Microsoft-Server - Microsoft Volume Licensing

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Microsoft LicensingProduktbenutzungsrechte
Deutsch (German)
April 2009
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Vorbemerkung
Diese Produktbenutzungsrechte weisen folgende Eigenschaften auf:
 Gruppierung aller Microsoft-Produkte in neun Lizenzmodelle. Jedes Modell verfügt
über eine Basisreihe von Lizenzbestimmungen.
 Identifizierung der Produkte in den einzelnen Lizenzmodellen.
Universelle Lizenzbestimmungen.
Die Universellen Lizenzbestimmungen im Anschluss
an das Inhaltsverzeichnis gelten für alle Produkte.
Lizenzmodelle. Die vorliegenden Produktbenutzungsrechte umfassen neun Abschnitte, einen
für jedes Lizenzmodell. Sie lauten wie folgt:









Desktop-Anwendungen
Desktop-Betriebssysteme
Entwicklertools
Onlinedienste
Server – Betriebssysteme
Server – Management-Server
Server – Server/CAL
Server – Pro Prozessor
Server – Spezialserver
Im Inhaltsverzeichnis und in der Vorbemerkung der einzelnen Abschnitte sind die Produkte
aufgelistet, die unter das jeweilige Lizenzmodell fallen. Die einzelnen Abschnitte enthalten die
allgemeinen Lizenzbestimmungen für das jeweilige Lizenzmodell und beschreiben anschließend
die produktspezifischen Lizenzbestimmungen für die Produkte des jeweiligen Lizenzmodells.
Software Assurance-Vergünstigungen. Anhang 1
enthält Lizenzbestimmungen, die für
Software Assurance-Vergünstigungen gelten. In der Produktliste werden diese Vergünstigungen
beschrieben.
Internetbasierte Dienste. Anhang 2 enthält Hinweise, die sich auf die mit den Produkten
bereitgestellten internetbasierten Dienste beziehen.
Produktpools. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Lizenzmodellen nicht um Produktpools
handelt. In der Produktliste wird angegeben, in welchen der drei Pools (Anwendungen, Systeme,
Server) die einzelnen Produkte fallen.
Lizenzbestimmungen für ein Produkt. Um die Lizenzbestimmungen für ein Produkt
zu finden, müssen Sie das Lizenzmodell für das entsprechende Produkt identifizieren (siehe
Inhaltsverzeichnis). Für Ihre Verwendung des Produktes gelten folgende Lizenzbestimmungen:

die Universellen Lizenzbestimmungen;

die allgemeinen Lizenzbestimmungen für das entsprechende Lizenzmodell

produktspezifische
Lizenzbestimmungen
für
(am Ende des Lizenzmodellabschnitts enthalten).
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das
entsprechende
Produkt
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Frühere Versionen und nicht mehr weltweit verfügbare Produkte. Im Allgemeinen
decken diese Produktbenutzungsrechte die jeweils aktuellste Version der Produkte ab, die
weltweit verfügbar sind.
Lizenzbestimmungen für Produkte, die nicht mehr
in diesen Produktbenutzungsrechten aufgeführt sind, finden Sie in einer früheren Version. Das
letzte Produktbenutzungsrechte-Dokument, in dem ein Produkt aufgeführt war, finden Sie in der
unter
http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PURRetired.aspx
verwalteten
Liste.
Außerdem finden Sie einige archivierte Produktbenutzungsrechte-Dokumente unter
http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PURArchive.aspx. Wenn Sie nicht über die
benötigte Version verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder Händler.
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Verdeutlichungen der Produktbenutzungsrechte und
Zusammenfassung der Änderungen
Wir haben diese Produktbenutzungsrechte entworfen, um Ihnen beim Lizenzieren und Verwalten
von Microsoft-Produkten behilflich zu sein. Für die Verwendung eines vorhandenen Produktes
lesen Sie bitte die vorliegenden Produktbenutzungsrechte oder eine frühere Ausgabe
der Produktbenutzungsrechte, die für Ihre Verwendung des Produktes galt. Nachfolgend
identifizieren
wir
Hinzufügungen,
Löschungen
und
sonstige
Änderungen
der
Produktbenutzungsrechte. Außerdem werden Verdeutlichungen als Antwort auf Kundenfragen
bereitgestellt. Diese Verdeutlichungen spiegeln die vorhandenen Lizenzierungsrichtlinien von
Microsoft wider.
In der vorliegenden Ausgabe wurden folgende Produkte hinzugefügt (das Lizenzmodell wird als
Verweis ebenfalls genannt):
Desktop-Anwendungen
 Vermietungsrechte für Office 2007 Standard
 Vermietungsrechte für Publisher 2007
Desktop-Betriebssysteme
 Vermietungsrechte für Windows Vista Business
Server – Server/CAL
 Forefront Identity Manager 2009
Server – Pro Prozessor
 BizTalk Adapter Pack 2.0
 BizTalk Server 2009 Branch, Standard und Enterprise Edition
 Commerce Server 2009 Standard und Enterprise Edition
Server – Spezialserver
 Forefront Identity Manager 2009 – Windows Live Edition
In der vorliegenden Ausgabe wurden folgende Produkte gelöscht:
 BizTalk Adapter Pack 1.0
 BizTalk Server 2006 R2 Branch, Standard und Enterprise Edition
 Commerce Server 2007 Standard und Enterprise Edition
 Identity Lifecycle Manager 2007 – Windows Live Edition
 Money 2007 Deluxe Edition
 Office Forms Server 2007
 Office Forms Server 2007 for Internet Sites
 Office PerformancePoint Server 2007
 Office SharePoint Designer 2007
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Verdeutlichungen und sonstige Änderungen:

Desktop-Anwendungen
Wir haben die Nutzungsrechte dahingehend aktualisiert, dass Vermietungsrechte für
Office 2007 Standard und Vermietungsrechte für Publisher 2007 hinzugefügt wurden,
eine zusätzliche Lizenz für Kunden zum Mieten von berechtigender Software
auf einem zugewiesenen Gerät.

Desktop-Betriebssysteme
Wir haben die Nutzungsrechte dahingehend aktualisiert, dass Vermietungsrechte
für Windows Vista Business hinzugefügt wurden, eine zusätzliche Lizenz für Kunden
zum Mieten von berechtigender Software auf einem zugewiesenen Gerät.

Lizenzmobilität für Serverfarmen
In den Produktbenutzungsrechten vom Januar 2009 hatten wir für bestimmte
Serverprodukte und Onlinedienste alternative Nutzungsrechte hinzugefügt, für den
Fall, dass sie in einer Serverfarm verwendet werden. Diese Nutzungsrechte
beinhalten die Mobilität von Lizenzen über mehrere Server innerhalb einer
Serverfarm. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Lizenzvertrag
im Hinblick darauf, welche Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten,
gelten diese Nutzungsrechte für Ihre Verwendung von Produkten sowohl unter neuen
als auch unter vorhandenen Lizenzen für die bezeichneten Produktversionen. Weitere
Informationen über diese Rechte finden Sie in den Abschnitten über Server und
Onlinedienste dieser Produktbenutzungsrechte und in der Kurzdarstellung der
Lizenzmobilität
für
Anwendungsserver
unter
folgender
Adresse:
http://download.microsoft.com/download/6/9/5/695BA00D-C790-4C90-813AF10539D97991/Application_Server_License_Mobility_VL_Brief_Nov_2008.docx.

Server – Betriebssysteme
Wir haben das Modell Server – Betriebssysteme dahingehend geändert, dass bei der
Ausführung in einem physischen Betriebssystem ausschließlich zur Ausführung der
Hardware-Virtualisierungssoftware,
zur
Bereitstellung
von
HardwareVirtualisierungsdiensten oder zur Ausführung der Software für die Verwaltung und
Wartung von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server keine
CALs mehr erforderlich sind.
Wir haben das Modell Server – Betriebssysteme dahingehend aktualisiert, dass es Kunden
mit Lizenzen für Windows EBS 2008 Premium Edition oder Windows SBS 2008 Premium
Edition gestattet ist, Instanzen früherer Versionen dieser Produkte zu nutzen.

Microsoft-Onlinedienste
Wir haben das Modell Microsoft-Onlinedienste dahingehend aktualisiert, dass die
Lizenzbestimmungen, die wirksam waren, als Sie zum ersten Mal Ihr Recht zur
Nutzung eines bestimmten Onlinedienstes erworben haben, 12 Monate lang
unverändert bleiben können, sofern nicht Microsoft gesetzlich verpflichtet ist, die
Lizenzbestimmungen zu ändern. Wir haben das Modell Microsoft-Onlinedienste
dahingehend aktualisiert, dass differenziert wird, wann Microsoft einen Onlinedienst
aussetzen oder beenden könnte. Wir haben außerdem die Umstände, unter denen
Microsoft die Abonnentendaten des Kunden verwenden würde, sowie die
Verpflichtungen des Kunden und von Microsoft für Abonnentendaten verdeutlicht.

Client-Zugriffslizenzen
Wir haben die Formulierungen für Microsoft-Server – Betriebssysteme, Server/CAL
und Management-Server dahingehend aktualisiert, dass angegeben wird, dass
Client-Zugriffslizenzen den Zugriff auf Server erlauben, die von diesem Kunden oder
seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in dem Lizenzvertrag
des Kunden) lizenziert wurden, nicht jedoch auf die lizenzierten Server einer anderen
Institution.
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Microsoft-Lizenzmodelle
Überblick
Diese Produktbenutzungsrechte enthalten jeweils einen Abschnitt für jedes der 9 Lizenzmodelle.
Diese Abschnitte beschreiben im Einzelnen die mit jedem Modell verbundenen Nutzungsrechte
und -beschränkungen sowie die produktspezifischen Ausnahmen. In diesem Abschnitt soll jedes
Modell kurz erklärt werden.
1. Desktop-Anwendungen – Pro-Gerät-Lizenz
Für jedes Gerät, mit dem Sie auf die Software zugreifen oder sie nutzen (lokal oder remote über ein
Netzwerk), müssen Sie eine Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien
und jegliche frühere Version der Software auf dem Gerät oder auf einem Netzwerkgerät
zu installieren, um diese Nutzung der Software zu unterstützen. Sie sind auch berechtigt, diese
Kopien auf dem Hostbetriebssystem oder innerhalb eines virtuellen Hardwaresystems zu installieren.
Abbildung 1
Auf dem lizenzierten Gerät können mehrere Kopien installiert werden.
Der Zugriff auf Kopien der auf einem Netzwerkgerät installierten Software ist Ihnen nur von einem
Gerät aus erlaubt, das für die Software lizenziert wurde.
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Abbildung 2
Das Gerät, das Sie für den Remotezugriff auf Software benutzen, muss für die gleiche oder
höhere Version, darf jedoch nicht für eine niedrigere Version lizenziert sein.
2. Desktop-Betriebssysteme – Pro-Kopie-pro-Gerät-Lizenz
Für jedes Gerät, mit dem Sie auf die Software zugreifen oder sie nutzen (lokal oder remote), müssen
Sie eine Lizenz erwerben. Sie dürfen nur eine Kopie auf dem Gerät installieren. Sie sind berechtigt,
diese Kopien auf dem Hostbetriebssystem oder innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig
emulierten) Hardwaresystems zu installieren. Bei einem Volumenlizenzprogramm ist die Lizenz für
das Desktop-Betriebssystem eine „Upgrade-Lizenz”. Sie dürfen Upgrade-Lizenzen nur für Geräte
erwerben, für die Sie bereits ein „qualifizierendes Betriebssystem” lizenziert haben. Eine Liste der
„qualifizierenden Betriebssysteme”, die zu einer Upgrade-Lizenz berechtigen, ist in der enthalten,
die Sie unter finden. http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PL.aspx.
Falls Sie „Software Assurance” erwerben, haben Sie das Recht, auf dem Gerät die „Windows Vista
Enterprise Edition” statt Windows Vista Business zu verwenden. Damit sind Sie auch berechtigt, bis
zu vier weitere Kopien oder Instanzen auf dem Gerät zu nutzen.
Abbildung 3
Ein für Windows Vista Enterprise lizenziertes Gerät hat möglicherweise auf demselben
physischen Gerät Vista Enterprise, das in der physischen Betriebssystemumgebung
ausgeführt wird, und eine Mischung an Editionen und Versionen von Windows, die in vier
virtuellen Betriebssystemumgebungen ausgeführt werden.
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3. Entwicklertools – Pro-Nutzer-Lizenz
Sie müssen eine Lizenz für jeden Nutzer erwerben, dem Sie den Zugriff auf die Software oder deren
Verwendung erlauben. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien auf einer beliebigen
Anzahl von Geräten zu installieren, die ein Nutzer verwenden oder auf die er zugreifen darf,
um Programme zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen. Nur lizenzierte Nutzer
sind berechtigt, auf die Software zuzugreifen.
4. Onlinedienste – Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenz, Dienst-Abonnementlizenz
oder Add-On-Abonnementlizenz
Onlinedienste sind abonnementabhängig und bieten den Zugriff auf Software und Dienste.
Die Lizenzierung nach diesem Modell besteht in einem oder mehreren der folgenden Lizenztypen:

Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenz (Nutzer-AL oder Geräte-AL)
Bei Angeboten, die diese Lizenztypen beinhalten, werden Nutzer-ALs oder Geräte-ALs
für jeden Nutzer oder jedes Gerät benötigt, der/das auf die Onlinedienste zugreift.

Dienst-Abonnementlizenz (Dienst-AL)
Bei Angeboten dieses Lizenztyps bezieht sich die Lizenz auf die Nutzung der Onlinedienste
durch die gesamte Organisation. Nutzer-, Geräte- oder Add-On-ALs sind möglicherweise
je nach Dienstangebot ebenfalls erforderlich.

Add-On-Abonnementlizenz (Add-On-AL)
Diese Lizenz wird manchmal an Stelle von Nutzer-ALs, Geräte-ALs und Dienst-ALs oder zusätzlich
dazu genutzt. Ihr Zweck ist unterschiedlich. Sie kann beispielsweise für eine spezifische Anzahl
von verbrauchten Einheiten, wie die Gigabytes Speicherplatz, oder für einen einzelnen Server gelten,
auf den externe Nutzer zugreifen. Add-On-Abonnementlizenzen sind nicht immer erforderlich.
5. Server – Betriebssysteme – Serverlizenz + CAL + optionaler External Connector
Bei den meisten Produkten müssen Sie für jede Instanz der Serversoftware, die Sie auf einem Server
ausführen, diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server
in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen. Bei Ausnahmen zu dem
Lizenzmodell bieten einige Produkte umfangreichere Nutzungsrechte. Beispielsweise erlaubt eine
Lizenz für Windows Server 2008 Enterprise die Ausführung einer Instanz auf dem lizenzierten Server
in bis zu vier virtuellen Betriebssystemumgebungen gleichzeitig. Bei einigen Produkten, wie Windows
Server 2008 Datacenter, dürfen Sie eine beliebige Anzahl von Instanzen gleichzeitig ausführen,
solange Sie für jeden physischen Prozessor auf dem lizenzierten Server eine Lizenz erwerben.
Abbildung 4
Die Anzahl von erlaubten Instanzen für jede Betriebssystemlizenz
Betriebssystem
Erlaubte Instanzen in physischen und
virtuellen Betriebssystemumgebungen
auf einem einzelnen Server
Windows Server 2008 Standard
1* + 1
Windows Server 2008 Enterprise
1* + 4
Windows Server 2008 Datacenter
Unbeschränkt
Windows Small Business Server 2008
Standard
1* oder 1
Windows Server 2003 für Small Business
1* oder 1
*Falls die Höchstzahl der zulässigen Instanzen ausgeführt wird, darf die Instanz in der physischen
Betriebssystemumgebung nur verwendet werden, um die Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen,
Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen oder um die Software für die Verwaltung und Wartung
von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server auszuführen.
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Außer wie in diesen Produktbenutzungsrechten dargelegt, benötigen alle ServerbetriebssystemProdukte eine CAL für alle Nutzer oder Geräte, die auf die Serversoftware zugreifen. Es gibt zwei
Typen von CALs: Geräte-CALs und Nutzer-CALs. Sie können zwischen den beiden Lizenztypen wählen,
die Wahl muss jedoch zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs oder der Verlängerung von Software
Assurance feststehen.


Geräte-CAL
Eine Geräte-CAL lizenziert ein Gerät für die Verwendung
sie auf Instanzen der Serversoftware zugreifen können.
durch
Nutzer,
damit
Nutzer-CAL
Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung eines Geräts, damit
er auf Instanzen der Serversoftware zugreifen kann.
CALs sind versionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der
Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die CALs eines Kunden erlauben den Zugriff auf Server,
die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in dem
Lizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den Zugriff auf Server, die von einer
anderen Institution lizenziert wurden.
Abbildung 5
CAL-Zuweisung nach Nutzer oder Gerät
Sie sind berechtigt, Netzwerk-Architekturen zu verwenden, die Hardware oder Software für die
Reduzierung der Anzahl von Geräten oder Nutzern einsetzen, die direkt auf die Software auf einem
Server zugreifen. Dies wird als Multiplexing oder Pooling bezeichnet. Damit wird jedoch nicht
die Anzahl von CALs reduziert, die für den Zugriff oder die Nutzung von Serversoftware erforderlich
sind. Eine CAL wird für alle Geräte oder Nutzer benötigt, die an die Multiplexing-/Pooling-Front-EndSoftware oder -Hardware angeschlossen sind.
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Abbildung 6
Multiplexing: Nutzer und Geräte können indirekt auf die Windows oder SQL Serversoftware
zugreifen, wie im nachfolgenden Diagramm dargestellt. Durch den indirekten Zugriff auf die
Serversoftware wird die Notwendigkeit einer CAL nicht aufgehoben.
Bei allen Servern, auf die externe Nutzer zugreifen, stellt die External Connector (EC)-Lizenz eine
Alternative zu CALs dar. Als externe Nutzer werden Nutzer bezeichnet, die keine Angestellten oder
Vertragspartner vor Ort sind. Eine EC-Lizenz, die einem Server zugewiesen wird, erlaubt den Zugriff durch
eine beliebige Anzahl externer Nutzer, solange dieser Zugriff zugunsten des Lizenznehmers und nicht des
externen Nutzers erfolgt. Unabhängig von der Anzahl der Instanzen, die ausgeführt werden, ist für jeden
physischen Server, auf den externe Nutzer zugreifen, nur eine EC-Lizenz erforderlich. Das Recht zur
Ausführung von Serversoftware wird separat lizenziert; die EC erlaubt genauso wie die CAL nur den
Zugriff. EC-Lizenzen sind wie CALs versions- und funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder
eine spätere als die Version der Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die Entscheidung für
den Erwerb von CALs oder einer EC für externe Nutzer ist in erster Linie eine finanzielle.
6. Server – Management-Server – Serverlizenz + Management-Lizenz
Sie müssen für jede Instanz der Management-Serversoftware, die Sie auf einem Server ausführen,
diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in einer
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen.
Außer
wie
in
diesen
Produktbenutzungsrechten
dargelegt,
benötigen
alle
Management-Serverprodukte Management-Lizenzen für jedes Gerät, das von der Serversoftware
verwaltet wird. Es gibt zwei Kategorien von Management-Lizenzen: eine für Server und eine für NichtServer.
A. Lizenzen, die für verwaltete Server benötigt werden
Für jede Server-Betriebssystemumgebung (Operating System Environment, OSE) auf einem
Gerät, die Sie verwalten möchten, benötigen Sie eine Server-Management-Lizenz (ML). Falls
Sie mehr als eine OSE haben, benötigen Sie eine entsprechende Anzahl von MLs für dieses Gerät.
Es ist erlaubt, mit einer einzelnen Lizenz für System Center Server Management Suite Enterprise
eine beliebige Anzahl von OSEs auf einem Server zu verwalten. Die Server-MLs gestatten auch
das Verwalten von Nicht-Server-OSEs.
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B. Lizenzen, die für Nicht-Server benötigt werden
Für jede Nicht-Server-OSE auf einem Gerät, das Sie verwalten möchten, benötigen Sie eine
Client-ML. Es gibt 2 Typen von Client-MLs: OSE-MLs und Nutzer-MLs

OSE-Management-Lizenzen
Wie Server-Management-Lizenzen, bei denen die erforderliche Anzahl der ManagementLizenzen der Anzahl der OSEs entspricht, benötigen Sie eine OSE-Client-Management-Lizenz
für jede Nicht-Server-OSE, die Sie auf einem Gerät verwalten möchten. Ihre OSE-ClientManagement-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware, eine entsprechende
Anzahl von Nicht-Server-OSEs zu verwalten, die von jeglichen Nutzern eines Geräts
verwendet werden.

Nutzer-Management-Lizenzen
Als Alternative können Sie sich dafür entscheiden, Nutzer-Client-Management-Lizenzen
zu verwenden. Diese Management-Lizenzen erlauben die Verwaltung von Nicht-Server-OSEs,
die von jedem Nutzer verwendet werden, dem eine Nutzer-Client-Management-Lizenz
zugewiesen wurde. Wenn Sie mehr als einen Nutzer haben, der eine OSE verwendet,
und Sie nicht nach OSE lizenzieren, sind Sie verpflichtet, jedem der Nutzer Nutzer-ClientManagement-Lizenzen zuzuweisen.
Die Core CAL und die Enterprise CAL Suite-Lizenzen gestatten auch die Verwaltung einer beliebigen
Anzahl von Nicht-Server-OSEs auf einem Gerät unter einer Lizenz (pro Gerät). Die CALs eines Kunden
erlauben den Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen
(gemäß der Definition in dem Lizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den
Zugriff auf Server, die von einer anderen Institution lizenziert wurden.
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Abbildung 7
Für jede OSE auf einem Gerät ist eine Management-Lizenz (ML) erforderlich, um sie mit
einem Management-Serverprodukt zu verwalten. Bei Server-OSEs besteht eine weitere Option
darin, eine Server Management Suite Enterprise-ML zu erwerben, mit der eine beliebige
Anzahl von OSEs auf einem Gerät verwaltet werden darf. Bei der Verwaltung von NichtServer-OSEs besteht außerdem die Option zur Lizenzierung nach Nutzern oder über die Core
CAL oder ECAL Suites.
7. Server – Server/CAL – Serverlizenz + CAL + optionaler External Connector
Bei den meisten Microsoft-Server-/CAL-Produkten müssen Sie für jede Instanz der Serversoftware,
die Sie auf einem Server ausführen, diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese
Instanz auf diesem Server in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen.
Bei Ausnahmen zu dem Lizenzmodell bieten einige Produkte umfangreichere Nutzungsrechte.
Beispielsweise erlaubt eine Lizenz für SQL Server Enterprise die Ausführung beliebig vieler Instanzen
der Serversoftware in einer physischen und einer unbegrenzten Anzahl von virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server.
Außer wie in den Produktbenutzungsrechten dargelegt, benötigen alle Server-/CAL-Produkte eine CAL für
alle Nutzer oder Geräte, die auf eine Instanz der Serversoftware zugreifen. Es gibt zwei Typen von CALs:
Geräte-CALs und Nutzer-CALs. Sie können zwischen den beiden Lizenztypen wählen, die Wahl muss
jedoch zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs oder der Verlängerung von Software Assurance feststehen.

Geräte-CAL
Eine Geräte-CAL lizenziert ein Gerät für die Verwendung durch Nutzer, damit
sie auf Instanzen der Serversoftware auf lizenzierten Servern zugreifen können.

Nutzer-CAL
Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung eines Geräts, damit
er auf Instanzen der Serversoftware auf lizenzierten Servern zugreifen kann.
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CALs sind versions- und funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die
Version der Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die CALs eines Kunden erlauben den
Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der
Definition in dem Lizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den Zugriff auf
Server, die von einer anderen Institution lizenziert wurden.
Sie sind berechtigt, Netzwerk-Architekturen zu verwenden, die Hardware oder Software für die
Reduzierung der Anzahl von Geräten oder Nutzern einsetzen, die direkt auf die Software auf einem
Server zugreifen. Dies wird als Multiplexing oder Pooling bezeichnet. Damit wird nicht die Anzahl von
CALs reduziert, die für den Zugriff oder die Nutzung von Serversoftware erforderlich sind. Eine CAL
wird für alle Geräte oder Nutzer benötigt, die an die Multiplexing-/Pooling-Front-End-Software
oder -Hardware angeschlossen sind.
Abbildung 8
CAL-Zuweisung nach Nutzer oder Gerät
Bei allen Servern, auf die externe Nutzer zugreifen, stellt die External Connector (EC)-Lizenz eine
Alternative zu CALs dar. Als externe Nutzer werden Nutzer bezeichnet, die keine Angestellten oder
Vertragspartner vor Ort sind. Eine EC-Lizenz, die einem Server zugewiesen wird, erlaubt den Zugriff
durch eine beliebige Anzahl externer Nutzer, solange dieser Zugriff zugunsten des Lizenznehmers und
nicht des externen Nutzers erfolgt. Unabhängig von der Anzahl der Instanzen, die ausgeführt werden,
ist für jeden physischen Server, auf den externe Nutzer zugreifen, nur eine EC-Lizenz erforderlich.
Das Recht zur Ausführung von Serversoftware wird separat lizenziert; die EC erlaubt genauso wie
die CAL nur den Zugriff. EC-Lizenzen sind wie CALs versions- und funktionsspezifisch. Ihre Version
muss die gleiche oder eine spätere als die Version der Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird.
Die Entscheidung für den Erwerb von CALs oder einer EC ist in erster Linie eine finanzielle.
8. Server – Pro Prozessor – Pro-Prozessor-Lizenz
Sie müssen für jeden Prozessor auf einem Server, der die Software nutzt, diesem Server eine Lizenz
zuordnen. Bei Software, die in physischen Betriebssystemumgebungen ausgeführt wird, müssen Sie
jeden physischen Prozessor lizenzieren. Bei Software, die in virtuellen Betriebssystemumgebungen
ausgeführt wird, benötigen Sie nur eine Lizenz für die virtuellen Prozessoren, welche die Software
nutzt. CALs oder EC-Lizenzen sind nicht erforderlich, weil bei dem Einsatz einer Pro-Prozessor-Lizenz
beliebig viele Nutzer von beliebig vielen Geräten auf die Software zugreifen können.
Sie sind berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl von Instanzen in lizenzierten physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebungen auszuführen.
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Abbildung 9
Pro Prozessor – physische Betriebssystemumgebungen
Abbildung 10
Pro Prozessor – virtuelle Betriebssystemumgebungen
9. Server – Spezialserver – Serverlizenz
Sie müssen für jede Instanz der Serversoftware, die Sie auf einem Server ausführen, diesem Server
eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in einer physischen oder
virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen. Einige Produkte haben allerdings spezifischere
Nutzungsrechte.
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Verwenden der Microsoft LicensingProduktbenutzungsrechte

Verwenden Sie das Inhaltsverzeichnis , um das gewünschte Lizenzmodell zu finden.
Lizenzmodelle

Lesen Sie die „Universellen Lizenzbestimmungen” aufmerksam durch.
für alle Produkte.

Lesen Sie „A. Allgemeine Lizenzbestimmungen” für das ausgewählte Modell. Diese
gelten für alle in dem Modell aufgelisteten Produkte.
Sie gelten
Achten Sie auf Sternchen (*),
die Ausnahmen und
zusätzliche Bestimmungen in
Abschnitt B anzeigen.
Produkte
Achten Sie auf den
Buchstaben I, (I) der
Hinweise zu
internetbasierten Diensten
in Anhang 2 anzeigt.
Achten Sie auf LM (LM),
wodurch auf
Lizenzmobilitätsrechte
hingewiesen wird.
A. Allgemeine
Lizenzbestim
mungen
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
Für Produkte, neben deren Namen ein Sternchen (*) steht, gelten zusätzliche
spezifische Lizenzbestimmungen.
Sie finden diese unter „B.
Ausnahmen
und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.“

Für Produkte, neben deren Namen ein (I) steht, gibt es Hinweise zu internetbasierten
Diensten. Sie finden diese unter „Anhang 2 – Internetbasierte Dienste”.

Bei Produkten, neben deren Namen (LM) steht, ist Lizenzmobilität möglich.
„C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen.”
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April 2009
Siehe
Seite 16 von 141
Inhaltsverzeichnis
Universelle Lizenzbestimmungen
21
Microsoft-Desktop-Anwendungen
1. AutoRoute 2007
27
2. Encarta Premium 2009
14. Office
Communicator 2007 R2
3. MapPoint 2009
Fleet Edition
15. Office Enterprise
Edition 2007
4. MapPoint 2009
Standard Edition
16. Office Excel 2007
5. Microsoft Entourage
2008 für Mac
18. Office InfoPath 2007
17. Office Groove 2007
6. Microsoft ESP
19. Office
InterConnect 2007
7. Microsoft Excel 2008
für Mac
20. Office Mobile 6.1
8. Microsoft Math 3.0
21. Office Multi Language
Pack 2007
9. Microsoft Office Mac
2008
22. Office OneNote 2007
10. Microsoft Powerpoint
2008 für Mac
11. Microsoft Student mit
Encarta Premium 2009
12. Microsoft Word 2008
für Mac
13. Office Access 2007
23. Office Outlook 2007
24. Office Outlook 2007
mit Business Contact
Manager
25. Office PowerPoint
2007
26. Office Professional Plus
Edition 2007
27. Office Project 2007
Professional und
Standard Edition
28. Office Publisher 2007
29. Office Small Business
Edition 2007
30. Office Standard
Edition 2007
31. Office Visio 2007
Professional und
Standard Edition
32. Office Word 2007
33. ProClarity Desktop
Professional 6.3
34. Vermietungsrechte
für Office 2007
Standard*, I
35. Vermietungsrechte für
Publisher 2007*, I
36. Streets and Trips 2009
37. Works 9.0
Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
1. Windows Vista Business
2. DVD Playback Pack für Windows Vista
32
3. Vermietungsrechte für Windows Vista
Busines
Microsoft-Server – Betriebssysteme
1. Microsoft Application Virtualization 4.5
für Terminaldienste
2. Windows Essential Business Server
2008 Standard und Premium Edition
3. Windows Server 2008 Standard,
Enterprise und Datacenter
4. Windows Server 2008 Standard ohne
Hyper-V, Enterprise ohne Hyper-V und
Datacenter ohne Hyper-V
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
39
5. Windows Server 2008 für Itaniumbasierte Systeme
6. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions
7. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions ohne
Hyper-V
8. Windows Small Business Server 2008
Standard und Premium Edition
April 2009
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Inhaltsverzeichnis
Microsoft-Server – Server/CAL
1. Customer Care Framework 2009
2. Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
3. Dynamics CRM 4.0 Professional und
Enterprise Server
4. Exchange Server 2007, Standard und
Enterprise Edition
5. Forefront Identity Manager 2009
6. Office Communications Server 2007
R2, Standard und Enterprise Edition
7. Office Project Portfolio Server
8. Office Project Server 2007
9. Office SharePoint Server 2007
56
10. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Enterprise,
Small Business Edition, Standard und
Workgroup
11. System Center Mobile Device
Manager 2008
12. System Center Mobile Device
Manager 2008 mit SQL Server
2005-Technologie
13. Visual Studio Team System 2008
Team Foundation Server mit SQL
Server 2005-Technologie
14. Whale Intelligent Application
Gateway 2007
Microsoft-Server – Pro Prozessor
1. BizTalk Adapter Pack 2.0
2. BizTalk Server 2009 Branch, Standard
und Enterprise Edition
3. Commerce Server 2009 Standard
und Enterprise Edition
4. Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition und
Web-Antimalware-Abonnement für
Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition
68
5. Internet Security and Acceleration
Server 2006 Standard und Enterprise
Edition
6. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Enterprise, Standard,
Workgroup und Web
7. Visual Studio Team System 2008 Test
Load Agent
Microsoft-Entwicklertools
75
1. BizTalk Server 2006 R2 Developer
Edition
13. SQL Server 2008 Developer
2. CCR DSS Toolkit 2008 Standard
15. TechNet Plus Einzelnutzer
14. TechNet Plus Direct
3. Expression Blend 2
16. Visual FoxPro 9.0
4. Expression Design 2
17. Visual SourceSafe 2005
5. Expression Encoder 2
18. Visual Studio 2008 Professional Edition
6. Expression Media 2
7. Expression Studio 2
19. Visual Studio Team System 2008
Development Edition
8. Expression Studio
Professional-Abonnement
20. Visual Studio Team System 2008
Test Edition
9. Expression Web 2
21. Visual Studio Team System 2008
Architecture Edition
10. Microsoft ESP SDK
11. MSDN-Betriebssysteme Professional,
Enterprise, Universal und Premium
12. Robotics Developer Studio 2008
Standard
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
22. Visual Studio Team System 2008
Database Edition
23. Visual Studio Team System 2008
Suite Edition
April 2009
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Inhaltsverzeichnis
Microsoft-Server – Management-Server
81
1. System Center Configuration Manager
2007, R2
5. System Center Essentials 2007 mit
SQL Server 2005-Technologie
2. System Center Configuration Manager
2007 R2 mit SQL Server 2005Technologie
6. System Center Operations
Manager 2007
3. System Center Data Protection
Manager 2007
4. System Center Essentials 2007
7. System Center Operations Manager
2007 mit SQL Server 2005Technologie
8. System Center Virtual Machine
Manager 2008
Microsoft-Server – Spezialserver
1. Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server
94
2. HPC-Pack 2008
9. System Center Virtual Machine
Manager 2008 Workgroup Edition
3. Forefront Identity Manager 2009 –
Windows Live Edition
10. Virtual Server 2005 R2 Standard und
Enterprise Edition
4. Microsoft Services for Netware 5.03
11. Windows HPC Server 2008
5. Office Groove Server 2007
12. Windows Server 2008 HPC Edition
6. Office SharePoint Server 2007 for
Internet Sites
13. Windows Server 2008 HPC Edition
ohne Hyper-V
7. Search Server 2008
14. Windows Web Server 2008
8. System Center Reporting
Manager 2006
Microsoft-Onlinedienste
1. Antigen für Instant Messaging
2. Exchange Online Deskless Worker und
Standard Edition
101
16. Microsoft Learning Solutions Technical
eLearning Course Collection
3. Forefront Client Security
17. Microsoft Learning Solutions MCP
Exam Voucher Services
4. Forefront Client Security mit SQL
Server 2005-Technologie
18. MSN Encarta Premium und Academic
Edition
5. Forefront Security für Exchange Server
19. Office Groove Enterprise Services
6. External Connector für Forefront
Security für Exchange Server
20. Office Live Communications Server
Public Instant Messaging Connectivity
7. Forefront Security für SharePoint
21. Office Live Meeting, Standard und
Professional Edition
8. Forefront Security für SharePoint for
Internet Sites
9. Forefront Server Security Management
Console
10. Microsoft Exchange Hosted Archive
11. Microsoft Exchange Hosted Continuity
12. Microsoft Exchange Hosted Encryption
13. Microsoft Exchange Hosted Filtering
14. Microsoft Learning Solutions eLearning
Library
22. Office SharePoint Online, Deskless
Worker und Standard Edition
23. Tellme Basic, Standard und Premium
Edition
24. Virtual Earth Standard und
Professional Edition
25. Web-Antimalware-Abonnement für
Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition
15. Microsoft Learning Solutions
eReference Library
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 19 von 141
Inhaltsverzeichnis
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
122
1. Wiederherstellungsrechte für „Cold”
Disaster
9. Windows Vista Enterprise und Ultimate
Edition
2. Windows-Vorinstallationsumgebung
10. Netzwerk-Bootrecht für Windows Vista
(Remote-Boot)
3. E-Learning
4. Abonnementmedien von TechNet Plus
5. Step-Up-Lizenzen
6. MSDN
7. Software Assurance-Produktsupport
8. Windows Fundamentals for
Legacy PCs
11. Windows Vista Enterprise Centralized
Desktop und Windows Vista Enterprise
Centralized Desktop für Software
Assurance.
12. Microsoft Desktop Optimization Pack
für Software Assurance
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
129
April 2009
Seite 20 von 141
Universelle Lizenzbestimmungen
Diese Lizenzbestimmungen gelten für Ihre Verwendung sämtlicher Software und aller
Onlinedienste von Microsoft, die unter Ihrem Volumenlizenzvertrag lizenziert wurden.
A. Ihre Nutzungsrechte.
Wenn Sie Ihren Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser
Produktbenutzungsrechte und der Produktliste, einhalten, sind Sie berechtigt, die Software
und Onlinedienste nur wie in diesen Produktbenutzungsrechten ausdrücklich erlaubt
zu verwenden.
B. Rechte zur Nutzung anderer Versionen. Lizenzbestimmungen für bestimmte Produkte
gestatten die gleichzeitige Nutzung einer oder mehrerer Kopien oder Instanzen. Für jedes
dieser Produkte sind Sie für jede erlaubte Kopie oder Instanz berechtigt, anstelle der
lizenzierten Version eine Kopie oder Instanz des Folgenden zu erstellen, zu speichern oder
auszuführen:

eine frühere Version

eine andere zulässige Sprachversion

eine andere verfügbare Plattformversion (beispielsweise 32 Bit oder 64 Bit)
Sie sind nicht berechtigt, unterschiedliche Versionen verschiedener Komponenten wie
z. B. Serversoftware und zusätzlicher Software zu verwenden, es sei denn, dies wird Ihnen
in den Lizenzbestimmungen des Produktes ausdrücklich gestattet.
C. Drittanbieterprogramme. Wenn mit einem von einem Dritten lizenzierten Programm
andere Bestimmungen geliefert werden, gelten jene Bestimmungen für Ihre Verwendung
des entsprechenden Programms.
D. Vorabversionscode. Wenn mit Vorabversionscode andere Bestimmungen geliefert werden,
gelten jene Bestimmungen für Ihre Verwendung des entsprechenden Codes.
E. Updates und Ergänzungen. Wir sind berechtigt, die von Ihnen lizenzierte Software zu
aktualisieren oder zu ergänzen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, das entsprechende Update
bzw. die entsprechende Ergänzung mit der Software zu verwenden. Wenn mit einem
Update oder einer Ergänzung andere Bestimmungen geliefert werden, gelten jene
Bestimmungen für Ihre Verwendung des entsprechenden Updates bzw. der entsprechenden
Ergänzung.
F. Kein kommerzielles Hosting.
Hostingdienste zu hosten.
Sie sind nicht berechtigt, die Produkte für kommerzielle
G. Technische Beschränkungen. Sie sind verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in
der Software einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind nicht
berechtigt, diese Beschränkungen zu umgehen. Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/TechLimit.aspx .
H. Andere Rechte. Rechte zum Zugriff auf die Software auf einem Gerät geben Ihnen kein
Recht, Patente von Microsoft oder anderes geistiges Eigentum von Microsoft in Software oder
Geräten zu implementieren, die auf jenes Gerät zugreifen.
I.
Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder
Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen
Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.
Zur Dokumentation gehören keine
elektronischen Bücher.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 21 von 141
Universelle Lizenzbestimmungen
J. Produktaktivierung. Für einige Produkte und Onlinedienste ist die Aktivierung oder ein
Volumenlizenzschlüssel erforderlich, um sie zu installieren oder auf sie zuzugreifen.
Informationen darüber, wann die Aktivierung oder ein Schlüssel erforderlich ist, finden Sie
unter dem Hyperlink „Activate” auf http://www.microsoft.com/licensing.
Sie tragen die
Verantwortung sowohl für die Verwendung der Ihnen zugewiesenen Schlüssel als auch für die
Aktivierung
von
Produkten
mithilfe
Ihrer
Schlüsselverwaltungsdienst-Computer
(Key Management Service, KMS).

Sie sind nicht berechtigt, Schlüssel Dritten gegenüber offenzulegen.

Sie sind nicht berechtigt, einen nicht gesicherten Zugriff auf Ihre KMS-Computer über ein
unkontrolliertes Netzwerk, wie z. B. das Internet, bereitzustellen.
K. Zusätzliche Funktionalität. Möglicherweise stellen wir zusätzliche Funktionalität für
die Software oder Onlinedienste bereit. Hierfür können andere Lizenzbestimmungen
und Gebühren gelten.
L. Verwenden von mehr als einem Produkt oder mehr als einer Funktionalität.
Sie benötigen eine Lizenz für jedes Produkt und jede separat lizenzierte Funktionalität, das
bzw. die auf einem Gerät oder von einem Nutzer verwendet wird. Wenn Sie beispielsweise
Office unter Windows verwenden, benötigen Sie Lizenzen sowohl für Office als auch für
Windows. Ebenso benötigen Sie für den Zugriff auf Terminaldienste in Windows Server
sowohl eine CAL für Windows Server als auch eine Terminaldienste-CAL.
M. Schriftartkomponenten. Bei laufender Software sind Sie berechtigt, mit deren Schriftarten
Inhalt anzuzeigen und zu drucken. Sie sind nur dazu berechtigt:

Schriftarten
in
dem
Ausmaß
in
Inhalt
einzubetten,
die Einbettungseinschränkungen in den Schriftarten gestattet ist, und

diese zum Drucken von Inhalt vorübergehend auf einen Drucker oder ein sonstiges
Ausgabegerät herunterzuladen.
das
durch
N. .NET Framework- und PowerShell-Software.
Die Software für die nachfolgend
aufgelisteten Produkte enthält die Microsoft .NET Framework-Software und möglicherweise
die PowerShell-Software. Diese Software-Komponenten sind Teil von Microsoft Windows.
Außer wie bei den Vergleichstests unten dargelegt, gelten die Lizenzbestimmungen
für Microsoft Windows für Ihre Verwendung dieser Komponenten.

BizTalk Server

CCR DSS Toolkit

Customer Care Framework 2008

Robotics Developer Studio

SQL Server 2008

System Center Essentials 2007 und System Center Essentials 2007 mit SQL
Server 2005-Technologie

Visual Studio 2008 und Visual Studio Team System 2008 (alle Produkte)
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Universelle Lizenzbestimmungen
O. Vergleichstests.
i.
Software.
Für die Offenlegung von Ergebnissen von Vergleichstests mit der
Serversoftware oder mit zusätzlicher Software, die mit der Serversoftware geliefert wird,
gegenüber Dritten benötigen Sie die vorherige schriftliche Genehmigung von Microsoft.
Dies
gilt
für
Produkte
in
den
Lizenzmodellen
Microsoft-Server
und
Microsoft-Entwicklertools (siehe Inhaltsverzeichnis). Dies gilt nicht für .NET Framework
(siehe weiter unten) oder für die folgenden Produkte: Class Server, Live Communications
Server, Systems Center Operations Manager, SharePoint Portal Server, System Center
Data Protection Manager, System Center Essentials, Systems Management Server,
Virtual Server, Windows Server, Microsoft Services for Netware, Windows Small Business
Server. Es gilt jedoch für ggf. mit diesen Produkten lizenzierte SQL-Technologie.
ii. Microsoft .NET Framework. Die Software umfasst möglicherweise eine oder mehrere
Komponenten von .NET Framework („.NET-Komponenten”). In diesem Fall sind Sie
berechtigt, interne Vergleichstests dieser Komponenten durchzuführen.
Sie sind
berechtigt, die Ergebnisse von Vergleichstests dieser Komponenten offenzulegen,
vorausgesetzt, Sie halten die unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=66406.
dargelegten Bedingungen ein.
Wenn Sie solche Ergebnisse von Vergleichstests
offenlegen, hat Microsoft ungeachtet anderer Verträge, die Sie möglicherweise mit
Microsoft abgeschlossen haben, das Recht, die Ergebnisse von Vergleichstests
offenzulegen, die Microsoft mit Ihren Produkten, die mit der jeweiligen .NET-Komponente
im Wettbewerb stehen, durchführt, vorausgesetzt, Microsoft hält die gleichen unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=66406 dargelegten Bedingungen ein.
P. Multiplexing. Hardware oder Software, die Sie für Folgendes verwenden:

Zusammenfassen von Verbindungen

Umleiten von Informationen

Verringern der Anzahl der Geräte oder Nutzer, die direkt auf das Produkt zugreifen
oder es verwenden, oder

Verringern der Anzahl der Betriebssystemumgebungen,
die das Produkt direkt verwaltet,
Geräte
oder
Nutzer,
(manchmal als „Multiplexing” oder „Pooling” bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der
erforderlichen Lizenzen irgendeines Typs.
Q. Vertreibbarer Code. Die Software oder der Onlinedienst enthält möglicherweise Code, den
Sie in von Ihnen entwickelten Programmen vertreiben dürfen, wenn Sie die nachfolgenden
Bestimmungen einhalten.
i.
Recht zur Nutzung und zum Vertrieb. Bei dem nachfolgend aufgelisteten Code
und den nachfolgend aufgelisteten Textdateien handelt es sich um „Vertreibbaren Code”.
Diese Produktbenutzungsrechte sehen möglicherweise Rechte für anderen Vertreibbaren
Code vor.

Dateien namens REDIST.TXT. Sie sind berechtigt, die Objektcodeform des in den
Dateien namens REDIST.TXT aufgelisteten Codes zu kopieren und zu vertreiben.

Mustercode. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des als „Muster”
gekennzeichneten Codes zu ändern, zu kopieren und zu vertreiben.

Dateien namens OTHER-DIST.TXT. Sie sind berechtigt, die Objektcodeform des
in den Dateien namens OTHER-DIST.TXT aufgelisteten Codes zu kopieren und
zu vertreiben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Universelle Lizenzbestimmungen

Vertrieb durch Dritte. Sie sind berechtigt, Distributoren Ihrer Programme zu erlauben,
den Vertreibbaren Code als Teil dieser Programme zu kopieren und zu vertreiben.

Zusätzliche Lizenzbestimmungen für MSDN Universal, MSDN Premium sowie Visual
FoxPro 9.0.
o

MSDE 2000. Der Vertreibbare Code umfasst Microsoft SQL Server 2000 Desktop
Engine (MSDE 2000). Sie sind berechtigt, die Objektcodeform von MSDE 2000
zu kopieren und zu vertreiben.
Zusätzliche Lizenzbestimmungen für Produkte im Abschnitt „Entwicklertools” dieser
Produktbenutzungsrechte. Die Software enthält außerdem möglicherweise
den folgenden Vertreibbaren Code. Sie sind berechtigt:
o
Microsoft Merge Modules: das nicht geänderte Ergebnis von Microsoft Merge
Modules zu kopieren und zu vertreiben.
o
MFCs, ATLs und CRTs: die Quellcodeform von Microsoft Foundation Classes
(MFCs), Active Template Libraries (ATLs) und C-Laufzeitdateien (CRTs) zum
Entwerfen, Entwickeln und Testen Ihrer Programme zu ändern sowie die
Objektcodeform Ihrer geänderten Dateien unter einem neuen Namen
zu kopieren und zu vertreiben.
o
MDAC: die Objektcodeform
und zu vertreiben und
o
Bildbibliothek: die Bilder und Animationen in der Bildbibliothek wie in der
Dokumentation der Software beschrieben zu kopieren und zu vertreiben.
Außerdem sind Sie berechtigt, diesen Inhalt zu ändern. Wenn Sie den Inhalt
ändern, muss dies für eine Verwendung erfolgen, die mit der erlaubten
Verwendung des nicht geänderten Inhalts in Einklang steht.
ii. Vertriebsbedingungen.
sind Sie verpflichtet:
Für
der
Datei
Vertreibbaren
MDAC_TYP.EXE
Code,
den
zu
Sie
kopieren
vertreiben,

diesem in Ihren Programmen wesentliche primäre Funktionalität hinzuzufügen,

von Distributoren und externen Endbenutzern die Zustimmung zu Bestimmungen zu
verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für ihn bieten wie Ihr
Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte und der
Produktliste,

Ihren gültigen Urheberrechtshinweis auf Ihren Programmen anzubringen und

Microsoft von allen Ansprüchen freizustellen und gegen alle Ansprüche zu
verteidigen, einschließlich Anwaltsgebühren, die mit dem Vertrieb oder der
Verwendung Ihrer Programme in Zusammenhang stehen, bzw. Microsoft
entsprechend zu entschädigen.
iii. Vertriebsbeschränkungen. Sie sind nicht dazu berechtigt:

Urheberrechts-,
Code zu ändern,

die Marken von Microsoft in den Namen Ihrer Programme oder auf eine Weise
zu verwenden, die nahelegt, dass Ihre Programme von Microsoft stammen oder
von Microsoft empfohlen werden,

Vertreibbaren Code, mit Ausnahme des in den Dateien namens OTHER-DIST.TXT
aufgelisteten Codes, zur Nutzung auf einer anderen Plattform als den MicrosoftBetriebssystemen, Laufzeittechnologien oder Anwendungsplattformen zu vertreiben,
Markenrechts-
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
oder
Patenthinweise
April 2009
im
Vertreibbaren
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Universelle Lizenzbestimmungen

Vertreibbaren Code in bösartige, täuschende oder rechtswidrige Programme
aufzunehmen oder

den Quellcode von Vertreibbarem Code so zu ändern oder zu vertreiben, dass
irgendein Teil von ihm einer Ausgeschlossenen Lizenz unterliegt. Eine
Ausgeschlossene Lizenz ist eine Lizenz, die als Bedingung für eine Verwendung, eine
Änderung oder einen Vertrieb erfordert, dass:
o
der Code in Quellcodeform offengelegt oder vertrieben wird oder
o
andere das Recht haben, ihn zu ändern.
Die folgenden Lizenzbestimmungen gelten für Ihre Verwendung von Produkten in den
Microsoft-Serverlizenzmodellen. Sie gelten auch für Ihre Verwendung der Enterprise und
Ultimate Edition von Windows Vista.
A. Instanz.
Sie erstellen eine „Instanz” einer Software, indem Sie die Setup- oder
Installationsprozedur der Software ausführen. Sie erstellen außerdem eine Softwareinstanz,
indem Sie eine vorhandene Instanz duplizieren. Verweise auf Software schließen „Instanzen”
der Software ein.
B. Ausführen einer Instanz. Sie „führen eine Instanz” einer Software „aus”, indem Sie sie
in den Arbeitsspeicher laden und eine oder mehrere ihrer Anweisungen ausführen. Sobald
eine Instanz ausgeführt wird, wird sie Instanz so lange als ausgeführt betrachtet (unabhängig
davon, ob ihre Anweisungen weiterhin ausgeführt werden oder nicht), bis sie aus dem
Arbeitsspeicher entfernt wird.
C. Betriebssystemumgebung. Bei einer „Betriebssystemumgebung” handelt es sich um
i.
die Gesamtheit oder einen Teil einer Betriebssysteminstanz oder die Gesamtheit
oder einen Teil einer virtuellen (oder anderweitig emulierten) Betriebssysteminstanz, die
separate Rechneridentitäten (primärer Computername oder ähnliche eindeutige Kennung)
oder separate Administrationsrechte ermöglicht, und
ii. ggf.
Instanzen
von
Anwendungen,
die
für
die
Ausführung
der Betriebssysteminstanz oder den oben bezeichneten Teilen konfiguriert sind.
unter
Es gibt zwei Typen von Betriebssystemumgebungen: physische und virtuelle. Eine physische
Betriebssystemumgebung ist für die direkte Ausführung auf einem physischen
Hardwaresystem konfiguriert. Die Betriebssysteminstanz, die für die Ausführung der
Hardware-Virtualisierungssoftware (z. B. Microsoft Virtual Server oder ähnliche Technologien)
oder
zur
Bereitstellung
von
Hardware-Virtualisierungsdiensten
(z. B.
die
Virtualisierungstechnologie von Microsoft oder ähnliche Technologien) verwendet wird, gilt als
Bestandteil der physischen Betriebssystemumgebung. Eine virtuelle Betriebssystemumgebung
ist für die Ausführung auf einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem
konfiguriert. Ein physisches Hardwaresystem kann über eines oder beide der folgenden
Elemente verfügen:
i.
eine physische Betriebssystemumgebung
ii. eine oder mehrere virtuelle Betriebssystemumgebungen
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Universelle Lizenzbestimmungen
D. Server. Bei einem Server handelt es sich um ein physisches Hardwaresystem, das fähig ist,
Serversoftware auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates
physisches Hardwaresystem betrachtet.
E. Zuweisen einer Lizenz. Zuweisen einer Lizenz bedeutet einfach, die entsprechende Lizenz
einem Gerät oder einem Nutzer zuzuordnen.
F. Keine Trennung von Software.
Sie sind nicht berechtigt, die Software für
die Verwendung in mehr als einer Betriebssystemumgebung unter einer einzelnen Lizenz
zu trennen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt wird. Dies gilt auch dann, wenn sich
die Betriebssystemumgebungen auf demselben physischen Hardwaresystem befinden.
G. Physische und virtuelle Prozessoren. Bei einem physischen Prozessor handelt es sich um
einen Prozessor in einem physischen Hardwaresystem. Physische Betriebssystemumgebungen
verwenden physische Prozessoren. Bei einem virtuellen Prozessor handelt es sich um einen
Prozessor in einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem.
Virtuelle
Betriebssystemumgebungen verwenden virtuelle Prozessoren. Ein virtueller Prozessor wird als
die Anzahl von Threads und Cores aufweisend betrachtet, die jeder physische Prozessor im
zugrunde liegenden physischen Hardwaresystem aufweist.
H. Höchstzahl der Instanzen. Möglicherweise beschränkt die Software oder Ihre Hardware
die Anzahl von Instanzen der Software, die in physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf einem Gerät ausgeführt werden können.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 26 von 141
Microsoft-Desktop-Anwendungen
Lizenzmodell: Pro Gerät
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen
zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt B).
Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste
hinzufügen.
1. AutoRoute 2007*
2. Encarta Premium
2009*, I
3. MapPoint 2009
Fleet Edition*
4. MapPoint 2009
Standard Edition*
5. Microsoft Entourage
2008 für Mac
6. Microsoft ESP*
7. Microsoft Excel
2008 für Mac*
8. Microsoft Math 3.0
9. Microsoft Office Mac
2008*, I
10. Microsoft
Powerpoint 2008 für
Mac*, I
11. Microsoft Student
mit Encarta
Premium 2009*, I
12. Microsoft Word
2008 für Mac*, I
13. Office Access
2007*, I
14. Office
Communicator 2007
R2*, I
26. Office Professional
Plus Edition 2007*, I
15. Office Enterprise
Edition 2007*I
27. Office Project 2007
Professional und
Standard EditionI
16. Office Excel 2007*, I
28. Office PublisherI
17. Office Groove
2007*, I
29. Office Small
Business Edition
2007*, I
18. Office InfoPath
2007*, I
19. Office
InterConnect 2007I
20. Office Mobile 6.1*
21. Office Multi
Language Pack
2007I
22. Office OneNote
2007*, I
23. Office Outlook
2007*, I
24. Office Outlook 2007
mit Business
Contact Manager*, I
25. Office PowerPoint
2007*, I
30. Office Standard
Edition 2007*, I
31. Office Visio 2007
Professional und
Standard EditionI
32. Office Word 2007*, I
33. ProClarity Desktop
Professional 6.3
34. Vermietungsrechte
für Office 2007
Standard*, I
35. Vermietungsrechte
für Publisher
2007*, I
36. Streets and Trips
2009*
37. Works 9.0*
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die
folgenden Rechte.
I) Rechte zur Installation und Nutzung.
a) Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese
Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte
Gerät”. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software und früherer
Versionen der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden

Außer wie im Abschnitt „Remotezugriff” weiter unten beschrieben, darf nur jeweils
ein Nutzer die Kopien auf dem lizenzierten Gerät verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 27 von 141
Microsoft-Desktop-Anwendungen

Sie sind berechtigt, eine Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Wenn Sie eine Lizenz neu
zuweisen, wird das Gerät, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, das neue lizenzierte Gerät
für die entsprechende Lizenz.
b) Tragbares Gerät.
Sie sind berechtigt, eine Kopie auf einem tragbaren Gerät
zur Verwendung durch den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren.
c) Netzwerkgerät. Sie sind außerdem berechtigt, zusätzliche Kopien auf einem Netzwerkgerät
zu installieren. Sie dürfen diese Kopien nur wie im Abschnitt „Remotezugriff” weiter unten
beschrieben verwenden.
II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Remotezugriff. Sie sind wie nachfolgend beschrieben berechtigt, auf die Software
von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.

Hauptnutzer. Der einzige Hauptnutzer des Geräts, das die Remote-Desktop-Sitzung
hostet, ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die Software
zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur Bereitstellung von
Supportleistungen ist keine andere Person berechtigt, die Software zur selben Zeit unter
derselben Lizenz zu verwenden.

Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem separat
lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen.

Remoteunterstützung. Sie sind berechtigt, anderen Geräten den Zugriff auf die
Software zu erlauben, um Ihnen Supportleistungen bereitzustellen. Sie benötigen keine
zusätzlichen Lizenzen für diesen Zugriff.
b) Medienelemente und Vorlagen.
Sie sind berechtigt, Bilder, ClipArt, Animationen,
Ton, Musik, Shapes, Videoclips und Vorlagen, die mit der Software bereitgestellt werden
und für eine entsprechende Verwendung gekennzeichnet sind, zu kopieren und in von
Ihnen erstellten Dokumenten und Projekten zu verwenden. Sie sind berechtigt, diese
Dokumente und Projekte auf nicht kommerzielle Weise zu vertreiben. Wenn Sie diese
Medienelemente oder Vorlagen zu irgendeinem anderen Zweck verwenden möchten,
besuchen Sie http://www.microsoft.com/permission um zu erfahren, ob eine entsprechende
Verwendung gestattet ist.
B.
Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für MapPoint 2009
und AutoRoute 2007:
Fleet
und
Standard
Edition,
Streets
&
Trips
2009
Verwendung von Landkarten.

Sie sind berechtigt, Landkarten und Informationen aus Landkarten zu Ihrer internen, nicht
kommerziellen Verwendung zu kopieren.

Sie sind nicht berechtigt, rechtliche oder Urheberrechtshinweise zu löschen oder zu ändern.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um Kontaktinformationen von Kunden
zu erzeugen.

Einige der Informationen in der Software sind möglicherweise ungenau und erzeugen
möglicherweise falsche Ergebnisse. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Software genaue
Distanzen, Wegbeschreibungen oder geografische Merkmale bereitstellt oder beschreibt. Sie
sind nicht berechtigt, die Software auf eine Weise zu verwenden, die sicherheitsgefährdend ist.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Für MapPoint 2009 Fleet und Standard Edition:
Verwendung von Landkarten.

Sie sind nicht berechtigt, Fahrzeugleitung in Echtzeit bereitzustellen.
Sie sind nicht
berechtigt, eine Route oder Reihenfolge von Zielen auf Basis des Standorts von mehr als
einem Fahrzeug zu berechnen oder zu empfehlen.

Sie dürfen das lizenzierte Gerät mit den Systemen Ihres Fahrzeugs nur verbinden, um Strom
zu erhalten oder das Audiosystem des Fahrzeugs zu verwenden, um sprachbasierte Ansagen
der Software zu ermöglichen.

Sie sind nicht berechtigt, mit der Software auf irgendeine andere Weise eine Schnittstelle
mit jenen Fahrzeugsystemen zu haben.
Fuhrparkanwendungen. Fuhrparkanwendungen sind Software, die MapPoint und Daten von
Sensoren verwendet, die speziell mit mehreren Fahrzeugen verwendet werden, um
Standortinformationen bereitzustellen (z. B. GPS-Systeme und Triangulationsgeräte). Sie dürfen
MapPoint nur mit Fuhrparkanwendungen verwenden, wenn Sie MapPoint Fleet Edition lizenzieren.
Bei MapPoint Fleet Edition sind Sie berechtigt, die Software mit Fuhrparkanwendungen für eine
beliebige Anzahl von Fahrzeugen zu verwenden.
Für Microsoft ESP
Nutzungsrechte für Entwickler. Sie sind berechtigt, die Software zu verwenden, um die
NAVTEQ-Daten zu bearbeiten, zu manipulieren, zu entfernen und/oder zu ergänzen. Sie dürfen die
Daten nicht für eine gesonderte Verwendung extrahieren.
Sie sind berechtigt, die Bilder und Filmaufnahmen Ihrer innerhalb der Software ausgeführten
Anwendungen zu kopieren, zu verwenden und darzustellen. Sie sind nicht berechtigt, diese Bilder
und Aufnahmen zu anderen Zwecken zu verwenden. Die Regierung von Neuseeland verlangt
zusätzliche Bestimmungen. Ausschlüsse, Hinweise und Sicherheitshinweise „Disclaimers, Notices and
Cautionary Notes” finden Sie unter http://www.microsoft.com/ESP/About/Legal/.
Für Office Professional Plus Edition 2007 und Office Enterprise Edition 2007:
Work-at-Home (WAH)-Lizenz.
Für jede WAH-Lizenz, die Sie erwerben, ist der einzige
Hauptnutzer eines Geräts, auf dem Sie eine separat lizenzierte Kopie der Software ausführen
(Arbeitsgerät), berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Heimgerät zu installieren
und zu verwenden (WAH-Nutzer). Wenn Sie die Software auf dem Arbeitsgerät aktualisieren, ist der
WAH-Nutzer berechtigt, die Kopie auf dem Heimgerät zu aktualisieren. Das Recht des WAH-Nutzers
zur Verwendung der Software endet, wenn der WAH-Nutzer Ihre Organisation verlässt. Zu diesem
Zeitpunkt ist der WAH-Nutzer verpflichtet, die Software von dem Heimgerät zu entfernen.
Office Resource Kit.

Rechte zur Installation und Nutzung. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien
der Software Office Resource Kit zu installieren und zu verwenden.

Vertrieb. Sie sind berechtigt, die Software Office Resource Kit zu kopieren und zu vertreiben.
Jede
Kopie muss
vollständig
sein,
einschließlich
aller
Urheberrechtsund Markenrechtshinweise.
Sie sind verpflichtet, von Endbenutzern die Zustimmung
zu Bestimmungen zu verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für die Software
bieten wie Ihr Volumenlizenzvertrag einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte.
Office-Webkomponente. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software
Office-Webkomponente zu installieren und zu verwenden. Sie dürfen die Komponente nur zum
Anzeigen und Drucken von Kopien von statischen Dokumenten, Text und Bildern, die mit
der Software erstellt wurden, verwenden.
Sie benötigen keine separaten Lizenzen für die
entsprechenden Kopien der Komponente, solange Sie sie nur für diese Zwecke verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Für Office Mobile 6.1:
Rechte zur Installation und Nutzung. Sie dürfen nur eine Kopie der Software auf dem
lizenzierten Gerät installieren und verwenden. Sie sind nicht berechtigt, weitere Kopien der Software
auf irgendeinem anderen Gerät zu installieren.
Für
Vermietungsrechte
für Publisher 2007:
für
Office
2007
Standard
und
Vermietungsrechte
Die Vermietungsrechtsangebote sind keine eigenständige Lizenz zur Nutzung von
Volumenlizenzsoftware, sondern eine zusätzliche Lizenz, die Ihre Rechte zur Nutzung anderer
berechtigender Software auf einem Gerät ändert. „Berechtigende Software” sind Office Standard
Edition 2007 für Vermietungsrechte für Office 2007 Standard und Publisher 2007
für Vermietungsrechte für Publisher 2007, die unter Ihrem Volumenlizenzvertrag lizenziert wurden.
Außer wie weiter unten beschrieben, unterliegt die Nutzung der berechtigenden Software weiterhin
den Lizenzbestimmungen, die ihr beilagen und ihre Nutzung regeln. Die hier gewährten Rechte
begründen oder erweitern keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen. Die Allgemeinen
Lizenzbestimmungen weiter oben finden keine Anwendung.
Sie sind verpflichtet, die Vermietungsrechte jedem lizenzierten Gerät zuzuweisen, das Sie vermieten,
verleasen oder verleihen.
Auf das Verbot der Vermietung, des Verleasens oder des Verleihens der berechtigenden Software
wird verzichtet. Sie sind berechtigt, nachfolgenden Nutzern die Verwendung der auf dem lizenzierten
Gerät installierten berechtigenden Software zu erlauben. Sie sind verpflichtet, von den Nutzern die
schriftliche oder Online-Zustimmung zu den Lizenzbestimmungen zu verlangen, bevor sie mit der
Nutzung der Software beginnen.
Sie sind verpflichtet, alle Nutzer über Folgendes zu informieren:

Wir bieten den Nutzern keine Gewährleistung für die berechtigende Software an.

Wir verteidigen die Nutzer nicht gegen von Dritten vorgebrachte Ansprüche dahingehend,
dass die berechtigende Software die gewerblichen Schutzrechte oder das Urheberrecht dieser
Partei verletze.

Wir haften nicht für Schäden, die aus der Nutzung der berechtigenden Software entstehen.
Sie stellen uns von allen Ansprüchen und Verlusten frei, die daraus entstehen, dass Sie nicht alle
Nutzer informiert haben.
Sie sind berechtigt, das lizenzierte Gerät, dem Sie die Vermietungsrechte zugewiesen haben, zu Ihren
eigenen Gunsten zu nutzen.
Sie sind nicht berechtigt, zusätzliche Kopien der berechtigenden Software auf einem separaten
tragbaren Gerät oder einem Netzwerkgerät zu nutzen bzw. eine solche Nutzung zu erlauben. Dieses
Verbot setzt alle folgenden Rechte außer Kraft, die Sie unter den Ihrer berechtigenden Software
beiliegenden Lizenzbestimmungen haben:

das Recht, zusätzliche Kopien dieser Software auf einem separaten tragbaren Gerät oder
einem Netzwerkgerät zu installieren

das Recht der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts, diese Software
auf einem separaten tragbaren Gerät zu nutzen

das Recht eines Nutzers eines separat lizenzierten Geräts, auf diese Software auf einem
Netzwerkgerät zuzugreifen.
Sie sind nicht berechtigt, die Nutzung der berechtigenden Software innerhalb eines virtuellen
(oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems zu erlauben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Sie sind nicht berechtigt, den Remotezugriff auf die berechtigende Software zu erlauben. Dieses
Verbot setzt alle Rechte der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts bzw. jedes
Nutzers eines separat lizenzierten Geräts außer Kraft, unter den der berechtigenden Software
beiliegenden Lizenzbestimmungen auf diese Software zuzugreifen.
Sie sind nicht berechtigt, die Vermietungsrechte einem anderen Gerät neu zuzuweisen.
Die hier gewährten Rechte laufen beim Eintreten des früheren der folgenden Ereignisse ab:

dauerhafter Hardwarefehler des lizenzierten Geräts

Neuzuweisung des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software zu einem anderen
Gerät oder

Ablauf des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software unter den ihr beiliegenden
Lizenzbestimmungen.
Works 9.0:
PowerPoint Viewer.

Rechte zur Installation und Nutzung. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien
der Software PowerPoint Viewer zu installieren und zu verwenden.

Vertrieb. Sie sind berechtigt, die Software PowerPoint Viewer zu kopieren und zu vertreiben.
Jede
Kopie muss
vollständig
sein,
einschließlich
aller
Urheberrechtsund
Markenrechtshinweise.
Sie sind verpflichtet, von Endbenutzern die Zustimmung
zu Bestimmungen zu verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für die
Software bieten wie Ihr Volumenlizenzvertrag einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
Lizenzmodell: Pro Kopie pro Gerät
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in
Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen.
1.
Windows Vista Business*, I
2.
DVD Playback Pack für Windows Vista*
3.
Vermietungsrechte für Windows Vista Business*
Lizenzbestimmungen für Windows Vista Enterprise und Ultimate Edition sowie Windows
Vista Enterprise Centralized Desktop und Windows Vista Enterprise Centralized Desktop
für Software Assurance finden Sie im Software Assurance-Nachtrag
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die
folgenden Rechte.
I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden,
müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist
das „lizenzierte Gerät”.
Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät
neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
a) Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie
zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software
jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden. Außer
unten dargelegt, sind Sie nicht berechtigt, die
zu verwenden.
der Software auf dem lizenzierten Gerät
auf bis zu zwei Prozessoren auf dem
wie im Abschnitt „Speicherung” weiter
Software auf einem anderen Gerät
b) Anzahl der Nutzer. Außer wie in den Abschnitten „Geräteverbindungen” und „Andere
Zugriffstechnologien” weiter unten dargelegt, ist nur jeweils ein Nutzer berechtigt,
die Software zu verwenden.
c) Verwendung mit anderer Software. Sie sind nicht berechtigt, die Laufzeit- und sonstigen
Dateien der Software zum Ausführen von Anwendungen zu verwenden, die nicht unter der
Software ausgeführt werden.
II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Speicherung. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Speichergerät, wie
z. B. einem Netzwerkserver, zu speichern. Sie sind berechtigt, diese Kopie zur Installation
der Software auf einem beliebigen anderen Gerät zu verwenden, dem eine Lizenz zugewiesen
wurde.
b) Geräteverbindungen. Sie sind berechtigt, bis zu 10 anderen Geräten den Zugriff auf die
auf dem lizenzierten Gerät installierte Software zu ermöglichen, um Dateidienste,
Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der
Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden.
c) Remotezugriffstechnologien.
Sie sind wie folgt berechtigt, mit Hilfe von
Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem
anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme

Remote-Desktop. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt,
mithilfe von Remote-Desktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen
Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung” ist das Erlebnis der direkten oder
indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-,
Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten. Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser
Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn
mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
(1) Das Remotegerät ist separat für die Ausführung der Software lizenziert.
(2) Der Nutzer oder das Remotegerät verfügt über die entsprechende Remote-DesktopLizenz (RDL).

Andere Zugriffstechnologien. Sie sind berechtigt, Remoteunterstützung oder ähnliche
Technologien zu verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben.
d) Remote-Desktop-Lizenzen (RDLs).

Typen von RDLs. Es gibt zwei Typen von RDLs: eine für Geräte und eine für Nutzer.
Eine Geräte-RDL erlaubt einem Gerät, das von jeweils einem Nutzer verwendet wird, auf
Ihre lizenzierten Kopien der Software zuzugreifen. Eine Nutzer-RDL erlaubt einem
Nutzer, der ein beliebiges Gerät verwendet, auf Ihre lizenzierten Kopien der Software
zuzugreifen. Ihre Vista-RDLs gestatten den Zugriff auf Ihre lizenzierten Kopien von
Windows Vista und Windows XP Professional, aber nicht auf spätere Versionen
der Software. Sie sind berechtigt, eine Kombination von Geräte- und Nutzer-RDLs
zu verwenden.

Neuzuweisung von RDLs. Sie sind berechtigt:
(1) eine Geräte-RDL von einem Gerät einem anderen Gerät oder eine Nutzer-RDL
von einem Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder
(2) eine Geräte-RDL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb
ist, oder eine Nutzer-RDL einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend
ist, vorübergehend neu zuzuweisen.
e) Andere Remoteverwendungen. Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten
zu ermöglichen, zu anderen als den in den Abschnitten „Geräteverbindungen” und
„Remotezugriffstechnologien” weiter oben beschriebenen Zwecken auf die auf dem
lizenzierten Gerät installierte Software zuzugreifen, wie z. B. zum Synchronisieren von Daten
zwischen Geräten oder zum Aktivieren mit Key Management Services oder einer ähnlichen
Technologie.
f) Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem
lizenzierten Gerät zu verwenden, sind Sie berechtigt, eine Kopie innerhalb eines virtuellen
(oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu installieren
und zu verwenden. Wenn Sie dies durchführen, wird die Sicherheit von geschütztem Inhalt
möglicherweise beeinträchtigt. (Geschützter Inhalt ist Inhalt, der durch Technologie zur
Verwaltung digitaler Rechte, BitLocker oder eine Technologie zur Verschlüsselung ganzer
Volumes auf Festplattenlaufwerken geschützt ist.) Sie sind dafür verantwortlich, alle
inländischen und internationalen Gesetze einzuhalten, die für geschützten Inhalt gelten, den
Sie wiedergeben oder auf den Sie zugreifen.
g) Symbole, Bilder und Ton. Bei laufender Software sind Sie berechtigt, deren Symbole,
Bilder, Töne und Medien zu verwenden, aber nicht freizugeben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
III) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht dieser
Ihren Computer nach „Spyware”, „Adware” und sonstiger potenziell unerwünschter Software.
Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der Software
gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen möchten.
Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch” oder „ernst” eingestuft wird, wird nach
dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern. Das
Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise dazu, dass
 andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder
 Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen.
Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software entfernen
oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt.
VI) Hinweise.
a) Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard.
Diese Software enthält die
Decodierungstechnologie MPEG-4. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
visuelle
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG-4
VISUAL-STANDARD ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE
VERWENDUNG IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE
(i) VON EINEM VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT
UND VON DIESEM KOSTENLOS ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN
VERWENDUNG DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND
GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN.
Falls Sie Fragen zum MPEG-4 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA,
L.L.C., 250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
b) Hinweis zum VC-1 visual-standard. Diese Software enthält möglicherweise die visuelle
Decodierungstechnologie VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE
PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR
(A) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM VC-1-STANDARD („VC-1
VIDEO”) ODER (B) DECODIERUNG VON VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND
NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE
UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1-VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER
ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT
ODER IMPLIZIERT.
Falls Sie Fragen zum VC-1 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C.,
250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
V) Obligatorische Aktivierung. Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem
bestimmten Gerät zugeordnet. Bei der MAK-Aktivierung (Multiple Activation Key) übermittelt die
Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft.
Bei der
KMS-Hostaktivierung (Key Management Service) sendet die Software Informationen zur
KMS-Hostsoftware und zum Hostgerät an Microsoft. KMS-Clientgeräte, die mithilfe von KMS
aktiviert wurden, senden keine Informationen an Microsoft. Für sie ist jedoch eine regelmäßige
erneute Aktivierung bei Ihrem KMS-Host erforderlich. Die bei der MAK- oder KMS-Hostaktivierung
an Microsoft gesendeten Informationen umfassen Folgendes:

die Version, die Sprache und den Product Key der Software

die Internetprotokolladresse des Geräts

aus der Hardwarekonfiguration des Geräts erhaltene Informationen.
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=69497. Durch die
Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen
einverstanden. Vor der Aktivierung haben Sie das Recht, die während des Installationsvorgangs
installierte Version der Software zu verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der Software nach der
im Installationsvorgang angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert.
Hierdurch soll deren nicht lizenzierte Verwendung verhindert werden. Nach dieser Zeit können Sie
die Software nicht mehr verwenden, wenn Sie sie nicht aktivieren. Wenn das Gerät mit dem
Internet verbunden ist, kann die Software zur Aktivierung automatisch eine Verbindung mit
Microsoft herstellen. Sie können die Software auch manuell über das Internet oder per Telefon
aktivieren. Hierbei fallen möglicherweise Internet- und Telefongebühren an. Wenn Sie an den
Komponenten Ihres Computers oder der Software Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie
die Software möglicherweise erneut aktivieren. Solange Sie die Software nicht aktiviert haben,
werden Sie automatisch daran erinnert, sie zu aktivieren.
Microsoft ist berechtigt, folgende Aktionen bezüglich der nicht autorisierten Verwendung
von MAK oder KMS-Keys zu ergreifen:

Verhindern weiterer Aktivierungen

Deaktivieren

anderweitiges Blockieren des Keys für die Aktivierung oder Überprüfung.
Bei der Deaktivierung eines Keys muss der Kunde möglicherweise einen neuen Key von Microsoft
erwerben.
VI) Überprüfung.
a) Die Software wird das Überprüfungsfeature der Software von Zeit zu Zeit aktualisieren oder
einen entsprechenden Download erforderlich machen. Bei der Überprüfung wird geprüft, ob
die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß lizenziert ist. Die Überprüfung gestattet
Ihnen auch, bestimmte Features der Software zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu
erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=39157.
b) Bei einer Überprüfung übermittelt die Software Informationen zur Software und zum Gerät an
Microsoft. Diese Informationen umfassen die Version und den Product Key der Software und
die Internetprotokolladresse des Geräts. Microsoft verwendet die Informationen nicht, um Sie
zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung der Software
erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Weitere
Informationen über die Überprüfung und die übermittelten Daten finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=69500.
c) Wenn die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, ist möglicherweise die Funktionalität
der Software beeinträchtigt. So ist es z. B. möglich, dass Sie

die Software erneut aktivieren müssen oder

Erinnerungen zum Erwerb einer ordnungsgemäß lizenzierten Kopie der Software erhalten;
möglicherweise können Sie auch nicht

eine Verbindung mit dem Internet herstellen oder

bestimmte Updates oder Upgrades von Microsoft erhalten.
Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten Quellen
erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten Quellen finden
Sie unter http://www.microsoft.com/genuine/downloads/faq.aspx.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für DVD Playback Pack für Windows Vista:
Das DVD Playback Pack für Windows Vista ist ein separat lizenziertes Add-On für Windows Vista. Der
obige Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte” gilt hierfür nicht.
Für Windows Vista, Windows Vista K, Windows Vista KN:
Windows Vista und Windows Vista K enthalten Windows Media Player und damit zusammenhängende
Technologien, die von der Korean Fair Trade Commission (KFTC) bezeichnet wurden, sowie einen
Link zum Download von Windows Live Messenger. Windows Vista KN enthält Windows Media Player
oder damit zusammenhängende Technologien, die von der KFTC bezeichnet wurden, nicht. Windows
Vista KN enthält außerdem keinen Link zum Download von Windows Live Messenger. Details
darüber, welche Sprachversionen und Medienfulfillmentoptionen für jede dieser Editionen verfügbar
sind, finden Sie in der Microsoft-Produktliste unter http://www.microsoft.com/licensing.
Windows Vista K. Die KFTC verlangt, dass die Software Links zu einer Media Player Center-Website
und einer Messenger Center-Website enthält, die Links zu Websites von Drittanbietern enthält, damit
Sie Mediaplayer und Instant Messaging-Software von Drittanbietern herunterladen und installieren
können. Die Drittanbietersites stehen nicht unter der Kontrolle von Microsoft, und Microsoft ist nicht
für die Software oder den Inhalt von Drittanbietersites, jegliche Links in Drittanbietersites oder
jegliche Änderungen oder Aktualisierungen der Drittanbietersoftware oder -sites verantwortlich. Die
Aufnahme eines Links auf der Media Player Center-Website oder Messenger Center-Website impliziert
keine Billigung der Drittanbietersoftware, der Site oder ihrer Inhalte durch Microsoft.
Windows Vista KN:
Nicht anwendbare Nutzungsrechte für Windows Media Player. Die Bestimmungen „Verwaltung
digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media” und „Windows Media Player” sowie
die Hinweise zum MPEG 4 und VC-1 Visual-Standard weiter oben gelten bei der Nutzung dieser
Software nicht.
Hinweis bezüglich des Nichtvorhandenseins von Windows Media Player.

Sie benötigen einen Mediaplayer, entweder von Microsoft oder von einem Drittanbieter, um
Audio-CDs oder Mediendateien abzuspielen, Inhalt in einer Medienbibliothek zu organisieren,
Wiedergabelisten zu erstellen, Audio-CDs in Mediendateien zu konvertieren, eine Audio-CD zu
erstellen, persönliche Videos zu erstellen, Informationen zu Interpreten und Titeln von
Mediendateien anzuzeigen, Albumcover von Musikdateien anzuzeigen oder Musik auf
persönliche Musikabspielgeräte zu übertragen.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/about/legal/useterms/default.aspx.
Zusätzlicher Ausschluss von Gewährleistungen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in Ihrem
Lizenzvertrag gibt Microsoft keinerlei Gewährleistungen in Bezug auf Funktionalität
im Zusammenhang mit Windows Media Player, wie von der KFTC definiert.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
Für Windows Vista Business N:
Nicht anwendbare Nutzungsrechte für Windows Media Player. Die Bestimmungen „Verwaltung
digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media” und „Windows Media Player” sowie
die Hinweise zum MPEG 4 und VC-1 Visual-Standard weiter oben gelten bei der Nutzung dieser
Software nicht.
Hinweis bezüglich des Nichtvorhandenseins von Windows Media Player. Die Software enthält
Windows Media Player, wie von der Europäischen Kommission definiert, nicht. In Folge dessen
benötigen Sie einen Mediaplayer, entweder von Microsoft oder von einem Drittanbieter, um
Audio-CDs oder Mediendateien abzuspielen, Inhalt in einer Medienbibliothek zu organisieren,
Wiedergabelisten zu erstellen, Audio-CDs in Mediendateien zu konvertieren, eine Audio-CD zu
erstellen, persönliche Videos zu erstellen, Informationen zu Interpreten und Titeln von Mediendateien
anzuzeigen, Albumcover von Musikdateien anzuzeigen oder Musik auf persönliche Musikabspielgeräte
zu übertragen. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=70121.
Zusätzlicher Ausschluss von Gewährleistungen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in Ihrem
Lizenzvertrag gibt Microsoft keinerlei Gewährleistungen in Bezug auf Funktionalität
im Zusammenhang mit Windows Media Player, wie von der Europäischen Kommission definiert.
Für Vermietungsrechte für Windows Vista Business:
Das
Vermietungsrechtsangebot
ist
keine
eigenständige
Lizenz
zur
Nutzung
von Volumenlizenzsoftware, sondern eine zusätzliche Lizenz, die Ihr Recht zur Nutzung anderer
berechtigender Software auf einem Gerät ändert. „Berechtigende Software” ist:

Windows XP Professional oder Windows Vista Business, das von einem Original Equipment
Manufacturer lizenziert wurde, oder

Window Vista Business, das unter Ihrem Volumenlizenzvertrag lizenziert wurde.
Außer wie weiter unten beschrieben, unterliegt die Nutzung der berechtigenden Software weiterhin
den Lizenzbestimmungen, die ihr beilagen und ihre Nutzung regeln. Die weiter unten gewährten
Rechte begründen oder erweitern keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen.
Die Allgemeinen Lizenzbestimmungen weiter oben finden keine Anwendung.
Sie sind verpflichtet, die Vermietungsrechte jedem lizenzierten Gerät zuzuweisen, das Sie vermieten,
verleasen oder verleihen.
Auf das Verbot der Vermietung, des Verleasens oder des Verleihens der berechtigenden Software
wird verzichtet. Sie sind berechtigt, nachfolgenden Nutzern die Verwendung der auf dem lizenzierten
Gerät installierten berechtigenden Software zu erlauben. Sie sind verpflichtet, von allen Nutzern die
schriftliche oder Online-Zustimmung zu den Lizenzbestimmungen zu verlangen, bevor sie mit der
Nutzung der Software beginnen.
Sie sind verpflichtet, alle Nutzer über Folgendes zu informieren:

Wir bieten den Nutzern keine Gewährleistung für die berechtigende Software an.

Wir verteidigen die Nutzer nicht gegen von Dritten vorgebrachte Ansprüche dahingehend,
dass die berechtigende Software die gewerblichen Schutzrechte oder das Urheberrecht dieser
Partei verletze.

Wir haften nicht für Schäden, die aus der Nutzung der berechtigenden Software entstehen.
Sie stellen uns von allen Ansprüchen und Verlusten frei, die daraus entstehen, dass Sie nicht alle
Nutzer informiert haben.
Sie sind berechtigt, das lizenzierte Gerät, dem Sie die Vermietungsrechte zugewiesen haben, zu Ihren
eigenen Gunsten zu nutzen.
Sie sind nicht berechtigt, die Nutzung der berechtigenden Software innerhalb eines virtuellen
(oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems zu erlauben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
Sie sind nicht berechtigt, den Remotezugriff auf die berechtigende Software zu erlauben. Dieses
Verbot setzt alle Rechte der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts bzw. jedes
Nutzers eines separat lizenzierten Geräts außer Kraft, unter den der berechtigenden Software
beiliegenden Lizenzbestimmungen auf diese Software zuzugreifen.
Sie sind nur dann berechtigt, eine frühere Version der Software anstelle der berechtigenden Software
zu nutzen, wenn die berechtigende Software unter Ihrem Volumenlizenzvertrag lizenziert wurde,
ausgenommen Windows XP Professional, das von einem Original Equipment Manufacturer lizenziert
wurde. Dieses Verbot setzt jedes Downgraderecht außer Kraft, das in den Lizenzbestimmungen oder
sonstigen Bestimmungen, die der berechtigenden Software beilagen, gewährt wurde.
Sie sind nicht berechtigt, die Vermietungsrechte einem anderen Gerät neu zuzuweisen.
Die hier gewährten Rechte laufen beim Eintreten des früheren der folgenden Ereignisse ab:

dauerhafter Hardwarefehler des lizenzierten Geräts

Neuzuweisung des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software zu einem anderen
Gerät oder

Ablauf des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software unter den ihr beiliegenden
Lizenzbestimmungen.
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Lizenzmodell: Serverlizenz oder Prozessorlizenz + CAL + optionaler External Connector
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in
Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen. Jedes Produkt wird entweder pro Server oder Prozessor lizenziert. Für
alle Produkte sind CALs erforderlich, und alle verfügen über einen optionalen External Connector.
Datacenter Edition und Windows Server 2008 für Itanium-basierte Systeme werden pro Prozessor
und andere Editionen werden gegenwärtig pro Server lizenziert.
1. Microsoft Application Virtualization
4.5 für Terminaldienste*
5. Windows Server 2008 für Itaniumbasierte Systeme*, I
2. Windows Essential Business Server
(EBS) 2008 Standard und Premium
Edition*, I
6. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions*, I
3. Windows Server 2008 Standard,
Enterprise und Datacenter*, I
7. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions ohne
Hyper-V*, I
4. Windows Server 2008 Standard ohne
Hyper-V, Enterprise ohne Hyper-V
und Datacenter ohne Hyper-V*, I
8. Windows Small Business Server
(SBS) 2008 Standard und Premium
Edition*, I
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, bzw.
jeden ordnungsgemäß lizenzierten Server haben Sie die folgenden Rechte. Windows
Server 2008 Datacenter, Datacenter ohne Hyper-V und Windows Server 2008 für
Itanium-basierte Systeme werden pro Prozessor und andere Editionen werden
gegenwärtig pro Server lizenziert.
I) Je nach verwendetem Produkt müssen Sie entweder eine Serverlizenz oder
Prozessorlizenzen erwerben.
a) Serverlizenzen: Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte.
i)
Zuweisen der Lizenz zum Server.

Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind
Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser
Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt,
demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht
berechtigt,
dieselbe
Lizenz
mehr
als
einem
Server
zuzuweisen.
Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.

Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt,
eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server
aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine
Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz.
ii) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie
zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen
oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
b) Prozessorlizenzen.
Für jeden Server, den Sie ordnungsgemäß lizenzieren, haben
Sie die folgenden Rechte.
i)
Lizenzieren eines Servers. Bevor Sie Instanzen der Serversoftware auf einem Server
ausführen, sind Sie verpflichtet, wie nachfolgend beschrieben die erforderliche Anzahl von
Softwarelizenzen zu bestimmen und diese Lizenzen dem entsprechenden Server
zuzuweisen.

Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Sie benötigen für jeden
physischen Prozessor im Server eine Softwarelizenz.
ii) Zuweisen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen zum Server.

Nachdem Sie die Anzahl der Softwarelizenzen bestimmt haben, die Sie für einen Server
benötigen, sind Sie verpflichtet, diesem Server die entsprechende Anzahl von
Softwarelizenzen zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für alle diese
Lizenzen. Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen.
Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.

Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt,
eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server
aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine
Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz.
iii) Ausführen von Instanzen der Serversoftware.

Für jeden Server, dem Sie die erforderliche Anzahl von Softwarelizenzen zugewiesen
haben, sind Sie berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes
auszuführen:
(1) eine Instanz der Serversoftware in der physischen Betriebssystemumgebung und
(2) eine beliebige Anzahl von
Betriebssystemumgebungen
Betriebssystemumgebung).
Instanzen der
(nur
eine
Serversoftware in
Instanz
pro
virtuellen
virtueller

Die Gesamtanzahl der von diesen Betriebssystemumgebungen verwendeten
physischen Prozessoren kann jedoch nicht die Anzahl der dem entsprechenden Server
zugewiesenen Softwarelizenzen überschreiten.

Möglicherweise beschränkt die Software oder Ihre Hardware die Anzahl von
Instanzen
der
Serversoftware,
die
in
physischen
oder
virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf dem Server ausgeführt werden können.
iv) Neupartitionierung eines Servers. Sie sind berechtigt, Lizenzen früher als oben gestattet neu
zuzuweisen, wenn Sie:

Prozessoren von einer lizenzierten Hardwarepartition auf eine andere neu zuweisen

aus einer lizenzierten Hardwarepartition zwei oder mehr Partitionen erstellen

aus zwei oder mehr lizenzierten Hardwarepartitionen eine Partition erstellen
sofern (i) vor der Neupartitionierung jede Hardwarepartition vollständig lizenziert
ist und (ii) die Gesamtzahl der Lizenzen und Prozessoren unverändert bleibt.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 40 von 141
Microsoft-Server – Betriebssysteme
Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl
von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen
oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder
anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der Serversoftware verwenden.
Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt über andere zusätzliche Software
oder direkt erfolgen.
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Microsoft Application Virtualization
Sequencer, Version 4.5
Microsoft Application Virtualization 4.5 für
Terminaldienste
 Microsoft System Center Application
Virtualization Streaming Server, Version 4.5
 Microsoft System Center Application
Virtualization Management Server, Version 4.5
 Microsoft Application Virtualization Client für
Terminaldienste, Version 4.5
Für alle Editionen von Windows EBS 2008
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
Nur für Windows EBS 2008 Premium Edition
 Exchange-Verwaltungstools
 Forefront Threat Management Gateway
Management Console
 Microsoft Sync Framework
 SQL Business Intelligence Development
Studio
Windows EBS 2008 Standard und Premium Edition
 SQL-Clienttools-Abwärtskompatibilität
 SQL-Clienttools-Konnektivität
 SQL-Clienttools-Software Development Kit
 SQL Management Studio
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation –
System Center Essentials Management
Packs
 System Center Essentials User Interface
Console
 Vorbereitungsassistent für Windows
Essential Business Server
 Planungsassistent für Windows Essential
Business Server
 Schema-Aktualisierungsprogramm für
Windows Essential Business Server
Windows Server 2008 Standard, Enterprise
und Datacenter
Windows Server 2008 Standard ohne Hyper-V,
Enterprise ohne Hyper-V und Datacenter
ohne Hyper-V
Windows Server 2008 für Itanium-basierte Systeme
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
 Servermigrationsprogramm
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Produkt
Windows Server 2008 für Windows Essential Server
Solutions und Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions ohne Hyper-V
Liste zusätzlicher Software
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
Für alle Editionen von Windows SBS 2008
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
Windows SBS 2008 Standard und Premium Edition
Nur für Windows SBS 2008 Premium Edition
 Microsoft Sync Framework
 SQL Business Intelligence Development Studio
 SQL-Clienttools-Abwärtskompatibilität
 SQL-Clienttools-Konnektivität
 SQL-Clienttools-Software Development Kit
 SQL Management Studio
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
II) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien.
Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich
zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen
der Serversoftware unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben
auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
III) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Client-Zugriffslizenzen (CALs).

Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt
auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem
entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade
wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte
sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

Sie benötigen keine CALs für Folgendes:
(1) einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Ihre Instanzen
der Serversoftware zugreift, ohne von der Serversoftware oder durch eine andere
Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden,
(2) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen
derselben ausgeführt werden,
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
(3) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware
zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten, oder
(4) jede Instanz, die in einer physischen Betriebssystemumgebung ausgeführt wird,
die ausschließlich für Folgendes verwendet wird:
(i) Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware
(ii) Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten
(iii) Ausführung
der
Software
zum
Verwalten
und
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server.

Warten
von
Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht
späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts
anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie
auch berechtigt, CALs zu verwenden, die dieser Version entsprechen.
Jeglicher Zugriff auf Serversoftware kann nur mit Basis-CALs erfolgen, und für einige Funktionalitäten
der Serversoftware sind außerdem zusätzliche CALs erforderlich. Beide Typen sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten beschriebenen Funktionalitäten
benötigen Sie sowohl die Basis-CAL des Produkts als auch die zusätzliche CAL.
Produkt oder Funktionalität
Microsoft Application Virtualization 4.5 für
Terminaldienste
Windows EBS 2008, Standard Edition
Liste von CALs
 Microsoft Application Virtualization 4.5 CAL
für Terminaldienste*
 Windows EBS 2008-CAL-Suite oder
 Windows EBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte
Windows EBS 2008, Premium Edition
 Windows EBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte oder
 Windows EBS 2008 CAL-Suite (zum Zugreifen auf
andere Instanzen der Software Windows EBS
Server als SQL Server)
Dienste für die Windows Server 2008Rechteverwaltung
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 CAL für die Dienste für die Windows
Server 2008-Rechteverwaltung oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder
April 2009
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Produkt oder Funktionalität
Liste von CALs
 CAL für BackOffice 2000 (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance
am 1. Februar 2008 oder später) oder
 CAL für Windows Server 2008 oder
 Bis 31.05.09 CAL für Windows Small Business Server
2003 (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw.
das auf Instanzen der Serversoftware zugreift,
die sich in einer SBS-Domäne befinden) oder
Windows Server 2008 Standard, Enterprise
und Datacenter
Windows Server 2008 Standard ohne HyperV, Enterprise ohne Hyper-V und Datacenter
ohne Hyper-V
Windows Server 2008 für Itanium-basierte
Systeme
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder
 Windows SBS 2008 CAL-Suite (für jeden Nutzer
bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen
der Serversoftware zugreift, die sich in einer
SBS-Domäne befinden) oder
 Windows SBS 2008 CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät,
der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware
zugreift, die sich in einer SBS-Domäne befinden)
oder
 Windows EBS 2008 CAL-Suite (für jeden Nutzer
bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen
der Serversoftware zugreift, die sich in einer
EBS-Domäne befinden) oder
 Windows EBS 2008 CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät,
der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware
zugreift, die sich in einer EBS-Domäne befinden)
Windows Server 2008-Terminaldienste
Windows Server 2008 für Windows Essential
Server Solutions und Windows Server 2008
für Windows Essential Server Solutions ohne
Hyper-V
 CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste
 CAL für Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions
 Windows SBS 2008-CAL-Suite oder
Windows SBS 2008 Standard Edition
 Windows SBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte
 Windows SBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte oder
Windows SBS 2008 Premium Edition
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Windows SBS 2008 CAL-Suite (zum Zugreifen
auf andere Instanzen der Software Windows SBS
Server als SQL Server)
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
b) Typen von CALs. Es gibt zwei Typen von CALs: eine für Geräte und eine für Nutzer.
Eine Geräte-CAL erlaubt einem Gerät, das von einem beliebigen Nutzer verwendet wird,
auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen.
Eine
Nutzer-CAL erlaubt einem Nutzer, der ein beliebiges Gerät verwendet, auf Instanzen der
Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen.
Sie sind berechtigt, eine
Kombination von Geräte- und Nutzer-CALs zu verwenden.
c) Neuzuweisung von CALs. Sie sind berechtigt:

Ihre Geräte-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder Ihre Nutzer-CAL von einem
Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder

Ihre Geräte-CAL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb
ist, oder Ihre Nutzer-CAL einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend
ist, vorübergehend neu zuzuweisen.
d) External Connector-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, jede External Connector-Lizenz, die
Sie erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer
Instanzen der Serversoftware lizenziert ist. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als
separater Server betrachtet. Jede External Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen
ist, erlaubt einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware
auf dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für diese Nutzer.
„Externe Nutzer” sind Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen
Unternehmen sind noch (ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren
verbundenen Unternehmen sind. Sie benötigen keine External Connector-Lizenz für Externe
Nutzer, die nur über das Internet auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, ohne von
der Serversoftware oder durch eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig
individuell identifiziert zu werden.

Die entsprechenden External Connector-Lizenzen für die einzelnen Produkte sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

External Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen,
jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle
nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen,
sind Sie auch berechtigt, eine External Connector-Lizenz zu verwenden, die dieser Version
entspricht.

Wenn Sie sich entscheiden, den Zugriff unter diesem Lizenztyp zu lizenzieren, beachten
Sie, dass jeglicher Zugriff auf die Serversoftware nur mit Basislizenzen erfolgen kann und
für einige Funktionalitäten der Serversoftware außerdem zusätzliche Lizenzen erforderlich
sind. Beide Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die
unten beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die Basis--External
Connector-Lizenz des Produktes als auch die zusätzliche External Connector-Lizenz.
Produkt oder Funktionalität
Microsoft Application Virtualization 4.5 für
Terminaldienste
Windows EBS 2008 Standard und
Premium Edition
Dienste für die Windows Server
2008-Rechteverwaltung
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Liste von External Connector-Lizenzen
 Microsoft Application Virtualization 4.5 External
Connector für Terminaldienste
 Keine verfügbar
 External Connector für die Dienste für die Windows
Server 2008-Rechteverwaltung
April 2009
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Produkt oder Funktionalität
Liste von External Connector-Lizenzen
Windows Server 2008 Standard, Enterprise
und Datacenter
Windows Server 2008 für Itanium-basierte
Systeme
 External Connector für Windows Server 2008
Windows Server 2008 Standard ohne
Hyper-V, Enterprise ohne Hyper-V und
Datacenter ohne Hyper-V
Windows Server 2008-Terminaldienste
 External Connector für Windows Server 2008Terminaldienste
Windows Server 2008 für Windows Essential
Server Solutions und Windows Server 2008
für Windows Essential Server Solutions
ohne Hyper-V
 Keine verfügbar
Windows SBS 2008 Standard und
Premium Edition
 Keine verfügbar
e) Neuzuweisung von External Connector-Lizenzen. Sie sind berechtigt, eine External
Connector-Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90
Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine External Connector-Lizenz
früher neu zuzuweisen, wenn Sie den Server, dem sie zugewiesen war, aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen.
f) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
g) Management Packs.
Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren System Center-Produkte im Abschnitt „Server
– Management Server” dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
IV) Hinweise.
a) Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard.
Diese Software enthält die visuelle
Decodierungstechnologie MPEG-4. Bei dieser Technologie handelt es sich um ein Format für
die Datenkomprimierung von Videoinformationen. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden
Hinweis:
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG-4
VISUAL-STANDARD ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE
VERWENDUNG IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE
(i) VON EINEM VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT
UND VON DIESEM KOSTENLOS ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN
VERWENDUNG DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND
GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN.
Falls Sie Fragen zum MPEG-4 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA,
L.L.C., 250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
b) Hinweis zum VC-1 Visual-Standard. Diese Software enthält möglicherweise die visuelle
Decodierungstechnologie VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE
PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR
(A) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM VC-1-STANDARD („VC-1
VIDEO”) ODER (B) DECODIERUNG VON VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND
NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE
UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1-VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER
ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT
ODER IMPLIZIERT.
Falls Sie Fragen zum VC-1 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C.,
250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
V) Obligatorische Aktivierung. Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem
bestimmten Gerät zugeordnet. Bei der MAK-Aktivierung (Multiple Activation Key) übermittelt die
Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft.
Bei der
KMS-Hostaktivierung (Key Management Service) sendet die Software Informationen zur
KMS-Hostsoftware und zum Hostgerät an Microsoft. KMS-Clientgeräte, die mithilfe von KMS
aktiviert wurden, senden keine Informationen an Microsoft. Für sie ist jedoch eine regelmäßige
erneute Aktivierung bei Ihrem KMS-Host erforderlich. Die bei der MAK- oder KMS-Hostaktivierung
an Microsoft gesendeten Informationen umfassen Folgendes:
a) die Version, die Sprache und den Product Key der Software
b) die Internetprotokolladresse des Geräts
c) aus der Hardwarekonfiguration des Geräts erhaltene Informationen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/piracy/mpa.aspx. Durch die
Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen
einverstanden. Vor der Aktivierung haben Sie das Recht, die während des Installationsvorgangs
installierte Version der Software zu verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der Software nach der
im Installationsvorgang angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert.
Hierdurch soll deren nicht lizenzierte Verwendung verhindert werden. Nach dieser Zeit können
Sie die Software nicht mehr verwenden, wenn Sie sie nicht aktivieren. Wenn das Gerät mit dem
Internet verbunden ist, kann die Software zur Aktivierung automatisch eine Verbindung mit
Microsoft herstellen. Sie können die Software auch manuell über das Internet oder per Telefon
aktivieren. Hierbei fallen möglicherweise Internet- und Telefongebühren an. Wenn Sie an den
Komponenten Ihres Computers oder der Software Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie
die Software möglicherweise erneut aktivieren. Solange Sie die Software nicht aktiviert haben,
werden Sie automatisch daran erinnert, sie zu aktivieren.
Microsoft ist berechtigt, folgende Aktionen bezüglich der nicht autorisierten Verwendung von MAK
oder KMS-Keys zu ergreifen:
a) Verhindern weiterer Aktivierungen
b) Deaktivieren
c) anderweitiges Blockieren des Keys für die Aktivierung oder Überprüfung.
Bei der Deaktivierung eines Keys muss der Kunde möglicherweise einen neuen Key von
Microsoft erwerben.
VI) Überprüfung.
a) Die Software wird das Überprüfungsfeature der Software von Zeit zu Zeit aktualisieren oder
einen entsprechenden Download erforderlich machen. Bei der Überprüfung wird geprüft, ob
die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß lizenziert ist. Die Überprüfung gestattet
Ihnen auch, bestimmte Features der Software zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu
erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=39157.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
b) Bei einer Überprüfung übermittelt die Software Informationen zur Software und zum Gerät
an Microsoft. Diese Informationen umfassen die Version und den Product Key der Software
und die Internetprotokolladresse des Geräts. Microsoft verwendet die Informationen nicht,
um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung der
Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Weitere
Informationen über die Überprüfung und die übermittelten Daten finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96551.
c) Wenn die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, ist möglicherweise die Funktionalität
der Software beeinträchtigt. So ist es z. B. möglich, dass Sie

die Software erneut aktivieren müssen oder

Erinnerungen zum Erwerb einer ordnungsgemäß lizenzierten Kopie der Software erhalten;
möglicherweise können Sie auch nicht

eine Verbindung mit dem Internet herstellen oder

bestimmte Updates oder Upgrades von Microsoft erhalten.
Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten Quellen
erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten Quellen finden
Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96552.
VII) Datenspeicherungstechnologie.
Die
Serversoftware
enthält
möglicherweise
eine
Datenspeicherungstechnologie mit dem Namen Windows Internal Database oder Microsoft SQL
Server Desktop Engine für Windows. Komponenten der Serversoftware verwenden diese
Technologien, um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt, diese Technologien auf der
Grundlage dieser Produktbenutzungsrechte anderweitig zu verwenden bzw. auf sie zuzugreifen.
VIII) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht dieser
Ihren Computer nach „Spyware“, „Adware“ und sonstiger potenziell unerwünschter Software.
Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der Software
gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen möchten.
Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch“ oder „ernst” eingestuft wird, wird nach
dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern. Das
Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise dazu, dass

andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder

Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen.
Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software
entfernen oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt.
B.
Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Microsoft Application Virtualization 4.5 für Terminaldienste:
Sie dürfen die Software nur verwenden, wenn Sie eine oder mehrere CALs oder External
Connector-Lizenzen für Microsoft Application Virtualization 4.5 für Terminaldienste erwerben.
Sie werden als Käufer einer Softwarelizenz für Microsoft Application Virtualization 4.5 für
Terminaldienste angesehen, wenn Sie mindestens eine CAL oder External Connector-Lizenz
für Microsoft Application Virtualization 4.5 für Terminaldienste erworben haben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Für External Connector-Lizenzen für Microsoft Application Virtualization 4.5 für
Terminaldienste, Windows Server 2008, Windows Server 2008 Rights Management
Server und Windows Server 2008-Terminaldienste
Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen.
Zuweisen von External Connector-Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, External Connector-Lizenzen wie in den Zusätzlichen Lizenzanforderungen
und/oder Nutzungsrechten vorgesehen neu zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen
wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Neuzuweisung von External Connector-Lizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm External Connector-Lizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der
kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für External Connector-Lizenzen, die Servern innerhalb
derselben Serverfarm zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen External Connector-Lizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Für Windows EBS 2008 Standard und Premium Edition:
a) Zuweisen der Lizenz zum Server. Normalerweise wird die Softwarelizenz einem Server
zugewiesen. Im Fall von Windows EBS 2008 Standard und Premium Edition können
Sie dieselbe Lizenz mehreren Servern gleichzeitig zuweisen. Wenn die Lizenz gleichzeitig
mehreren Servern zugewiesen ist und später neu zugewiesen wird, wird der Server, dem die
Lizenz neu zugewiesen wird, zu einem der lizenzierten Server für diese Lizenz.
(i) Eine erworbene Lizenz für Windows EBS 2008 Standard Edition können Sie bis zu drei
Servern zuweisen. In diesem Fall wird die Lizenz gleichzeitig bis zu drei Servern
zugewiesen. Diese Server sind die lizenzierten Server für die entsprechende Lizenz.
Sie sind berechtigt, dem-/denselben Server(n) andere Softwarelizenzen zuzuweisen.
Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz für die Standard Edition mehr als drei
Servern zuzuweisen.
(ii) Eine erworbene Lizenz für Windows EBS 2008 Premium Edition können Sie bis zu fünf
Servern zuweisen. In diesem Fall wird die Lizenz gleichzeitig bis zu fünf Servern
zugewiesen. Diese Server sind die lizenzierten Server für die entsprechende Lizenz.
Sie sind berechtigt, dem-/denselben Server(n) andere Softwarelizenzen zuzuweisen.
Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz für die Premium Edition mehr als fünf
Servern zuzuweisen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 49 von 141
Microsoft-Server – Betriebssysteme
b) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Die folgenden Rechte haben in Bezug
auf das Ausführen von Instanzen der Serversoftware Vorrang vor den Allgemeinen
Lizenzbestimmungen und ersetzen diese.
(i) Standard Edition. Sie sind berechtigt, gleichzeitig je eine Instanz der folgenden
Serversoftware in einer physischen oder virtuellen OSE auf dem/den lizenzierten
Server(n) auszuführen.

Management-Serversoftware

Sicherheits-Serversoftware

Messaging-Serversoftware
Management-Serversoftware umfasst Windows Server 2008 Standard-Technologien und
System Center Essentials (SCE) 2007.
Sicherheits-Serversoftware umfasst Windows Server 2008 Standard-Technologien, Exchange
Server 2007 Standard Edition, Forefront Threat Management Gateway Medium Business
Edition und Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway
Medium Business Edition.
Messaging-Serversoftware umfasst Windows Server 2008 Standard-Technologien, Exchange
Server 2007 Standard Edition und Forefront Security für Exchange Server.
(ii) Premium Edition. Premium Edition umfasst die oben aufgeführte Serversoftware der
Standard Edition und Premium-Serversoftware. Sie sind berechtigt, gleichzeitig je eine
Instanz der folgenden Serversoftware in einer physischen oder virtuellen OSE
auf dem/den lizenzierten Server(n) auszuführen.

Management-Serversoftware

Sicherheits-Serversoftware

Messaging-Serversoftware

Premium-Serversoftware
Premium-Serversoftware
2008 Standard.
umfasst
Windows
Server
2008
Standard
und
SQL Server
Für Premium-Serversoftware gelten die folgenden Ausnahmen:

Windows Server 2008 Standard: Wenn Sie die Instanz dieser Komponente in einer
virtuellen OSE ausführen, sind Sie berechtigt, eine weitere Instanz in der physischen
OSE auf demselben lizenzierten Server in der Windows EBS 2008-Domäne
ausschließlich zu folgenden Zwecken zu nutzen:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von OSEs auf dem
lizenzierten Server
Sie sind außerdem berechtigt, eine Instanz von Windows Server 2003 R2 anstelle einer der erlaubten
Instanzen von Windows Server 2008 Standard zu nutzen.

SQL Server 2008 Standard: Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von
Instanzen dieser Komponente in einer physischen oder virtuellen OSE in der Windows
EBS 2008-Domäne auszuführen. Sie sind außerdem berechtigt, eine Instanz von
SQL Server 2005 Standard Edition anstelle einer der erlaubten Instanzen von SQL
Server 2008 Standard zu nutzen. Ihre Software oder Hardware kann jedoch die
Anzahl der Serversoftware-Instanzen, die Sie gleichzeitig ausführen können,
begrenzen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
c) Client-Zugriffslizenzen. Die folgenden Ausnahmen zu CAL-Anforderungen haben Vorrang
vor den Ausnahmen zu CAL-Anforderungen in den allgemeinen Lizenzbestimmungen
und ersetzen diese.
(i) Es werden keine Windows EBS-CALs für Nutzer oder Geräte benötigt, die nur über das
Internet auf Ihre Instanzen der Software Windows Server 2008 in EBS zugreifen, ohne
durch die Serversoftware oder über andere Methoden authentifiziert oder auf andere Weise
individuell identifiziert zu werden. Jeder Nutzer und jedes Gerät, der bzw. das in dieser
Weise auf ein anderes individuelles Windows EBS-Produkt als die Software Windows Server
2008 zugreift, muss jedoch über entsprechende CALs für diese Produkte verfügen.
Beispielsweise wird durch Exchange-CALs der Zugriff auf Exchange zugelassen. Sie dürfen
auch auf die einzelnen Windows EBS-Produkte unter Ihren Windows EBS-CALs zugreifen.
(ii) Es werden keine CALs für Ihre lizenzierten Windows EBS 2008-Server benötigt, auf
denen Serversoftware-Instanzen eines individuellen Windows EBS-Produktes ausgeführt
werden, wenn Sie auf Serversoftware-Instanzen desselben Windows EBS-Produktes auf
Ihren anderen lizenzierten Windows EBS 2008-Servern zugreifen möchten. Wenn
Exchange Server 2007 bei Ihnen beispielsweise auf mehreren lizenzierten Windows
EBS-Servern ausgeführt wird, benötigen Sie keine Exchange-CALs für einen dieser Server,
um auf einen anderen zuzugreifen.
(iii) Es werden keine CALs für Ihre Server benötigt, die separat zur Ausführung von Windows
Server 2008, Exchange Server 2007 oder SQL Server 2008 lizenziert sind, wenn Sie auf
Instanzen des gleichen individuellen Windows EBS-Produktes auf Ihren lizenzierten
Windows EBS 2008-Servern zugreifen möchten.
(iv) Es werden keine CALs für bis zu zwei Geräte oder Nutzer benötigt, die nur auf Ihre
Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten.
d) SCE-Management-Lizenz in Windows EBS. Zusätzlich zu der Verpflichtung, für Ihre
Nutzer und Geräte zum Zugriff auf die Serversoftware CALs zu erwerben und diesen
zuzuweisen, müssen Sie für Ihre Server und sonstigen Geräte für die OSEs, die Sie mit der
Serversoftware verwalten, Management-Lizenzen erwerben und diesen zuweisen.
Die zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte bezüglich ManagementLizenzen im Abschnitt „Server – Management Server” dieser Produktbenutzungsrechte gelten
für Ihre Nutzung von Windows EBS mit folgenden Ausnahmen:
(i)
Mit Ausnahme der OSE, in der eine Instanz von SCE ausgeführt wird, benötigen
Sie Management-Lizenzen für Ihre verwalteten OSEs, die zum Ausführen der Windows
EBS-Serversoftware lizenziert sind.
(ii) Sofern nicht in mindestens einer verwalteten OSE auf einem Gerät
Server-Betriebssystemsoftware ausgeführt wird, benötigen Sie für folgende Geräte keine
Management-Lizenz:

jedes Gerät, dem Sie eine Windows EBS-Geräte-CAL zugewiesen haben,

jedes Gerät, das nur von Nutzern verwendet wird, denen Sie eine Windows
EBS-Nutzer-CAL zugewiesen haben.
e) Enthaltene Microsoft-Dienste. Die folgenden Microsoft-Dienste sind in der Software
Windows EBS enthalten. Die Lizenzbestimmungen im Abschnitt „Onlinedienste” dieser
Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Nutzung dieser Dienste, Sie müssen jedoch keine
Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenzen für Ihre Nutzung dieser Dienste unter Ihren
Windows EBS-Lizenzen erwerben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Betriebssysteme

Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway, Medium
Business Edition – Ein-Jahres-Abonnement. Nach Ablauf erhalten Sie keine weiteren
automatischen Updates mehr.
Sie werden innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf
des Abonnements benachrichtigt.

Forefront Security für Exchange Server – Ein-Jahres-Abonnement. Wenn Sie den
Abonnementdienst nicht erneuern, werden Teile der Software zum Ende des
Abonnementzeitraums deaktiviert, und Sie müssen die Software zu diesem Zeitpunkt
deinstallieren. Sie werden nicht vor Ablauf des Abonnements benachrichtigt.
Für Windows Server 2008 Datacenter Edition und Windows Server 2008 Datacenter
ohne Hyper-V:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware.
Sie sind nicht berechtigt, die Software auf einem Server mit weniger als 2 Prozessoren auszuführen.
Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard oder Enterprise Edition
anstelle der Datacenter Edition und Datacenter ohne Hyper-V in allen Betriebssystemumgebungen
auszuführen.
Für Windows Server 2008 Standard, Windows Server 2008 Standard ohne Hyper-V,
Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions (WESS) und Windows
Server 2008 für Windows Essential Server Solutions (WESS) ohne Hyper-V:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt Folgendes:


Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen:
o
eine Instanz der Serversoftware in einer physischen Betriebssystemumgebung und
o
eine Instanz der Serversoftware in einer virtuellen Betriebssystemumgebung.
falls Sie eine Instanz in der virtuellen Betriebssystemumgebung ausführen, darf die in der
physischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich
zu Folgendem genutzt werden:
o
Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware
o
Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten
o
Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen
auf dem lizenzierten Server.
Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows Server 2008 Enterprise und Windows Server 2008 Enterprise ohne Hyper-V:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt Folgendes:


Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen:
o
eine Instanz der Serversoftware in einer physischen Betriebssystemumgebung und
o
bis zu vier Instanzen der Serversoftware in virtuellen Betriebssystemumgebungen
(nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung).
Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard anstelle der
Enterprise Edition in den Betriebssystemumgebungen auszuführen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 52 von 141
Microsoft-Server – Betriebssysteme

Falls Sie alle fünf zulässigen Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen
Betriebssystemumgebung
ausgeführte
Instanz
der
Serversoftware
ausschließlich
zu Folgendem genutzt werden:
o
Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware
o
Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten
o
Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen
auf dem lizenzierten Server.
Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows Server 2008 Standard und Enterprise und Windows Server 2008 Standard
und Enterprise ohne Hyper-V:
CALs für Windows Server 2008. Die Serversoftware kann entweder im „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer”Modus oder im „Pro-Server”-Modus verwendet werden. Im „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer”-Modus
benötigen Sie eine CAL für Windows Server 2008 für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw.
Der direkt oder indirekt auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zugreift.
Im „Pro-Server”-Modus benötigen Sie die Anzahl von CALs für Windows Server 2008, die der
Höchstanzahl der Geräte und Nutzer entspricht, die gleichzeitig direkt oder indirekt auf eine Instanz
der Serversoftware zugreifen können, und Sie sind verpflichtet, diese CALs ausschließlich dieser
Instanz zuzuweisen. Sie dürfen den Modus nur einmal vom „Pro-Server”-Modus in den „Pro-Gerätoder Pro-Nutzer”-Modus ändern. Wenn Sie diese Änderung vornehmen, behalten Sie die gleiche
Anzahl von CALs für Windows Server 2003. Sie dürfen Core-CAL-Suites, Enterprise-CAL-Suites
und BackOffice-CALs nur für den Zugriff auf Serversoftware verwenden, die im „Pro-Gerät- oder
Pro-Nutzer”-Modus verwendet wird.
Für Windows Server 2008-Terminaldienste:
Unabhängig vom Modus, in dem Sie die Serversoftware verwenden, gelten die folgenden
Bestimmungen.

CALs für Windows-Terminaldienste. Zusätzlich zu einer Windows Server-CAL, Core-CALSuite oder Enterprise-CAL-Suite sind Sie verpflichtet, eine CAL für Windows Server 2008Terminaldienste für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät zu erwerben, der bzw. das direkt oder
indirekt auf die Serversoftware zugreift, um (mithilfe der Windows Server
2008-Terminaldienstefunktionalität
oder
anderer
Technologie)
eine
grafische
Benutzeroberfläche zu hosten.
Für Windows SBS 2008 Premium Edition:
a) Zuweisen der Lizenz zum Server. Normalerweise wird die Softwarelizenz einem Server
zugewiesen. Im Fall von Windows SBS 2008 Premium Edition können Sie dieselbe Lizenz
mehreren Servern gleichzeitig zuweisen. Sie können die Lizenz einem zweiten Server zuweisen,
auf dem Sie beliebige Technologien der Premium Edition ausführen können. In diesem Fall
wird die Lizenz gleichzeitig zwei Servern zugewiesen. Diese Server sind die lizenzierten Server
für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, den Servern andere Softwarelizenzen
zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als zwei Servern
zuzuweisen. Wenn die Lizenz gleichzeitig mehreren Servern zugewiesen ist und später neu
zugewiesen wird, wird der Server, dem die Lizenz neu zugewiesen wird, zu einem der
lizenzierten Server für diese Lizenz. Die Betriebssystemumgebung, in der die Instanz von
Windows Server 2008 Standard ausgeführt wird, muss der Windows SBS 2008-Domäne
beitreten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 53 von 141
Microsoft-Server – Betriebssysteme
b) Ausführen von Instanzen von Premium Edition-Komponenten der Serversoftware.

Windows Server 2008 Standard. Wenn Sie die Instanz dieser Komponente in einer
virtuellen Betriebssystemumgebung ausführen, sind Sie als Ausnahme berechtigt, eine
weitere Instanz in der physischen Betriebssystemumgebung auf demselben lizenzierten
Server zu nutzen. Diese zusätzliche Instanz muss nicht der Windows SBS 2008-Domäne
beitreten und darf ausschließlich zu folgenden Zwecken verwendet werden:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

Ausführung
der
Software
zum
Verwalten
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server.
und
Warten
von
Sie sind außerdem berechtigt, eine Instanz von Windows Server 2003 R2 anstelle einer der
erlaubten Instanzen von Windows Server 2008 Standard zu nutzen.

SQL Server 2008 Standard Edition für Small Business. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine
beliebige Anzahl von Instanzen dieser Komponente in einer physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebung auszuführen. Sie sind nicht berechtigt, Instanzen der
Serversoftware gleichzeitig in einer anderen Betriebssystemumgebung in derselben
Domäne auszuführen. Dies gilt für separat lizenzierte und andere Instanzen.
Die Betriebssystemumgebung, in der Instanzen der Serversoftware ausgeführt werden,
muss der Windows SBS 2008-Domäne beitreten. Sie sind außerdem berechtigt, eine
Instanz von SQL Server 2005 Standard anstelle einer der erlaubten Instanzen von SQL
Server 2008 Standard Edition für Small Business zu nutzen.
Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows SBS 2008 Standard und Premium Edition:
a) Client-Zugriffslizenzen.

Sie dürfen höchstens insgesamt 75 CALs jeglicher Arten oder Editionen zuweisen, um den
Zugriff auf die lizenzierten Instanzen der Serversoftware zu gestatten.

Die folgenden Ausnahmen zu CAL-Anforderungen haben Vorrang vor den Ausnahmen
zu CAL-Anforderungen in den allgemeinen Lizenzbestimmungen und ersetzen diese:
(i) Es werden keine Windows EBS-CALs für Nutzer oder Geräte benötigt, die nur über
das Internet auf Ihre Instanzen der Software Windows Server 2008 in SBS zugreifen,
ohne durch die Serversoftware oder über andere Methoden authentifiziert oder auf
andere Weise individuell identifiziert zu werden. Jeder Nutzer und jedes Gerät, der
bzw. das in dieser Weise auf ein anderes individuelles Windows SBS-Produkt als die
Software Windows Server 2008 zugreift, muss jedoch über entsprechende CALs für
diese Produkte verfügen. Beispielsweise wird durch Exchange-CALs der Zugriff auf
Exchange zugelassen. Sie dürfen auch auf die einzelnen Windows SBS-Produkte unter
Ihren Windows SBS-CALs zugreifen.
(ii) Es werden keine CALs für Ihre lizenzierten Windows SBS 2008-Server benötigt, auf
denen Serversoftware-Instanzen eines individuellen SBS-Produktes ausgeführt
werden, wenn Sie auf Serversoftware-Instanzen desselben Windows SBS-Produktes
auf Ihren anderen lizenzierten Windows SBS 2008-Servern zugreifen möchten.
(iii) Es werden keine CALs für Ihre Server benötigt, die separat zur Ausführung von
Windows Server 2008, Exchange Server 2007 oder SQL Server 2008 Small Business
Edition lizenziert sind, wenn Sie auf Instanzen des gleichen individuellen Windows SBSProduktes auf Ihren lizenzierten Windows SBS 2008-Servern zugreifen möchten.
(iv) Es werden keine CALs für bis zu zwei Geräte oder Nutzer benötigt, die nur auf Ihre
Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen
zu verwalten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 54 von 141
Microsoft-Server – Betriebssysteme
b) Enthaltene Microsoft-Programme.
Software Windows SBS 2008 enthalten:
Die folgenden Microsoft-Programme sind in der

Windows Server 2008 Standard-Technologien

Exchange Server 2007 Standard Edition

Windows SharePoint Services 3.0

Windows Server Update Services 3.0 SP1
Wenn es sich bei der Software um Windows SBS 2008 Premium Edition handelt, enthält
die Software außerdem:

Windows Server 2008 Standard und

SQL Server 2008 Standard Edition für Small Business.
Die Lizenzbestimmungen für Windows SBS 2008 gelten für Ihre Verwendung dieser
Programme.
c) Enthaltene Microsoft-Dienste. Bestimmte Microsoft-Dienste werden möglicherweise für
die Nutzung in Verbindung mit der Software Windows SBS 2008 angeboten. Ihre Nutzung
dieser Dienste mit der Software ist optional.

Forefront Security für Exchange Server, 120-Tage-Testversion – Wenn Sie diesen Dienst
nicht wünschen, können Sie ihn deinstallieren. Die Nutzung dieser Dienste unterliegt dem
Abschnitt „Onlinedienste” dieser Produktbenutzungsrechte, Sie müssen jedoch keine
Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenzen für Ihre Nutzung von Forefront Security für
Exchange Server unter Ihren Windows SBS-Lizenzen erwerben.

Windows Live OneCare für Server, 120-Tage-Testversion – Wenn dieser Dienst enthalten
ist, wird er bei der Installation der Software im teilweise betriebsbereiten Modus
ausgeführt. Nachdem Sie sich für den Dienst angemeldet und die separaten
Nutzungsbestimmungen angenommen haben, wird er im vollständig betriebsbereiten
Modus ausgeführt. Wenn Sie diesen Dienst nicht verwenden möchten, können Sie ihn
deinstallieren. Die Nutzungsbestimmungen dieses Dienstes gelten für Ihre Verwendung
des Dienstes. Sie sind nicht berechtigt, diesen Dienst oder die zugehörige Software zu
verwenden, wenn Sie sich nicht für den Dienst angemeldet haben. Der Dienst versucht
nicht, Scanmodule automatisch zu aktualisieren, wenn Sie die Anmeldung nicht
durchführen.

Microsoft Office Live Small Business – Ein separates Angebot für diesen Dienst wird
möglicherweise mit der Serversoftware Windows SBS 2008 vorgeführt. Sie dürfen den
Dienst nur verwenden, wenn Sie sich für ihn anmelden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 55 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL
Lizenzmodell: Serverlizenz + CAL + optionaler External Connector
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten
finden Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem
Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen.
10. SQL Server 2008 (im Server-pro-CALModus lizenziert) Workgroup, Small
Business und Standard*
1. Customer Care Framework 2009LM
2. Duet für Microsoft Office und SAP
1.5*, LM
3. Dynamics CRM 4.0 Professional und
Enterprise ServerLM
4. Exchange Server 2007 Standard und
Enterprise EditionLM
5. Forefront Identity Manager 2009
6. Office Communications Server 2007 R2
Standard und Enterprise Edition*, LM
7. Office Project Portfolio Server 2007
8. Office Project Server 2007LM
9. Office SharePoint Server 2007LM
LM
11. SQL Server 2008 (im Server-pro-CALModus lizenziert) Enterprise*, LM
12. System Center Mobile Device
Manager 2008*, LM, I
13. System Center Mobile Device
Manager 2008 mit SQL Server
2005-Technologie*, I, LM
14. Visual Studio Team System 2008
Team Foundation Server mit SQL
Server 2005-Technologie*, LM
15. Whale Intelligent Application
Gateway 2007
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben
Sie die folgenden Rechte.
I) Zuweisen der Lizenz zum Server.
a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie
verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere
Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem
Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.
b) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine
Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird
der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie
zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder
virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software
in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden.
Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 56 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Distributed Connectivity Service
 Multi-Channel Engine
 Konfigurationsserver
 Customer Self-Service Web Portal
Customer Care Framework 2009
 Hosted Application Toolkit
 Integrated Agent/Teller Desktop
 Interaction Server (Integration für E-Mail,
Webchat, Sprache und Computertelefonie)
Enterprise Single-Sign On
 Software Development Kit (SDK)
Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
Exchange Server 2007, Standard und
Enterprise Edition
 Komponenten für Microsoft Office
 Komponenten für mySAP ERP
 Exchange-Verwaltungstools
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 für Microsoft Office
Outlook
Dynamics CRM 4.0 Professional und
Enterprise Server
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Connector für
Microsoft SQL Server Reporting Services
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 E-Mail-Router
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Data Migration
Manager
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Language Packs
Forefront Identity Manager 2009
 Microsoft Password Change Notification
 FIM Certificate Management Client
 FIM Certificate Management Bulk Issuance
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 57 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Verwaltungstools
 Archivierungsdienst
 Konferenz-Add-in für Microsoft Office Outlook
 Gruppenchat-Verwaltungstool
 Office Communications Server 2007 in der Rolle
als Communicator Web Access Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der
Rolle als Archivierungsserver
 Office Communications Server 2007 R2 in der
Rolle als Director Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der
Rolle als Mediation Server
Office Communications Server 2007 R2
Standard Edition
 Office Communications Server 2007 R2 in der
Rolle als Monitoring Server
 Office Communicators Server 2007 R2 Attendant
Console
 Office Communications Server 2007 R2
Group Chat Console
 Office Communications Server 2007 R2 Software
Update Service
 Office Communications Server 2007 R2
Web Components
 Office Communicator Web Access 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Java 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Windows Mobile
2007 R2
 Office Live Meeting-Client
 Software Development Kit
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 58 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Verwaltungstools
 Archiving Service-Conferencing-Add-In für
Microsoft Office Outlook
 Office Communications Server 2007 R2, in
der Rolle als Archivierungsserver bereitgestellt
 Office Communications Server 2007 R2, in
der Rolle als Audio-Video-Konferenzserver
bereitgestellt
 Office Communications Server 2007 R2, in der
Rolle als Communicator Web Access-Server
bereitgestellt
 Office Communications Server 2007 R2, in
der Rolle als Directory Server bereitgestellt
 Office Communications Server 2007 R2, in
der Enterprise Edition bereitgestellt: Back-End
 Gruppenchat-Verwaltungstool
 Office Communications Server 2007 R2, in
der Rolle als IIS Server bereitgestellt
 Office Communications Server 2007 R2, in
der Rolle als Mediation Server bereitgestellt
 Office Communications Server 2007 R2, in
der Rolle als Monitoring Server bereitgestellt
Office Communications Server 2007 R2
Enterprise Edition
 Office Communications Server 2007 R2, in
der Rolle als Group Chat Server bereitgestellt
 Office Communications Server 2007 in der Rolle
als Communicator Web Access Server
 Office Communications Server 2007 R2, in der
Rolle als Unified Communications Application
Server bereitgestellt
 Office Communications Server 2007 R2, in der
Rolle als Web Conferencing-Server bereitgestellt
 Office Communications Server 2007 R2, in der
Rolle als Reach Application Sharing Server
bereitgestellt
 Office Communicators Server 2007 R2 Attendant
Console
 Office Communications Server 2007 R2 Group
Chat Console
 Office Communications Server 2007 R2 Software
Update Service
 Office Communications Server 2007 R2 Web
Components
 Office Communicator Web Access 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Java 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Windows Mobile
2007 R2
 Office Live Meeting-Client
 Software Development Kit
 UCAS-Anwendungen
Office Project Portfolio Server 2007
 SDK
Office Project Server 2007
 SDK
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 59 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt
Office SharePoint Server 2007
Liste zusätzlicher Software
 Software Development Kit
 Business Intelligence Development Studio
 Clienttools-Abwärtskompatibilität
SQL Server 2008 Workgroup, Small Business,
Standard und Enterprise
 Clienttools-Konnektivität
 Clienttools-Software Development Kit
 Management Studio
 Sync Framework
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
System Center Mobile Device Manager 2008
und System Center Mobile Device Manager
2008 mit SQL Server 2005-Technologie
Visual Studio Team System 2008 Team
Foundation Server mit SQL Server 2005Technologie
Whale Intelligent Application Gateway 2007
 Management Pack für Operations Manager 2007
 Management Pack für Operations Manager 2005
 Team-Explorer
 Team Foundation-Build
 Team Foundation Server Sharepoint Extensions
 Keine
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien.
Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Client-Zugriffslizenzen (CALs).

Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt
auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem
entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade
wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte
sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

Sie benötigen keine CALs für Folgendes:
(1) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen
derselben ausgeführt werden, und
(2) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware
zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 60 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL

Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht
späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts
anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie
auch berechtigt, CALs zu verwenden, die dieser Version entsprechen.

Jeglicher Zugriff auf Serversoftware kann nur mit Basis-CALs erfolgen, und für einige
Funktionalitäten der Serversoftware sind außerdem zusätzliche CALs erforderlich. Beide
CAL-Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten
beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die Basis-CAL des Produktes als
auch die zusätzliche CAL.
Produkt oder Funktionalität
Customer Care Framework 2009
Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
Dynamics CRM 4.0 Professional und
Enterprise Server
Funktionalität von Dynamics CRM 4.0
Professional und Enterprise Server, die zum
Schreiben und Ändern von Daten erforderlich ist
Liste von CALs
 CAL für Customer Care Framework 2009
 CAL für Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
 Beschränkte CAL für Dynamics CRM 4.0 Limited
 Zusätzliche CAL zur vollständigen Verwendung von
Dynamics CRM 4.0
 BackOffice-CAL (mit aktiver Software Assurance
am 1. Oktober 2006 oder später) oder
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite oder
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance
am 1. Oktober 2006 oder später) oder
 Standard-CAL für Exchange Server 2007 oder
 Nutzer-AL für Exchange Online Standard oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2006 oder später) oder
Exchange Server 2007, Standard und
Enterprise Edition
 CAL-Suite für Windows Small Business Server
2008 (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw.
das auf Instanzen der Serversoftware zugreift,
die sich in einer SBS-Domäne befinden) oder
 CAL-Suite für Windows Small Business Server
2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte (für jeden
Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf
Instanzen der Serversoftware zugreift, die
sich in einer SBS-Domäne befinden) oder
 CAL-Suite für Windows Essential Business Server
2008 (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw.
das auf Instanzen der Serversoftware zugreift,
die sich in einer SBS-Domäne befinden) oder
 CAL-Suite für Windows Essential Business
Server 2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte
(für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw.
Das auf Instanzen der Serversoftware zugreift,
die sich in einer SBS-Domäne befinden)
Exchange Server 2007 – Unified Messagingund Compliance-Funktionalität
Forefront Identity Manager 2009
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Enterprise-CAL für Exchange Server 2007 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2006 oder später)
 CAL für Forefront Identity Manager 2009
April 2009
Seite 61 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt oder Funktionalität
Liste von CALs
 Standard-CAL für Office Communications Server
2007 R2 oder
Office Communications Server 2007 R2,
Standard und Enterprise Edition
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2009 oder später) oder
 Nutzer-AL für Office Communications Online
Standard
Office Communications Server 2007 R2,
Standard und Enterprise Edition
Audiokonferenz
Anrufmanagement
Desktopfreigabe
Webkonferenz
 Enterprise-CAL für Office Communications Server
2007 R2 oder
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2009 oder später) oder
 Nutzer-AL für Office Live Meeting Standard oder
 Nutzer-AL für Office Live Meeting Professional
Office Project Portfolio Server 2007
Office Project Server 2007
 CAL für Office Project Portfolio Server 2007
 CAL für Office Project Server 2007
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite oder
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance
am 1. Oktober 2006 oder später) oder
Office SharePoint Server 2007
 Standard-CAL für Office SharePoint Server 2007
oder
 Nutzer-AL für Office SharePoint Online Standard oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2006 oder später)
Office SharePoint Server 2007 – E-Forms-,
Spreadsheetveröffentlichungs- und
Datenintegrationsfunktionalität
 Enterprise-CAL für Office SharePoint
Server 2007 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2006 oder später)
 CAL für SQL Server 2008 Small Business oder
 CAL für SQL Server 2008 oder
SQL Server 2008 Small Business
 CAL-Suite für Windows Small Business Server
2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte
(für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das
auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich
in einer SBS-Domäne befinden)
 CAL für SQL Server 2008 oder
SQL Server 2008 Standard und Enterprise
 CAL-Suite für Windows Small Business
Server 2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte
(für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das
auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich
in einer SBS-Domäne befinden) oder
 CAL-Suite für Windows Essential Business
Server 2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte
(für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das
auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich
in einer SBS-Domäne befinden)
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 62 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt oder Funktionalität
Liste von CALs
 CAL für SQL Server 2008 oder
 CAL für SQL Server 2008 Workgroup oder
SQL Server 2008 Workgroup
 CAL-Suite für Windows Small Business
Server 2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte
(für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das
auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich
in einer SBS-Domäne befinden) oder
 CAL-Suite für Windows Essential Business
Server 2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte
(für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das
auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich
in einer SBS-Domäne befinden)
System Center Mobile Device Manager 2008
und System Center Mobile Device Manager
2008 mit SQL Server 2005-Technologie
Visual Studio Team System 2008 Team
Foundation Server mit SQL Server 2005Technologie
Whale Intelligent Application Gateway 2007
 CAL für System Center Mobile Device Manager 2008
 CAL für Visual Studio Team System 2008 Team
Foundation Server
 CAL für Whale Intelligent Application Gateway 2007
b) Typen von CALs. Es gibt zwei Typen von CALs: eine für Geräte und eine für Nutzer. Eine
Geräte-CAL erlaubt einem Gerät, das von einem beliebigen Nutzer verwendet wird,
auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Eine NutzerCAL erlaubt einem Nutzer, der ein beliebiges Gerät verwendet, auf Instanzen der
Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen.
Sie sind berechtigt, eine
Kombination von Geräte- und Nutzer-CALs zu verwenden.
c) Neuzuweisung von CALs. Sie sind berechtigt:

Ihre Geräte-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder Ihre Nutzer-CAL von einem
Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder

Ihre Geräte-CAL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist,
oder Ihre Nutzer-CAL einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend ist,
vorübergehend neu zuzuweisen.
d) External Connector-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, jede External Connector-Lizenz, die
Sie erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer
Instanzen der Serversoftware lizenziert ist. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als
separater Server betrachtet. Jede External Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen
ist, erlaubt einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware
auf dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für diese Nutzer.
„Externe Nutzer” sind Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen
Unternehmen sind noch (ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren
verbundenen Unternehmen sind.

Die entsprechenden External Connector-Lizenzen für die einzelnen Produkte sind
in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

External Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen,
jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle
nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen,
sind Sie auch berechtigt, eine External Connector-Lizenz zu verwenden, die dieser Version
entspricht.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 63 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL
Wenn Sie sich entscheiden, den Zugriff unter diesem Lizenztyp zu lizenzieren, beachten Sie,
dass jeglicher Zugriff auf die Serversoftware nur mit Basislizenzen erfolgen kann und für
einige Funktionalitäten der Serversoftware außerdem zusätzliche Lizenzen erforderlich sind.
Beide Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten
beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die Basis-External Connector-Lizenz des
Produktes als auch die zusätzliche External Connector-Lizenz.
Produkt oder Funktionalität
Customer Care Framework 2009
Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
Liste von External Connector-Lizenzen
 External Connector für Customer Care
Framework 2009
 Keine verfügbar
Dynamics CRM 4.0 Professional und Enterprise
Server
 Beschränkter External Connector für Dynamics
CRM 4.0
Dynamics CRM 4.0 Professional und Enterprise
Server-Funktionalität zum Schreiben und Ändern
von Daten erforderlich
 Zusätzlicher External Connector zur vollständigen
Verwendung von Dynamics CRM 4.0
Exchange Server 2007, Standard und Enterprise
Edition
 External Connector für Exchange Server 2007
Exchange Server 2007 – Unified Messaging- und
Compliance-Funktionalität
 Keine verfügbar
Forefront Identity Manager 2009
Office Communications Server 2007 R2 Standard
und Enterprise Edition
 External Connector für Forefront Identity
Manager 2009
 External Connector für Office Communications
Server 2007 R2 Standard
Office Communications Server 2007 R2, Standard
und Enterprise Edition
Audiokonferenz
Anrufmanagement
 External Connector für Office Communications
Server 2007 R2 Enterprise
Desktopfreigabe
Webkonferenz
Office Project Portfolio Server 2007
Office Project Server 2007
 External Connector für Office Project Portfolio
Server 2007
 External Connector für Office Project Server 2007
Office SharePoint Server 2007
 Keine verfügbar
SQL Server 2008 Workgroup, Small Business,
Standard und Enterprise
 Keine verfügbar
System Center Mobile Device Manager 2008 und
System Center Mobile Device Manager 2008 mit
SQL Server 2005-Technologie
 Keine verfügbar
Visual Studio Team System 2008 Team
Foundation Server mit SQL Server
2005-Technologie
Whale Intelligent Application Gateway 2007
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 External Connector für Visual Studio Team
System 2008 Team Foundation Server
 External Connector für Whale Intelligent
Application Gateway 2007
April 2009
Seite 64 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL
e) Neuzuweisung von External Connector-Lizenzen. Sie sind berechtigt, eine External
Connector-Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90
Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine External Connector-Lizenz
früher neu zuzuweisen, wenn Sie den Server, dem sie zugewiesen war, aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen.
f) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
g) Management Packs.
Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für das anwendbare System Center-Produkt im Abschnitt „Server –
Management Server” dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
Keine Geräte-CALs. Sie können nur Nutzer-CALs erwerben. Geräte-CALs sind nicht verfügbar.
Für Forefront Identity Manager 2009
CALs. Für den Zugriff auf Ihre Instanzen der Serversoftware sind Nutzer-CALs erforderlich, wie
in dem Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen” und/oder dem Abschnitt „Nutzungsrechte” der
Produktbenutzungsrechte beschrieben. Geräte-CALs sind nicht verfügbar.
Zertifikats- und Identitätsverwaltung. Für jede Person, die noch nicht über eine Nutzer-CAL für den
Zugriff auf Ihre Instanzen der Serversoftware verfügt, ist eine Nutzer-CAL erforderlich, wenn die
Software die Identitätsinformationen dieser Person (einschließlich digitaler Zertifikate) ausgibt oder
verwaltet.
Synchronisierungsdienst.
Nutzer, die nur den FIM-Synchronisierungsdienst verwenden, benötigen
ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen hier oder in dem Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen”
und/oder dem Abschnitt „Nutzerrechte” der Produktbenutzungsrechte keine CALs.
Für Office Communications Server 2007 R2, Standard und Enterprise Edition:
Sie benötigen keine CALs für einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen der
Serversoftware zugreift, ohne direkt oder indirekt von Active Directory authentifiziert zu werden.
Für SQL Server 2008 Enterprise:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie haben das folgende Recht für jeden Server, dem
Sie eine Softwarelizenz zuweisen. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von
Instanzen der Serversoftware in einer physischen und einer beliebigen Anzahl virtueller
Betriebssystemumgebungen auf diesem Server auszuführen.
Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 65 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL
Für SQL Server 2008 Enterprise, Small Business*, Standard* und Workgroup*:
Ausweichrechte. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie Instanzen der Serversoftware
ausführen, sind Sie berechtigt, zur vorübergehenden Unterstützung passive Ausweichinstanzen bis zu
der gleichen Anzahl in einer separaten Betriebssystemumgebung auszuführen. Sie sind berechtigt,
die passiven Ausweichinstanzen auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für SQL Server 2008 Small Business
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl
von Instanzen der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf
dem lizenzierten Server auszuführen.
Die Betriebssystemumgebung, in der Instanzen der
Serversoftware ausgeführt werden, muss einer Domäne beitreten, in der Active Directory
folgendermaßen konfiguriert ist:

Ein einzelner Server in der Domäne muss alle FSMO-Rollen (Flexible Single Master
Operations) enthalten und den Stamm der Active Directory-Gesamtstruktur darstellen.

Es dürfen keine Vertrauensbeziehungen mit anderen Domänen vorliegen.

Es dürfen keine untergeordneten Domänen vorhanden sein.

Die Summe der Nutzer und Geräte in der Domäne darf 75 nicht überschreiten.
Sie sind nicht berechtigt, Instanzen der Serversoftware gleichzeitig in einer anderen
Betriebssystemumgebung in derselben Domäne auszuführen. Dies gilt für separat lizenzierte und
andere Instanzen.
Für SQL Server 2008 Standard und Workgroup:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie zuweisen, sind
Sie berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in einer
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
Für System Center Mobile Device Manager 2008 mit SQL Server 2005-Technologie und
Visual Studio Team System 2008 Team Foundation Server mit SQL Server
2005-Technologie:
Lizenzbestimmungen für SQL Server 2005-Technologie.
Die Software enthält SQL Server
2005-Technologie. Sie dürfen jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer physischen oder
virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server ausschließlich zur Unterstützung dieser
Software ausführen. Sie benötigen keine CALs für SQL Server für diese Verwendung. Sie dürfen eine
beliebige Anzahl von Instanzen der SQL Server 2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server
oder Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen
einer Instanz dieser Technologie unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie hier beschrieben auszuüben.
Sie sind außerdem berechtigt, eine passive Ausweichinstanz in einer separaten
Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind berechtigt,
diese Instanz auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
Für Visual Studio Team System 2008 Team Foundation Server mit SQL Server 2005Technologie
Nachverfolgung für Arbeitselemente. Ein Nutzer benötigt keine CAL, um neue Arbeitselemente
zu erstellen oder um Arbeitselemente, die der Nutzer erstellt hat, anzuzeigen und zu aktualisieren.
Dieser
Verzicht
gilt
nur
für
Arbeitselemente,
die
mit
defekten
Ablageoder
Erweiterungsanforderungen in Zusammenhang stehen.
Für alle anderen Zugriffe auf
Nachverfolgungsfunktionalität für Arbeitselemente sind CALs erforderlich.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 66 von 141
Microsoft-Server – Server/CAL
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit LM in
der Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Lizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Software- und External Connector-Lizenzen wie in den Allgemeinen
Lizenzbestimmungen und Zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechten vorgesehen
neu zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen wie nachstehend angegeben
neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Neuzuweisung von Software- und External Connector-Lizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Software- und External Connector-Lizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das
Verbot der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Software- und External ConnectorLizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Software- und External Connector-Lizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur
kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 67 von 141
Microsoft-Server – Pro Prozessor
Lizenzmodell: Prozessorlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden
Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell
in der Produktliste hinzufügen.
1. BizTalk Adapter Pack 2.0
2. BizTalk Server 2009 Branch und
Standard Edition*, I
3. BizTalk Server 2009 Enterprise
Edition*, I, LM
7. Internet Security and Acceleration
Server 2006 Standard Edition
8. Internet Security and Acceleration
Server 2006 Enterprise EditionLM
4. Commerce Server 2009 Standard
Edition
9. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Workgroup,
Standard und Web*
5. Commerce Server 2009 Enterprise
EditionLM
10. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Enterprise*, LM
6. Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition
und Web-Antimalware-Abonnement
für Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition*, I
11. Visual Studio Team System 2008
Test Load Agent
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen.
Für jeden Server, den Sie ordnungsgemäß
lizenzieren, haben Sie die folgenden Rechte.
I) Lizenzieren eines Servers. Bevor Sie Instanzen der Serversoftware auf einem Server
ausführen, sind Sie verpflichtet, die Anzahl der erforderlichen Lizenzen zu bestimmen und dem
entsprechenden Server zuzuweisen.
a) Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Die Anzahl der erforderlichen
Lizenzen richtet sich entweder nach der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf dem
Server (wie in Option (i) unten beschrieben) oder nach der Anzahl der verwendeten virtuellen
und physischen Prozessoren (wie in Option (ii) unten beschrieben).
Bei den
Enterprise-Editionen der Software können Sie sich für eine dieser Optionen entscheiden.
Bei allen anderen Editionen der Software müssen Sie sich nach der zweiten Option richten.
i)
Unlimited Virtualization. Bei dieser Option entspricht die Anzahl der für einen Server
erforderlichen Softwarelizenzen der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf diesem
Server. Die Berechnung und Zuweisung von Lizenzen auf der Grundlage dieser Option
erlaubt Ihnen, die Serversoftware in einer physischen und einer unbegrenzten Anzahl von
virtuellen Betriebssystemumgebungen ungeachtet der Anzahl der verwendeten
physischen und virtuellen Prozessoren auszuführen. Diese Option ist nur bei den
Enterprise-Editionen der Software verfügbar.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 68 von 141
Microsoft-Server – Pro Prozessor
ii) Lizenzierung nach verwendeten Prozessoren. Bei dieser Option entspricht die
Gesamtanzahl der für einen Server erforderlichen Softwarelizenzen der Summe der unter
den nachfolgenden Ziffern (A) und (B) erforderlichen Softwarelizenzen. Bei anderen
Editionen als der Enterprise Edition ist dies die einzige Option.
(A) Zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware in der physischen
Betriebssystemumgebung auf einem Server benötigen Sie eine Softwarelizenz für
jeden physischen Prozessor, den die physische Betriebssystemumgebung verwendet.
(B) Zum
Ausführen
von
Instanzen
der
Serversoftware
in
virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf einem Server benötigen Sie eine Softwarelizenz für
jeden virtuellen Prozessor, den jede dieser virtuellen Betriebssystemumgebungen
verwendet. Wenn eine virtuelle Betriebssystemumgebung einen Teil eines virtuellen
Prozessors verwendet, zählt der Teil als vollständiger virtueller Prozessor.
b) Zuweisen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen zum Server.
i)
Nachdem Sie die Anzahl der Softwarelizenzen bestimmt haben, die Sie für einen Server
benötigen, sind Sie verpflichtet, diesem Server die entsprechende Anzahl von
Softwarelizenzen zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für alle diese
Lizenzen. Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen.
Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.
ii) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine
Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen,
wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Ihre Rechte zum Ausführen der Software
richten sich nach der Option, die zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl von Lizenzen
verwendet wurde.
i)
Unlimited Virtualization.
Wenn Sie einem Server Lizenzen zuweisen, die der
Gesamtanzahl von physischen Prozessoren auf dem Server entsprechen,
(A) sind Sie berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der
Serversoftware in einer physischen und einer beliebigen Anzahl virtueller
Betriebssystemumgebungen auf diesem Server auszuführen.
(B) müssen Sie virtuelle Prozessoren nicht lizenzieren.
ii) Lizenzierung nach verwendeten Prozessoren. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine
beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in physischen und virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server auszuführen. Die Gesamtanzahl
der von diesen Betriebssystemumgebungen verwendeten physischen und virtuellen
Prozessoren darf jedoch nicht die Anzahl der diesem Server zugewiesenen
Softwarelizenzen überschreiten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 69 von 141
Microsoft-Server – Pro Prozessor
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software
in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von
Geräten auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Produkt
BizTalk Adapter Pack 2.0
Liste zusätzlicher Software
 Keine
 Verwaltungs- und Überwachungstools
 Zu BizTalk Server gehörige Schemata und Vorlagen
 Geschäftsaktivitätsdienste
 Entwicklungstools
 Server für den geheimen Hauptschlüssel/Enterprise
Single Sign-On
 Software Development Kit(s)
 MQHelper.dll
 Business Activity Monitoring („BAM”)-Ereignis-APIs
und Interceptors & Administration Tools
BizTalk Server 2009 Branch, Standard und
Enterprise Edition
 Für SQL Notification Services bereitgestellte BAMWarnung
 BAM-Client
 Windows SharePoint Services Adapter-Webdienst
 Windows Communication Foundation-Adapter
 SOAP-Empfangsadapter
 HTTP-Empfangsadapter
 ADOMD.NET
 MSXML
 SQLXML
 Geschäftsregelkomponente
 MQSeries Agent
 BizTalk RFID Client und Tools
 BizTalk RFID SDK
 BizTalk RFID Mobile
Commerce Server 2009 Standard und
Enterprise Edition
Forefront Threat Management Gateway,
Medium Business Edition
Internet Security and Acceleration
Server 2006 Enterprise Edition
Internet Security and Acceleration
Server 2006 Standard Edition
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Adapter
 Schema-Editor
 Geschäftsbenutzeroberflächen
 Forefront Threat Management Gateway Admin
Console
 Konfigurationsspeicherserver
 ISA Server-Verwaltung
 Software Development Kit
 ISA Server-Manager
 Software Development Kit
April 2009
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Business Intelligence Development Studio
 Clienttools-Abwärtskompatibilität
SQL Server 2008 Workgroup, Standard,
Enterprise und Web
 Clienttools-Konnektivität
 Clienttools-Software Development Kit
 Management Studio
 Sync Framework
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
Visual Studio
Team System 2008 Test Load Agent
 Team-Testcontroller von Visual Studio 2008
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien.
Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Keine Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs) für Zugriff
erforderlich.
Sie benötigen keine CALs, damit andere Geräte auf Ihre Instanzen
der Serversoftware zugreifen können.
b) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
c) Management Packs.
Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für das anwendbare System Center-Produkt im Abschnitt „Server –
Management Server” dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für BizTalk Server 2009 Standard Edition:
Netzwerkcluster. Die Serversoftware darf nicht auf einem Server, der Teil eines Netzwerkclusters ist,
oder
in
einer
Betriebssystemumgebung,
die
Teil
eines
Netzwerkclusters
von
Betriebssystemumgebungen auf demselben Server ist, verwendet werden.
Server für den geheimen Hauptschlüssel. Die Software des Servers für den geheimen Hauptschlüssel
darf nicht auf einem Server, der Teil eines Netzwerkclusters ist, oder in einer
Betriebssystemumgebung, die Teil eines Netzwerkclusters von Betriebssystemumgebungen auf
demselben Server ist, verwendet werden. Sie darf nicht in mehreren Betriebssystemumgebungen,
in denen Sie die Serversoftware ausführen, gemeinsam verwendet werden.
Office-Webkomponente.
Die Lizenzbestimmungen für die Office-Webkomponente in Office
Professional im Abschnitt „Desktop-Anwendungen” dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre
Verwendung jener Software.
Für BizTalk Server 2009 Branch Edition:
Sie dürfen Instanzen der Software auf lizenzierten Servern nur am Endpunkt Ihres internen Netzwerks
(oder am Rand Ihres Unternehmens) ausführen. Sie können so geschäftliche Ereignisse oder
Transaktionen mit an diesem Endpunkt vearbeiteten Aktivitäten verbinden. Kein lizenzierter Server kann

als zentraler Knoten in einem „Hub and Spoke”-Netzwerkmodell dienen,

die unternehmensweite Kommunikation mit anderen Servern oder Geräten zentralisieren oder

Geschäftsprozesse automatisieren, die Folgendes übergreifen:
o
Abteilungen,
o
Geschäftseinheiten oder
o
Zweigstellen.
Für Forefront Threat Management Gateway, Medium Business Edition, und
Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium
Business Edition:
Zeitbezogenes Abonnement. Das Web-Antimalware-Abonnement läuft ein Jahr nach dem Tag der
Installation der Software ab. Nach Ablauf erhalten Sie keine weiteren automatischen Updates mehr.
Sie werden innerhalb von dreißig Tagen vor Ablauf des Abonnements benachrichtigt.
Die Lizenzbestimmungen im Abschnitt „Onlinedienste” dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre
Nutzung von Web Antimalware, Sie müssen jedoch keine Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenzen
für Ihre Nutzung dieses Dienstes für das Ein-Jahres-Abonnement unter Ihrer Lizenz für Forefront
Threat Management Gateway Medium Business Edition und das Web-Antimalware-Abonnement für
Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition erwerben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 72 von 141
Microsoft-Server – Pro Prozessor
Für SQL Server 2008 Enterprise, Standard, Web und Workgroup:
Ausweichserver. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie Instanzen der Serversoftware
ausführen, sind Sie berechtigt, zur vorübergehenden Unterstützung passive Ausweichinstanzen bis zu
der gleichen Anzahl in einer separaten Betriebssystemumgebung auszuführen. Die Anzahl der in
dieser separaten Betriebssystemumgebung verwendeten Prozessoren darf nicht die Anzahl der
Prozessoren überschreiten, die in der entsprechenden Betriebssystemumgebung verwendet werden,
in der die aktiven Instanzen ausgeführt werden. Sie sind berechtigt, die passiven Ausweichinstanzen
auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
Für SQL Server 2008 Web:
Die Software darf nur für die Unterstützung der folgenden öffentlichen und über das Internet
verfügbaren Elemente verwendet werden:
 Webseiten

Websites

Webanwendungen

Webdienste
Sie sind nicht berechtigt, sie für die Unterstützung von Line-of-Business-Anwendungen
(z. B.
Kundenbeziehungsmanagement,
Unternehmensressourcenmanagement
und
ähnliche
Anwendungen) zu verwenden.
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Lizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, die Anzahl der von Ihnen benötigten Lizenzen zu bestimmen, diese Lizenzen
zuzuweisen und die Serversoftware wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen
zu verwenden. Alternativ sind Sie berechtigt, die unten aufgeführten Nutzungsrechte anzuwenden.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 73 von 141
Microsoft-Server – Pro Prozessor
Neuzuweisung von Lizenzen.

Neuzuweisung von Lizenzen innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern
innerhalb derselben Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das
Verbot der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Lizenzen, die Servern innerhalb derselben
Serverfarm zugewiesen werden.

Neuzuweisung von Lizenzen über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren
Servern in unterschiedlichen Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur
kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen.
Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen hinsichtlich der
Berechnung von virtuellen und physischen Prozessoren benötigen Sie die Anzahl von Lizenzen, die
jeweils der Anzahl der physischen Prozessoren auf den lizenzierten Servern innerhalb einer
Serverfarm, die Betriebssystemumgebungen, in denen Instanzen der Software ausgeführt werden,
unterstützen oder von diesen verwendet werden, entspricht oder diese übersteigt.
Ausführen von Instanzen der Serversoftware in einer Serverfarm.
Da es Ihnen erlaubt ist, Lizenzen bei Bedarf neu zuzuweisen, solange Sie die nachfolgende Bedingung
einhalten,
sind
Sie
berechtigt,
die
Software
in
einer
beliebigen
Anzahl
von
Betriebssystemumgebungen innerhalb einer Serverfarm auszuführen. Die Anzahl der physischen
Prozessoren, die jeweils Betriebssystemumgebungen unterstützen oder von diesen verwendet
werden, darf die Anzahl der den Servern innerhalb der Farm zugewiesenen Lizenzen nicht
überschreiten.
Alternative Berechnungsmethode Anstatt die Anzahl der physischen Prozessoren zu berechnen,
die virtuelle Betriebssystemumgebungen unterstützen, können Sie die Anzahl der virtuellen
Prozessoren berechnen, die von virtuellen Betriebssystemumgebungen, in denen Instanzen
ausgeführt werden, verwendetet werden. Für die Zwecke dieser Berechnungsmethode können Sie
die Aussage in den Universellen Lizenzbestimmungen außer Acht lassen, nach der ein virtueller
Prozessor als die Anzahl von Threads und Cores aufweisend betrachtet wird, die jeder zugrunde
liegende physische Prozessor aufweist. Sie sind verpflichtet, eine Anzahl von Lizenzen zuzuweisen,
die der Summe der Höchstanzahl von Folgendem entspricht:

virtuelle Prozessoren, die jeweils von virtuellen Betriebssystemumgebungen, in denen
Instanzen der Software ausgeführt werden, verwendet werden, und

physische Prozessoren, die jeweils von physischen Betriebssystemumgebungen, in denen
Instanzen der Software ausgeführt werden, verwendet werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 74 von 141
Microsoft-Entwicklertools
Lizenzmodell: Nutzerlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in
Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen.
1. BizTalk Server 2006 R2 Developer
Edition*
14. TechNet Plus Direct*, I
2. CCR DSS Toolkit 2008 Standard
16. Visual FoxPro 9.0
3. Expression Blend 2
4. Expression Design 2
5. Expression Encoder 2
6. Expression Media 2
15. TechNet Plus Einzelnutzer*, I
17. Visual SourceSafe 2005
18. Visual Studio 2008 Professional
Edition*, I
7. Expression Studio 2
19. Visual Studio Team System 2008
Development Edition*, I
8. Expression Studio ProfessionalAbonnementI
20. Visual Studio Team System 2008
Test Edition*, I
9. Expression Web 2
10. Microsoft ESP SDK*
11. MSDN-Betriebssysteme Professional,
Enterprise, Universal und Premium*, I
12. Robotics Developer Studio 2008*
Standard
21. Visual Studio Team System 2008
Architecture Edition*, I
22. Visual Studio Team System 2008
Database Edition*, I
23. Visual Studio Team System 2008
Team Suite*, I
13. SQL Server 2008 Developer*
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die
folgenden Rechte.
I) Rechte zur Installation und Nutzung.
a) Allgemeines.
Ein Nutzer ist berechtigt, Kopien der Software zu installieren und
zu verwenden, um Ihre Programme zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen.
Sie sind nicht berechtigt, die Software in einer Produktionsumgebung zu verwenden; dies
schließt auch den Probebetrieb auf einem Server in einer Produktionsumgebung ein.
b) Im Lieferumfang enthaltene Microsoft-Softwareprogramme. Dieser Abschnitt dieser
Produktbenutzungsrechte gilt für alle Microsoft-Programme, die im Lieferumfang der Software
enthalten sind. Wenn ein anderer Abschnitt für ein Programm gilt und Ihnen andere Rechte
gibt, die nicht im Widerspruch zu diesem Abschnitt stehen, haben Sie außerdem diese
anderen Rechte.
II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Nutzertests.
Ihre Endbenutzer sind berechtigt, auf die Software zuzugreifen, um
Akzeptanztests mit Ihren Programmen durchzuführen.
b) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
c) Downgrade. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, für jede beliebige ausgeführte Kopie eine
frühere Version anstelle der lizenzierten Version auszuführen. Dieses Recht zum Ausführen
einer früheren Version besteht zusätzlich zum Recht zum Ausführen der von Ihnen
lizenzierten Produktversion. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, beide Versionen gleichzeitig
auszuführen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 75 von 141
Microsoft-Entwicklertools
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für BizTalk 2004:
Office InfoPath und Visual Studio. Sie dürfen die Software Office InfoPath und Visual Studio nur zur
Entwicklung von Programmen verwenden, die unter der Serversoftware BizTalk ausgeführt werden.
Für BizTalk 2006:
Office-Webkomponente.
Die Lizenzbestimmungen für die Office-Webkomponente in Office
Professional im Abschnitt „Desktop-Anwendungen” dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre
Verwendung jener Software.
Für CCR DSS Toolkit 2008 Standard und Robotics Developer Studio 2008 Standard
Bezüglich entwickelter und/oder vertriebener Software (einschließlich Vertreibbarem Code) sind Sie
verpflichtet,

durch Untersuchungen festzustellen, dass die Software (einschließlich Vertreibbarem Code)
in Bezug auf die Qualität und Leistungsfähigkeit für eine Verwendung durch Sie und/oder
Ihr Unternehmen sowie für Ihre Produkte und Dienstleistungen geeignet ist,

Fehlermodus- und Auswirkungsanalysen für Ihre vorhersehbaren Verwendungszwecke beim
Testen Ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen miteinzubeziehen,

wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um Verletzungen oder Verluste
während der Verwendung Ihrer Produkte und/oder Dienstleitungen und der Anwendungen,
die Sie mithilfe der Software erstellen, zu vermeiden,

sicherzustellen, dass das Gerät, das mit dem Vertreibbaren Code mitgeliefert wird,
dem maßgeblichen Sorgfaltsstandard für derartige Geräte entspricht,

den Endbenutzern dieser Software und/oder Ihrer Produkte oder Dienstleistungen oder
anderen, die von deren Verwendung betroffen sein könnten, angemessene Hinweise oder
Warnungen bereitzustellen und

Microsoft von allen Ansprüchen freizustellen und gegen alle Ansprüche zu verteidigen,
einschließlich Anwaltsgebühren, die mit dem Vertrieb oder der Verwendung Ihrer
Programme in Zusammenhang stehen, bzw. Microsoft entsprechend zu entschädigen.
Für Microsoft ESP SDK
Sie sind berechtigt, auf die mit der Software bereitgestellten Musterdateien zuzugreifen und sie nur
in Anwendungen zu verwenden, die Sie für die Microsoft ESP-Umgebung entwickeln.
Die Verwendung dieser Dateien für einen anderen Zweck ist Ihnen nicht gestattet.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 76 von 141
Microsoft-Entwicklertools
Für Expression Studio Professional-Abonnement, MSDN (alle Abonnementebenen),
TechNet Plus Direct, TechNet Plus-Einzelnutzer und Visual Studio (alle Editionen)
Hinweise in Bezug auf Windows-Betriebssysteme.
Hinweis
zum
MPEG-4
Visual-Standard.
Diese
Software
enthält
die
visuelle
Decodierungstechnologie MPEG-4. Bei dieser Technologie handelt es sich um ein Format für die
Datenkomprimierung von Videoinformationen.
MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG-4 VISUAL-STANDARD
ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT.
AUSGENOMMEN IST EINE VERWENDUNG IN DIREKTEM
ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM VERBRAUCHER,
DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM KOSTENLOS
ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG DIENEN, SOWIE
(B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C.
LIZENZIERT WURDEN.
Falls Sie Fragen zum MPEG-4 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C.,
250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
Datenspeicherungstechnologie in Windows Server 2003 und Windows Server 2003 R2. Windows
Server enthält möglicherweise eine Datenspeicherungstechnologie mit dem Namen Microsoft SQL
Server Desktop Engine für Windows.
Komponenten der Serversoftware verwenden diese
Technologie, um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt, diese Technologie auf der Grundlage
dieser Produktbenutzungsrechte anderweitig zu verwenden bzw. auf sie zuzugreifen.
Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte und Hinweise für Windows Vista. Die
folgenden Abschnitte des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme” dieser Produktbenutzungsrechte
gelten für Ihre Verwendung von Windows Vista.

Verwendung mit Virtualisierungstechnologien

Potenziell unerwünschte Software

Internetbasierte Dienste

Hinweise zum MPEG-4 Visual-Standard und VC-1 Visual-Standard

Obligatorische Aktivierung

Überprüfung
Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Expression Studio Professional-Abonnement:
Software Development Kits.
Wenn die Software als Software Development Kits (SDKs)
gekennzeichnete Komponenten enthält und im Lieferumfang eines SDK andere Bestimmungen
enthalten sind, gelten diese Bestimmungen für Ihre Verwendung des entsprechenden SDK.
Für MSDN (alle Abonnementebenen) und Visual Studio (alle Editionen):
Windows Server 2003-Terminaldienste und Windows Server 2003 R2-Terminaldienste und Windows
Server 2008-Terminaldienste.
Bis zu 200 anonyme Nutzer sind gleichzeitig berechtigt, das
Terminaldienstefeature der Windows Server-Software zum Zugriff auf Internetdemonstrationen Ihrer
Programme zu verwenden. Ihre Demonstration darf keine Produktionsdaten verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 77 von 141
Microsoft-Entwicklertools
Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für MSDN (Universal und Premium):
Desktop-Anwendungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, ist der lizenzierte Nutzer berechtigt, auch
eine Kopie aller folgenden Produkte zu beliebigen Zwecken auf einem Gerät zu installieren und
zu verwenden. Der Abschnitt „Desktop-Anwendungen” dieser Produktbenutzungsrechte gilt für die
Verwendung dieser Software durch den lizenzierten Nutzer.
Office 2007 Ultimate1
Office Visio Professional 2007
Office Project Standard 2007
Office SharePoint Designer 2007
Office Communicator 2007
1Office 2007 Ultimate enthält Word, Excel, Outlook, PowerPoint, Publisher, Access, OneNote,
InfoPath, Groove
Application Center 2000. Sie dürfen die Software Application Center 2000 nur verwenden, um
(i) zu testen, ob Ihre Programme mit Application Center 2000 eingesetzt werden können, und
(ii) Integrationspunkte (wie z. B. Monitore) zu erstellen und Auswirkungen der Nutzung zu ermitteln.
Sie sind nicht berechtigt, andere Tests durchzuführen.
FrontPage-Webkomponenten.
Die
Software
enthält
Webkomponenten
für
MSNBC-Nachrichtenschlagzeilen, MSN MoneyCentral-Aktienkurse und MSN Suche. Sie dürfen diese
Webkomponenten nur auf von Ihnen erstellten Websites verwenden.
Sie dürfen
die Webkomponenten nur wie von der Software zugelassen ändern. Sie sind nicht berechtigt, in den
Webkomponenten angezeigte Marken oder Logos separat zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt,
die Hyperlinks in den Webkomponenten zu deaktivieren oder umzuleiten. Sie sind nicht berechtigt,
die Webkomponenten zu verwenden, um eine Beziehung zu Microsoft oder MSNBC nahezulegen,
Microsoft oder MSNBC oder deren Produkte, Software oder Dienste herabzusetzen oder gegen
ein Gesetz zu verstoßen.
Systems Management Server (SMS) 2.0.

SMS Installer.
Sie dürfen SMS Installer nur auf Geräten verwenden, die von SMS
verwaltet werden.

Vertreibbarer Code von SMS. Sie sind verpflichtet, von Ihren Endbenutzern zu verlangen,
den in der Datei REDIST.TXT aufgelisteten Vertreibbaren Code nur auf Geräten
zu verwenden, die von SMS verwaltet werden.

Mustercode von SMS. Code, der in der Datei SAMPLES.TXT als „Mustercode” gekennzeichnet
ist, ist kein Vertreibbarer Code. Sie dürfen diesen Mustercode nur verwenden, kopieren
und ändern, um Ihre Programme zu entwerfen, zu entwickeln und zu testen.
Software Development Kits. Die Software enthält Komponenten, die als Software Development Kits
(SDKs) gekennzeichnet sind. Wenn im Lieferumfang eines SDK andere Bestimmungen enthalten sind,
gelten jene Bestimmungen für Ihre Verwendung des entsprechenden SDK.
Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für MSDN (Universal und Premium):
Vertreibbarer Code von Access-Laufzeitdateien. Sie sind berechtigt, die Objektcodeform der Dateien
SETUP.EXE, ACCESSRT.MSI und ACCESSRT.CAB von einer lizenzierten Kopie der Software Microsoft
Office Professional Enterprise Edition 2003 oder Microsoft Office Access 2003 zu kopieren und
zu vertreiben.
Es gelten die Bestimmungen für Vertreibbaren Code in den Universellen
Lizenzbestimmungen.
Darüber hinaus dürfen Sie und Ihre Endbenutzer diese Dateien nur
verwenden, um Datenbankfeatures für Ihre Nichtdatenbankverwaltungs-Programme bereitzustellen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 78 von 141
Microsoft-Entwicklertools
Für SQL Server 2008 Developer:
Demonstration. Zusätzlich zum lizenzierten Nutzer ist jede Person, die Zugriff auf Ihr internes
Netzwerk hat, berechtigt, Kopien der Software zu installieren und zu verwenden, um die Verwendung
Ihrer Programme mit der Software vorzuführen.
Für TechNet Plus Direct und TechNet Plus Einzelnutzer:
Rechte zur Installation und Nutzung.
installieren und verwenden.

Sie dürfen die Software nur wie nachfolgend beschrieben
Einzelnutzerlizenz für TechNet Plus Direct und TechNet Plus.
Ein Nutzer
ist berechtigt, Kopien der Software auf einem beliebigen Ihrer Geräte zu installieren und
zu verwenden.
Andere ausführbare Dateien. Die Software enthält Tools, Dienstprogramme, Resource Kits, Patches,
Updates und Schulungsmaterialien. Die Bestimmungen, die bei diesen anderen ausführbaren Dateien
angezeigt werden, gelten für Ihre Verwendung dieser Dateien.
Bewertungssoftware.
Nur ein Nutzer ist berechtigt, Kopien der in den Dateien namens
COMPONENTS.TXT aufgelisteten Bewertungssoftware zu installieren und zu verwenden. Sie dürfen
die Bewertungssoftware nur verwenden, um sie zu bewerten. Sie sind nicht berechtigt, sie in einer
realen Betriebsumgebung, in einer Probebetriebsumgebung oder mit Daten zu verwenden, die nicht
gesichert wurden. Sie sind nicht berechtigt, die Bewertungssoftware zur Softwareentwicklung oder in
einer Anwendungsentwicklungsumgebung zu verwenden.
Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes
Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren
und zu verwenden.
Diese Person ist außerdem zu Folgendem berechtigt:

Ändern der Dokumentation zu Ihren internen Zwecken

Verwendung der Dokumentation zur Bereitstellung von Supportleistungen an Ihre Kunden

Vertrieb der Dokumentation ohne Änderung an Ihre Supportleistungskunden zu deren
interner Verwendung.
Zur Dokumentation gehören keine elektronischen Bücher.
Für Visual Studio 2008 (alle Editionen und Rollen):
Dienstprogramme. Eine Liste der Dienstprogramme finden Sie unter . Die Software enthält
bestimmte Komponenten, die in dieser Liste angegeben sind. Die in der Software enthaltenen
Komponenten variieren je nach Edition. Sie sind berechtigt, die Dienstprogramme, die Sie mit der
Software erhalten, auf bis zu fünf Geräte gleichzeitig zu kopieren und zu installieren. Sie dürfen die
Dienstprogramme nur zu dem Zweck verwenden, bei Ihren mit der Software entwickelten
Programmen ein Debugging durchzuführen. Sie sind verpflichtet, alle auf einem Gerät installierten
Dienstprogramme zu löschen, sobald Sie das Debugging Ihres Programms abgeschlossen haben,
jedoch spätestens 30 Tage, nachdem Sie die Dienstprogramme auf dem Gerät installiert haben.
Windows Mobile-Komponenten. Die folgenden Beschränkungen gelten für Ihre Verwendung der
Windows Mobile-Komponenten, die im Verzeichnis „\Windows Mobile 5.0 SDK R2\” enthalten sind.

Sie dürfen diese Komponenten ausschließlich für die Erstellung von Programmen verwenden,
die mit der Software Windows Mobile 5.0 ausgeführt werden, und zwar für:
o
Pocket PC oder
o
Smartphone.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 79 von 141
Microsoft-Entwicklertools

Sie sind nicht berechtigt, diese Komponenten für die Entwicklung eines Programms, eines
Geräts oder Systems mit hohem Risiko zu verwenden. Bei einem Programm, Gerät oder
System mit hohem Risiko führt eine Fehlfunktion voraussichtlich zu einem Personenschaden,
zum Tod oder zu erheblichem Sach- oder Umweltschaden.
Vertreibbarer Code.

Neben dem Objektcode in der Datei REDIST.TXT sind Sie berechtigt, die in der Liste REDIST
unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=100327&clcid=0x409. aufgeführten Dateien gemäß
denselben Anforderungen und Beschränkungen zu kopieren und zu vertreiben.

Mancher Vertreibbare Code hat die Dateinamenerweiterung LIB. Sie dürfen nur die
Ergebnisse der Ausführung des Vertreibbaren Codes über einen Linker mit Ihrem Programm
vertreiben.

Sie dürfen den in einem Setupprogramm enthaltenen Vertreibbaren Code nur als Teil dieses
Setupprogramms vertreiben. Sie dürfen ihn nicht ändern.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 80 von 141
Microsoft-Server – Management-Server
Lizenzmodell: Serverlizenz + Management-Lizenz (Server oder Client)
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten
finden Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem
Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen.
1. System Center Configuration
Manager 2007 R2*, LM
5. System Center Essentials 2007 mit
SQL Server 2005-Technologie*, LM
2. System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server
2005-Technologie*, LM
6. System Center Operations
Manager 2007*, LM
3. System Center Data Protection
Manager 2007*, LM
4. System Center Essentials 2007*, LM
A
7. System Center Operations Manager
2007 mit SQL Server
2005-Technologie*, LM
8. System Center Virtual Machine
Manager 2008*, LM
Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben
Sie die folgenden Rechte.
I) Zuweisen der Lizenz zum Server.
a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie
verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere
Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem
Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.
b) Sie sind berechtigt, eine Serversoftwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine
Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird
der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie
zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder
virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden.
Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 81 von 141
Microsoft-Server – Management-Server
Produkt
System Center
Configuration Manager
2007, R2
Liste zusätzlicher Software
Für alle Ausgaben von System Center Configuration Manager 2007 R2
 Konfigurations-Manager-Konsole
 Konfigurations-Manager-Client
 Geräteverwaltungspunkt
 Veröffentlichungstool für benutzerdefinierte Updates
 Verteilungspunkt
 Fallback-Statuspunkt
 Inventurtool für Microsoft-Updates
 PXE-Dienstpunkt
 Verwaltungspunkt
 Berichterstattungspunkt
 System Center Update Publisher
 Sekundärer Standortserver
 Serverlocatorpunkt
 Softwareupdatepunkt
 Statusmigrationspunkt
System Center
Configuration Manager
2007 R2 mit
SQL Server 2005
Technologie
 Systemintegritätsvalidatorpunkt
 Configuration Pack
Nur für System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL
Server 2005-Technologie
 Gemeinsame Tools von Analysis Services
 Business Intelligence Development Studio
 Konnektivitätskomponenten
 Legacykomponenten
 Verwaltungstools
 Microsoft Baseline Security Analyzer
 Notification Services-Clientkomponenten
 Berichts-Manager von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2005
 Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 SQL Server 2005-Onlinedokumentation
 Servertools von SQL Server Mobile
 Data Protection Manager 2007-Agent
System Center Data
Protection Manager 2007
 Data Protection Manager-Remote-BefehlszeilenSchnittstellenkonsole
 Data Protection Manager-Systemwiederherstellungstool-Agent
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 82 von 141
Microsoft-Server – Management-Server
Produkt
System Center
Essentials 2007
Liste zusätzlicher Software
Für alle Ausgaben von System Center Essentials 2007
 User Interface Console
 Management Packs
 Agent- und Helper-Dateien
Nur für System Center Essentials 2007 mit SQL Server 2005Technologie
 Gemeinsame Tools von Analysis Services
 Business Intelligence Development Studio
 SQL Server 2005-Onlinedokumentation
System Center Essentials
2007 mit SQL Server 2005Technologie
 Konnektivitätskomponenten
 Legacykomponenten
 Verwaltungstools
 Notification Services-Clientkomponenten
 Berichts-Manager von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2005
 Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 Servertools von SQL Server Mobile
System Center Operations
Manager 2007
Für alle Ausgaben von System Center Operations Manager 2007
 Agent- und Helper-Dateien
 Audit Database
 Connector Framework
 Console
 Datenbank
 Management Packs
 Power Shell
 Reporting Data Warehouse
 Berichtsserver
 Webkonsole
Nur für System Center Operations Manager 2007 mit SQL Server
2005-Technologie
 Gemeinsame Tools von Analysis Services
System Center Operations
Manager 2007 mit SQL
Server 2005-Technologie
 Business Intelligence Development Studio
 Konnektivitätskomponenten
 Legacykomponenten
 Verwaltungstools
 Notification Services-Clientkomponenten
 Berichts-Manager von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2005
 Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 SQL Server 2005-Onlinedokumentation
 Servertools von SQL Server Mobile
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 83 von 141
Microsoft-Server – Management-Server
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Virtual Machine Manager Agent
System Center Virtual
Machine Manager 2008
 Physical to Virtual Agent
 Administratorkonsole
 Virtual Machine Manager Self Service Portal
 VMRC-Client
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für
jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Management-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, für ein Gerät bzw. einen Nutzer die
entsprechende Kategorie und den entsprechenden Typ von Management-Lizenz für die
Betriebssystemumgebungen (Operating System Environments, OSEs), für deren direkte oder
indirekte Verwaltung Sie Ihre Instanzen der Serversoftware verwenden werden, zu erwerben
und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen.
i)
Kategorien von Management-Lizenzen. Es gibt zwei Kategorien von ManagementLizenzen: Client und Server.
Die erforderliche Lizenzkategorie hängt von der
Betriebssystemsoftware ab, die innerhalb einer OSE ausgeführt wird. Für OSEs, in denen
Server-Betriebssystemsoftware ausgeführt wird, sind Server-Management-Lizenzen
erforderlich.
Für alle anderen OSEs können Sie entweder Server- oder
Client-Management-Lizenzen verwenden.
ii) Zwei Typen von Client-Management-Lizenzen.
Es gibt zwei Typen von
Client-Management-Lizenzen: eine für verwaltete OSEs und eine für Nutzer.

Ihre OSE-Client-Management-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware,
eine entsprechende Anzahl von OSEs zu verwalten, die von beliebigen Nutzern
verwendet werden.

Ihre
Nutzer-Client-Management-Lizenzen
erlauben
Ihren
Instanzen
der
Serversoftware, die OSEs zu verwalten, die von den einzelnen Nutzern verwendet
werden, denen Nutzer-Client-Management-Lizenzen zugewiesen werden. Wenn Sie
mehr als einen Nutzer haben, der eine OSE verwendet, und Sie nicht nach OSE
lizenzieren, sind Sie verpflichtet, jedem der Nutzer Nutzer-Client-ManagementLizenzen zuzuweisen.
Ihre Client-Management-Lizenzen erlauben nicht die Verwaltung von OSEs, in denen ein
Server-Betriebssystem ausgeführt wird.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 84 von 141
Microsoft-Server – Management-Server
Ein Typ von Server-Management-Lizenz.
Es gibt keine Nutzeroption für
Server-Management-Lizenzen. Die OSE-Server-Management-Lizenz ist der einzige Typ von
Server-Management-Lizenz,
den
Sie
erwerben
können.
Ihre
OSE-Server-Management-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware, eine
entsprechende Anzahl von OSEs zu verwalten.
Obwohl es nur einen Typ von
Server-Management-Lizenz gibt, kann es bis zu zwei Editionen geben. Wenn es mehr als
eine Edition der Server-Management-Lizenz gibt, hängt die Edition, die Sie benötigen, von
der verwalteten Arbeitsauslastung ab.
Ein einzelnes Gerät kann über eine Mischung von OSEs verfügen, einschließlich einer
Untermenge, in der Server-Betriebssysteme ausgeführt werden. Wenn dies der Fall ist,
benötigen Sie eine Mischung der beiden Kategorien für dieses Gerät, sofern Sie nicht nur
Server-Management-Lizenzen erwerben.
b) Zuweisen von Management-Lizenzen.

Wenn Sie Nutzer-Client-Management-Lizenzen erwerben, sind Sie verpflichtet, sie den
Nutzern Ihrer verwalteten OSEs zuzuweisen.

Wenn Sie OSE-Client- oder Server-Management-Lizenzen erwerben, sind Sie verpflichtet,
sie den Geräten zuzuweisen, auf denen Ihre verwalteten OSEs ausgeführt werden. Eine
Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Die Anzahl der
jeweils auf einem Gerät verwalteten OSEs darf nicht die Anzahl der OSE-Client- oder
Server-Management-Lizenzen überschreiten, die diesem Gerät zugewiesen sind.

Die entsprechenden Management-Lizenzen:
i)
Server oder Client
ii) OSE oder Nutzer (sofern vorhanden)
für die einzelnen Produkte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

In diesem Absatz bedeutet das „Verwalten” einer OSE:
i) Daten über die der OSE zugeordneten Hardware oder Software abzurufen oder
zu empfangen,
ii) die der OSE zugeordnete Hardware oder Software zu konfigurieren oder
iii) der Hardware oder Software, die der OSE zugeordnet ist, Anweisungen zu erteilen,
außer zum Feststellen des Vorhandenseins eines Geräts.

Sie benötigen keine Management-Lizenz für
i)
jegliche Ihrer OSEs, die Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern
ausführen,
ii) jegliche Ihrer OSEs, in denen keine Instanzen der Software ausgeführt werden, oder
iii) jegliche Ihrer Geräte, die lediglich als Netzwerkinfrastrukturgeräte dienen (OSI-Layer
3 oder darunter), oder
iv) jegliche Ihrer
durchführen.
Geräte,
für
die
Sie
ausschließlich
Out-of-Band-Management
„Out-of-Band-Management”
umfasst
die
Interaktion
mit
einem
HardwareManagementcontroller über eine Netzwerkverbindung zum Überwachen oder Verwalten
des Status von Hardwarekomponenten wie den folgenden:

Systemtemperatur

Lüftergeschwindigkeit

Ein-/ausgeschalteter Zustand

Systemreset

CPU-Verfügbarkeit
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 85 von 141
Microsoft-Server – Management-Server
Das Überwachen der Nutzung folgender Elemente wird als indirekte Verwaltung der OSE
angesehen und erfordert eine Management-Lizenz:


CPU

Arbeitsspeicher (RAM)

NIC

Speicherung.
Ihre Management-Lizenzen erlauben die Verwaltung durch Ihre Instanzen früherer,
jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle
nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie Instanzen einer früheren Version der
Serversoftware unter diesen Lizenzbestimmungen ausführen, sind Sie auch berechtigt,
Management-Lizenzen zu nutzen, die dieser Version entsprechen. In diesem Fall dürfen
Management-Lizenzen für die frühere Version auf folgende Arten verwendet werden.
i) Server-Management-Lizenzen
verwendet werden.
dürfen
als
OSE-Server-Management-Lizenzen
ii) Client-Management-Lizenzen dürfen als OSE- oder Nutzer-Client-ManagementLizenzen verwendet werden.

Mit jeder Instanz der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern sind Sie berechtigt,
Folgendes zu verwalten:
i)
eine beliebige Anzahl von OSEs auf einem Gerät, sobald Sie diesem Gerät eine
entsprechende Anzahl von Server- oder Client-Management-Lizenzen zugewiesen
haben
ii) die von Ihren Nutzern verwendeten OSEs,
Client-Management-Lizenzen zugewiesen haben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
sobald
Sie
diesen
Nutzern
Seite 86 von 141
Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität
(oder Arbeitsauslastung)
Kategorie und Liste von ManagementLizenzen
System Center Configuration Manager
2007 R2 und
System Center Configuration Manager
2007 R2 mit SQL Server 2005Technologie
Verwaltung nach Instanzen der Serversoftware
mithilfe von Desired Configuration Management
(DCM) von nur grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen, die in der lizenzierten
OSE ausgeführt werden, sowie Verwaltung aller
Anwendungen, die in der entsprechenden OSE
ausgeführt werden und für die nicht die
Verwendung von DCM erforderlich ist.
Grundlegende BetriebssystemArbeitsauslastungen bedeutet:

folgende grundlegende BetriebssystemDienstprogramme: SystemressourcenManager, Password Change Notification,
Baseline Security Analyzer, Reliability
and Availability Services

folgende Datei- und DruckdienstArbeitsauslastungen: Druckserver,
verteiltes Dateisystem (Distributed File
System, DFS), Dateireplikationsdienst
(File Replication Service, FRS),
Netzwerkdateisystem (Network File
System, NFS), File Transfer Protocol
(FTP) und Windows SharePoint Services

folgende NetzwerkdienstArbeitsauslastungen: Distributed
Naming Service (DNS), Dynamic Host
Configuration-Protokoll (DHCP) und
Windows Internet Naming Service (WINS).
Server-Management-Lizenzen
 Standard-Server-Management-Lizenz
(Standard-Server-ML) für System Center
Configuration Manager 2007 R2 oder
 System Center Server Management-Suite
Standard (mit aktiver Software Assurance
am oder nach dem 1. Oktober 2008)
System Center Configuration Manager
2007 R2 und
System Center Configuration Manager
2007 R2 mit SQL Server 2005Technologie
Verwaltung nach Instanzen der
Serversoftware mithilfe von DCM von:

IT-Compliance- und GovernanceKonfigurationen

grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen

Alle anderen BetriebssystemDienstprogramme,
Dienstarbeitsauslastungen sowie alle
Anwendungen, die in der lizenzierten
OSE ausgeführt werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Server-Management-Lizenzen
 Enterprise-Server-Management-Lizenz
(Enterprise-Server-ML) für System Center
Configuration Manager 2007 R2 oder
 System Center Server Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem 1. Oktober
2008 erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
April 2009
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität (oder
Arbeitsauslastung)
Kategorie und Liste von ManagementLizenzen
Client-Management-Lizenzen
System Center Configuration Manager
2007 R2 und
System Center Configuration Manager
2007 R2 mit SQL Server 2005Technologie
 BackOffice 2000-CAL (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2008 oder später)
oder
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2008 oder später)
oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2008 oder später)
oder
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder
OSE-Client-ML) für System Center
Configuration Manager 2007 R2
System Center Data Protection
Manager 2007
Grundlegende Dateisicherungs- und
Wiederherstellungsverwaltung durch
Instanzen der Serversoftware von

Betriebssystemkomponenten

Dienstprogrammen

Dienstarbeitsauslastungen
die in der lizenzierten OSE ausgeführt
werden.
Server-Management-Lizenzen
 Standard-Server-Management-Lizenz
(Standard-Server-ML) für System Center
Data Protection Manager 2007 oder
 System Center Server Management-Suite
Standard (mit aktiver Software Assurance
am oder nach dem 1. November 2007)
System Center Data Protection
Manager 2007
Sicherung und Wiederherstellung,
einschließlich grundlegende Dateisicherung
und Wiederherstellung, durch Instanzen
der Serversoftware von

dem Serversystemzustand

allen Betriebssystemkomponenten

allen Dienstprogrammen

allen Serverarbeitsauslastungen

allen Anwendungen, die in der
Server-Management-Lizenzen
 Enterprise-Server-Management-Lizenz
(Enterprise-Server-ML) für System Center
Data Protection Manager 2007 oder
 System Center Server Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem 1. November
2007 erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
lizenzierten OSE ausgeführt werden.
System Center Data Protection
Manager 2007
Client-Management-Lizenzen
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder OSEClient-ML) für System Center Data Protection
Manager 2007
System Center Essentials 2007 und
Server-Management-Lizenzen
System Center Essentials 2007 mit SQL
Server 2005-Technologie
 Server-Management-Lizenz (Server-ML)
für System Center Essentials 2007
System Center Essentials 2007 und
Client-Management-Lizenzen
System Center Essentials 2007 mit
SQL Server 2005-Technologie
 Client-Management-Lizenz (Client-ML)
für System Center Essentials 2007
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 88 von 141
Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität (oder
Arbeitsauslastung)
Kategorie und Liste von ManagementLizenzen
System Center Operations Manager
2007 und
System Center Operations Manager
2007 mit SQL Server 2005-Technologie
Verwaltung nach Instanzen der
Serversoftware von nur grundlegenden
Betriebssystem-Arbeitsauslastungen, die in
der lizenzierten OSE ausgeführt werden.
Grundlegende BetriebssystemArbeitsauslastungen bedeutet:



folgende grundlegende BetriebssystemDienstprogramme: SystemressourcenManager, Password Change Notification,
Baseline Security Analyzer, Reliability and
Availability Services
folgende Datei- und DruckdienstArbeitsauslastungen: Druckserver,
verteiltes Dateisystem (Distributed File
System, DFS), Dateireplikationsdienst
(File Replication Service, FRS),
Netzwerkdateisystem (Network File
System, NFS), File Transfer Protocol
(FTP) und Windows SharePoint Services
Server-Management-Lizenzen
 Standard-Server-Management-Lizenz
(Standard-Server-ML) für System Center
Operations Manager 2007 oder
 Systems Center Standard-ServerManagement-License 2006 (am oder nach
dem 1. April 2007 erworben oder mit aktiver
Software Assurance an diesem Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Standard (mit aktiver Software Assurance am
oder nach dem 1. November 2007)
folgende NetzwerkdienstArbeitsauslastungen: Distributed
Naming Service (DNS), Dynamic Host
Configuration-Protokoll (DHCP) und
Windows Internet Naming Service (WINS).
Microsoft ist berechtigt, die Liste
der grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen durch
Bereitstellen von Updates unter
http://go.microsoft.com/?linkid=4426611
System Center Operations Manager
2007 und
System Center Operations Manager
2007 mit SQL Server 2005-Technologie
Verwaltung nach Instanzen der
Serversoftware von:

grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen

allen anderen BetriebssystemDienstprogrammen

allen anderen Dienstarbeitsauslastungen

allen Anwendungen
Server-Management-Lizenzen
 Enterprise-Server-Management-Lizenz
(Enterprise-Server-ML) für System Center
Operations Manager 2007 oder
 System Center Server Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem 1. Oktober
2007 erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
die in der lizenzierten OSE ausgeführt werden.
System Center Operations Manager
2007 und
System Center Operations Manager
2007 mit SQL Server 2005-Technologie
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Client-Management-Lizenzen
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder
OSE-Client-ML) für System Center Operations
Manager 2007 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. April 2007 oder später)
April 2009
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität (oder
Arbeitsauslastung)
Kategorie und Liste von ManagementLizenzen
Server-Management-Lizenzen
System Center Virtual Machine
Manager 2008
System Center Virtual Machine
Manager 2008
 Enterprise-Server-Management-Lizenz
(Enterprise-Server-ML) für System Center
Virtual Machine Manager 2008 oder
 System Center Server Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem 1. November
2008 erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
Client-Management-Lizenzen
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder OSEClient-ML) für System Center Virtual Machine
Manager 2008
c) Neuzuweisung von Management-Lizenzen und CALs. Sie sind berechtigt:


Folgendes dauerhaft neu zuzuweisen:
i)
eine OSE-Server- oder Client-Management-Lizenz von einem Gerät auf ein anderes
ii)
oder eine Nutzer-Client-Management-Lizenz
anderen, oder
von
einem
Nutzer
auf
einen
Folgendes vorübergehend neu zuzuweisen:
i)
eine OSE-Server- oder Client-Management-Lizenz einem entleihenden Gerät, während
das erste Gerät außer Betrieb ist,
ii) oder eine Nutzer-Client-Management-Lizenz einer Aushilfskraft, während der Nutzer
abwesend ist.
d) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
e) Lizenzbestimmungen für SQL Server 2005-Technologie. Wenn Ihre Edition der
Software SQL Server 2005-Technologie (z. B. System Center Configuration Manager 2007 R2
mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Data Protection Manager 2007, System
Center Essentials 2007 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Operations Manager
2007 mit SQL Server 2005-Technologie) enthält, dürfen Sie jeweils eine Instanz dieser
Technologie in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server
ausschließlich zur Unterstützung dieser Software ausführen. Sie benötigen keine CALs für
SQL Server für diese Verwendung. Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der SQL
Server-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien ausschließlich zu
dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen einer Instanz
dieser Technologie unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie hier beschrieben auszuüben. Sie
sind außerdem berechtigt, eine passive Ausweichinstanz in einer separaten
Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen.
Sie sind
berechtigt, diese Instanz auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
f) Management und Configuration Packs.
Die Software enthält möglicherweise
Management oder Configuration Packs. Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren
System Center-Produkte gelten für Ihre Verwendung dieser Packs.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 90 von 141
Microsoft-Server – Management-Server
B Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für System Center Configuration Manager 2007 R2, System Center Configuration
Manager R2 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Operations Manager 2007
und System Center Operations Manager 2007 mit SQL Server 2005-Technologie
Management-Lizenzen. Ein dritter Typ von Client-Management-Lizenz ist verfügbar. Die Core-CALSuite und Enterprise-CAL-Suites sind als Geräte-Client-Management-Lizenzen verfügbar. Sie sind
berechtigt, für ein Gerät auch eine Geräte-Client-Management-Lizenz für die OSEs, für deren
Verwaltung Sie Ihre Instanzen der Serversoftware verwenden werden, zu erwerben und dem
entsprechenden Gerät zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät
betrachtet. Ihre Geräte-Client-Management-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware,
eine beliebige Anzahl von OSEs zu verwalten, die auf den Geräten ausgeführt werden, denen die
Lizenzen zugewiesen sind.
Jeder beliebige Nutzer ist berechtigt, diese verwalteten OSEs
zu verwenden. Sie sind berechtigt, Ihre Geräte-Client-Management-Lizenzen auf die gleiche Art neu
zuzuweisen wie OSE-Client-Management-Lizenzen.
Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für System Center Configuration Manager 2007 R2, System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Data Protection
Manager 2007, System Center Operations Manager 2007, System Center Operations
Manager 2007 mit SQL Server 2005-Technologie und System Center Virtual Machine
Manager 2008
Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von OSEs zu verwalten, die auf Ihren Geräten ausgeführt
werden, denen eine berechtigende Lizenz für die System Center Server Management-Suite Enterprise
zugewiesen ist. Eine berechtigende Lizenz ist eine Lizenz, die an oder nach dem Datum erworben
wird, an dem der zugehörige Server erstmalig verfügbar gemacht wird. Diese Daten sind je nach
Produkt unterschiedlich. In der Tabelle für Management-Lizenzen finden Sie Einzelheiten.
Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für System Center Configuration Manager 2007 R2 und System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie:
Sie sind nicht berechtigt, in der Software enthaltene Datasets (oder Teile von Datasets) zu kopieren
oder zu vertreiben.
Windows-Vorinstallationsumgebung. Sie sind berechtigt, die Windows-Vorinstallationsumgebung zum
Zweck der Diagnose und zur Wiederherstellung von Windows-Betriebssystemsoftware zu installieren
und zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, sie als:

allgemeines Betriebssystem

Thin-Client

Remote-Desktop-Client
oder zu irgendeinem anderen Zweck zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 91 von 141
Microsoft-Server – Management-Server
ImageX.exe, Wimapi.dll, Wimfilter und Package Manager. Sie sind berechtigt, die folgenden Teile der
Software zur Wiederherstellung von Windows-Betriebssystemsoftware zu installieren und
zu verwenden:

ImageX.exe

Wimapi.dll

Wimfilter und Package Manager
Sie sind nicht berechtigt, diese Teile der Software für die Sicherung Ihres Windows-Betriebssystems
oder für irgendeinen anderen Zweck zu verwenden.
Für System Center Data Protection Manager:
Ausführen von Instanzen von Serversoftware. Die System Center Data Protection Manager-Software
enthält das Microsoft-Systemwiederherstellungstool für Microsoft System Center Data Protection
Manager 2007. Für jede System Center Data Protection Manager-Softwarelizenz, die Sie erwerben
und einem Server zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware des
Systemwiederherstellungstools in einer separaten physischen oder virtuellen OSE auszuführen.
Für System Center Essentials 2007 und System Center Essentials 2007 mit SQL Server
2005-Technologie
Keine Nutzer-Management-Lizenzen. Sie sind nur berechtigt, OSE-Client-Management-Lizenzen
zu erwerben. Die Nutzer-Client-Management-Lizenzen sind nicht verfügbar.
Für System Center Operations Manager 2007 und System Center Operations Manager
2007 mit SQL Server 2005-Technologie:
Sie benötigen keine Client-Management-Lizenz für Ihre Geräte, die für die Verwendung von DesktopFehlerüberwachungstechnologie (Desktop Error Monitoring, DEM) lizenziert sind. Dies gilt, wenn DEM
alleine lizenziert wird oder mit dem Microsoft Desktop Optimization Pack 2007. Dies betrifft nur die
agentenlose Überwachung von OSEs, in denen ein Nicht-Server-Betriebssystem ausgeführt wird.
Für System Center Virtual Machine Manager 2008
Sie dürfen System Center Virtual Machine Manager 2008 nur verwenden, wenn Sie eine oder mehrere
der folgenden Lizenzen erwerben.

berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Enterprise

Enterprise-Server-Management-Lizenzen für System Center Virtual Machine Manager 2008
Dabei gilt, dass Sie eine Softwarelizenz für System Center Virtual Machine Manager 2008 für jede
erworbene berechtigende Lizenz für System Center Server Management-Suite Enterprise und jede
erworbene Server-Management-Lizenz für Virtual Machine Manager 2008 Enterprise erworben haben.
Eine berechtigende Lizenz für System Center Server Management-Suite Enterprise ist eine Lizenz, die
am oder nach dem 1. November 2008 erworben wurde, oder eine Lizenz mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum.
Konvertieren von physisch in virtuell. Möglicherweise möchten Sie OSEs von physischen in virtuelle
konvertieren. In diesem Fall benötigen Sie keine Server-Management-Lizenz für OSEs, die nur für den
Zeitraum und Zweck der Konvertierung verwaltet werden.
Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von OSEs zu verwalten, die auf Ihren Geräten ausgeführt
werden, denen eine Enterprise-Server-Management-Lizenz für System Center Virtual Machine
Manager 2008 zugewiesen ist.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 92 von 141
Microsoft-Server – Management-Server
C.
Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Lizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von
Serverfarm.
Softwarelizenzen
und
Verwenden
von
Software
innerhalb
einer
Sie sind berechtigt, Softwarelizenzen wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen neu
zuzuweisen.
Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen wie nachstehend angegeben
neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Neuzuweisung von Softwarelizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen
Neuzuweisung gilt nicht für Softwarelizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm
zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 93 von 141
Microsoft-Server – Spezialserver
Lizenzmodell: Serverlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten
finden Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem
Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen.
1. Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server
8. System Center Reporting Manager 2006
2. HPC-Pack 2008*
9. System Center Virtual Machine
Manager 2008 Workgroup Edition
3. Forefront Identity Manager 2009 –
Windows Live Edition*
4. Microsoft Services for Netware 5.03*
5. Office Groove Server 2007LM
6. Office SharePoint Server 2007 for
Internet Sites*, LM
7. Search Server 2008LM
10. Virtual Server 2005 R2 Standard
und Enterprise Edition
11. Windows HPC Server 2008*, I
12. Windows Server 2008 HPC Edition*, I
13. Windows Server 2008 HPC Edition
ohne Hyper-V*, I
14. Windows Web Server 2008*, I
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben
Sie die folgenden Rechte.
I) Zuweisen der Lizenz zum Server.
a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie
verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere
Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als
einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server
betrachtet.
b) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine
Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird
der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie zuweisen,
sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden.
Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 94 von 141
Microsoft-Server – Spezialserver
Produkte
Liste zusätzlicher Software
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 für Microsoft Office
Outlook
Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Connector für
Microsoft SQL Server Reporting Services
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 E-Mail-Router
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Data Migration
Manager
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Language Packs
HPC-Pack 2008
 Client-Dienstprogramme
Forefront Identity Manager 2009 – Windows Live
Edition
 Keine
Office Groove Server 2007
 Keine
Office SharePoint Server 2007 for Internet Sites
 Keine
Microsoft Services for Netware 5.03
Search Server 2008
System Center Reporting Manager 2006
 Novell Client 32
 Keine
 Datenquelle für die Berichterstellung
 Virtual Machine Manager Agent
System Center Virtual Machine Manager 2008
Workgroup Edition
 Physical to Virtual Agent
 Administratorkonsole
 Virtual Machine Manager Self Service Portal
 VMRC-Client
Virtual Server 2005 R2 Standard und Enterprise
Edition
 Virtual Machine Remote Control
 Client-Dienstprogramme
 AD-Migrationsprogramm
Windows HPC Server 2008
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
 AD-Migrationsprogramm
Windows Server 2008 HPC Edition
Windows Server 2008 HPC Edition ohne Hyper-V
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
Windows Web Server 2008
 Keine
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für
jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 95 von 141
Microsoft-Server – Spezialserver
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Keine Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs) für Zugriff erforderlich. Sie
benötigen keine CALs, damit andere Geräte auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen
können.
b) Keine Management-Lizenzen für Verwaltung erforderlich. Sie benötigen keine ManagementLizenzen für Geräte, die von Instanzen der Serversoftware verwaltet werden.
c) Management Packs.
Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren System Center-Produkte im Abschnitt „Server
– Management Server” dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
B
Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für HPC-Pack 2008, Windows HPC Server 2008*, Windows Server 2008 HPC Edition*
und Windows Server 2008 HPC Edition ohne Hyper-V*:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie dürfen jeweils eine Instanz der Serversoftware
in einer physischen Betriebssystemumgebung und eine Instanz in einer virtuellen
Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server ausführen.
Falls Sie beide zulässigen Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen
Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem
genutzt werden:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen
auf dem lizenzierten Server.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Forefront Identity Manager 2009 – Windows Live Edition:
Sie sind berechtigt, die Software für Folgendes zu verwenden:

Importieren von Identitätsdaten und Änderungen an diesen Daten aus einer oder mehreren
angeschlossenen Datenquellen und

Erleichtern der Synchronisierung und Übertragung dieser Daten
zwischen Ihren angeschlossenen Datenquellen und dem Microsoft Passport-Netzwerk/Windows Live
ID-Dienst („Dienst”). Sie sind nicht berechtigt, die Software für irgendeinen anderen Zweck
zu verwenden. Sie sind z. B. nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um Daten zwischen Ihren
angeschlossenen Datenquellen zu synchronisieren oder die Übertragung von Daten von einer Ihrer
angeschlossenen Datenquellen auf eine andere zu erleichtern. Ihre Verwendung des Dienstes
unterliegt weiterhin sämtlichen anwendbaren Nutzungsbestimmungen, und diese Bestimmungen
werden durch diese Rechte weder geändert noch ergänzt.
Für Microsoft Services for NetWare 5.03:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen
der Serversoftware in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf Ihren Servern
auszuführen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 96 von 141
Microsoft-Server – Spezialserver
Für Office SharePoint Server 2007 for Internet Sites:
Sie dürfen die Software nur für im Internet abrufbare Websites verwenden.
Informationen und Anwendungen müssen für Nichtmitarbeiter zugänglich sein.
Sämtliche Inhalte,
Für Windows HPC Server 2008*, Windows Server 2008 HPC Edition* und Windows Server
2008 HPC Edition ohne Hyper-V*:
Bei „HPC-Anwendungen” handelt es sich um Hochleistungsberechnungsanwendungen. Geclusterte
HPC-Anwendungen lösen komplexe Berechnungsprobleme oder einen Satz eng miteinander
verwandter Berechnungsprobleme parallel, üblicherweise unter Verwendung mehrerer Server als
Gruppe (oder „Cluster”).
Sie sind berechtigt, die Software zu folgenden Zwecken auszuführen:
i.
Hauptsächlich zum Ausführen geclusterter HPC-Anwendungen
ii. In Verbindung mit anderer Software nur, sofern dies notwendig ist zum Ermöglichen der
Sicherheits-, Speicher-, Leistungsverbesserungs- und Systemverwaltung von Geräten im
Cluster beim Ausführen der anderen Software in einem Clusterknoten zum ausschließlichen
und dedizierten Zweck der Unterstützung der geclusterten HPC-Anwendungen.
Sie sind nicht berechtigt, die Serversoftware zu irgendeinem anderen Zweck zu verwenden. Sie sind
z. B., sofern nicht in (ii) oben zugelassen, nicht berechtigt, die Serversoftware als allgemein
verwendbaren Server, Datenbankserver, Webserver, E-Mail-Server, Druckerserver oder Dateiserver
zu verwenden.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows HPC Server 2008, Windows Server 2008 HPC Edition, Windows Server 2008
HPC Edition ohne Hyper-V und Windows Web Server 2008*:
I) Hinweise.
a) Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard.
Diese Software enthält die
Decodierungstechnologie MPEG-4. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
visuelle
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG-4 VISUALSTANDARD ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE VERWENDUNG IN
DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM
VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM
KOSTENLOS ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG
DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON
MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN.
Falls Sie Fragen zum MPEG-4 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA,
L.L.C., 250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
b) Hinweis zum vc-1 visual-standard. Diese Software enthält möglicherweise die visuelle
Decodierungstechnologie VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE
PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR
(A) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM VC-1-STANDARD („VC-1
VIDEO”) ODER (B) DECODIERUNG VON VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND
NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE
UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1-VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER
ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT
ODER IMPLIZIERT.
Falls Sie Fragen zum VC-1 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C.,
250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 97 von 141
Microsoft-Server – Spezialserver
II) Obligatorische Aktivierung. Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem
bestimmten Gerät zugeordnet. Bei der MAK-Aktivierung (Multiple Activation Key) übermittelt die
Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft.
Bei der KMSHostaktivierung (Key Management Service) sendet die Software Informationen zur KMSHostsoftware und zum Hostgerät an Microsoft. KMS-Clientgeräte, die mithilfe von KMS aktiviert
wurden, senden keine Informationen an Microsoft. Für sie ist jedoch eine regelmäßige erneute
Aktivierung bei Ihrem KMS-Host erforderlich. Die bei der MAK- oder KMS-Hostaktivierung an
Microsoft gesendeten Informationen umfassen Folgendes:
i.
die Version, die Sprache und den Product Key der Software
ii.
die Internetprotokolladresse des Geräts
iii. aus der Hardwarekonfiguration des Geräts erhaltene Informationen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/piracy/mpa.aspx. Durch die
Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen
einverstanden. Vor der Aktivierung haben Sie das Recht, die während des Installationsvorgangs
installierte Version der Software zu verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der Software nach der
im Installationsvorgang angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert.
Hierdurch soll deren nicht lizenzierte Verwendung verhindert werden. Nach dieser Zeit können Sie
die Software nicht mehr verwenden, wenn Sie sie nicht aktivieren. Wenn das Gerät mit dem
Internet verbunden ist, kann die Software zur Aktivierung automatisch eine Verbindung mit
Microsoft herstellen. Sie können die Software auch manuell über das Internet oder per Telefon
aktivieren. Hierbei fallen möglicherweise Internet- und Telefongebühren an. Wenn Sie an den
Komponenten Ihres Computers oder der Software Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie
die Software möglicherweise erneut aktivieren. Solange Sie die Software nicht aktiviert haben,
werden Sie automatisch daran erinnert, sie zu aktivieren.
Microsoft ist berechtigt, folgende Aktionen bezüglich der nicht autorisierten Verwendung von MAK
oder KMS-Keys zu ergreifen:
i.
Verhindern weiterer Aktivierungen
ii.
Deaktivieren
iii. anderweitiges Blockieren des Keys für die Aktivierung oder Überprüfung.
Bei der Deaktivierung eines Keys muss der Kunde möglicherweise einen neuen Key von
Microsoft erwerben.
III) Überprüfung.
a) Die Software wird das Überprüfungsfeature der Software von Zeit zu Zeit aktualisieren oder
einen entsprechenden Download erforderlich machen. Bei der Überprüfung wird geprüft, ob
die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß lizenziert ist. Die Überprüfung gestattet
Ihnen auch, bestimmte Features der Software zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu
erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=39157.
b) Bei einer Überprüfung übermittelt die Software Informationen zur Software und zum Gerät an
Microsoft. Diese Informationen umfassen die Version und den Product Key der Software und
die Internetprotokolladresse des Geräts. Microsoft verwendet die Informationen nicht, um Sie
zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung der Software
erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Weitere
Informationen über die Überprüfung und die übermittelten Daten finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96551.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 98 von 141
Microsoft-Server – Spezialserver
c) Wenn die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, ist möglicherweise die Funktionalität
der Software beeinträchtigt. So ist es z. B. möglich, dass Sie
i.
die Software erneut aktivieren müssen oder
ii.
Erinnerungen zum Erwerb einer ordnungsgemäß lizenzierten Kopie der Software
erhalten;
möglicherweise können Sie auch nicht
iii. eine Verbindung mit dem Internet herstellen oder
iv. bestimmte Updates oder Upgrades von Microsoft erhalten.
Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten Quellen
erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten Quellen finden Sie
unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96552.
IV) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht dieser
Ihren Computer nach „Spyware“, „Adware“ und sonstiger potenziell unerwünschter Software.
Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der Software
gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen möchten.
Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch“ oder „Ernst“ eingestuft wird, wird nach
dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern. Das
Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise dazu, dass
i.
andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder
ii.
Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen.
Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software entfernen
oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt.
V) Datenspeicherungstechnologie: Die Serversoftware enthält eine Datenspeicherungstechnologie
mit dem Namen Windows Internal Database. Komponenten der Serversoftware verwenden diese
Technologie, um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt, diese Technologie auf der
Grundlage dieses Vertrages anderweitig zu verwenden bzw. auf sie zuzugreifen.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows Web Server 2008:
Nutzungsbeschränkung.
Die Software darf nur als über das Internet zugänglicher Front-End-Webserver zur Entwicklung
und Bereitstellung von:

Webseiten

Websites

Webanwendungen

Webdienste

POP3-Mailservern verwendet werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Microsoft-Server – Spezialserver
Der Zugriff auf Inhalte, Informationen und Anwendungen, die durch die Software bereitgestellt
werden, ist möglicherweise nicht auf Ihre Mitarbeiter oder die Mitarbeiter Ihrer verbundenen
Unternehmen beschränkt. Sie dürfen die Datenbankmodulsoftware auf einer Instanz der Software
nur ausführen, um die Anwendungen zu unterstützen, die auf derselben Instanz der Software
ausgeführt
werden.
Sie
sind
berechtigt,
Webserver-Software
(z. B.
MicrosoftInternetinformationsdienste), Management oder Security Agents (z. B. den MOM-Agent) auf einer
Instanz der Software auszuführen.
Ein andere Verwendung der Software ist nicht erlaubt.
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Lizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Lizenzen wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen neu
zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, Lizenzen wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Neuzuweisung von Softwarelizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen
Neuzuweisung gilt nicht für Softwarelizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm
zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 100 von 141
Microsoft-Onlinedienste
Lizenzmodell: Einer oder mehrere der folgenden Lizenztypen - Nutzer- oder GeräteAbonnementlizenz, Dienst-Abonnementlizenz oder Add-On-Abonnementlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte.
Er gilt auch
fü Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen.
1. Exchange Online Deskless Worker
und Standard Edition*
15. Microsoft Learning Solutions
eReference Library
2. Forefront Client Security*, LM
16. Microsoft Learning Solutions Technical
eLearning Course Collection
3. Forefront Client Security mit SQL
Server 2005-Technologie*, LM
17. Microsoft Learning Solutions MCP
Exam Voucher Services
4. Forefront Online Security für Exchange
18. MSN Encarta Premium und Academic
Edition
5. Forefront Security für Exchange
Server*
19. Office Communications Online
Standard Edition*
6. External Connector für Forefront
Security für Exchange Server*
20. Office Groove Enterprise Services
7. Forefront Security für Office
Communications Server*
21. Office Live Communications Server
Public Instant Messaging
Connectivity
8. Forefront Security für SharePoint*
9. Forefront Security für SharePoint for
Internet Sites*
22. Office Live Meeting, Standard und
Professional Edition
10. Forefront Server Security
Management Console*, LM
23. SharePoint Online Deskless Worker
und Standard Edition*
11. Microsoft Exchange Hosted Archive*
24. Tellme Basic, Standard und Premium
Edition*
12. Microsoft Exchange Hosted
Continuity*
25. Virtual Earth Standard und
Professional Edition
13. Microsoft Exchange Hosted
Encryption*
26. Web-Antimalware-Abonnement
für Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition*
14. Microsoft Learning Solutions
eLearning Library*
*, LM Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten B und C.
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Sie sind berechtigt, wie nachfolgend beschrieben
auf den Onlinedienst zuzugreifen und ihn zu verwenden.
I) Nutzungsrechte.
a) Nutzer-Abonnementlizenzen
(Geräte-ALs).
(Nutzer-ALs)
und
Geräte-Abonnementlizenzen

Wenn ein Onlinedienst in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet ist, sind Sie verpflichtet,
wie in der Tabelle beschrieben Nutzer-ALs oder Geräte-ALs zu erwerben und Ihren
Nutzern und Geräten zuzuweisen. Wenn für den Onlinedienst sowohl Nutzer- als auch
Geräte-ALs aufgeführt sind, sind Sie berechtigt, zur Nutzung des Onlinedienstes eine der
beiden Arten zu erwerben und zuzuweisen.

Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 101 von 141
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Exchange Online
Deskless Worker
Nutzer-/Geräte-AL
 Nutzer-AL für Exchange Online
Deskless Worker oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Deskless
Worker Suite
 Nutzer-AL für Exchange Online
Standard oder
Exchange Online
Standard
 Nutzer-AL für Exchange Online
Standard für Software Assurance
oder
Jeweils erforderlich für ...
Nutzer, die auf den
Onlinedienst oder verwandte
Software zugreifen
Nutzer, die auf den
Onlinedienst oder verwandte
Software zugreifen
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
für Software Assurance
 Nutzer-AL für Forefront Client
Security oder
Forefront Client
Security und
Forefront Client
Security mit SQL
Server 2005Technologie
 Enterprise-CAL-Suite
(Nutzer)1 oder
Nutzer, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen
 Forefront Security Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Client
Security oder
 Enterprise-CAL-Suite
(Gerät)1 oder
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen
 Forefront Security-Suite (Gerät)
 Nutzer-AL für Forefront Online
Security für Exchange oder
 Enterprise-CAL-Suite
(Nutzer)1 oder
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2007 (Nutzer)1 oder
Forefront Online
Security für Exchange
Nutzer, deren
Abonnentendaten2 vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitet werden
 Forefront Security Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Online
Security für Exchange oder
 Enterprise-CAL-Suite
(Gerät)1 oder
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2007 (Gerät)1 oder
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Abonnentendaten2
zugreifen
 Forefront Security-Suite (Gerät)
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 102 von 141
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Nutzer-/Geräte-AL
 Nutzer-AL für Forefront Security
für Exchange Server oder
 Enterprise-CAL-Suite
(Nutzer)1 oder
Jeweils erforderlich für ...
Nutzer, deren E-Mails vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitet werden
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2007 (Nutzer)1 oder
Forefront Security für
Exchange Server
 Forefront Security Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Security
für Exchange Server,
 Enterprise-CAL-Suite
(Gerät)1 oder
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete E-Mails zugreifen
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2007 (Gerät)1 oder
 Forefront Security-Suite (Gerät)
 Nutzer-AL für Forefront Security
für Office Communications Server
oder
 Enterprise-CAL-Suite
(Nutzer) oder
Forefront Security für
Office Communications
Server
Nutzer, deren Instant
Messages vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitet werden
 Forefront Security Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Security
für Office Communications Server
oder
 Enterprise-CAL-Suite
(Gerät)1 oder
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Instant Messages
zugreifen
 Forefront Security-Suite (Gerät)
 Nutzer-AL für Forefront Security
für SharePoint
 Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)1
oder
Forefront Security für
SharePoint
 Forefront Security Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Security
für SharePoint
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1
oder
 Forefront Security-Suite (Gerät)
Microsoft Exchange
Hosted Archive
 Nutzer-AL für Microsoft Exchange
Hosted Archive
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Nutzer, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Daten auf
SharePoint-Websites zugreifen
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Daten auf
SharePoint-Websites zugreifen
Nutzer, deren
Abonnentendaten2 vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
und gespeichert werden
Seite 103 von 141
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Nutzer-/Geräte-AL
Jeweils erforderlich für ...
 Nutzer-AL für Microsoft Exchange
Hosted Continuity
Nutzer, deren
Abonnentendaten2 vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
und gespeichert werden
 Nutzer-AL für Microsoft Exchange
Hosted Encryption
Nutzer, deren
Abonnentendaten2 vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitet werden
Microsoft Learning
Solutions eLearning
Library
 Nutzer-AL für Microsoft Learning
Solutions eLearning Library
Nutzer, die auf den
Onlinedienst oder verwandte
Software zugreifen
Microsoft Learning
Solutions eReference
Library
 Nutzer-AL für Microsoft Learning
Solutions eReference Library
Nutzer, die auf den
Onlinedienst oder verwandte
Software zugreifen
MSN Encarta Premium
 Nutzer-AL für MSN Encarta
Premium
Nutzer, die auf den
Onlinedienst oder verwandte
Software zugreifen
MSN Encarta Academic
 Nutzer-AL für MSN Encarta
Academic
Nutzer, die auf den
Onlinedienst oder verwandte
Software zugreifen
Microsoft Exchange
Hosted Continuity
Microsoft Exchange
Hosted Encryption
Office Communications
Online Standard
Office Groove
Enterprise Services
Office Live
Communications
Server Public Instant
Messaging
Connectivity
 Nutzer-AL für Office
Communications Online Standard
oder
 Nutzer-AL für Software Assurance
für Office Communications Online
Standard oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
für Software Assurance
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
 Nutzer-AL für Office Groove
Enterprise Services
Nutzer, die Dateien und
Dokumente über den
Onlinedienst oder verwandte
Software synchronisieren
 Geräte-AL für Office Groove
Enterprise Services
Geräte, die Dateien und
Dokumente über den
Onlinedienst oder verwandte
Software synchronisieren
 Nutzer-AL für Office Live
Communications Server Public
Instant Messaging Connectivity
Nutzer, die
über den Onlinedienst oder
verwandte Software auf
die Instant MessagingServiceprovider zugreifen
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 104 von 141
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Nutzer-/Geräte-AL
Jeweils erforderlich für ...
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Standard oder
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Standard für Software Assurance
oder
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Professional oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
für Software Assurance
Nutzer, die auf den Onlinedienst
zugreifen. Sie benötigen jedoch
keine Nutzer-ALs für externe
Nutzer3, die zu anderen
Zwecken als zum Planen
oder Durchführen einer
Webkonferenz oder zum
Erhalten von Easy Assist auf
den Onlinedienst zugreifen.
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Professional oder
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Standard
Nutzer, die auf den
Onlinedienst zugreifen.
Sie benötigen jedoch keine
Nutzer-ALs für externe
Nutzer3, die zu anderen
Zwecken als zum Planen
oder Durchführen einer
Webkonferenz oder zum
Erhalten von Easy Assist auf
den Onlinedienst zugreifen.
SharePoint Online
Deskless Worker
 Nutzer-AL für SharePoint Online
Deskless Worker oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Deskless
Worker Suite
Nutzer, die auf den
Onlinedienst oder verwandte
Software zugreifen
SharePoint Online
Standard
 Nutzer-AL für SharePoint Online
Standard oder
 Nutzer-AL für Office SharePoint
Online Standard für Software
Assurance oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
für Software Assurance
Office Live Meeting
Standard
Office Live Meeting
Professional
 Nutzer-AL für Virtual Earth
Virtual Earth Standard
und Professional
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Nutzer, die auf den
Onlinedienst oder verwandte
Software zugreifen
Nutzer, die von Ihren
Programmen, die auf
den Dienst oder verwandte
Software zugreifen,
authentifiziert werden
Seite 105 von 141
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Nutzer-/Geräte-AL
Web-AntimalwareAbonnement für
Forefront Threat
Management Gateway
Medium Business
Edition
Jeweils erforderlich für ...
 Nutzer-AL für Web-AntimalwareAbonnement für Forefront Threat
Management Gateway Medium
Business Edition
Nutzer, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen.
Sie benötigen jedoch keine
Nutzer-ALs für externe
Nutzer,3 deren Daten von
dem Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitet werden.
 Geräte-AL für Web-AntimalwareAbonnement für Forefront Threat
Management Gateway Medium
Business Edition
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen.
Sie benötigen jedoch keine
Geräte-ALs für Geräte, die von
externen Nutzern3 verwendet
werden, deren Daten von dem
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitet werden.
1
Mit aktiver Software Assurance.
2
Nachfolgend definiert.
„Externe Nutzer” sind Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen noch
(ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind.
3

Neuzuweisung von Nutzer- und Geräte-ALs. Sie sind berechtigt:
o
eine Nutzer-AL von einem Nutzer einem anderen Nutzer oder Ihre Geräte-AL
von einem Gerät einem anderen dauerhaft neu zuzuweisen oder
o
eine Nutzer-AL einer Aushilfskraft, während der erste Nutzer abwesend ist, oder Ihre
Geräte-AL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist,
vorübergehend neu zuzuweisen.
b) Dienst-Abonnementlizenzen (Dienst-ALs). Wenn ein Onlinedienst in der nachfolgenden
Tabelle aufgelistet ist, sind Sie verpflichtet, wie in der Tabelle beschrieben Dienst-ALs für den
entsprechenden Onlinedienst zu erwerben und zuzuweisen.
Onlinedienste, für die Dienst-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Forefront Client Security
Forefront Client Security mit
SQL Server 2005Technologie
Forefront Server Security
Management Console
Dienst-AL
Erforderliche Anzahl

Dienst-AL für Forefront
Client Security
Eine für jeden Server, auf
dem Forefront Client Security
Management Console
ausgeführt wird

Dienst-AL für Forefront
Client Security
Eine für jeden Server, auf
dem Forefront Client Security
Management Console
ausgeführt wird

Dienst-AL für Forefront
Server Security Management
Console
Eine für jeden Server, auf
dem Forefront Server Security
Management Console
ausgeführt wird
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 106 von 141
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Dienst-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Dienst-AL
Erforderliche Anzahl
Microsoft Learning Solutions
Technical eLearning Course
Collection
 AL für Microsoft Learning
Solutions Technical eLearning
Course Collection
Die Entsprechung von einer
pro Nutzer für einen Kurs pro
Monat
Microsoft Learning Solutions
MCP Exam Voucher Services
 AL für Microsoft Learning
Solutions MCP Exam Voucher
Services
Die Entsprechung von einer
pro Nutzer für eine Prüfung
pro Monat
Tellme Basic
 AL für Tellme Basic Services
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Tellme Standard
 AL für Tellme Standard
Services
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Tellme Premium
 AL für Tellme Premium
Services
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Virtual Earth Standard
 AL für Virtual Earth Standard
Services
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Virtual Earth Professional
 AL für Virtual Earth
Professional Services
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
c) Add-On-Abonnementlizenzen (Add-On-ALs).
Wenn ein Onlinedienst in der
nachfolgenden Tabelle aufgelistet ist, sind Sie berechtigt, Add-On-ALs zu erwerben und
diesen Onlinedienst wie in der Tabelle beschrieben zu verwenden.
Onlinedienste, für die Add-On-ALs angeboten werden
Onlinedienst
Add-On-AL
Erforderlichkeit
Exchange Online Standard
 Add-On-AL für Exchange
Online-Zusatzspeicher
Für jedes Gigabyte
Speicherplatz über den mit den
Nutzer-ALs bereitgestellten
Speicherplatz hinaus
External Connector für Forefront
Security für Exchange Server
 Add-On-AL für External
Connector für Exchange
Eine für jeden Server, auf
dem der Onlinedienst oder
verwandte Software
ausgeführt wird
Forefront Security für SharePoint
for Internet Sites
 Add-On-AL
Eine für jeden Server, auf
dem der Onlinedienst oder
verwandte Software
ausgeführt wird
 Add-On-AL für
Zusatzspeicher
Für jedes Gigabyte
Speicherplatz über den
mit den Nutzer-ALs
bereitgestellten Speicherplatz
hinaus
 Add-On-AL für SharePoint
Online-Zusatzspeicher
Für jedes Gigabyte
Speicherplatz über den mit den
Nutzer-ALs bereitgestellten
Speicherplatz hinaus
Microsoft Exchange Hosted
Archive
SharePoint Online Standard
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 107 von 141
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Add-On-ALs angeboten werden
Onlinedienst
Tellme
Virtual Earth Standard oder
Professional
1
Add-On-AL
Erforderlichkeit
 Add-On-AL für TellmeMinuten1
Für nicht authentifizierte
Nutzer zum Zugriff auf den
Onlinedienst über Ihre
Programme für eine beliebige
Anzahl von Minuten pro
Monat, sofern die folgende
Bedingung erfüllt ist.
Verbrauchte Minuten über die
Anzahl von Grundminuten, die
Ihnen nach der Add-On-AL für
einen bestimmten Zeitraum
zustehen, sind
„Überschreitungsminuten”.
Überschreitungsminuten
müssen für jeden Zeitraum
innerhalb von 15 Tagen nach
dem Jahrestag des Beitritts
(oder des Open ValueVertrages) erworben werden.
Der erste „Zeitraum“beginnt
an dem Datum des Erwerbs
der zugehörigen DienstAbonnementlizenz und endet
am Jahrestag des Beitritts
(oder des Open ValueVertrages). Nachfolgende
„Zeiträume“ beginnen am
ersten Tag nach dem
vorgehenden Zeitraum und
enden am Jahrestag des
Beitritts (oder des Open
Value-Vertrages).
 Add-On-AL für abrechenbare
Transaktionen1
Für nicht authentifizierte
Nutzer zum Zugriff auf
den Onlinedienst über Ihre
Programme auf Basis der
Anzahl der abrechenbaren
Transaktionen pro Monat
Add-On-ALs beziehen sich auf eine spezifizierte Anzahl von Grundeinheiten (z. B. Sitzungen, Minuten oder Transaktionen).
II) Zusätzliche Bestimmungen.
a) Abweichende Bestimmungen für Onlinedienste. Bestimmte Regelungen in Ihrem
Volumenlizenzvertrag gelten nicht für den Onlinedienst, einschließlich der Verpflichtung
zu Nutzungsrechten. Außerdem verfügen Sie nicht über zeitlich unbeschränkte Rechte
zur Verwendung des Onlinedienstes. Die Abweichungen lauten wie folgt.

Aktualisierungen der Lizenzbestimmungen. 12 Monate lang nach dem Beginn Ihres
Onlinedienste-Abonnements gelten die Lizenzbestimmungen, die wirksam waren, als Sie
Ihr Recht zur Nutzung eines bestimmten Onlinedienstes erworben haben, für Lizenzen,
die Sie während dieses Zeitraums erwerben. Wenn wir gesetzlich verpflichtet sind, die
Lizenzbestimmungen zu ändern, gelten diese neuen Bestimmungen sofort. Sie erklären
sich mit den neuen Bestimmungen einverstanden, indem Sie den Onlinedienst
verwenden, nachdem wir sie in diesen Produktbenutzungsrechten veröffentlichen oder
Ihnen eine E-Mail zu den Updates senden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 108 von 141
Microsoft-Onlinedienste

Updates des Onlinedienstes. Wir sind berechtigt, von Zeit zu Zeit die Funktionalität
oder Features zu ändern oder eine neue Version des Onlinedienstes freizugeben. Nach
einer Aktualisierung stehen Ihnen einige Funktionalitäten oder Features möglicherweise
nicht zur Verfügung. Wenn wir den Onlinedienst aktualisieren und Sie nicht den
aktualisierten Dienst verwenden, stehen Ihnen einige Features möglicherweise nicht zur
Verfügung, und Ihre Verwendung des Onlinedienstes kann unterbrochen werden.

Aussetzung oder Kündigung des Onlinedienstes.
Bedingungen berechtigt, den Onlinedienst auszusetzen:
Wir sind unter folgenden
o
Falls wir der Ansicht sind, dass Ihre Verwendung des Onlinedienstes eine Gefahr für
die Funktion oder Integrität unseres Netzwerks darstellt
o
Weil der Onlinedienst gewartet wird oder
o
Falls wir anderweitig gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Wir sind unter folgenden Bedingungen berechtigt, den Onlinedienst zu kündigen:
o
Falls wir der Ansicht sind, dass
die Nutzungsbestimmungen verletzt
Ihre
Verwendung
des
Onlinedienstes
o
Falls wir der Ansicht sind, dass Sie Ihren Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser
Produktbenutzungsrechte und Nutzungsbestimmungen, verletzt haben
o
Falls wir anderweitig gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Wenn wir den Onlinedienst aussetzen oder kündigen, endet Ihr Recht zur Verwendung des
Onlinedienstes unverzüglich. Nach der Aussetzung oder Kündigung des Onlinedienstes durch
uns haben Sie möglicherweise keinen Zugriff auf Ihre Daten, auf die Sie über den
Onlinedienst zugreifen. Wenn Sie Ihre Daten nach der Aussetzung oder Kündigung abrufen
möchten, finden Sie weitere Informationen in dem Abschnitt „Ausnahmen und zusätzliche
Bestimmungen für bestimmte Produkte” weiter unten.
b) Laufzeit der Lizenz. Nach Ende oder Ablauf Ihrer Onlinedienst-Abonnementlizenz sind Sie
nicht mehr berechtigt, auf den Onlinedienst zuzugreifen oder ihn zu verwenden. Die Laufzeit
der Abonnementlizenzen für die Onlinedienste ist unterschiedlich. In manchen Fällen richtet
sich die Laufzeit nach der Laufzeit Ihres Volumenlizenzvertrages. In anderen Fällen wird
die Laufzeit für eine bestimmte Dauer festgelegt (z. B. ein Jahr).
c) Verantwortung für Ihre Accounts. Sie tragen die Verantwortung für Ihre eventuellen
Kennwörter und alle Aktivitäten mit Ihren Onlinedienstaccounts, einschließlich der Aktivitäten
Ihrer Nutzer und der Geschäfte mit Dritten über Ihr Account oder damit verbundene
Accounts. Sie sind verpflichtet, Ihre Accounts und Kennwörter vertraulich zu behandeln. Sie
sind
verpflichtet,
uns einen
möglichen
Missbrauch
Ihrer
Accounts
oder
Sicherheitsverletzungen im Zusammenhang mit dem Onlinedienst unverzüglich mitzuteilen.
d) Verwendung von Software mit dem Onlinedienst. Sie dürfen nur Microsoft-Software
oder Software von autorisierten Drittanbietern verwenden, um sich bei dem Onlinedienst
anzumelden und ihn zu verwenden.

Microsoft-Software-Lizenzbestimmungen. Sie dürfen die Microsoft-Software für
den Onlinedienst auf Ihren Geräten installieren und nur mit dem Onlinedienst verwenden.
Ihr Recht zur Verwendung der Software endet, wenn Ihr Recht zur Verwendung des
Onlinedienstes endet oder abläuft oder wenn wir den Onlinedienst aktualisieren und er
die Software nicht mehr unterstützt, wobei das frühere Ereignis maßgeblich ist. Sie sind
verpflichtet, die Software zu deinstallieren, wenn Ihr Recht zu ihrer Verwendung endet.
Außerdem sind wir berechtigt, sie zu diesem Zeitpunkt zu deaktivieren.

Automatische Updates für Microsoft-Software. Von Zeit zu Zeit überprüfen wir
möglicherweise Ihre Version der Software und empfehlen Updates oder laden sie auf Ihre
Geräte herunter. Möglicherweise erhalten Sie keine Benachrichtigung, wenn wir das
Update herunterladen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 109 von 141
Microsoft-Onlinedienste
e) Verwendung anderer Websites und Dienste. Sie dürfen nur Websites und Dienste von
Microsoft oder von autorisierten Drittanbietern verwenden, um auf den Onlinedienst zuzugreifen
und ihn zu verwenden. Die in diesen Websites und Diensten enthaltenen Nutzungsbestimmungen
gelten für Ihre Verwendung der entsprechenden Websites und Dienste.
f) Inhalt und Dienste von Drittanbietern. Wir sind nicht für Inhalte von Drittanbietern
verantwortlich, auf die Sie ggf. mit dem Onlinedienst zugreifen. Sie sind für Ihre Geschäfte
mit Dritten (einschließlich Anzeigenkunden) im Zusammenhang mit dem Onlinedienst
verantwortlich (einschließlich Lieferung und Zahlung von Waren und Dienstleistungen).
g) Ihre Abonnentendaten.
Sie können möglicherweise im Zusammenhang mit dem
Onlinedienst Abonnentendaten zur Verfügung stellen. „Abonnentendaten“ sind alle Daten-,
Audio- oder Bilddateien, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom
Onlinedienst zugegriffen wird. Außer an den von uns lizenzierten Materialien beanspruchen
wir keine Eigentumsrechte an den Abonnentendaten, die Sie zur Verwendung mit dem
Onlinedienst einsenden.
Indem Sie Abonnentendaten zur Verwendung mit einem
Onlinedienst einsenden, der eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten
ermöglicht, erklären Sie sich damit einverstanden, dass bestimmte Dritte möglicherweise
Zugriff auf die Abonnentendaten haben und berechtigt sind:

Ihre Inhalte zu verwenden, zu kopieren, zu vertreiben, auszustellen, zu veröffentlichen
und zu ändern

Ihren Namen im Zusammenhang mit den Abonnentendaten zu veröffentlichen und

diese Genehmigungen anderen zu erteilen.
Für alle von Ihnen zur Verwendung mit dem Onlinedienst eingesandten Abonnentendaten
müssen Sie über sämtliche erforderlichen Rechte verfügen, die Abonnentendaten
einzusenden und die in diesem Abschnitt aufgeführten Genehmigungen zu erteilen.
h) Nutzungsumfang (Verhaltenskodex). Sie sind nicht dazu berechtigt:
i)

den Onlinedienst auf eine Weise zu verwenden, die gegen das Gesetz verstößt

den Onlinedienst auf eine Weise zu verwenden, die ihn beschädigen oder seine
Verwendung durch andere beeinträchtigen könnte

den Onlinedienst zu verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht
autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke zu erlangen

Dritte zu autorisieren, in Ihrem Namen auf den Onlinedienst zuzugreifen oder
ihn zu verwenden

einen automatisierten Prozess oder Dienst zu verwenden, um auf den Onlinedienst
zuzugreifen oder ihn zu verwenden, wie z. B. einen BOT, einen Spider oder periodisches
Zwischenspeichern von Informationen, die von Microsoft gespeichert werden

Informationen in einer E-Mail-Kopfzeile zu fälschen (z. B. „Spoofing”)

den Onlinedienst zu verwenden, um Angebote zur Verfügung zu stellen, die auf einen
Verstoß gegen diese Bestimmungen ausgelegt sind (z. B. Ermöglichen des Versendens
von Spam, Ermöglichen von DoS-Angriffen (Denial of Service) usw.) oder

die im Onlinedienst enthaltenen rechtlichen Hinweise oder Links zu entfernen, zu ändern
oder zu verfälschen.
Verwendung zu Bewertungszwecken.
Außer wie im Abschnitt „Ausnahmen
und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte” erlaubt, sind Sie verpflichtet,
Lizenzen für die Verwendung des Onlinedienstes zu Bewertungszwecken zu erwerben. Dies
gilt ungeachtet anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 110 von 141
Microsoft-Onlinedienste
j) Verwendung von Abonnentendaten. Wir werden Ihre Verwendung des Onlinedienstes
nicht überwachen und die Abonnentendaten, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder
auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, nicht nachverfolgen, anzeigen, zensieren,
bearbeiten, entfernen oder offenlegen, außer aus folgenden Gründen und nur im durch das
Recht zugelassenen Umfang:

die Rechte oder das Eigentum von Microsoft oder ihren Kunden zu schützen,
einschließlich der Durchsetzung unserer Verträge oder Richtlinien, die die Verwendung
der Onlinedienste regeln,

gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Gesetze einzuhalten oder auf gesetzliche Anfragen
oder gerichtliche Verfahren zu reagieren, unsere Rechte oder die Rechte anderer
zu schützen,

um den Onlinedienst bereitzustellen oder

um die Produkte oder Onlinedienste von Microsoft zu verbessern.
Handhabung von Abonnentendaten. Wir werden uns wirtschaftlich nach besten Kräften
bemühen, die im „Security Overview” beschriebenen, für den Onlinedienst anwendbaren
Maßnahmen anzuwenden, um Ihre Abonnentendaten, die vom Onlinedienst verarbeitet
werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, sichern zu helfen. Sie erklären sich
damit einverstanden, dass diese Maßnahmen:

unsere einzige Verantwortung im Hinblick auf die Sicherheit und Handhabung
der Abonnentendaten darstellen und

anstelle jeder in Ihrem Volumenlizenzvertrag oder einer anderen Vertraulichkeitsoder Geheimhaltungsvereinbarung enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtung gelten.
Weitere Informationen darüber, wo das Dokument „Security Overview” für den Onlinedienst
zu finden ist, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Onlinedienst
Security Overview
Exchange Online Deskless Worker
Exchange Online Standard
SharePoint Online Deskless Worker
Office Communications Online
Standard
https://admin.microsoftonline.com
SharePoint Online Standard
Office Live Meeting Standard
Office Live Meeting Professional
Exchange Hosted Archive
Exchange Hosted Continuity
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=137325.
Forefront Online Security
für Exchange
k) Elektronische Benachrichtigungen. Wir sind berechtigt, Ihnen Informationen zu dem
Onlinedienst in elektronischer Form bereitzustellen. Dies kann per E-Mail an die Adresse, die
Sie bei der Anmeldung für den Onlinedienst angeben, oder über eine von uns zu benennende
Website erfolgen. Eine Benachrichtigung per E-Mail ist am Übertragungsdatum erteilt.
Solange Sie den Onlinedienst verwenden, verfügen Sie über die Software und Hardware, die
für den Empfang dieser Benachrichtigungen notwendig ist. Sie sind nicht berechtigt,
den Onlinedienst zu verwenden, wenn Sie sich nicht mit dem Empfang dieser elektronischen
Benachrichtigungen einverstanden erklären.
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April 2009
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Microsoft-Onlinedienste
l)
Datenschutz. Persönliche Informationen, die durch den Dienst erfasst werden, können in
den USA oder anderen Ländern, in denen Microsoft oder die Serviceprovider Einrichtungen
unterhalten, übertragen, gespeichert und verarbeitet werden. Indem Sie diesen Dienst
verwenden, erklären Sie sich mit der Übertragung von persönlichen Informationen außerhalb
Ihres Landes einverstanden. Weitere Informationen darüber, wie wir berechtigt sind, Ihre
Informationen zu erfassen und zu verwenden, finden Sie in der Datenschutzerklärung des
Onlinedienstes.
Onlinedienst
Datenschutzerklärung
Exchange Online Deskless Worker
Exchange Online Standard
Office Communications Online
Standard
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=104970
SharePoint Online Deskless
Worker
SharePoint Online Standard
Forefront Client Security
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=87415
Forefront Security für Exchange
Server
Forefront Security für Office
Communications Server
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=91255
Forefront Security für SharePoint
Forefront Server Security
Management Console
Groove Enterprise Services
http://www.office.microsoft.com/dede/products/FX101153391033.aspx
Microsoft Learning Solutions
Siehe Hyperlinks zu der Datenschutzerklärung
auf den Webseiten.
Microsoft Exchange Hosted
Archive, Continuity, Encryption
und Forefront Online Security
für Exchange
MSN Encarta Premium und
Academic
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=101332
Weitere Informationen finden Sie in der
MSN-Datenschutzerklärung unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=74170.
Office Live Communications
Server Public Instant Messaging
Connectivity
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=102301&clcid=0x407
Office Live Meeting
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=90654
Virtual Earth
http://privacy.microsoft.com/de-de/search.mspx#EJB
Web-Antimalware-Abonnement
für Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=116592
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April 2009
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Microsoft-Onlinedienste
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Forefront Client Security, Forefront Security für Exchange Server, Forefront Security
für Exchange Server External Connector, Forefront Security für Office Communications
Server, Forefront Security für SharePoint, Forefront Security für SharePoint für
Internetsites und Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition:
Verwendung in einer dedizierten Schulungseinrichtung. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen
in Ihrem Volumenlizenzvertrag sind Sie verpflichtet, Nutzer-ALs, Geräte-ALs und Add-On-ALs wie
oben beschrieben zu erwerben, um den Onlinedienst und die im Onlinedienst enthaltene Software
in einer dedizierten Schulungseinrichtung zu verwenden.
Verwendung unter Verlängerungen.
Um eine unlizenzierte Verwendung des Onlinedienstes
zu verhindern, werden bestimmte Features des Onlinedienstes möglicherweise am dritten Jahrestag
des Datums Ihrer ersten Verwendung des Onlinedienstes deaktiviert. Wenn Sie Ihr Recht zur
Verwendung des Onlinedienstes verlängern, stellen wir Ihnen eine Methode zur Verschiebung dieses
Datums nach hinten zur Verfügung.
Ersetzung von Scanmodulen. Wir sind berechtigt, die folgenden Elemente des Onlinedienstes durch
vergleichbare Software und Dateien zu ersetzen:

Antivirus- und Antispamsoftware

Signaturdateien und Datendateien für die Inhaltsfilterung.
Für Forefront Client Security und Forefront Client Security mit SQL Server 2005-Technologie:
Lizenzbestimmungen für Microsoft Operations Manager (MOM) 2005-Technologie. Die Software
enthält MOM 2005-Technologie. Außer wie für die zusätzliche MOM-Software weiter unten
ausdrücklich dargelegt, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server auszuführen. Sie dürfen die
MOM 2005-Technologie ausschließlich zur Unterstützung Ihrer Nutzung der Software und des
Onlinedienstes verwenden. Sie benötigen keine MOM-Management-Lizenzen für diese Verwendung.
Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der MOM 2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer
Server oder Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum
Ausführen einer Instanz dieser Technologie wie hier beschrieben auszuüben.
Lizenzbestimmungen der Microsoft SQL Server 2005-Technologie. Diese Lizenzbestimmungen gelten,
wenn Ihre Edition der Software SQL Server 2005-Technologie enthält. Außer wie für die zusätzliche
SQL Server-Software weiter unten ausdrücklich dargelegt, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz
dieser Technologie in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server
auszuführen. Sie dürfen die SQL Server 2005-Technologie ausschließlich zur Unterstützung Ihrer
Nutzung der Software und des Onlinedienstes verwenden. Sie benötigen für diese Verwendung keine
SQL Server-Client-Zugriffslizenzen. Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der SQL Server
2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen einer Instanz dieser Technologie wie hier
beschrieben auszuüben. Sie sind außerdem berechtigt, eine passive Ausweichinstanz in einer
separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind
berechtigt, diese Instanz auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
Ausführen von Instanzen zusätzlicher Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl
von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen
oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder
anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese zusätzliche Software nur direkt mit der Software und dem
Onlinedienst oder indirekt über andere zusätzliche Software verwenden.
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Microsoft-Onlinedienste
Liste zusätzlicher Software
 MOM Reporting Services
 SQL Server-Verwaltungstools
 MOM-Benutzeroberfläche
 Clientkomponenten von SQL Server
Notification Services
 MOM-Webkonsole
 MOM Agent- & Helper-Dateien
 Gemeinsame Tools von SQL Server Analysis
Services
 SQL Server Business Intelligence Development
Studio
 SQL Server 2005-Onlinedokumentation
 SQL Server-Konnektivitätskomponenten
 SQL Server-Legacykomponenten
 Berichts-Manager von SQL Server Reporting
Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server Reporting
Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2005
 SQL Server Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 SQL Server Mobile Server
Serverschutz. Für Server, auf die nur durch lizenzierte Nutzer zugegriffen wird, sind keine
Gerätelizenzen erforderlich.
Für Forefront Online Security für Exchange, Microsoft Exchange Hosted Archive*,
Microsoft Exchange Hosted Continuity* und Microsoft Exchange Hosted Encryption:
Aktualisierungen der Lizenzbestimmungen. Während der aktuellen Laufzeit Ihres anwendbaren
Beitritts bzw. Ihres anwendbaren Open Value-Vertrages gelten die Lizenzbestimmungen, die am
Datum Ihres ersten Erwerbs des Onlinedienstes wirksam sind, für Ihre Verwendung des
Onlinedienstes, außer wie im Folgenden dargelegt. Wir sind berechtigt, die Nutzungsbestimmungen
jederzeit zu aktualisieren. Sie erklären sich mit den neuen Nutzungsbestimmungen einverstanden,
indem Sie den Onlinedienst verwenden, nachdem wir sie in diesen Produktbenutzungsrechten
veröffentlichen oder Ihnen eine E-Mail zu den Aktualisierungen senden.
Verwendung zu Bewertungszwecken. Für Forefront Online Security für Exchange sind Sie berechtigt,
den Onlinedienst für einen Bewertungszeitraum von 30 Tagen zu verwenden.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Microsoft Exchange Hosted Archive, Exchange Online*, Office Communications
Online*, Office Live Meeting* und SharePoint Online*:
Ablauf oder Kündigung des Onlinedienstes. Vor oder bei dem Ablauf oder der Kündigung Ihres
Onlinedienstaccounts müssen Sie uns über den Microsoft-Onlinesupport (oder, im Falle von Exchange
Hosted Archive, unter [email protected]) mitteilen, wie wir mit Ihren Abonnentendaten verfahren
sollen. In Ihrer Mitteilung müssen Sie nach Ihrer Wahl angeben, dass wir entweder:
a. Ihr Account dauerhaft deaktivieren und anschließend die Abonnentendaten löschen sollen oder
b. die Daten mindestens 90 Tage lang nach dem Ablauf oder der Kündigung aufbewahren
sollen, damit Sie die Abonnentendaten exportieren können, wodurch sie an Sie
zurückgegeben werden.
Wenn Sie (a) angeben, können Sie die Abonnentendaten nicht exportieren. Wenn Sie (b) angeben,
erklären Sie sich damit einverstanden, uns ggf.
die zugehörigen Kosten des Exports der
Abonnentendaten zu zahlen. Wenn Sie uns nicht vor oder bei dem Ablauf oder der Kündigung Ihres
Onlinedienstaccounts mitteilen, wie wir mit Ihren Abonnentendaten verfahren sollen, werden wir sie
mindestens 90 Tage lang nach diesem Ablauf oder dieser Kündigung aufbewahren. Nach diesem
Zeitraum werden wir Ihr Account dauerhaft deaktivieren und anschließend Ihre Abonnentendaten
löschen, sofern Sie nicht Ihr Recht zur Verwendung des Onlinedienstes verlängern.
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April 2009
Seite 114 von 141
Microsoft-Onlinedienste
Keine Haftung für die Löschung von Abonnentendaten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass
wir, außer wie oben beschrieben, keiner Verpflichtung unterliegen, Ihre Abonnentendaten weiterhin
aufzubewahren, zu exportieren oder zurückzugeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir
für eine Löschung Ihrer Abonnentendaten gemäß den vorgenannten Bestimmungen nicht haften.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Exchange Online, Office Live Meeting*, Office Communications Online und SharePoint
Online*:
Nutzer-ALs für Software Assurance.
Nutzer-ALs für Software Assurance können erworben
und folgenden Nutzern zugewiesen werden:

Nutzern, denen auch eine berechtigende CAL mit aktiver Software Assurance zugewiesen
wurde, oder

Nutzern, die ein Gerät verwenden, dem eine berechtigende Geräte-CAL mit aktiver Software
Assurance zugewiesen wurde.
Sie dürfen Nutzer-ALs für Software Assurance jeweils nicht mehr als einem Nutzer für eine gegebene
berechtigende Geräte-CAL zuweisen. Sie müssen während der Laufzeit Ihrer Nutzer-AL für Software
Assurance aktive Software Assurance für Ihre berechtigenden CALs beibehalten. Ihr Recht zum
Zugriff auf den Onlinedienst oder zugehörige Software unter einer Nutzer-AL für Software Assurance
läuft zum früheren der folgenden beiden Zeitpunkte ab:

Ablauf der Software Assurance für Ihre berechtigende CAL oder

Ablauf Ihrer Nutzer-AL für Software Assurance.
Eine Nutzer-AL für Software Assurance, die einer Nutzer-CAL zugeordnet ist, darf nur (und muss)
einem anderen Nutzer neu zugewiesen werden, wenn die berechtigende Nutzer-CAL neu zugewiesen
wird. Eine Nutzer-AL für Software Assurance, die einer Geräte-CAL zugeordnet ist, darf einem
anderen Nutzer nur dann neu zugewiesen werden, wenn dieser neue Nutzer ein Gerät verwendet,
dem eine berechtigende Geräte-CAL mit aktiver Software Assurance zugewiesen wurde.
Für Software Assurance-Kunden verfügbare Nutzer-ALs und die berechtigenden CALs sind in der
nachstehenden Tabelle aufgeführt.
Nutzer-AL für Software
Assurance
Berechtigende CAL
Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite (für Core-CAL-Suite)
 Core-CAL-Suite
Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite (für Enterprise-CAL-Suite)
 Enterprise-CAL-Suite
 Standard-CAL für Exchange Server 2007 oder
Exchange Online Standard-NAL
 Core-CAL-Suite oder
 Enterprise-CAL-Suite
Nutzer-AL für Office Communications
Online Standard
Nutzer-AL für Office Live Meeting
Standard oder Professional
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 Standard-CAL für Office Communications Server 2007
oder
 Enterprise-CAL-Suite
 Enterprise-CAL für Office Communications Server 2007
oder
 Enterprise-CAL-Suite
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Microsoft-Onlinedienste
Nutzer-AL für Software
Assurance
SharePoint Online Standard-NAL
Berechtigende CAL
 Standard-CAL
Server 2007 oder
für
Office
SharePoint
 Core-CAL-Suite oder
 Enterprise-CAL-Suite
Verwendung zu Bewertungszwecken.
Sie sind berechtigt, den Onlinedienst für einen
Bewertungszeitraum von 30 Tagen zu verwenden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir
keiner Verpflichtung unterliegen, Ihre Abonnentendaten aufzubewahren, zu exportieren oder
zurückzugeben, wenn Sie beim Ablauf des Bewertungszeitraums keine Lizenzen zur Verwendung des
Onlinedienstes erwerben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir für eine Löschung Ihrer
Abonnentendaten gemäß den vorgenannten Bestimmungen nicht haften.
Aufsicht. Wir sind berechtigt, den Onlinedienst in allen Ländern zu ändern oder zu beenden, in denen
eine derzeitige oder künftige behördliche Anforderung oder Verpflichtung besteht,

dass Microsoft den Bestimmungen für Anbieter von Telekommunikation unterliegt,

dass Microsoft einer Vorschrift oder einer Auflage unterliegt, die nicht allgemein auf dort
tätige Unternehmen anwendbar ist, und/oder dass Microsoft Grund zu der Annahme gegeben
wird, dass diese Bestimmungen oder der Onlinedienst möglicherweise im Widerspruch
zu einer solchen Anforderung oder Verpflichtung stehen.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Microsoft Exchange Hosted Continuity
Abonnentendaten bei Ablauf oder Kündigung des Onlinedienstes. Jegliche bei Ablauf oder Kündigung
Ihres Rechts zur Nutzung des Onlinedienstes vorliegenden Abonnentendaten sind für Sie weder
zugänglich noch werden sie an Sie zurückgegeben. Die Löschung der Daten erfolgt im Einklang
mit der normalen 30-tägigen Aufbewahrungszeit.
Für Microsoft Learning Solutions eLearning Library*, Microsoft Learning Solutions
eReference Library*, Microsoft Learning Solutions eLearning Course Collection, Microsoft
Learning Solutions MCP-Dienste:
Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes
Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren
und zu verwenden. Zur Dokumentation gehören keine elektronischen Bücher.
Vertreibbarer Code.
Sie sind berechtigt, Vertreibbaren
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
Code
wie
in
den
Universellen
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Microsoft Learning Solutions E-Learning Library und E-Reference Library:
Neuzuweisungsrechte. Die Nutzer-ALs können von einem Nutzer einem anderen Nutzer nur neu
zugewiesen werden, falls der erste Nutzer nicht mehr beim Unternehmen beschäftigt ist.
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April 2009
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Microsoft-Onlinedienste
Für Office Groove Enterprise Services:
Ersetzung von Übertragungs- und Verwaltungstechnologien. Wir sind berechtigt, die folgenden
Möglichkeiten des Onlinedienstes durch vergleichbare Software und Dateien zu ersetzen:

das Synchronisieren von mehreren Clients mithilfe des Übertragungsdienstes und

das Festlegen von Richtlinien und die Verwaltung einzelner Clients.
Überwachen von Übertragungsdaten. Wir werden Ihre Übertragungsdaten, die vom Onlinedienst
verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, nicht überwachen, anzeigen oder
bearbeiten, ausgenommen

zur Bereitstellung oder Verbesserung des Onlinedienstes und

wie im Abschnitt „Überwachen Ihrer Verwendung” weiter oben beschrieben.
„Übertragungsdaten” sind Ihre E-Mails, Dateien, Dokumente und anderen Datendateien, die vom
Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird.
Handhabung von Übertragungsdaten.
Wir warden die unter
http://www.groove.net/index.cfm?pagename=PrivacySoftware beschriebenen Maßnahmen verwenden, um
Ihre Übertragungsdaten, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst
zugegriffen wird, sichern zu helfen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Maßnahmen

unsere einzige Verantwortung im
der Übertragungsdaten darstellen und

anstelle jeder in Ihrem Volumenlizenzvertrag oder einer anderen Vertraulichkeitsvereinbarung
enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtung gelten.
Hinblick
auf
die
Sicherheit
und
Handhabung
Für Office Live Communications Server Public Instant Messaging Connectivity:
Nur zur internen Verwendung. Nur Ihre Angestellten und Vertragspartner vor Ort sind berechtigt,
auf den Onlinedienst zuzugreifen.
Microsoft Office Live Communications Server 2005 („LCS”) oder Microsoft Office Communications
Server 2007 („OCS”) erforderlich.
Nutzer des Onlinedienstes müssen über eine Lizenz
zur Verwendung von LCS bzw. OCS verfügen.
Keine Verbindung. Sie sind nicht berechtigt, den Onlinedienst zu verwenden, um folgende Arten
der Kommunikation zu erleichtern:

mit einem anderen Instant Messaging-Serviceprovider als Yahoo!, AOL oder Microsoft

zwischen externen Instant Messaging-Netzwerken.
Zugriff über PDA oder Mobiltelefon – Beschränkung für das Instant Messenger-Netzwerk von America
Online. Sie sind nicht berechtigt, den Onlinedienst zum Übertragen von Instant Messaging- und
Anwesenheitsinformationen von einem (oder auf ein) PDA oder Mobiltelefon mithilfe eines lizenzierten
Funkfrequenzspektrums (beispielsweise EVDO, GPRS, EDGE) zu verwenden.
Verwendung zu Bewertungszwecken.
Für Office Live Communications Server Public Instant
Messaging Connectivity sind Sie berechtigt, den Onlinedienst für einen Bewertungszeitraum von
60 Tagen zu verwenden.
Für Office Live Meeting:
Hinweis in Bezug auf Aufzeichnungen. Einige Rechtsordnungen fordern, dass vor dem Abhören,
Überwachen und/oder Aufzeichnen ihrer Kommunikationen die Personen darauf hingewiesen werden
müssen oder die Zustimmung der Personen erforderlich ist und/oder das Sammeln, Speichern und
Verwenden von personenbezogenen Informationen zu beschränken ist. Sie verpflichten sich vor der
Nutzung des Onlinedienstes und/oder des/r Aufzeichnungsfeatures, alle geltenden Gesetze
einzuhalten, alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und alle erforderlichen Daten
offenzulegen.
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April 2009
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Microsoft-Onlinedienste
Für SharePoint Online Deskless Worker:
Deskless Workers sind berechtigt, auf Inhalte aus bezeichneten Website-Auflistungen zuzugreifen und
sie anzuzeigen. Mit Ausnahme von InfoPath oder browserbasierten Formularen innerhalb dieser
bezeichneten Website-Auflistungen sind sie nicht berechtigt, Websites, Seiten, Bibliotheken, Listen,
Listenelemente oder Microsoft Office-Dokumente zu erstellen, zu speichern oder zu bearbeiten.
Sie sind nicht berechtigt, auf einem Mobilgerät auf Inhalte zuzugreifen oder sie anzuzeigen.
Für Tellme
„Anwendung(en)” sind sprachaktive, mit der Tellme-Plattform kompatible und konforme
VoiceXML-Anwendungen.
Mit ihnen ist es Nutzern möglich, über das Telefon oder andere
sprachaktive Geräte auf Informationen zuzugreifen und diese auszutauschen. Nutzer greifen über
eine Sprach-Benutzeroberfläche auf Informationen zu und tauschen diese aus.
„Äußerung” bedeutet einen Teil des Gesprochenen eines Nutzers, der durch von der Anwendung
definierte Pausen vom Rest abgegrenzt ist und für den gilt:
(i) Er wird von einem Nutzer als Reaktion auf eine Aufforderung der Anwendung geäußert, und
(ii) er wird bei der Verarbeitung des Anrufs des Nutzers aufgezeichnet.
„Aufzeichnung des gesamten Telefonats” bedeutet den gesamten Tondatenstrom, für den gilt:
(i) Er wird zwischen dem Nutzer und der Sprachschnittstelle der Anwendung während des
Anrufs eines Nutzers bei der Anwendung ausgetauscht, und
(ii) er wird bei der Verarbeitung dieses Anrufs aufgezeichnet.
Er schließt sämtliche Audioaufforderungen der Anwendung und die darauf bezogenen Äußerungen
des Nutzers ein.
Äußerungen und Aufzeichnungen des gesamten Telefonats werden gemeinsam als „Aufzeichnungen”
bezeichnet.
Äußerungen und Aufzeichnung des gesamten Telefonats. Sämtliche Aufzeichnungen sind Ihr
Eigentum. Sie halten alle anwendbaren Gesetze ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze
zum Abhören und Aufzeichnen auf Bundes- und Landesebene. Sie holen für jegliche Aufzeichnungen
das vorherige Einverständnis aller Parteien der Kommunikation zur Aufzeichnung ein, beispielsweise
durch Abspielen einer Erklärung vor der Aufzeichnung, die den Inhalt „Anrufe werden aufgezeichnet”
oder „Dieser Anruf kann aufgezeichnet werden” oder einen ähnlichen Inhalt hat.
Wir sind je nach dem von Ihnen erworbenen Servicelevel oder nur nach der Beschreibung in den
Spezifikationen für Berichte verpflichtet, Folgendes aufzuzeichnen:

Aufzeichnung des gesamten Telefonats,

Äußerungen oder

andere anrufbezogene Daten.
Sie erkennen an und stimmen zu, dass wir nicht verpflichtet sind, irgendwelche Aufzeichnungen
anzufertigen, wenn das gesetzlich geforderte Einverständnis des Anrufers mit der Aufzeichnung nicht
vorliegt.
Sie erklären sich bereit, Microsoft, deren verbundene Unternehmen, leitende Angestellte, Direktoren
und Anteilseigner von sämtlichen Forderungen, Verlusten, Schäden, Ausgaben, Verfahren,
Richtersprüchen und Kosten jedweder Art, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren
und -ausgaben, die durch die Aufzeichnungen oder in Verbindung mit diesen entstehen, freizustellen,
dagegen zu verteidigen bzw. Microsoft entsprechend zu entschädigen. Dies gilt ungeachtet anders
lautender Bestimmungen in Ihrem Lizenzvertrag.
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April 2009
Seite 118 von 141
Microsoft-Onlinedienste
Wir und unsere Vertragspartner haben das Recht, Aufzeichnungen, Token, Anrufstatistiken und
Systemdaten von Interaktionen mit dem Onlinedienst zum Zweck der Leistungsverbesserung des
Onlinedienstes sowie der Entwicklung, Verbesserung und Erweiterung damit zusammenhängender
Produkte, Technologien und Dienste von Microsoft zu erfassen und zu speichern. Wir erfassen,
speichern und gruppieren Daten von allen Produkten und Diensten, die im Onlinedienst ausgeführt
werden, in einen gemeinsamen Datenpool, der zum Trainieren und Verbessern der Leistung des
zugrunde liegenden Onlinedienstes und damit zusammenhängender Produkte, Technologien und
Dienste von Microsoft verwendet wird.
Hosting. Sämtliche Anwendungen werden bei Ihnen gehostet.
Freistellung durch den Kunden. Sie werden Microsoft gegen jegliche durch einen nicht verbundenen
Dritten geltend gemachten Ansprüche dahingehend, dass Ihr in Verbindung mit dem Onlinedienst
verwendeter Inhalt:

dessen Patent, Urheberrecht oder Marke verletze oder

dessen Geschäftsgeheimnis oder nicht offenbarte Informationen vorsätzlich unrechtmäßig
verwende, verteidigen.
„Ihre Inhalte” schließen Anwendungen, Audioaufforderungen, Datenströme und andere ähnliche
Inhalte oder Informationen ein, die Sie für die Verwendung mit dem Onlinedienst bereitstellen.
Sie werden außerdem die Summe eines hieraus resultierenden rechtskräftigen Urteils gegen uns
(oder eines Vergleichs, zu dem Sie zustimmen) zahlen. Sofern in Ihrem Lizenzvertrag bezüglich
ähnlicher Ansprüche in Verbindung mit unseren Produkten keine anders lautenden Angaben enthalten
sind, bildet dieser Abschnitt unseren ausschließlichen Abhilfeanspruch in Bezug auf diese Ansprüche.
Wir werden Sie unverzüglich schriftlich von diesem Anspruch in Kenntnis setzen und Ihnen die
vollständige Kontrolle über die Verteidigung oder den Vergleich des Anspruchs einräumen. Wir
werden Sie bei der Verteidigung gegen den Anspruch angemessen unterstützen. Sie erklären sich
damit einverstanden, uns sämtliche angemessenen Ausgaben, die wir im Rahmen einer solchen
Unterstützungsleistung haben, zu erstatten.
Beschränkungen der Verteidigungsverpflichtung. Ihre Verpflichtungen gelten nicht, soweit der
jeweilige Anspruch oder das jeweilige Urteil in Folgendem seine Grundlage findet:
(i) Spezifikationen, die wir Ihnen für den Onlinedienst bereitstellen,
(ii) nicht autorisierte Änderungen, die wir an Ihren Inhalten vornehmen,
(iii) Unsere nicht autorisierte Weitergabe Ihrer Inhalte an einen Dritten oder deren Nutzung
zu Gunsten eines Dritten.
Örtliche Beschränkung.
USA stammen.
Der Onlinedienst kann nur für Anrufe verwendet werden, die aus den
Ablauf oder Kündigung des Onlinedienstes. Wir sind nicht verpflichtet, irgendwelche Systemdaten
zu archivieren oder aufzubewahren. „Systemdaten” sind alle Daten, die von uns im Rahmen des
Onlinedienstes erfasst wurden. Systemdaten schließen sämtliche Datensätze über Anrufdetails,
Äußerungen sowie Aufzeichnungen des gesamten Telefonats ein. Keine Partei ist gegenüber der
anderen für Schäden jeglicher Art haftbar, die ausschließlich aus der Kündigung Ihres Lizenzvertrages
in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen entstehen.
Für Virtual Earth (umfasst den MapPoint-Webdienst):
Der Onlinedienst Virtual Earth-Plattform beinhaltet sowohl Virtual Earth Map Control als auch den
MapPoint-Webdienst. Ihre Anwendungen können wie in den SDKs der Virtual Earth-Plattform
beschrieben auf den Onlinedienst zugreifen und ihn verwenden. Sie finden die SDKs unter
http://msdn2.microsoft.com/en-us/virtualearth/default.aspx.
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Seite 119 von 141
Microsoft-Onlinedienste
Nutzung des Inhalts.
Sie sind berechtigt, auf den Dienst sowie von ihm bereitgestellte Funktionalitäten oder Inhalte
zuzugreifen und sie zu verwenden, wenn Sie:

nur die in den SDKs dokumentierten Zugriffsmethoden und -verfahren verwenden;

den GetClientToken-Mechanismus
implementieren und verwenden.
wie
auf
der
Virtual
Earth-Plattform
bereitgestellt
Sie sind nicht dazu berechtigt:

Logos, Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise zu ändern;

den Onlinedienst zu verwenden, um Informationen bereitzustellen, die auf der
Positionsbestimmung oder dem Routing mehrerer Objekte unter Einsatz von GPS oder
anderer sensorgestützter Methoden basieren,

einem Endbenutzer einzelne Manöver einer Route in einer Weise zu zeigen oder ihn in einer
Weise darauf aufmerksam zu machen, die auf die sensorbasierte Position des Endbenutzers
entlang der Route abgestimmt ist,

den Onlinedienst zur Verfolgung des Standortes und der Bewegung von Fahrzeugen
zu nutzen,

einen Teil der Virtual Earth-Plattform in eine andere Mapping-Plattform zu integrieren als den
Map Point-Webdienst als primäre Quelle für die Straßenkartierung,

eine Datenbank jeglichen Inhalts, die im Onlinedienst verfügbar ist, zu kopieren,
zu speichern, zu archivieren oder zu erstellen.
Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen gelten für Ihre Nutzung der Luftbilder aus der
Vogelperspektive (Bird's eye aerial imagery).

Sie sind nicht berechtigt, die folgenden oder andere Metadaten offenzulegen:
o
genauer Breitengrad
o
genauer Längengrad
o
genaue Höhe.

Sie sind nicht berechtigt, die Verwendung durch eine staatliche Behörde oder eine andere
öffentliche Institution ohne unsere separate schriftliche Genehmigung zu erlauben.

Wenn Sie die Standardversion der Virtual Earth-Plattform lizenzieren, sind Sie nicht
berechtigt:
o
die Bilder aus der Vogelperspektive zu speichern, herunterzuladen, zu drucken,
zu vertreiben, zu übertragen oder zu manipulieren,
o
durch Ihre Anwendungen anderen die Möglichkeit dazu zu eröffnen.
Probebetriebsumgebung.
Sie sind berechtigt, in der Probebetriebsumgebung des
MapPoint-Webdienstes auf bis zu 30.000 Transaktionen pro Monat zuzugreifen und sie zu nutzen, um
Ihre Programme, die den Onlinedienst verwenden, zu entwickeln, zu testen und zu warten.
Sie dürfen Belastungstests mit dem Onlinedienst nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung
von Microsoft durchführen.
Für Virtual Earth Map Control steht zur Zeit keine
Probebetriebsumgebung zur Verfügung.
Nutzungsbestimmungen und Datenschutzerklärung für Endbenutzer. Die Nutzungsbestimmungen
unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=21969
und
der
Datenschutzhinweis
unter
http://privacy.microsoft.com/en-us/maps.aspx gelten für die Endbenutzer des Dienstes über Ihre
Anwendung. In jeder Anwendung, die den Dienst verwendet, sind Sie verpflichtet, einen Hyperlink
zu http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=21969 bereitzustellen, der mit „Nutzungsbestimmungen von
Microsoft”, und zu http://privacy.microsoft.com/en-us/maps.aspx, der mit „Datenschutzerklärung von
Microsoft” beschriftet ist. Die Links müssen auf derselben Seite wie der Inhalt des Dienstes oder
in den Nutzungsbestimmungen für Endbenutzer der Anwendung angezeigt werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Onlinedienste
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Lizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Dienst-ALs und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Dienst-ALs wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen zuzuweisen.
Sie sind berechtigt, sie Ihrem Lizenzvertrag entsprechend neu zuzuweisen (nicht nur kurzzeitig
(innerhalb von 90 Tagen oder weniger)). Alternativ sind Sie berechtigt, Dienst-Als wie nachstehend
angegeben neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Neuzuweisung von Dienst-ALs.

Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Dienst-ALs so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen
Neuzuweisung gilt nicht für Dienst-ALs, die Servern innerhalb derselben Serverfarm
zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Dienst-ALs neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb
von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
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April 2009
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Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
Für diese Vergünstigungen ist Software Assurance und in einigen Fällen eine Software AssuranceMitgliedschaft erforderlich. Einzelheiten und eine vollständige Liste der Software AssuranceVergünstigungen finden Sie in der Produktliste. Außer wie nachfolgend vermerkt, laufen diese
Vergünstigungen ab, wenn Ihre Software Assurance endet.
1. Wiederherstellungsrechte für „Cold” Disaster.
Für jede Instanz von berechtigter Serversoftware, die Sie in einer physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebung auf einem lizenzierten Server ausführen, sind Sie berechtigt,
vorübergehend
eine Sicherungsinstanz
in
einer
physischen
oder
virtuellen
Betriebssystemumgebung auf einem Server auszuführen, der für die Wiederherstellung bei
Notfällen bestimmt ist. Die Produktbenutzungsrechte für die Software und die folgenden
Beschränkungen gelten für Ihre Verwendung von Software auf einem Server für die
Wiederherstellung bei Notfällen.

Der Server muss abgeschaltet sein, außer (i) zu begrenzten Selbsttests der Software und zur
begrenzten Verwaltung von Patches der Software oder (ii) zur Wiederherstellung
bei Notfällen.

Der Server darf sich nicht im selben Cluster wie der Produktionsserver befinden.

Sie dürfen die Sicherungs- und Produktionsinstanzen nur während des Wiederherstellens der
Produktionsinstanz bei einem Notfall gleichzeitig ausführen.

Ihr Recht zur Nutzung der Sicherungsinstanzen endet, wenn Ihre Software Assurance endet.
2. E-Learning.
Der
Abschnitt
„Desktop-Anwendungen”
der
Produktbenutzungsrechte
enthält
Ihre
Lizenzbestimmungen für eLearning-Schulungskits. Sie dürfen jedoch nicht mehr Nutzer als
E-Learning-Lizenzen haben.
3. Abonnementmedien von TechNet Plus.I
Der Abschnitt „Entwicklertools” der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen
für Abonnementmedien von TechNet Plus. Zusätzliche Software Assurance-Vergünstigungen von
TechNet finden Sie in der Produktliste.
4. Step-Up-Lizenzen.
Eine Step-Up-Lizenz erlaubt es Ihnen, eine Premium Edition anstelle des berechtigenden
Produktes zu nutzen. Wenn Ihre Step-Up-Lizenz zeitlich unbeschränkt wird, ersetzt sie dauerhaft
Ihre Rechte am berechtigenden Produkt.
5. MSDN.I
Der Abschnitt „Entwicklertools” der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen
für MSDN. Ihre Rechte zur Nutzung von Software, die über MSDN lizenziert wurde, werden
zeitlich unbeschränkt, wenn Ihr Recht zur Nutzung von Visual Studio zeitlich unbeschränkt wird.
6. Software Assurance-Produktsupport.
Möglicherweise kann Ihre Art der Verwendung der Software nicht unterstützt werden.
Möglicherweise ist es hierfür außerdem erforderlich, dass Sie mehr Supportservices kaufen. Wir
sind beide berechtigt, Informationen, die in Verbindung mit Supportservices erworben wurden,
zu verwenden, solange durch diese Verwendung keine vertraulichen Informationen der anderen
Partei offengelegt werden. Die Lizenzbestimmungen für das zugrunde liegende Produkt gelten für
Ihre Verwendung jeglicher Fixes.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 122 von 141
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
7. Windows Fundamentals for Legacy PCs.I
Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme” der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre
Lizenzbestimmungen für Windows Fundamentals for Legacy PCs. Sie dürfen die Software jedoch
nur zum Ausführen der nachfolgend aufgelisteten Typen von Anwendungen verwenden.

Sicherheit

Verwaltung

Terminalemulierung

Remote-Desktop und ähnliche Technologien

Webbrowser

Mediaplayer

Instant Messaging-Client

Dokument-Viewer

.NET Framework und Java Virtual Machine
Sie können entscheiden, den Mediaplayer nicht zu installieren. In diesem Fall gelten die
nachfolgend aufgelisteten Abschnitte des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme” der
Produktbenutzungsrechte nicht für Ihre Verwendung der Software.

Verwaltung digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media

Windows Media Player

Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard
Sie sind berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu verwenden als dem, auf dem sie
zuerst installiert wurde, wenn Sie die entsprechende Software Assurance auf dieses andere Gerät
verschieben.
8. Windows Vista Enterprise und Ultimate.I
Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme” der Produktbenutzungsrechte, wie unten ergänzt,
enthält Ihre Lizenzbestimmungen für die Software. (Beachten Sie nachfolgenden Hinweis
in Bezug auf die Verwendung der Software auf Blade-PCs.) Es gelten „Instanz” und andere
Terminologie in den Universellen Bestimmungen, die sich auf die Nutzung der Software mit
Virtualisierungstechnologie beziehen. Ihre Rechte zur Nutzung der Software werden zeitlich
unbeschränkt, sobald Ihr Recht zur Nutzung von Vista Business Edition zeitlich unbeschränkt wird.
Die Abschnitte (a) und (b) weiter unten gelten nicht für die Verwendung der Software auf
Blade-PCs.
a) Ausführen von Instanzen der Software. Bevor Sie eine Instanz der Software unter einer
Lizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät zuzuweisen.
Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät”. (Siehe den Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme”.)
Für jede Lizenz gilt Folgendes:


Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Gerät gleichzeitig Folgendes zu nutzen:
o
eine Instanz der Software in einer physischen Betriebssystemumgebung und
o
bis zu vier Instanzen der Software in virtuellen Betriebssystemumgebungen
(nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung).
Wenn Sie alle fünf erlaubten Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen
Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz ausschließlich zur Ausführung von
Folgendem genutzt werden:
o
die Hardware-Virtualisierungssoftware und
o
Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem
lizenzierten Gerät.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 123 von 141
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen

Außer wie im Folgenden dargelegt, sind Sie berechtigt, für beliebige der oben erlaubten
Instanzen anstelle der lizenzierten Version eine Instanz einer beliebigen Ausgabe
(Business, Enterprise oder Ultimate) oder eine frühere Version der Software auszuführen.

Sie müssen entweder Instanzen von
o
Vista Enterprise oder Ultimate Edition oder
o
Software eines Drittanbieters ausführen, um die Hardware-Virtualisierungssoftware
auszuführen und die oben beschriebenen virtuellen (oder anderweitig emulierten)
Hardwaresysteme zu warten. Sie sind nicht berechtigt, für diesen Zweck Instanzen
einer anderen Edition von Windows-Software auszuführen. Dies gilt ungeachtet
jeglicher Downgraderechte, die Sie möglicherweise nach Ihrem Lizenzvertrag haben.
Alternativ sind Sie für jede Lizenz berechtigt, auf dem lizenzierten Gerät gleichzeitig zwei
Instanzen in der physischen Betriebssystemumgebung auszuführen.
b) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Geräten oder Speichermedien.
Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.

Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Software zu erstellen.

Sie sind berechtigt, diese Instanzen auf beliebigen Ihrer Geräte oder Speichermedien
zu speichern.

Sie dürfen Instanzen der Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern,
Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Software unter einer Ihrer Lizenzen wie
weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte
zu vertreiben).
Für Windows Vista Ultimate
Media Center Extender. Sie sind berechtigt, 5 Media Center Extender-Sitzungen (oder sonstige
Software oder Geräte mit ähnlicher Funktionalität für einen ähnlichen Zweck) gleichzeitig
auszuführen, um die Software-Benutzeroberfläche oder den Inhalt auf anderen Bildschirmanzeigen
oder Geräten anzuzeigen.
Elektronische Programmzeitschrift. Wenn die Software den Zugriff auf einen Dienst für eine
elektronische Programmzeitschrift bietet, der das Fernsehprogramm benutzerdefiniert anzeigt, gilt für
den Dienst ein separater Servicevertrag. Wenn Sie mit den Bestimmungen des Servicevertrages nicht
einverstanden sind, sind Sie weiterhin zur Verwendung der Software berechtigt, werden jedoch nicht
in der Lage sein, den Dienst für die elektronische Programmzeitschrift zu verwenden. Der Dienst
enthält möglicherweise Werbeinhalt und dazugehörige Daten, die von der Software empfangen und
gespeichert werden. Der Dienst steht nicht in allen Regionen zur Verfügung. Anweisungen für den
Zugriff auf den Servicevertrag finden Sie in den Softwareinformationen.
Zugehörige Medieninformationen. Wenn Sie zugehörige Medieninformationen als Teil Ihres
Wiedergabeerlebnisses anfordern, liegen die Ihnen bereitgestellten Daten möglicherweise nicht
in Ihrer örtlichen Sprache vor. In einigen Ländern oder Regionen gelten Gesetze und Bestimmungen,
die Ihre Möglichkeit für den Zugriff auf bestimmte Arten von Inhalt einschränken oder begrenzen
können.
Zustimmung zum Update des Infrarotsenders/-empfängers.
Die Software enthält
möglicherweise
Technologie,
um
die
ordnungsgemäße
Funktion
des
Infrarotsender-/-empfängergeräts sicherzustellen, das im Lieferumfang bestimmter Media
Center-basierter Produkte enthalten ist. Indem Sie diese Lizenzbestimmungen annehmen, erklären Sie
sich damit einverstanden, dass die Software die Firmware dieses Geräts möglicherweise aktualisiert.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 124 von 141
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
Weltweite Verwendung von Media Center. Media Center ist nicht zur Verwendung in jedem
Land bestimmt. Obwohl die Media Center-Informationen sich z. B. auf bestimmte Features wie eine
elektronische Programmzeitschrift beziehen oder Informationen über die Konfiguration eines
TV-Tuners enthalten können, funktionieren diese Features in Ihrer Region möglicherweise nicht.
Eine Liste der Features, die in Ihrer Region möglicherweise nicht funktionieren, finden Sie in den
Media Center-Informationen.
Hinweis zum MPEG-2 visual-standard.
Diese Software enthält
Decodierungstechnologie MPEG-2. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
die
visuelle
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG 2 VISUAL-STANDARD
ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE VERWENDUNG IN DIREKTEM
ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM VERBRAUCHER, DER
DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM KOSTENLOS ERWORBEN
WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN
VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN.
Falls Sie Fragen zum MPEG-2 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C., 250
Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
9. Netzwerk-Bootrecht für Windows Vista (Remote-Boot).
Instanzen, die Sie erstellen und auf einem Speichergerät, wie z. B. einem Netzwerkserver,
speichern dürfen, dürfen lokal über ein internes Netzwerk in physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf jedem lizenzierten Gerät ausgeführt werden, für das Sie über
eine aktive Software Assurance verfügen. Dieses Recht ändert nicht die Anzahl der Instanzen, die
Sie auf Ihren lizenzierten Geräten ausführen dürfen.
10. Windows Vista Enterprise Centralized Desktop und Windows
Centralized Desktop für Software Assurance.I
Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme” der Produktbenutzungsrechte,
enthält Ihre Lizenzbestimmungen für die Software. Es gelten „Instanz” und
in den Universellen Bestimmungen, die sich auf die Nutzung
Virtualisierungstechnologie beziehen.
Vista Enterprise
wie unten ergänzt,
andere Terminologie
der Software mit
a) Zuweisen der Lizenz zum Gerät.

Windows Vista Enterprise Centralized Desktop. Bevor Sie eine Instanz der
Software unter einer Lizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz
einem Gerät zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät
betrachtet. Ungeachtet der Einschränkung in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen sind
Sie berechtigt, Ihre Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, Ihre Lizenz
früher neu zuzuweisen, wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines dauerhaften
Hardwarefehlers außer Dienst stellen.

Windows Vista Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance. Das
Gerät, dem Sie Ihre entsprechende Lizenz und Windows-Software Assurance zugewiesen
haben, ist das „lizenzierte Gerät”. Wenn Sie Ihre Windows-Software Assurance auf einen
Ersatzcomputer verschieben, wird dieser Computer zum „lizenzierten Gerät”. Sie können
Ihre Lizenz auch einem anderen lizenzierten Gerät zuweisen, für das Sie über eine aktive
Windows-Software Assurance verfügen, jedoch nicht auf kurzfristiger Basis (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, Ihre Lizenz
früher neu zuzuweisen, wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines dauerhaften
Hardwarefehlers außer Dienst stellen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 125 von 141
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
b) Ausführen von Instanzen der Software.
Folgendes:

Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt
Sie sind berechtigt, vom lizenzierten Gerät aus gleichzeitig auf Folgendes zuzugreifen:
o
eine
ausgeführte
Instanz
Betriebssystemumgebung oder
der
Software
in
einer
physischen
o
bis
zu
vier
ausgeführte
Instanzen
der
Software
in
virtuellen
Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung).

Sie sind berechtigt, die erlaubte Anzahl von Instanzen gleichzeitig auf bis zu vier
verschiedenen Servern auszuführen.

Sie sind berechtigt, in diesen virtuellen Betriebssystemumgebungen eine Instanz von
Vista Business anstelle der Software auszuführen.

Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in Ihrem Lizenzvertrag dürfen Sie mit
folgenden Ausnahmen nur vom lizenzierten Gerät aus auf die Instanzen zugreifen.

o
Sie sind berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus, dem Sie eine aktive
Lizenz für Windows Vista Enterprise Centralized Desktop oder Windows Vista
Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance zugewiesen haben, auf die
Instanzen zuzugreifen.
o
Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, vorbehaltlich der
Beschränkung der Anzahl der Nutzer in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen von
einem einzelnen Gerät in der Wohnung dieses Nutzers aus auf die Instanzen
zuzugreifen.
o
Sie sind berechtigt, Remoteunterstützung und andere ähnliche Technologien
zu verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben.
o
Sie benötigen keine Lizenz, um lediglich zur Verwaltung Ihrer Instanzen der Software
(lokal oder remote) auf diese Instanzen zuzugreifen.
Wenn dem lizenzierten Gerät eine Windows Vista Business-Lizenz zugewiesen wurde,
haben Sie das folgende Recht. Sie sind berechtigt, mithilfe der Technologie Microsoft
Enterprise Desktop Virtualization (MEDV) der Komponente Microsoft Desktop Optimization
Pack oder ähnlicher Technologien eine oder mehrere der zulässigen Instanzen lokal
in einer virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Gerät auszuführen. Ihre
Lizenz gestattet es Ihnen nicht anderweitig, Instanzen der Software lokal auf dem
lizenzierten Gerät oder einem anderen Gerät auszuführen, dem Sie eine aktive Lizenz für
Windows Vista Enterprise Centralized Desktop oder Windows Vista Enterprise Centralized
Desktop für Software Assurance zugewiesen haben.
c) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien.
Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.

Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Software zu erstellen.

Sie sind berechtigt, Instanzen der Software auf beliebigen Ihrer Server oder
Speichermedien zu speichern.

Sie dürfen Instanzen der Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern,
Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Software unter einer Ihrer Lizenzen für
Windows Vista Enterprise Centralized Desktop oder Windows Vista Enterprise Centralized
Desktop für Software Assurance wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).

Außer wie für ein lizenziertes Gerät zulässig, dem Sie eine Windows Vista Business-Lizenz
zugewiesen haben, sind Sie nicht berechtigt, Instanzen der Software auf dem lizenzierten
Gerät zu erstellen und zu speichern.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
d) Work-at-Home (WAH)-Lizenz für Windows Vista Enterprise Centralized Desktop
und Windows Vista Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance. Die
einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des entsprechenden für Vista Enterprise
Centralized Desktop oder Windows Vista Enterprise Centralized Desktop für Software
Assurance lizenzierten Geräts (Arbeitsgerät) ist berechtigt, mithilfe der Technologie Microsoft
Enterprise Desktop Virtualization (MEDV) der Komponente Microsoft Desktop Optimization
Pack oder ähnlicher Technologien eine Instanz der Software in einer virtuellen
Betriebssystemumgebung auf einem einzigen qualifizierten Heimgerät auszuführen. Jegliche
Nutzung darf nur für arbeitsbezogene Zwecke erfolgen. Ein „qualifiziertes Heimgerät” ist ein
Gerät, dem eine Lizenz für eine beliebige Edition von Windows XP oder Windows Vista
zugewiesen wurde und auf dem diese Software installiert ist. Das Recht des WAH-Nutzers zur
Verwendung der Software endet, wenn die entsprechenden Rechte auf dem Arbeitsgerät
ablaufen oder sich der Hauptnutzerstatus ändert oder wenn der WAH-Nutzer Ihre
Organisation verlässt. Zu diesem Zeitpunkt stellt die Organisation sicher, dass der
WAH-Nutzer keinen Zugriff auf das virtuelle Betriebssystem hat.
e) Laufzeit der Lizenz. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in Ihrem Lizenzvertrag
sind Ihre Lizenzen für Windows Vista Enterprise Centralized Desktop oder Windows Vista
Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance und entsprechende WAH-Lizenzen
nicht zeitlich unbeschränkt. Sie sind nicht berechtigt, nach Ablauf Ihres Abonnements oder
der entsprechenden Windows-Software Assurance unter Ihren Lizenzen auf die Software
zuzugreifen oder sie zu verwenden.
11. Microsoft Desktop Optimization Pack (MDOP) für Software Assurance.I
Eine aktive Windows Vista Business-Software Assurance berechtigt Sie zum Erwerb von Lizenzen
für MDOP für Software Assurance. Bei diesen Lizenzen handelt es sich um einen optionalen und
von der Software Assurance separaten Kauf. Einzelheiten finden Sie in der Produktliste. Wenn Sie
diese Vergünstigung in Anspruch nehmen, haben Sie die folgenden Rechte für jede Lizenz für
MDOP für Software Assurance, die Sie erwerben.
a) Rechte zur Installation und Nutzung. Das „lizenzierte Gerät” ist das Gerät, dem Sie Ihre
entsprechende berechtigende Lizenz und Windows Vista Business-Software Assurance
zugewiesen haben.
Lizenziertes Gerät.
Sie sind berechtigt, die Software auf dem lizenzierten Gerät
zu installieren und zu verwenden. Einige Funktionalität in der Software wurde entworfen,
um Software auf dem lizenzierten Gerät zu verwalten. Sie dürfen diese Funktionalität auf
anderen Geräten ausschließlich zum Verwalten von Software verwenden, die auf dem
lizenzierten Gerät ausgeführt wird. Sie sind außerdem berechtigt, die folgenden Komponenten
zur Verwaltung von Software auf Servern innerhalb Ihrer Domäne zu verwenden, sofern die
Desktops innerhalb dieser Domäne für MDOP lizenziert sind:

Advanced Group Policy Management

Asset Inventory Service

Toolset für Diagnose und Wiederherstellung
Die Nutzung des AIS auf Ihren lizenzierten Desktops unterliegt dem Abschnitt „Zusätzliche
Bestimmungen” im Abschnitt „Onlinedienste” dieser Produktbenutzungsrechte. Informationen
darüber, wie wir berechtigt sind, Ihre Informationen zu erfassen und zu verwenden, finden
Sie
unter
https://sc.microsoft.com/Help/Privacy.htm,
der
Datenschutzerklärung
des
Onlinedienstes.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 127 von 141
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
b) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
Remotezugriff. Sie sind wie nachfolgend beschrieben berechtigt, auf die auf dem
lizenzierten Gerät ausgeführte Software MDOP für Software Assurance von einem anderen
Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.

Hauptnutzer. Der einzige Hauptnutzer des entsprechenden Geräts ist berechtigt, von
einem beliebigen anderen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem
Gerät aus zu verwenden. Außer zur Bereitstellung von Supportleistungen ist keine andere
Person berechtigt, die Software zur selben Zeit unter derselben Lizenz zu verwenden.

Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem separat
lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen.

Remoteunterstützung. Sie sind berechtigt, anderen Geräten den Zugriff auf die
Software zu erlauben, um Ihnen Supportleistungen bereitzustellen. Sie benötigen keine
zusätzlichen Lizenzen für diesen Zugriff.
Heimnutzung. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, die Software
MDOP für Software Assurance auf einem Heimgerät zu nutzen, um die zulässige Nutzung
oder den Remotezugriff Ihrer lizenzierten Software auf diesem Heimgerät zu unterstützen.
c) Laufzeit der Lizenz. Sie sind nicht berechtigt, auf die Software zuzugreifen oder sie
zu verwenden, nachdem Ihre entsprechende Windows-Software Assurance abläuft.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Internetbasierte Dienste. Microsoft stellt möglicherweise internetbasierte Dienste mit den
Produkten bereit. Microsoft ist berechtigt, die Dienste jederzeit zu ändern oder zu kündigen. Sie sind
nicht berechtigt, diese internetbasierten Dienste auf eine Weise zu verwenden, die sie beschädigen
oder ihre Verwendung durch andere beeinträchtigen könnte. Sie sind nicht berechtigt, die Dienste
zu verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten,
Accounts oder Netzwerke zu erlangen.
A. Zustimmung für internetbasierte Dienste. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten
Features der Software stellen über das Internet eine Verbindung mit Computersystemen von
Microsoft oder von Serviceprovidern her. Es werden auch die Produkte aufgeführt, in denen sie
vorkommen. Einige Features kommen in mehr als einem Produkt vor. In einigen Fällen erhalten
Sie keinen gesonderten Hinweis, wenn eines dieser Features eine Verbindung herstellt. Sie
können diese Features abschalten oder nicht verwenden. Indem Sie diese Features verwenden,
erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Microsoft verwendet
die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Computerinformationen.
Diese Features verwenden Internetprotokolle, die an die
entsprechenden Systeme Computerinformationen senden, wie z. B. Ihre Internetprotokolladresse,
den Typ des Betriebssystems, den Typ des Browsers, Name und Version der verwendeten
Software sowie den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie die Software installiert haben. Microsoft
verwendet diese Informationen nur, um Ihnen die internetbasierten Dienste zur Verfügung zu
stellen.
B. Verwendung von Informationen.
Microsoft ist berechtigt, Computerinformationen,
Fehlerberichte und Malwareberichte zu verwenden, um ihre Software und Dienste zu verbessern.
Außerdem sind wir berechtigt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben, wie z. B. Hardwareund Softwareanbieter. Diese wiederum dürfen die Informationen verwenden, um die
Kompatibilität ihrer Produkte mit Microsoft-Software zu verbessern.
C. Missbrauch internetbasierter Dienste. Sie sind nicht berechtigt, diese Dienste auf eine
Weise zu verwenden, die diese Dienste beschädigen oder ihre Verwendung durch andere
beeinträchtigen könnte. Sie sind nicht berechtigt, die Dienste zu verwenden, um zu versuchen,
auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke
zu erlangen.
Feature
Automatische
Aktualisierung von
Stammzertifikaten
Beschreibung
Mit dem Feature
zur automatischen
Aktualisierung von
Stammzertifikaten
wird die Liste von
vertrauenswürdigen
Zertifizierungsstellen
aktualisiert. Sie können
das Feature zur
automatischen
Aktualisierung
von Stammzertifikaten
abschalten.
Produkte
 Expression Studio
Professional Edition*
Weitere
Informationen
 Windows EBS 2008
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Windows Vista
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=20615.
 Windows FLP
Oder
 Windows HPC Server 2008
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 MSDN*
 TechNet Plus*
 Visual Studio*
 Windows SBS 2008
 Windows Server 2008
(alle Editionen)
 Windows Server 2008 für
Windows Essential Server
Solutions (WESS)
 Windows Vista
 Windows Web
Server 2008
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 129 von 141
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Automatische
Updates
Digitale Zertifikate
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Um die Software auf dem
neuesten Stand zu halten,
stellt die Software von Zeit
zu Zeit über das Internet
eine Verbindung mit
Computersystemen
von Microsoft oder von
Serviceprovidern her.
In einigen Fällen erhalten
Sie keinen gesonderten
Hinweis, wenn die
Verbindung hergestellt
wird. Dabei überprüfen
wir möglicherweise Ihre
Version der Software und
empfehlen Updates oder
laden sie auf Ihre Geräte
herunter. Möglicherweise
erhalten Sie keine
Benachrichtigung, wenn
wir das Update
herunterladen. Sie können
dieses Feature
abschalten.
Forefront Threat
Management Gateway,
Medium Business Edition
und Web-AntimalwareAbonnement für Forefront
Threat Management
Gateway, Medium Business
Edition
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=116592.
Die Software verwendet
digitale Zertifikate. Diese
digitalen Zertifikate
bestätigen die Identität
von Internetnutzern, die
Informationen senden, die
nach dem X.509-Standard
verschlüsselt sind. Sie
können auch dazu
verwendet werden, digital
Dateien und Makros zu
signieren, um die
Integrität und den
Ursprung der Dateiinhalte
zu überprüfen. Die
Software ruft über das
Internet, falls verfügbar,
Zertifikate ab und
aktualisiert
Zertifikatsperrlisten.
 Expression Studio
Professional Edition*
http://www.office.micro
soft.com/en-us/FX01098
6541033.aspx
 Office-Systemprodukte
und -Suites
 MSDN*
 TechNet Plus*
 Visual Studio*
 Windows EBS 2008
 Windows FLP
 Windows HPC
Server 2008
 Windows SBS 2008
 Windows Server 2008
(alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Vista
Oder
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Windows Vista
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=20615.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows Web
Server 2008
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
Seite 130 von 141
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Fehlerberichte
Beschreibung
Fehlerberichte. Diese
Software sendet
automatisch Fehlerberichte
an Microsoft. Diese
Berichte enthalten
Informationen
zu Problemen, die in
der Software auftreten.
Die Berichte können
unbeabsichtigterweise
persönliche Angaben
enthalten. Beispielsweise
kann ein Bericht, der einen
Snapshot des ComputerArbeitsspeichers enthält,
Ihren Namen umfassen.
Auch ein Teil eines
Dokuments, an dem Sie
gerade gearbeitet haben,
kann enthalten sein.
Microsoft verwendet diese
Informationen nicht, um
Sie zu identifizieren
oder Kontakt mit Ihnen
aufzunehmen. Weitere
Informationen zu
Fehlerberichten
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/f
wlink/?LinkId=56274.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Produkte
 System Center Mobile
Device Manager 2008
 System Center Mobile
Weitere
Informationen
Siehe
http://oca.microsoft.co
m/en/dcp20.asp
Device Manager 2008
mit SQL Server
2005-Technologie
 Windows EBS 2008
 Windows SBS 2008
 Windows Server 2008
für WESS
April 2009
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Wenn Software dieses
Feature umfasst,
ermöglicht Groove es
Ihnen, direkt mit anderen
über das Internet zu
kommunizieren. Wenn
Sie nicht im Internet sind,
werden Ihre
Kommunikationen
verschlüsselt und zur
späteren Zustellung über
Microsoft-Server versandt.
Sie können diesen Dienst
nicht deaktivieren.
Produkte
 Office-Systemprodukte
und -Suites
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Microsoft Office
Groove 2007 unter
http://www.office.micro
soft.com/enus/products/FX1011533
91033.aspx
Groove gibt einige
Informationen über Ihr
Groove-Account und Ihren
Computer an Ihre Kontakte
weiter. Wenn Sie
beispielsweise:
• einen Kontakt zu Ihrer
Kontaktliste hinzufügen,
Groove-Software
und -Dienste
• Ihr Nutzeraccount auf
ein neues Gerät
importieren,
• die Informationen
in Ihrem
„Identitätskontakt”
aktualisieren oder
• eine Einladung in einen
Groove-Arbeitsbereich
unter Verwendung einer
URL versenden, um auf
die Einladung zu
verweisen, können
Informationen über Sie
und Ihre Computer an
Ihre Kontakte gesendet
werden. Wenn Sie
Groove für die
Verwendung von
Microsoft-Servern
konfigurieren, erfassen
diese Server
Informationen über
Ihre Computer und
Nutzeraccounts.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Verwaltung von
Informationsrechten
Beschreibung
Die Software enthält ein
Feature, das Ihnen die
Erstellung von Inhalten
ermöglicht, die nicht ohne
Ihre Genehmigung
gedruckt, kopiert oder an
andere gesendet werden
können. Sie müssen
möglicherweise eine
Verbindung mit Microsoft
herstellen, um dieses
Feature zum ersten Mal
zu verwenden. Einmal
pro Jahr müssen Sie
möglicherweise erneut
eine Verbindung mit
Microsoft herstellen,
um es zu aktualisieren.
Sie können entscheiden,
dieses Feature nicht zu
verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Produkte
 Office-Systemprodukte
und -Suites
April 2009
Weitere
Informationen
Siehe
http://www.office.micro
soft.com/enus/assistance/HA010397
891033.aspx.
Seite 133 von 141
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
IPv6 Network Address
Translation (NAT)
Traversal-Dienst
(Teredo)
Dieses Feature unterstützt
bestehende
InternetgatewayHeimgeräte beim Übergang
zu IPv6. Bei IPv6 handelt
es sich um das
Internetprotokoll
der nächsten Generation.
Es trägt dazu bei, die
End-to-End-Konnektivität
zu ermöglichen, die für
Peer-to-Peer-Anwendungen
häufig erforderlich ist. Zu
diesem Zweck versucht der
Teredo-Clientdienst jedes
Mal, wenn Sie die Software
starten, einen öffentlichen
Teredo-Internetdienst zu
finden. Hierfür wird eine
Anfrage über das Internet
gesendet. Bei dieser
Anfrage werden nur
Domain Name ServiceStandardinformationen
übertragen, um zu
bestimmen, ob Ihr
Computer mit dem Internet
verbunden ist und einen
öffentlichen Teredo-Dienst
finden kann. Wenn Sie
Produkte
 Windows EBS 2008
 Windows HPC
Server 2008
 Windows SBS 2008
 Windows Vista
 Windows Server 2008
(alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Windows Vista
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=20615.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=20615.
• eine Anwendung
verwenden, für die
IPv6-Konnektivität
erforderlich ist, oder
• Ihre Firewall so
konfigurieren, dass
IPv6-Konnektivität immer
aktiviert ist,
werden standardmäßig in
regelmäßigen Intervallen
InternetprotokollStandardinformationen
an den Teredo-Dienst
bei Microsoft gesendet.
Es werden keine anderen
Informationen an Microsoft
gesendet. Sie können diese
Standardeinstellung so
ändern, dass Microsoftfremde Server verwendet
werden. Sie können dieses
Feature auch über ein
BefehlszeilenDienstprogramm mit
der Bezeichnung „netsh”
abschalten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Entfernung bösartiger
Software
/Säuberung bei
Update
Beschreibung
Entfernung bösartiger
Software. Während des
Setups überprüft die
Software möglicherweise,
ob sich auf dem Gerät
bestimmte Malware
befindet, und entfernt
diese gegebenenfalls,
sofern Sie die Option
„Laden Sie wichtige
Updates für die Installation
herunter” ausgewählt
haben. „Malware” ist
bösartige Software. Wenn
die Software ausgeführt
wird, entfernt sie die
Malware, die unter
http://www.support.micros
oft.com/?kbid=890830
aufgelistet ist und
aktualisiert wird. Während
einer Überprüfung auf
Malware wird ein Bericht
an Microsoft gesendet, der
bestimmte Informationen
zu gefundener Malware
und zu Fehlern sowie
sonstige Informationen
über Ihr Gerät enthält.
Diese Informationen
werden verwendet, um
die Software und andere
Microsoft-Produkte und Services zu verbessern.
Keine der in diesen
Berichten enthaltenen
Informationen werden
verwendet, um Sie zu
identifizieren oder Kontakt
mit Ihnen aufzunehmen.
Sie können die
Berichtsfunktionalität
der Software anhand
der Anleitungen unter
http://www.support.micros
oft.com/?kbid=890830
deaktivieren. Weitere
Informationen erhalten
Sie in der
Datenschutzerklärung
zum Windows-Tool zum
Entfernen bösartiger
Software unter
http://go.microsoft.com/fwl
ink/?LinkId=113995.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Produkte
 Windows EBS 2008
 Windows HPC
Server 2008
 Windows SBS 2008
 Windows Vista
 Windows Server 2008
(alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008
April 2009
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Windows Vista
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=20615.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Microsoft Desktop
Optimization Pack für
das Asset InventoryFeature
Beschreibung
Die Software beinhaltet ein
Asset Inventory-Feature,
das sämtliche Software und
Hardware, die auf den
entsprechenden Computern
installiert sind, identifiziert.
Dieses Feature sendet
diese Informationen über
das Internet an die
Computersysteme von
Microsoft oder von
Serviceprovidern. Sie
können konfigurieren,
wie oft Bestandsaufnahmen
durchgeführt werden
sollen. Sie werden keine
gesonderte Mitteilung
darüber erhalten, wann
die Bestandsaufnahmen
erfolgen. Dieses Feature
verwendet
Internetprotokolle, die
an die entsprechenden
Systeme
Computerinformationen
senden, wie:
Produkte
 MDOP
Weitere
Informationen
Siehe
https://sc.microsoft.com
/Help/Privacy.htm.
• die
Internetprotokolladresse
• den Computernamen
• den Typ des
Betriebssystems
• bestimmte
Hardwareeigenschaften
wie Fabrikat, Modell und
Seriennummer des
Computers
• Benutzerprofilname
• Sprachcode des
lizenzierten Geräts
• Name, Version und
Profilinformationen über
die installierte Software
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
April 2009
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
 Money 2007 Deluxe
Edition
Siehe Dokumentation
der Software
Dienste & Updates
von Money
Möglicherweise müssen Sie
diese Dienste von einem
Serviceprovider gegen eine
Gebühr separat erwerben.
Durch Ihre Verwendung der
Dienste und Updates werden
an die entsprechenden
Systeme möglicherweise
Informationen gesendet,
einschließlich Kontonamen,
Finanztransaktionen,
Zahlungsempfänger,
Budgetgrenzen und
Alarmeinstellungen.
In einigen Fällen erhalten
Sie keinen gesonderten
Hinweis, wenn die
Verbindung hergestellt wird.
Sie können diese Features
abschalten oder nicht
verwenden. Weitere
Informationen zu diesen
Features finden Sie in der
Dokumentation der
Software. Microsoft ist
berechtigt, auf Ihren
Computer Updates für die
Software herunterzuladen
und dort zu installieren,
einschließlich Updates, die
notwendig sind, damit Sie
die internetbasierten Dienste
weiterhin verwenden
können. Indem Sie diese
Features verwenden,
stimmen Sie auch den
Bestimmungen für die
Verwendung dieser Features,
die in der Richtlinie zu
internetbasierten Diensten
von Money unter
http://www.microsoft.com/m
oney/internet_essentials.msp
x enthalten sind, zu.
 Windows EBS 2008
Informationen zur
Netzwerkkonnektivität
Mit diesem Feature wird
durch passive Überwachung
des Netzwerkverkehrs oder
aktive DNS- oder HTTPAnfragen bestimmt, ob ein
System an ein Netzwerk
angeschlossen ist. Bei
der Anfrage werden nur
Standard-TCP/IP- oder
-DNS-Informationen zu
Routingzwecken übertragen.
Sie können das Feature für
aktive Anfragen über eine
Registrierungseinstellung
abschalten.
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Windows Vista
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=20615.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Windows HPC Server
2008
 Windows SBS 2008
 Windows Vista
 Windows Server 2008
(alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008
April 2009
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
 Visual Studio 2008
Siehe Dokumentation.
Real Simple
Syndication („RSS”)Feed.
Diese Softwarestartseite
enthält aktualisierten
Inhalt, der online über
einen
RSS-Feed von Microsoft
bereitgestellt wird.
 Encarta Premium und
Microsoft Student mit
Encarta Premium
http://www.office.micro
soft.com/enus/FX010986541033.asp
x
Webinhaltsfeatures
Features in der Software
können zugehörigen Inhalt
von Microsoft abrufen und
Ihnen bereitstellen. Zur
Bereitstellung des Inhalts
senden diese Features an
Microsoft den Typ des
Betriebssystems, Name und
Version der verwendeten
Software, den Typ des
Browsers sowie den
Sprachcode des Geräts, auf
dem Sie die Software
installiert haben. Beispiele
für diese Features sind
ClipArt, Vorlagen,
Onlineschulungen,
Onlineunterstützung und
Appshelp. Sie können
entscheiden, diese
Webinhaltsfeatures nicht zu
verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Office-Systemprodukte
und -Suites
 Windows EBS 2008
 Windows HPC
Server 2008
 Windows SBS 2008
 Windows Vista
 Windows FLP
 Windows Server 2008
(alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008
April 2009
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Verwaltung digitaler
Rechte (Digital Rights
Management) von
Windows Media
Inhaltseigentümer
verwenden die Technologie
zur Verwaltung digitaler
Rechte von Windows Media
(WMDRM), um ihr geistiges
Eigentum, einschließlich
Urheberrechte, zu
schützen. Diese Software
und Drittanbietersoftware
verwenden WMDRM, um
durch WMDRM geschützten
Inhalt abzuspielen und zu
kopieren. Wenn die
Software den Inhalt nicht
schützt, verlangen
Inhaltseigentümer
möglicherweise von
Microsoft, die Fähigkeit der
Software zur Verwendung
von WMDRM zum
Abspielen oder Kopieren
von geschütztem Inhalt zu
widerrufen. Der Widerruf
hat keinen Einfluss auf
anderen Inhalt. Wenn Sie
Lizenzen für geschützten
Inhalt herunterladen,
erklären Sie sich damit
einverstanden, dass
Microsoft berechtigt ist,
den Lizenzen eine
Widerrufsliste beizulegen.
Inhaltseigentümer
verlangen möglicherweise
von Ihnen, WMDRM zu
aktualisieren, um auf ihren
Inhalt zuzugreifen.
Microsoft-Software, die
WMDRM enthält, bittet Sie
vor dem Update um Ihre
Zustimmung. Wenn Sie ein
Update ablehnen, werden
Sie nicht auf Inhalt
zugreifen können, für den
das Update erforderlich ist.
Sie sind berechtigt,
WMDRM-Features, die auf
das Internet zugreifen,
abzuschalten. Wenn diese
Features abgeschaltet sind,
können Sie immer noch
Inhalt abspielen, für den
Sie über eine gültige
Lizenz verfügen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Produkte
Weitere
Informationen

Expression Studio
Professional Edition*

MSDN*

TechNet Plus*

Visual Studio*

Windows EBS 2008
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Windows Vista
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=20615.

Windows FLP
Oder

Windows HPC
Server 2008

Windows SBS 2008

Windows Vista
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.

Windows Server 2008
(alle Editionen)

Windows Server 2008
für WESS

Windows Web
Server 2008
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Windows Media
Player
Beschreibung
Wenn Sie Windows Media
Player verwenden,
überprüft dieser bei
Microsoft, ob Folgendes
verfügbar ist:
• kompatible
Onlinemusikdienste in
Ihrer Region
• neue Versionen des
Players
• Codecs, falls Ihr Gerät
nicht über die korrekten
Codecs für das Abspielen
von Inhalt verfügt.
Sie können dieses
letztgenannte Feature
abschalten.
Produkte
 Windows EBS 2008
 Windows HPC
Server 2008
 Windows SBS 2008
 Windows Vista
 Windows Server 2008
(alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=44073.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Expression Studio
Professional Edition*
 MSDN*
 TechNet Plus*
 Visual Studio*

Dienste für die
WindowsRechteverwaltung
Die Software enthält ein
Feature, das Ihnen die
Erstellung von Inhalten
ermöglicht, die nicht ohne
Ihre Genehmigung
gedruckt, kopiert oder an
andere gesendet werden
können. Sie können
entscheiden, dieses Feature
nicht zu verwenden.
 Windows EBS 2008
Windows-Zeitdienst
Dieser Service
synchronisiert Ihren
Computer einmal pro
Woche mit
time.windows.com, sodass
dieser die richtige Uhrzeit
erhält. Sie können dieses
Feature abschalten oder
innerhalb des Applets
„Datum und Uhrzeit” der
Systemsteuerung Ihre
bevorzugte Quelle für die
Uhrzeit auswählen. Für
die Verbindung wird das
Standardprotokoll NTP
verwendet.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Windows Server 2008
 Windows Web
Server 2008
 Windows HPC
Server 2008
 Windows SBS 2008
 Windows Vista
 Windows Server 2008
(alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008
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Besuchen Sie
http://www.microsoft.co
m/RMS.
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Windows Vista
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=20615.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Windows
(oder Microsoft)Updatefeature
Beschreibung
Sie sind berechtigt, neue
Hardware an Ihr Gerät
anzuschließen.
Möglicherweise verfügt
Ihr Gerät nicht über
die Treiber, die für die
Kommunikation mit der
jeweiligen Hardware
benötigt werden. Ist
dies der Fall, kann
das Updatefeature der
Software den korrekten
Treiber von Microsoft
erhalten und auf Ihrem
Gerät installieren.
Sie können dieses
Updatefeature abschalten.
Produkte
 BizTalk Server 2006 R2
Weitere
Informationen
 Visual Studio*
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Windows Vista
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=20615.
 Windows EBS 2008
Oder
 Windows FLP
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Expression Studio
Professional Edition*
 MSDN*
 TechNet Plus*
 Windows HPC Server
2008
 Windows SBS 2008
 Windows Server 2008
(alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Vista
 Windows Web
Server 2008
*in Bezug auf Microsoft-Betriebssysteme
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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