License instead of this License.
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