Datensammlungen Bereich Zivilschutz

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Datensammlungen der Einwohnergemeinde Interlaken (ohne Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe)
Abteilung/Bereich
Abteilung Einwohnerdienste + Zivilschutz / Bereich Zivilschutz
Nr.
ZS 01
Bezeichnung
Mannschaftskontrolle
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG 520.1, Art. 28
Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz, KBZG, 521.1, Art. 49 Abs. 5
Weisung des Bundesamte für Bevölkerungsschutz Nr. 104-02-112-03, vom 4.3.2004,
"Kontrollführung im Zivilschutz"
Zweck
Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollführung der Schutzdienstpflichtigen Personen (AdZS).
Bearbeitende Stelle
Zivilschutzstelle der ZSO Jungfrau
Form
Elektronische Datenbank mit dem Programm "OM Mannschaft SQL Edition"
Personendaten
schützenswerte
Aufbewahrungsgrund
Geburtsdatum, Hinweise auf gesundheitliche Probleme, Hinweise auf soziale oder fürsorgerische
Betreuung, Hinweise auf Verwarnungen und Strafanzeigen.
Name, Vorname, Beruf, Adresse, Heimatort, Sprache und alle übrigen in der Datenbank erfassten
Daten.
Gesetzliche Verpflichtung.
Aufbewahrungsdauer
Während der Schutzdienstpflicht (20. - 40. Altersjahr) immer und nach der Entlassung 1 Jahr.
Löschung/Vernichtung
Wenn die Aufbewahrungsdauer abgelaufen ist. Löschung durch Zivilschutzstelle.
Kreis der betroffenen Personen
Alle einmal in der ZSO Jungfrau eingeteilten AdZS, sowie freiwillig Schutzdienstleistende AdZS aus
fremden Formationen.
ca. 700 AdZS.
öffentliche
Zahl der betroffenen Personen
(Schätzung)
Veröffentlichung (ja/nein)
wenn ja: wann/wo?
Nein.
Datenempfänger
BSM Kt. Bern zur Weiterleitung an
die Wehrpflichtersatzbehörde des
Bundes (WPE) und das Bundesamt
für Sozialversicherung (EO).
Zweck
Wehrpflichtersatzabgabe
und
Erwerbsersatzordnung
(Controlling).
Zivilschutzstelle (Gemeinde oder
Kanton) der neuen
Wohnsitzgemeinde.
Datentransfer.
Daten
Name, Vorname,
Adresse, Anzahl
Diensttage, AHVNummer, Geb. Datum,
Geschlecht.
Alle Daten der
Datenbank.
Art der Übermittlung
Excel-Datei via Email
(nicht verschlüsselt).
Periodizität
1 x Jahr.
ZEZIS-File via Internet
vom OM-Server
(verschlüsselt).
Bei Wegzug, Zuzug und
nach der Rekrutierung.
Datensammlungen der Einwohnergemeinde Interlaken (ohne Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe)
Abteilung/Bereich
Abteilung Einwohnerdienst + Zivilschutz / Bereich Zivilschutz
Nr.
ZS 02
Bezeichnung
Personaldossiers AdZS
Rechtsgrundlage
Zweck
Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG 520.1, Art. 28
Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz, KBZG, 521.1, Art. 49 Abs. 5
Weisung des Bundesamte für Bevölkerungsschutz Nr. 104-02-112-03, vom 4.3.2004,
"Kontrollführung im Zivilschutz"
Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollführung der Schutzdienstpflichtigen Personen (AdZS).
Bearbeitende Stelle
Zivilschutzstelle der ZSO Jungfrau
Form
Papierakten: Kontrollblatt (gelb) mit Stammblatt aus OM-Programm und Korrespondenzen,
Einteilungsschreiben, Kursqualifikationen, Disziplinarische Massnahmen und div. Akten.
Personendaten
schützenswerte
öffentliche
Geburtsdatum, Hinweise auf gesundheitliche Probleme, Hinweise auf soziale oder fürsorgerische
Betreuung, Hinweise auf Verwarnungen und Strafanzeigen.
Name, Vorname, Beruf, Adresse, Heimatort, Sprache und alle übrigen erfassten Daten.
Aufbewahrungsgrund
Gesetzliche Verpflichtung.
Aufbewahrungsdauer
Während der Schutzdienstpflicht (20. - 40. Altersjahr) immer und nach der Entlassung 5 Jahr.
Löschung/Vernichtung
Wenn die Aufbewahrungsdauer abgelaufen ist. Vernichtung durch Zivilschutzstelle.
Kreis der betroffenen Personen
Alle einmal in der ZSO Jungfrau eingeteilten AdZS.
Zahl der betroffenen Personen
(Schätzung)
Veröffentlichung (ja/nein)
wenn ja: wann/wo?
ca. 500 AdZS.
Datenempfänger
Zivilschutzstelle (Gemeinde oder
Kanton) der neuen
Wohnsitzgemeinde.
Zweck
Aktentransfer.
Nein.
Daten
Alle Akten des
Personaldossiers.
Art der Übermittlung
Postversand.
Periodizität
Bei Wegzug / Zuzug.
Datensammlungen der Einwohnergemeinde Interlaken (ohne Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe)
Abteilung/Bereich
Abteilung Präsidiales / Bereich Zivilschutz
Nr.
ZS 03
Bezeichnung
Anlasskontrolle
Rechtsgrundlage
Zweck
Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG 520.1, Art. 28
Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz, KBZG, 521.1, Art. 49 Abs. 5
Weisung des Bundesamte für Bevölkerungsschutz Nr. 104-02-112-03, vom 4.3.2004,
"Kontrollführung im Zivilschutz"
Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollführung der Schutzdienstpflichtigen Personen (AdZS).
Bearbeitende Stelle
Zivilschutzstelle der ZSO Jungfrau
Form
Elektronische Datenbank mit dem Programm "OM Mannschaft SQL Edition"
Personendaten
schützenswerte
Aufbewahrungsgrund
Geburtsdatum, Hinweise auf gesundheitliche Probleme, Hinweise auf soziale oder fürsorgerische
Betreuung, Hinweise auf Verwarnungen und Strafanzeigen.
Name, Vorname, Beruf, Adresse, Heimatort, Sprache und alle übrigen in der Datenbank erfassten
Daten.
Gesetzliche Verpflichtung.
Aufbewahrungsdauer
Während der Schutzdienstpflicht (20. - 40. Altersjahr) immer und nach der Entlassung 1 Jahr.
Löschung/Vernichtung
Wenn die Aufbewahrungsdauer abgelaufen ist. Löschung durch Zivilschutzstelle.
Kreis der betroffenen Personen
Alle einmal in der ZSO Jungfrau eingeteilten AdZS, sowie freiwillig Schutzdienstleistende AdZS aus
fremden Formationen.
ca. 700 AdZS.
öffentliche
Zahl der betroffenen Personen
(Schätzung)
Veröffentlichung (ja/nein)
wenn ja: wann/wo?
Datenempfänger
BSM Kt. Bern zur Weiterleitung an
die Wehrpflichtersatzbehörde des
Bundes (WPE) und das Bundesamt
für Sozialversicherung (EO).
Nein.
Zweck
Wehrpflichtersatzabgabe
und
Erwerbsersatzordnung
(Controlling).
Daten
Name, Vorname,
Adresse, Anzahl
Diensttage, AHVNummer, Geb. Datum,
Geschlecht.
Regionale Kompetenz Zentren
Kursanmeldungen
Name, Vorname,
(RKZ), BSM Kt. Bern und BABS.
Adresse, Geb. Datum,
Beruf, Funktion,
Formation, Grad.
BSM Kt. Bern
Kurskontrolle (Controlling) Name, Vorname,
Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Adresse, Geb. Datum,
Beruf, Funktion,
Formation, Grad.
Art der Übermittlung
Excel-Datei via Email.
Periodizität
1 x Jahr.
Papierform per Post
oder Excel-Datei via
Email.
1 x Jahr und Laufend
Papierform per Post
oder Excel-Datei via
Email.
1 x Jahr und Laufend
Datensammlungen der Einwohnergemeinde Interlaken (ohne Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe)
Abteilung/Bereich
Abteilung Einwohnerdienst + Zivilschutz / Bereich Zivilschutz
Nr.
ZS 04
Bezeichnung
Zuweisungsplanung / Schutzraumerfassung
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG 520.1, Art. 45ff.
Verordnung über den Zivilschutz, ZSV 520.11, Art.17ff.
Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz, KBZG, 521.1, Art. 64ff.
Zweck
Bearbeitende Stelle
Zuweisungsplanung der Bevölkerung zu den vorhandenen Schutzräumen.
Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollführung über die Schutzräume.
Zivilschutzstelle der ZSO Jungfrau
Form
Elektronische Datenbank mit dem Programm "ZUPLA".
Personendaten
schützenswerte
Gebutrsdatum, Wohnung, zugewiesener Schutzraum
öffentliche
Name, Vorname, Adresse und alle übrigen in der Datenbank erfassten Daten.
Aufbewahrungsgrund
Gesetzliche Verpflichtung.
Aufbewahrungsdauer
Dauernd. Zur Zeit sind nur die Schutzräume (unvollständig) erfasst.
Es sind zur Zeit keine Personendaten in der Zuweisungsplanung enthalten.
Keine.
Löschung/Vernichtung
Kreis der betroffenen Personen
Alle ständigen Einwohner der 18 Vertragsgemeinden der ZSO Jungfrau.
Alle Eigentümer von Schutzraumbauten in diesen 18 Gemeinden.
Zahl der betroffenen Personen
(Schätzung)
Veröffentlichung (ja/nein)
wenn ja: wann/wo?
ca. 33'500 Personen in allen 18 Vertragsgemeinden und alle Eigentümer der Schutzräume.
Datenempfänger
Keine
Zweck
Ja, aber erst in der "Aufwuchsphase" im Umfeld einer ernsthaften Bedrohung der Bevölkerung.
Daten
Art der Übermittlung
Periodizität
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