Das politische System in der Schweiz Regierung Parlament

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Das politische System in der Schweiz
Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts war die Schweiz kein Staat im eigentlichen Sinn,
sondern ein Staatenbund, ein lockeres Bündnis zwischen unabhängigen Kantonen. Erst
mit der Verfassung von 1848 wurde die Schweiz zu einem modernen Bundesstaat.
Eine zentrale Regierung übernahm in Bereichen wie der Außen- und Finanzpolitik
Aufgaben von den Kantonen. Die Verfassung hatte zum Ziel, die unterschiedlichen
Interessen der einzelnen Kantone mit den Gesamtinteressen des Bundesstaates zu
verbinden.
Die Schweiz hat eine föderalistische Staatsstruktur mit drei politischen Ebenen: Bund,
Kantone und Gemeinden.
Regierung
Der Bundesrat, die Regierung der Schweiz (Exekutive), hat sieben Mitglieder: die
Bundesräte. Bundespräsidentin oder Bundespräsident ist jedes Jahr ein anderes Mitglied.
Das Amt beinhaltet in erster Linie Repräsentationspflichten. Daneben führt er oder sie das
eigene Departement (Ministerium) weiter. Normalerweise sind die vier größten Parteien in
der Regierung vertreten.
Gewählt werden die Mitglieder der Regierung von den Kammern des Parlaments, d.h. von
den zwei Kammern der Vereinigten Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat).
Parlament
Das Parlament (Vereinigte Bundesversammlung) besteht aus zwei gleichberechtigten
Kammern: Nationalrat (Volksvertretung) und Ständerat (Vertretung der Kantone). Die 200
Sitze im Nationalrat werden proportional zur Größe der Bevölkerungszahl unter den
Kantonen verteilt. Der Ständerat hat 46 Sitze: Zwei pro Kanton, je einen pro Halb-Kanton.
Die beiden Parlamentskammern beraten unter anderem sämtliche
Verfassungsänderungen, entscheiden über Gesetzesänderungen und üben die
Oberaufsicht über die Bundesverwaltung aus. Die Wahlen in den Nationalrat erfolgen
zumeist nach dem Proporzsystem, beim Ständerat nach dem Majorsystem.
Die Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt. Die weitaus meisten Sitze werden von
Abgeordneten der vier größten Parteien belegt. Im Parlament gilt keine strikte
Parteidisziplin, es kommt immer wieder vor, dass Abgeordnete von der Parteilinie
abweichen.
Gesetzgebung
Wenn ein Bundesrat/eine Bundesrätin ein neues Gesetz als notwendig erachtet, bringt
er/sie die Idee in der Regierung ein. Wenn das Gremium einverstanden ist, werden in
einem nächsten Schritt die relevanten Interessengruppen konsultiert und anschließend
eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet. Diese so genannte Botschaft wird in einem ersten
Schritt einer der beiden Kammern vorgelegt. Nachdem diese die Vorlage beraten hat,
kommt sie in die zweite Kammer. Eine Vorlage kann erst in Kraft treten, wenn ihr beide
Kammern zugestimmt haben.
Dass Vorlagen der Regierung vom Parlament (oder vom Volk) zurückgewiesen werden, ist
Bestandteil des demokratischen Systems der Schweiz und führt nicht wie in andern
Ländern oft zu Regierungskrisen, Rücktritten von Ministern oder
Vertrauensabstimmungen.
Direkte Demokratie
Schweizerinnen und Schweizer können nicht nur durch Wahlen am politischen
Entscheidungsprozess teilnehmen, sondern Verfassung und Gesetze auch direkt
mitgestalten. Die Schweiz ist zwar nicht das einzige Land, in dem das Volk solche
Möglichkeiten hat, das System ist hier aber sicher am ausgeprägtesten. Diese Mittel der
direkten Demokratie werden rege genutzt, auf nationaler Ebene wie auch in den Kantonen
und Gemeinden.
Jeder Bürger, jede Bürgerin hat das Recht, auf dem Weg über eine Volksinitiative eine
Verfassungsänderung zu lancieren. Normalerweise werden diese Initiativen jedoch von
Interessengruppen oder Parteien lanciert. Wenn mindestens 100'000 gültige
Unterschriften für das Begehren gesammelt werden, kommt es nach der Beratung im
Parlament zwingend zu einer nationalen Volksabstimmung.
Mit einem Referendum kann diese nachträglich zu Fall gebracht werden. Kommen
innerhalb von 100 Tagen nach der offiziellen Publikation der betreffenden Vorlage 50'000
gültige Unterschriften zusammen, kommt es ebenfalls zu einer nationalen
Volksabstimmung.
Überdies müssen Verfassungsänderungen oder wichtige internationale Abkommen dem
Volk zur Abstimmung unterbreitet werden (obligatorisches Referendum).
Damit eine Volksinitiative oder ein obligatorisches Referendum angenommen werden,
braucht es ein "doppeltes Ja" – das heißt, eine Mehrheit der Volksstimmen und eine
Mehrheit der Kantone.
Bei Volksinitiativen und Referenden liegt die Stimmbeteiligung heute normalerweise bei
etwa 40%. Das ist nicht sehr hoch, auch wenn eine schriftliche Stimmabgabe möglich ist.
Um die Beteiligung anzukurbeln, wird unter anderem vorgeschlagen, die elektronische
Abstimmung einzuführen.
Die politischen Parteien in der Schweiz
Die stärksten politischen Parteien der Schweiz sind die Sozialdemokratische Partei der
Schweiz (SOS), die aus der Arbeiterbewegung hervorging, die Freisinnig-Demokratische
Partei (FDP), die sich für eine bundesstaatliche Organisation der Schweiz einsetzt, und die
Christlich demokratische Partei (CVP), die gegen eine zu starke Zentralisierung der
Staatsmacht ist. Weitere wichtige Parteien sind die Schweizerische Volkspartei (SVP), die
Grüne Partei der Schweiz (GPS), die Freiheits-Partei (FPS), die Liberale Partei (LPS) und
der Landesring der Unabhängigen (LdU).
Verteidigung
Die Schweiz unterhält eine Milizarmee mit allgemeiner Wehrpflicht für alle Männer
zwischen dem 20. und 42. Lebensjahr. Mit 400.000 Soldaten zählt diese Armee zu den
größten in Westeuropa.
(aus der Internetseite www.swissinfo.ch/ Weitere Infos finden Sie auch auf der Internetseite
www.swissworld.org oder auf der offiziellen Webseite der Schweiz www.swissinfo.ch, wo Sie auch ein
Dossier zum Thema direkte Demokratie finden können. )
Übungen zum Text
A. Im politischen Bereich gibt es zahlreiche rein schweizerische Begriffe. Suchen
Sie sie im Text und listen Sie sie alle auf.
B. Beantworten Sie die folgenden Fragen.
1. Wie ist die föderalistische Staatsstruktur der Schweiz?
2. Wie viele Mitglieder hat der Bundesrat und woher kommen sie?
3. Wie heißen die zwei Kammer im Parlament?
4. Wer kann die Gesetze in der Schweiz vorschlagen?
5. Was heißt «direkte Demokratie»?
6. Ist das Verteidigungssystem der Schweiz gleich wie in Italien?
Ein Spezialfall: Fürstentum Liechtenstein
Unter den auswärtigen Beziehung der Schweiz nimmt das Verhältnis zum benachbarten
Fürstertum Liechtenstein eine besondere Stellung ein. Seit dem Ende des Ersten
Weltkriegs hat sich der Zwergstaat (rund 20.000 Einwohner und 157 Quadratkilometer) so
eng an die Schweiz angeschlossen, dass er auf manchen Gebieten staatlicher Aktivität
(etwa Zollwesen, Währung, Sozialpolitik) wie ein schweizerischer Kanton behandelt wird.
Das Fürstentum Liechtenstein hat aber seine Eigenstaatlichkeit beibehalten.
Das Gebiet Liechtenstein umfasst die beiden alten Grafschaften Vaduz und Schellenberg,
die im 17. und 18. Jahrhundert von der niederösterreichischen Adelsfamilie von
Liechtenstein erwoben wurden.
Als Kleinstaat im Zentrum Europas ist Liechtenstein etwas Spezielles. Das Land ist eine
Monarchie und das Staatsoberhaupt, der Fürst, vertritt das Land in vielfältiger Weise, vor
allem gegen aussen. Gleichzeitig sieht die Verfassung zwei direktdemokratische
Elemente, die Initiative und das Referendum, vor. Dem Fürsten stehen das Parlament
(Landtag mit 15 Mitgliedern) als Legislative und die Regierung als Exekutive zur
Verfügung. Die Judikative wird in Liechtenstein Landgericht genannt; der Oberste
Gerichtshof ist die höchste Instanz.
Das Fürstentum Liechtenstein ist also eine konstitutionelle Erbmonarchie auf
demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt wird von Fürst und Volk
getragen. Grundlage des Staates ist die Verfassung von 1921.
Die Fürsten von Liechtenstein stammen ursprünglich aus Niederösterreich. Das heutige
Staatsoberhaupt, Fürst Hans-Adam II., ist der 15. Fürst des Hauses Liechtenstein. Der
1945 geborene Hans-Adam ist der erste Landesfürst, der im Fürstentum Liechtenstein
aufwuchs.
Literatur:
Aus der zehnten Buchgabe des Migros-Genossenschafts-Bundes, Die Schweiz. Vom Bau
der Alpen bis zur Frage nach der Zukunft. von Niklaus Flüeler und Roland GfellerCorthésy (Hrsg), Ex Libris Verlag, 1975. S.307.
Aus der Internetseite www.liechtenstein.it «Land und Leute- Staatswesen»
Übung
Mit der Hilfe der üblichen sprachlichen Strukturen zur Beschreibung eines Landes auf der
folgenden Seite, beschreiben Sie das Land Liechtenstein.
Übliche sprachliche Strukturen zur Beschreibung eines Landes
Ein Land…
liegt
Lage
in Nord-/Süd-/West-/Ostdeutschland; in Mitteldeutschland;
im Zentrum Deutschlands
im Nord-/Südwesten Deutschlands; im Nord-/Südosten Deutschlands
im Norden/Süden/Westen/Osten Deutschlands
im nördlichen/südlichen/westlichen/östlichen Teil Deutschlands
grenzt (im Norden/Süden/Westen/Osten)an
liegt an der Grenze
die Nord-/Ostsee
Dänemark/Frankreich…
die Niederlande/
die Tschechische Republik/
die Schweiz
zu Polen/Italien…
zu den Niederlanden
zur Tschechischen Republik/ Schweiz
Landschaften
gehört
zur Norddeutschen Tiefebene/zum Mittelgebirge
hat Anteil
an der Norddeutschen Tiefebene
ist (im Norden/Süden…)
flach
gebirgig/ ein Bergland
hügelig/ ein Hügelland
Eine Ebene
liegt/erstreckt sich/dehnt sich …aus (im Süden/von… bis…)
wird von einem Fluss durchzogen
erhebt sich zu (den Alpen)
Ein Fluss
entspringt in (den Alpen)
fließt (von Süden nach Norden; in Richtung Nordosten)
durchzieht Norddeutschland
ist … Km lang; ist schiffbar; ist ein wichtiger Wasserweg; ist ein
Nebenfluss des/der…
mündet in einen Fluss (in den Rhein, in die Weser), ins Meer
Küsten
sind sandig und flach; felsig
Eine Insel
liegt vor der Küste; … Km von der Küste entfernt
Ein Bergzug
liegt; erhebt sich (aus der Ebene); ist (nördlich) gelegen;
erstreckt sich (von… bis…); zieht (von Osten nach Westen).
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