Ausstellungs.- und Bewertungsrichtlinien[...]

Werbung
Ausstellungsrichtlinien
 Es sollen möglichst viele verschiedene Vogelarten ausgestellt werden.
Die Rahmenschau belebt die Vogelausstellung und ist vor allem für die Besucher
ein Blickpunkt. Sie soll möglichst vielseitig und artenreich bestückt sein.
 Zugelassen zur Schau ist jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet hat.
Mitglieder, die den laufenden Jahresbeitrag geleistet und ihren Vögeln
international geltende und zugelassene Ringe aufgezogen haben Ist bei einem
Vogel ein nicht vereinseigener Ring aufgezogen, ist die Eigenzucht und die
Mitgliedschaft beim jeweiligen Verein nachzuweisen.
 Vom Verein ausgeschlossene Mitglieder haben keine Ausstellungsberechtigung!
 Bei den Kanarien dürfen nur Vögel, die im laufenden Zuchtjahr gezüchtet wurden,
ausgestellt werden. Dagegen bei Cardueliden und Mischlingen dürfen auch
zweijährige Vögel ausgestellt werden. Bei allen anderen Sparten (Wellensittiche,
Groß- und Kleinsittiche, Exoten) gilt diese Regelung nicht. Dort können auch
ältere Vögel ausgestellt werden. Bei der Einlieferung muß das Zuchtjahr
angegeben werden.
 Es darf nur in Käfigen, die den einzelnen Sparten und in Form und Farbe dem
Standard entsprechen ausgestellt werden.
Alle Käfige müssen in sauberem Zustand und mit einem entsprechenden Außenund Innenanstrich versehen sein. Die jeweils vorgeschriebenen Trink- und
Wassernäpfe gehören stets zum Käfigzubehör. Als Einstreu ist nur Futter oder
Granulat zulässig.
 Zur Prämierung sind nur Vögel aus Eigenzucht zugelassen.
 Die Ringe müssen die vorgeschriebene Größe aufweisen und dürfen keinesfalls
über das Fußgelenk gezogen werden können.
 Ein Aussteller, der an einem seiner Vögel Manipulationen vornimmt, wird mit allen
weiteren ausgestellten Vögeln disqualifiziert und hat mit einem Vereinsausschluß
zu rechnen.
 Es werden bei der Einlieferung nur Vögel in einwandfreiem Zustand entgegengenommen.
 Der Vogelverkauf ist nur Ausstellern und Verinsmitgliedern gestattet.

 Die Ausgabe der Prämierungsvögel erfolgt am Sonntag, ab 16.00 Uhr.
 Der VKV ist um das Wohl der anvertrauten Vögel sehr bemüht, übernimmt aber
für Schäden oder Verluste keinerlei Haftung.
Die Ausstellungsleitung
Oktober 2016
Bewertungsrichtlinien
 Hat der Aussteller mit seinen Tieren die vorher angeführten Bedingungen erfüllt,
wird er zur Prämierung zugelassen.
 Grundsätzlich gelten die Richtlinien in Anlehnung an den Deutschen Standard. Bei
einer zu geringen Anzahl von Vögeln behält sich der VKV Änderungen vor.
 Die einzelnen Sparten werden in Klassen und Gruppen eingeteilt. Eine Klasse ist
voll, wenn mindestens 7 Vögel ausgestellt werden. Eine Aufteilung kommt nur
dann in Frage, wenn die zu teilende Gruppe wieder eine weitere Gruppe von
mindestens 7 Vögeln aufweist.
Die Vergabe für einen Gruppenpreis behält sich der Veranstalter vor.
Sollten 2 oder mehrere Gruppen wegen zu geringer Vogelanzahl zusammengelegt
werden, ist die Vogelanzahl zur Prämierung unerheblich.
Es kann eine Gruppe auch nur von 1 Züchter bestückt werden. Die Anzahl von
mindestens 3 Züchtern pro Gruppe fällt weg.
 In jeder Sparte gibt es ab 7 ausgestellten Vögeln 3 Preise, ab 5 Vögel 2 Preise
und ab 3 Vögel 1 Preis.
Wir wünschen gutes Gelingen und viel Erfolg!
Herunterladen