Gegenstand des Kaufvertrages

Werbung
Kaufgegenstand



Barta: Zivilrecht online



= Sachen
§ 285 ABGB: weiter
Sachbegriff
bewegliche +
unbewegliche
körperliche +
unkörperliche
künftige Sachen
fremde Sachen
vertretbare + unvertretbare Sachen: Stück- oder
Spezies- und Gattungs- oder
Genuskauf
Kaufpreis = Geld
 muß bestimmt
oder
 wenigstens
bestimmbar sein
zB:
● ortsüblicher oder
● branchenüblicher Preis
● Marktpreis
● Börsenpreis
● Listenpreis
● Schätzpreis durch
Sachverständige
Kap 2 - Kaufgegenstand 1
Herunterladen