Datensammlungen der Einwohnergemeinde Interlaken (ohne Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe) Abteilung/Bereich Abteilung Einwohnerdienste + Zivilschutz / Bereich Zivilschutz Nr. ZS 01 Bezeichnung Mannschaftskontrolle Rechtsgrundlage Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG 520.1, Art. 28 Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz, KBZG, 521.1, Art. 49 Abs. 5 Weisung des Bundesamte für Bevölkerungsschutz Nr. 104-02-112-03, vom 4.3.2004, "Kontrollführung im Zivilschutz" Zweck Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollführung der Schutzdienstpflichtigen Personen (AdZS). Bearbeitende Stelle Zivilschutzstelle der ZSO Jungfrau Form Elektronische Datenbank mit dem Programm "OM Mannschaft SQL Edition" Personendaten schützenswerte Aufbewahrungsgrund Geburtsdatum, Hinweise auf gesundheitliche Probleme, Hinweise auf soziale oder fürsorgerische Betreuung, Hinweise auf Verwarnungen und Strafanzeigen. Name, Vorname, Beruf, Adresse, Heimatort, Sprache und alle übrigen in der Datenbank erfassten Daten. Gesetzliche Verpflichtung. Aufbewahrungsdauer Während der Schutzdienstpflicht (20. - 40. Altersjahr) immer und nach der Entlassung 1 Jahr. Löschung/Vernichtung Wenn die Aufbewahrungsdauer abgelaufen ist. Löschung durch Zivilschutzstelle. Kreis der betroffenen Personen Alle einmal in der ZSO Jungfrau eingeteilten AdZS, sowie freiwillig Schutzdienstleistende AdZS aus fremden Formationen. ca. 700 AdZS. öffentliche Zahl der betroffenen Personen (Schätzung) Veröffentlichung (ja/nein) wenn ja: wann/wo? Nein. Datenempfänger BSM Kt. Bern zur Weiterleitung an die Wehrpflichtersatzbehörde des Bundes (WPE) und das Bundesamt für Sozialversicherung (EO). Zweck Wehrpflichtersatzabgabe und Erwerbsersatzordnung (Controlling). Zivilschutzstelle (Gemeinde oder Kanton) der neuen Wohnsitzgemeinde. Datentransfer. Daten Name, Vorname, Adresse, Anzahl Diensttage, AHVNummer, Geb. Datum, Geschlecht. Alle Daten der Datenbank. Art der Übermittlung Excel-Datei via Email (nicht verschlüsselt). Periodizität 1 x Jahr. ZEZIS-File via Internet vom OM-Server (verschlüsselt). Bei Wegzug, Zuzug und nach der Rekrutierung. Datensammlungen der Einwohnergemeinde Interlaken (ohne Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe) Abteilung/Bereich Abteilung Einwohnerdienst + Zivilschutz / Bereich Zivilschutz Nr. ZS 02 Bezeichnung Personaldossiers AdZS Rechtsgrundlage Zweck Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG 520.1, Art. 28 Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz, KBZG, 521.1, Art. 49 Abs. 5 Weisung des Bundesamte für Bevölkerungsschutz Nr. 104-02-112-03, vom 4.3.2004, "Kontrollführung im Zivilschutz" Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollführung der Schutzdienstpflichtigen Personen (AdZS). Bearbeitende Stelle Zivilschutzstelle der ZSO Jungfrau Form Papierakten: Kontrollblatt (gelb) mit Stammblatt aus OM-Programm und Korrespondenzen, Einteilungsschreiben, Kursqualifikationen, Disziplinarische Massnahmen und div. Akten. Personendaten schützenswerte öffentliche Geburtsdatum, Hinweise auf gesundheitliche Probleme, Hinweise auf soziale oder fürsorgerische Betreuung, Hinweise auf Verwarnungen und Strafanzeigen. Name, Vorname, Beruf, Adresse, Heimatort, Sprache und alle übrigen erfassten Daten. Aufbewahrungsgrund Gesetzliche Verpflichtung. Aufbewahrungsdauer Während der Schutzdienstpflicht (20. - 40. Altersjahr) immer und nach der Entlassung 5 Jahr. Löschung/Vernichtung Wenn die Aufbewahrungsdauer abgelaufen ist. Vernichtung durch Zivilschutzstelle. Kreis der betroffenen Personen Alle einmal in der ZSO Jungfrau eingeteilten AdZS. Zahl der betroffenen Personen (Schätzung) Veröffentlichung (ja/nein) wenn ja: wann/wo? ca. 500 AdZS. Datenempfänger Zivilschutzstelle (Gemeinde oder Kanton) der neuen Wohnsitzgemeinde. Zweck Aktentransfer. Nein. Daten Alle Akten des Personaldossiers. Art der Übermittlung Postversand. Periodizität Bei Wegzug / Zuzug. Datensammlungen der Einwohnergemeinde Interlaken (ohne Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe) Abteilung/Bereich Abteilung Präsidiales / Bereich Zivilschutz Nr. ZS 03 Bezeichnung Anlasskontrolle Rechtsgrundlage Zweck Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG 520.1, Art. 28 Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz, KBZG, 521.1, Art. 49 Abs. 5 Weisung des Bundesamte für Bevölkerungsschutz Nr. 104-02-112-03, vom 4.3.2004, "Kontrollführung im Zivilschutz" Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollführung der Schutzdienstpflichtigen Personen (AdZS). Bearbeitende Stelle Zivilschutzstelle der ZSO Jungfrau Form Elektronische Datenbank mit dem Programm "OM Mannschaft SQL Edition" Personendaten schützenswerte Aufbewahrungsgrund Geburtsdatum, Hinweise auf gesundheitliche Probleme, Hinweise auf soziale oder fürsorgerische Betreuung, Hinweise auf Verwarnungen und Strafanzeigen. Name, Vorname, Beruf, Adresse, Heimatort, Sprache und alle übrigen in der Datenbank erfassten Daten. Gesetzliche Verpflichtung. Aufbewahrungsdauer Während der Schutzdienstpflicht (20. - 40. Altersjahr) immer und nach der Entlassung 1 Jahr. Löschung/Vernichtung Wenn die Aufbewahrungsdauer abgelaufen ist. Löschung durch Zivilschutzstelle. Kreis der betroffenen Personen Alle einmal in der ZSO Jungfrau eingeteilten AdZS, sowie freiwillig Schutzdienstleistende AdZS aus fremden Formationen. ca. 700 AdZS. öffentliche Zahl der betroffenen Personen (Schätzung) Veröffentlichung (ja/nein) wenn ja: wann/wo? Datenempfänger BSM Kt. Bern zur Weiterleitung an die Wehrpflichtersatzbehörde des Bundes (WPE) und das Bundesamt für Sozialversicherung (EO). Nein. Zweck Wehrpflichtersatzabgabe und Erwerbsersatzordnung (Controlling). Daten Name, Vorname, Adresse, Anzahl Diensttage, AHVNummer, Geb. Datum, Geschlecht. Regionale Kompetenz Zentren Kursanmeldungen Name, Vorname, (RKZ), BSM Kt. Bern und BABS. Adresse, Geb. Datum, Beruf, Funktion, Formation, Grad. BSM Kt. Bern Kurskontrolle (Controlling) Name, Vorname, Bundesamt für Bevölkerungsschutz Adresse, Geb. Datum, Beruf, Funktion, Formation, Grad. Art der Übermittlung Excel-Datei via Email. Periodizität 1 x Jahr. Papierform per Post oder Excel-Datei via Email. 1 x Jahr und Laufend Papierform per Post oder Excel-Datei via Email. 1 x Jahr und Laufend Datensammlungen der Einwohnergemeinde Interlaken (ohne Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe) Abteilung/Bereich Abteilung Einwohnerdienst + Zivilschutz / Bereich Zivilschutz Nr. ZS 04 Bezeichnung Zuweisungsplanung / Schutzraumerfassung Rechtsgrundlage Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG 520.1, Art. 45ff. Verordnung über den Zivilschutz, ZSV 520.11, Art.17ff. Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz, KBZG, 521.1, Art. 64ff. Zweck Bearbeitende Stelle Zuweisungsplanung der Bevölkerung zu den vorhandenen Schutzräumen. Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollführung über die Schutzräume. Zivilschutzstelle der ZSO Jungfrau Form Elektronische Datenbank mit dem Programm "ZUPLA". Personendaten schützenswerte Gebutrsdatum, Wohnung, zugewiesener Schutzraum öffentliche Name, Vorname, Adresse und alle übrigen in der Datenbank erfassten Daten. Aufbewahrungsgrund Gesetzliche Verpflichtung. Aufbewahrungsdauer Dauernd. Zur Zeit sind nur die Schutzräume (unvollständig) erfasst. Es sind zur Zeit keine Personendaten in der Zuweisungsplanung enthalten. Keine. Löschung/Vernichtung Kreis der betroffenen Personen Alle ständigen Einwohner der 18 Vertragsgemeinden der ZSO Jungfrau. Alle Eigentümer von Schutzraumbauten in diesen 18 Gemeinden. Zahl der betroffenen Personen (Schätzung) Veröffentlichung (ja/nein) wenn ja: wann/wo? ca. 33'500 Personen in allen 18 Vertragsgemeinden und alle Eigentümer der Schutzräume. Datenempfänger Keine Zweck Ja, aber erst in der "Aufwuchsphase" im Umfeld einer ernsthaften Bedrohung der Bevölkerung. Daten Art der Übermittlung Periodizität