130103 Prüfungsvorbereitungstutorat KK Pol. Philo.pptx

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30.12.12 Organisatorisches •  Folien auf ? •  Pause erwünscht? Tutorat zur Vorlesung „Einführung in die poli1sche Philosophie“ 03.01.2013 Pascal Steiner •  Umkostenbeitrag 03.01.13 Ablauf Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" •  1. Begriffliche und methodische Grundlagen –  1.1 Was ist poliHsches Handeln? –  1.2 Der Unterschied zwischen empirischen, normaHven und hermeneuHschen Fragestellungen –  1.3 Was ist und weshalb betreiben wir poliHsche Philosophie? 3 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Ablauf Ablauf •  2. Verständnisse poliHscher Autorität (PA) und ihre Begründungen: •  3. PoliHsche Freiheit, PoliHsche Verpflicht-­‐
ungen und die Grenzen der Regierungsgewalt –  2.1 PA zur Verhinderung von Gewalt und Sicherung des Überlebens –  2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens –  2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA –  2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon; PA in komplexen Gesellscha[en 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 2 Ablauf •  Dringliche Fragen? •  Zusammenfassender Überblick über den Inhalt der Vorlesungen •  Zusammenfassender Überblick über den Inhalt der Texte •  Weitere Fragen? 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 5 4 –  3.1 Freiheitsbegriffe und Freiheitsverständnisse –  3.2 Hayeks Plädoyer für individuelle (negaHve) Freiheit –  3.3 PosiHve und negaHve Freiheit –  3.4 AlternaHve BesHmmungen des Freiheitskonzepts –  3.5 Fazit 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 6 1 30.12.12 Ablauf Ablauf •  4. Grundlagen der DemokraHetheorie •  5. LegiHmität und Souveränität –  4.1 Der Begriff der DemokraHe –  4.2 Was ist Volkssouveränität –  4.3 Begründungen der DemokraHe –  4.4 Bürgerscha[ –  4.5 Begründung der Mehrheitsregel (MR) Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 –  5.1. LegiHmität –  5.2 Souveränität •  6. GerechHgkeit –  6.1 Grundlagen –  6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” –  6.3 Der Wert des NaHonalstaats –  6.4 Globale GerechHgkeit 7 –  1.1 Was ist poliHsches Handeln? –  1.2 Der Unterschied zwischen empirischen, normaHven und hermeneuHschen Fragestellungen –  1.3 Was ist und weshalb betreiben wir poliHsche Philosophie? •  7. Krieg und Frieden –  7.1 Was ist Terrorismus? –  7.2 Krieg und Frieden •  8. Ziviler Ungehorsam –  8.1 Was ist ziviler Ungehorsam? –  8.2 RechnerHgung des zivilen Ungehorsams im demokraHschen Verfassungsstaat –  8.3 Fragen –  8.4 KriHk des zivilen Ungehorsams Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 9 1.1 Was ist poliHsches Handeln? 10 1.1 Was ist poliHsches Handeln? •  poliHcs –  Prozess poliHschen Entscheidens / Handelns –  „Feilschen um Interessenwahrnehmung-­‐ und Ausgleich, Verhandlungsprozesse, Wahlverfahren, Öffentlichkeitsarbeit, Lobbyismus, etc.“ –  Prozessuale Dimension –  A. Begriffliche Unterscheidungen •  polity –  PoliHsches Gemeinwesen (Polis). –  „Mit der territorial gebundenen Kompetenz der Gesetzgebung ausgestapete AssoziaHon von Bürgerinnern und Bürgern.“ –  InsHtuHonelle Dimension –  (Auch ungeschriebene Normen) Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 •  1.1.1 Was ist das PoliHsche? 03.01.13 8 1. Begriffliche und methodische Grundlagen Ablauf 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 11 •  policy –  PoliHkfeld, PoliHkinhalt –  Inhaltliche Dimension –  (Sozial-­‐, Bildungs-­‐, EnergiepoliHk usw.) 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 12 2 30.12.12 1.1 Was ist poliHsches Handeln? 1.1 Was ist poliHsches Handeln? –  B. DefiniHon des poliHschen Handelns –  C. Drei Verständnisse des PoliHschen •  „Strukturelle Notwendigkeit des nicht auf technische Fragen reduzierbaren gemeinsamen und verbindlichen Handelns unter Bedingungen von Dissens.“ (VL1,10) •  C.1 Epistemisches Verständnis (Wahrheitsfindung) –  stellt Pluralismus in Frage: poliHsche Entscheidungen sind inhaltlich entweder richHg oder falsch •  deliberaEv-­‐elitär –  wissenscha[sbasierte „AnHpoliHk“ •  deliberaEv-­‐demokraEsch: –  PoliHk als gemeinsamer Wahrheitsfindung –  Wahrheitsfindung ist unter Einbezug möglichst vieler möglichst kompetenter Akteure in herrscha[sfreiem Diskurs am Besten erreichbar Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 13 1.1 Was ist poliHsches Handeln? •  Liberale DemokraHe: –  kompeHHve Marktwirtscha[, kompeHHves Mehrparteiensystem und Parlamentarismus beruhend auf Gesetz und Verfassung, in der Grundrechte garanHert werden (+Menschenrechte). –  Unvollständigkeit wissenscha[licher Theorien –  Pluralismus der Interessen und Wertesysteme –  KooperaHon und Konkurrenz durch Verfahren –  Anerkennung einer Verfassungsgrundlage und wechselseiHge Anerkennung als Mitglieder der poliHschen Gemeinscha[ –  poliHsche Gegnerscha[ in anerkannten Verfahren (≠ Feind; ≠ Kampf bis zum Letzten) –  ZusHmmung zu Verfahren (anstap ZusHmmung zu Inhalten) Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 15 •  Adversarial poliHcs: –  Die liberale DemokraHe selber und jeder poliHscher Akt ist hegemonial –  PoliHk ist die ständige Auseinandersetzung um Hegemonie –  DemokraHe überwindet nicht den Wir-­‐Sie Gegensatz, sondern etabliert ihn 16 1.2 Der Unterschied zwischen normaHv / empirisch •  C.3 AntagonisHsches Verständnis –  Kampf um Hegemonie zwischen „Freund“ und „Feind“ –  jeder Konsens/jede kollekHve IdenHtät beruht auf Ausschliessung eines signifikanten Andern / eines konsHtuHven Ausserhalb –  Freund („wir“) / Feind („sie“) – Schema als Grundstruktur des PoliHschen –  niemals raHonale Lösung grundlegender kollekHver IdenHtätskonflikte •  1.2.1 Aussagetypen •  DeskripHv –  auf nicht wertender Beschreibung beruhend in der Regel überprüxar, widerlegbar, präzis/unpräzis; intersubjekHv nachvollziehbar •  NormaHv
17 –  auf eine Norm/Vorschri[ bezogen oder eine Norm zum Ausdruck bringend: „Sollen“(präskripHv) –  juridische oder andere formale Norm (posi4ve Norm): Verbot, posiHve Pflicht/Standard, Erlaubnis –  moralische Norm: dito, gilt aber auch ohne rechtliche BesHmmung oder ist deren Grundlage Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 1.1 Was ist poliHsches Handeln? 03.01.13 14 1.1 Was ist poliHsches Handeln? •  C.2 AgonisHsches Verständnis Konkurrenz und KooperaHon nach gemeinsamen Regeln 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 18 3 30.12.12 1.2 Der Unterschied zwischen normaHv / empirisch 1.2 Der Unterschied zwischen normaHv / empirisch •  EvaluaHv –  auf wertende Beschreibung auf Grund von Kriterien/Normen bezogen •  1.2.2 Methoden der Wissensbegründung •  Empirisch
–  auf Beschreibung, Beobachtung und Erfahrung beruhende Erklärung von KorrelaHonen und Kausalitäten. Beruht auf begrifflich besHmmter Sammlung von InformaHonen und qual. oder quant. Methoden der Auswertung •  Logisch-­‐analyHsch (mathemaHsch) –  erfahrungsunabhängig geltende Beziehungen zwischen Begriffen oder Zahlen 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 19 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 1.2 Der Unterschied zwischen normaHv / empirisch 20 1.2 Der Unterschied zwischen normaHv / empirisch •  hermeneuHsch –  reflexive Urteile über IdenHtät, über Prozesse des Verstehens von Sinn, über subjekHve Erlebnisgebundenheit der Vorverständnisse; Wissen als Prozess der ständigen Revision von Vorverständnissen •  1.2.3 Verschiedene Fragestellungen •  Empirisch
–  präzise und vollständige Beschreibung (Achtung: beschrieben werden kann auch die fakHsche Akzeptanz oder Existenz von Normen und Werten) –  Nachweis von hypotheHsch angenommenen KorrelaHonen und Kausalitäten •  NormaHv –  Begründung einer Norm oder eines Werts •  HermeneuHsch –  Verstehen von Sinn, Bedeutung, sucht nach InterpretaHon, fokussiert auf die Aufarbeitung historischer Prozesse 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 21 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 22 1.3 Was ist und weshalb betreiben wir poliHsche Philosophie? 1.3 Was ist und weshalb betreiben wir poliHsche Philosophie? •  1.3.1 Was ist poliEsche Philosophie? •  1.3.2 Weshalb betreiben wir poliEsche Philosophie? •  PoliHsche Philosophie untersucht die Frage nach der Begründung poliHscher Autorität und guten Regierung. •  “We can define poliHcal philosophy as an invesHgaHon into the nature, causes and effects of good and bad government”. (Miller 2003) •  “The poliHcal philosopher wants to understand at the deepest level the foundaHons of states and their ethical jusHficaHon.“ (Jean Hampton, 1997) 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 23 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 24 4 30.12.12 2. Verständnisse poliHscher Autorität (PA) und ihre Begründungen 2.1 PA zur Verhinderung von Gewalt und Sicherung des Überlebens •  2.1 PA zur Verhinderung von Gewalt und Sicherung des Überlebens •  2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens •  2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA •  2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon; PA in komplexen Gesellscha[en •  2.1.1 Thomas Hobbes: die Begründung PA aus dem „worst case scenario“ 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 25 2.1 PA zur Verhinderung von Gewalt und Sicherung des Überlebens –  A: Weshalb steht PA unter Begründungspflicht? •  erklären ≠ begründen •  Verneinung jeglicher Selbstverständlichkeit der Herrscha[ von Menschen über Menschen –  B: Historischer Kontext •  ab 1642 Bürgerkrieg in England •  Leviathan wurde (1651) in Paris während des Bürgerkriegs geschrieben 03.01.13 •  C.2: Argument –  1. Furcht und SelbstjusHz. Jeder rechnet mit dem Schlimmsten; jeder ist versucht, der immer möglichen Gewalt des Anderen zuvorzukommen; Spirale der Gewalt –  2. Wirkungslosigkeit rein verinnerlichter Regeln (laws of nature). NegaHve Folgen für diejenigen, die die moralischen Gebote der laws of nature respekHeren –  > „Naturzustand“ ist ein „Krieg aller gegen alle“ –  > Abwesenheit PA ist auch für den bösarHgsten Egoisten nicht raHonal –  > man braucht keine besonderen moralischen Werte zu teilen, um die Notwendigkeit der PA zu anerkennen •  C.1 Inhalt des Gedankenexperiments, Annahmen: –  1. Gleichheit der Menschen (auch der Schwächste kann den Stärksten töten) –  2. Gebrechlichkeit, Mangel an Selbstvertrauen (diffidence) –  3. Supponierte totale Abwesenheit von PA (no common power) –  4. Strebenatur des Menschen; Konkurrenz individueller, unbegrenzter Begehrlichkeiten (natural right) –  5. Knappheit der Ressourcen Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 27 2.1 PA zur Verhinderung von Gewalt und Sicherung des Überlebens 03.01.13 28 •  C.4: Notwendige Elemente der PA auf Grund von Hobbes‘ Gedankenexperiment: –  1. DisjunkHon von zwei und nur von zwei Möglichkeiten (e.g. „entweder gibt es eine PA oder nicht“) –  2. Gegenteilige Annahme von dem, was man begründen will („es gibt keine PA“) –  3. Die gegenteilige Annahme führt zu einem Selbstwiderspruch –  4. Da es nur die zwei Möglichkeiten gibt, folgt daraus die Notwendigkeit der Annahme, dass es PA gibt Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 2.1 PA zur Verhinderung von Gewalt und Sicherung des Überlebens •  C.3: Form: Begründung econtrario (Umkehrschluss): 03.01.13 26 2.1 PA zur Verhinderung von Gewalt und Sicherung des Überlebens –  C: Das Gedankenexperiment des Naturzustandes 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" –  1. Allgemeine Anerkennung der PA (Vertrag: fakHsches oder hypotheHsches Verständnis) –  2. Zwangsgewalt (unbedingte Durchsetzung) –  3. Souveränität (höchste Autorität: bei Hobbes ist entweder der Fürst oder das Parlament Souveränitätsträger) –  Begründung der PA aus einem antagonisHschen Verständnis des VorpoliHschen (Naturzustand) –  Das PoliHsche kann hier verstanden werden als Überwindung des Antagonismus durch einen raHonal begründbaren Basiskonsens über die Notwendigkeit von PA für die GaranHe von Frieden und Sicherheit 29 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 30 5 30.12.12 2.1 PA zur Verhinderung von Gewalt und Sicherung des Überlebens 2.1 PA zur Verhinderung von Gewalt und Sicherung des Überlebens •  D. Schwierigkeiten von Hobbes‘ Ansatz •  2.1.3 Die Begründung konsHtuHoneller PA (John Locke 1632-­‐1704) –  Allgemein •  A. Hobbes’sche Voraussetzungen •  Bezug zwischen Gedankenexperiment (Modell) und historischer Wirklichkeit –  Es muss ein Weg vom „Naturzustand“ zum „Rechtszustand“ gefunden werden –  IndividualisHsche LegiHmaHon der PA –  Gesellscha[svertrag als Hypothese der ZusHmmungswürdigkeit der PA –  Gewaltmonopol der PA –  natürliche Freiheiten –  IrraHonalität des NZ –  Besonderes •  Keine Lösung des Antagonismus, sondern eine Verschiebung seiner auf die Ebene der internaHonalen Beziehungen •  Problem der absoluten Herrscha[ 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 31 2.1 PA zur Verhinderung von Gewalt und Sicherung des Überlebens 03.01.13 •  2.2.1 Aristoteles (384-­‐322 v.Chr.) –  Haupphese: Staat (Polis) als etwas der „Natur“ des Menschen entsprechendes –  AssoziaHve Theorie der PA als Gegenthese zu: PA als notwendiges Übel –  PA nicht der Masse konkurrierender Individuen gegenüber gestellt, sondern höchste Gemeinscha[ von Gemeinscha[en –  PA nicht Ermöglichungsbedingung individueller Konkurrenz, sondern Bedingung der Hinführung der Menschen auf ihren gemeinsamen Zweck des guten Lebens –  teleologisches „best case scenario“ (der Mensch verwirklicht sein Potenzial erst in Gemeinscha[ und im bestmöglichen Staat) •  B. Locke zieht einen anderen Schluss aus den Voraussetzungen: –  Der „Leviathan“ (absolute Souverän) kann für das Individuum zur Bedrohung werden –  KonsHtuHonalismus: Gebundenheit der Staatsgewalt und der Bürger an Verfassung (Grundgesetz; Grundrechte) Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 33 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens 03.01.13 34 •  Lösung 2: es besteht die Pflicht, einer PA zu gehorchen, wenn sie die Prinzipien des hypotheHschen Konsenses erfüllt –  A. KriHk der Vertragstheorie –  Contra: „That duty ... does not He poliHcal obligaHon sufficiently Hghtly to the parHcular community to which those who have the obligaHon belong; it does not show why Britons have any special duty to support the insHtuHons of Britain“ (Dworkin, Ronald.1986. Law’s Empire, Cambridge, MA: Harvard University Press, p. 193) –  > konkrete Mitgliedscha[ und Bindung –  Vertrag simuliert nur hypotheHschen Konsens –  fakHscher Konsens würde eine unmipelbare Gehorsamspflicht gegenüber einer konkreten PA zumindest prima facie begründen •  Lösung 1: stummer Konsens (tacit consent) –  Contra: Mangel an realen OpHonen –  unterbesHmmt –  nur die Wahl zwischen PAen, aber nicht Wahl der Freiheit Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens •  2.2.3. Ronald Dworkin‘s (*1931) assoziaHve Begründung PA 03.01.13 32 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens –  ZusHmmungswürdigkeit zu PA aus der Sicht des Individuums besteht in der GaranHe der Rechte: Leben, Subsistenz, Eigentum, physische und psychische Integrität 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 35 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 36 6 30.12.12 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens •  Lösung 3: Fair play: Wer von einer PA profiHert, hat auch die Pflicht sie angemessen zu unterstützen –  B. Dworkin‘s assoziaHve Begründung •  B.1 Methodischer Ansatz –  Contra: Ev. Vorteile, die eine Person gar nicht sucht oder will –  Freie Wahl ist nicht notwendige Bedingung für Pflichten gegenüber und in Gemeinscha[en, e.g. in Bezug auf Rollenpflichten in der Familie (Elternpflichten) –  Diese Pflichten ergeben sich aus der Zugehörigkeit zur Gemeinscha[ und der Qualität der Gemeinscha[ –  „[People] can lose these obligaHons if other members of the group do not extend them the benefits of belonging to the group“ (Dworkin, Ronald.1986. Law’s Empire, Cambridge, MA: Harvard University Press, p. 196) –  These: „poliHcal obligaHons are of this kind“ •  Was heisst „profiHert“? – A ist mit PA besser gestellt als ohne die PA –  Contra: Die kontrafakHsche Stellung ohne die PA kann nicht beurteilt werden 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 37 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens 03.01.13 •  B.3 From „bare“ to „true“ communiHes –  bare communi1es –  meets geneHc, geographical or other historical condiHons (Schicksalsgemeinscha[, Abstammungsgemeinscha[) –  Verpflichtungen hängen nicht von freier Wahl ab, sondern von der Qualität der Gemeinscha[ und vom Faktum dazu zu gehören –  Fähig, eine „true community“ zu werden –  true community –  „bare community“ deren Praxis sozialer Verpflichtungen den vier Bedingungen der poliHschen Gemeinscha[ entspricht [vorangehende Folie] –  a. special responsibiliHes (gegenüber Mitgliedern nicht aber gegenüber nicht-­‐Mitgliedern) –  b. personal responsibiliHes (Pflichten eines jeden Mitglieds gegenüber eines jeden anderen Mitglieds) –  c. general responsibility (a und b ergeben sich aus einer allgemeinen Verantwortung für das Wohlergehen aller Mitglieder) –  d. equal responsibility (gleiche Verantwortung für alle Mitglieder) Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 39 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 40 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens –  true communiHes müssen immer auch bare communiHes sein („people cannot be made members by bare communiHes to which they don‘t belong“, p. 201) –  Dworkin konzediert: true communiHes may be unjust to members and non-­‐members: associaHve obligaHons are the result of social pracHces and criHcal interpretaHon in the light of principles of jusHce (1986; p. 204-­‐05) –  > Menschen werden in poliHsche Gemeinscha[en hinein geboren; poliHsche Verpflichtungen sind nur graduell freiwilliger als die Verpflichtungen, die sich in anderen Gemeinscha[en ergeben (e.g. Familie) (exit: fast nie eine reale AlternaHve) 03.01.13 38 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens •  B.2 Vierfache Struktur der Verpflichtung in einer poliHschen Gemeinscha[ (Dworkin 1986, p.199-­‐201): 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 41 •  2.2.4. KriHk am assoziaHven Ansatz –  A. FakHsche Praxis als Norm –  B. PrakHsche Prinzipien (Freiheit, Gleichheit) werden aus der Praxis gewonnen und gleichzeiHg als unabhängige Kriterien der EvaluaHon sozialer Praxis postuliert –  > poliHsche Gemeinscha[ muss gemäss Dworkin besHmmte Qualitäten haben, damit das Faktum der Zugehörigkeit poliHsche Pflichten begründet 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 42 7 30.12.12 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens –  Qualitäten werden an die konkrete Gemeinscha[ herangetragen in Form von allgemeinen Prinzipien der Gemeinscha[lichkeit –  Entscheidung, ob eine konkrete Gemeinscha[ die Bedingungen erfüllt, ergibt sich auch aus Dworkins Theorie nicht rein praxisimmanent sondern aus einer externen Beurteilung –  C. Welche poliHschen Pflichten werden begründet?: –  Dworkin nennt z.B. Gesetzesgehorsam. –  Gilt die Pflicht zum Gesetzesgehorsam folglich nur für in die Gemeinscha[ eingebundene? (>Territorialität, Souveränität scheinen notwendig) –  D. Freiheit gegenüber der Gemeinscha[ stark eingeschränkt –  bes. bei Dworkin, der aus fakHschen Beziehungen und tradiHonalen Bindungen poliHsche Pflichten begründet 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 43 2.2 PA zur Verwirklichung des guten gemeinscha[lichen Lebens 03.01.13 •  2.3.1. Was bedeutet „neutral“? –  möglichst voraussetzungsschwach –  ohne (+/-­‐) wertendes Menschenbild –  ohne teleologisches Menschenbild –  ohne konkrete KonzepHon von Gemeinscha[, nur Faktum des Pluralismus –  ohne Voraussetzung „natürlicher“ Autorität –  Mensch: muss sich als frei denken, um sich als Mensch zu denken; zu eigenen Präferenzen fähiges Wesen, handelt nach Gründen –  geht zurück auf Immanuel Kant (1724-­‐1804) –  weniger minimalisHsch bei John Rawls (1921-­‐2002 –  e.g. Anerkennung zwischen gleichwerHgen Partnern; Kriterium der ZusHmmungswürdigkeit der Bindungen und Verpflichtungen –  F. Kann Zwangscharakter der PA aus tradiHonalen Bindungen und fakHscher Praxis gerechnerHgt werden? –  Der vertragstheoreHsche Ansatz beruht auf der Verneinung dieser Frage. Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 45 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA 03.01.13 46 •  2.3.3. Hauptelemente der Begründung PA im neutralen Ansatz: –  „Das Recht ist als oder Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür [äussere Freiheit] des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“ (Immanuel Kant, Rechtslehre, Berlin 1797, AA VI, p. 230) –  Zwangsbefugnis zum Schutz der Freiheit (und nur zum Schutz der Freiheit) –  „Ein Staat (civitas) ist die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen.“ (Immanuel Kant, Rechtslehre, AA VI, p. 313) Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA •  2.3.2. Recht und Staat sind nur zur Ermöglichung der Freiheit gerechnerHgt: 03.01.13 44 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA –  E. Ansatz scheint nicht ohne Prinzipien auszukommen, die in der Struktur des Vertrag angelegt sind: 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 47 –  nicht aufgrund empirischer Erfahrung (z.b. von Gewalt) –  allein aus Vernun[gründen: zur Au‚ebung des ungeregelten Zustands, in dem die äusseren Handlungen des Einzelnen notwendig mit gleichberechHgten Handlungen Anderer in Konflikt geraten (> kann sich auch aus Mangel an KoordinaHon und systemischen Ursachen ergeben). –  gilt unabhängig davon, ob Menschen gut oder schlecht sind 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 48 8 30.12.12 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA –  In einem rechtsfreien Raum gibt es keine Möglichkeit, Konflikte und KoordinaHonsprobleme nach Massgabe eines gleichberechEgten Anspruchs auf Freiheit zu lösen –  PA ist nicht nur notwendig, sondern muss auf „rule of law“ (Rechtsstaatlichkeit auf der Grundlage von Grundfreiheiten) basieren 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Das Bild kann nicht angezeigt werden. 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49 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA •  teamwork –  A kann 20kg heben –  B kann 20kg heben –  Projekt T: eine Kiste von 40kg muss in einen Lastwagen gehoben werden –  > Projekt T kann nur durch „teamwork“ realisiert werden –  >> welche Projekte vom Typ T müssen/sollen in Gesellscha[en unbedingt realisiert werden? –  PosiHv: nicht moralisHsch, sondern lösungsorienHert: Antagonismen, die nicht auf „bösem Willen“ beruhen: e.g. KoordinaHonsprobleme bei hoher Anzahl von Akteuren –  Ansatz wirklich voraussetzungsschwach? Was braucht ein Mensch, damit er frei handeln kann? –  > zahlreiche soziale Bedingungen müssen erfüllt sein; sind diese Privatangelegenheit? –  Wie sollen funkHonale Notwendigkeiten berücksichHgt werden? (haben unter Umständen nichts mit negaHven Externalitäten zwischen Menschen zu tun) –  Freiheit vs. „teamwork“? Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 51 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA 03.01.13 –  A. Unterscheidung zwischen ‚simple account‘ und ‚complex account‘ 52 –  C. Wie definiert Kavka moralische perfekte Menschen? •  1) System moralischer Überzeugungen, dass nicht mehr in Bewegung ist. Es ist komplep und konsistent. Alle moralischen Überzeugungen sind wahr. •  2) Jede Handlung wird bewusst in Entsprechung mit diesen moralischen Überzeugungen gebracht. •  3) In allen anderen Aspekten sind moralisch makellose Menschen wie andere Menschen. Körperliches Wesen mit beschränkten kogniHven Fähigkeiten und unvollständiger InformaHon. –  „I call this common view the Simple Account of our need for goverment – ‚simple‘ because it idenHfies a single factor, our lack of virtue, as the enHre explanaHone of that need.“ (1) –  B. Kavkas Haupphese: –  Das Argument des Simple Account ist nicht gülHg. Selbst wenn die Menschen moralisch makellos wären, bedür[en sie einer staatlichen PA. Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA •  2.3.5. Kavka: Brauchen „Engel“ einen Staat? 03.01.13 50 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA •  2.3.4. KriHk/Reflexion des neutralen Ansatzes 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 53 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 54 9 30.12.12 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA •  D.2 incomplete objecHvism –  D. Vier Gründe weshalb auch unter mor. perf. Menschen UneinsHmmigkeiten bezüglich pr. Fragen au[auchen können: –  Es gibt wahre moralische Überzeugungen. Es gibt aber auch moralische Problemstellungen, bei denen auch mor. per. Menschen nicht entscheiden können, welche Überzeugungen wahr und welche falsch sind. –  Bsp.: Frage, was alles moralische Streinragen sind. •  D.1 cogniHve limitaHon / Streit über die Fakten –  Selbst bei idenHschen moralischen Überzeugungen kann nicht verhindert werden, dass diese PerfekHonisten verschiedenes Faktenwissen haben –  Dies wird aber in einem Streit zwischen den Menschen ausarten –  Bsp.: UHtlitarismus 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 55 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA –  Sind nicht bedingt durch Beweise, sondern durch moHvierende Zustände. –  Aufgrund der moHvierenden Zustände können moralische Überzeugungen für wahr / falsch gehalten werden, ohne dass man tatsächlich weiss, ob sie wahr oder falsch sind. –  Dies kann zu Konflikten führen. Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" –  Ohne Zwangsmipel werden gewisse Versprechen nicht eingehalten. –  Bsp.: Strukturähnlichkeit zum Prisoners Dilema 03.01.13 57 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA –  E. Einwände gegen Kavka: •  E. 1 Moralische PerfekHon bringt Einigkeit bezüglich allem. –  Kavka: Vertreter dieser Ansicht müssten die kogniHve Begrenzung des Menschen und den moralischen Pluralismus verneinen. –  Dies ist aber aus den vorher erwähnten Gründen nicht möglich. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 58 •  2.4.1 Welche FunkHonen soll die PA in komplexen Gesellscha[en erfüllen ? –  Kloskos Liste (2005) –  Kavka: Dies impliziert, dass die Fähigkeit zum Kompromiss wichHger als die moralischen Überzeugungen sind. –  Eine Gesellscha[ wird instabil, sobald Leute darin vorkommen, die nicht zu einem Kompromiss bereit sind. –  i. personal security –  ii. secure environment –  iii. „burdensome PGs“ (public goods): Rechtssystem, Umweltschutz –  iv. „not burdensome PGs requiring coordinaHon“ (e.g.traffic) –  v. regulaHon, standards (medicaHon, food, industrial) –  vi. excludable commons (parks, cultural acHviHes, schools) –  vii. redistribuHon •  E.3 Jene Konflikte die moralisch perfekte Menschen nicht schlichten können, kann auch nicht ein Staat schlichten. –  Kavka: Dieser Einwand funkHoniert nur, wenn implizit eine feindselige Gesinnung zugeschrieben wird. Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 56 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon •  E.2 Moralisch perfekte Menschen könnten auf friedlichem Wege alle Konflikte ohne staatliche PA lösen. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 2.3 Neutrales Verständnis der PA / Neutrale Begründung der PA •  D.4 moHvierende Überzeugungen 03.01.13 •  D.3 Menschliche InterakHonsstruktur 59 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 60 10 30.12.12 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon –  Nicht-­‐Exkludierbarkeit und Nicht-­‐Rivalisierender Konsum des ÖG bilden ein Problem für dessen ProdukHon: –  niemand hat ein Interesse, privat dafür zu invesHeren, auch wenn hohe Nachfrage besteht (Marktversagen). –  ÖG werden deshalb vom Markt nur ungenügend zur Verfügung gestellt Vorlesung: Einführung in die Politische Philosophie
Prof. Dr. Francis Cheneval
•  2.4.2 Was ist ein Öffentliches Gut? 2: Was ist ein Öffentliches Gut? (≠ Gemeingut)
(≠ G§emeingut) Rivalitätsgrad=0" Rivalitätsgrad
hoch"
Exklusionsgrad=0" reines ÖG"
Exklusionsgrad
hoch"
•  DiskuHerte Lösungen der ProdukHon von ÖG: e.g. ?"
open access
common"
Klubgut"
enclosed common"
Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 08.10.12
–  Versicherungsvertrag: ÖG wird produziert, wenn hinreichend viele Beteiligungen –  Staat direkt –  Staat indirekt (SubvenHonen) –  Exklusionsmechanismus (Klubgüter: copyright, Patente) 61 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 62 Seite 29
2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon –  Zudem stellt sich die Frage, was mit jenen Menschen passiert, die sich keine SicherheitsorganisaHon leisten können und sich auch nicht hinreichend selber beschützen können? •  2.4.3 Klosko‘s list revisited: –  A. Personal security •  Staat ist in diesem Bereich grundsätzlich notwendig •  Was spricht gegen private Sicherheitsverbände? –  „enforcement problems“: Problem der Gehorsamspflicht für jene, die sich nicht freiwillig anschliessen. NSE haben keine Autorität. –  „State-­‐related quesHons“ (26) Wenn der Staat nur ein moralischer Akteur neben anderen ist, aber über keine Autorität verfügt, stellt sich die Frage, wie ein solcher Staat funkHonieren soll, wer ihn poliHsch oder finanziell trägt. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 63 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon 03.01.13 •  B.2 Gesetz und Ordnung –  Vorteile privater Sicherheitsfirmen: –  Die Abhängigkeit vom Staat ist nicht mehr gegeben. –  Der Wepbewerb des freien Marktes zwingt zur ProduktopHmierung und InnovaHon. (30f.) –  Nachteile privater Sicherheitsfirmen: –  Die Vorteile werden durch die Dynamik des freien Marktes untergraben. Es kommt zur Monopolbildung und zur Errichtung staatsähnlicher Gebilde. (31f.) –  Wer keiner SicherheitsorganisaHon beigetreten ist, (weil sie es sich z.B. nicht leisten kann) hat dennoch Sicherheits-­‐
bedürfnisse und muss geschützt werden. (33) •  B.1 NaHonale Verteidigung –  Staat ist notwendig (28). Denn freiwillige Verteidigung reicht nicht aus. –  „Threads from other states require that one organize effecHve countermeasures, and so a state of one‘s own.“ (29) –  Nicht alle Sicherheitsprobleme können über den freien Markt gelöst werden. Einige Risiken können nur durch globale, nicht-­‐
individuelle Ansätze gelöst werden. (30) –  Bsp. der Flugsicherheit Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 64 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon –  B. Secure environment 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 65 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 66 11 30.12.12 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon •  B.3 öffentliche Gesundheit •  B.4 Umweltschutz –  Gewisse Probleme (wie z.B. Pandemien) können nicht über den freien Markt kontrolliert werden. –  Gewisse Massnahmen können nicht individuell und freiwillig gelöst werden. Die BewälHgung dieser Aufgaben bedarf einer ‚regulierten KoordinaHon‘, einer poliHschen EnHtät, die mit Gewalt breinlächig Massnahmen durchsetzen kann. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 67 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon –  Gewisse Aspekte des Umweltschutzes können privaHsiert werden. –  Es scheint aber unmögliche sämtliche Aufgaben des Umweltschutzes an NSE abzugeben. Der Grund dieser Unmöglichkeit liegt darin, dass es einerseits o[ schwer ist, die Opfer und Täter zu idenHfizieren. Andererseits ist es o[ auch schwer zu besHmmen, wem die öffentlichen Güter gehören und wer für ihren Schutz au…ommen muss. (35f.) 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 68 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon •  B.5 Schutz vor Naturkatastrophen –  C. Weitere öffentliche Güter –  Wiederum gilt: Naturkatastrophen können ein Ausmass annehmen, das nicht mehr durch private Sicherheitsunternehmen regulierbar wäre. –  Gewisse Naturkatastrophen können nur durch regulierte KoordinaHon, d.h. durch einen Staat, bekämp[ werden. (37) –  Weitere wichHge öffentliche Güter würden kaum je organisiert werden (weil sie z.B. zu teuer oder zu komplex für NSE sind), wenn nicht der Staat sich darum kümmern würde. –  Bsp.: Verkehrs-­‐, oder KommunikaHonsnetzwerke –  D. KoordinaHon der öffentlichen Güter –  Hier geht es um die FunkHon, den Gebrauch und die Verteilung der öffentlichen Güter zu koordinieren. –  Eine private Regulierung scheint nicht unmöglich, aber schwierig, da eine erste, für alle akzeptable Regulierung zu finden ist. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 69 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon –  E. RegulaHon –  H. RedistribuHon –  Der moderne Staat reguliert eine breite Palepe von Produkten und TäHgkeiten. –  Viel von dieser Regulierungsarbeit könnte auch von NSE übernommen werden. Bedingung hierfür ist aber, dass die Marktanreize so gestaltet sind, dass die nicht-­‐staatlichen „Regulierungs“-­‐Unternehmen unparteiisch und mit Sorgfalt handelten. 70 –  Eine Gesellscha[ umfasst auch hilfsbedür[ige Menschen. –  Menschen haben die moralische Pflicht, nicht zuzulassen, dass die Unbegüteten („unfortunate“) hungern oder unnöHgerweise leiden. –  Streitpunkt: Soll diese „Fürsorge-­‐FunkHon“ vom Staat übernommen werden oder soll sie durch freiwillige WohltäHgkeit geleistet werden? –  F. Ausschliessbare Güter –  Der kontrollierbare Zugang wir[ die Frage auf, wer Zugang erhalten soll, und wer für die Erhaltung dieser Güter verantwortlich ist. (39) –  Problem des Eigentums von natürlichen Gütern. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 71 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 72 12 30.12.12 2.4 PA und öffentliche Güter; PA als KoordinaHon 3. PoliHsche Freiheit, PoliHsche Verp. und die Grenzen der Regierungsgewalt •  2.4.4. Konklusion –  Staatsbergündung durch Freiheit begründet mehr als nur den „Nachtwächterstaat“, ist aber kontextabhängig (Zahl der Akteure; Bedrohungs-­‐, Differenzierungs-­‐, Technologisierungsgrad der Gesellscha[, etc. ) –  Regulierung und Bereitstellung von tendenziell exkludierbaren ÖG bietet Spielraum für Auslagerung in nicht-­‐staatliche Verbände. Kein „Überstaat“ ist nöHg –  Frage: welche ÖG (extreme Teamwork Projekte) soll der Staat bei knappen Ressourcen zur Verfügung stellen? –  Frage nach legiHmen Entscheidungsprozeduren PA –  Führt zu unseren nächsten Themen: LegiHmität /Souveränität, DemokraHe 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 73 3.1 Freiheitsbegriffe und Freiheitsverständnisse Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 75 3.2 Hayeks Plädoyer für individuelle (negaHve) Freiheit –  „selbst einer, der in eine Gletscherspalte gefallen ist, aus der er sich nicht repen kann, könnte nur im übertragenen Sinne ‚unfrei‘ genannt werden“ (S. 12-­‐13) •  3.2.1 DefiniHon und Verständnis –  Freiheit bezeichnet jenen „Zustand der Menschen, in dem Zwang auf einige von seiten anderer Menschen so weit herabgemindert ist, als dies im Gesellscha[sleben möglich ist“ (S. 11) –  A. CharakterisHka von Hayeks Freiheitsverständnis –  1) Freiheit bezeichnet einen Zustand –  2) Freiheit betri† nur interpersonale Verhältnisse –  3) Zustand der Freiheit nicht vollkommen realisierbar 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 76 •  3.2.2 RechnerHgung von staatlichem Zwang –  Es braucht eine Instanz, welche das Individuen gegen Eingriffe von anderen schützt –  „Zwang kann jedoch nicht völlig vermieden werden, weil die einzige Methode, ihn zu verhindern, die Androhung von Zwang ist“ (S. 21) –  > Der Staat eignet sich am Besten als Instanz mit dem Monopol auf Zwangsausübung •  Unfreiheit liegt nur dann vor wenn: –  „jemand anderer die Macht hat, die Umstände so zu modifizieren, dass er nach dem Willen des anderen und nicht nach seinem eigenen Willen handeln wird“ (S. 13) Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 74 3.2 Hayeks Plädoyer für individuelle (negaHve) Freiheit –  B. Bsp.: Mann in Gletscherspalte 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 3.2 Hayeks Plädoyer für individuelle (negaHve) Freiheit –  Vielfalt von Freiheitsbegriffen (z.B. Willensfreiheit, Freiheit als Allmacht, etc.) –  Interesse hier: Freiheit im Hinblick auf das Individuum im gesellscha[lichen Zusammenleben –  Freiheit ist Hauptzweck und LegiHmaHonsbasis von poliHscher Autorität (gemäss der neutralen Begründung von PA) –  > Wann sind die Mitglieder eines gesellscha[lichen Verbunds „frei“? 03.01.13 •  3.1 Freiheitsbegriffe und Freiheitsverständnisse •  3.2 Hayeks Plädoyer für individuelle (negaHve) Freiheit •  3.3 PosiHve und negaHve Freiheit •  3.4 AlternaHve BesHmmungen des Freiheitskonzepts •  3.5 Fazit 77 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 78 13 30.12.12 3.2 Hayeks Plädoyer für individuelle (negaHve) Freiheit 3.3 PosiHve und negaHve Freiheit •  NegaHve Freiheit •  3.2.3 LegiHmitätsbedingungen staatlichen Zwangs –  Freiheit von BeeinträchHgung durch andere (insb. Staat) –  > „non-­‐interference“ –  Staatsgewalt ist auf ein Minimum zu reduzieren –  Regeln müssen unpersönlich, allgemein, abstrakt und bekannt sein –  „Zwang nach bekannten Regeln, der im allgemeinen die Folge von Umständen ist, in die sich die zu zwingende Person selbst begeben hat, wird auf diese Weise ein Werkzeug, das den Individuen in der Verfolgung ihrer eigenen Ziele hil[, und nicht ein Mipel, das zur Erreichung der Ziele anderer verwendet wird.“ (S. 21) 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 79 3.3 PosiHve und negaHve Freiheit •  3.3.1 Unzulänglichkeit von NF? •  PosiHve Freiheit –  Freiheit zur Ennaltung von Möglichkeiten –  -­‐> „self-­‐determinaHon“, „control“ –  „NegaHve freedom means that clear limits are placed on how far the state can interfere in our lives. PosiHve freedom means that the state helps us to develop our potenHal as human beings.“ Isaiah Berlin 1969 “Two Concepts of Liberty.” Four Essays on Liberty. New York: OUP, pp. 118-­‐172. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" •  3.3.2 Gefahren von PF –  Wohlgemeinter Zwang –  Gefahr der Instrumentalisierung: –  PosiHve Freiheit als potenzielle Waffe des DespoHsmus zum Zweck autoritärer/paternalisHscher Unterdrückung –  „Once I take this view, I am in a posiHon to ignore the actual wishes of men or socieHes, to bully, oppress, torture in the name, and on behalf, of their ‚real‘ selves.“(Berlin 1969, p. 132-­‐3) 81 3.4 AlternaHve BesHmmungen des Freiheitskonzepts Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 82 •  3.4.2 Freiheit als triadische Beziehung –  „republikanischer Freiheitsbegriff“ –  Non-­‐interference (Nichteinmischung) vs. non-­‐dominaHon Forderung: (neg.) Grundfreiheiten und parHzipaHves polit. System –  > Kontroverse: Ist „freedom as non-­‐dominaHon“ ein eigenständiger Freiheitsbegriff oder nur Ausdruck der historischen Erfahrung, dass NF auf Dauer kaum ohne parHzipatorische Strukturen gewährleistet werden kann? Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 3.4 AlternaHve BesHmmungen des Freiheitskonzepts •  3.4.1 Freiheit als Nichtbeherrschung 03.01.13 80 3.3 PosiHve und negaHve Freiheit –  Formale Freiheitsbereiche müssen auch effekHv genutzt werden können. –  Muss der Staat den Bürgern hierfür manchmal helfen? –  „You overlook that most people suffer from ‚false consciousness‘ and are much less free than they realize.“ (Herbert Marcuse) –  “we should be concerned about genuine choice as well as about the availability of opHons” (Miller, S. 61) 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" –  A. MacCallums These: •  Im Wesentlichen geht es bei der konkreten BesHmmung von Freiheit immer drei Variablen: –  (1) agent („Was ist frei/unfrei?“), z.B. empirisches Selbst, raHonales Selbst –  (2) constraints („Wovon ist es frei/unfrei?“), z.B. physische, rechtliche, psychologische Beschränkungen –  (3) purposes („Wofür ist es frei/unfrei?“), z.B. empirische Präferenz, „eigentliches“ Interesse 83 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 84 14 Seite 17
30.12.12 3.4 AlternaHve BesHmmungen des Prof. Dr. Francis Cheneval
Freiheitskonzepts •  Bsp.: Zigarettensüchtige Autofahrerin
3.4 AlternaHve BesHmmungen des Freiheitskonzepts Vorlesung: Einführung in die Politische Philosophie
Vorlesung: Einführung in die Politische Philosophie
Prof. Dr. Francis Cheneval
Die Fahrerin ist unfrei (b)• Die
Fahrerin
ist unfrei
–  B. Bsp. ZigarepensüchHge Autofahrerin (a)  • DieDie Fahrerin
ist freiist frei Fahrerin Die$Fahrerin$
Die$Fahrerin$$
agent$=$das$empirische$
Selbst$der$Fahrerin$
erfährt$keine$Einschränkungen$durch$starkes$ constraints$=$äussere$
Verkehrsau;kommen$oder$die$Regeln$der$
(physische,$rechtliche)$
Strassenverkehrsordnung$$
Beschränkungen$
um$links$zum$Zigarettenautomaten$oder$rechts$ purpose$=$tatsächliche$
zur$Uni$zu$fahren.$
Präferenz$
ist$in$ihrer$Entscheidung$aufgrund$von$
Nikotinabhängigkeit$beein;lusst$
und$wird$dadurch$nach$links$zum$ZigarettenK
automaten$getrieben,$obgleich$sie$eigentlich$
rechtzeitig$zur$Vorlesung$kommen$möchte$und$
dafür$rechts$fahren$müsste.$
agent$=$das$rationale$
Selbst$der$Fahrerin$
constraints$=$innere,$
psychologische$
Beschränkungen$
purpose$=$authentischer$
Plan$
!  Die – 
Dichotomisierung
von NF und
irreführend:
in beiden in > Die Dichotomisierung von PF
NF istund PF ist irreführend: Fällenbeiden ist die Fahrerin
frei/unfrei
„von“frei/unfrei etwas und„von“ frei/unfrei
Fällen ist die Fahrerin etwas und frei/
„für“ etwas.
unfrei „für“ etwas. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 85 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 Seite 19
86 Seite 18
3.5 Fazit 4. Grundlagen der DemokraHetheorie –  Für die Konzeptualisierung von (poliEscher) Freiheit spielt die Beurteilung von potenziellen Beschränkungsfaktoren für das individuelle Handeln eine besonders bedeutende Rolle. –  “...because freedom literally «means» liYle more than «not obstructed, controlled or mastered», theories of freedom have invariably been accounts of the obstacles, forces or persons which most importantly master us.” (Alan Ryan “Freedom”, in: D Miller et al. (1991) The Blackwell Encyclopaedia of PoliEcal Thought. Oxford: Blackwell, pp. 164-­‐6.) –  Je nachdem welche Beschränkungsfaktoren wir für relevant halten, werden wir fordern, dass der Staat die Mitglieder der Gesellschae in besEmmter Weise unterstützt und vor den Einflüssen anderer sowie der Regierungsgewalt selbst schützt. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 87 • 
• 
• 
• 
• 
• 
4. Grundlagen der DemokraHetheorie § 5 Fazit
4.1 Der Begriff der DemokraHe • 
Für die Konzeptualisierung von (politischer) Freiheit spielt die
potenziellen Beschränkungsfaktoren für das
4.2 WBeurteilung
as ist Vvon
olkssouveränität individuelle Handeln eine besonders bedeutende Rolle.
4.3 Begründungen er D«means»
emokraHe “…because freedom d
literally
little more than «not
obstructed, controlled or mastered», theories of freedom have
4.4 Bürgerscha[ invariably been accounts of the obstacles, forces or persons which
most importantly master us.” (Ryan, p. 164)
4.5 Begründung der Mehrheitsregel (MR) Vorlesung: Einführung in die Politische Philosophie
• 
03.01.13 Prof. Dr. Francis Cheneval
6
Je nachdem welche Beschränkungsfaktoren wir für relevant
halten, werden wir fordern, dass der Staat die Mitglieder der
Gesellschaft in bestimmter Weise unterstützt und vor den
Einflüssen anderer sowie der Regierungsgewalt selbst schützt.
Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Alan Ryan “Freedom”, in: D Miller et al.Philosophie" (1991) The Blackwell Encyclopaedia of Political
Thought. Oxford: Blackwell, pp. 164-6.
88 Seite 20
4.1 Der Begriff der DemokraHe 4.1 Der Begriff der DemokraHe –  B. DemokraHsch 2 •  4.1.1 Was ist DemokraHe? –  bezeichnet eine von einem Volk (demos) usgehende Vorlesung: Einführung
in die Politische
Philosophie
Prof. Dr.aFrancis
Chenevalund –  A. DemokraHsch 1 ausgeübte rechtlich-­‐poliHsche Autorität –  DemokraHe ist eine Staats-­‐ und Regierungsform, in der die Statusbezogene
Physischerim Zwang
poliHsche Gewalt vom Volk ausgeht, Namen des Volkes Faktoren (z.B. keine
seitens Dritter
politischen
Mit- vom Volk und für das Volk ausgeübt wird oder direkt bestimmungsrechte)
–  “Democracy is the government of the people, by the people, ?
Ökonomische
for the people” (Abraham Lincoln, 1809-­‐1869) Faktoren
Indirekter und
(z.B. Armut)
unintendierter
Zwang
?
– 
input-­‐LegiHmität (of the people) Einschränkung
seitens Dritter (z.B.
der Freiheit
?
anthropogener
–  -­‐throughput-­‐LegiHmität (by the people) eines
Klimawandel)
Individuums
? Natürliche Faktoren
–  output-­‐LegiHmität (for the people) (z.B. genetisches
–  bezeichnet Eigenscha[ eines kollekHven Entscheidungs-­‐ oder Wahlverfahrens: frei, parHzipaHv, transparent, deliberaHv, fair –  nach dem Mehrheits-­‐ oder Konsensprinzip –  abgegrenzte Gruppe –  besHmmter Ort, besHmmte Zeit –  inhaltliche Begrenzung –  > prozeduraler Begriff –  > auf alle kollekHven Entscheidungen anwendbar → normaHver Anspruch 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 89 ?
Psychologische
Faktoren (z.B.
Ängste, Süchte,
niedrige Bildung)
03.01.13 Handicap)
?
?
Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Staatliche
Willkür
Philosophie" 90 Seite 21
15 30.12.12 4.1 Der Begriff der DemokraHe 4.1 Der Begriff der DemokraHe –  C. Folgerungen: –  D. „Volk“ –  demokraHsch 1 ist in demokraHsch 2 enthalten (aber nicht umgekehrt) –  normaHve ImplikaHonen der DemokraHe sind Freiheit und Gleichheit: „As I would not be a slave, so I would not be a master. This expresses my idea of democracy.“ (Abraham Lincoln) –  Germanische Thing –  Älteste Form germanischer „DemokraHe“ in AnHke und Mipelalter Versammlung aller freien Männer des Stammes (keine Frauen, Kinder, Fremde, Sklaven) 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" •  KonsHtuHve Regeln: –  abgegrenzte Gruppe –  besHmmter Versammlungsort –  besHmmte Versammlungszeit –  parHzipaHve Entscheidungsprozedur 91 4.2 Was ist Volkssouveränität –  BRD, GG 20/2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und AbsHmmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“. –  > das souveräne Volk ist nur das im GG konsHtuierte Volk und das durch Prozeduren und InsHtuHonen handelnde Volk –  > ausserhalb seiner anerkannten KonsHtuHon ist das Volk nicht der Souverän (ev. aber ethnos oder imaginierte LegiHmaHonsquelle im Sinn einer imagined community) –  > Verhinderung des demokraHschen AbsoluHsmus durch Gewaltenteilung Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 93 4.3 Begründungen der DemokraHe •  4.3.1 Warum DemokraHe? –  A. Dahl •  A.1 These –  “if acHvely adopted by people, democracy produces the best feasible poliHcal system, the best state […] with all imperfecHons, more desirable than any feasible nondemocraHc alternaHve” (Robert Dahl, 1989, S. 84) 03.01.13 94 •  A.2 Begründung bei Dahl (instrinsisch): –  personale („instrinsische“) Gleichheit –  gleiches Freiheitsrecht einer jeden Person –  Recht einer jeden Person auf gleiche BerücksichHgung ihrer Anliegen –  >> Principle of Equal ConsideraHon of Interests (Dahl) Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 4.3 Begründungen der DemokraHe •  A.2 Begründung bei Dahl (instrinsisch): 03.01.13 92 4.3 Begründungen der DemokraHe •  Volk ist LegiHmaHonsquelle und Souveränitätsträger 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 –  Personen haben die Fähigkeit, eigene Vorstellungen des Guten und Gerechten zu entwickeln –  person-­‐regarding equality >< lot-­‐regarding equality –  > DemokraHe bringt nicht unbedingt Glück, sondern nur BerücksichHgung dringender subjekHver Ansprüche –  >> interests as preferences : PresumpHon of Personal –  Autonomy (Dahl) –  >> Strong Principle of Equality 95 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 96 16 30.12.12 4.3 Begründungen der DemokraHe 4.3 Begründungen der DemokraHe •  A.3 Begründung bei Dahl (instrumentell): •  A.4 Fazit Dahls –  DemokraHe realisiert grösstmögliche Freiheit: –  DemokraHscher Prozess impliziert notwendig Freiheitsrechte: > Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit., etc. –  DemokraHe: mehr Plausibilität, dass mehr Menschen unter Gesetzen leben, denen sie frei zusHmmen als in alternaHven Regierungssystemen –  “looser consent”: nur wenn Vertrauen auf Fairness der Verfahren und auf dynamische Mehrheitsverhältnisse –  DemokaHe fördert menschliche Entwicklung: –  personal development as moral and social beings –  >> negaHon of Democracy limits the scope of moral autonomy 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 97 –  Prinzipien personaler Gleichheit und autonomer BesHmmung der Präferenzen besagen, dass ein Regierungssystem –  a. grösstmögliche Freiheit, –  b. die Beförderung moralischer Autonomie –  c. die Befriedigung dringender Ansprüche erfüllen muss –  >> DemokraHe erfüllt diesen Anspruch besser als andere Regierungsformen 03.01.13 4.4 Bürgerscha[ •  4.4.1 Liberale DemokraHe –  i. Anerkannter stabiler Geltungsbereich (Demos, Staat) –  ii. SHmm-­‐ und Wahlrecht aller erwachsenen BürgerInnen –  iii. Freie und faire Wahlen (und AbsHmmungen) –  iv. ökonomische Selbständigkeit der Mitglieder –  v. Gewählte AmtsträgerInnen –  vi. Gewaltenteilung (und checks and balances) –  vii. Regierung der Gesetze (Rechtsstaatlichkeit, rule of law) –  viii. Recht auf freie Meinungsäusserung –  ix. Zugang zu alternaHver InformaHon/Pressevielfalt Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 98 4.4 Bürgerscha[ •  4.4.1 Liberale DemokraHe 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" –  x. Versammlungsfreiheit (> Religions-­‐ und Kultusfreiheit) –  xi. Weitere Grundrechte: z.B. Recht auf physische und psychische Integrität, Folterverbot, ökonomische und soziale Rechte (Fürsorge, Bildung, Eigentum) –  Spezifisch republikanisches Bürgerverständnis: das Ganze des Staates ist nicht etwas den Bürgerinnen und Bürgern Äusseres, sondern sie konsHtuieren es durch ihr akHves Bürgertum 99 4.5 Begründung der Mehrheitsregel –  Zweifache prozedurale KonkreHsierung der Volkssouveränität: 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 100 5. LegiHmität und Souveränität •  5.1 LegiHmität •  5.2 Souveränität •  DeliberaHon –  Freier Austausch von Argumenten, “san[er Zwang des besseren Arguments”, “truth tracking”, Meinungsbildung, “Vernehmlassung” •  Entscheidung –  Entweder Konsens oder Dissens > wenn Dissens, Entscheidung nach Mehrheitsregel •  KonsensdemokraHe (Konkordanz) vs. Mehrheits-­‐
demokraHe 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 101 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 102 17 30.12.12 5.1 LegiHmität 5.1 LegiHmität •  A.1 LegiHmität 1 •  5.1.1 DefiniHon LegiHmität –  Empirisch feststellbare Anerkennung, die eine wirkmächHge Mehrheit der Mitglieder einer poliHschen OrganisaHon als Ganzem und ihrem Gefüge von InsHtuHonen, Verfahren und Leistungen entgegenbringt –  >> „subjekHve (fakHsch soziale) LegiHmität“ –  A. DefiniHon LegiHmität –  Recht der poliHschen Autorität (PA) zur Ausübung staatlicher Zwangsgewalt –  > Eine legiHme PA hat das Recht zu regieren, i.e. hat das Recht, Gehorsam gegenüber allgemeinen Gesetzen und amtlichen Weisungen zu verlangen, und zwar auch gegen den Willen der Betroffenen. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 103 •  A.2 LegiHmität 2 –  Anerkennungswürdigkeit einer poliHschen OrganisaHon, als Ganzes und/oder ihrer einzelnen InsHtuHonen, Verfahren und Leistungen –  > Anerkennungswürdigkeit beruht auf allgemein begründbar-­‐
en Prinzipien, Rechten, Leistungen, Entscheidungsprozeduren –  >> „objekHve (normaHve) LegiHmität“ 03.01.13 5.1 LegiHmität –  B. DemokraHe und internaHonale Beziehungen •  Die Anerkennung kann verschiedenen Elementen der poliHschen Autorität zukommen: –  Die Idee der LegiHmität besteht eigentlich darin, die beiden Aspekte des Begriffs (LegiHmität 1, LegiHmität 2) durch prozedurale und insHtuHonelle Differenzierungen möglichst zur Deckung zu bringen: –  a. LegiHmität einer Polity: input legiHmacy, (credibility, „Gemeinsamkeitsglauben“ (M. Weber) –  b. LegiHmität der Verfahren und Machtmipel (throughput legiHmacy) –  c. LegiHmität der Leistungen (output legiHmacy) –  A. LegiHmität –  Die durch anerkennungswürdige ZusHmmungsverfahren ermipelte fakHsche Anerkennung einer PA und ihrer Entscheidungen Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 105 03.01.13 5.2 Souveränität 106 –  B. Allgemeiner Wortgebrauch •  B.1 Souveränität 1 –  A. Voraussetzungen –  Staatsgewalt, höchste Rechtsetzungs-­‐ und –  Rechtsdursetzungskompetenz (Kompetenz-­‐Kompetenz) •  Der Begriff des Rechts (law) impliziert Unterordnung von Souverän und Untergebenen (Hart) •  Wo die Unterwerfungsstruktur zwischen Souverän und Untergebenen in einer Gesellscha[ besHmmt und im Umfang begrenzt ist, kann man von einem Einzelstaat sprechen und seinem Recht Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 5.2 Souveränität •  5.2.1 Allgemeine Theorie der Souveränität 03.01.13 104 5.1 LegiHmität •  5.1.2 Beziehung zwischen empirischer und normaHver LegiHmität 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 107 •  B.2 Souveränität 2 –  Einzelstaatlichkeit, internaHonale Souveränität •  Souveränität ist ein durch das Recht zuerkannter Status •  Lässt sich das plausibel begründen und gegen andere Verständnisse verteidigen? 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 108 18 30.12.12 5.2 Souveränität 5.2 Souveränität –  Wenn der Souverän eine natürliche Person ist (e.g. HelveHcus I.), ergibt sich bei der Souveränität als reinem Gehorsamshabitus ein KonEnuitätsproblem beim Tod des Souveräns –  -­‐es sei denn es exisHert vorgängig eine Regel bezüglich der Souveränitätsübertragung, e.g. des Sohnes (HelveHcus II.) > „le roi et mort, vive le roi“ –  HelveHcus II. ist in dem Fall der Souverän auf Grund einer Regel, nicht mehr auf Grund des Habitus des Gehorsams •  5.2.2 Souveränität ohne Recht? –  A. Souverän ohne Rechtsgrundlage –  Adressat eines reinen Gehorsamshabitus der grossen Mehrheit der Untergebenen und selbst ohne Gehorsamshabitus gegenüber einem anderen (d.h. nicht auf dem Recht basierend): –  “A sovereign: a person or body of persons whose orders the great majority of the society habitually obey and who does not habitually obey any other person or persons”. (Hart 1994: 50) 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 109 5.2 Souveränität Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 111 –  B. Souverän keine natürliche Person sondern Volk •  Mehr und komplexere rules of recogniEon sind nöHg um: –  das Volk als Souveränitätsträger zu konsHtuieren –  zu besHmmen, welche Entscheidungen nach welchen Prozeduren souverän bindend sind •  > Verfassung (oder funkHonales Äquivalent) als Bündel von rules of recogniEon sind notwendige Bedingung der Volkssouveränität 112 5.2 Souveränität –  C. Volkssouveränität ausserhalb des Rechts? –  D. Setzt das Volk seine eigene rule of recogniHon? •  1. nicht-­‐rechtsbasierter Gehorsamshabitus gegenüber dem Volk ist nicht möglich, weil ohne rules of recogniEon kein Volk konsHtuiert ist •  Volk hat: –  kein KonHnuitätsproblem –  ein KonsHtuHonsproblem –  > Das souveräne Volk ist nur das poliHsch konsHtuierte Volk: demos (Staatsvolk; Souveränitätsträger) im Unterschied zum ethnos (Kulturvolk) –  > Vor seiner KonsHtuHon exisHert das Volk nicht (nur als ethnos oder als imagined community, nicht als Souverän) –  -­‐> Volk als Souverän kann eigene konsHtuierende rule of recogniEon nicht selbst setzen (Zirkularität) –  > KonsHtuHonsproblem •  2. souveräne Akte des Volkes nur gemäss rules of recogniEon –  > IdenHfikaHonsproblem souveräner Akte •  3. Volk und Bevölkerung können nicht idenHsch sein –  > Paradox der Volkssouveränität Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 5.2 Souveränität 03.01.13 110 5.2 Souveränität –  Selbst in absoluHsHschen und vorrechtlichen Ordnungen mit natürlichen Personen als Souveränitätsträger nimmt der Souverän II. ein Recht in Anspruch, das nicht auf einem Gehorsamshabitus, sondern auf einer die Souveränität konsEtuierenden Regel beruht, die der durch die Regel konsEtuierte Souverän nicht selbst setzen kann –  > Hart nennt solche Regeln rules of recogniEon (Regeln, die eine Instanz konsHtuieren und/oder einer Instanz eine Kompetenz zuerkennen) –  > im Gegensatz zu rules of obligaEon, die Gebote (Rechtspflicht, Verordnung, Erlass), Verbote oder Erlaubnisse beinhalten –  PA: erlässt rules of obligaEon, beruht aber auf rules of recogniEon 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 113 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 114 19 30.12.12 5.2 Souveränität 5.2 Souveränität –  > KonsHtuHon auf Grund von Anerkennung durch andere Souveräne (Souveränität 1 ergibt sich aus Souveränität 2; Souveränität2 ergibt sich aus Anerkennung durch andere Souveräne) –  > oder ursprünglich durch alle möglichen Mitglieder (sonst infiniter Regress) –  > Souveränität des Volkes spielt sich im Rahmen –  internaHonalen Rechts ab (> ius cogens) 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" –  E. Souverän über dem höchsten Gesetzgeber? –  Gemäss der nicht-­‐rechtsbasierten Theorie der Souveränität (keine rechtliche Einschränkung des Souveräns) muss es über einem rechtlich eingeschränkten höchsten Gesetzgeber noch einen Souverän geben (e.g. “body of ciHzens”, “electorate”, “Volk”) –  e.g. US, CH und jede DemokraHe, in der der Gesetzgeber rechtlich eingeschränkt ist –  Souveränität als Gehorsamshabitus gegenüber einer Person, die keinem Gehorsam unterliegt, ist im Fall des Volkes nicht adäquat 115 03.01.13 5.2 Souveränität Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" –  E. Rechtliche Grenzen des Souveräns –  Souverän auf Grund von reinem Gehorsamshabitus: keine rechtlichen Grenzen der Souveränität –  Souverän auf Grund einer Regel: rechtliche Grundlage der höchsten Gesetzgebungsgewalt (und Möglichkeit ihrer Einschränkung): –  > „Any wripen consHtuHon may restrict the competence of the legislature, not merely by specifying the form and manner of legislaHon, but by excluding altogether certain mapers from the scope of its legislaHve competence” (Hart 1994, p. 68) 117 03.01.13 5.2 Souveränität 118 •  Ausnahmezustand –  1. Einschränkung der obersten Staatsgewalt auferlegen dem Souverän keine posiHven rechtlichen Pflichten, sondern entziehen ihm rechtliche Kompetenzen (legal disabiliHes) –  2. Das Gesetz bedarf für seine posiHve Geltung und Durchsetzung keines unbegrenzten höchsten Gesetzgebers. –  3. Die Grenzen des Souveräns lassen sich aus den Bedingungen der KonsHtuHon und der ZusHmmungswürdigkeit zur PA besHmmen: e.g. ius cogens, Grundrechte) –  4. „Souverän ist, wer den Ausnahmezustand entscheidet“ (C. Schmip, PoliHsche Theologie, 1922, p. 13-­‐14) Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 5.2 Souveränität –  F. Thesen zu den rechtlichen Grenzen des Souveräns 03.01.13 116 5.2 Souveränität –  > Mehrheit (oder alle) erteilt Befehle, der die Mehrheit gehorcht (es gibt hier weder Befehl noch Gehorsam, weder Gebieter noch Gehorchende) –  > Ausweg: Unterscheidung zwischen Privatpersonen (Bevölkerung) und der Bevölkerung in seiner Autorität als Souverän (Volk) 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 119 –  Gemäss Schmip: Aufrechterhaltung des Staates ohne Recht durch Gewalt (PoliHsche Theologie, p. 18). –  Gemäss Hart: Zustand ohne Souverän, sogar ohne Gehorsamshabitus, ohne posiHve Geltung des Gesetzes 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 120 20 30.12.12 6. GerechHgkeit • 
• 
• 
• 
6.1 Grundlagen 6.1 Grundlagen 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” 6.3 Der Wert des NaHonalstaats 6.4 Globale GerechHgkeit Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 •  6.1.2 KommutaHve und distribuHve GerechHgkeit –  A. KommutaHve (ausgleichende) GerechHgkeit –  Verhängung von Strafen, Wiedergutmachung von Schäden, Tausch von Gütern –  > Ziel: „arithmeHsche“ Gleichheit –  > Unabhängig von den Eigenscha[en der Personen –  > Voraussetzung: Statusgleichheit 121 03.01.13 6.1 Grundlagen •  6.1.3 Prinzipien distribuHver GerechHgkeit –  Verteilung von Ämtern, Gütern, Rechten, Pflichten –  > Ziel: „geometrische“ Verhältnismässigkeit; gewichtete Gleichheit der Verteilung –  > Abhängig von den Eigenscha[en der Personen –  > Herausforderung: Für unterschiedliche Verteilungs-­‐ gegenstände gilt es das jeweils relevante Verteilungs-­‐ kriterium zu finden Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 122 6.1 Grundlagen –  B. DistribuHve (austeilende) GerechHgkeit 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" –  Radikale Gleichheit –  Verdienst –  Bedarf –  Gesamtnutzen; individuelle Nutzensteigerung (UHlitarismus) 123 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 124 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” •  Ziel •  Grundgüter: –  Prinzipien besHmmen, die vernün[igerweise einer gerechten Grundstruktur einer Gesellscha[ zugrunde gelegt werden sollten. –  Verteilung von Rechten, Freiheiten und Gütern. –  „Dinge, von denen man annimmt, dass sie ein vernün[iger Mensch haben möchte, was auch immer er sonst noch haben möchte.“ –  „Rechte, Freiheiten und Chancen sowie Einkommen und Vermögen“ (Rawls, John: Eine Theorie der GerechHgkeit, Frankfurt/M. 1979, p. 112) •  Weg –  HypotheHsches Vertragsargument •  6.2.1 Der Urzustand –  > AbstrakHon von individuellen Stellungen, Lebensentwürfen, Wertvorstellungen, Religionen, etc. –  -­‐> Einigung über Verteilungs-­‐Prinzipien von Grundgütern 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 125 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 126 21 30.12.12 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” –  A. Das 1. Prinzip (Freiheitsprinzip) •  6.2.2 Die zwei Prinzipien der GerechHgkeit •  „Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist.“ (S. 81) •  > Verteilung von Rechten und Freiheiten (z.B. Versammlungs-­‐ freiheit, Wahlrecht, rule of law, Privateigentum, etc.) •  > Die Grenzen individueller Rechte und Freiheiten bestehen in den Rechten und Freiheiten jeder anderen Person. –  1. Freiheitsprinzip –  2a. Differenzprinzip –  2b. Prinzip der fairen Chancengleichheit •  Vorrangregelungen –  > absoluter Vorrangstellung für das Freiheitsprinzip vor dem zweiten Prinzip. –  > Vorrang des Prinzips der fairen Chancengleichheit vor dem Differenzprinzip 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 127 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” –  B. Das 2. Prinzip Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 128 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” –  C. Differenzprinzip vs. Pareto-­‐OpHmum •  „Soziale und wirtscha[liche Ungleichheiten müssen •  folgendermassen beschaffen sein: •  Pareto-­‐besser –  Zustand A ist besser als Zustand B, wenn mindestens ein Individuum besser gestellt ist, ohne dass ein anderes Individuum schlechter gestellt werden müsste. –  a. sie müssen ... den am wenigsten BegünsHgten den grösstmöglichen Vorteil bringen, und („Differenzprinzip“) –  b. sie müssen mit Ämtern und PosiHonen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offenstehen.“ („Prinzip fairer Chancengleichheit“) •  Pareto-­‐OpHmum –  Zustand, in dem es nicht möglich ist, ein Individuum besser zu stellen, ohne gleichzeiHg ein anderes schlechter zu stellen. •  Differenzprinzip –  Besserstellung eines Individuums ist nur dann dann gerechnerHgt, wenn dadurch auch die SituaHon des am schlechtesten gestellten Individuums verbessert wird. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 129 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” Dr. Francis Cheneval
–  D. LegiHme Ungleichheit nach dProf.
em Differenz-­‐
•  prinzip Legitime Ungleichheit nach dem Differenzprinzip
03.01.13 illegitime Folgesituation
Vorlesung: Einführung in die Politische Philosophie
Situation 1 (Start)
Situation 2
Situation 3
Situation 4
Situation 5
Situation 6
Situation 7
legitime Folgesituation
130 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” Vorlesung: Einführung in die Politische Philosophie
Ausgangslage
Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Nutzen Akteur 1
3
4
4
5
3
1
1
Prof. Dr. Francis Cheneval
Nutzen Akteur 2
3
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11
10
12
15
30
Nutzen Total
6
11
15
15
15
16
31
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03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Seite 25
131 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 132 22 30.12.12 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” •  TdG gilt nur unter liberalen Voraussetzungen? –  E. Offene Fragen –  Rawls: ja •  „Maximin-­‐Regel“ •  2. Prinzip gilt nur in einem direkten KooperaHonszusammenhang? –  Man wird sich hinter dem Schleier des Nichtwissens für jene AlternaHve entscheiden, deren schlechtestmögliches Ergebnis besser als das aller anderen AlternaHven ist (= „Maximin-­‐
Regel“) –  Rawls: ja •  -­‐> übertriebene Risikoaversion? –  Rawls: nein, Wahrscheinlichkeitsüberlegungen spielen beim “dicken” Schleier des Nichtwissens keine Rolle 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 133 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” •  6.2.3 „Property owning democracy“ stap „welfare state capitalism“ Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 6.2 John Rawls: „A Theory of JusHce” 135 •  Warum entscheiden sich die Menschen für Rawls` Prinzipien? –  Rawls: Man wird sich für jene AlternaHve entscheiden, deren schlechtestmögliches Ergebnis besser als das aller anderen AlternaHven ist (=„Maximin-­‐Regel“). –  B. KommunitarisHsche KriHk –  > (u.a.) KriHk am atomisHschen Menschenbild –  C. LibertarisHsche KriHk –  > (u.a.) KriHk am Umverteilungsgedanken 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 136 6.3 Der Wert des NaHonalstaats •  Grund der Differenzierung in poliHsche Einheiten ist der Antagonismus zwischen kulturell unterschiedlichen Völkern •  Au[eilung und Abgrenzung naHonalstaatlicher poliHscher Einheiten ist normaHv ambivalent, posiHv hebt Miller hervor: •  6.3.1 Millers Erklärungsprinzip poliHscher Einheit: •  Selbstregierung (Behauptung gegen Imperialismus) –  AnHke: Stadtstaat Paradigma der poliHschen Einheit –  real community, (face-­‐to-­‐face) –  Moderne: Na1onalstaat löst Stadtstaat ab –  Vergrösserung und Strukturwandel: von direkten zu repräsentaHven Regierungssystemen, Föderalisierung, –  imagined community –  StrukturkonHnuität: poliHsche Einheit, Solidarität Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 134 –  A. Fragwürdigkeitder„Maximin-­‐Regel“ 6.3 Der Wert des NaHonalstaats 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" •  6.2.4 KriHk und offene Fragen –  Einschränkung von intergeneraHonaler Übertragung von sozioökonomischen Vorteilen (z.B. durch Reform der Erbscha[s-­‐ und Schenkungssteuer) –  Eindämmung des Einflusses von Geld in der PoliHk (z.B.Reform der Parteispenden) –  Gewährleistung einer breiten Eigentümerscha[ an ProdukHvkapital (z.B. Startkredit) –  > „Unten“: Existenzminimum; „Oben“: Verhinderung von übermässiger KonzentraHon von ProdukHvkapital in den Händen Weniger 03.01.13 03.01.13 –  KommunikaHonsgemeinscha[ (Sprache, geteilte kulturelle Kodierungen) –  Sicherheitsgemeinscha[ 137 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 138 23 30.12.12 6.3 Der Wert des NaHonalstaats 6.3 Der Wert des NaHonalstaats •  Millers Gegenargument: •  6.3.2 Millers zwei Gründe zugunsten des posiHven Werts des NaHonalstaats –  1. Föderalismus sorgt in diesen Ländern für subnaHonale Kompetenzen bei der sozialen GerechHgkeit –  2. MehrfachidenHtät und Bedeutung der naHonalen IdenHtät –  Gemeinsame IdenHtät und poliHsches Gemeinscha[sgefühl im NaHonalstaat favorisieren: •  1. DemokraHefähigkeit –  > Versöhnung von Mehrheit und Minderheit (losers‘ consent) –  > Vertrauen zwischen „GleicharHgen“ •  2. Soziale GerechHgkeit –  > InsHtuHonelle Fähigkeit des Transfers –  > Bereitscha[ zu Transferzahlungen 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 139 6.4 Globale GerechHgkeit –  B. dezentral –  Immanuel Kants „freier Völkerbund“ republikanischer Staatsvölker (Zum ewigen Frieden, a.d. 1795) –  A. ZentralisHsch: Weltregierung •  Millers Argumente dagegen: •  Miller: –  a. undemokraHsch (Bürgerferne) –  b. tyrannisch (keine Exit-­‐OpHonen) –  c. unmöglich ohne globale kulturelle Homogenisierung (und in dem Fall unerwünscht) Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" –  belässt die poliHsche Autorität (Souveränität) auf der Ebene der Staatsvölker -­‐ ändert also nichts an der naHonalstaatsbasierten Grundstruktur der internaHonalen Beziehungen 141 03.01.13 6.4 Globale GerechHgkeit 142 •  Miller dagegen: –  1. Wenn kulturelle Differenzen den Begriff der GerechHgkeit besHmmen und als solche respekHert werden sollen, gibt es keinen begründbaren Anspruch globaler distribuHver GerechHgkeit. –  2. Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen GerechHgkeit und Reziprozität, der in poliHschen Gemeinscha[en gegeben, jenseits der Gemeinscha[en unsicher ist. (>selbstzerstörerischer moralischer Heroismus) –  Betri† individuelles Verhalten und individuelle Einstellungen zu globalen Problemen und globalen Folgen naHonaler PoliHken –  Gleiche Gewichtung der Interessen aller Menschen, unabhängig von naHonaler Zugehörigkeit, Rasse, Religion, Sprache, etc. –  NaHonale PoliHken zur Förderung globaler GerechHgkeit Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 6.4 Globale GerechHgkeit –  C. Ethischer (nicht poliHscher) KosmopoliHsmus 03.01.13 140 6.4 Globale GerechHgkeit •  6.4.1 KosmopoliHsmus 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 143 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 144 24 30.12.12 6.4 Globale GerechHgkeit 6.4 Globale GerechHgkeit •  6.4.3 Millers nicht-­‐kosmopoliHsche AlternaHve zu global jusHce –  A. GerechHgkeit der InterakHon zwischen Staaten –  Pacta sunt servanda –  territoriale Integrität –  Gewaltnur zur Selbstverteidigung •  Neu: –  Gerechte Au[eilung von Kosten und Nutzen internaHonaler KooperaHon (Umwelt, Handel) –  Schutz grundlegender Menschenrechte –  Schutz poliHscher SelbstbesHmmung 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 145 •  6.4.4 KriHk an Millers PosiHon –  1. Falsche Dichotomie naHonal-­‐global (>mind the gap!) –  2. homogene KonzepHon naHonaler Einheit –  3. naturalisHsche KonzepHon naHonaler Einheit –  4. Mangel an Reflexion über insHtuHonelle ImplikaHonen seiner eigenen KonzepHon von global jusHce 03.01.13 7. Krieg und Frieden Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 146 7.1 Was ist Terrorismus? •  7.1 Was ist Terrorismus? •  7.2 Krieg und Frieden •  7.1.1 Eingrenzung des Phänomens –  BegriffsbesHmmung ist höchst umstripen –  Absurder Rechtsfall in Kanada 2007: zwei Mitglieder derselben pakistanischen OrganisaHon (Mohajir Quomi Movement (MQM) werden zum selben Zeitpunkt und auf Grund derselben DokumentaHon offiziell je als Terrorist und als AsylberechHgter eingestu[ (NaHonal Post, Jan 17, 2007). –  Umstripen ist nicht nur die DefiniHon, sondern auch ob der Begriff im Recht Verwendung finden soll oder nur in poliHsche Diskurse gehört. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 147 03.01.13 7.1 Was ist Terrorismus? –  2. Staatsterrorismus: •  „ wird von diktatorischen und totalitären Regimes gegen ihr eigenes Volk eingesetzt, um Furcht zu verbreiten und eine poliHsche OpposiHon im Keim zu ersHcken.“ –  A. Die drei Dimensionen des Terrorismus gemäss M. Walzer: •  1. „Terrorismus ist das bewusste Töten Unschuldiger, die zufällig am falschen Ort sind, um einer ganzen Bevölkerung Furcht einzujagen und ihre Regierungen unter Druck zu setzen.“ –  3. Terrorismus im Krieg: •  Töten von Zivilisten in so grosser Zahl, dass ihre Regierungen zur KapitulaHon gezwungen sind Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 148 7.1 Was ist Terrorismus? •  7.1.2 Walzers BegriffsbesHmmung 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 149 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 150 25 30.12.12 7.1 Was ist Terrorismus? 7.1 Was ist Terrorismus? •  3. Aufruf anderer zu terrorisHschen Handlungen als Teil des Verbrechens (Hasspredigten, etc.) (?) •  4. Fokus auf als terrorisHsch bezeichnete Handlungen (ev. +Aufruf, Finanzierung, Planung) führt zu höherer Genauigkeit in der BegriffsbesHmmung und IdenHfikaHon des Phänomens •  > im Gegensatz zu Typifizierung des Terrorismus durch terrorisHschen Absichten (Befreiung, poliHsche, soziale Veränderung) oder durch erzielte Wirkungen (psychologisch wie e.g. „Verbreitung von Schrecken“, etc.). •  7.1.3 Diskussion von Walzers Begriffs-­‐
besHmmung •  1. Walzers DefiniHon ist minimalisHsch und das ist ein Vorteil: Kriterien erlauben eine relaHve klare Unterscheidung zwischen „Freiheitskämpfern“ und „Terroristen“ (e.g. Nelson Mandela). Vermindert manipulaHves Missbrauchspotenzial des Begriffs. •  2. Ev. Unzureichend: BerücksichHgt nur die Tötung, nicht aber die massive physische NöHgung und Tötungsdrohung (e.g. serielle Ennührung, Geiselnahme, ZwangsrekruHerung). 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 151 7.2 Krieg und Frieden –  „The moral reality of war is divided into two parts. War is always judged twice, first with reference to the reasons states have for fighHng, secondly with reference to the means they adopt. –  The first kind of judgment is adjecHval in character: we say that a parHcular war is just or unjust. –  The second is adverbial: we say that the war is being fought justly or unjustly. Medieval writers made the difference .. disHnguishing jus ad bellum, the jusHce of war, from jus in bello, jusHce in war.“ (Walzer 2006, 21) 153 •  Verhältnismässigkeit der Mittel
•  Legitime Autorität
•  Non-Kombattanten-Immunität
•  Rechte Absicht
•  Behandlung Kriegsgefangener
•  Letztes Mittel (ultima ratio)
•  Schutzpflicht besetzter Gebiete
•  Vernünftige Aussicht auf
Erfolg
Etc.
Walzer, Michael (42006 [1977]): Just and Unjust Wars. A Moral Argument with
Historical Illustrations, New York: Basic Books.
Folie 15
03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 154 7.2 Krieg und Frieden –  A. Humanitäre IntervenHon: •  7.2.2 Die Kriterien des ius ad bellum •  7.2.3 Humanitäre IntervenHon als gerechter Krieg? •  Drohung oder Anwendung von grenzüberschreitender militärischer Gewalt durch einen Staat oder eine Staatengruppe mit dem Ziel massive und elementare Verletzungen von Menschenrechten zu verhindern oder zu beenden, und zwar ohne Einwilligung des angegriffenen Staates. •  Konflikt zwischen der Nicht-­‐IntervenHons-­‐ bzw. Souveränitätsnorm und dem Anliegen des Schutzes und der Durchsetzung fundamentaler Menschenrechte. –  Die ThemaHk der „humanitären IntervenHon“ erweist sich in jüngerer Zeit als Anwendungsfall des Gedankenguts der Theorie des gerechten Kriegs. Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" ius in bello
•  Gerechter Grund
•  Verhältnismässigkeit der
Güter
7.2 Krieg und Frieden 03.01.13 Prof. Dr. Francis Cheneval
ius ad bellum
–  Michael Walzer: Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 152 7.2 Krieg und Frieden Vorlesung: Einführung in die Politische Philosophie
•  7.2.1 Die Lehre des gerechten Kriegs 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 03.01.13 155 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 156 26 30.12.12 7.2 Krieg und Frieden 7.2 Krieg und Frieden –  B. Kriterien der humanitären IntervenHon aus der TradiHon des gerechten Kriegs: •  7.2.4 Kant: Krieg kann kein Rechtsmipel sein –  „Nun spricht die moralisch-­‐prakHsche Vernun[ in uns ihr unwiderstehliches Veto aus: Es soll kein Krieg sein ... denn das ist nicht die Art wie jedermann sein Recht suchen soll.“ (Kant: Rechtslehre, Akademieausgabe VI, S. 354) –  Krieg ist ein „Notmipel“ („ulHmaraHo“) in einem Zustand mangelnder rechtlicher InsHtuHonalisierung. –  Im normaHven Begriff des Rechts ist der Krieg aber nicht enthalten. Krieg ist kein mögliches Rechtsmipel, weil der Stärkere gewinnt und Unschuldige zu Tode kommen. –  > Ähnlich wie Verbot der Lüge, Folter •  gerechter Grund: Verletzungen grundlegender Menschenrechte •  legiHme Autorität: UN-­‐Sicherheitsrat oder regionale OrganisaHonen kollekHver Sicherheit •  ulHma raHo: Zwangsmassnahmen nach Ausschöpfung aller nicht-­‐milit. Mipel •  rechte Absicht: Schutz vor massiven Verletzungen elementarer Menschenrechte •  vernün[ige Aussicht auf Erfolg 03.01.13 •  . Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 157 03.01.13 7.2 Krieg und Frieden •  8.1 Was ist ziviler Ungehorsam? •  8.2 RechnerHgung des zivilen Ungehorsams im demokraHschen Verfassungsstaat •  8.3 Fragen •  8.4 KriHk des zivilen Ungehorsams –  Gebot,dass rechtlich-­‐poliHsche Verhältnisse geschaffen werden sollen, die den Krieg verbieten, verunmöglichen –  > die somit auch die Kriegsgründe des „gerechten Krieges“ verhindern oder stark vermindern (z.B. Verteidigungskrieg, Kriege gegen aggressiv-­‐ tyrannische Regimes, humanitäre IntervenHon etc.) Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 159 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 8.1 Was ist ziviler Ungehorsam 8.1 Was ist ziviler Ungehorsam –  A. Ziviler Ungehorsam ist: –  B. Zusatzbedingungen (Rawls und Habermas): •  eine öffentliche, •  gewaltlose, •  gewissensbesHmmte, •  gesetzwidrige Handlung, •  die gewöhnlich eine Änderung der Gesetze oder der RegierungspoliHk herbeiführen soll. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 158 8. Ziviler Ungehorsam •  nicht-­‐idealer Rechtszustand: 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 160 •  1. Nur für Fälle schwerwiegender UngerechHgkeit/ Verteidigung von Grundprinzipien •  2. Alle legalen Einflussmöglichkeiten müssen erschöp[ sein •  3. Verfassungsordnung als Ganze darf nicht gefährdet werden •  4. Öffentliche Ankündigung und Kalkulierbarkeit für Polizei und AkHvisten •  5. Zurückhaltung auf Seiten von AkHvisten und Staat 161 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 162 27 30.12.12 8.1 Was ist ziviler Ungehorsam 8.1 Was ist ziviler Ungehorsam –  C. In Bezug auf ethische RechnerHgung ist ZU zu unterscheiden von : –  C. In Bezug auf ethische RechnerHgung ist ZU zu unterscheiden von : •  Gewaltlosem Widerstand gegen Unrechtsregime ohne konsHtuHonell garanHerte Grund-­‐ und Mitspracherechte (Kolonialismus, Autoritarismus in all seinen Formen). > Ghandi, Tiananmen Platz •  > Zuspritzung des ethischen RechnerHgungsproblems des Ungehorsams in einem demokraHschen Verfassungsstaat, der zahlreiche legale Mipel zum Widerstand (e.g. Streik) und zur Verfassung-­‐ oder Gesetzesänderung zulässt. 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 163 •  Gewaltlosem Widerstand gegen Unrechtsregime ohne konsHtuHonell garanHerte Grund-­‐ und Mitspracherechte (Kolonialismus, Autoritarismus in all seinen Formen). > Ghandi, Tiananmen Platz •  > Zuspritzung des ethischen RechnerHgungsproblems des Ungehorsams in einem demokraHschen Verfassungsstaat, der zahlreiche legale Mipel zum Widerstand (e.g. Streik) und zur Verfassung-­‐ oder Gesetzesänderung zulässt. 03.01.13 8.2 RechnerHgung des zivilen Ungehorsams •  1: Handelt es sich beim zivilen Ungehorsam um den klassischen Konflikt Recht vs. Moral/Religion? –  1. rechnet mit hohem Revisionsbedarf und Fehlbarkeit –  2. stetsoffenfürhöherenormaHveAnsprüche –  3. von fragilen und ändernden Mehrheiten und vom Ermessensspielraum von Richtern abhängig –  4. Irrtum/Blockierung ausgesetzt –  5. lässt unter besHmmten Bedingungen die Geltung von Gesetzen auch rechtlich in der Schwebe –  6. ist ein unabgeschlossener Lernprozess, der zu seiner Weiterentwicklung stets auf extralegale Formen des Widerstandes angewiesen war unplausibel: Verfassungsstaat am Ende dieses Prozesses beim idealen Endpunkt angelangt Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 164 8.3 Fragen •  Der demokraHsche Verfassungsstaat 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 165 –  > Liberal-­‐demokraHsche Verfassungen berufen sich auf Rechtsprinzipien und Ideale, die im Bezug zu den jeweils geltenden Gesetzen einen „normaHven Überschuss“ enthalten. –  > Liberal-­‐demokraHsche Verfassungen sind über die geltenden Gesetze hinausweisende, normaHve Projekte 03.01.13 8.3 Fragen Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 166 8.3 Fragen •  2: Was bedeutet „gewissensbesHmmt“? •  3: Darf ein Akt ZUs einen privaten Vorteil erbringen? –  > Selbstvergewisserung muss Quelle des ZU sein –  > kann nicht befohlen oder gesetzlich implemenHert werden (nur Appell an das Urteilsvermögen von Personen) –  > Gewissensurteile müssen sich durch universalisierbare Gründe ausweisen; keine „Privatmoral“ (Habermas 1983) –  > Nein. Gesetzesbruch zum eigenen Vorteil unterhöhlt die gesamte Verfassungsordnung durch die Möglichkeit von Egoismus im Namen höherer Moral –  > Appellwirkung des ZU besteht im In-­‐Kauf-­‐nehmen eines persönlichen Nachteils im Dienst des normaHven Fortschrips der Verfassungsordnung •  Gegenargument: –  Solange gleichzeiHg ein höheres Prinzip verteidigt wird, ist der persönliche Vorteil erlaubt 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 167 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 168 28 30.12.12 8.3 Fragen 8.3 Fragen •  Antwort: •  4: Bedeutet die RechnerHgung des ZU, dass dieser legalisiert oder nicht bestra[ werden sollte? –  > macht ZU zu aprakHv und gefährdet die Verfassungsordnung als Ganzes –  > Unterschied zu Tripbre•ahren nicht mehr durch Tatbeweis feststellbar –  > RechnerHgung der GewissensbesHmmung eines spezifischen Aktes von ZU durch Nachweis des persönlichen Nachteils möglich 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 169 8.3 Fragen –  > Nein. Die Normalisierung entzieht dem ZU seinen Sinn –  > Der regelverletzende Protest allein erzielt die Appell-­‐ und Signalwirkung, dass der demokraHsche Rechtsstaat mit seinen legiHmierenden Verfassungsprinzipien über seine posiHv-­‐
rechtliche Verkörperung hinausweist (Habermas 1983, p. 42f.) –  > Akteure des ZU sollten aber nicht wie gemeine Verbrechen behandelt werden, sondern moderate Strafverfolgung erfahren (Habermas 1983, ibid.) 03.01.13 •  Gefährdung der Rechtsordnung –  > auch nach dem Begriff des ZU unzulässig –  > findet bei Einhaltung der genannten Parameter nicht stap –  > Nein. Z.B. moderate Einschränkung der Bewegungsfreiheit Driper ist nicht prinzipiell unethisch –  > Gilt auch für Gegenseite (physische Blockaden; Wegtragen von Demonstrierenden, die sich auf Strasse oder Schiene legen) –  > passive NöHgung Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 171 8.4 KriHk des zivilen Ungehorsams •  Begriff des Gesetzes lässt keine Ausnahme zu („Gesetz ist Gesetz“) –  > Rechtshierarchie des demokraHschen Verfassungsstaates ist mehrstufig, –  > zuoberst sind die Prinzipien und Grundrechte der Verfassung, zu denen Gesetze in Spannung stehen können: Gesetz ist nicht unbedingt Gesetz 03.01.13 172 •  Missachtung des Volkswillens/ der Spielregeln der DemokraHe –  > ZU soll gewaltlos, begrenzt, punktuell sein –  > eine Gefährdung des Rechtsfriedens des demokraHschen Verfassungsstaates wäre unzulässig –  > ZU steht im Zusammenhang mit der Unvollkommenheit des Mehrheitsprinzips, besonders im Kontext der Verletzung von Grundrechten –  > nur seltene und punktuelle Missachtung –  > Unvollkommenheit der RepräsentaHon des –  „Volkswillens“, bes. in der repräsentaHven DemokraHe •  Unterminierung der Rechtssicherheit –  > ZU soll gewaltlos, begrenzt, punktuell sein –  > Uneigennützigkeitsbedingung kehrt Voraussetzungen um: Rechtsbruch des ZU führt zu eigenen Nachteilen, ist also tendenziell sehr selten Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 8.4 KriHk des zivilen Ungehorsams •  Gefährdung des Rechtsfriedens 03.01.13 170 8.4 KriHk des zivilen Ungehorsams •  5: Schliesst das Gebot der Gewaltlosigkeit das Verbot von jeglicher NöHgung ein? 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 173 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 174 29 30.12.12 8.4 KriHk des zivilen Ungehorsams •  Unüberprüxare Metaphysik der Moral –  > Im zivilen Ungehorsam im demokraHschen Verfassungsstaat kann nicht wie bei AnHgone auf ein ungeschriebenes „Naturrecht“ oder „göpliches Recht“ Bezug genommen werden, sondern nur auf: »  Verfassungsprinzipien/Grundrechte »  Unschärfe von besHmmten Gesetzen in Bezug auf ihre absolute Geltung 03.01.13 Tutorat zur VL "Einführung in die poliHsche Philosophie" 175 30 
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