Zeit der Rechtssprechung/ Merkmale

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Verbrechen und Strafe
Rechtsprechung im Wandel der Zeit
Zeit/Vertreter der
Rechtssprechung
Der Anfang
Lösungsblatt zu M6
Sinn und Zweck
des Urteils
Rache, Vergeltung
Genugtuung,
verletzte Ordnung
wiederherstellen,
Bestätigung des
falschen
Verhaltens
Urteil mit
Begründung
Tod,
Gleiches mit
Gleichem
vergelten,
Anmerkungen/ Besonderheiten im
Vergleich zu heute?
keine „Polizei“, kein
Gerichtsverfahren, kein Richter,
Motive o. Umstände uninteressant,
ungeschriebenes Gewohnheitsrecht,
Sippe/Verletzter war zuständig
Die Antike
Drakon 621 v.u.Z.
Platon
428-447v.u.Z.
Vergeltung,
Genugtuung,
Verbrechensverhütung,
Herstellung der
kosmischen
Ordnung
Tod,
drakonische
Strafen durch
Staat,
Gleiches mit
Gleichem
vergelten
Bestrafung als gesellschaftlichen
Aufgabe
Untat nicht durch Untat ersetzen –
Unrecht wird sonst fortgesetzt
Die Bibel
Rache, Vergeltung
und Versöhnung
Herstellung der
göttlichen
Ordnung,
Gottesurteil
Tod,
Gleiches mit
Gleichwertigem
vergelten,
Gefängnisstrafen nur in
Ausnahmefällen
Folter,
Tod, Gleiches
mit Gleichem
bestrafen
oder
Freispruch,
wenn er trotz
Folter nicht
gesteht
AT:„Auge um Auge, Zahn um Zahn“ ein Auge um den Preis eines Auges
ersetzen
die staatliche Gewalt steht im Dienste
Gottes
Tod
?
Straftat nicht nur physisches Übel,
sondern auch moralisches Übel
Gleichheit von Straftat und
Strafsanktion,
gegen Justizwillkür
?
im Zweifel für den Angeklagten
Täter(verhalten) wichtig: Motiv, Reue,
Schuldfähigkeit, Wiederholungstäter,
Erziehung,
Täter kann Berufung einlegen
Sippen
Moses
Jesus
Die Carolina
1532
Karl V.
Die Aufklärung
17./18. Jhd.
Kant
Friedrich II.
Die Gegenwart
20.Jhd.
Ausschluss aus
Gemeinschaft,
Vernichtung des
Missetäters,
Auslöschung seiner
Tat, Reinigung der
Welt,
Wiederherstellung
der göttlichen
Ordnung
Wiederherstellung
der Ordnung der
Vernunft und
Moral,
Besserung des
Täters möglich,
Vergeltung und
Genugtuung,
Prävention:
Verhinderung von
Nachahmungstat,
Besserung des
Täters und seine
Resozialisierung
Beschuldigte muss Geständnis
ablegen, Folter zur
Geständniserzwingung,
Strafe muss Tat spiegeln (Diebstahl>
Hand ab)
Besserung des Täters durch Strafe
uninteressant,
Unterscheidung zwischen Vorsatz und
Fahrlässigkeit
© Kühn, Lautenbach, Rietzke
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