Umweltverträglichkeitsstudie Boehringer

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Umweltverträglichkeitsstudie Boehringer
Ingelheim
PROJEKT
Ertüchtigung der zentralen
Abwasserbehandlungsanlage,
Boehringer Ingelheim
AUFTRAGGEBER
Boehringer Ingelheim Pharma GmbH &
Co.KG
OBJEKT
Kläranlage
LEISTUNG
Umweltverträglichkeitsstudie
ORT
Ingelheim
ZEIT
2004 - 2007
Die Aufgabe
Die Zentrale Abwasserbehandlungsanlage (ZABA) der Boehringer
Ingelheim GmbH & Co. KG besteht in ihren Grundzügen seit 1966 und
wurde sukzessive an die Erfordernisse der Produktion und der
Gesetzgebung angepasst. Gestiegene Erfordernisse von Seiten der
Gesetzgebung und der Produktion erfordern eine erneute Anpassung
der bestehenden Anlage mit dem Ziel eine den behördlichen Vorgaben
entsprechend optimierte Abwassertechnik vorzuhalten, die bei
produktionsbedingten Spitzenbelastungen jederzeit die Einhaltung der
geforderten Überwachungswerte gewährleistet.
Da die Anlage auf eine Behandlung von Abwässern mit >9.000 kg/d oder
mehr biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen (roh) ausgelegt
wird, ist sie nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVP – pflichtig. Gemäß § 18c des Wasserhaushaltsgesetzes bedarf die
Errichtung und der Betrieb sowie die Veränderung einer
Abwasserbehandlungsanlage, für die nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
eine
Verpflichtung
zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, einer
behördlichen Zulassung. Mit einer Auslegung von >9.000 kg/d oder mehr
biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen (roh) erfüllt die ZABA
diese Kriterien.
Die Leistungen
In der UVS werden die Auswirkungen der Ertüchtigung der ZABA auf die
Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter gemäß des UVPG dargestellt.
Der Inhalt der UVS entspricht nach Art und Umfang den materiellen
Anforderungen der im Genehmigungsverfahren nach § 6 Absatz (3) und
(4) UVPG für die UVP einzureichenden Antragsunterlagen und umfasst
die:
Beschreibung des Vorhabens, der Umwelt und ihrer Bestandteile, der
Varianten, die Bewertung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen
des Vorhabens, die Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung,
Verminderung oder zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen, die
Beschreibung der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren aber
vorrangigen Eingriffen in Natur und Landschaft und die Erstellung einer
allgemein verständlichen Zusammenfassung.
TECHNISCHE DATEN
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