Datenschutzrechtlicher Hinweis zum Newsletter-Mailing: sogenanntes „Double- Opt - In“ Verfahren Der Versand von Newslettern hat unter Beachtung datenschutzrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben zu erfolgen. Grundsätzlich fordert das BDSG eine schriftliche Einwilligungserklärung des Empfängers. Eine Ausnahme lässt das Gesetz dort zu, wo wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Im Zeitalter des gängigen Newsletterversands per Email kann diese Einwilligung auf elektronischem Wege erklärt werden. Die Einwilligung kann danach auch in elektronischer Form (anklicken einer Checkbox) erfolgen, wenn sicher gestellt ist, dass - der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat - die Einwilligung protokolliert wird - der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann - der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Bei einer Newsletter-Anmeldung ist daher empfehlenswert, die Einwilligung über das sogenannte „Double-Opt-In“ Verfahren abzuwickeln. Dabei erhält ein Kunde die Werbung erst, nachdem er einen Bestätigungslink auf seine Anmeldung aktiviert. Es ist darauf zu achten, dass die Bestätigungsemail für die Newsletter-Anmeldung darauf beschränkt ist, die Bestellung des Newsletters zu bestätigen und keinen weiteren Hinweis auf Warenangebot oder sonstige Werbung enthält.