Symantec™ Endpoint Protection und Symantec Network Access Control Symantec-Software-Lizenzvereinbarung Symantec Software-Lizenzvereinbarung DIE SYMANTEC CORPORATION BZW. IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN (IM WEITEREN ALS "SYMANTEC" BEZEICHNET) GEWÄHREN IHNEN ALS DER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON ODER DEM UNTERNEHMEN, DIE BZW. DAS DIE LIZENZIERTE SOFTWARE VERWENDEN WIRD (IM WEITEREN ALS "SIE" ODER "IHRE" BZW. "SEINE" BEZEICHNET), DIE LIZENZ FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE AUSSCHLIESSLICH UNTER DER BEDINGUNG, DASS SIE SÄMTLICHE BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG ANNEHMEN. LESEN SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE LIZENZIERTE SOFTWARE VERWENDEN. DIESE VEREINBARUNG STELLT EINEN RECHTMÄSSIGEN UND DURCHSETZBAREN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND SYMANTEC DAR. DURCH ÖFFNEN DER VERPACKUNG ODER DER VERSIEGELUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH STIMME ZU" ODER "JA" ODER EINE SONSTIGE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG AUF ELEKTRONISCHEM WEG SOWIE DURCH LADEN ODER SONSTIGE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE NEHMEN SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG AN. WENN SIE DEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE "NICHT ZUSTIMMEN " ODER "NEIN" ODER ERKLÄREN SIE AUF ANDERE ART UND WEISE, DASS SIE DIE BESTIMMUNGEN NICHT ANNEHMEN, UND VERWENDEN SIE DIE LIZENZIERTE SOFTWARE NICHT WEITER. DIE UNTER "DEFINITIONEN" AUFGEFÜHRTEN BEGRIFFE HABEN, SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, DIE DORT FESTGELEGTE BEDEUTUNG UND KÖNNEN JE NACH ZUSAMMENHANG IM SINGULAR ODER PLURAL AUFTRETEN. 1. Definitionen: "Content-Updates" bezieht sich auf von bestimmten Symantec-Produkten verwendeten Inhalt, der von Zeit zu Zeit aktualisiert wird. Dazu gehören unter anderem: aktualisierte Antispyware-Definitionen für Antispyware-Produkte; aktualisierte Antispam-Regeln für Antispam-Produkte; aktualisierte Virendefinitionen für Virenschutz- und Crimeware-Produkte; aktualisierte URL-Listen für Content Filtering- und Antiphishing-Produkte; aktualisierte Firewall-Regeln für Firewall-Produkte; aktualisierte Intrusion Detection-Daten für Intrusion Detection-Produkte; aktualisierte Listen authentifizierter Websites für Produkte zur Authentifizierung von Websites; aktualisierte Richtlinieneinhaltungs-Updates für Produkte zur Richtlinieneinhaltung und aktualisierte Schwachstellensignaturen für Schwachstellenanalyse-Produkte. "Dokumentation" bezieht sich auf die von Symantec zusammen mit der Lizenzierten Software bereitgestellte Benutzerdokumentation. "Lizenzinstrument" bezieht sich auf eines oder mehrere der zugehörigen Dokumente, die Ihre Lizenzrechte an der lizenzierten Software näher definieren: ein Symantec-Lizenzzertifikat bzw. ein vergleichbares von Symantec ausgestelltes Lizenzdokument oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Symantec, das bzw. die diese Lizenzvereinbarung begleitet, ihr vorausgeht oder nachfolgt. "Lizenzierte Software" bezeichnet das Symantec-Softwareprodukt in Form von Objektcode, das diese Lizenzvereinbarung begleitet, einschließlich jeglicher Dokumentation, die in der Software enthalten bzw. zur Nutzung der Software bereitgestellt oder zusammen mit dieser Lizenzvereinbarung ausgehändigt wird. "Supportzertifikat" bezeichnet das von Symantec ausgestellte Zertifikat, mit dem Ihr Kauf der betreffenden Maintenance-/Supportleistungen von Symantec für die Lizenzierte Software bestätigt wird. "Upgrade" bezieht sich auf jedwede Version der Lizenzierten Software, die offiziell herausgegeben wurde und die vorhergehende Version der Lizenzierten Software auf der Preisliste von Symantec gemäß den dann gültigen Upgrade-Richtlinien von Symantec ersetzt. "Nutzungsstufe" bezieht sich auf die Nutzungsparameter oder das Lizenzmodell (das, soweit zutreffend, Betriebssystem-, Hardwaresystem-, Anwendungs- oder Computerebenenbeschränkungen enthalten kann), nach der/dem Symantec das Recht zur Nutzung der Lizenzierten Software misst, preislich festlegt und verkauft und die/das zum Zeitpunkt der Bestellungsabgabe für diese Lizenzierte Software in Kraft ist, wie in dieser Lizenzvereinbarung und dem zugehörigen Lizenzinstrument beschrieben. 2. Lizenz: Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen Symantec die folgenden Rechte: (i) eine (ausgenommen anders lautender Bestimmungen in Abschnitt 16.1) nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Lizenzierten Software zum alleinigen Zweck der Unterstützung Ihrer internen Unternehmensabläufe in den Mengen und auf den Nutzungsstufen, die in dieser Lizenzvereinbarung und dem zugehörigen Lizenzinstrument beschrieben sind; und (ii) das Recht zum Anfertigen einer einzigen nicht installierten Kopie der Lizenzierten Software zu Archivierungszwecken, die Sie zu Systemwiederherstellungszwecken (d.h., wenn die primäre Installation der Lizenzierten Software nicht für eine Nutzung verfügbar ist) nutzen und installieren dürfen. 2.1. Term: Die unter der vorliegenden Lizenzvereinbarung gewährte Lizenz für die Lizenzierte Software ist zeitlich unbegrenzt gültig (gemäß Abschnitt 14), soweit in Abschnitt 17 nicht anders angegeben oder sofern Sie die Lizenzierte Software nicht mit zeitlich begrenzter Gültigkeit erworben haben, z.B. in Form eines Abonnements oder als laufzeitbasierte Lizenz für die auf dem zugehörigen Lizenzinstrument angegebene Dauer. Wenn Sie die Lizenzierte Software mit zeitlich begrenzter Gültigkeit erworben haben, enden Ihre Rechte auf Nutzung der Lizenzierten Software mit dem geltenden Ablaufdatum, das auf dem zugehörigen Lizenzinstrument angegeben ist, und Sie stellen die Nutzung der Lizenzierten Software zu diesem geltenden Ablaufdatum ein. 3. Lizenzbeschränkungen: Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Symantec ist Ihnen das Durchführen, Veranlassen oder Zulassen von Folgendem untersagt: (i) Nutzung, Kopieren, Änderung, Vermietung, Untervermietung, Vergabe von Unterlizenzen oder Übertragung der Lizenzierten Software soweit nicht ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung festgelegt; (ii) Erstellen abgeleiteter Werke, die auf dieser Lizenzierten Software basieren; (iii) Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Disassemblierung oder Dekompilierung der Lizenzierten Software (mit der Ausnahme, dass Sie die Lizenzierte Software ausschließlich zu Interoperabilitätszwecken in dem gesetzlich zulässigen Ausmaß und unter strikter Einhaltung diesbezüglicher gesetzlicher Bestimmungen dekompilieren dürfen); (iv) Nutzung der Software in Verbindung mit Servicebüro-, Gebäudeverwaltungs-, Timeshare-, Dienstanbieter- oder ähnlichen Aktivitäten, in deren Rahmen Sie die Lizenzierte Software zum Vorteil Dritter nutzen; (v) Nutzung der Lizenzierten Software durch Dritte; (vi) Nutzung einer Version der Lizenzierten Software, die neueren Datums ist als die zu dieser Lizenzvereinbarung gehörende Version, es sei denn, Sie haben das Recht auf Nutzung einer solchen neueren Version über ein Lizenzinstrument oder ein Supportzertifikat separat erworben; oder (vii) Nutzung der Lizenzierten Software über die Menge und die Nutzungsstufe hinaus, für die Ihnen unter dieser Lizenzvereinbarung oder dem zugehörigen Lizenzinstrument eine Lizenz erteilt wurde. 4. Schutzrechte: Die Lizenzierte Software ist Eigentum der Firma Symantec oder deren Lizenzgeber und ist durch nationale Gesetze und internationale Verträge urheberrechtlich geschützt. Symantec und deren Lizenzgeber bleiben Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessensansprüche an der Lizenzierten Software einschließlich sämtlicher Kopien, Verbesserungen, Erweiterungen, Änderungen und abgeleiteten Werke der Lizenzierten Software. Ihre Rechte zur Nutzung der Lizenzierten Software sind auf die ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte beschränkt. Alle Ihnen nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben bei Symantec und/oder deren Lizenzgebern. 5. Content-Updates: Beim Kauf eines Maintenance-/Supportangebots von Symantec, das aus den auf Ihrem Supportzertifikat angegebenen Content-Updates besteht oder diese enthält, wird Ihnen als Teil der Lizenzierten Software das Recht gewährt, die Content-Updates zu nutzen, sobald diese den Endkunden von Symantec, die ein solches Maintenance-/Supportangebot für die auf dem zugehörigen Supportzertifikat angegebene Dauer erworben haben, generell zur Verfügung gestellt werden. Diese Lizenzvereinbarung berechtigt Sie nicht zu anderweitigem Erwerb und zu anderweitiger Verwendung von Content-Updates. 6. Upgrades/Crossgrades: Symantec behält sich das Recht vor, darauf zu bestehen, dass Upgrades (falls verfügbar) der Lizenzierten Software nur in der auf dem zugehörigen Lizenzinstrument angegebenen Menge erworben werden können. Ein Upgrade zu einer bestehenden Lizenz wirkt sich nicht dahingehend aus, dass es die Zahl der Lizenzen erhöht, zu deren Nutzung Sie berechtigt sind. Wenn Sie darüber hinaus ein Upgrade einer Lizenz für eine Lizenzierte Software vornehmen oder eine Lizenz für eine auf dem zugehörigen Lizenzinstrument aufgelistete Lizenzierte Software erwerben, um ein Crossgrade für eine bestehende Lizenz durchzuführen (d.h., um deren Funktionalität zu erweitern und/oder um sie auf ein neues Betriebssystem, eine neue Hardwareebene oder ein neues Lizenzerfassungssystem zu übertragen), stellt Symantec das zugehörige Lizenzinstrument unter der Bedingung aus, dass Sie die Nutzung der Originallizenz einstellen. Jedes derartige Lizenz-Upgrade oder -Crossgrade wird gemäß den Symantec-Richtlinien bereitgestellt, die zum Zeitpunkt der Bestellung gelten. Diese Lizenzvereinbarung stellt keine separate Erteilung zusätzlicher Lizenzen über die von Ihnen erworbenen Lizenzen hinaus dar, die von Symantec gemäß den Angaben auf dem zugehörigen Lizenzinstrument autorisiert wurden. 7. Haftungsbeschränkung: 7.1. Garantie auf Medien: Wenn Symantec Ihnen die Lizenzierte Software auf physischen Medien bereitstellt, garantiert Symantec für die Dauer von neunzig (90)Tagen ab dem Datum der Auslieferung, dass die magnetischen Medien, auf denen die Lizenzierte Software aufgezeichnet ist, bei normaler Nutzung keine Mängel aufweisen. Innerhalb des Garantiezeitraums an Symantec zurückgegebene fehlerhafte Medien werden von Symantec kostenlos ersetzt. Die oben genannte Garantie gilt nicht, wenn die Medien mit der Lizenzierten Software als Folge einer unberechtigten Nutzung der Lizenzierten Software fehlerhaft geworden sind. DIE VORGENANNTEN AUSFÜHRUNGEN STELLEN IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF BEI NICHTEINHALTUNG DIESER GARANTIE DURCH SYMANTEC DAR. 7.2. Garantie auf Funktionsfähigkeit: Symantec garantiert für die Dauer von neunzig (90)Tagen ab dem Datum der Auslieferung, dass die Lizenzierte Software in dem bei Lieferung von Symantec befindlichen Zustand und bei Nutzung in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der Dokumentation im Wesentlichen gemäß den Ausführungen der Dokumentation funktioniert. Wenn die Lizenzierte Software diese Garantie nicht erfüllt und Sie Symantec von einer solchen Nichterfüllung innerhalb der Garantiefrist von neunzig (90)Tagen unterrichten, unternimmt Symantec einen der folgenden Schritte, über den nach Symantecs eigenem Ermessen entschieden wird: entweder (i) die Nachbesserung der Lizenzierten Software, (ii) das Ersetzen der Lizenzierten Software durch Software mit im Wesentlichen gleicher Funktionalität oder (iii) Kündigung der Lizenzvereinbarung und Rückerstattung der Lizenzgebühren, die für die nicht einwandfrei funktionierende Lizenzierte Software entrichtet wurden. Ausdrücklich ausgeschlossen von der oben genannten Garantie sind Mängel, die durch Unfall, Missbrauch, unbefugte Reparatur, Änderungen oder Erweiterungen bzw. durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. DIE VORGENANNTEN AUSFÜHRUNGEN STELLEN IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF BEI NICHTEINHALTUNG DIESER GARANTIE DURCH SYMANTEC DAR. 8. Garantieausschluss: SOWEIT DIES DIE GELTENDEN GESETZE ZULASSEN STELLEN DIE GARANTIEN IN DEN ABSCHNITTEN 7.1 UND 7.2 IHRE AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN DAR UND GELTEN ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN IN BEZUG AUF VERKÄUFLICHKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTÜBERTRETUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM. SYMANTEC GIBT KEINE ZUSAGEN ODER GARANTIEN, DASS DIE LIZENZIERTE SOFTWARE, DIE CONTENT-UPDATES ODER DIE UPGRADES IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER DASS DER BETRIEB ODER DIE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, DER CONTENT-UPDATES UND DER UPGRADES UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI FUNKTIONIEREN. JE NACH LAND ODER STAAT KÖNNEN SIE WEITERE ODER ANDERE GARANTIERECHTE HABEN. 9. Haftungsbeschränkung: SOWEIT DIES DIE GELTENDEN GESETZE ZULASSEN UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINER DER HIERIN DARGELEGTEN RECHTSBEHELFE SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT, SIND SYMANTEC ODER DEREN LIZENZGEBER, HÄNDLER, ZULIEFERER ODER VERTRETER IN KEINEM FALL ERSATZPFLICHTIG FÜR (i) IRGENDWELCHE KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZ- ODER AUSTAUSCHGÜTERN UND -SERVICES, ENTGANGENE GEWINNE, PRODUKTIONSAUSFÄLLE, UMSATZEINBUSSEN, NICHT ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN, VERLUST VON ANSEHEN ODER ERWARTETE EINSPARUNGEN ODER VERSCHWENDETE ARBEITSZEIT VON FÜHRUNGSKRÄFTEN UND MITARBEITERN; ODER FÜR (ii) IRGENDWELCHE INDIREKTEN, FOLGE- ODER ÄHNLICHEN SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DIREKT ODER INDIREKT AUS DEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG ENTSTEHEN, UND ZWAR AUCH DANN NICHT, WENN SYMANTEC ODER DEREN LIZENZGEBER, HÄNDLER, ZULIEFERER ODER VERTRETER VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN SIND. IN JEDEM FALL IST DIE HAFTUNG VON SYMANTEC AUF DIE HÖHE DER GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE SIE FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE, AUF DIE SICH DER ANSPRUCH BEZIEHT, ENTRICHTET HABEN. KEINE DER IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN SOLL BEWIRKEN, DASS SYMANTECS HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER FÜR FAHRLÄSSIG VERURSACHTE TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN SOWIE FÜR JEDWEDE ANDEREN HAFTUNGSANSPRÜCHE, DIE NACH GELTENDEN GESETZEN NICHT AUSSCHLIESSBAR ODER EINSCHRÄNKBAR SIND, AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WIRD. DER OBEN DARGELEGTE AUSSCHLUSS UND DIE BESCHRÄNKUNG SIND UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DIE LIZENZIERTE SOFTWARE, CONTENT-UPDATES ODER UPGRADES AKZEPTIEREN ODER NICHT. 10. Maintenance/Support: Symantec ist unter dieser Lizenzvereinbarung nicht zur Bereitstellung von Maintenance/Support für die Lizenzierte Software verpflichtet. Jegliche für die Lizenzierte Software erworbenen Maintenance-/Supportleistungen unterliegen den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Maintenance-/Supportrichtlinien von Symantec. 11. Software-Evaluierung: Falls Ihnen die Lizenzierte Software zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird und Sie eine Evaluierungsvereinbarung mit Symantec für die Lizenzierte Software besitzen, unterliegen Ihre Rechte zur Evaluierung der Lizenzierten Software den Bestimmungen dieser Evaluierungsvereinbarung. Wenn Sie keine Evaluierungsvereinbarung mit Symantec für die Lizenzierte Software besitzen und Ihnen die Lizenzierte Software zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird, dann gelten die nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen. Symantec gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, zeitlich beschränkte, gebührenfreie und nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Lizenzierten Software ausschließlich für die interne Evaluierung, was die Verwendung der Software zu Produktionszwecken ausschließt. Die Evaluierungslizenz endet (i) mit dem Enddatum des zuvor festgelegten Evaluierungszeitraums, sofern in der Lizenzierten Software ein Evaluierungszeitraum vorgegeben ist, oder (ii) sechzig (60)Tage nach dem Datum Ihrer Erstinstallation der Lizenzierten Software, wenn kein Evaluierungszeitraum in der Lizenzierten Software ("Evaluierungszeitraum") vorgegeben wurde. Die Lizenzierte Software darf nicht übertragen werden und sie wird Ihnen "wie geliefert" ohne jede Gewährleistung bereitgestellt. Sie sind alleinig dafür verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zur Erstellung eines Backups Ihres Systems sowie andere Maßnahmen zum Schutz vor Datei- oder Datenverlust zu ergreifen. Die Lizenzierte Software kann einen automatischen Deaktivierungsmechanismus enthalten, der ihre Nutzung nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums verhindert. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums für die Lizenzierte Software dürfen Sie die Lizenzierte Software nicht mehr verwenden und müssen alle Kopien der Lizenzierten Software vernichten. Ansonsten gelten alle anderen Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung für Ihre Evaluierung der Lizenzierten Software wie in dieser Vereinbarung erlaubt. 12. Eingeschränkte Rechte der US-Regierung: Diese Lizenzierte Software wird als kommerzielle Computersoftware nach FAR 12.212 angesehen und unterliegt, je nach Anwendbarkeit, eingeschränkten Rechten gemäß der Definition in FAR-Abschnitt 52.227-19 "Commercial Computer Software – Restricted Rights" und DFARS 227.7202, "Rights in Commercial Computer Software or Commercial Computer Software Documentation" sowie etwaigen Nachfolgebestimmungen. Jegliche Verwendung, Änderung, Reproduktion, Veröffentlichung, Vorführung, Demonstration oder Offenlegung der Lizenzierten Software durch die US-Regierung erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung. 13. Exportbeschränkungen. Sie erkennen an, dass die Lizenzierte Software sowie die zugehörigen technischen Daten und Services (zusammenfassend als "Kontrollgesetzen unterliegende Technologie" bezeichnet) den Import- und Exportgesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere den Export Administration Regulations (US-Bestimmungen zur Verwaltung des Exports, EAR), sowie jedes Landes unterliegen, in das Kontrollgesetzen unterliegende Technologie importiert oder aus dem sie wiederausgeführt ("re-exportiert") wird. Sie erklären sich des Weiteren damit einverstanden, alle relevanten Gesetze einzuhalten und keine Kontrollgesetzen unterliegende Technologie unter Verstoß gegen US-Gesetze an Länder, Organisationen oder Personen zu exportieren, für die eine Exportlizenz oder andere behördliche Genehmigung erforderlich ist. Alle Symantec-Produkte einschließlich der Kontrollgesetzen unterliegenden Technologie dürfen nicht in die Länder Kuba, Nordkorea, Iran, Syrien und Sudan oder in ein anderes Land, das Handelssanktionen unterliegt, exportiert bzw. wiederausgeführt ("re-exportiert") werden. Sie erklären sich damit einverstanden, keine Kontrollgesetzen unterliegende Technologie für den Einsatz mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen bzw. mit Raketen, Drohnen oder Weltraumträgerraketen, die als Träger solcher Waffen dienen können, zu exportieren oder zu verkaufen. 14. Kündigung: Diese Lizenzvereinbarung endet, wenn darin enthaltene Bestimmungen durch den Lizenznehmer verletzt werden. Im Fall der Kündigung sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Lizenzierten Software mit sofortiger Wirkung einzustellen und sämtliche davon bestehenden Kopien zu zerstören. 15. Weiterbestehen: Die folgenden Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung bleiben auch über die Beendigung dieser Lizenzvereinbarung hinaus bestehen: Definitionen, Lizenzbeschränkungen und andere Beschränkungen der Nutzung geistigen Eigentums, Schutzrechte, Garantieausschluss, Haftungsbeschränkung, Beschränkte Rechte der US-Regierung, Exportbeschränkungen, Weiterbestehen und Allgemein. 16. Allgemeines: 16.1. Keine Übertragung: Sie sind nicht berechtigt, die hierin gewährten Rechte oder diese Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise auf vertraglicher, gesetzlicher oder anderweitiger Grundlage ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Symantec abzutreten. 16.2. Einhaltung geltender Gesetze: Sie verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze, Regeln und Bestimmungen in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Lizenzierten Software und sind alleinig für deren Einhaltung verantwortlich. 16.3. Prüfung: Ein von Symantec bestellter und Ihnen zumutbarer Wirtschaftsprüfer kann nach rechtzeitiger Ankündigung und während der normalen Geschäftszeiten, jedoch nicht häufiger als einmal im Jahr, Ihre Unterlagen und Installationen überprüfen, um zu bestätigen, dass Ihre Nutzung der Lizenzierten Software mit dieser Lizenzvereinbarung und dem zugehörigen Lizenzinstrument in Einklang steht. Die Kosten einer solchen Prüfung werden von Symantec getragen, es sei denn, die Prüfung ergibt, dass der Wert der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers Ihrer nicht konformen Softwareinstallationen mehr als fünf Prozent (5%) des Werts der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers Ihrer konformen Softwareinstallationen ausmacht. In diesem Fall müssen Sie nicht nur die entsprechenden Lizenzen für überzählige Installationen der Lizenzierten Software nachträglich erwerben, sondern auch Symantec die Ausgaben für die vom Prüfer berechneten angemessenen Prüfgebühren erstatten. 16.4. Geltende Gesetze; Durchsetzbarkeit; Verzicht: Wenn Sie sich in Nord- oder Südamerika befinden, unterliegt diese Lizenzvereinbarung der Gesetzgebung des US-Bundesstaats Kalifornien in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn Sie sich in China befinden, unterliegt diese Lizenzvereinbarung der Gesetzgebung der Volksrepublik China. Andernfalls unterliegt diese Lizenzvereinbarung den Gesetzen von England. Diese Gesetze gelten ungeachtet etwaiger Vorschriften seitens des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und ohne Berücksichtigung von Regeln zu Gesetzeskonflikten. Sofern eine Klausel dieser Lizenzvereinbarung für ganz oder teilweise unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Klausel bis zum maximal möglichen Umfang durchgesetzt. Die anderen Klauseln dieser Lizenzvereinbarung bleiben im vollen Umfang gültig und in Kraft. Ein Verzicht auf die Wahrnehmung der Rechte bei einem Vertragsbruch oder einer Nichterfüllung unter dieser Lizenzvereinbarung stellt keinen Verzicht auf die Wahrnehmung der Rechte bei einem künftigen Vertragsbruch oder einer künftigen Nichterfüllung dar. 16.5. Programme von Drittanbietern: Diese Lizenzierte Software enthält möglicherweise Softwareprogramme von Drittanbietern ("Programme von Drittanbietern"), die unter Open-Source-Lizenzen oder Lizenzen kostenloser Software verfügbar sind. Diese Lizenzvereinbarung ändert keine der Rechte oder Verpflichtungen, die sich für Sie eventuell aus Open-Source-Lizenzen oder Lizenzen kostenloser Software ergeben. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in solchen Lizenzen, gelten die Ausführungen zum Garantieausschluss und zur Haftungsbeschränkung in dieser Lizenzvereinbarung auch für Programme von Drittanbietern. 16.6. Kundenservice: Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung haben oder sich aus anderen Gründen mit Symantec in Verbindung setzen wollen, wenden Sie sich bitte an: (I) Symantec Enterprise Customer Care, 555 International Way, Springfield, Oregon 97477, USA, (ii) Symantec Enterprise Customer Care Center, PO BOX 5689, Dublin 15, Irland, oder (iii) Symantec Enterprise Customer Care, 1 Julius Ave, North Ryde, NSW 2113, Australien. 16.7. Gesamtheit der Vereinbarungen: Diese Lizenzvereinbarung und alle zugehörigen Lizenzinstrumente stellen die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Symantec hinsichtlich der Lizenzierten Software dar und treten an die Stelle aller vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Vorschläge und Zusagen bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung. Diese Lizenzvereinbarung hat Vorrang vor widersprüchlichen oder zusätzlichen Bestimmungen jeder Bestellung, jedes Bestellformulars, jeder Bestätigung oder jedes anderen von Ihnen ausgefertigten Dokuments, auch wenn dieses unterschrieben und zurückgeschickt wurde. Diese Lizenzvereinbarung kann nur durch ein Lizenzinstrument geändert werden, das dieser Lizenzvereinbarung beiliegt oder ihr folgt. 17. Zusätzliche Bestimmungen und Bedingungen: Ihre Nutzung der Lizenzierten Software unterliegt den obigen Ausführungen sowie den nachstehenden Bestimmungen und Bedingungen. 17.1. ZUSÄTZLICHE DEFINITIONEN. "Server" bezeichnet ein Einzelsystem oder einen einzelnen Computer, das/der als Service oder Ressource für Clientcomputer durch Bereitstellen von Ressourcen innerhalb der Netzwerkinfrastruktur dient. Ein Server kann Serversoftware für andere Computer oder Geräte ausführen. "Terabyte" bezeichnet die Gesamtmenge an nicht komprimierter Datenspeicherkapazität und/oder Computerspeicher, die/der von der Lizenzierten Software verwaltet werden. EinTerabyte entspricht 1.024Gigabyte Daten. "Benutzer" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson und/oder ein Gerät, die/das von Ihnen autorisiert wurde, die Lizenzierte Software zu nutzen, und/oder von der Nutzung der Lizenzierten Software profitiert, oder auf die Person und/oder das Gerät, die/das tatsächlich einen Teil der Lizenzierten Software verwendet. "SEP" steht für Symantec Endpoint Protection. "SEP SBE" steht für Symantec Endpoint Protection Small Business Edition, eine von Symantec angebotene Hybridlösung aus vor Ort installierter Software und Cloud-basiertem Serviceangebot. "SEP SBE 12.x" steht ausschließlich für die vor Ort installierte Softwareversion von Symantec Endpoint Protection Small Business Edition ausschließlich des Cloud-basierten Modells. Bezugnahmen auf "Symantec Endpoint Protection" (oder "SEP") schließen "SEP SBE 12.x" mit ein, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. "SNAC" steht für Symantec Network Access Control. 17.2. ZUSÄTZLICHE LIZENZRECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. 17.2.A. Sie sind berechtigt, die Lizenzierte Software für die Anzahl der lizenzierten Benutzer und auf den Nutzungsstufen zu verwenden, für die Ihnen von Symantec unter dieser Lizenzvereinbarung eine Lizenz erteilt wurde und die in dem zugehörigen Lizenzinstrument festgelegt sind. Das Lizenzinstrument dient in diesem Fall als Nachweis dafür, dass Sie zur Herstellung und Verwendung solcher Kopien berechtigt sind. 17.2.B. Wenn im Lizenzinstrument festgelegt ist, dass Sie eine Lizenz für Symantec Endpoint Protection for Network Servers oder Symantec Endpoint Protection Small Business for Network Servers ("SEP Network Server") erhalten haben, dann sind Sie berechtigt, SEP Network Server auf der Anzahl Server und auf den Nutzungsstufen zu verwenden, für die Ihnen von Symantec unter dieser Lizenzvereinbarung eine Lizenz erteilt wurde und die in dem zugehörigen Lizenzinstrument festgelegt sind. Das Lizenzinstrument dient in diesem Fall als Nachweis dafür, dass Sie zur Herstellung und Verwendung solcher Kopien berechtigt sind. 17.2.C. Wenn im Lizenzinstrument festgelegt ist, dass Sie eine Lizenz für Symantec Endpoint Protection for EMC ("SEP EMC") erhalten haben, dann sind Sie berechtigt, SEP EMC für die Anzahl Terabyte und auf den Nutzungsstufen zu verwenden, für die Ihnen von Symantec unter dieser Lizenzvereinbarung eine Lizenz erteilt wurde und die in dem zugehörigen Lizenzinstrument festgelegt sind. Das Lizenzinstrument dient in diesem Fall als Nachweis dafür, dass Sie zur Herstellung und Verwendung solcher Kopien berechtigt sind. 17.3. "Symantec Endpoint Protection"-Instanzen 17.3.A Instanzen Ungeachtet gegenteiliger Angaben in dieser Lizenzvereinbarung muss jede aktive Instanz (physisch bzw. virtuell) der lizenzierten Software lizenziert sein. Sie erstellen eine "Instanz" der Software durch Ausführen des Einrichtungs- oder Installationsverfahrens der Software. Sie erstellen ebenfalls eine "Instanz" der Software, wenn eine vorhandene Instanz der Software dupliziert wird. Verweise auf die "Lizenzierte Software" schließen "Instanzen" der Lizenzierten Software ein. Sie "führen eine Instanz der Software aus", indem Sie die Software in den Speicher laden und eine oder mehrere darin enthaltene Anweisungen ausführen. Wird eine Instanz ausgeführt, gilt sie so lange als ausgeführt (unabhängig davon, ob ihre Anweisungen weiterhin ausgeführt werden oder nicht) bis sie aus dem Speicher entfernt wird. 17.3.B Terminalserver Wenn Sie eine Lizenz der lizenzierten Software für den Einsatz auf einem Hardwaregerät bzw. einem Server erwerben, das bzw. der Endgeräten einen gemeinsamen Verbindungspunkt zu einem lokalen Netzwerk bzw. einem WAN zur Verfügung stellt ("Lizenzierter Terminalserver"), und auf diese lizenzierten Terminalserver durch Endgeräte zugegriffen wird, auf denen die lizenzierte Software nicht installiert ist ("Thin Clients"), dann gilt jeder Thin Client, der auf einen lizenzierten Terminalserver zugreift, als eine "Instanz" und muss eine gültige Lizenz für die lizenzierten Software haben. Wenn auf Ihre lizenzierten Terminalserver durch Endgeräte zugegriffen wird, auf denen die lizenzierte Software installiert ist ("Thick Clients"), stellt ein Zugriff auf die lizenzierten Terminalserver durch Thick Clients keine zusätzliche Instanz dar und es sind keine zusätzlichen Lizenzen erforderlich. 17.4. Symantec Endpoint Protection– "Windows XP-Modus"-Funktion. Ungeachtet der Klauseln in Abschnitt17.2 gilt: Wenn Sie den SEP-Agenten auf dem Microsoft Windows 7-Betriebssystem ("Windows7") verwenden und dieses Windows7-Betriebssystem, auf dem Sie den SEP-Agenten ausführen, die Nutzung der "Windows XP-Modus"-Funktion zulässt, dann gilt Folgendes: Sie müssen für jede ausgeführte Instanz (physisch und/oder virtuell) des SEP-Agenten eine Lizenz besitzen, mit der Ausnahme, dass Sie eine (1)einzelne zusätzliche Instanz des SEP-Agenten unter Verwendung der "Windows XP-Modus"-Funktion ausführen dürfen, ohne dafür eine zusätzliche Lizenzgebühr zu zahlen. Um zwei (2) oder mehr zusätzliche Instanzen des SEP-Agenten unter der "Windows XP-Modus"-Funktion auszuführen, müssen Sie die entsprechenden zusätzlichen Lizenzgebühren für jede zusätzliche Lizenz entrichten. 17.5. Symantec Endpoint Protection – Funktion "Microsoft Enterprise Desktop Virtualization (MED-V)" Unbeschadet der Klauseln in Abschnitt 17.2 gilt, falls Sie den SEP-Agenten auf dem Betriebssystem Microsoft Windows 7 ("Windows") verwenden und das entsprechende Windows 7-System, auf welchem der SEP-Agent ausgeführt wird, die Verwendung der Microsoft Enterprise Desktop Virtualization ("MED-V")-Funktion zulässt, Folgendes: Jede laufende Instanz (physisch und/oder virtuell) des SEP-Agenten muss lizenziert sein. Sie dürfen jedoch eine (1) einzige zusätzliche Instanz des SEP-Agenten mithilfe der "MED-V"-Funktion ausführen, ohne eine zusätzliche Lizenzgebühr zu bezahlen. Um zwei (2) oder mehr zusätzliche Instanzen des SEP-Agenten unter der "MED-V"-Funktion auszuführen, müssen Sie die entsprechenden zusätzlichen Lizenzgebühren für jede zusätzliche Lizenz entrichten. 17.6. Symantec Protection Suite – Verwenden von Symantec Network Access Control. Wenn Sie Lizenzen für SNAC als Bestandteil von Symantec Protection Suite Enterprise Edition oder Symantec Protection Suite Enterprise Edition for Endpoints erworben haben, sind Sie berechtigt, die Selbstdurchsetzungsfunktion (Self-Enforcement) von SNAC zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, irgendwelche anderen Funktionen von SNAC zu verwenden. Wenn Sie Lizenzen für SNAC als Bestandteil von Symantec Protection Suite Enterprise Edition for Gateway erworben haben, sind Sie ausschließlich berechtigt, die Gateway Enforcement-Funktion und On-Demand-Client-Funktionen von SNAC zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, irgendwelche anderen Funktionen von SNAC zu verwenden. 17.7. Symantec Endpoint Protection Small Business Edition. Wenn Sie Symantec Endpoint Protection Small Business Edition ") wie in der geltenden Lizenzvereinbarung angegeben, lizenziert haben, können Sie entweder die Cloud-Verwaltungs- oder die Vor-Ort-Option von SEP SBE jederzeit innerhalb des Gültigkeitszeitraums bereitstellen, aber nicht beide Optionen gleichzeitig. Alle Benutzer von SEP SBE müssen unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Lizenzen dieselbe Option nutzen. Die Vor-Ort-Option von SEP SBE unterliegt dieser Lizenzvereinbarung und Ihr Recht, die Vor-Ort-Option von SEP SBE zu nutzen, erlischt nach Ablauf der darin angegebenen Gültigkeitsdauer bzw. nach Ablauf einer etwaigen Verlängerung. Wenn Sie die Vor-Ort-Option von SEP SBE bereitstellen, müssen Sie innerhalb von neunzig (90) Tagen der Verfügbar eines Updates auf die neueste Version aktualisieren. Die Cloud-Verwaltungs-Option von SEP SBE unterliegt dieser Lizenzvereinbarung und der Beschreibung des Diensts unter www.symanteccloud.com/documents.aspx. Ihr Recht, die Cloud-Verwaltungs-Option von SEP SBE zu nutzen, erlischt nach Ablauf der darin angegebenen Gültigkeitsdauer bzw. nach Ablauf einer etwaigen Verlängerung. Wenn Sie von einer Bereitstellungsoption zu einer anderen wechseln, gilt eine Kulanzfrist von sechzig (60) Tagen, um diese Umstellung vorzunehmen. Wenn Sie die Cloud-Verwaltungs-Option von SEP SBE nutzen, dürfen Sie die Vor-Ort-Option von SEP SBE bereitstellen, um eine Umgebung zu schützen, die von der Cloud-Verwaltungs-Option noch nicht unterstützt wird. Jegliche Bereitstellung der Vor-Ort-Option muss in der Gesamtanzahl der Benutzer berücksichtigt werden. Sie haben sechzig (60) Tage Zeit, die Bereitstellung für alle Benutzer zu synchronisieren, sobald die Cloud-Verwaltungs-Option diese Umgebung unterstützt. 17.8. Symantec Endpoint Protection-Oberflächen 17.8.A. Entwicklungslizenz. In Verbindung mit der erworbenen Lizenz für die Verwendung von SEP sind Sie im Sinne der vorliegenden Lizenzvereinbarung zur Nutzung öffentlich unterstützter SEP-Oberflächen, einschließlich Webdienst-APIs, dokumentierter Registrierungsschlüssel für Microsoft Windows und Protokolldateiformate (zusammenfassend die "SEP-Oberfläche(n)"), ausschließlich für die Entwicklung, Tests sowie die Verwendung und Demonstration der Integration der Lizenzierten Software auf Ihren bestehenden Systemen, andere Symantec-Produkte oder Produkte von Drittanbietern berechtigt. Diese SEP-Oberflächenlizenz wird zusätzlich zu Lizenzen für die anderen Teile der unter dieser Lizenzvereinbarung erworbenen Lizenzierten Software erteilt. Sie sind in keiner Weise zur Änderung der SEP-Oberflächen berechtigt. 17.8.B. Keine Distribution von Code. Die SEP-Oberfläche(n) darf/dürfen, sofern nicht in der vorliegenden Lizenzvereinbarung ausdrücklich anders angegeben, nur von Ihnen für interne Zwecke verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die SEP-Oberfläche(n)– eigenständig oder integriert in anderen Code bzw. in andere Produkte– in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben. 17.8.C. Open Source-Code. Ihre Lizenzrechte für die SEP-Oberfläche(n) unterliegt folgender Bedingung: Sie erstellen keine abgeleiteten Werke SEP-Oberfläche(n) in irgendeiner Form, die dazu führen, dass die SEP-Oberfläche(n) ganz oder teilweise zu Open Source-Code wird/werden. "Open Source-Code" bezeichnet ein Softwareprogramm, das unter Bestimmungen lizenziert wird, die eine Offenlegung gegenüber anderen Parteien als dem Lizenzgeber des Quellmaterials für das Softwareprogramm oder Teilen davon bzw. irgendeines anderen Quellmaterials eines anderen Softwareprogramms, mit dem das Open Source-Code-Softwareprogramm zusammenarbeitet, voraussetzen, oder aus denen eine Verpflichtung hervorgeht, Teile des Softwareprogramms, mit denen das Open Source-Code-Softwareprogramm verwendet wird, zu verteilen. Open Source-Code umfasst unter anderem Software, welche unter der GNU General Public License lizenziert wird. 17.8.D. Unabhängige Berater Sie sind unter den folgenden Bedingungen im Sinne von Abschnitt 17.8 dazu berechtigt, unabhängige Berater zu Rate zu ziehen: (a) Sie stellen sicher, dass die jeweiligen Berater die geltenden Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten und (b) Sie haften gegenüber Symantec im Falle von Verstößen gegen diese Bedingungen durch besagte Berater. 17.8.E. Support/Wartung für SEP-Oberflächen Symantec ist im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung nicht zu der Bereitstellung von Support für bzw. zur Wartung der lizenzierten Software verpflichtet. Der zusammen mit der Lizenz für Symantec Endpoint Protection erworbene Anspruch auf Support oder Wartung gilt für Ihre Nutzung der SEP-Oberflächen und unterliegt den zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Support- und Wartungsrichtlinien von Symantec. 17.8.F. Nicht gestatteter Einsatz von Symantec-Marken Sie erkennen an, dass Symantec, das Symantec Logo, das Häkchen-Logo und andere Marken ("Symantec-Marken") oder eingetragene Marken von oder ihrer verbundenen Unternehmen in den USA oder in anderen Ländern sind. Falls nicht ausdrücklich anders angegeben erstellt nichts in dieser Vereinbarung Eigentümerrecht an oder eine Lizenz für Symantec-Marken. Ihr Einsatz von SEP unter dieser Lizenzvereinbarung gibt Ihnen kein Recht, Symantec-Marken in beliebiger Form ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Symantec zu nutzen. Die Nutzung der Symantec-Marken unterliegt den entsprechenden Richtlinien unter http://www.symantec.com/about/profile/policies/trademarks.jsp. 17.8.G. Haftungsausschluss. DIE SEP-OBERFLÄCHE(N) WIRD/WERDEN "WIE GELIEFERT" BEREITGESTELLT UND SCHLIESST/SCHLIESSEN JEGLICHE GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER VERKÄUFLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTÜBERTRETUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM ODER ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN. FERNER HAFTET SYMANTEC UNTER KEINERLEI UMSTÄNDEN FÜR SCHÄDEN, WELCHE IHNEN ODER ANDEREN BENUTZERN DER SEP-OBERFLÄCHE(N) ODER ANDEREN DURCH SIE BEREITGESTELLTEN ANWENDUNGEN, WELCHE VON IHNEN MITHILFE DER SEP-OBERFLÄCHE(N) ENTWICKELT WURDEN, ENTSTEHEN,. 17.8.H. Haftungsausschluss für die Entwicklung. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gelten die folgenden Bedingungen für die SEP-Oberfläche(n): DIE SEP-OBERFLÄCHE(N) ERMÖGLICHT/ERMÖGLICHEN ES IHNEN, UNTER VORBEHALT DER UNTER ABSCHNITT 17.8 AUFGEFÜHRTEN BESCHRÄNKUNGEN DIE LIZENZIERTE SOFTWARE MIT IHREN BESTEHENDEN SYSTEMEN, ANDEREN PRODUKTEN VON SYMANTEC ODER PRODUKTEN VON DRITTEN ZU INTEGRIEREN. SYMANTEC ÜBERNIMMT KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DURCH SIE VORGENOMMENE INTEGRATIONEN, ENTWICKLUNGEN UND PROGRAMMIERUNGEN SOWIE DIE NUTZUNG DER SEP-OBERFLÄCHE(N) FÜR ANDERE ALS DIE DAFÜR VORGESEHENEN ZWECKE. FALLS IHRE ENTWICKLUNGS- UND PROGRAMMIERUNGSAKTIVITÄTEN NICHT MIT DER ANGEMESSENEN KOMPETENZ UND SORGFALT DURCHGEFÜHRT WERDEN, KANN IHRE INTEGRATION DER LIZENZIERTEN SOFTWARE MIT IHREN VORHANDENEN SYSTEMEN BZW. MIT ANDEREN SYMANTEC-PRODUKTEN ODER PRODUKTEN ANDERER ANBIETER ZU FEHLERN ODER PROBLEMEN BEI DER VERWENDUNG ODER BEIM BETRIEB DER LIZENZIERTEN SOFTWARE FÜHREN. SIE KÖNNEN DIE SEP-OBERFLÄCHE(N) ZUR INTEGRATION DER LIZENZIERTEN SOFTWARE MIT IHREN BESTEHENDEN SYSTEMEN, ANDEREN SYMANTEC-PRODUKTEN ODER PRODUKTE VON DRITTANBIETERN AUF EIGENE GEFAHR VERWENDEN. SYMANTEC HAFTET IN EINERLEI WEISE FÜR DIE ANDERWEITIGE VERWENDUNG DER SEP-OBERFLÄCHE(N) ODER FÜR FEHLFUNKTIONEN DER SEP-OBERFLÄCHE(N) UND/ODER DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, WELCHE SICH AUS DER UNSACHGERECHTEN ENTWICKLUNG, PROGRAMMIERUNG, INSTALLATION, KONFIGURATION UND/ODER ÜBERWACHUNG IHRER INTEGRATION DER LIZENZIERTEN SOFTWARE MIT IHREN BESTEHENDEN SYSTEMEN, ANDEREN SYMANTEC-PRODUKTEN ODER PRODUKTEN VON DRITTANBIETERN ERGEBEN. 17.9 Datenerfassung; Datenschutzbestimmungen. In Verbindung mit der Verwendung der Lizenzierten Software kann Symantec bestimmte Informationen erfassen, aufbewahren und offenlegen ("Erfasste Daten"). Erfasste Daten umfassen unter anderem Angaben zu Ihrer Person, Ihren Geräten bzw. Systemen oder zu Ihrer Softwareverwendung. Symantec verwendet diese erfassten Daten zur Aktivierung, Optimierung und Bereitstellung der Lizenzierten Software bzw. für die Wartung/den Support (Symantec kann auch Dritte mit diesen Aufgaben betrauen) sowie zur Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen von Symantec im Allgemeinen. Hierzu gehört auch die Prüfung gesammelter Daten für statistische Analysen. Mit der Installation und/oder Verwendung der Lizenzierten Software erklären Sie sich mit der Erfassung von Daten durch Symantec im Senne der Beschreibung in diesem Abschnitt einverstanden. In den Produkt-Datenschutzhinweisen von Symantec unter http://www.symantec.com/about/profile/privacypolicy/ finden Sie weitere Angaben dazu, welche Informationen über Sie und Ihre Geräte von Symantec erfasst, aufbewahrt, offengelegt und verwendet werden. Beachten Sie, dass für die Verwendung der Lizenzierten Software in einigen Ländern bestimmte Datenschutzgesetze und -bestimmungen zur Anwendung kommen können. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Verwendungen der Lizenzierten Software gemäß diesen Gesetzen oder Bestimmungen erfolgt. 17.10. Benchmarks. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Ergebnisse von Benchmark-Tests oder anderer Tests in Verbindung mit der lizenzierten Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Symantec an Dritte weiterzugeben. 17.11. Hinweis zu GPL-Software. Die Lizenzierte Software kann mit Programmen anderer Hersteller vertrieben werden, die unter der/den Version(en) der GNU General Public License lizenziert wurden. Diese Lizenz(en) wird/werden in der Kopie der betreffenden Lizenz beschrieben und nachfolgend in Anhang 1 mit (“GPL”) (“GPL-Drittherstellerprogramme”) bezeichnet. Wenn Sie Programme anderer Hersteller installieren und nutzen, gilt/gelten die jeweiligen Version(en) der GPL für die Verwendung von GPL-Drittherstellerprogrammen. Soweit nicht anders angegeben, gilt diese Lizenzvereinbarung nicht für GPL-Drittherstellerprogramme. Der in den GPL-Drittherstellerprogrammen enthaltene Quellcode ist bei Symantec unter http://www.Symantec.com/connect/developers/downloads erhältlich. 17.12. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die in der lizenzierten Software enthaltenen Software "SQL Anywhere". Die lizenzierte Software enthält SQL Anywhere ("SQL Anywhere"), die von iAnywhere Solutions, Inc. ("iAnywhere"), einem Tochterunternehmen von SAP (siehe unten) lizenziert ist. Zusätzlich zu den obigen Ausführungen unterliegt Ihre Nutzung von SQL Anywhere den nachstehenden Bestimmungen und Bedingungen. A. Definitionen. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die iAnywhere oder Symantec vor der uneingeschränkten Veröffentlichung an andere schützt, bereitgestellt von iAnywhere oder Symantec schriftlich oder in anderer körperlicher Form und deutlich als vertraulich gekennzeichnet zur Zeit der Veröffentlichung durch eine entsprechende Kennzeichnung, die darauf hinweist, dass die Informationen vertraulich sind bzw. das Eigentum von iAnywhere oder Symantec sind. "Rechte am geistigen Eigentum" bedeutet Patente beliebigen Typs, Entwurfsrechte, Gebrauchsmustern oder anderen ähnlichen Erfinderrechten, Urheberrechten, Halbleiterschutzrechten, Betriebsgeheimnis- oder Vertraulichkeitsrechten, (geschützten) Marken und Dienstleistungsmarken sowie andere immaterielle Eigentumsrechte, wie Bewerbungen um und Registrierungen für beliebige der vorher genannten Rechte in einem beliebigen Land, die aus gesetzlichen Ansprüchen oder dem Gewohnheitsrecht stammen oder durch Vertrag entstehen, mit oder ohne Vervollkommung, bereits vorhanden oder später eingereicht, ausgegeben oder erworben. "SAP" steht für "SAP AG, Germany", entweder das Mutterunternehmen von iAnywhere oder einer SAP Group Company. "SAP Group Company" bedeutet eine beliebige Person, eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Corporation, ein Unternehmen oder andere Geschäftsform, im In- oder Ausland, die (i) unter Kontrolle von iAnywhere steht oder (ii) Kontrolle über iAnywhere hat. B. Das Ändern, Anpassen, Erweitern, Lokalisieren oder Übersetzen bzw. das Erstellen von SQL Anywhere abgeleiteter Werke ist nicht gestattet. Solche nicht autorisierte von Ihnen entwickelte Werke sowie die enthaltenen Rechte am geistigen Eigentum sind das ausschließliche Eigentum von SAP bzw. der entsprechenden SAP Group Company. Sie treten hiermit alle Rechte (inkl. Persönlichkeitsrechte) an SAP bzw. die genannte SAP Group Company ab. Dürfen enthaltene Rechte am geistigen Eigentum nach Gesetzeslage nicht übertragen werden, erhält SAP bzw. die genannte SAP Group Company so weit wie gesetzlich möglich exklusive Nutzungsrechte. C. Sie behandeln vertrauliche Informationen vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Sie schützen diese vertraulichen Informationen mit derselben aber nicht weniger als der angemessenen Vorsicht wie Sie Ihre eigenen vertraulichen Information ähnlicher Natur behandeln, um nicht autorisierte Nutzung, Verbreitung oder Veröffentlichung zu verhindern. Die vorgenannten Pflichten überleben die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung. D. Sie erklären sich bereit, zuzulassen, dass iAnywhere Prüfungen im Hinblick auf die Nutzung von SQL Anywhere an Ihren Standorten durchführt. E. Unter folgenden Umständen können Sie zulassen, dass Service Provider auf die lizenzierte Software zugreifen und zwar nur zum Bereitstellen von Diensten im Bezug auf Facility, Implementierung, Systemen, Anwendungsverwaltung, gehosteten Anwendungen, verwaltete Dienste oder Notfallwiederherstellung an Sie in Verbindung mit Ihrem Unternehmen, für das SQL Anywhere hiermit lizenziert ist und war unter folgenden Umständen: (i) Sie stellen sicher, dass der Service Provider die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet; (ii) Der Service Provider hat die erforderlichen Lizenzen für alle seine Angestellten, die zum Zugriff auf die lizenzierte Software berechtigt sind; (iii) Dieser Service Provider darf SQL Anywhere nur zum Installieren und Konfigurieren verwenden und die lizenzierte Software im Rahmen der Erfordernisse Ihres Unternehmens wie hier dargelegt nutzen (oder bei einem Notfallwiederherstellungsanbieter nur zum Bereitstellen entsprechender Dienste); (iv) Unter keinen Umständen darf ein ServiceProvider SQL Anywhere nutzen, um eigene Geschäftsvorgänge oder die Dritter auszuführen; (v) Sie sind verantwortlich für SQL Anywhere, Migration-Tools oder Software Dritter, die zum Durchführen dieses Übergangs erforderlich sind; (vi) Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, Symantec und iAnywhere, deren Direktoren und Angestellten, Mitarbeiter und Subunternehmer schadlos zu halten im Bezug auf Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden und Kosten (inklusive angemessene Anwaltsgebühren), die von Symantec oder iAnywhere aus einem Vertragsbruch durch den Service Provider entstehen. F. Sie haben SQL Anywhere in einem Paket oder anderweitig in Kombination mit der lizenzierten Software erhalten und Ihr Datenzugriff ist beschränkt auf die von der lizenzierten Software erstellten bzw. genutzten Daten (eine "Eingeschränkte Lizenz"). Sie dürfen die lizenzierten Exemplare von SQL Anywhere nur in Zusammenhang mit der lizenzierten Software nutzen, in deren Rahmen sie zur Verfügung gestellt wurde. Der Zugriff auf Daten, die zum Aktivieren der Funktionen der lizenzierten Software nicht spezifisch erstellt wurden bzw. erforderlich sind, stellt eine Verletzung dieser Lizenz dar. Sollte die lizenzierte Software die Nutzung eines Data Mart oder Data Warehouse erfordern, darf die lizenzierte Software mit dem Data Mart bzw. Data Warehouse nur zum Zugriff auf Daten, die zum Aktivieren der Funktionen der lizenzierten Software nicht spezifisch erstellt wurden bzw. erforderlich sind, genutzt werden. Eingeschränkte Lizenzen dürfen nicht mit uneingeschränkten Lizenzen kombiniert oder zusammen genutzt werden. G. SQL Anywhere kann bestimmte Open Source-Komponenten von Drittanbietern bzw. andere kostenlose Komponenten ("Kostenlose Komponenten") enthalten. Unter http://www.sap.com/sybase-thirdpartylegal finden Sie entsprechende Hinweise. GLB ENT EULA TEMPLATE v.1.0_SEP_SEP SBE_SNAC_31MAR2015 Anhang 1. GPL License The GNU General Public License (GPL) Version 2, June 1991 Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies of this license document, but changing it is not allowed. Preamble The licenses for most software are designed to take away your freedom to share and change it. By contrast, the GNU General Public License is intended to guarantee your freedom to share and change free software--to make sure the software is free for all its users. This General Public License applies to most of the Free Software Foundation's software and to any other program whose authors commit to using it. (Some other Free Software Foundation software is covered by the GNU Library General Public License instead.) You can apply it to your programs, too. When we speak of free software, we are referring to freedom, not price. Our General Public Licenses are designed to make sure that you have the freedom to distribute copies of free software (and charge for this service if you wish), that you receive source code or can get it if you want it, that you can change the software or use pieces of it in new free programs; and that you know you can do these things. To protect your rights, we need to make restrictions that forbid anyone to deny you these rights or to ask you to surrender the rights. These restrictions translate to certain responsibilities for you if you distribute copies of the software, or if you modify it. For example, if you distribute copies of such a program, whether gratis or for a fee, you must give the recipients all the rights that you have. You must make sure that they, too, receive or can get the source code. And you must show them these terms so they know their rights. We protect your rights with two steps: (1) copyright the software, and (2) offer you this license which gives you legal permission to copy, distribute and/or modify the software. Also, for each author's protection and ours, we want to make certain that everyone understands that there is no warranty for this free software. If the software is modified by someone else and passed on, we want its recipients to know that what they have is not the original, so that any problems introduced by others will not reflect on the original authors' reputations. Finally, any free program is threatened constantly by software patents. We wish to avoid the danger that redistributors of a free program will individually obtain patent licenses, in effect making the program proprietary. To prevent this, we have made it clear that any patent must be licensed for everyone's free use or not licensed at all. The precise terms and conditions for copying, distribution and modification follow. TERMS AND CONDITIONS FOR COPYING, DISTRIBUTION AND MODIFICATION 0. This License applies to any program or other work which contains a notice placed by the copyright holder saying it may be distributed under the terms of this General Public License. The "Program", below, refers to any such program or work, and a "work based on the Program" means either the Program or any derivative work under copyright law: that is to say, a work containing the Program or a portion of it, either verbatim or with modifications and/or translated into another language. (Hereinafter, translation is included without limitation in the term "modification".) Each licensee is addressed as "you". Activities other than copying, distribution and modification are not covered by this License; they are outside its scope. The act of running the Program is not restricted, and the output from the Program is covered only if its contents constitute a work based on the Program (independent of having been made by running the Program). Whether that is true depends on what the Program does. 1. You may copy and distribute verbatim copies of the Program's source code as you receive it, in any medium, provided that you conspicuously and appropriately publish on each copy an appropriate copyright notice and disclaimer of warranty; keep intact all the notices that refer to this License and to the absence of any warranty; and give any other recipients of the Program a copy of this License along with the Program. You may charge a fee for the physical act of transferring a copy, and you may at your option offer warranty protection in exchange for a fee. 2. You may modify your copy or copies of the Program or any portion of it, thus forming a work based on the Program, and copy and distribute such modifications or work under the terms of Section 1 above, provided that you also meet all of these conditions: a) You must cause the modified files to carry prominent notices stating that you changed the files and the date of any change. b) You must cause any work that you distribute or publish, that in whole or in part contains or is derived from the Program or any part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties under the terms of this License. c) If the modified program normally reads commands interactively when run, you must cause it, when started running for such interactive use in the most ordinary way, to print or display an announcement including an appropriate copyright notice and a notice that there is no warranty (or else, saying that you provide a warranty) and that users may redistribute the program under these conditions, and telling the user how to view a copy of this License. (Exception: if the Program itself is interactive but does not normally print such an announcement, your work based on the Program is not required to print an announcement.) These requirements apply to the modified work as a whole. If identifiable sections of that work are not derived from the Program, and can be reasonably considered independent and separate works in themselves, then this License, and its terms, do not apply to those sections when you distribute them as separate works. But when you distribute the same sections as part of a whole which is a work based on the Program, the distribution of the whole must be on the terms of this License, whose permissions for other licensees extend to the entire whole, and thus to each and every part regardless of who wrote it. Thus, it is not the intent of this section to claim rights or contest your rights to work written entirely by you; rather, the intent is to exercise the right to control the distribution of derivative or collective works based on the Program. In addition, mere aggregation of another work not based on the Program with the Program (or with a work based on the Program) on a volume of a storage or distribution medium does not bring the other work under the scope of this License. 3. You may copy and distribute the Program (or a work based on it, under Section 2) in object code or executable form under the terms of Sections 1 and 2 above provided that you also do one of the following: a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable source code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or, b) Accompany it with a written offer, valid for at least three years, to give any third party, for a charge no more than your cost of physically performing source distribution, a complete machine-readable copy of the corresponding source code, to be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or, c) Accompany it with the information you received as to the offer to distribute corresponding source code. (This alternative is allowed only for noncommercial distribution and only if you received the program in object code or executable form with such an offer, in accord with Subsection b above.) The source code for a work means the preferred form of the work for making modifications to it. For an executable work, complete source code means all the source code for all modules it contains, plus any associated interface definition files, plus the scripts used to control compilation and installation of the executable. However, as a special exception, the source code distributed need not include anything that is normally distributed (in either source or binary form) with the major components (compiler, kernel, and so on) of the operating system on which the executable runs, unless that component itself accompanies the executable. If distribution of executable or object code is made by offering access to copy from a designated place, then offering equivalent access to copy the source code from the same place counts as distribution of the source code, even though third parties are not compelled to copy the source along with the object code. 4. You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Program except as expressly provided under this License. Any attempt otherwise to copy, modify, sublicense or distribute the Program is void, and will automatically terminate your rights under this License. However, parties who have received copies, or rights, from you under this License will not have their licenses terminated so long as such parties remain in full compliance. 5. You are not required to accept this License, since you have not signed it. However, nothing else grants you permission to modify or distribute the Program or its derivative works. These actions are prohibited by law if you do not accept this License. Therefore, by modifying or distributing the Program (or any work based on the Program), you indicate your acceptance of this License to do so, and all its terms and conditions for copying, distributing or modifying the Program or works based on it. 6. Each time you redistribute the Program (or any work based on the Program), the recipient automatically receives a license from the original licensor to copy, distribute or modify the Program subject to these terms and conditions. You may not impose any further restrictions on the recipients' exercise of the rights granted herein. You are not responsible for enforcing compliance by third parties to this License. 7. If, as a consequence of a court judgment or allegation of patent infringement or for any other reason (not limited to patent issues), conditions are imposed on you (whether by court order, agreement or otherwise) that contradict the conditions of this License, they do not excuse you from the conditions of this License. If you cannot distribute so as to satisfy simultaneously your obligations under this License and any other pertinent obligations, then as a consequence you may not distribute the Program at all. For example, if a patent license would not permit royalty-free redistribution of the Program by all those who receive copies directly or indirectly through you, then the only way you could satisfy both it and this License would be to refrain entirely from distribution of the Program. If any portion of this section is held invalid or unenforceable under any particular circumstance, the balance of the section is intended to apply and the section as a whole is intended to apply in other circumstances. It is not the purpose of this section to induce you to infringe any patents or other property right claims or to contest validity of any such claims; this section has the sole purpose of protecting the integrity of the free software distribution system, which is implemented by public license practices. Many people have made generous contributions to the wide range of software distributed through that system in reliance on consistent application of that system; it is up to the author/donor to decide if he or she is willing to distribute software through any other system and a licensee cannot impose that choice. This section is intended to make thoroughly clear what is believed to be a consequence of the rest of this License. 8. If the distribution and/or use of the Program is restricted in certain countries either by patents or by copyrighted interfaces, the original copyright holder who places the Program under this License may add an explicit geographical distribution limitation excluding those countries, so that distribution is permitted only in or among countries not thus excluded. In such case, this License incorporates the limitation as if written in the body of this License. 9. The Free Software Foundation may publish revised and/or new versions of the General Public License from time to time. Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems or concerns. Each version is given a distinguishing version number. If the Program specifies a version number of this License which applies to it and "any later version", you have the option of following the terms and conditions either of that version or of any later version published by the Free Software Foundation. If the Program does not specify a version number of this License, you may choose any version ever published by the Free Software Foundation. 10. If you wish to incorporate parts of the Program into other free programs whose distribution conditions are different, write to the author to ask for permission. For software which is copyrighted by the Free Software Foundation, write to the Free Software Foundation; we sometimes make exceptions for this. Our decision will be guided by the two goals of preserving the free status of all derivatives of our free software and of promoting the sharing and reuse of software generally. NO WARRANTY 11. BECAUSE THE PROGRAM IS LICENSED FREE OF CHARGE, THERE IS NO WARRANTY FOR THE PROGRAM, TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. EXCEPT WHEN OTHERWISE STATED IN WRITING THE COPYRIGHT HOLDERS AND/OR OTHER PARTIES PROVIDE THE PROGRAM "AS IS" WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE PROGRAM IS WITH YOU. SHOULD THE PROGRAM PROVE DEFECTIVE, YOU ASSUME THE COST OF ALL NECESSARY SERVICING, REPAIR OR CORRECTION. 12. IN NO EVENT UNLESS REQUIRED BY APPLICABLE LAW OR AGREED TO IN WRITING WILL ANY COPYRIGHT HOLDER, OR ANY OTHER PARTY WHO MAY MODIFY AND/OR REDISTRIBUTE THE PROGRAM AS PERMITTED ABOVE, BE LIABLE TO YOU FOR DAMAGES, INCLUDING ANY GENERAL, SPECIAL, INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING OUT OF THE USE OR INABILITY TO USE THE PROGRAM (INCLUDING BUT NOT LIMITED TO LOSS OF DATA OR DATA BEING RENDERED INACCURATE OR LOSSES SUSTAINED BY YOU OR THIRD PARTIES OR A FAILURE OF THE PROGRAM TO OPERATE WITH ANY OTHER PROGRAMS), EVEN IF SUCH HOLDER OR OTHER PARTY HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. END OF TERMS AND CONDITIONS < START OF 'HOW TO APPLY' SECTION> How to Apply These Terms to Your New Programs If you develop a new program, and you want it to be of the greatest possible use to the public, the best way to achieve this is to make it free software which everyone can redistribute and change under these terms. To do so, attach the following notices to the program. It is safest to attach them to the start of each source file to most effectively convey the exclusion of warranty; and each file should have at least the "copyright" line and a pointer to where the full notice is found. One line to give the program's name and a brief idea of what it does. Copyright (C) <year> <name of author> This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA Also add information on how to contact you by electronic and paper mail. If the program is interactive, make it output a short notice like this when it starts in an interactive mode: Gnomovision version 69, Copyright (C) year name of author Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions; type `show c' for details. The hypothetical commands `show w' and `show c' should show the appropriate parts of the General Public License. Of course, the commands you use may be called something other than `show w' and `show c'; they could even be mouse-clicks or menu items--whatever suits your program. You should also get your employer (if you work as a programmer) or your school, if any, to sign a "copyright disclaimer" for the program, if necessary. Here is a sample; alter the names: Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program `Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker. signature of Ty Coon, 1 April 1989 Ty Coon, President of Vice This General Public License does not permit incorporating your program into proprietary programs. If your program is a subroutine library, you may consider it more useful to permit linking proprietary applications with the library. If this is what you want to do, use the GNU Library General Public License instead of this License.