Vom Listeneinkaufspreis geht der

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Die Geschichte zur Handelskalkulation
Seit Jahren kauft der Bremer Kaufmann Berthold Bremer seine Stoffe bei Harry Hamburger, der
seinen Geschäftssitz in Hamburg hat. Für die Bestellung benutzt er einen Katalog, in dem auf
jeder Seite 6 Stoffmuster kleben. Der Katalog ist schon 5 Jahre alt. Jedes Jahr bekommt Bremer
von Hamburger dessen aktuelle Preisliste. Darin stehen Hamburgers Listenpreise. Weil Bremer
bei ihm einkauft, sind das seine Listeneinkaufspreise.
Weil er schon mehr als 20 Jahre bei Hamburger kauft, räumt der ihm einen günstigen
Rabatt ein, der den Listeneinkaufspreis mindert.
Zieht Bremer den Rabatt vom Listeneinkaufspreis ab, erhält er den Zieleinkaufspreis. Der Zieleinkaufspreis heißt Zieleinkaufspreis, weil es der Preis ist, den Bremer zahlen muss, wenn er das von
Hamburger eingeräumte Zahlungsziel (zum Beispiel 30 Tage nach Rechnungserstellung) ausnützt.
Er darf sogar noch Skonto ziehen,
wenn er innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung bezahlt.
Der um den Skonto-Betrag verminderte Zieleinkaufspreis heißt Bareinkaufspreis, weil
Hamburger sein Geld fast so schnell bekommt wie bei einer Barzahlung.
(Jedenfalls 20 Tage früher, als es fällig ist.)
Wenn Bremer den Bareinkaufspreis bezahlt, gehört ihm die Ware. ABER: Sie steht
noch in Hamburg. Sie muss also noch von Hamburg nach Bremen gefahren werden.
Die Kosten dafür trägt Bremer und er nennt sie Bezugskosten.
Dadurch wird die Ware für ihn wieder teuerer: Bareinkaufspreis + Bezugskosten ergeben
Bremers Bezugspreis. (Wenn er Angebote vergleicht, vergleicht er deren Bezugspreise. Was nützt es ihm
nämlich, wenn er einen SEHR günstigen Anbieter in München findet, die Ware aber durch die Bezugskosten
teuerer wird, als die von einem Anbieter in Delmenhorst, der zwar die Ware teuerer anbietet, aber die
Transportkosten selbst übernimmt?)
Wenn die Ware geliefert wird, stellt der Spediteur sie vor Bremers Lagertor ab. Nun
muss Bremer einen Mitarbeiter (den er bezahlt) anweisen, die Ware ins Lager (das er
ebenfalls bezahlt) zu schaffen. Damit der Mitarbeiter die Ware am richtigen Platz lagert,
macht er das Licht an (das ebenfalls von Bremer bezahlt werden muss). All diese
Kosten will Bremer über den Verkauf der Ware wieder hereinholen, deswegen erhöht er
den Bezugspreis um diese Handlungskosten.
Der Bezugspreis wird um die Handlungskosten erhöht. Würde Bremer seinen Stoff für den Preis
verkaufen, der sich daraus ergibt, bekäme er genau das zurück, was ihn die Ware selbst gekostet
hat. Der Preis heißt deswegen Selbstkostenpreis.
Aber Bremer ist ja ein Geschäftsmann. Er will sein Geld vermehren, dafür betreibt er
seinen Handel. Und deswegen schlägt er auf den Selbstkostenpreis noch einen
Gewinnzuschlag auf.
Zu dem Preis, der sich so errechnet, könnte Bremer seinen Stoff mit Gewinn verkaufen, WENN
er bar bezahlt würde. Das ist demnach der BarVERKAUFS-Preis.
Weil Bremer aber meistens auf Rechnung verkauft, trotzdem sein Geld möglichst
schnell bekommen möchte, bietet er seinen Kunden ebenfalls die Möglichkeit an,
innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen und dafür einen Skonto vom Rechnungsbetrag
abzuziehen. Dieser Preisnachlass soll seinen Gewinn nicht schmälern, deswegen
schlägt er ihn auf den Barverkaufspreis auf und erhält so …
… den Zielverkaufspreis.
Weil er außerdem seinen guten Kunden einen Rabatt einräumt (der ebenfalls nicht auf
seine Kosten gehen soll) …
… schlägt er den Rabatt auf den Zielverkaufspreis auf und erhält dadurch den Listenverkaufspreis,
den er in seinen aktuellen Preislisten veröffentlicht.
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