EU-Verordnung 2580/2001 und 882/2002

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Informiert zum Thema:
EU-Verordnung
2580/2001 und 882/2002
“zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“
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Ursprung:
Reaktion auf die Anschläge vom 11.Sep. 2001 auf die Amerikanischen Twin-Tower und auf weitere Anschläge in
London und Madrid. Erlass der Europäische Union: Verordnung 2580-2001.
Exkurs:
“Rechtsgrundlagen“
Aussage:
Gültigkeit der Verordnung für alle Unternehmen innerhalb der EU.
Unternehmen sind verpflichtet, durch innerbetriebliche Maßnahmen zu verhindern, direkte oder indirekte
Geschäftskontakte zu Terrororganisationen und ihnen zugeordneten Einrichtungen und Einzelpersonen
aufzubauen oder zu unterhalten.
Exkurs:
“Sperrlisten“
Institutionen stellen hierzu Kontrolldaten (Sperrlisten) zur Verfügung, die ständig aktualisiert aus dem
Internet abrufbar sind.
Unternehmen sind verpflichtet, ihre eigenen Datenbestände mit diesen Dateien abzugleichen und zu überprüfen.
Die Kontrollmechanismen müssen nachweisbar eingerichtet sein; Prüfungsergebnisse sind zu protokollieren.
Empfindliche, gem. § 34 Abs. 4 AWG, Strafen:
Nicht unter 6 Monate bis max. 5 Jahre Haft
Geldbußen bis 500.000 Euro
Eintrag des eigenen Unternehmens in die Sanktionslisten
Hintergrund: Geldströme die direkt oder indirekt zur Finanzierung des internationalen Terrorismus dienen, sollen ausgetrocknet
und Geldwäsche verhindert werden.
Auswirkung: Erweiterung der Zollrichtlinien mit Auswirkungen auf die Vergabe des Status “zugelassenenr
Wirtschaftsbeteiligter“ ab 01.2007
Exkurs:
“Auswirkungen“
bei Exkurs, bitte Klicken
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Organisatorische und datentechnische Probleme:
Organisatorisch:
manueller Datenabgleich nicht möglich, da in verschiedenen Sperrlisten mittlerweile ca. 20.000
Einträge vorhanden sind und die Anzahl ständig wächst.
Wenig Einfluss auf eine Vielzahl von Geschäftskontakten (Lieferadressen), daher kaum vorbeugende
Prüfung möglich.
Keine vorbeugende Prüfung bei DFÜ-Übergabe der Geschäftskontakte (Lieferadressen) möglich.
Mögliche Überforderung der Sachbearbeiter bei Kontrollarbeiten, insbesondere bei einer Treffermeldung.
Regelung, was bei einer Treffermeldung von wem zu tun ist?
Datentechnisch:
Sperrlisten liegen im Internet in verschiedenen Datenformaten vor.
Auch größere betriebliche Adressbestände müssen phonetisch mit veränderten Listen abgeglichen werden.
Sperrlisten müssen permanent aktualisiert werden.
Prüfung muss protokolliert werden (Nachweispflicht).
Kontrollsoftware muss mit allen gängigen, unternehmensindividuellen Speditionsprogrammen harmonieren.
Prüfung muss vollautomatisch durchgeführt werden und soll keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand
darstellen.
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Die Lösung für Verbandsmitglieder
In Zusammenarbeit mit:
Humpert + Kneer
Datensysteme
security “cargo”
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Organisatorischer Ablauf:
EU
Kommission
monatliche
Sperrliste
Datei 1
UNO
(Resolution 1267)
monatliche
Sperrliste
Datei 2
erstellt nächtlich
eine
softwaretaugliche
Gesamtsperrliste
und stellt diese
zum Download
bereit
security “cargo”
Bank of
England
monatliche
Sperrliste
Datei 3
OFAC / SDN
Office for Foreign Asset Control
monatliche
Sperrliste
Datei 4
Server oder User des Verbandmitgliedes
nimmt periodisch vollautomatisch per
DFÜ Kontakt auf und aktualisiert die
Sperrliste.
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Datentechnisches:
Native XML Software, daher ist die einzige Anwendungsvoraussetzung der Internet Explorer ab 6.0 (IE6.0)
Unicode
Auch als Remote-Lösung (z.B. Cytrix) einsetzbar
Konfiguration per ODBC an alle gängigen Datenbanksysteme u.a.
IBM DB2, IBM DB400, Microsoft SQL, Navision, SAP-R3 (per RFC, eigene Version), Access, Informix, DBase, Clipper, FoxPro
(weitere Anbindungsmöglichkeiten können bei Bedarf erstellt werden)
Beliebig viele Datenbanken können per SQL-Statement konfiguriert werden
Bei mehreren Datenbankprüfungen kann die zeitliche Reihenfolge vorgegeben werden.
Individuell wählbarer, periodischer Download der aktuellen EU-Daten und der US-Listen
Zeitintervall konfigurierbar
Justierbarer Sensitivitätsgrad des Filters der Abgleichkomponente
Alarmfunktion für Administrator, und/oder andere festgelegte Mitarbeiter, über e-Mail konfigurierbar
Vollautomatische Prüfung
(auch manuelle Prüfung möglich)
Vollautomatische Protokollierung der Kontrollergebnisse
COM-Schnittstelle für Direktprüfung
Mehrplatzfähig
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Bei Rückfragen stehen zur Verfügung:
Humpert + Kneer, Datensysteme
Wilfried Kneer
Fon: 02932-96130
Fax: 02932-961324
e-Mail: [email protected]
Jürgen Weihermann
Fon: 0251-6061401
Fax: 0251-6061409
e-Mail:
[email protected]
Referenzen:
Logistiker:
Christian Gschwandler
e-Mail: [email protected]
 Internationale Spedition
Automotive
Karl-Josef Schmidt
e-Mail: [email protected]
Tochtergesellschaften
in:
 Brasilien
 China
 Südafrika
 USA
 Indien
Dienstleister:
Thomas Kast
e-Mail: [email protected]
EDV-Dienstleister für
Autohäuser von:
 Peugeot
 Citroen
 Opel
 VW / Audi
Industrie:
T. Breuner
e-Mail: [email protected]
Leuchtenhersteller:
Import / Export
 EU
 und nicht EU-Staaten
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Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002
Über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen
und Organisationen, die mit Osama Bin Laden, dem Al-Quaida-Netzwerk und den Taliban in
Verbindung stehen
Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 vom 27.12.2001
Über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive
Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Basis: Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN-Resolution)
Kein Alleingang der EU !
Exkurs - Ende
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Umsetzung in nationales Recht
EG-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht in der EU
Von allen natürlichen und juristischen Personen zu beachten
Aufgabe jeder natürlichen und juristischen Person in der EU, zu prüfen, ob Personen, denen sie Gelder,
wirtschaftliche Ressourchen oder Finanzdienstleistungen zur Verfügung stellen, mit einer gelisteten Person
identisch sind (Zitat BMWA-Schreiben)
Artikel 10 der VO 881/2002 sieht folgendes vor:
„(1) Jeder Mitgliedstaat legt die Sanktionen fest, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung zu
verhängen sind. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“
(2) Jeder Mitgliedstaat ist dafür verantwortlich, gegen alle natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder
Organisationen vorzugehen, die seiner Rechtshoheit unterliegen und die gegen die in dieser Verordnung
erlassenen Verbote verstoßen haben.“
VO in anderen EU-Staaten kaum bekannt bzw. pro-forma-Umsetzung ohne Auswirkung auf die Wirtschaft
In Deutschland Strafbarkeit nach §34 Abs. 4 und 8 Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
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Beispielhafter Auszug offizieller Sperrlisten
Ahmed Mohammed Hamed Ali (auch bekannt als ABDUREHMAN, Ahmed Mohammed; auch bekannt als ABU FATIMA; auch bekannt als
ABU ISLAM; auch bekannt als ABU KHADIIJAH; auch bekannt als AHMED HAMED; auch bekannt als Ahmed The Egyptian; auch bekannt
als AHMED, Ahmed; auch bekannt als AL-MASRI, Ahmad; auch bekannt als AL-SURIR, Abu Islam; auch bekannt als ALI Mohammed;
auch bekannt als ALI, Hamed; auch bekannt als HEMED, Ahmed; auch bekannt als SHIEB, Ahmed; auch bekannt als SHUAIB),
Afghanistan; geboren 1965, Ägypten; ägyptischer Staatsangehöriger.
Baradar, Mullah (Stellvertretender Minister für Verteidigung)
Bin Marwan, Bilal; geboren 1947
Mamoun DARKAZANLI (alisa: a) Abu Iiyas b) Abu Iiyas Al Suri c) Abu Luz), Uhlenhorster Weg 34, 22085 Hamburg, Deutschland,
Geburtsdatum 4.August1958; Geburtsort: Damaskus, Syrien
Huber, Albert Friedrich Armand (auch bekannt als Huber, Ahmed) Mettmenstetten, Schweiz, Geburtsdatum 1927
„Fathur Rohman Al-Ghozhi (alias: (a) Al Ghozi, Fathur Rohman, (b) Al Ghozi, Fathur Rahmann, © Al-Gozi, Rathur Rohman, (d) Al-Gozi,
Fathur Rahmann, (e) Alhozi, Fathur Rohman, (f) Alghozi, Fathur Rahman, (g) Al-Gozhi, Fathur Rohman, (h) Al-Gohzi, Fathur Rahman,
Randy Alih, (j) Randy Ali, (k) Alih Randy, (l) Randy Adam Alih, (m) Sammy Sali Jamil, (n) Sammy Salih Jamil, (o) Rony Azad, (p) Rony
Azad Bin Ahad, (q) Rony Azad Bin Ahmad.
Geburtsort: Madiun, Ostjava, Indonesioen. Weitere Angaben: Berichten zufolge im Oktober 2003 auf den Philippinen getötet.“
Hotel Nasco (alias Nasco Business Residence Center SAS Di Nasreddin Ahmed Idris EC).
Anschrift: Corso Sempione 69, 20149 Mailand, Italien. Weitere Angaben: a) Steuernummer: 01406430155,
b) MwSt-Nummer: IT 01406430155.
Usama bin Laden (auch bekannt als Usam Bin Muhammad Bin Awad, Auch bekannt als Osama bin Laden, auch bekannt als Abu Abdallah
Abd Al-Hakim).
Geboren am 30.07.1957, Jeddah, Saudi-Arabien. Aberkennung der saudischen Staatsbürgerschaft, jetzt offiziell afghanischer
Staatsangehöriger.
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Auswirkungen auf Unternehmen
Zu Anfang nur Politikum
Durch neue Terroranschläge verstärkter Druck
Schulung der Zollbeamten Ende 2004
EG-Listen im Intranet der Zollverwaltung
Teilweise Verknüpfung mit Bewilligungen im Ausfuhrbereich
Im Anforderungsprofil für Unternehmen der chemischen Industrie
Auftraggeber verlangen verstärkt Compliance-Maßnahmen
Beachtung wird mit Einführung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten obligatorisch
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