22. Juli 2011 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 14.07.11 und Antwort des Senats - Drucksache 20/01037 Betr.: Lebensmittelkontrolleure in Hamburg In regelmäßigen Abständen wird die Öffentlichkeit durch neue Lebensmittelskandale in Hamburg aufgeweckt und Verbraucher der Gefahr des Verzehrs abgelaufener oder mangelhafter Lebensmittel ausgesetzt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Restaurants und Imbissverkäufen. Die CDU-Fraktion ist daher besonders bemüht, den unbedenklichen Verzehr von Lebensmitteln für den Verbraucher sicherzustellen und für einen hohen Standard bei der Kontrolle von Lebensmitteln zu sorgen. Daher frage ich den Senat: 1. Wie viele Lebensmittelkontrolleure sind in Hamburg zurzeit insgesamt damit beschäftigt, Restaurants und andere zubereitete Nahrungsmittel verkaufende Einrichtungen, wie zum Beispiel Imbissstände, Mensen und Ähnliche laufend zu überprüfen? In Hamburg sind gegenwärtig rund 58 Lebensmittelkontrolleure beschäftigt. Jeder Lebensmittelkontrolleur wendet ca. 30 % der Arbeitszeit für Gewerbekontrollen aufgrund entsprechender gewerberechtlicher Vorschriften auf. 70 % der Arbeitszeit wird für Belange der Lebensmittelüberwachung u.a. von Speisegaststätten benutzt. 2. Wie viele Restaurants, Imbissstände, Mensen und ähnliche Einrichtungen gibt es zurzeit in Hamburg? Bitte aufgeschlüsselt nach Art der jeweiligen Einrichtung und den Hamburger Bezirken, in denen diese lokalisiert sind. Siehe Anlage. 3. In welchen Abständen wird ein Hamburger Restaurant, Imbissstand, Mensa oder ähnliche Einrichtung im Durchschnitt überprüft? Die Kontrollfrequenz wird risikoorientiert bezogen auf den jeweiligen Betrieb ermittelt. Bei Speisegaststätten beträgt die übliche Kontrollfrequenz sechs Monate. 4. Erfolgen diese Kontrollen angekündigt oder unangekündigt? Die Kontrollen erfolgen unangekündigt. 5. Wo werden die Ergebnisse dieser Lebensmittelkontrollen gespeichert? Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen werden im elektronischen Fachverfahren „BALVI iP“ gespeichert. 20-01037 Seite 1 von 2 6. Werden die Ergebnisse veröffentlicht und den Verbrauchern zugänglich gemacht? Die Ergebnisse werden regelhaft nicht durch die Bezirksämter veröffentlicht. Eine bundeseinheitliche Regelung (Transparenzsystem mit Kontrollbarometer), die Verbrauchern eine Information über Kontrollergebnisse vor dem Betreten von Gastronomiebetrieben ermöglicht, ist von der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren (VSMK) beschlossen und mit einem Auftrag an das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) versehen worden, einen Gesetzesentwurf vorzubereiten. 7. Wie viele Beanstandungen gab es bei derartigen Kontrollen seit Jahresbeginn? Welcher Art waren diese Beanstandungen? Bitte nach Art und Anzahl aufgeführt angeben. Bezirk Anzahl der Betriebe Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2899 1386 1269 1446 1291 666 758 Anzahl der Betriebe mit Verstößen in 2011 124 78 217 93 91 138 150 Die angefragte Aufschlüsselung nach Beanstandungsarten und deren Einzelanzahlen werden statistisch nicht erfasst und erfordert eine Auswertung der Einfälle, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mehrere bei einer Kontrolle festgestellten Verstöße statistisch nur einfach zu zählen sind. Eine Vielzahl der Verstöße wurde zu folgenden Obergruppen festgestellt: - Hygiene (HACCP-Schulung) Hygiene allgemein Beanstandung hinsichtlich der Zusammensetzung, z.B. nicht deklarierte Zusatzstoffe Kennzeichnung und Aufmachung 8. Werden Einrichtungen mit Beanstandungen in der Folge häufiger kontrolliert? Wenn ja, in welchen Intervallen werden die Kontrollen dann im Schnitt für eine Einrichtung mit Beanstandung durchgeführt? Grundsätzlich erfolgen im Falle von Beanstandungen Nachkontrollen. Beanstandungen fließen in die individuelle Risikobeurteilung mit ein und können zu einer höheren Kontrollfrequenz führen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 9. Werden Schwerpunkte bei der Lebensmittelkontrolle gesetzt? Wenn ja, welche Schwerpunkte sind das? Hamburg beteiligt sich an einem bundesweiten Überwachungsprogramm und überprüft in diesem Rahmen im Jahr 2011 z.B. die Temperatur von Kühltheken für frisches Hackfleisch, führt Hygienebeprobungen in Fischbetrieben durch und überwacht Großküchen und Großkantinen. 20-01037 Seite 2 von 2