Social Media kurz

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Workshop
Social Media
Social Media in der Verwaltung
des Kantons Luzern
Philipp Berger, Kommunikationsbeauftragter ZID
30. Oktober 2013
Agenda
> Ziel / Erwartungen / Einführung
> Was sind soziale Medien
> Chancen und Risiken von sozialen Medien
>Fazit
> Guidelines
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Ziele
Die Teilnehmenden…
> wissen, was soziale Medien sind und kennen
Chancen und Risiken dieser Kommunikationsform.
> kennen die wichtigsten Eckpunkte der
Kommunikation via Social Media
> Sind Informiert über die Kantonalen Richtlinien
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Definition
Social Media bezeichnen digitale Medien und
Technologien, die es Nutzern ermöglichen:
> sich untereinander auszutauschen und
> mediale Inhalte einzeln oder in einer
Gemeinschaft zu gestalten.
Quelle: Wikipedia
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Internetnutzung Schweiz
Knapp 90% der Bevölkerung über 14 Jahre
besitzt einen Internetzugang. Dieser Wert liegt
deutlich über dem europäischen Schnitt von
73%.
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Wer nutzt Social Media?
Jeder dritte Schweizer User surfte 2011 in/auf
Sozialen Medien, 2008 war es erst jeder fünfte.
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Weit mehr als «nur» Facebook
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Zivilschutz und Social Media
Chancen und …
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… Risiken
Fazit
> Kdo / Medienverantwortlicher gestallten offizielles Profil
• Checkliste
• Sprechregeln der Organisation muss klar sein
> Bewusst sein von neuen Medien / Technologien
• Social Media
• Smartphone / Handykamera
> Wahrnehmung der Öffentlichkeit
• Ordnung Arbeitsplatz
• Tenü
• Auftreten (Pausen, Rauchpausen)
> Kader sensibilisieren / AdZS Richtlinien bekannt geben
> Netz ab und zu durchsuchen
• was für Suchresultate erscheinen
> Strategie der Organisation muss klar sein
Social Media Guidelines für die
kantonale Verwaltung
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Stil- und Spielregeln
> Fassen Sie sich kurz.
> Behandeln Sie Ihr Gegenüber höflich, respektvoll und
verantwortungsvoll.
> Lassen Sie sich nicht provozieren.
> Kommunizieren Sie nur im Namen Ihrer Organisation,
wenn Sie dazu befugt sind.
> Verwenden Sie nur Material, über das Sie tatsächlich
verfügen dürfen.
> Geben Sie keine vertraulichen Informationen über sich
oder Ihre Organisation preis.
> Posten Sie keine Beiträge, aus denen Ihrer Organisation
oder Ihrer persönlicher Reputation ein Schaden entstehen
könnte.
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Treuepflicht
Ihr Handeln im öffentlichen Dienst ist dem Gemeinwohl
und den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet. Das
gilt auch für Ihre Dienstlich bedingten Social-MediaAktivitäten.
Geheimhaltung
Ihr Einsatz im Zivilschutz bringt eine
Geheimhaltungspflicht mit sich. Diese gilt für
Angelegenheiten und Akten, an deren Geheimhaltung
schützenswerte öffentliche Interessen bestehen.
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Kantonale Auftritte
Aktiv bewirtschaftet seit 26. August 2013
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Fragen?
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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