Hausanschrift: Moorenstraße 5 40225 Düsseldorf Gebäude 14.95 Universitäts klinikum Düsseldorf Stabsstelle des Vorstandes Betriebsärztlicher Dienst Leitende Betriebsärztin: Fr. J. Christoph Telefon: Durchwahl: Telefax: E-Mail: (0211) 81 - 0 (0211) 81 - 17104/17241 (0211) 81 - 19292 [email protected] Der Betriebsärztliche Dienst informiert Info für alle Studierenden der Medizin und Zahnmedizin Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung hat die Kliniken des Landes NRW verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung von Hepatitis B, Hepatitis C und HIV von Personal auf Patienten vermieden wird (Erlass der MSWWF vom 09.03.99 und 13.07.01, Akt. Z. 331). Solche Übertragungen sollen durch Aufklärung, Beratung, Blutuntersuchungen und frühzeitige Impfungen gegen Hepatitis B vermieden werden. Durch sorgfältige Dokumentation und Meldung jeder Schnitt- oder Stichverletzung beim D-Arzt und Betriebsärztlichen Dienst kann insbesondere eine beruflich erworbene Infektion frühzeitig festgestellt und gegebenenfalls behandelt, sowie auch beim Unfallversicherungsträger als Berufskrankheit anerkannt werden. Daher hat jeder Studierende der Medizin oder Zahnmedizin vor Beginn einer praktischen Tätigkeit in der Klinik, spätestens aber vor Beginn des klinischen Studienabschnittes eine entsprechende Feststellung des Hepatitis B - und Hepatitis C-Status, sowie erforderliche Impfungen nachzuweisen. Eine Verpflichtung zur Bestimmung des Serostatus gibt es bisher nur für Hepatitis B und C, dennoch sollte jeder auch seinen HIV -Status kennen. Der Betriebsärztliche Dienst bietet diese Untersuchungen – wie auch die Impfung gegen Hepatitis B für Studierende kostenlos an und stellt eine Bescheinigung aus, dass keine Bedenken gegen die im Studium anfallenden Tätigkeiten bestehen. Sollten aktuelle Befunde (nicht älter als 6 Wochen) vom Hausarzt oder aus einer anderen Klinik vorhanden sein, können die Betriebsärzte diese Befunde berücksichtigen. Blutabnahmezeiten und Befundbesprechung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 bis 11.00 Uhr Hepatitis B-Impfung: Dienstag von 12.30 bis 15.30 Uhr Ort: Betriebsärztlicher Dienst, UKD-Gelände, Gebäude 14.95 Informationen zu den einzelnen Infektionen Hepatitis B Die Hepatitis B stellt für alle im Gesundheitsdienst Tätigen die größte Gefahr dar. Bei Nicht-Geimpften verläuft sie in 1% der Fälle akut tödlich, in 5-10% der Fälle entwickelt sich eine chronische Hepatitis B mit den möglichen Folgeerkrankungen Leberzirrhose und Leberkrebs. Die Hepatitis-Infektion kann auch ohne Symptome verlaufen. Die Betroffenen wissen oft nichts von ihrer Infektion, können aber andere Personen z. B. über Blutkontakte infizieren. Deshalb ist jeder Patient als potenziell infektiös anzusehen. Schon kleinste Mengen Blut (z. B. durch eine Kanülenstichverletzung) können für eine Ansteckung ausreichen. Andere Übertragungswege sind sexuelle Kontakte oder intensive Schleimhautkontakte. Für die Behandlung einer chronischen Hepatitis B stehen mittlerweile verschiedene Medikamente zur Verfügung, wobei je nach Genotyp des Virus von unterschiedlichen Therapieerfolgen berichtet wird. Der Betriebsärztliche Dienst informiert Seite 2 Sicheren Schutz gegen die Hepatitis B bietet eine Schutzimpfung. Vor der Impfung wird durch eine Blutuntersuchung geklärt, ob bereits eine Hepatitis durchgemacht wurde. Eine Impfung ist dann nicht erforderlich. Bei negativem Antikörper-Befund erfolgt eine Grundimmunisierung nach folgendem Impfschema: 1. Impfung sofort 2. Impfung 4 Wochen nach der 1. Impfung 3. Impfung 6 Monate nach der 1. Impfung Nach der dritten Impfung wird durch eine erneute Blutentnahme geklärt, ob der Impfschutz ausreicht und wann eine erneute Kontrolle nötig ist. Hepatitis C Die Ansteckungsgefährdung durch Hepatitis C-Viren ist etwa zehnmal geringer als die der Hepatitis B. Die Infektion erfolgt jedoch häufig unbemerkt. Die Erkrankung verläuft oft chronisch und kann zu Leberzirrhose und Leberkrebs führen. Wegen der oft unbemerkten Erkrankungen muss jeder Patient auch als potenziell Hepatitis C-infektiös angesehen werden. Eine Impfung gegen Hepatitis C ist derzeit noch nicht möglich. Therapeutisch wird in den letzen Jahren u.a. Interferon eingesetzt, das zumindest bei einer akuten oder erst kürzlich erfolgten Infektion sehr wirksam ist. Deshalb sind engmaschige Blutkontrollen insbesondere nach Stichverletzungen dringend erforderlich! HIV Die Übertragung von HIV von medizinischem Personal auf Patienten ist sehr unwahrscheinlich und bisher nur bei Stichverletzungen mit Hohlnadeln bekannt geworden. Einzelne Fälle einer Infizierung von Patienten durch einen HIV-positiven Zahnarzt wurden allerdings bekannt. HIV -Testungen werden der Eigenverantwortung der Mitarbeiter unterstellt. Testungen sind zu den angegebenen Zeiten im Betriebsärztlichen Dienst möglich. Bei einem positiven HIV -Status sollte immer in einem persönlichen Gespräch mit dem Betriebsarzt geklärt werden, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Nachweis einer Hepatitis B-, C- und HIV-Infektion Sollte sich bei der Blutuntersuchung ergeben, dass positive Marker für eine Infektion vorliegen, wird zunächst durch weitere Laboruntersuchungen geklärt, wie groß die Infektionsgefahr ist. Eine Expertenkommission – bestehend aus Ärztlichem Direktor, Krankenhaushygieniker, Virologe, Gastroenterologe, Betriebsärztin und Studiendekan - entscheidet, ob sich daraus Konsequenzen für das Studium ergeben. Die Betriebsärzte unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Der Expertenkommission werden deshalb keine Namen genannt. Der Betroffene hat das Recht, von der Kommission angehört zu werden. Zusammenfassung Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Melden Sie sich frühzeitig (spätestens vor Aufnahme des klinischen Teils des Studiums!) beim Betriebsärztlichen Dienst zur Kontrolle der Hepatitis B- und C-Serologie. (Mit Personal- und Studierendenausweis) Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihren HIV-Status kennen. Alle Nicht-Immunen sollten sich baldmöglichst gegen Hepatitis B impfen lassen. Achten Sie auf die erforderlichen Auffrischungsimpfungen und Kontrollen. Jede Schnitt- und Stichverletzung muss wegen der Gefahr einer dadurch entstehenden Erkrankung und ggf. Berufskrankheit sofort vom D-Arzt (chirurgische Ambulanz, Gebäude 12.41) als Unfall aufgenommen werden und anschließend dem Betriebsärztlichen Dienst gemeldet werden. Es besteht eine Pflicht zur Nachuntersuchung nach 6 Wochen, 3 und 6 Monaten. Studierende melden Unfälle der Stabstelle Arbeits- und Umweltschutz: Herr Mendzigall Geb.25.02.00, Raum 33, Tel: 8115222. Weitere Informationen und Beratungen erhalten Sie beim Betriebsärztlichen Dienst. Der Betriebsärztliche Dienst