Verbrechen und Strafe Rechtsprechung im Wandel der Zeit Zeit/Vertreter der Rechtssprechung Der Anfang Lösungsblatt zu M6 Sinn und Zweck des Urteils Rache, Vergeltung Genugtuung, verletzte Ordnung wiederherstellen, Bestätigung des falschen Verhaltens Urteil mit Begründung Tod, Gleiches mit Gleichem vergelten, Anmerkungen/ Besonderheiten im Vergleich zu heute? keine „Polizei“, kein Gerichtsverfahren, kein Richter, Motive o. Umstände uninteressant, ungeschriebenes Gewohnheitsrecht, Sippe/Verletzter war zuständig Die Antike Drakon 621 v.u.Z. Platon 428-447v.u.Z. Vergeltung, Genugtuung, Verbrechensverhütung, Herstellung der kosmischen Ordnung Tod, drakonische Strafen durch Staat, Gleiches mit Gleichem vergelten Bestrafung als gesellschaftlichen Aufgabe Untat nicht durch Untat ersetzen – Unrecht wird sonst fortgesetzt Die Bibel Rache, Vergeltung und Versöhnung Herstellung der göttlichen Ordnung, Gottesurteil Tod, Gleiches mit Gleichwertigem vergelten, Gefängnisstrafen nur in Ausnahmefällen Folter, Tod, Gleiches mit Gleichem bestrafen oder Freispruch, wenn er trotz Folter nicht gesteht AT:„Auge um Auge, Zahn um Zahn“ ein Auge um den Preis eines Auges ersetzen die staatliche Gewalt steht im Dienste Gottes Tod ? Straftat nicht nur physisches Übel, sondern auch moralisches Übel Gleichheit von Straftat und Strafsanktion, gegen Justizwillkür ? im Zweifel für den Angeklagten Täter(verhalten) wichtig: Motiv, Reue, Schuldfähigkeit, Wiederholungstäter, Erziehung, Täter kann Berufung einlegen Sippen Moses Jesus Die Carolina 1532 Karl V. Die Aufklärung 17./18. Jhd. Kant Friedrich II. Die Gegenwart 20.Jhd. Ausschluss aus Gemeinschaft, Vernichtung des Missetäters, Auslöschung seiner Tat, Reinigung der Welt, Wiederherstellung der göttlichen Ordnung Wiederherstellung der Ordnung der Vernunft und Moral, Besserung des Täters möglich, Vergeltung und Genugtuung, Prävention: Verhinderung von Nachahmungstat, Besserung des Täters und seine Resozialisierung Beschuldigte muss Geständnis ablegen, Folter zur Geständniserzwingung, Strafe muss Tat spiegeln (Diebstahl> Hand ab) Besserung des Täters durch Strafe uninteressant, Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit © Kühn, Lautenbach, Rietzke