BFH ändert Rechtsprechung bei der Besteuerung von Dienstwagen 08/2013 verbilligt I. Überblick und Bedeutung der Rechtsprechungsänderung ein Fahrzeug der Arbeitgeber privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer Überlässt zur einem auch steuerpflichtigen dann zu Vorteil, einem wenn der Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich einen Dienstwagen auch zur privaten nicht privat nutzt. Der Vorteil ist, wenn ein Nutzung, ordnungsgemäßes führt das zu einem als Fahrtenbuch nicht Lohnzufluss zu erfassenden steuerbaren geführt Nutzungsvorteil Regelung zu bewerten. Der BFH macht Dieser des Vorteil Arbeitsnehmers. aus der privaten somit worden darauf ist, nach der aufmerksam, dass 1 %- die Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Anwendung der 1 %-Regelung auch dann PKWs ist der Höhe nach mit der 1 %- greift, wenn faktisch keine private Nutzung Regelung pauschal zu bewerten, sofern des nicht das Verhältnis der privaten Fahrten Fahrzeugs erfolgt. In seiner Begründung zu ein führt der BFH aus, dass bereits die Fahrtenbuch Überlassung des Dienstwagens durch den den übrigen Fahrten ordnungsgemäßes durch vom Arbeitgeber überlassenen nachgewiesen wird. Arbeitgeber zu einer Bereicherung des Der Bundesfinanzhof hat mit Datum vom Arbeitnehmers 10.7.2013 vier Urteile veröffentlicht, in resultierende geldwerte Vorteil ist nach der denen er der 1 %-Regelung zu bewerten und damit privaten Nutzung von Dienstwagen äußert. unabhängig von Nutzungsart und –umfang Eine abgegolten. sich zur dieser Entscheidungen Besteuerung veröffentlichten stellt eine führt. Der hieraus Bisher wurde in derartigen Fällen die Rechtsprechungsänderung des BFH bei tatsächliche ausschließlich beruflicher Nutzung des Fahrzeugs vermutet. Der Steuerpflichtige Fahrzeugs dar: Denn stellt der Arbeitgeber konnte diese Vermutung unter engen dem Voraussetzungen Arbeitnehmer unentgeltlich oder 1 private Nutzung jedoch des widerlegen. Steuer-Tipp 08/2013 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer Diese Möglichkeit ist nun im dass die notwendigen Angaben lesbar, Lohnsteuerrecht entfallen. Im Bereich der möglichst zeitnah und in geschlossener Gewinneinkünfte sollte ein Beweis des Form Gegenteils Ermittlung demgegenüber weiterhin aufgezeichnet nicht werden. oder nur Zur beschränkt möglich sein, z. B. wenn für private abzugsfähiger Kosten dürfen die Angaben Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung zu stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Geschäftspartner und Kilometerstand nicht Status und Gebrauchswert vergleichbar ohne Dokumentation geändert werden sind. können. Künftig kann eine Besteuerung durch geführtes ein oder arbeitsvertraglich vereinbartes jede Fahrt nachweisen kann, wann Regelung Belastung Arbeitnehmer die Dienstwagen der im der Einhaltung privaten Nutzung Grundlage einer konkludent Nutzungsvereinbarung Fall eines arbeitsvertraglich vereinbarten und auch durch-geführten zur Privatnutzungsverbots kein Arbeitslohn vor. zeigt jedoch, dass vor allem Mandanten Wichtigkeit einen überlassen hat. Im Gegensatz dazu liegt Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs die tatsächlich zur getroffenen im gemindert werden. Die mittlerweile recht Rechtsprechung des arbeitsvertraglich oder doch zumindest auf Vergleich zur pauschalen 1 %-Regelung umfangreiche Bewertung wenn feststeht, dass der Arbeitgeber dem und bei hohen Bruttolistenpreisen des steuerliche zur Lohnzuflusses nur zur Anwendung kommt, ein kann, z. B. bei geringer privater Nutzung die eine (nochmals) verdeutlicht, dass die 1 %- Nutzung beruflich erfolgt ist. Dadurch PKWs, es In drei weiteren Urteilen hat der BFH ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt und damit muss III. Vereinbarung eines Privatnutzungsverbots Man kann die 1 % - Regelung vermeiden, für geführt, Fahrtenbuch ermöglichen. ein II. Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs man das Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Privatnutzungs-verbot verhindert werden. wenn Wird Strecke, Grundsätze zum Datenzugriff und zur ordnungsgemäß Fahrtenbuch Fahrt, maschinelle Auswertbarkeit gemäß der genüberlassung an Arbeitnehmer jedoch noch der elektronisch des geldwerten Vorteils bei der Dienstwa- nur Art der Wie eingangs erläutert führt schon die Anforderungen nicht immer bewusst ist. Überlassung des Dienstwagens durch den Die Anforderungen der Recht-sprechung Arbeitgeber zu einer Bereicherung des an ein Fahrtenbuch sind beispielsweise, Arbeitnehmers 2 - unabhängig von Steuer-Tipp 08/2013 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer Nutzungsart und –umfang. Daher sollten Fall künftig unterstützen wir Sie gerne. Arbeitnehmer, die ihren nutzen, ein vereinbartes nachweisen einhalten, um Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere die Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Besteuerung des geldwerten Vorteils zu Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen verhindern. ausschließen. IV. Tipp Wir empfehlen aufgrund der Rechtsprechungsänderung des BFH zur Dienstwagenbesteuerung diesbezüglich getroffenen die Regelungen, sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht, zu prüfen. Bei der Frage, ob besteht, Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und arbeitsvertraglich Privatnutzungsverbot und Änderungsbedarf Information: Dienstwagen ausschließlich für berufliche Zwecke ein in ihrem 3