Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Schwerbehinderte gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) Name* Vorname* Telefon*/Mobil/Fax Straße* und Hausnummer* E-Mail PLZ* und Stadt* Geburtsdatum* ggf. bisherige Parkausweis-Nr. Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind auszufüllen! Stadtverwaltung Meerbusch z. Hd. Herrn Brockmann Straßen und Kanäle Wittenberger Straße 21 40668 Meerbusch Ich beantrage die Erteilung Verlängerung eines Parkausweises für Schwerbehinderte. Folgende Voraussetzungen für die Erteilung liegen vor (Zutreffendes bitte ankreuzen): Außergewöhnliche Gehbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis Blindheit mit dem Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (z. B. Contergangeschädigte) Hinweis: In diesen Fällen kann ein europaweit gültiger Parkausweis für Schwerbehinderte (blau) ausgestellt werden. Für die Antragstellung sind der gültige Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid der zuständigen Schwerbehindertenstelle und ein Lichtbild erforderlich. Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 80 % alleine für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % alleine für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 % Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 % Hinweis: In diesen Fällen kann der bundesweit gültige Parkausweis für Schwerbehinderte (orange) ausgestellt werden. Für die Antragstellung sind der gültige Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid der zuständigen Schwerbehindertenstelle. Lichtbild nicht erforderlich. Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen! Ich bin damit einverstanden, dass die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Bearbeitung meines Antrages die für die Entscheidung erforderlichen Auskünfte über Art und Ausmaß der Behinderung beim Rhein-Kreis Neuss – Schwerbehindertenstelle einholt. Außerdem stimme ich einer Übermittlung der Auskünfte vom Rhein-Kreis Neuss, Schwerbehindertenstelle an die Straßenverkehrsbehörde zu. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich dieser Datenübermittlung widersprechen kann. Meerbusch, 07.04.2017 Ort, Datum Unterschrift