struktur der oberstufe - Fürst-Johann-Moritz

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STRUKTUR DER OBERSTUFE
1. DIE GLIEDERUNG DER GYMNASIALEN OBERSTUFE
Gesamtqualifikation
( Abiturnote = BLOCK I + II)
Einführungsphase
EP
Grundkurswahl:
9 Pflichtkurse
10. Wahlkurs
+
11. Kurs o. 2 VK
Versetzung =
Mittlerer
Schulabschluss
1
Q1.1
Qualifikationsphase
Abitur-Prüfung
(BLOCK I)
(BLOCK II)
Q1.2
Q2.1
Q2.2
Zulassung
Festlegung 3. u. 4. Abiturfach
Leistungskurswahl (1. und 2.
Abiturfach)
Überblick:
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 – 9 fort und schließt mit der
Abiturprüfung ab. Nach Bestehen der Abiturprüfung wird den Schülerinnen und Schülern die
Allgemeine Hochschulreife (AHR) zugesprochen; am Ende der Jahrgangsstufe 11 kann bei Vorliegen
bestimmter Leistungsbedingungen auch die Fachhochschulreife (FHR) erworben werden, die nach dem
Absolvieren eines einjährigen Praktikums oder einer Berufsausbildung zum Studium an einer
Fachhochschule berechtigt.
Die gymnasiale Oberstufe wird entsprechend den Vorgaben der allgemein gültigen Ausbildungs- und
Prüfungsordnung (APO-GOSt) geführt; sie besteht aus :
Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10)
Mit der Versetzung in die EP (Jgst. 10) haben die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums die
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben.
In der EP (Jgst. 10) löst sich der Klassenverband weitgehend auf und wird zunächst durch das
Grundkurssystem ersetzt.
Ziel dieser Einführungsphase ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und
methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut zu machen und eventuell bestehende
Defizite auszugleichen.
In die EP (Jgst. 10) werden auch Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen aufgenommen, die die
entsprechende Qualifikation erworben haben. Falls noch nicht geschehen müssen sie in einem
vierstündigen Kurs bis zum Ende der Q2 (Jgst. 12) Französisch als zweite Fremdsprache erlernen.
Am Ende der Einführungsphase steht die Versetzung in die Qualifikationsphase. Mit der Versetzung in
die Qualifikationsphase erlangen die Schüler/innen gleichzeitig den Mittleren Schulabschluss.
Qualifikationsphase(Qualifikationsphase 1 und 2 = Jahrgangsstufen 11 und 12)
Die Qualifikationsphase bereitet als Einheit auf die Abiturprüfung vor, d.h. beim Übergang von Q1 nach
Q2 (Jgst. 11 nach 12) erfolgt keine Versetzungsentscheidung.
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Der Unterricht in der Qualifikationsphase ist weiterhin in dreistündigen Grundkursen organisiert,
zusätzlich muss jede/r Schüler/in zwei jeweils fünfstündige Leistungskurse belegen. Durch die Wahl
bzw. Kombination bestimmter Kurse ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eine gewisse
Schwerpunktsetzung möglich. Die gesamte Wochenstundenzahl liegt bei durchschnittlich 34
Wochenstunden pro Schuljahr, d.h. außer den beiden Leistungskursen muss jede/r Schüler/in 7 oder 8
Grundkurse belegen plus evtl. einen Vertiefungs- oder Projektkurs.
Die Schullaufbahn muss so gestaltet werden, dass in den 4 Halbjahren der Q1 und Q2 (Jgst. 11 und 12)
insgesamt 8 Leistungskurse und 30 bis 32 Grundkurse nachgewiesen werden können. Hierbei sind die
Pflichtbindungen in der gymn. Oberstufe zu beachten.
Die Unterrichtsfächer der gymnasialen Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet:
1. dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld (D, FS, Ku, Mu, Lit)
2. dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Ge, Ek, Sw, Pl)
3. dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld (M, Ph, Ch, Bi, If).
Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an, sind aber Pflichtfächer (Religionslehre bis
Ende der Q1 (Jgst. 11), Sport bis Ende der Q2 (Jgst. 12).
Die Abiturprüfung
Die Fächer der Abiturprüfung sind die beiden Leistungskurse, die zu Beginn der Q1 gewählt werden
sowie die beiden Grundkursfächer, die zu Beginn der Q2 festgelegt werden.
Die Wahl des ersten Leistungskurses kann nur aus folgenden Fächern/Bereichen getroffen werden:
Deutsch oder eine aus der Sekundarstufe fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine
Naturwissenschaft (Physik, Chemie, Biologie). Die Wahl des zweiten Leistungskurses ist im Rahmen der
Möglichkeiten der Schule frei.
Bei der Wahl der Grundkursfächer für die Abiturprüfung sind folgende Regelungen zu beachten:
• Von den vier Abiturfächern müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden; im ersten
Aufgabenfeld müssen auf jeden Fall Deutsch oder eine Fremdsprache Abiturfach sein.
• Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik sein.
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• Das 3. (schriftliche) sowie das 4. (mündliche) Abiturfach muss ab Q1 (Jgst. 11) Klausurfach sein.
• Religion kann in der Abiturprüfung das zweite Aufgabenfeld ersetzen.
• Sport kann an unserer Schule nicht Fach der Abiturprüfung sein.
Weitere Informationen s.u. (5. Wahl der Abiturfächer).
Information und Beratung
Über die einzelnen Regelungen des Bildungsganges, d.h. über die Entwicklung ihrer sogenannten
Schullaufbahn werden die Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Eltern durch die
Jahrgangsstufenleiter bzw. Beratungslehrer informiert und individuell beraten.
Neben den allgemeinen Informationsveranstaltungen für die gesamte Jahrgangsstufe hat sich am
Fürst-Johann-Moritz-Gymnasium die Einzelberatung vor wichtigen Entscheidungen zur Fächerwahl
bewährt. Hier können Schülerinnen und Schüler in Einzel- oder evtl. auch Gruppengesprächen mit den
zuständigen Beratungslehrer/innen ihre individuelle Fächerwahl sowie ihre Belegverpflichtungen
besprechen und überprüfen lassen. Die individuelle Schwerpunktsetzung muss dabei natürlich die
rechtlichen Vorgaben und das jeweilige Fächerangebot der Schule berücksichtigen.
Weitere Informationen finden sich auf der Power-Point-Präsentation zur gymn. Oberstufe, die auf der
Homepage abrufbar ist.
2. DIE EINFÜHRUNGSPHASE
Pflichtbelegungen
1. Jede Schülerin und jeder Schüler muss insgesamt mindestens 10 Grundkurse belegen, davon 9 aus
dem sogenannten Pflichtbereich und einen Kurs aus dem Wahlbereich. Hinzu kommt entweder ein
weiterer 11. Kurs oder 1 bzw. 2 Vertiefungskurse
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2. Im Pflichtbereich müssen belegt werden:
• Deutsch
• eine in der Sekundarstufe I begonnene Fremdsprache (Englisch, Französisch, Lateinisch oder
Spanisch)
• Kunst oder Musik
• ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (Geschichte, Geographie, Sozialwissenschaften oder
Philosophie)
• Mathematik
• ein naturwissenschaftliches Fach (Physik, Chemie oder Biologie)
• Religionslehre (ersatzweise Philosophie, falls unter [d] bereits Philosophie gewählt wurde, ein weiteres
gesellschaftswiss. Fach)
• Sport
• Zusätzlich muss entweder eine zweite Fremdsprache gewählt werden oder ein weiteres Fach aus dem
naturwissenschaftlich-technischen Bereich (dies kann auch das Fach Informatik sein).
• Zusätzlich ein weiterer frei wählbarer 10. Kurs
3. Hinzu kommt aus dem Angebot der Schule mindestens ein weiterer 11. Kurs nach freier Wahl oder ein
bzw. zwei zweistündige Vertiefungskurse in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik.
4. Es müssen in der Einführungsphase 32 – 36 Wochenstunden belegt sein.
5. Ein vierstündiger Französischkurs für Anfänger kann ab der EP (Jgst. 10) im Wahlbereich belegt
werden.
6. Über die in der EP (Jgst. 10) neu einsetzenden Fächer Sozialwissenschaften, Philosophie und
Informatik informieren die Informationsblätter der jeweiligen Fachkonferenzen, die auf der Homepage
abrufbar sind.
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Klausuren in der Einführungsphase:
In der Einführungsphase müssen Klausuren in mindestens 5 Fächern geschrieben werden:
• 2 Klausuren je Halbjahr in Deutsch, den Fremdsprachen und Mathematik
• Im 1. Halbjahr je eine Klausur in einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft.
• Im 2. Halbjahr je zweiKlausuren in einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft.
Dazu können weitere Fächer als Klausurfächer gewählt werden.
3. DIE VERSETZUNG VON DER EINFÜHRUNGSPHASE
IN DIE QUALIFIKATIONSPHASE
Versetzungsordnung gemäß § 9 APO-GOSt. Gültig für die Versetzung am Ende der Einführungsphase in
die Qualifikationsphase.
Grundlage für die Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den neun Kursen des Pflichtbereichs,
also in Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache sowie in den ‚übrigen‘ Fächern
Kunst oder Musik, einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach, einem naturwissenschaftlichen Fach,
Religion oder Philosophie, Sport, dem Schwerpunktfach (2. FS oder 2. NW/Info), weiterhin als 10. Fach
ist ein Kurs aus dem Wahlbereich versetzungswirksam. Insgesamt sind also 10 Kurse
versetzungsrelevant.
Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende
oder bessere Leistungen erzielt wurden.
Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem versetzungswirksamen Kurs aus dem Bereich der
übrigen Fächer‘ mangelhafte und in allen übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen
erbracht hat.
Bei einer mangelhaften Leistung in den Fächern Deutsch, Mathematik und der fortgeführten
Fremdsprache kann eine Versetzung nur dann ausgesprochen werden,
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wenn diese mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem der anderen
Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden kann.
In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich.
Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der nicht versetzt worden ist, kann unter bestimmten
Bedingungen eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Über die Grundlagen der
Versetzung und Möglichkeiten der Nachprüfung gibt die beigefügte Tabelle anhand ausgewählter
Beispiele Auskunft.
Fächergr. I
übrige Fächer
Versetzung Nachprüfung
D, M, eine fortgef. FS
keine 5
4, 4, 4
alle mind. 4
ja
1x5
4, 4, 4
1 x 5, sonst mind. 4
ja
ja (in M)
5, 4, 3
alle mind. 4
ja
ja (in M)
4, 5, 4
alle mind. 4
nein
4, 5, 4
1 x 3, sonst mind. 4
nein
4, 4, 4
2 x 5, sonst mind. 4
nein
ja (in übrigem Fach)
4, 4, 5
1 x 5, 1 x 3, sonst
mind. 4
nein
ja (in FS)
5, 4, 3
1 x 5, sonst mind. 4
nein
ja (in D oder in übrigen
Fach)
5, 5, 3
alle mind. 4
nein
ja (in D oder M)
5, 5, 4
alle mind. 4
nein
nein
nein
nein
2x5
1x6
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4. DIE QUALIFIKATIONSPHASE
Die Qualifikationsphase besteht aus den Qualifikationsphasen 1 und 2 (Jahrgangsstufe 11 und 12)
Pflichtbelegungen
Aufgabenfeld I (sprachlich-literarisch-künstlerisch)
1. Deutsch bis Ende der Q2
2. Eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache bis Ende Q2 (Englisch, Französisch oder
Spanisch) oder Französisch als neue Fremdsprache
3. Schüler/innen mit nur einer Fremdsprache aus der Sekundarstufe I (manche Seiteneinsteiger)
müssen die ab EP begonnene Fremdsprache (am F.-J.-M. Französisch) bis Ende Q2 durchgehend
belegen. Die erste Fremdsprache muss dann mindestens bis zum Ende der EP fortgeführt werden.
4. Mindestens zwei aufeinander folgende Kurse Musik oder Kunst in der EP (Jgst. 11) oder einen VokalInstrumentalpraktischen Kurs oder Literatur in der Q2 (Jgst. 12).
Aufgabenfeld II (gesellschaftswissenschaftlich)
1. Geschichte oder Geographie oder Philosophie oder Sozialwissenschaften durchgehend von der EP
bis zum Ende der Q2.
2. Zwei Zusatzkurse in Q2 (12/1 und 12/2):
• Wer in a. Geschichte wählt, bekommt Sozialwissenschaften.
• Wer in a. Sozialwissenschaften wählt, bekommt Geschichte.
• Wer in a. Philosophie oder Geographie wählt, bekommt Geschichte und Sozialwissenschaften.
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Aufgabenfeld III (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch)
1. Mathematik bis Ende der Q2
2. Physik oder Chemie oder Biologie bis Ende der Q2
Religionslehre muss mindestens bis Ende der EP belegt werden (ersatzweise Philosophie), Sport muss
bis Ende der Q2 fortgeführt werden.
Zusätzlich muss
1. eine zweite Fremdsprache bis Ende der Q2 belegt werden
oder
2. ein weiteres Fach aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich (dies kann auch Informatik
sein)
Über weitere Einzelheiten und Besonderheiten (Klausuren, Versetzungsordnung usw.) informieren die
Jahrgangsstufenleiter zu gegebener Zeit die Schüler/innen und Eltern ihrer Jahrgangsstufe. Dies gilt in
besonderem Maße für die Wahl der Abiturfächer.
Anzahl der zu belegenden Kurse / Wochenstunden in der Qualifikationsphase:
In den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase müssen insgesamt 8 Leistungskurse und mind. 30
Grundkurse belegt werden. In beiden Teilen der Qualifikationsphase (Jgst. 11 und 12) müssen jeweils 32
– 36 Wochenstunden belegt werden.
In der gymnasialen Oberstufe (Einführungsphase bis Qualifikationsphase 2) müssen insgesamt 100 –
104 Wochenstunden belegt werden.
5. DIE WAHL DER ABITURFÄCHER
Jede Schülerin, jeder Schüler legt am Ende der Qualifikationsphase 2 (Jgst. 12) die Abiturprüfung in vier
Abiturfächern ab.
Das erste und das zweite Abiturfach sind die beiden Leistungskurse.
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Das dritte und das vierte Abiturfach sind zwei Grundkurse, die spätestens ab der Qualifikationsphase 1
mit Klausuren belegt sind.
Zur Wahl der Leistungskurse für die Qualifikationsphase 1
Jede Schülerin, jeder Schüler wählt aus dem Kanon der bisher belegten Fächer zwei Leistungskurse
• Das erste LK-Fach muss sein:
Deutsch oder eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft
• Das zweite LK-Fach:
Die Wahl ist nach dem Angebot der Schule frei.
Die Wahl der Leistungskurse für die Qualifikationsphase erfolgt am Ende der Einführungsphase.
Zur Wahl des 3. und 4. Abiturfachs
Jede Schülerin, jeder Schüler wählt aus seinen bisher belegten Grundkursfächern zwei Kurse als 3. und
4. Abiturfach aus. Beide Fächer müssen spätestens seit der Qualifikationsphase 1 mit Klausuren belegt
sein.
Die endgültige Festlegung des 3. und 4. Abiturfachs erfolgt zu Beginn der Qualifikationsphase 2.
Bei der Auswahl der 4 Abiturfächer ist zusätzlich zu beachten:
• Zwei der Abiturfächer müssen gewählt werden aus dem Kanon
„DEUTSCH, MATHEMATIK, FREMDSPRACHE“
• Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt werden
• Religion kann im Abitur das 2. Aufgabenfeld ersetzen
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Konsequenzen dieser Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer:
Folgende Abiturfachkombinationen sind ausgeschlossen:
(unabhängig von der Wahl als LK oder GK)
• Zwei Naturwissenschaften
• Naturwissenschaft + Kunst/Musik
Folgende Abiturfächer bedingen gleichzeitig MATHEMATIK als Abiturfach:
• Die Wahl von Kunst oder Musik als Abiturfach
(D , M oder FS, M (davon mindestens einer der Kurse als LK) müssen Abiturfächer sein!)
• Die Wahl von zwei Fremdsprachen als Abiturfach
(M und gesellschaftswissenschaftl. Fach müssen Abiturfächer sein!)
• Die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften
(D, M oder FS, M (davon mindestens einer der Kurse als LK) müssen Abiturfächer sein!)
6. KLAUSUREN IN DER QUALIFIKATIONSPHASE
In den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase müssen Klausuren geschrieben werden in:
• den zwei Leistungsfächern
• in den beiden als 3. und 4. Abiturfach gewählten Grundkursfächern
• unter den Klausurfächern müssen sein (soweit nicht schon als Abiturfach gewählt) Deutsch,
Mathematik, eine Fremdsprache (in jedem Fall ggf. die in der Einführungsphase neu einsetzende
Fremdsprache), das Schwerpunktfach (2. FS oder 2. NW/Info)
Bezüglich des Schwerpunktfachs (2. FS oder 2. NW/Info) gilt:
1. Das Schwerpunktfach ist eine 2. FS:
a) Klausuren in zwei Fremdsprachen sind Pflicht,
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b) keine Klausur in naturwiss. Fach, es sei denn, es ist als Abiturfach gewählt.
2. Das Schwerpunktefach ist eine 2. NW/Info:
a) Klausur in mind. einem naturwiss. Fach ist Pflicht,
b) Klausur in mind. einer FS ist Pflicht.
Im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase werden Klausuren nur noch im 1. – 3. Abiturfach und ggf. in
der in der Einführungsphase neu einsetzenden Fremdsprache geschrieben.
7. PROJEKTKURSE
Es handelt sich dabei um zweistündige Jahreskurse (halbjahresübergreifend), die an unserer Schule in
der Qualifikationsphase 1 angeboten werden. Diese Kurse sind thematisch an ein Referenzfach der
Qualifikationsphase (LK oder GK) angebunden. Im Schuljahr 2012/13 werden 2 Kurse in den Fächern
Geschichte und Physik angeboten.
In den Kursen wird projekt- und anwendungsorientiert an einem festgelegten Rahmenthema gearbeitet,
das klar von der Obligatorik des Referenzfaches abgegrenzt ist.
Die Teilnahme an einem Projektkurs entbindet von der Verpflichtung eine Facharbeit zu schreiben.
Für den Jahreskurs wird eine Jahresnote erteilt, die in zweifach gewichtet, also wie zwei Grundkurse
angerechnet wird. Diese Jahresnote setzt sich zu je 50% zusammen aus der Benotung der Sonstigen
Mitarbeit und einer Präsentation/Dokumentation.
Im zeitlichen Umfeld der LK-Wahlen werden die Themen der Projektkurse der Jahrgangsstufe
vorgestellt und erläutert.
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8. DIE BESONDERE LERNLEISTUNG
Im Rahmen der Abiturprüfung können Schüler/innen eine sogen. „Besondere Lernleistung“ (§ 17 APOGOSt) einbringen. Dabei handelt es sich um ein individuelles Arbeitsvorhaben, das einem schulischen
Referenzfach zugeordnet werden muss. Als besondere Lernleistung kann eingebracht werden:
• ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb,
• ein umfassendes fach- / kursorientiertes Projekt,
• ein umfassendes Projekt in Zusammenarbeit mit einem außerschulischen Partner (z.B. Universität
Siegen).
Es kann sich dabei handeln um ein(e):
• empirische Arbeit,
• experimentelle Arbeit,
• Literaturarbeit
• künstlerisches Projekt.
Die Absicht zur Erstellung einer besonderen Lernleistung muss bis spätestens zu Beginn der
Qualifikationsphase 2 in schriftlicher Form beim Schulleiter angemeldet werden. Der Schulleiter
entscheidet in Abstimmung mit der betreuenden Lehrkraft über die Zulassung der Arbeit.
Die Bearbeitung soll während der Qualifikationsphase 2 durchgeführt werden, die Abgabe der
besonderen Lernleistung erfolgt bis zum Termin der Zulassung zur Abiturprüfung (Ende der Q2); bis
spätestens zu diesem Zeitpunkt kann die/der Schüler/in von der besonderen Lernleistung zurücktreten.
In jedem Fall muss die Arbeit schriftlich dokumentiert werden, der Umfang dieser Dokumentation sollte
bei etwa 30 Seiten liegen. Nach der Begutachtung der Arbeit bzw. des Projekts wird ein Kolloquium im
zeitlichen Umfang von 30 Minuten durchgeführt, in dem die Ergebnisse dargestellt und erläutert werden,
in dem die/der Schüler/in Fragen zum Inhalt und den angewandten Methoden beantworten muss.
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Schüler/innen, die Interesse an einer solchen besonderen Lernleistung haben, setzen sich mit ihrer/m
Beratungslehrer/in ins Benehmen; dort erhalten sie nähere Informationen über die inhaltlichen und
methodischen Möglichkeiten, den Umfang und die Bewertung einer besonderen Lernleistung im
Rahmen der Abiturprüfung.
9. DAS LATINUM
Das Latinum wird erworben nach Pflichtunterricht im Fach Latein von der Klasse 6 bis einschließlich
der Einführungsphase (Jgst. 10), wenn die Endnote im Abschlusshalbjahr mind. „ausreichend“ war. Das
Latinum wird mit dem Abgangs- oder Abschlusszeugnis zuerkannt.
Ein sogenanntes „kleines Latinum“ wird zuerkannt, wenn nach aufsteigendem Pflichtunterricht von
Klasse 6 bis einschließlich Klasse 9 im letzten Halbjahr der Klasse 9 mindestens „ausreichende“
Leistungen nachgewiesen wurden.
10. ABSCHLÜSSE IN DER GYMNASIALEN OBERSTUFE
Grundständige Schüler/innen erwerben am Ende der Einführungsphase den mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife), wenn sie in die Qualifikationsphase 1 versetzt werden.
Schüler/innen, die die gymnasiale Oberstufe verlassen, kann frühestens zum Ende der Q1 (Jgst. 11) der
schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt bestimmte
Bedingungen erfüllt haben (Auskünfte hierzu erteilen die Beratungslehrer). In Kombination mit einem
einjährigen gelenkten Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung ermöglicht dies das
Studium an einer Fachhochschule.
Nach erfolgreichem Abschluss der Abiturprüfung wird den Schüler/innen die allgemeine Hochschulreife
zuerkannt.
11. AUSLANDSAUFENTHALTE
Während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe (Einführungsphase, Qualifikationsphase 1)
können Schüler/innen für einen Auslandsaufenthalt beurlaubt werden (§ 4 APO-GOSt). Möglich ist ein
einjähriger oder ein halbjähriger Auslandsaufenthalt. Nähere Informationen zu den verschiedenen
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Möglichkeiten, den Bedingungen und den Konsequenzen für die Schullaufbahn geben die
Beratungslehrer.
12. WEITERE INFORMATIONEN
Detailliertere Informationen finden sich auch in der Schrift „Die gymnasiale Oberstufe in NRW“, des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen, die im zweiten Halbjahr
an alle Schüler/innen der Jahrgangsstufe 9 verteilt wird.
Auf der Homepage des Ministeriums finden Sie die gültige Fassung der Ausbildungs-und
Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe: www.bildungsportal.nrw.de (Schulen – Schulrecht –
Schulvorschriften – Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymn. Oberstufe).
Okt. 2012 Ml
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