Informationen zur Tauglichkeitsuntersuchung Anforderungen an das Sehvermögen Klasse 1 Bei jeder Untersuchung muss bei beidäugigem Sehen ein so genannter Fernvisus von 1,0 erreicht werden. Das heißt, dass beidäugig 100 % gesehen werden muss, wobei jedes Auge allein mindestens 70 % sehen können muss. Wird dafür eine Brille – oder Kontaktlinsen – gebraucht, so dürfen bei einer Erstuntersuchung bei Weitsichtigkeit maximal + 5 Dioptrien , bei einer Kurzsichtigkeit maximal – 6 Dioptrien benötigt werden. Etwas komplex wird’s, wenn eine Hornhautverkrümmung – ein so genannter Astigmatismus – vorliegt. Hierbei ist die Oberfläche des Auges nicht gleichmäßig gewölbt. Korrigiert wird dies dadurch, dass in Brillengläser ein Meridian mit einer anderen Brechung eingeschliffen wird. Die Brillenformel könnte dann z.B. lauten RA sph + 1,75 cyl + 1,25 75 ° (rechtes Auge) LA sph +1,5 cyl +1,75 125 ° (linkes Auge) Hier liegt eine Weitsichtigkeit vor (der Grundschliff, sphärisch, zeigt + - Werte) mit einer Hornhautverkrümmung beidseits. Dabei ist zu beachten, dass bei Hornhautverkrümmung bei der Klasse 1 bei der Erstuntersuchung maximal 2 Dioptrien vorliegen dürfen. Bei der Bewertung der Gesamtdioptrienzahl zählt jeweils der Meridian mit dem höchsten Wert, hier addieren sich also die Werte auf + 3,0 rechts und + 3,25 links. In diesem Fall wäre alles im zulässigen Bereich. Bei Nachuntersuchungen dürfen + 5 Dioptrien bei Weitsichtigen nicht überschritten werden. Bei Kurzsichtigen können stärkere Werte als – 6 Dioptrien zugelassen werden, dies hängt vom Einzelfall ab. Der Unterschied zwischen beiden Augen darf zudem bei Erstuntersuchung 2 Dioptrien nicht überschreiten, bei Nachuntersuchungen können auch mehr als 3 Dioptrien noch zugelassen werden, auch hier ist dann eine Entscheidung im Einzelfall nötig. Klasse 2 Gut sehen muss man auch hier können. Beidäugig 100 % sind gefordert, wobei jedes Auge für sich mindestens 50 % erreichen muss. Bei Brillen oder Kontaktlinsen sind die Werte hier etwas großzügiger zugelassen. Bei der Erstuntersuchung gilt: Höchstens+ 5 Dioptrien bei Weitsichtigen, höchstens – 8 Dioptrien bei Kurzsichtigen Bei Hornhautverkrümmung höchsten 3 Dioptrien im veränderten Meridian. ( S. oben bei Klasse 1 ) Bei Nachuntersuchungen gilt auch hier die Obergrenze von + 5 Dioptrien, bei Kurzsichtigen können mehr als – 8 Dioptrien zugelassen werden, auch hier ist im Einzelfall zu entscheiden. Der Unterschied zwischen beiden Augen darf bei der Erstuntersuchung nicht mehr als 3 Dioptrien betragen. Farbsehen Farbtauglichkeit muss bei Klasse 1 gegeben sein. Bei Klasse 2 kann bei Farbsinnstörungen ( wie z.B. einer Rot – Grün – Schwäche) eine Tauglichkeit zuerkannt werden, dann aber mit der Auflage, dass nur bei Tage geflogen werden darf. Lasereingriffe Nach Laserung der Hornhaut – zur Korrektur einer Kurz- oder Weitsichtigkeit – besteht grundsätzlich zunächst einmal eine Untauglichkeit. Eine Sondergenehmigung kann aber in bestimmten Fällen erteilt werden, wenn unter anderem + vor der Operation Werte vorlagen, die für die Tauglichkeit zulässig sind ( siehe oben ) + stabile Verhältnisse vorliegen + keine Komplikationen und keine erhöhte Blendempfindlichkeit vorliegen Hier ist ein umfangreiches augenärztliches Gutachten im Einzelfall erforderlich. Brille oder Kontaktlinse? Beides ist möglich. Wichtig ist hierbei aber, dass als Ersatz immer eine Brille mitgeführt werden muss! Was bedeuten die Einträge im Zeugnis ? VDL – bedeutet, dass eine Sehhilfe getragen werden muss und eine Ersatzbrille mitgeführt werden muss VNL – bedeutet, dass eine Brille mitgeführt werden muss ( und eine Ersatzbrille) ; hier sind in der Regel Lesebrillen für die Altersweitsichtigen gemeint VML – bedeutet, dass eine multifokale Brille getragen werden muss, dass ist eine Brille mit eingeschliffenem zusätzlichen Leseteil, meist werden Gleitsichtbrillen verwendet. ( Ersatzbrille auch hier nicht vergessen !)