Erhebungsbogen für Schultage und Schülerzahlen Kundennummer: Anschrift schulische Einrichtung Schulmilchlieferant: ........................................................ ............................................................. ........................................................ ............................................................. ........................................................ ............................................................. Angaben für den Bezug verbilligter Schulmilch gem. § 4 (1) Nr. 3 der Schulmilch-BeihilfenVerordnung für das Schuljahr 2013 / 2014 - Baden-Württemberg - Für die Schulmilchbelieferung im laufenden/kommenden Schuljahr bestätigen wir Ihnen folgendes: 1. Zahl der durchschnittlich anwesenden Schüler / Kinder 2. Zahl der Schultage 3. ............................................ Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Höchstabgabemenge je Schulmilchempfänger pro Tag = 0, 25 l Es wird ausdrücklich bestätigt, dass die bezogene Schulmilch nicht zur Zubereitung von Mahlzeiten in Schulen und vorschulischen Einrichtungen verwendet wird. Als Zubereitung von Mahlzeiten gilt das Erhitzen und gleichzeitige Weiterverarbeiten mit anderen Lebensmitteln oder Zusätzen (Griesbrei, Pudding, Milchreis u.a.). Das reine Erhitzen der Schulmilch zum Direktverbrauch oder das kalte Einrühren von Kakao, Müsli, Cornflakes u.a. ist zulässig! Wir verkaufen oder verteilen Schulmilchprodukte ausschließlich an Schulmilchempfänger, im Sinne der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung, und zwar an (bitte ankreuzen !) Kinder in Vorschulkindergärten, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderwohnheime Schüler in Grund- und Hauptschulen, Sonderschulen, weiterführende Schulen (Realschule und Gymnasium) Schüler an berufsbildenden Schulen und Berufsschulen Schüler an Fachschulen Schüler an Schullandheimen und Behindertenheimen -2- Hinweis: Der Bezug von Schulmilch für Schüler während des Aufenthalts in Behindertenheimen und Schullandheimen ist an Unterrichtstagen zulässig. Wir halten die gesetzlich festgelegten Höchstverkaufspreise für Schulmilcherzeugnisse entsprechend der VwV -Schulmilch-Beihilfe vom 22. Dezember 2010 - Az.: 22-8361.25 - (GABl. 2011, Nr. 1, S. 67-69) in der jeweils geltenden Fassung als Obergrenze ein. Dieser Preis bleibt frei von Aufschlägen für Sammelaktionen, wie Klassenkasse, Ferienlager oder Schullandheim. Verpflichtungserklärung: Mit meiner/unserer Unterschrift verpflichten wir uns, Kontrollen der zuständigen Behörde in der Einrichtung zu dulden. Dies gilt für Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Tübingen, des Landes-, des Bundes- sowie des Europäischen Rechnungshofes. Uns ist bekannt, dass jeder Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung zu Rückforderungen bereits ausbezahlter Beihilfe führen kann. Wir verpflichten uns, gegenüber dem Schulmilchlieferanten bei evtl. Verstößen die vorgenommene Beihilferückforderung dem Lieferanten zu erstatten. Wir bestätigen, dass wir von keinem weiteren Schulmilchlieferanten verbilligte Schulmilch beziehen. Für die Einrichtung: Für die Ausgabe: (nachrichtlich durch die Einrichtung) ......................................................... ........................................................... ........................................................ Ort, Datum, Stempel, Name und Unterschrift ........................................................... Name und Funktion des Ausgebenden vor Ort (RPT, Ref. 34-21 01.07.2012)