Markt Ebrach, Rathausplatz 2, 96157 Ebrach

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Markt Ebrach
Markt Ebrach, Rathausplatz 2, 96157 Ebrach
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Auskunft erteilt
Ebrach
(im Steigerwald)
07.04.2017
Abkochen von Trinkwasser
In Ihrem Trinkwasser wurden bestimmte Bakterien (Keime) nachgewiesen. Diese Bakterien
stellen geeignete Indikatorkeime dar, die auf eine allgemeine oder eine fäkale
Verunreinigung des Wassers hinweisen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass
im Wasser auch Krankheitserreger vorhanden sind.
Das Leitungswasser muss daher abgekocht werden
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
 Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergl. zu
verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
 Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit
abgekochtem Wasser zubereitet werden.
 Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln
abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
 Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
 Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes
Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt
wird.
 Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier
vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
 In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr
usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
 Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung,
Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient, abzukochen.
Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit
Dienstgebäude:
Rathausplatz 2 - Ebrach
Besuchszeiten:
Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr
Mo.-Mi. 13:30-16:30 Uhr
Do. 17.00-18.00 Uhr
St.Nr. 207/114/50190
Sparkasse Bamberg (BLZ 770 500 00) 120 162
IBAN: DE59 7705 0000 0000 1201 62
SWIFT-BIC: BYLADEM1SKB
Raiffeisenbank Burgebrach (BLZ 770 620 14) 0 402 664
IBAN: DE95 7706 2014 0000 4026 64
SWIFT-BIC: GENODEF1BGB
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Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet
werden.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:
1. Kaffeemaschinen
2. Geschirrspülmaschinen
3. Waschmaschinen
Zur Desinfektion des Leitungswassers genügt ein einmaliges Aufkochen des Wassers.
Das Abkochen des Leitungswassers ist eine Sofortmaßnahme, die realistischerweise nur
kurzzeitig durchgeführt werden kann.
Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.
Für Beratung und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
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