STRUKTUR DER OBERSTUFE 1. DIE GLIEDERUNG DER GYMNASIALEN OBERSTUFE Gesamtqualifikation ( Abiturnote = BLOCK I + II) Einführungsphase EP Grundkurswahl: 9 Pflichtkurse 10. Wahlkurs + 11. Kurs o. 2 VK Versetzung = Mittlerer Schulabschluss 1 Q1.1 Qualifikationsphase Abitur-Prüfung (BLOCK I) (BLOCK II) Q1.2 Q2.1 Q2.2 Zulassung Festlegung 3. u. 4. Abiturfach Leistungskurswahl (1. und 2. Abiturfach) Überblick: Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 – 9 fort und schließt mit der Abiturprüfung ab. Nach Bestehen der Abiturprüfung wird den Schülerinnen und Schülern die Allgemeine Hochschulreife (AHR) zugesprochen; am Ende der Jahrgangsstufe 11 kann bei Vorliegen bestimmter Leistungsbedingungen auch die Fachhochschulreife (FHR) erworben werden, die nach dem Absolvieren eines einjährigen Praktikums oder einer Berufsausbildung zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Die gymnasiale Oberstufe wird entsprechend den Vorgaben der allgemein gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-GOSt) geführt; sie besteht aus : Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) Mit der Versetzung in die EP (Jgst. 10) haben die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben. In der EP (Jgst. 10) löst sich der Klassenverband weitgehend auf und wird zunächst durch das Grundkurssystem ersetzt. Ziel dieser Einführungsphase ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut zu machen und eventuell bestehende Defizite auszugleichen. In die EP (Jgst. 10) werden auch Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen aufgenommen, die die entsprechende Qualifikation erworben haben. Falls noch nicht geschehen müssen sie in einem vierstündigen Kurs bis zum Ende der Q2 (Jgst. 12) Französisch als zweite Fremdsprache erlernen. Am Ende der Einführungsphase steht die Versetzung in die Qualifikationsphase. Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase erlangen die Schüler/innen gleichzeitig den Mittleren Schulabschluss. Qualifikationsphase(Qualifikationsphase 1 und 2 = Jahrgangsstufen 11 und 12) Die Qualifikationsphase bereitet als Einheit auf die Abiturprüfung vor, d.h. beim Übergang von Q1 nach Q2 (Jgst. 11 nach 12) erfolgt keine Versetzungsentscheidung. 2 Der Unterricht in der Qualifikationsphase ist weiterhin in dreistündigen Grundkursen organisiert, zusätzlich muss jede/r Schüler/in zwei jeweils fünfstündige Leistungskurse belegen. Durch die Wahl bzw. Kombination bestimmter Kurse ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eine gewisse Schwerpunktsetzung möglich. Die gesamte Wochenstundenzahl liegt bei durchschnittlich 34 Wochenstunden pro Schuljahr, d.h. außer den beiden Leistungskursen muss jede/r Schüler/in 7 oder 8 Grundkurse belegen plus evtl. einen Vertiefungs- oder Projektkurs. Die Schullaufbahn muss so gestaltet werden, dass in den 4 Halbjahren der Q1 und Q2 (Jgst. 11 und 12) insgesamt 8 Leistungskurse und 30 bis 32 Grundkurse nachgewiesen werden können. Hierbei sind die Pflichtbindungen in der gymn. Oberstufe zu beachten. Die Unterrichtsfächer der gymnasialen Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet: 1. dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld (D, FS, Ku, Mu, Lit) 2. dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Ge, Ek, Sw, Pl) 3. dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld (M, Ph, Ch, Bi, If). Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an, sind aber Pflichtfächer (Religionslehre bis Ende der Q1 (Jgst. 11), Sport bis Ende der Q2 (Jgst. 12). Die Abiturprüfung Die Fächer der Abiturprüfung sind die beiden Leistungskurse, die zu Beginn der Q1 gewählt werden sowie die beiden Grundkursfächer, die zu Beginn der Q2 festgelegt werden. Die Wahl des ersten Leistungskurses kann nur aus folgenden Fächern/Bereichen getroffen werden: Deutsch oder eine aus der Sekundarstufe fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft (Physik, Chemie, Biologie). Die Wahl des zweiten Leistungskurses ist im Rahmen der Möglichkeiten der Schule frei. Bei der Wahl der Grundkursfächer für die Abiturprüfung sind folgende Regelungen zu beachten: • Von den vier Abiturfächern müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden; im ersten Aufgabenfeld müssen auf jeden Fall Deutsch oder eine Fremdsprache Abiturfach sein. • Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik sein. 3 • Das 3. (schriftliche) sowie das 4. (mündliche) Abiturfach muss ab Q1 (Jgst. 11) Klausurfach sein. • Religion kann in der Abiturprüfung das zweite Aufgabenfeld ersetzen. • Sport kann an unserer Schule nicht Fach der Abiturprüfung sein. Weitere Informationen s.u. (5. Wahl der Abiturfächer). Information und Beratung Über die einzelnen Regelungen des Bildungsganges, d.h. über die Entwicklung ihrer sogenannten Schullaufbahn werden die Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Eltern durch die Jahrgangsstufenleiter bzw. Beratungslehrer informiert und individuell beraten. Neben den allgemeinen Informationsveranstaltungen für die gesamte Jahrgangsstufe hat sich am Fürst-Johann-Moritz-Gymnasium die Einzelberatung vor wichtigen Entscheidungen zur Fächerwahl bewährt. Hier können Schülerinnen und Schüler in Einzel- oder evtl. auch Gruppengesprächen mit den zuständigen Beratungslehrer/innen ihre individuelle Fächerwahl sowie ihre Belegverpflichtungen besprechen und überprüfen lassen. Die individuelle Schwerpunktsetzung muss dabei natürlich die rechtlichen Vorgaben und das jeweilige Fächerangebot der Schule berücksichtigen. Weitere Informationen finden sich auf der Power-Point-Präsentation zur gymn. Oberstufe, die auf der Homepage abrufbar ist. 2. DIE EINFÜHRUNGSPHASE Pflichtbelegungen 1. Jede Schülerin und jeder Schüler muss insgesamt mindestens 10 Grundkurse belegen, davon 9 aus dem sogenannten Pflichtbereich und einen Kurs aus dem Wahlbereich. Hinzu kommt entweder ein weiterer 11. Kurs oder 1 bzw. 2 Vertiefungskurse 4 2. Im Pflichtbereich müssen belegt werden: • Deutsch • eine in der Sekundarstufe I begonnene Fremdsprache (Englisch, Französisch, Lateinisch oder Spanisch) • Kunst oder Musik • ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (Geschichte, Geographie, Sozialwissenschaften oder Philosophie) • Mathematik • ein naturwissenschaftliches Fach (Physik, Chemie oder Biologie) • Religionslehre (ersatzweise Philosophie, falls unter [d] bereits Philosophie gewählt wurde, ein weiteres gesellschaftswiss. Fach) • Sport • Zusätzlich muss entweder eine zweite Fremdsprache gewählt werden oder ein weiteres Fach aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich (dies kann auch das Fach Informatik sein). • Zusätzlich ein weiterer frei wählbarer 10. Kurs 3. Hinzu kommt aus dem Angebot der Schule mindestens ein weiterer 11. Kurs nach freier Wahl oder ein bzw. zwei zweistündige Vertiefungskurse in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik. 4. Es müssen in der Einführungsphase 32 – 36 Wochenstunden belegt sein. 5. Ein vierstündiger Französischkurs für Anfänger kann ab der EP (Jgst. 10) im Wahlbereich belegt werden. 6. Über die in der EP (Jgst. 10) neu einsetzenden Fächer Sozialwissenschaften, Philosophie und Informatik informieren die Informationsblätter der jeweiligen Fachkonferenzen, die auf der Homepage abrufbar sind. 5 Klausuren in der Einführungsphase: In der Einführungsphase müssen Klausuren in mindestens 5 Fächern geschrieben werden: • 2 Klausuren je Halbjahr in Deutsch, den Fremdsprachen und Mathematik • Im 1. Halbjahr je eine Klausur in einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft. • Im 2. Halbjahr je zweiKlausuren in einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft. Dazu können weitere Fächer als Klausurfächer gewählt werden. 3. DIE VERSETZUNG VON DER EINFÜHRUNGSPHASE IN DIE QUALIFIKATIONSPHASE Versetzungsordnung gemäß § 9 APO-GOSt. Gültig für die Versetzung am Ende der Einführungsphase in die Qualifikationsphase. Grundlage für die Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den neun Kursen des Pflichtbereichs, also in Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache sowie in den ‚übrigen‘ Fächern Kunst oder Musik, einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach, einem naturwissenschaftlichen Fach, Religion oder Philosophie, Sport, dem Schwerpunktfach (2. FS oder 2. NW/Info), weiterhin als 10. Fach ist ein Kurs aus dem Wahlbereich versetzungswirksam. Insgesamt sind also 10 Kurse versetzungsrelevant. Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem versetzungswirksamen Kurs aus dem Bereich der übrigen Fächer‘ mangelhafte und in allen übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Bei einer mangelhaften Leistung in den Fächern Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache kann eine Versetzung nur dann ausgesprochen werden, 6 wenn diese mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem der anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden kann. In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich. Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der nicht versetzt worden ist, kann unter bestimmten Bedingungen eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Über die Grundlagen der Versetzung und Möglichkeiten der Nachprüfung gibt die beigefügte Tabelle anhand ausgewählter Beispiele Auskunft. Fächergr. I übrige Fächer Versetzung Nachprüfung D, M, eine fortgef. FS keine 5 4, 4, 4 alle mind. 4 ja 1x5 4, 4, 4 1 x 5, sonst mind. 4 ja ja (in M) 5, 4, 3 alle mind. 4 ja ja (in M) 4, 5, 4 alle mind. 4 nein 4, 5, 4 1 x 3, sonst mind. 4 nein 4, 4, 4 2 x 5, sonst mind. 4 nein ja (in übrigem Fach) 4, 4, 5 1 x 5, 1 x 3, sonst mind. 4 nein ja (in FS) 5, 4, 3 1 x 5, sonst mind. 4 nein ja (in D oder in übrigen Fach) 5, 5, 3 alle mind. 4 nein ja (in D oder M) 5, 5, 4 alle mind. 4 nein nein nein nein 2x5 1x6 7 4. DIE QUALIFIKATIONSPHASE Die Qualifikationsphase besteht aus den Qualifikationsphasen 1 und 2 (Jahrgangsstufe 11 und 12) Pflichtbelegungen Aufgabenfeld I (sprachlich-literarisch-künstlerisch) 1. Deutsch bis Ende der Q2 2. Eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache bis Ende Q2 (Englisch, Französisch oder Spanisch) oder Französisch als neue Fremdsprache 3. Schüler/innen mit nur einer Fremdsprache aus der Sekundarstufe I (manche Seiteneinsteiger) müssen die ab EP begonnene Fremdsprache (am F.-J.-M. Französisch) bis Ende Q2 durchgehend belegen. Die erste Fremdsprache muss dann mindestens bis zum Ende der EP fortgeführt werden. 4. Mindestens zwei aufeinander folgende Kurse Musik oder Kunst in der EP (Jgst. 11) oder einen VokalInstrumentalpraktischen Kurs oder Literatur in der Q2 (Jgst. 12). Aufgabenfeld II (gesellschaftswissenschaftlich) 1. Geschichte oder Geographie oder Philosophie oder Sozialwissenschaften durchgehend von der EP bis zum Ende der Q2. 2. Zwei Zusatzkurse in Q2 (12/1 und 12/2): • Wer in a. Geschichte wählt, bekommt Sozialwissenschaften. • Wer in a. Sozialwissenschaften wählt, bekommt Geschichte. • Wer in a. Philosophie oder Geographie wählt, bekommt Geschichte und Sozialwissenschaften. 8 Aufgabenfeld III (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch) 1. Mathematik bis Ende der Q2 2. Physik oder Chemie oder Biologie bis Ende der Q2 Religionslehre muss mindestens bis Ende der EP belegt werden (ersatzweise Philosophie), Sport muss bis Ende der Q2 fortgeführt werden. Zusätzlich muss 1. eine zweite Fremdsprache bis Ende der Q2 belegt werden oder 2. ein weiteres Fach aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich (dies kann auch Informatik sein) Über weitere Einzelheiten und Besonderheiten (Klausuren, Versetzungsordnung usw.) informieren die Jahrgangsstufenleiter zu gegebener Zeit die Schüler/innen und Eltern ihrer Jahrgangsstufe. Dies gilt in besonderem Maße für die Wahl der Abiturfächer. Anzahl der zu belegenden Kurse / Wochenstunden in der Qualifikationsphase: In den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase müssen insgesamt 8 Leistungskurse und mind. 30 Grundkurse belegt werden. In beiden Teilen der Qualifikationsphase (Jgst. 11 und 12) müssen jeweils 32 – 36 Wochenstunden belegt werden. In der gymnasialen Oberstufe (Einführungsphase bis Qualifikationsphase 2) müssen insgesamt 100 – 104 Wochenstunden belegt werden. 5. DIE WAHL DER ABITURFÄCHER Jede Schülerin, jeder Schüler legt am Ende der Qualifikationsphase 2 (Jgst. 12) die Abiturprüfung in vier Abiturfächern ab. Das erste und das zweite Abiturfach sind die beiden Leistungskurse. 9 Das dritte und das vierte Abiturfach sind zwei Grundkurse, die spätestens ab der Qualifikationsphase 1 mit Klausuren belegt sind. Zur Wahl der Leistungskurse für die Qualifikationsphase 1 Jede Schülerin, jeder Schüler wählt aus dem Kanon der bisher belegten Fächer zwei Leistungskurse • Das erste LK-Fach muss sein: Deutsch oder eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft • Das zweite LK-Fach: Die Wahl ist nach dem Angebot der Schule frei. Die Wahl der Leistungskurse für die Qualifikationsphase erfolgt am Ende der Einführungsphase. Zur Wahl des 3. und 4. Abiturfachs Jede Schülerin, jeder Schüler wählt aus seinen bisher belegten Grundkursfächern zwei Kurse als 3. und 4. Abiturfach aus. Beide Fächer müssen spätestens seit der Qualifikationsphase 1 mit Klausuren belegt sein. Die endgültige Festlegung des 3. und 4. Abiturfachs erfolgt zu Beginn der Qualifikationsphase 2. Bei der Auswahl der 4 Abiturfächer ist zusätzlich zu beachten: • Zwei der Abiturfächer müssen gewählt werden aus dem Kanon „DEUTSCH, MATHEMATIK, FREMDSPRACHE“ • Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt werden • Religion kann im Abitur das 2. Aufgabenfeld ersetzen 10 Konsequenzen dieser Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer: Folgende Abiturfachkombinationen sind ausgeschlossen: (unabhängig von der Wahl als LK oder GK) • Zwei Naturwissenschaften • Naturwissenschaft + Kunst/Musik Folgende Abiturfächer bedingen gleichzeitig MATHEMATIK als Abiturfach: • Die Wahl von Kunst oder Musik als Abiturfach (D , M oder FS, M (davon mindestens einer der Kurse als LK) müssen Abiturfächer sein!) • Die Wahl von zwei Fremdsprachen als Abiturfach (M und gesellschaftswissenschaftl. Fach müssen Abiturfächer sein!) • Die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften (D, M oder FS, M (davon mindestens einer der Kurse als LK) müssen Abiturfächer sein!) 6. KLAUSUREN IN DER QUALIFIKATIONSPHASE In den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase müssen Klausuren geschrieben werden in: • den zwei Leistungsfächern • in den beiden als 3. und 4. Abiturfach gewählten Grundkursfächern • unter den Klausurfächern müssen sein (soweit nicht schon als Abiturfach gewählt) Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache (in jedem Fall ggf. die in der Einführungsphase neu einsetzende Fremdsprache), das Schwerpunktfach (2. FS oder 2. NW/Info) Bezüglich des Schwerpunktfachs (2. FS oder 2. NW/Info) gilt: 1. Das Schwerpunktfach ist eine 2. FS: a) Klausuren in zwei Fremdsprachen sind Pflicht, 11 b) keine Klausur in naturwiss. Fach, es sei denn, es ist als Abiturfach gewählt. 2. Das Schwerpunktefach ist eine 2. NW/Info: a) Klausur in mind. einem naturwiss. Fach ist Pflicht, b) Klausur in mind. einer FS ist Pflicht. Im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase werden Klausuren nur noch im 1. – 3. Abiturfach und ggf. in der in der Einführungsphase neu einsetzenden Fremdsprache geschrieben. 7. PROJEKTKURSE Es handelt sich dabei um zweistündige Jahreskurse (halbjahresübergreifend), die an unserer Schule in der Qualifikationsphase 1 angeboten werden. Diese Kurse sind thematisch an ein Referenzfach der Qualifikationsphase (LK oder GK) angebunden. Im Schuljahr 2012/13 werden 2 Kurse in den Fächern Geschichte und Physik angeboten. In den Kursen wird projekt- und anwendungsorientiert an einem festgelegten Rahmenthema gearbeitet, das klar von der Obligatorik des Referenzfaches abgegrenzt ist. Die Teilnahme an einem Projektkurs entbindet von der Verpflichtung eine Facharbeit zu schreiben. Für den Jahreskurs wird eine Jahresnote erteilt, die in zweifach gewichtet, also wie zwei Grundkurse angerechnet wird. Diese Jahresnote setzt sich zu je 50% zusammen aus der Benotung der Sonstigen Mitarbeit und einer Präsentation/Dokumentation. Im zeitlichen Umfeld der LK-Wahlen werden die Themen der Projektkurse der Jahrgangsstufe vorgestellt und erläutert. 12 8. DIE BESONDERE LERNLEISTUNG Im Rahmen der Abiturprüfung können Schüler/innen eine sogen. „Besondere Lernleistung“ (§ 17 APOGOSt) einbringen. Dabei handelt es sich um ein individuelles Arbeitsvorhaben, das einem schulischen Referenzfach zugeordnet werden muss. Als besondere Lernleistung kann eingebracht werden: • ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb, • ein umfassendes fach- / kursorientiertes Projekt, • ein umfassendes Projekt in Zusammenarbeit mit einem außerschulischen Partner (z.B. Universität Siegen). Es kann sich dabei handeln um ein(e): • empirische Arbeit, • experimentelle Arbeit, • Literaturarbeit • künstlerisches Projekt. Die Absicht zur Erstellung einer besonderen Lernleistung muss bis spätestens zu Beginn der Qualifikationsphase 2 in schriftlicher Form beim Schulleiter angemeldet werden. Der Schulleiter entscheidet in Abstimmung mit der betreuenden Lehrkraft über die Zulassung der Arbeit. Die Bearbeitung soll während der Qualifikationsphase 2 durchgeführt werden, die Abgabe der besonderen Lernleistung erfolgt bis zum Termin der Zulassung zur Abiturprüfung (Ende der Q2); bis spätestens zu diesem Zeitpunkt kann die/der Schüler/in von der besonderen Lernleistung zurücktreten. In jedem Fall muss die Arbeit schriftlich dokumentiert werden, der Umfang dieser Dokumentation sollte bei etwa 30 Seiten liegen. Nach der Begutachtung der Arbeit bzw. des Projekts wird ein Kolloquium im zeitlichen Umfang von 30 Minuten durchgeführt, in dem die Ergebnisse dargestellt und erläutert werden, in dem die/der Schüler/in Fragen zum Inhalt und den angewandten Methoden beantworten muss. 13 Schüler/innen, die Interesse an einer solchen besonderen Lernleistung haben, setzen sich mit ihrer/m Beratungslehrer/in ins Benehmen; dort erhalten sie nähere Informationen über die inhaltlichen und methodischen Möglichkeiten, den Umfang und die Bewertung einer besonderen Lernleistung im Rahmen der Abiturprüfung. 9. DAS LATINUM Das Latinum wird erworben nach Pflichtunterricht im Fach Latein von der Klasse 6 bis einschließlich der Einführungsphase (Jgst. 10), wenn die Endnote im Abschlusshalbjahr mind. „ausreichend“ war. Das Latinum wird mit dem Abgangs- oder Abschlusszeugnis zuerkannt. Ein sogenanntes „kleines Latinum“ wird zuerkannt, wenn nach aufsteigendem Pflichtunterricht von Klasse 6 bis einschließlich Klasse 9 im letzten Halbjahr der Klasse 9 mindestens „ausreichende“ Leistungen nachgewiesen wurden. 10. ABSCHLÜSSE IN DER GYMNASIALEN OBERSTUFE Grundständige Schüler/innen erwerben am Ende der Einführungsphase den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn sie in die Qualifikationsphase 1 versetzt werden. Schüler/innen, die die gymnasiale Oberstufe verlassen, kann frühestens zum Ende der Q1 (Jgst. 11) der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt bestimmte Bedingungen erfüllt haben (Auskünfte hierzu erteilen die Beratungslehrer). In Kombination mit einem einjährigen gelenkten Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung ermöglicht dies das Studium an einer Fachhochschule. Nach erfolgreichem Abschluss der Abiturprüfung wird den Schüler/innen die allgemeine Hochschulreife zuerkannt. 11. AUSLANDSAUFENTHALTE Während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe (Einführungsphase, Qualifikationsphase 1) können Schüler/innen für einen Auslandsaufenthalt beurlaubt werden (§ 4 APO-GOSt). Möglich ist ein einjähriger oder ein halbjähriger Auslandsaufenthalt. Nähere Informationen zu den verschiedenen 14 Möglichkeiten, den Bedingungen und den Konsequenzen für die Schullaufbahn geben die Beratungslehrer. 12. WEITERE INFORMATIONEN Detailliertere Informationen finden sich auch in der Schrift „Die gymnasiale Oberstufe in NRW“, des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen, die im zweiten Halbjahr an alle Schüler/innen der Jahrgangsstufe 9 verteilt wird. Auf der Homepage des Ministeriums finden Sie die gültige Fassung der Ausbildungs-und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe: www.bildungsportal.nrw.de (Schulen – Schulrecht – Schulvorschriften – Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymn. Oberstufe). Okt. 2012 Ml 15