PNHR – KNOW-HOW

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BFH ändert Rechtsprechung bei der Besteuerung
von Dienstwagen
08/2013
verbilligt
I. Überblick und Bedeutung der
Rechtsprechungsänderung
ein
Fahrzeug
der
Arbeitgeber
privaten
Nutzung zur Verfügung, führt dies beim
Arbeitnehmer
Überlässt
zur
einem
auch
steuerpflichtigen
dann
zu
Vorteil,
einem
wenn
der
Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt
Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich
einen Dienstwagen auch zur privaten
nicht privat nutzt. Der Vorteil ist, wenn ein
Nutzung,
ordnungsgemäßes
führt
das
zu
einem
als
Fahrtenbuch
nicht
Lohnzufluss zu erfassenden steuerbaren
geführt
Nutzungsvorteil
Regelung zu bewerten. Der BFH macht
Dieser
des
Vorteil
Arbeitsnehmers.
aus
der
privaten
somit
worden
darauf
ist,
nach
der
aufmerksam,
dass
1 %-
die
Nutzungsüberlassung eines betrieblichen
Anwendung der 1 %-Regelung auch dann
PKWs ist der Höhe nach mit der 1 %-
greift, wenn faktisch keine private Nutzung
Regelung pauschal zu bewerten, sofern
des
nicht das Verhältnis der privaten Fahrten
Fahrzeugs erfolgt. In seiner Begründung
zu
ein
führt der BFH aus, dass bereits die
Fahrtenbuch
Überlassung des Dienstwagens durch den
den
übrigen
Fahrten
ordnungsgemäßes
durch
vom
Arbeitgeber
überlassenen
nachgewiesen wird.
Arbeitgeber zu einer Bereicherung des
Der Bundesfinanzhof hat mit Datum vom
Arbeitnehmers
10.7.2013 vier Urteile veröffentlicht, in
resultierende geldwerte Vorteil ist nach der
denen er
der
1 %-Regelung zu bewerten und damit
privaten Nutzung von Dienstwagen äußert.
unabhängig von Nutzungsart und –umfang
Eine
abgegolten.
sich
zur
dieser
Entscheidungen
Besteuerung
veröffentlichten
stellt
eine
führt.
Der
hieraus
Bisher wurde in derartigen Fällen die
Rechtsprechungsänderung des BFH bei
tatsächliche
ausschließlich beruflicher Nutzung des
Fahrzeugs vermutet. Der Steuerpflichtige
Fahrzeugs dar: Denn stellt der Arbeitgeber
konnte diese Vermutung unter engen
dem
Voraussetzungen
Arbeitnehmer
unentgeltlich
oder
1
private
Nutzung
jedoch
des
widerlegen.
Steuer-Tipp
08/2013
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Diese
Möglichkeit
ist
nun
im
dass die notwendigen Angaben lesbar,
Lohnsteuerrecht entfallen. Im Bereich der
möglichst zeitnah und in geschlossener
Gewinneinkünfte sollte ein Beweis des
Form
Gegenteils
Ermittlung
demgegenüber
weiterhin
aufgezeichnet
nicht
werden.
oder
nur
Zur
beschränkt
möglich sein, z. B. wenn für private
abzugsfähiger Kosten dürfen die Angaben
Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung
zu
stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in
Geschäftspartner und Kilometerstand nicht
Status und Gebrauchswert vergleichbar
ohne Dokumentation geändert werden
sind.
können.
Künftig
kann
eine
Besteuerung
durch
geführtes
ein
oder
arbeitsvertraglich
vereinbartes
jede
Fahrt
nachweisen
kann,
wann
Regelung
Belastung
Arbeitnehmer
die
Dienstwagen
der
im
der
Einhaltung
privaten
Nutzung
Grundlage
einer
konkludent
Nutzungsvereinbarung
Fall
eines
arbeitsvertraglich
vereinbarten und auch durch-geführten
zur
Privatnutzungsverbots
kein
Arbeitslohn
vor.
zeigt jedoch, dass vor allem Mandanten
Wichtigkeit
einen
überlassen hat. Im Gegensatz dazu liegt
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
die
tatsächlich
zur
getroffenen
im
gemindert werden. Die mittlerweile recht
Rechtsprechung
des
arbeitsvertraglich oder doch zumindest auf
Vergleich zur pauschalen 1 %-Regelung
umfangreiche
Bewertung
wenn feststeht, dass der Arbeitgeber dem
und bei hohen Bruttolistenpreisen des
steuerliche
zur
Lohnzuflusses nur zur Anwendung kommt,
ein
kann, z. B. bei geringer privater Nutzung
die
eine
(nochmals) verdeutlicht, dass die 1 %-
Nutzung beruflich erfolgt ist. Dadurch
PKWs,
es
In drei weiteren Urteilen hat der BFH
ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt und
damit
muss
III. Vereinbarung eines
Privatnutzungsverbots
Man kann die 1 % - Regelung vermeiden,
für
geführt,
Fahrtenbuch
ermöglichen.
ein
II. Führen eines ordnungsgemäßen
Fahrtenbuchs
man
das
Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
Privatnutzungs-verbot verhindert werden.
wenn
Wird
Strecke,
Grundsätze zum Datenzugriff und zur
ordnungsgemäß
Fahrtenbuch
Fahrt,
maschinelle Auswertbarkeit gemäß der
genüberlassung an Arbeitnehmer jedoch
noch
der
elektronisch
des
geldwerten Vorteils bei der Dienstwa-
nur
Art
der
Wie eingangs erläutert führt schon die
Anforderungen nicht immer bewusst ist.
Überlassung des Dienstwagens durch den
Die Anforderungen der Recht-sprechung
Arbeitgeber zu einer Bereicherung des
an ein Fahrtenbuch sind beispielsweise,
Arbeitnehmers
2
-
unabhängig
von
Steuer-Tipp
08/2013
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Nutzungsart und –umfang. Daher sollten
Fall
künftig
unterstützen wir Sie gerne.
Arbeitnehmer,
die
ihren
nutzen,
ein
vereinbartes
nachweisen
einhalten,
um
Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der
angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der
Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere
die
Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen
Besteuerung des geldwerten Vorteils zu
Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen
beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen
verhindern.
ausschließen.
IV. Tipp
Wir
empfehlen
aufgrund
der
Rechtsprechungsänderung des BFH zur
Dienstwagenbesteuerung
diesbezüglich
getroffenen
die
Regelungen,
sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus
Arbeitgebersicht, zu prüfen. Bei der Frage,
ob
besteht,
Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und
arbeitsvertraglich
Privatnutzungsverbot
und
Änderungsbedarf
Information:
Dienstwagen ausschließlich für berufliche
Zwecke
ein
in
ihrem
3
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