GEMEINDE 5647 OBERRÜTI E-Mail Tel. 041 787 11 74 Fax. 041 787 11 81 [email protected] Meldeformular [] für Einzelanlass mit Wirtetätigkeit Öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches gemäss § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 der Verordnung über das Gastgewerbe (GGV) vom 25. November 1997 [] Verlängerung der ordentlichen Öffnungszeiten § 4 Abs. 2 des Gastgewerbegesetzes (GGG) vom 25. November 1997 Das Gesuch für die Benützung der Schul- und Mehrzweckanlage ist spätestens zwei Wochen vor dem Anlass der Gemeindeverwaltung, Dorfweg 3, 5647 Oberrüti, einzureichen. Art der Veranstaltung: Datum, Zeit: Örtlichkeit, Lokalität(en): Veranstalter: Verantwortliche Person: Name, Vorname: Strasse: Wohnort: Tel.: Fax: E-Mail: Verantwortliche/r Küche: Name: Anzahl Teilnehmer/innen (ca.) Ja Nein Eintritt: Öffnungszeiten: Verlängerungsgesuche siehe Merkblatt Angebot: Datum: Datum: Datum: Preis: von von von kalte Speisen Alkohol Fr. Uhr bis ca. Uhr bis ca. Uhr bis ca. warme Speisen Spirituosen Uhr Uhr Uhr Unterschrift Gesuchsteller: Der Gesuchsteller anerkennt das Benützungsreglement über die Schul- und Mehrzweckanlage, die Gebührenordnung, die Weisungen gemäss Merkblatt und die übergeordneten Gesetze und Verordnungen. (Ort, Datum) (Unterschrift) Entscheid: Die Bewilligung wird gemäss dem Gesuch Das Gesuch wird abgelehnt. Besondere Auflagen: mit ohne Auflagen erteilt. GEMEINDERAT Oberrüti Oberrüti, (Unterschrift) Gebühren Es gelten diese Gebührenansätze für die Prüfung von Gesuchen auf Verlängerung der Öffnungszeiten für einen bestimmten Anlass: Verlängerung für Vereine und private Institutionen Zusätzliche Abende beim gleichen Anlass Verlängerungen für Restaurant, Gastbetriebe Verwaltungsgebühren Kopie Veranstalter Lebensmittelkontrolle Finanzverwaltung Fr. Fr. Fr. Fr. 50.– 30.– 80.– -.–