PPT - Merkli & Partner AG

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Das neue
Rechnungslegungsrecht vs.
Eingeschränkte Revision
Christian Feller
Dipl. Wirtschaftsprüfer
Partner, Merkli & Partner AG
Inhaltsübersicht
• Ziel der eingeschränkten Revision
• Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts auf die
eingeschränkte Revision
• Wesentliche Bewertungsfragen, Entscheidungsspielräume
• Zusätzliche Prüfungshandlungen
• Schlussfolgerung
2
Ziele
• Sie wissen, in welchen gesetzlichen Neuerungen noch
Ermessensspielräume bestehen,
• Sie wissen, wie sich das neue Rechnungslegungsrecht auf die
eingeschränkte Revision auswirkt,
• Sie wissen, was heute bereits vorgekehrt werden kann,
• Sie wissen, worauf Sie bei der Umstellung achten müssen.
3
Ziel der eingeschränkten Revision (1)
Ziel der Eingeschränkten Revision einer Jahresrechnung ist eine
Aussage des Revisors darüber, ob er auf Sachverhalte gestossen
ist, die ihn zum Schluss veranlassen, dass die Jahresrechnung
sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht
in allen wesentlichen Punkten Gesetz und Statuten entsprechen.
4
Ziel der eingeschränkten Revision (2)
Grundsätzliche Prüfungsziele
•
•
•
•
•
•
•
Vorhandensein
Rechte und Verpflichtungen
Eintritt
Vollständigkeit
Bewertungen
Erfassung und Periodenabgrenzung
Darstellung und Offenlegung
5
Ziel der eingeschränkten Revision (3)
Typische Prüfungshandlungen
•
•
•
Befragungen
Analytische Prüfungshandlungen
Angemessene Detailprüfungen
6
Gesetzliche Neuerungen (1)
Revisionsrecht
Schwellenwerte
Bisher
Ab 1. Januar 2012
Bilanzsumme
> CHF 10 Millionen
> CHF 20 Millionen
Umsatz
> CHF 20 Millionen
> CHF 40 Millionen
Vollzeitstellen
> 50
(Jahresdurchschnitt)
•
> 250
Geltung für JR ab GJ 2012, daher Prüfung im Jahr 2013
Achtung: relevant laufendes Geschäftsjahr und Vorjahr!
7
Gesetzliche Neuerungen (2)
Revisionsrecht
Grössenkriterien
•
•
Die Grössenkriterien verändern sich massiv
Revisionsform kann häufig von der ordentlichen in die
eingeschränkte Revision gewechselt werden
Chancen
•
•
Chance für Kleinanbieter dürften sich aufgrund der Veränderung
der Grössenkriterien steigern
Möglichkeit von Doppelmandaten ergibt sich
8
Gesetzliche Neuerungen (3)
Rechnungslegungsrecht
•
•
•
Rechtsformneutrale Ausgestaltung
Grössenkriterien sind massgebend
Offene Fragen vorhanden, wie geht man in der Praxis damit um?
Einfluss auf die eingeschränkte Revision
• Das neue Recht verstehen (Beurteilung darüber)
• Übergang vom alten zum neuen Recht
• Bewertungen
• Darstellung und Offenlegung
• Revisionsart
9
Aufbau des neuen Rechts (1)
Das Rechnungslegungsrecht ist neu wie folgt geregelt:
32. Titel des Obligationenrechts
Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung
•
•
•
•
•
Allgemeine Bestimmungen (Art. 957 – Art. 958)
Jahresrechnung (Art. 959 – Art. 960)
Rechnungslegung für grössere Unternehmen (Art. 961)
Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung
(Art. 962)
Konzernrechnung (Art. 963)
10
Aufbau des neuen Rechts (2)
Sicht Buchhalter / Verwaltungsrat
•
•
Bestimmung der Bewertungsansätze (Ermessensspielräume)
Geistiger Vater der Jahresrechnung
Sicht Revision
•
•
Überprüfung der Bewertungsansätze
Prüfgegenstand ist die Jahresrechnung
11
JR – Bewertung (1)
Eingeschränkte Revision; Prüfungsziel Bewertung
•
•
•
•
Neue Bewertungsregeln müssen erkannt werden,
damit diese auch beurteilt werden können
Im Bereich der möglichen Bewertungsarten bestehen
noch unterschiedliche Auffassungen
Bewertungen können sich auf sämtliche Positionen in
der Bilanz und Erfolgsrechnung auswirken
Achtung: Grundsatz der Stetigkeit muss beachtet
werden
12
JR – Bewertung (1)
Grundsatz der Bewertung ist wie folgt (OR 960);
•
•
•
•
Einzelbewertung (in der Regel)
Keine Unterscheidung in Bezug auf die Bewertung
zwischen Umlauf- und Anlagevermögen
Vorsichtige Bewertung, darf aber die zuverlässige
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage nicht verhindern
(Vorsichtsprinzip)
Bei Anzeichnen einer Überbewertung muss eine
Überprüfung der Werte vorgenommen und allenfalls
angepasst werden (Imparitätsprinzip)
13
JR – Bewertung (2)
Erstbewertung
•
Bei ihrer Ersterfassung müssen die Aktiven höchstens
zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet werden.
Folgebewertung
•
In der Folgebewertung dürfen Aktiven nicht höher
bewertet werden als zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten. Vorbehalten bleiben
Bestimmungen für einzelne Arten von Aktiven.
14
JR – Bewertung (3)
Besonderheiten bei Folgebewertungen aus Sicht der
eingeschränkten Revision
Aktiven mit beobachtbaren Marktpreisen
In der Folgebewertung dürfen Aktiven mit Börsenkurs oder
einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven
Markt zum Kurs oder Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet
werden, auch wenn dieser über dem Nennwert oder dem
Anschaffungswert liegt. Wer von diesem Recht Gebrauch
macht, muss alle Aktiven der entsprechenden Positionen der
Bilanz, die einen beobachtbaren Marktpreis aufweisen, zum
Kurs oder Marktpreis am Bilanzstichtag bewerten. Im Anhang
muss auf diese Bewertung hingewiesen werden.
15
JR – Bewertung (4)
Der Gesamtwert der entsprechenden Aktiven muss für
Wertschriften und übrige Aktiven mit beobachtbarem Marktpreis
je gesondert offengelegt werden. Werden Aktiven zum
Börsenkurs oder zum Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet, so
darf eine Wertberichtigung zulasten der Erfolgsrechnung gebildet
werden, um Schwankungen im Kursverlauf Rechnung zu tragen.
Solche Wertberichtigungen sind jedoch nicht zulässig, wenn
dadurch sowohl der Anschaffungswert als auch der allenfalls
tiefere Kurswert unterschritten würden. Der Betrag der
Schwankungsreserven ist insgesamt in der Bilanz oder im
Anhang gesondert auszuweisen.
16
JR – Bewertung (5)
Bilanzierungsfähigkeit
(Art. 959 Abs.2 OR)
Vermögenswert
Ja
Kann aufgrund vergangener Ereignisse
darüber verfügt werden ?
Nein
Nicht
bilanzierungsfähig
Ist ein Mittelzufluss wahrscheinlich?
Nein
Ja
Kann der Wert verlässlich geschätzt
werden?
Nein
Ja
Bewertung
(Art. 960 a OR und 960 b OR)
Als Aktivum
zu bilanzieren
Direkt für betriebliche
Hautptätigkeit genutzte Aktiven
Bewertung höchstens zu
Anschaffungskosten
abzüglich betriebswirtschaftlich benötigten
Abschreibungen und
Wertberichtigungen*
* Bestehen konkrete Anzeichen einer
Überbewertung so sind die Werte zu
überprüfen und gegebenenfalls
anzupassen (Art. 960 Abs.3 OR)
Zu Anlagezwecken
gehaltene Aktiven
Besteht für das entsprechende Gut ein
aktiver Markt mit einem beobachtbaren
Börsenkurs oder Marktpreis?
Nein
mögliche
Kategorisierung gemäss
Interpretation der
Autoren
Marktbewertung
(mit oder ohne Wertberichtigung
zum Ausgleich für
Kursschwankungen, sogenannte
Schwankungsreserve)
Ja
Wahlrecht
17
JR – Bewertung (6)
Aufgabenstellung Wertschriften
Die Gesellschaft hat per 30.09.2011 Wertschriften erworben.
Der Kaufpreis für die Wertschriften beträgt CHF 150‘000. Bei
den Wertschriften handelt es sich um 100 Aktien zum Kaufpries
von CHF 1‘000 an der Nettas AG und 100 Aktien à CHF 500 an
der Kugel AG. Beide Aktien werden an der Börse gehandelt.
Der Kurs der Aktien hat sich nun bis zum Bilanzstichtag
verändert.
1. Wie müssen die Aktien bilanziert werden, wenn der Kurspreis
der Nettas AG CHF 980 und der der Kugel AG 650 beträgt.
2. Welche Prüfungshandlungen nehmen Sie aus Sicht der
eingeschränkten Revision bei Ihrem Kunden vor?
18
JR – Bewertung (7)
Lösungsvorschlag Bewertung der Wertschriften
Bilanzierung per 30.09.2011
Anschaffungskosten
100 * CHF 1‘000 = CHF 100‘000
100 * CHF 500 = CHF 50‘000
Bilanzierung per 31.12.2011
Folgebewertung -> Einzelbewertung!
Nettas AG – Zwingende Behandlung:
100 * CHF 980 = CHF 98‘000
Kugel AG – mögliche Varianten
Variante 1: 100 * CHF 500 = CHF 50‘000
Variante 2: 100 * CHF 650 = CHF 65‘000
Variante 3: 100 * CHF 650 = CHF 65’000
mit Schwankungsreserve von CHF 15’000
19
JR – Bewertung (8)
Lösungsvorschlag vorzunehmende Prüfungshandlungen
20
JR – Bewertung (9)
Besonderheiten bei Folgebewertungen aus Sicht der
eingeschränkten Revision
•
Vorräte
Liegt in der Folgebewertung von Vorräten und nicht fakturierten
Dienstleistungen der Veräusserungswert unter Berücksichtigung
noch anfallender Kosten am Bilanzstichtag unter den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, so muss dieser Wert
eingesetzt werden.
 Als Vorräte gelten Rohmaterial, Erzeugnisse in Arbeit, fertige
Erzeugnisse und Handelsware
21
JR – Bewertung (10)
Aufgabenstellung Vorräte
Die Sicherheitsfirma SAFE ist im Überwachungs- und
Sicherheitsbereich tätig. Die angefangenen Arbeiten (31.12.10:
Fr. 600‘000.--; 31.12.11: Fr. 960‘000.--) sind zu Herstellkosten
bewertet und beinhalten direkt Lohnkosten zuzüglich 20% für
anteilige allgemeine Kosten. Der Netto-Marktwert dieser
angefangenen Arbeiten übersteigen die Herstellkosten mit
Ausnahme des Auftrages GREEN. Beim Auftrag GREEN ist der
Netto-Marktwert nur Fr. 38‘000.– (HK: Fr. 48‘000.--)
1. Mit welchem Wert müssen die Vorräte in die Bilanz 2011
eingehen?
2. Welche Prüfungshandlungen würden Sie bei einer
eingeschränkten Revision vornehmen?
22
JR – Bewertung (11)
Lösungsvorschlag Bewertung der Vorräte

Grundsatz der Einzelbewertung

Der Auftrag GREEN muss um CHF 10‘000 reduziert werden.
23
JR – Bewertung (12)
Lösungsvorschlag vorzunehmende Prüfungshandlungen
24
JR – Bewertung (13)
Lösungsvorschlag vorzunehmende Prüfungshandlungen
25
JR – Bewertung (14)
Passiven
•
•
•
Verbindlichkeiten müssen passiviert werden, wenn sie durch
vergangen Ereignisse bewirkt wurden, ein Mittelabfluss
wahrscheinlich ist und ihre Höhe verlässlich geschätzt werden
kann.
Verbindlichkeiten müssen zum Nennwert eingesetzt werden.
Lassen vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss in künftigen
Geschäftsjahren erwarten, so müssen die voraussichtlich
erforderlichen Rückstellungen zulasten der Erfolgsrechnung
gebildet werden.
26
JR – Bewertung (15)
Rückstellungen dürfen zudem insbesondere gebildet
werden für:
•
•
•
•
regelmässig anfallende Aufwendungen aus
Garantieverpflichtungen;
Sanierungen von Sachanlagen;
Restrukturierungen;
die Sicherung des dauernden Gedeihens des
Unternehmens.
 Nicht mehr begründete RST müssen nicht aufgelöst werden
 Aus Sicht der eingeschränkten Revision müssen die stillen
Reserven erkannt werden, damit eine Nettoauflösung auch im
Anhang gezeigt wird.
27
JR – Bewertung (16)
Prüfungshandlungen bei einer eingeschränkten Revision
28
JR – Bewertung (17)
Handlungsempfehlungen Revisor
•
•
•
•
•
•
Interpretationsspielräume vorhanden, insbesondere Vorsicht bei
Gesellschaften mit „Potential“ zu OR 725
Bewertungsansätze vom Kunden vor der Revision schriftlich
verlangen
Grundsatz der Stetigkeit muss eingehalten werden. Gemäss
Übergangsbestimmungen kann bei der erstmaligen Anwendungen
darauf verzichtet werden.
Die Absichten des Kunden verstehen
Schlussbesprechungsprotokoll mit Bewertungsfragen erstellen
Geistiger Vater der Jahresrechnung ist und bleibt der
Verwaltungsrat -> Bewertungsentscheide
29
Darstellung und Offenlegung (1)
Prüfungsziel Darstellung und Offenlegung
•
Neue Gliederungsvorschriften müssen erkannt
werden, damit diese auch beurteilt werden können
•
Neuerungen im Bereich Bilanz, Erfolgsrechnung und
anhang vorhanden
30
Darstellung und Offenlegung (2)
Geschäftsbericht
Jahresrechnung
- Bilanz
- Erfolgsrechnung
- Anhang
- Geldflussrechnung
Zusatzangaben
Lagebericht
allgemein
nur für grössere Unternehmen
Innerhalb von 6 Monaten
nach Ablauf GJ zu erstellen
und zuständigem Organ
zur Genehmigung vorzulegen.
Vom Vorsitzenden des
obersten Leitungs- oder
Verwaltungsorgans und von
der für die Rechnungslegung
zuständigen Person zu unterzeichnen.
31
JR – Bilanz (1)
AKTIVEN
UMLAUFVERMÖGEN
Flüssige Mittel
Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Übrige kurzfristige Forderungen
Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen
Aktive Rechnungsabgrenzungen
TOTAL UMLAUFVERMÖGEN
in % der Bilanzsumme
130'502
60'000
900'500
92'000
1'200'000
19'000
2'402'002
65.7%
69'045
30'000
1'000'001
70'000
950'000
24'000
2'143'046
63.5%
ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
Beteiligungen
Sachanlagen
Immaterielle Werte
Nicht einbezahltes Aktienkapital
TOTAL ANLAGEVERMÖGEN
in % der Bilanzsumme
105'000
120'000
880'000
150'000
0
1'255'000
34.3%
101'000
120'000
850'000
160'000
0
1'231'000
36.5%
TOTAL AKTIVEN
3'657'002
3'374'046
32
JR – Bilanz (2)
PASSIVEN
KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
799'503
750'045
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
250'000
240'100
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
25'000
21'500
Passive Rechnungsabgrenzungen
35'000
31'000
Rückstellungen (kurzfristig)
45'500
40'000
1'155'003
1'082'645
31.6%
32.1%
950'000
850'000
Übrige langfristige Verbindlichkeiten
150'000
130'000
Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen
405'000
305'000
1'505'000
1'285'000
41.2%
38.1%
2'660'003
2'367'645
72.7%
70.2%
TOTAL KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL
in % der Bilanzsumme
LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
(davon mit Rangrücktritt: CHF 0 / CHF 0)
TOTAL LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL
in % der Bilanzsumme
TOTAL FREMDKAPITAL
in % der Bilanzsumme
33
JR – Bilanz (3)
EIGENKAPITAL
Aktienkapital
500'000
500'000
Gesetzliche Kapitalreserve
20'000
20'000
Gesetzliche Gewinnreserve
94'068
90'000
Reserven für eigene Aktien
10'000
0
0
0
Freiwillige Gewinnreserven/ (kumulierte Verluste)
382'931
396'401
Eigene Aktien
-10'000
0
TOTAL EIGENKAPITAL
996'999
1'006'401
27.3%
29.8%
Aufwertungsreserven
in % der Bilanzsumme
34
JR – Erfolgsrechnung (1)
ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1: Gesamtkostenverfahren)
in CHF
Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen
sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen
2013
in %
10'099'043 100.0%
50'100
2012
in %
9'950'000 100.0%
-67'000
Materialaufwand
-8'000'100
Bruttogewinn
2'149'043
Personalaufwand
-1'100'020
-999'700
-750'000
-723'000
Übriger betrieblicher Aufwand
Betriebliches Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen (EBITDA)
299'023
Abschreibungen auf Positionen des Anlagevermögens
-87'020
Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens
Betriebliches Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
Finanzaufwand
Finanzertrag
Betriebliches Ergebnis vor Steuern
0
212'003
-58'550
15'300
168'753
Betriebsfremder Aufwand
Betriebsfremder Ertrag
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag
Jahresergebnis vor Steuern
-7'999'500
21.3%
3.0%
1'883'500
160'800
2.1%
1.7%
0
83'700
-47'000
4'156
40'856
0
0
-100'000
0
68'753
0
0
40'856
-18'155
Jahresgewinn / (Jahresverlust)
50'598
1.6%
-77'100
0
0
Direkte Steuern
18.9%
0.7%
0.8%
0.4%
0.4%
-9'500
0.5%
31'356
35
0.3%
JR – Erfolgsrechnung (2)
ERFOLGSRECHNUNG (Variante 2: Umsatzkostenverfahren)
in CHF
2013
2012
Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
10'099'043
9'950'000
Anschaffungs- oder Herstellungskosten der verkauften Produkte und Leistungen
-9'191'040
-9'163'148
-696'000
-703'152
-58'550
-47'000
15'300
4'156
Betriebsfremder Aufwand
0
0
Betriebsfremder Ertrag
0
0
-100'000
0
0
0
Direkte Steuern
-18'155
-9'500
Jahresgewinn / (Jahresverlust)
50'598
31'356
-1'100'020
-999'700
-87'020
-77'100
0
0
Verwaltungsaufwand und Vertriebsaufwand
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag
In obiger Erfolgsrechnung sind folgende Aufwendungen enthalten:
Personalaufwand
Abschreibungen auf Positionen des Anlagevermögens
Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens
36
JR – Anhang (1)
Anhang
•
•
Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten
Grundsätze, soweit diese nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind;
Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu Positionen
der Bilanz und der Erfolgsrechnung;
den Gesamtbetrag der aufgelösten Wiederbeschaffungsreserven
und der darüber hinausgehenden stillen Reserven, soweit dieser
den Gesamtbetrag der neugebildeten derartigen Reserven
übersteigt, wenn dadurch das erwirtschaftete Ergebnis
wesentlich günstiger dargestellt wird;
Weitere vom Gesetz verlangte Angaben.

Aus Sicht der eingeschränkten Revision, Aufstellung über
•
•
stille Reserven zwingend verlangen.
37
JR – Anhang (2)
ANHANG
in CHF
Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des
Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische
Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis
962) erstellt.
Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und
Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der
Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode
beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im
eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen
Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft
können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen,
Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich
benötigte Ausmass hinaus gebildet werden.
38
JR – Anhang (3)
Der Anhang muss weiter folgende Angaben enthalten, sofern
diese nicht bereits aus der Bilanz oder Erfolgsrechnung
ersichtlich sind:
•
Firma oder Name sowie Rechtsform und Sitz des Unternehmens;
•
eine Erklärung darüber, ob die Anzahl Vollzeitstellen im
Jahresdurchschnitt nicht über 10, über 50 beziehungsweise
über 250 liegt;
•
Firma, Rechtsform und Sitz der Unternehmen, an denen direkte oder
wesentliche indirekte Beteiligungen bestehen, unter Angabe des
Kapital- und des Stimmenanteils;
•
Anzahl eigener Anteile, die das Unternehmen selbst und die
Unternehmen, an denen es beteiligt ist, halten;
•
Erwerb und Veräusserung eigener Anteile und die Bedienungen, zu denen39
sie erworben oder veräussert wurden;
JR – Anhang (4)
•
der Restbetrag der Verbindlichkeiten aus kaufvertragsähnlichen
Leasinggeschäften und anderen Leasingverpflichtungen, sofern diese
nicht innert zwölf Monaten ab Bilanzstichtag auslaufen oder gekündigt
werden können;
•
Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen;
•
Der Gesamtbetrag der für Verbindlichkeiten Dritter bestellten
Sicherheiten;
•
Je der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten
verwendeten Aktiven sowie der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt;
•
Rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen, bei denen ein Mittelabfluss
entweder als unwahrscheinlich erscheint oder in der Höhe nicht
verlässlich geschätzt werden kann (Eventualverbindlichkeit);

Bisher: nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten
40
JR – Anhang (5)
•
Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen auf solche
Rechte für alle Leistungs- und Verwaltungsorgane sowie für die
Mitarbeitenden;
•
Erläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremder
Positionen der Erfolgsrechnung;
•
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag;
•
Bei einem vorzeitigen Rücktritt der Revisionsstelle:
die Gründe, die dazu geführt haben.

Risikobeurteilung nur noch, sofern eine ordentliche Revision durchgeführt
wird. Und dann nur im nicht der Prüfung unterliegendem Lagebericht

Aufzeigen von wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
41
JR – Anhang (6)
Prüfungshandlungen bei einer eingeschränkten Revision
42
JR – Anhang (7)
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
(positive oder negative Ereignisse):
•
Auslöser am/vor Bilanzstichtag gegeben: Erfassung in der
Jahresrechnung;
•
Auslösende Ursache nach Bilanzstichtag: Offenlegung mit
Schätzung der finanziellen Auswirkung erforderlich, sofern
wesentlich;
•
Beispiele: Akquisitionen, Verkaufsabsichten einer Sparte, neuer
Rechtsstreit etc.
43
JR – Anhang (8)
Prüfungshandlungen bei einer eingeschränkten Revision
44
JR – Anhang (9)
Neuerungen
•
•
•
•
•
•
•
Offenlegung von Bewertungsgrundsätzen
Angaben über Vollzeitstellen;
Rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen;
Erklärungen zu einzelnen Positionen in der Jahresrechnung
(Beispiel ausserordentliche oder einmalige und periodenfremde
Ereignisse);
Angaben zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag;
Keine Angaben zum Brandversicherungswert wie bisher;
Keine Risikobeurteilung (bei einer eingeschränkten Revision);
45
JR – Anhang (10)
Handlungsempfehlungen Revisor
•
•
Neuerungen im Bereich Anhang frühzeitig mit dem Prüfkunden
besprechen
Anpassung der Prüfungshandlungen, neue Offenlegungen,
Offenlegungen sind nicht mehr notwendig
46
Anerkannter Standard (1)
Zusätzlicher Einzel-Abschluss nach anerkanntem Standard
(True and Fair View) notwendig sofern:
•
•
•
•
Publikumsgesellschaft, wenn Börse dies verlangt
Genossenschaften mit > 2‘000 Genossenschaften
Stiftungen, die gemäss Gesetz zur ordentlichen Revision verpflichtet sind
Gesellschafter die mindestens 20% des Grundkapitals vertreten dies
verlangen
•
10% der Genossenschafter oder 20% der Vereinsmitglieder können dies
verlangen
•
Jeder Gesellschafter/Jedes Mitglied mit persönlicher Haftung oder
Nachschusspflicht kann dies verlangen
 Abschluss immer als zusätzlicher Abschluss zum handelsrechtlichen
Abschluss, d.h. keine Relevanz für Besteuerung
47
Anerkannter Standard (2)
Aktueller Entwurf zur
Verordnung über die anerkannten Standards zur
Rechnungslegung (VASR):
• Swiss GAAP FER
• IFRS
• IFRS für KMU
• US GAAP (momentan nur für Unternehmen welche US GAAP
schon anwenden, später Anwendung nicht mehr möglich, aber
momentan umstritten, gemäss Florian Zihler (Bundesamt für
Justiz) wahrscheinlich, dass uneingeschränkt zugelassen)
Abschluss unterliegt ordentlicher Revision
(auch wenn aufgrund von Verlangen von Minderheit erstellt)
48
Übergangsfrist (1)
•
Einführung per 01.01.2013 mit einer 2jährigen Übergangsfrist
•
Vorherige Einführung erlaubt
•
Einfluss auf die Jahresrechnung ist zu prüfen
•
Während der Übergangsfrist kann auf den Grundsatz der
Stetigkeit verzichtet werden
•
Frühzeitige Vorbereitung erleichtert Einführung
49
Übergangsfrist (2)
Bisher aktivierte Gründungskosten
•
•
•
Gemäss den Übergangsbestimmungen kann auf die Stetigkeit
verzichtet werden
Gründungskosten dürfen nach dem neuen Recht nicht mehr
aktiviert werden (kein Nutzen)
Im ersten Jahr bei der Anwendung NRLG Recht ist kein
Nutzenzufluss mehr vorhanden
-> Gründungskosten sind im Umstellungsjahr erfolgswirksam über die
Erfolgsrechnung auszubuchen.
50
Fazit (1)
Wesentlichste ausgesuchte Neuerungen (Bilanz)
•
Aktiven mit Börsenkurs/Marktpreis dürfen zu diesen Werten
angesetzt werden (Offenlegung im Anhang)
•
Gründungs- und Kapitalerhöhungs- und Organisationskosten
sind erfolgswirksam zu erfassen
•
Verbindlichkeiten müssen zum Nominalwert bewertet werden.
•
Eigene Aktien sind als Minusposten im Eigenkapital zu zeigen
•
Stille Reserven sind nach wie vor erlaubt
51
Fazit (2)
Wesentlichste ausgesuchte Neuerungen (Anhang)
•
•
Bilanzierungsgrundsätze sind im Anhang zu beschreiben
Keine Risikobeurteilung mehr bei der eingeschränkten
Revision
 Mögliche Auswirkungen sind frühzeitig zu überprüfen
(anerkannter RL Standard)
 KMU Freundlichkeit durch die Schwellenwerterhöhung mit
Sicherheit verstärkt.
52
Fazit (3)
Weitere ausgesuchte Neuerungen
•
•
•
•
•
Gesetzliche Veränderungen müssen erkannt werden, damit
überhaupt eine Beurteilung möglich ist,
Gesetzliche Veränderungen bieten auch Chancen,
Vorsicht bei anerkanntem Rechnungslegungsstandard,
Bewertungs-Interpretationsspielräume vom Kunden
schriftlich verlangen,
Kommunikation mit Prüfkunden sicherlich vorteilhaft
53
Fragen?
54
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