Markt Ebrach Markt Ebrach, Rathausplatz 2, 96157 Ebrach Internet: WWW.Ebrach.de E-Mail allgemein: [email protected] E-Mail: Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Telefax 09553/922020 Bitte bei Antwort angeben Telefon 09553/9220-0 Unser Zeichen Durchwahl Auskunft erteilt Ebrach (im Steigerwald) 07.04.2017 Abkochen von Trinkwasser In Ihrem Trinkwasser wurden bestimmte Bakterien (Keime) nachgewiesen. Diese Bakterien stellen geeignete Indikatorkeime dar, die auf eine allgemeine oder eine fäkale Verunreinigung des Wassers hinweisen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass im Wasser auch Krankheitserreger vorhanden sind. Das Leitungswasser muss daher abgekocht werden Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden: Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergl. zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden. Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden. Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet. Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein. Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden. In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden. Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient, abzukochen. Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Dienstgebäude: Rathausplatz 2 - Ebrach Besuchszeiten: Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr Mo.-Mi. 13:30-16:30 Uhr Do. 17.00-18.00 Uhr St.Nr. 207/114/50190 Sparkasse Bamberg (BLZ 770 500 00) 120 162 IBAN: DE59 7705 0000 0000 1201 62 SWIFT-BIC: BYLADEM1SKB Raiffeisenbank Burgebrach (BLZ 770 620 14) 0 402 664 IBAN: DE95 7706 2014 0000 4026 64 SWIFT-BIC: GENODEF1BGB 2 von 2 Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden. Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden: 1. Kaffeemaschinen 2. Geschirrspülmaschinen 3. Waschmaschinen Zur Desinfektion des Leitungswassers genügt ein einmaliges Aufkochen des Wassers. Das Abkochen des Leitungswassers ist eine Sofortmaßnahme, die realistischerweise nur kurzzeitig durchgeführt werden kann. Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung. Für Beratung und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.