Einleitung Schule in Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Vogtland e.V. Der Evangelische Schulverein Vogtland e.V. betreibt seit 1998 die Evangelische Montessori-Grundschule in Limbach als Ganztagsschule mit reformpädagogischer Konzeption. Schon seit 1998 werden wir immer wieder von Eltern angefragt, ob wir ihren Kindern nicht auch ein Schulangebot in Verantwortung des Evangelischen Schulvereins Vogtland e.V. nach Klasse 4 geben können. Wenn wir heute den Aufbau einer Gemeinschaftsschule im Vogtlandkreis konzipieren, so könnte man meinen, wir kommen nun endlich dem Drängen unserer Eltern nach. Gewiss, es ist für uns leichter, Schule neu zu denken, wenn wir uns der Unterstützung einer breiten Elternschaft bewusst sein dürfen. Aber unser Bildungsengagement umfasst eine weitere Dimension. Die durchschnittliche Lebenserwartung der im Jahr 2000 geborenen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland liegt bei einem Lebensalter von ca. 80 Jahren. Dies bedeutet, dass unsere Schülerinnen und Schüler gute Chancen haben, das Jahr 2080 zu erleben. Welche Herausforderungen eine solche Lebensspanne mit sich bringt verdeutlichen die Entwicklungen der letzten 80 Jahre. Allein der gesellschaftliche Wandel seit 1920 in Deutschland macht erkennbar, wie viel Veränderung ein derartiger Zeitraum beinhalten kann. Demographie, Globalisierung, Rohstoffverknappung und die Zunahme ethnischer Konflikte lassen für uns nicht erwarten, dass die Herausforderungen der Zukunft kleiner werden könnten. Im Prozess der gesellschaftlichen Entwicklung kommt insbesondere der Schule eine bedeutende Rolle zu, da unsere Schülerinnen und Schüler von heute die Gestalter von morgen sind. In diesem Sinne müssen wir bei unseren Schulüberlegungen auch für die Sekundarstufe fragen, auf Grundlage welcher Kompetenzen es Schüler/innen zukünftig möglich sein wird, ein als wertvoll empfundenes Leben eigenständig zu gestalten. Dem gesellschaftlichen Wandel muss das System Schule Rechnung tragen und hierauf mit Veränderung reagieren. Dass dies in Deutschland bislang nur unzureichend gelingt, verdeutlichen die Ergebnisse aktueller Bildungsstudien. Veränderungen brauchen Mut, den Status Quo zu überdenken. Es ist nicht unser Anspruch, Patentrezepte einer erfolgreichen Schulentwicklung geben zu wollen oder geben zu können. Vielmehr setzen wir auf die Schulvielfalt und auf ein Höchstmaß an schulischer Eigenverantwortung, um Kinder und Jugendliche zu befähigen, den Herausforderungen von morgen positiv begegnen zu können. Die Eigenverantwortung der Schule endet bei der Formulierung der allgemein gültigen Lernziele. Hier ist und bleibt es Aufgabe des Staates, verbindliche und einheitliche Bildungsziele zu definieren und deren Einhaltung zu überwachen. Wenn wir Schule im Sekundarstufenbereich neu denken wollen, so stellt sich für uns zunächst die Frage der Schulstruktur. Hinterfragen wollen wir hierbei die frühzeitige Trennung der Kinder im Alter von 10 Jahren in Mittelschüler und Gymnasiasten. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die frühzeitige Trennung der Kinder nach Klasse 4 häufig ganze Berufs- und Lebensbiographien zu einem Zeitpunkt zementieren, bei dem die gesamte kindliche Entwicklung noch längst nicht abgeschlossen ist und vielfältige Potentiale noch verborgen liegen und ggf. verborgen bleiben. Die erschreckend hohe Fehlerquote der erteilten Bildungsempfehlungen verdeutlicht die unsägliche Abhängigkeit zwischen sozialer Herkunft und schulischen Erfolg. Insofern widerspricht eine derartige Schulstruktur christlichen Grundüberzeugungen und es bleibt Auftrag evangelischer Schule, hier andere Ansätze zu finden. Wir haben uns für den Aufbau einer Gemeinschaftsschule entschieden, in der Schüler/innen mit unterschiedlichen Neigungen und Begabungen bis zur Klasse 9 gemeinsam lernen können. In den Abschlüssen soll die Gemeinschaftsschule nach Klasse 10 zum Realschulabschluss bzw. nach Klasse 12 zum Abitur führen. In der Struktur dieser Schulform kommt der lern- und leistungsdifferenzierten Förderung aller Kinder eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinschaftsschule kann nur dann gelingen, wenn neben der Schulstruktur auch die Schulkultur neu ausgerichtet wird. Im Zentrum dieser neuen Schulkultur steht der einzelne Schüler, der in einer optimierten Lernumgebung seine individuellen Lernprozesse weitestgehend eigenverantwortlich steuert und selbst gestaltet. Die nachfolgende pädagogische Konzeption wird methodische Wege aufzeigen, die dieser Zielstellung auch oder gerade unter veränderter Schulstruktur gerecht werden. 1 1. Bildungsziele Bildungsziel an unserer Evangelischen Gemeinschaftsschule ist die ganzheitliche Entfaltung der Kinder und Jugendlichen zu lebensfrohen und lebenstüchtigen Menschen. Dies erfordert neben der Ausbildung kognitiver Kompetenzen, die Befähigung zur Selbständigkeit, zu Verantwortungsbewusstsein sowie zu demokratischer Kompetenz und umfasst einerseits die Förderung der individuellen Entwicklung von Empfindung und Wahrnehmung, der Ausdrucksfähigkeit und der Begabung eines jeden einzelnen Kindes, andererseits die Förderung der sozialen Entwicklung, der Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit und der Fähigkeit zu Nächstenliebe und Toleranz. Die Evangelische Gemeinschaftsschule macht sich die Bildungsziele des Freistaates Sachsen in den Bereichen Mittelschule und Gymnasium in ihren wesentlichen Bestandteilen zu Eigen. Wir betonen die Gleichwertigkeit der Ausbildungsziele mit denen staatlicher Schulen. Ausgehend von der Grundlage des Evangeliums weiß sich die Evangelische Gemeinschaftsschule der Toleranz und Achtung gegenüber Andersdenkenden, Minderheiten, sozial Schwächeren und Behinderten verpflichtet. Von dieser Verpflichtung her steht die Schule grundsätzlich jedem Kind offen, unabhängig von seiner ethnischen oder sozialen Herkunft und seiner religiösen oder weltanschaulichen Prägung. Bedeutende (reform-)pädagogische Ansätze der vergangenen Jahrhunderte haben einen reichen Fundus hinterlassen. Ihre Pädagogik wird von uns nach kritischer Auseinandersetzung genutzt. Aktuelle und gesicherte Erkenntnisse der Bildungswissenschaft fließen in die pädagogische Arbeit direkt ein. Erfahrungen und Orientierungen können uns auch die vielen katholischen, evangelischen und anderen Schulen der Bundesrepublik Deutschland sowie erfolgreiche Schulen in ganz Europa geben. In der Schulatmosphäre, im gesamten Lernprozess, in der gelebten Schulgemeinschaft von Lehrern, Schülern und Eltern und in sozial-diakonisch angelegten Projekten werden sich die Grundüberzeugungen des christlichen Glaubens herausbilden lassen und verdeutlichen. Im Fach- und fächerübergreifenden Lernen soll die vollständige Wahrnehmung der Wirklichkeit genug Zeit für Besinnung und Vertiefung lassen. Ein überwiegend technokratisches Naturverständnis wird durch eine ganzheitliche Herangehensweise ersetzt. So können Überlebensfragen unserer Zeit (zum Beispiel Bewahrung der Schöpfung) verinnerlicht und in verantwortliches Handeln umgesetzt werden. Auftrag einer Evangelischen Gemeinschaftsschule in Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Vogtland e.V. ist, die ihr anvertrauten Schüler/innen zu stärken, ein eigenständiges und sinnerfüllten Lebens führen zu können. Was aber sind die Bildungsmerkmale, welche ein solches Leben ermöglichen? Bildung ist nicht die alleinige Anhäufung von Wissen. „Bildung ist der Zustand, in dem man Verantwortung übernehmen kann.“, so schreibt der Tübinger Philosoph und Pädagoge Otto Friedrich Bollnow einen der Sache gemäßen Bildungsauftrag. Um Verantwortung übernehmen zu können, braucht es neben der fachlichen Erkenntnisse weit reichende Schlüsselqualifikationen, welche in den Ergebnissen der Delphistudie 1996/1998 „Potentiale und Dimensionen der Wissensgesellschaft – Auswirkungen auf Bildungsprozesse und Bildungsstrukturen“ eingehend beschrieben wurden. Hierzu zählen unter anderem: - instrumentelle- bzw. methodische Kompetenz (Kulturtechniken, Kreativtechniken) personale Kompetenz (Selbstbewusstsein, Identität, Handlungskompetenz) soziale Kompetenz (Kommunikation, Ausdrucksfähigkeit, Teamfähigkeit) gesellschaftlich-ethische Kompetenz (Wertebewusstsein, soziale Verantwortung) Für eine vom Evangelischen Schulverein Vogtland e. V. verantwortete Gemeinschaftsschule liegt der Bildungsauftrag vor dem Hintergrund einer pluralen Gesellschaft mit ihren Chancen, aber auch mit ihren Gefahren vorrangig darin begründet, auf dem christlich-humanistischen Werteverständnis Kompetenzen zu vermitteln, welche zu einem sozialen und gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstsein befähigen. In diesem Sinne gebildete Menschen sind in der Lage, ihre Zukunft liebevoll, kreativ und mutig zu gestalten. Die christliche Grundlage unserer Schule bietet die Möglichkeit, dass sich Eltern, Lehrer und Kinder in ökumenischer Gemeinschaft verstehen lernen und diese Gemeinschaft im partnerschaftlichen Umgang miteinander sichtbar und erlebbar wird. Das können Bedingungen sein, die - ein angstfreies Lernen und die Freude am Lernen, die freie Entfaltung der Kinder und Pädagogen sowie eine aktive und konstruktive Mitarbeit der Eltern ermöglichen. 2 2. Pädagogische Leitlinien Grundlage für didaktisch-methodische Entscheidungen ist die gezielte Förderung von Selbstbildungsprozessen und eigenverantwortlichen Lernens des einzelnen Schülers/in, welches durch die Lehrkräfte ermöglicht, gestützt und befördert wird. Junge Menschen werden so zu Subjekten ihres individuellen Lernprozesses, der sich an den Bildungszielen des Freistaates Sachsens, der Kultusministerkonferenz und darüber hinaus gehend an den eigenen Ansprüchen orientiert. Nicht das minutiöse Abarbeiten von Lehrplänen, sondern die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler/innen, deren Wissen und Können sowie deren Befähigung zum lebenslangen Lernen sind entscheidend. Auf der Basis individueller und selbst gesteuerter Lernprozesse sowie klarer und verbindlicher Lernzielstellungen ist es an der Evangelischen Gemeinschaftsschule die Aufgabe der Lehrkräfte, aus der Vielfalt der didaktisch-methodischen Formen jeweils gezielt und überlegt auszuwählen und immer wieder zu prüfen, inwieweit das didaktisch-methodische Handeln den Leitlinien der Evangelischen Gemeinschaftsschule entspricht. Abwechslungsreichtum bei der Lernmethodik wirkt sich nicht nur positiv auf die Motivation der Lernenden aus, sondern bedeutet auch eine bessere individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen sowie Unterstützung ihrer Lernprozesse. Dabei darf es nicht um Abwechslung allein gehen. Die bewusste, lernsituations- und kindbezogene Auswahl der Methodik ist ebenso wichtig. Hierbei sollen auch Elemente aus den reformpädagogischen Ansätzen M. Montessoris (Erdkinderplan), P. Petersens und C. Freinets an der Evangelischen Gemeinschaftsschule im didaktisch-methodischen Profil sowie in den Organisationsstrukturen der Schule Berücksichtigung finden. Auf folgende Elemente einer systemisch-konstruktivistischen Pädagogik wird besonderer Wert gelegt: - - innere Differenzierung der Arbeit, zum Beispiel in Gruppen oder Partnerarbeit; die bedarfsorientierte Erstellung von Tages- oder Wochenplänen; selbständige Lernphasen zur individuellen Entfaltung der Schülerpersönlichkeit; sinnorientiertes, fächerübergreifendes Lernen, um ein ganzheitliches Arbeiten zu fördern und dem Schüler Zeit zum vertiefenden Lernen zu geben; schülerorientierte und im Schulalltag integrierte Angebote zum Ausgleich geistiger Anstrengung mit Raum für Bewegung, Entspannung und Meditation sowie interessenorientierte Freizeitangebote; die altersgemäße Gestaltung der Schulräume als Arbeits- und Lebensraum der Schüler. Ausgehend von diesen pädagogischen Leitgedanken zeigt sich der besondere Charakter der Schule in schulpädagogischer Hinsicht unter anderem in folgenden, sich teilweise überlappenden Bereichen bzw. Schwerpunkten: - 2.1. Ganzheitliche Bildung, Leben und Lernen in christlicher Gemeinschaft, Sinnorientierung im Lernprozess, Besondere methodisch-didaktische Formen, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement. Ganzheitliche Bildung Dem Bildungsziel „ganzheitliche Bildung“ kommt in der pädagogischen Ausformung einer an christlich-humanen und demokratischen Werten orientierten Schule ein hoher Stellenwert zu. Ganzheitliches Bilden stellt den jungen Menschen mit seiner Individualität, nicht den Stoff oder den Lehrplan in den Mittelpunkt. Der Schüler wird dabei als ganzheitliches Wesen begriffen, um auf dem Hintergrund einer christlichen Anthropologie seine von Gott gegebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, Bedürfnisse, Neigungen und Interessen im Sinne der Selbstbildungsprozesse erkennen und entwickeln zu können. Eine Schule, die diese Wesenhaftigkeit ernst nimmt, ist eine schülerorientierte Schule, sie will den Schüler nicht in einzelnen, isolierten Lebensdimensionen ansprechen, sondern in vielfältigen Situationen. Sie will den Schüler, wie Klafki (1988) sagt, „… in seinen kognitiven – und d.h. vor allem auch: reflexiven, seinen emotionalen, motorischen, sozialen und praktischen Möglichkeiten…“ fördern. Nach Klafki erfolgt dies „…im ständig neuen Durchlaufen der Polarität von praktischem Tun, unmittelbarer Beobachtung und Erfahrung, gegenständlichen Handlungen, Experimenten und Erprobung einerseits und denkender Verarbeitung, Durchdringung, sprachlich-begrifflicher Reflexion und Abstraktion andererseits, letzteres bis hin zur Reflexion über Sinn und Grenzfragen der individuellen und der gesellschaftlichen Existenz des Menschen“. Nicht außer Acht lassen darf man die Bedeutsamkeit des ganzheitlichen Ansatzes für die Lösung künftiger Probleme. Wie unter anderem an der Friedens- und Umweltproblematik deutlich wird, vollzieht sich derzeit ein Wandel in der Art zu denken, in der Art an Probleme und Fragestellungen heranzugehen. 3 Die bisher dominierende Denkform des synthetisch-analysierenden Denkens wird abgelöst durch ganzheitliches (vernetztes) Denken. Zukunftsforscher behaupten sogar, dass die Menschheit nur weiterleben kann, wenn wir lernen, in Zusammenhängen zu denken. In der schulpraktischen Umsetzung, im Sinne einer individuellen, ganzheitlichen Entfaltung heißt dies auf einer ersten Stufe: Die Schul- und Lernkultur gibt Raum, Anregung und Unterstützung für eigenständiges Entdecken, Analysieren und Verstehen der Welt, welche durch ein breites Angebot an Fachinhalten und Neigungskursen sowie verschiedenartige Gruppenaktivitäten, Feste und Feiern innerhalb der Schule, im Freizeitbereich und auch in den Ferien ergänzt wird. Darüber hinaus muss sich die Schule dem Leben in der Stadt, in der Gemeinde öffnen und reformpädagogische Aspekte von Community Education (Gemeinwesenorientierung von Schule) in die gesamte schulische Arbeit mit einbeziehen. Der Kontakt zum sozialen Umfeld (Wohngebiet, diakonische Aufgaben im pflegerischen Bereich, Zusammenarbeit mit Kirchgemeinden u.a.) kann hierfür Voraussetzungen schaffen und die Schule für das Leben öffnen. Die Schule wird als Lebensraum von den Schülern selbst gestaltet und wird somit wichtiger sozialer Erfahrungsraum, indem sich demokratische Werte herausbilden und bewähren. Lit.: Klafki, W.: Thesen über eine demokratische und humane Schule. In: Dannhäuser, Ipfling, Reithmeier (Hrsg.): Ist Schule noch zu retten. Weinheim 1988 2.2. Das evangelische Profil In der Geschichte der Pädagogik wurde und wird immer wieder auf die besondere Bedeutung hingewiesen, die die Zeit der Reformation und damit die Zeit der Entstehung der protestantischen Kirchen für die Entstehung des modernen Bildungs- und Schulwesens hatte. Die historisch belegbare Affinität von Bildung und Protestantismus sind eng mit dem Namen Martin Luthers, Philipp Melanchthons, Johann Amos Comenius’, Heinrich Pestalozzis, Johann Hinrich Wicherns und im 20. Jahrhundert unter anderem mit den Namen Peter Petersens und Hartmut von Hentigs verbunden. Der Evangelische Schulverein Vogtland e. V. beabsichtigt, ihre Pädagogik nach kritischer Auseinandersetzung für die didaktisch-inhaltliche Gestaltung der von ihm verantworteten Schule zu nutzen. Die Grundüberzeugungen des christlichen Glaubens sollen für alle Beteiligten besonders in der Schulatmosphäre, in der gelebten christlichen Verantwortungsgemeinschaft von Lehrkräften, Eltern und Schülern sowie im außerschulischen Umfeld (Zusammenarbeit mit den Kirchgemeinden) und durch sozial-diakonische Projekte erfahrbar werden. Das evangelische Profil der Evangelischen Gemeinschaftsschule findet seinen konzeptionellen Niederschlag im Wesentlichen in den Ansätzen „Leben und Lernen in christlicher Gemeinschaft“ und „Sinnorientierung im Lernprozess“. 2.2.1. Leben und Lernen in christlicher Gemeinschaft Was heißt das, Leben und Lernen in christlicher Gemeinschaft, was bedeutet dies für eine Schule, die eine Institution mit sachbedingter hierarchischer Struktur ist? Genügt es, wenn wir davon ausgehen, dass Eltern, Lehrer und mit alters/entwicklungsbedingten Abstrichen auch die Schüler einige Lebensziele, oder zumindest aktuelle Ziele gemeinsam haben, zu Zeiten eine gemeinsame Identität entwickeln und schulisch wie außerschulisch manchmal Dinge zusammen tun? Worin bestehen eigentlich die Merkmale einer christlichen Gemeinschaft und wer definiert diese Merkmale? Eine christliche Schulgemeinschaft ist ein Leitbild über das Zusammenleben von Christen in einer Schule, genauer gesagt über die praxis pietatis in dieser Gemeinschaft. Zentraler Gedanke dabei ist, dass dies frei von Gewissenszwängen und in großer Toleranz gegenüber dem Andersdenkenden geschieht. Praxis pietatis in der Schule heißt, wie leben Lehrer, Eltern und Schüler ihren Glauben (auch ihre Glaubenszweifel), sind es nur Lippenbekenntnisse, oder können Werthaltungen (in aller Unvollkommenheit) auch in den schulischen Alltag übertragen werden? In kritischer Reflexion müssen sich Schulleiter und Lehrer, aber auch Eltern und Schüler immer wieder selbst prüfen, inwieweit ihr Verhalten (auch die schulischen Maßstäbe und Ziele) mit Aspekten der Toleranz, Menschenwürde, Nächstenliebe, Rücksichtnahme auf Andersdenkende und Hilfe für die Schwachen zusammenpasst. In der schulpraktischen Umsetzung bezieht sich die Leitvorstellung von Leben und Lernen in christlicher Gemeinschaft auf mehrere grundsätzliche Bereiche des Schullebens und setzt, soweit wie möglich und sinnvoll, die Einbeziehung der Eltern in die schulischen Prozesse und Veranstaltungen voraus. Zum einen sollen religiöse Formen und Handlungen wie Gebet, Morgenandacht, Gottesdienst, Feste und Feiern des Kirchenjahres und so weiter in den Schulalltag einbezogen werden – sie sind nichts Randständiges. 4 Zum anderen müssen im Lernprozess nicht nur Sachfragen, sondern auch die dazugehörigen Sinnfragen behandelt werden. Dies hat auf der Basis von Achtung und Toleranz der Meinung des Anderen zu geschehen. Der Fachunterricht bzw. der fächerübergreifende Unterricht wie auch das gesamte Miteinander in der Schule sollen dabei von Fragen nach den Lebensgrundlagen und Fragen nach dem Sinn des Lebens geprägt sein. Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung fungieren bei der Auseinandersetzung als Leitbegriffe und lenken den Blick der Schüler auf epochale Schlüsselprobleme, die unsere Gegenwart bestimmen. Dabei soll den Schülern für eine umfassende Wahrnehmung und Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit genügend Zeit für Besinnung und Vertiefung gegeben werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Bereich der sozialen Beziehungen zu. Hier stehen die Fragen nach dem Miteinander im Vordergrund: sehen wir im anderen unseren Nächsten, erkennen wir ihn an und begegnen wir uns partnerschaftlich in Achtung und Toleranz? In der Perspektive der Entwicklung der Schule gehören hierzu auch die Bereitschaft zur Integration behinderter Kinder, die Einrichtung von Sprach-Intensivkursen für Kinder ausländischer Mitbürger und die Vermittlung häuslicher Kontakte zur Eingewöhnung in unsere Lebenswelt. Leben und Lernen in christlicher Schulgemeinschaft enthält allerdings noch einen weiteren, für die Institution Schule sehr wichtigen Aspekt: die individuelle Förderung der Kinder. In vielfältigen pädagogischen und schulpsychologischen Bemühungen und Gesprächen ist für jeden Schüler, der für ihn adäquate Lernweg (familiäre und schulische Situation, aktuelle Entwicklungsfragen, Begabungen und so weiter) herauszufinden. Ein Aufwachsen der Kinder in einer christlichen Schulgemeinschaft, das geprägt ist von Toleranz und Nächstenliebe, schafft die Bedingungen für ein angstfreies Lernen, für eine ganzheitliche Entfaltung und Förderung der Anlagen und Begabungen der Kinder. Auch die Einbeziehung der Eltern in diesen Erziehungs- und Bildungsprozess im Hinblick auf das evangelische Profil der Schule dient dem Ziel der ganzheitlichen Sicht der Entwicklungs- und Bildungsbelange. Ebenso ist die Vernetzung von schulischer Arbeit und Kirchgemeinde im Sinne von Kooperation und Mitarbeit vor allem in der Jugendarbeit und in der Gemeindearbeit denkbar und wünschenswert. 2.2.2. Sinnorientierung im Lernprozess Evangelische Schule, vor allem im allgemeinbildenden Schulwesen, ist in ihrer Hauptzielsetzung Schule. Sie gibt dem einzelnen Schüler über einen großen Teil des Alltages einen Lebens- und Lernraum. Zu beachten ist, dass die Evangelische Gemeinschaftsschule offen für alle Kinder und Jugendliche ist und mit ihren jeweiligen Angeboten jegliche Form von Indoktrination entschieden ablehnt. Dennoch ist es klarer Anspruch evangelischer Schule, dass Wertfragen, sinnorientierende Momente und Fragen nach dem Sinn des Lebens nicht in schulische Randbereiche abgedrängt werden. Die Schwerpunkte Miteinander-Umgehen, Schulklima, Morgenandacht, Gottesdienst oder andere Aktivitäten sind selbstverständlicher Teil evangelischer Bildungsarbeit. Das Spezifische, das Charakteristische einer evangelischen Schule, definiert sich aber auch am Inhaltlichen. Dies kann prinzipiell in allen Lernbereichen des schulischen Lebens geschehen. Dabei geht es unter anderem um die methodisch-didaktischen Fragen: Welche spirituellen Komponenten sind im Lernstoff enthalten? Wie führe ich die Schüler zur Entdeckung der hinter der Sachebene liegenden Bedeutungs- und Sinnebene? Wie wecke ich das Interesse für philosophische Grundfragen? Wie vermeide ich dabei Gewissenszwänge und Indoktrination? Wie befähige ich zu Toleranz gegenüber Andersdenkenden? In der schulischen Umsetzung, zum Beispiel in den naturwissenschaftlichen Fächern, führt ein derartiger Ansatz zu einer anderen Sichtweise der Natur, zu einer von Gott geschaffenen Natur. Daraus folgende ethische Fragestellungen über unseren Umgang mit dieser Natur führen zur kritischen Hinterfragung unseres technokratischen Naturverständnisses und fordern den Schüler heraus, neue Lösungsansätze und Denkmuster zu suchen. Weitere Möglichkeiten bestehen in der Einbeziehung sozialer und ethischer Fragen. Wir müssen den Schülern Gelegenheit geben, über die ethisch-moralischen Konsequenzen nachzudenken. Besonders im Zuge des sozialen Lernens können hierzu christliche Wertmaßstäbe angeboten und von den Schülern und Schülerinnen als sinnvoll und lebensnah empfunden und angenommen werden. Diese Vorgehensweise erfordert eine Methodik in der zum Beispiel Elemente des exemplarischen, des genetischen und sokratischen Lernens nach Wagenschein wichtig sind. Im Sinne eines entdeckenden Lernens müssen wir den Schülerinnen und Schülern Freiraum für eigene Forschungen und Überlegungen geben, auch in nicht vorher geplante Richtungen. Hervorzuheben ist hierbei: der Zeitdruck entfällt, es herrscht eine Atmosphäre der Besinnlichkeit, der Nachdenklichkeit und der geistigen Freiheit. Innerhalb der staatlichen Rahmenrichtlinien werden wir einen besonderen Schwerpunkt auf Lernthemen und Lernformen (fächerübergreifender Unterricht, Projektunterricht) legen, in denen diese Vorstellungen verwirklicht werden können. Für die Vermittlung dieser Maßstäbe sind die christliche Motivation und eine pädagogische Werthaltung des Lehrers grundlegend. Sie drücken sich in der Achtung der Persönlichkeit und Freiheit eines jeden Kindes und dem Gewähren demokratischer Mitbestimmung aus. Demokratische Mitbestimmung darf hierbei nicht Lippenbekenntnis allein sein. Sie ist Teil einer grundlegenden demokratischen Kultur der Schule, welche unter anderem verantwortliche Partizipation, Gleichberechtigung und verantwortungsbewusste Mitwirkung umfasst. 5 2.3. Methodisch-didaktische Formen Die methodisch-didaktischen Formen orientieren sich zunächst nach der Zielstellung. Grundfrage ist, welche Kompetenzen sollen die Schüler/innen in Unterstützung der Schule erreichen? Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, vor der Darstellung der methodisch-didaktischen Formen die hierdurch zu erreichenden Kompetenzen zu beschreiben. Die Evangelische Gemeinschaftsschule sichert ihren Schülerinnen und Schülern Gleichwertigkeit gegenüber staatlichen Mittelschulen bzw. Gymnasien zu. Aus diesem Grund lehnen wir uns an die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz an. Die darin enthaltenen allgemeinen Bildungsziele und Kompetenzen geben Auskunft über zentrale Inhalte einer jeden Jahrgangsstufe. Wir arbeiten hier mit dem Begriff der Schlüsselqualifikationen, denn nach unserem Verständnis werden darin mehrere Kompetenzen umfasst. 2.3.1. Schlüsselqualifikationen a) Sachkompetenz Die Sachkompetenz der Schüler soll eine fundierte, reflektierbare Wissensgrundlage umfassen, die für den weiteren Wissenserwerb innerhalb und außerhalb der Schule notwendig ist. Vorhandene Sachkompetenz ermöglicht es den Schülern, sich fachspezifisch und fächerübergreifend zu orientieren, sich mit den neuen Anforderungen sachgerecht auseinander zu setzen und neu erworbenes Wissen einzuordnen sowie anzuwenden. Maßstab der Sachkompetenz bilden die Lehrpläne des Freistaates Sachsen für Mittelschule und Gymnasium, die Vereinbarungen und Bildungsziele der Kultusministerkonferenz und darüber hinaus gehend die eigenen Ansprüche des jeweiligen Schülers / der Schülerin. b) Soziale Kompetenz Das Leben in der Gesellschaft vollzieht sich in einem Spannungsfeld von individueller Freiheit und notwendigen sozialen Bindungen und Kontakten. Die Schule muss demnach ihren Schülerinnen und Schülern einen Rahmen bieten, der es ihnen ermöglicht, Erfahrungen im demokratischen Umgang miteinander zu gewinnen, um sich in der gesellschaftlichen Realität orientieren und diese verantwortungsbewusst mitgestalten zu können. Demokratische Kompetenz ist nicht an der Tafel vermittelbar. Vielmehr müssen wirkliche Formen der Partizipation und Mitbestimmung der Schüler/innen gefunden sowie praktiziert werden, die ein demokratisches Mitgestalten erfahrbar machen und als wichtig und positiv eingeschätzt werden. Soziale Kompetenz vereinigt mannigfaltige interaktive, sozial-kommunikative Fähigkeiten und Fähigkeiten in sich, die Sicherheit im Umgang mit Kommunikationspartnern, Verhalten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen, Beurteilen von Verhalten, Agieren in und Reagieren auf Konfliktsituationen sowie solidarisches Handeln umfassen. Im Miteinander von Schülern, Lehrern und Eltern zeigt sich diese Kompetenz vor allem darin, bereit und fähig zu sein: - zu kooperieren sowie Arbeitsergebnisse zu präsentieren, in Konfliktsituationen angemessen zu reagieren, Verantwortung zu übernehmen, Toleranz zu zeigen, Vergleiche eigener Sichtweisen, Wertvorstellungen und gesellschaftlicher Zusammenhänge mit denen Anderer tolerant und kritisch vorzunehmen. Die Sozialkompetenz wird durch Lern- und Arbeitsformen entwickelt, die sowohl die Identität des Einzelnen und sein Selbstvertrauen stärken als auch solidarische und partnerschaftliche Verhaltensmuster beim Schüler/der Schülerin ausprägen und somit die Selbstkompetenz der Schüler/innen stärken, die sich in der Fähigkeit und Bereitschaft ausdrückt: - eigenverantwortlich und pflichtbewusst zu handeln sowie schöpferisch tätig zu sein, die Bedingtheit menschlichen Handelns zu erkennen, zu reflektieren sowie Konsequenzen für das eigene Handeln daraus abzuleiten, Selbsteinschätzung und Selbstkritik vornehmen zu wollen und zu können, emotionale Identifikation bzw. Distanzierung bei der Bearbeitung zum Beispiel historischer oder gesellschaftlicher Gegebenheiten zu erkennen bzw. zu reflektieren, vielfältige Varianten von Entscheidungsfindungen zu erkennen und diese bei eigenen Entscheidungen abzuwägen, einen eigenen Standpunkt mit fremden Entscheidungen unvoreingenommen vergleichen zu können. 6 Soziale Kompetenzen umfassen unter anderem folgende Kompetenzbereiche: - kommunikative Kompetenz - Konfliktlösekompetenz - Teamfähigkeit c) - demokratische Kompetenz - interkulturelle Kompetenz Personale Kompetenz Die personalen Kompetenzen sind letztlich auch Teil einer umfassenden Sozialkompetenz oder stehen zumindest im engen Zusammenhang mit dieser. Personale Kompetenzen beschreiben Kompetenzen, die primär auf die eigene Person gerichtet sind. Dazu gehören einerseits persönliche Arbeitstechniken, welche zu einem bedeutendem Maß die persönliche Effektivität und Effizienz jedes einzelnen bestimmen (Lern- und Methodenkompetenz). Auf der anderen Seite geht es um innere Einstellungen, Wissenselemente und Erfahrungen, welche die persönliche Souveränität und Ausgeglichenheit fundieren, aber auch Grundlagen für das souveräne Interagieren mit anderen legen. Im Kern der personalen Kompetenz sehen wir das Selbstbewusstsein, wobei nicht nur Selbstsicherheit, sondern auch Selbstkenntnis und Selbstwahrnehmung gemeint ist sind. Bestandteil personaler Kompetenzen sind mithin eine Orientierungskompetenz des Individuums sowie der weite Bereich einer physischen Kompetenz. Letztlich zeigt sich die Ausprägung personaler Kompetenzen insbesondere auch an der Fähigkeit, vernetzt zu denken und komplexe Problem- bzw. Aufgabenstellungen zu lösen. Personale Kompetenzen umfassen unter anderem folgende Kompetenzbereiche: - Lern- und Methodenkompetenz - Selbstbewusstsein - Selbständigkeit - Mut - physische Kompetenz 2.3.2. - Problemlösekompetenz - Eigenverantwortlichkeit - Neugier und Risikobereitschaft - Selbstvertrauen - Orientierungskompetenz Methodische Grundsätze Zur Verwirklichung der oben beschriebenen Zielsetzungen gibt es methodisch-didaktische Formen, die den Zielen und den Lerninhalten mehr oder weniger gemäß sind und Formen, die eine spezielle Zielsetzung wahrscheinlich ad absurdum führen. Letzteres wollen wir sicher nicht. Wir wollen aber auch keine Lernform, die zum Beispiel aus dogmatischer Enge oder Bequemlichkeit immer nur die gleichen Arbeits- und Sozialformen oder Medien einsetzt. Dies wäre ein armseliger Ansatz, denn er lässt die Vielfalt und den motivierenden Abwechslungsreichtum der Methoden und die Individualität von Klasse, Schülerinnen und Schülern, aber auch der Lehrer außer Acht. Otto Willmann bemerkte in vergleichbarem Zusammenhang bereits 1888: „Der Methodenkultus hat die Gedankenlosigkeit zur Mutter, die Methodenscheu die Denkfaulheit“. Aufgabe eines Lehrers an einer freien Schule ist es, aus der Vielfalt der Methoden jeweils gezielt und überlegt auszuwählen und immer wieder zu prüfen, inwieweit entspricht mein methodisch-didaktisches Handeln meinen pädagogischen Zielen und den Leitzielen meiner Schule. Im Zentrum der methodisch-didaktischen Überlegungen steht dabei immer der einzelne Schüler und hierbei die zielgerichtete Unterstützung seiner Selbstbildungsprozesse. Die methodisch-didaktische Variabilität des Lehrers ist jedoch nur eine Seite des schulischen Geschehens an unserer Schule. Die andere Seite wird geprägt durch Grundsätze und Vorgehensweisen, die dem spezifischen Charakter und den Zielvorstellungen unserer Schule als christlicher Schule besonders nahe kommen. Hierzu zählen die didaktischen Prinzipien von Wagenschein (exemplarisches, genetisches und sokratisches Lernen) sowie Prinzipien wie Schülergemäßheit, Anschaulichkeit, Selbsttätigkeit, Kooperation und Lebensnähe. Darüber hinaus soll besonderer Wert auf folgende oder ähnliche übergreifende unterrichtliche Grundsätze und Vorgehensweisen gelegt werden: „Soziales Lernen“ Hierbei geht es um die altersgemäße Vermittlung (auch in indirekter Form durch Nachahmungslernen) der besonderen Wertmaßstäbe der Schule und allgemeinerer Ziele des sozialen Lernens wie zum Beispiel Empathie und Akzeptanz, Rollendistanz und Rollenflexibilität sowie Frustrationstoleranz. „Offener Unterricht im Sinne von Freiarbeit“ Unabhängig von der jeweiligen Richtung der Freiarbeit (zum Beispiel Freinet, Montessori) sind die Förderung von Eigeninitiative, von selbstverantwortetem und selbständigem Lernen grundsätzliche Ziele offenen Unterrichts. Von besonderem Vorteil ist dabei, dass der Schüler nach seinem individuellen Lerntempo vorgehen kann. 7 „Handlungsorientierter Unterricht“ Schüler-Handlungen werden in den Mittelpunkt des Unterrichts gestellt und erlauben somit einen ganzheitlichen und schüleraktiven Unterricht. Die zwischen den Lernenden und Lehrenden vereinbarten Handlungsprodukte leiten die Gestaltung des Unterrichtsprozesses und bringen somit Kopf- und Handarbeit der Schüler/innen in ein ausgewogenes Verhältnis. Die Schülerinnen und Schüler sind dabei an Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts beteiligt, wobei subjektive Schülerinteressen zum Ausgangspunkt der Unterrichtsarbeit gemacht werden können. Die Ganzheitlichkeit des Unterrichts soll sich in inhaltlichen, methodischen und personalen Aspekten widerspiegeln. „Fächerübergreifender Projektunterricht“ Im Projektunterricht wird, im Sinne des Ansatzes von J. Dewey ein umfangreiches Arbeitsvorhaben mit praktischer Bedeutung für die Gemeinschaft (zum Beispiel Klasse, Gemeinde, Kommune) und einem am Ende greifbaren, praktischen Ergebnis in Angriff genommen. Das Projekt verbindet Theorie und Praxis, es ist meist eine fächerübergreifende Arbeit in der das selbstentdeckende Lernen und das Arbeiten in Gruppen im Vordergrund stehen. Fächerübergreifender Projektunterricht kann vor allem in der Zielrichtung „community education“, „Öffnung der Schule für das Leben“, „Lernen am dritten Ort“ und für Projekte mit sinnorientierendem Charakter eingesetzt werden. 2.3.3. Rhythmus des Schultages Unter Beachtung der zuvor beschriebenen ganzheitlichen Herangehensweise evangelischer Bildung verläuft das Lehren und Lernen an der Evangelischen Gemeinschaftsschule konkret und praxisbezogen. Die Lerninhalte und Methoden knüpfen an die Erfahrungswelt der Schüler/innen an und berücksichtigen die Verbindung von Kognition und Emotion. Allen Schülern soll es ermöglicht werden, den Lerngegenstand aus mehreren Perspektiven und in vielfältigen Problem- bzw. Anwendungszusammenhängen zu betrachten. Es wird auf die 45 Minuten-Taktierung des Unterrichts verzichtet. Der Schultag ist wie folgt rhythmisiert: Phase I: 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr selbständiges Lernen (SL) Phase II 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr organisiertes Lernen (OL) Phase III 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr interessenorientiertes Lernen (IL) Innerhalb der genannten Phasen werden ausreichende Pausen zur Entspannung, Freizeitaktivität und Frühstück- bzw. Mittagessen eingeplant. Phase I Die Schule wird ab 7:00 Uhr geöffnet sein. Die Schüler/innen haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, unter Begleitung eines/r Lehrers/in selbständig bereits am Vortag begonnene Arbeiten fortzuführen oder neue Aufgabenstellungen zu beginnen. Um 8:00 Uhr ist verbindlicher Unterrichtsbeginn für alle Schüler/innen. Im Sinne von Freiarbeit wählen die Schüler/innen ihre Arbeitsinhalte selbst aus oder lösen die Aufgabenstellungen der Wochen- Monats- bzw. Halbjahrespläne. Die Phase SL ist immer fächerübergreifendes Lernen und bezieht nach Themenschwerpunkt vielfältige Unterrichtsfächer ein. Im Bereich SL ist immer der Klassenlehrer anwesend, der bei Bedarf Hilfestellungen geben kann. Die Phase SL ist streng schülerzentriert, fordert und fördert das selbständige Lernen. Die Ergebnisse bzw. die Aufgabenstellungen aus dem SL werden von dem Schüler / der Schülerin täglich dokumentiert und seitens des Klassenlehrers überprüft. Im Bereich SL wählen die Schüler/innen den Zeitpunkt ihrer jeweiligen Frühstückspause jeweils frei aus, wobei die Pause 20 Minuten nicht überschreiten darf und außerhalb des Lernraumes abgehalten werden muss. 8 Phase II Im OL gibt der/die Lehrer/in/Fachlehrer/in Themen für den einzelnen Schüler, eine Lerngruppe oder den gesamten Klassenverband vor. Außer den Bereichen Deutsch, Mathematik, Englisch und 1. Fremdsprache sollen alle Unterrichtsfächer im Bereich OL in der Regel fächerübergreifend unterrichtet werden. Folgende Kombinationen sind hierbei angedacht: Fach: Naturwissenschaften (NaWi) Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) beinhaltet: angewandte Mathematik / Informatik Physik Biologie Chemie physische Geographie Literatur ökonomische Geographie Sozial- und Gemeinschaftskunde Religion Geschichte Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft Grundsätzlich ist auch eine Vernetzung der Fachbereiche Naturwissenschaften und Geistes- und Sozialwissenschaften angedacht und wünschenswert. Die Fachbereiche werden durch die jeweiligen Fachlehrer/innen gemeinsam vorbereitet. Je nach Schwerpunkt nehmen dann die Lehrer/innen gemeinsam oder einzeln an der Unterrichtseinheit teil. Nach Stundentafel teilt sich der Bereich OL in 2 Teile (Vor- und Nachmittag). Die Schultagsplanung berücksichtigt folgende Vorgaben: Schwerpunkt Deutsch / Mathematik: Schwerpunkt Englisch: Schwerpunkte NaWi / GSW : wird nach Wochenplan angeboten wird täglich angeboten wird nach Wochenplan angeboten Phase III Die Phase III unterscheidet den wahlobligatorischen und den fakultativen Bereich. Im wahlobligatorischen Bereich wird dem Schüler / der Schülerin eine verbindliche Jahresstundenzahl vorgegeben und aufgezeigt, aus welchen Angeboten die Pflichtstundenzahl geleistet werden kann. Die Schüler legen dann individuell am Schuljahresbeginn in Unterstützung der Schule und der Eltern verbindlich fest, welches Angebot sie zur Erfüllung der Pflichtstunden wählen. Der wahlobligatorische Bereich umfasst die Bereiche Sport, musisch-ästhetische Ausbildung und Berufspraktika. Der fakultative Bereiche gibt den Schülern/innen individuelle Förderangebote in den Bereichen 2. Fremdsprache, Sport, Handwerk, Medien, Förder- und Begabtenunterricht, musisch-kreative Interessengemeinschaften, sozial - diakonische Angebote sowie Schülerfirmen. Auch wird der fakultative Bereich Angebote aus den Bereichen NaWi und GSW enthalten. Auf der Grundlage der besonderen Rhythmisierung des Schultages ergibt sich die Möglichkeit, dass: - zusammenhängende Lerneinheiten besser geplant werden können; - die individuellen Lernzeiten berücksichtigt werden und - dem Wechsel von Anspannung und Entspannung sowie von Ruhe und Bewegung in einem hohen Maße Rechnung getragen wird. Der so geschaffene verlässliche Zeitrahmen schließt die Gestaltung von Freiräumen ein und macht sichtbar, dass sich das Lehren und Lernen an der Evangelischen Gemeinschaftsschule konkret und praxisbezogen vollzieht. 2.3.4. Kriterien der Differenzierungen Kriterien der Differenzierung gibt es hinsichtlich der Lernziele, Lerninhalte und Systematiken. So unterscheiden sich die zwei Schularten hinsichtlich der Anspruchshöhe der Lerninhalte (Abstraktionsgrad, Komplexität, Grad der überfachlichen Vernetzung), in der Menge und dem Umfang der Lerninhalte und Lernanforderungen, der Komplexität der Methoden, sowie im Grad der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit beim Lernen. In der Struktur der Gemeinschaftsschule wird dabei besonderer Wert auf die Binnendifferenzierung gelegt. Auf der Grundlage der pädagogischen Konzeption der Evangelischen Gemeinschaftsschule ist es Auftrag der jeweiligen Pädagogen, durch Methodenvielfalt zu gewährleisten, dass die Schüler und Schülerinnen bis Klassenstufe 10 im Klassenverband verbleiben und nach ihren Fähigkeiten und Begabungen - zum Beispiel durch die Arbeit in Kleingruppen – individuell gefördert werden. Eine gezielte Förderung dieser Prämissen wird durch die eigenständige Wahl von Neigungskursen noch unterstrichen. Entsprechend ihrer Interessen und Begabungen können die Schüler/innen ab Klasse 5 aus einem wahlobligatorischen bzw. fakultativen Angebot ihre Neigungskurse selbständig wählen. 9 Diese kommen aus den Bereichen: Naturwissenschaft und Technik Gesundheit und Sport soziales und gesellschaftliches Handeln unternehmerisches Handeln Kunst und Kultur Sprache und Kommunikation Informatik und Medien oder dem Bereich musisch-kreative Angebote Ein solches Bildungsangebot der Evangelischen Gemeinschaftsschule ermöglicht seinen Schülerinnen und Schülern eine gezielte Interessendifferenzierung und Interessenförderung. Darüber hinaus fördert es den Transfer und die Vernetzung von Wissen und Können, strebt aber gleichzeitig auch die Sensibilisierung für Traditionen und Besonderheiten der Region an. 2.4. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Auf der Grundlage der definierten Bildungsziele und pädagogischen Leitlinien ist es unabdingbar, Instrumente einer Qualitätssicherung bzw. eines konstruktiven Controllings zu installieren, um eine erfolgreiche und positive Schulentwicklung zu gewährleisten. Das Qualitätsmanagement der Evangelischen Gemeinschaftsschule umfasst folgende Bereiche: a) Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte Wenn wir heute immer wieder verdeutlichen, welchen hohen Stellenwert das „Lebenslange Lernen“ hat, so ist es selbstverständlich, dass die Notwendigkeit zur stetigen Fort- und Weiterbildung insbesondere auch die Lehrer/innen betrifft. Hierbei verstehen wie Lehrerfortbildung als Werkstatt für eine pädagogische Kultur in der Schule, die schwerpunktmäßig folgende Aufgabenstellungen beinhaltet: ■ Aufgabenfeld „Identitätsarbeit und Selbsterziehung“ Lehrerfortbildung zeigt Wege eines ökonomischen Umgangs mit den eigenen Kräften als Voraussetzung eines Zustandes der inneren Ruhe und Gelassenheit, aus dem Lehrerinnen und Lehrer souveräner entscheiden und handeln können. Aus dem heraus sie aber auch fähig sind, Konflikte und Kritik konstruktiv und eventuell zu Selbstkorrekturen zu nutzen. ■ Aufgabenfeld „Innovation“ Lehrerfortbildung gibt dem Lehrerkollegium Hilfen (Motivation, Sachkompetenz) zur Innovation der Schule von innen und von unten. Ausgangspunkt von Innovationen in der Schule sind aktuelle und gesicherte Erkenntnisse der Bildungswissenschaft. Insofern müssen Möglichkeiten der Lehrerfortbildung gefunden werden, die den gegenseitigen wissenschaftlichen Austausch zielorientiert gewährleistet. ■ Aufgabenfeld „Pädagogik und Erziehung“ Lehrerfortbildung dient der Vertiefung und Erweiterung der schulpädagogischen und erzieherischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. ■ Aufgabenfeld „christliches Bildungsverständnis“ Fortbildung für Lehrer an einer christlichen Schule bietet Möglichkeiten und Hilfen zur Reflexion der Praxis und des eigenen Handelns auf dem Hintergrund eines an Aussagen und Werten der Bibel orientierten Bildungsverständnisses an. In Zusammenarbeit mit örtlichen und regionalen Fortbildungsträgern und den verschiedenen Einrichtungen der evangelischen Schulbünde in anderen Bundesländern wird ein jährliches Fortbildungsangebot entwickelt, das folgende Struktur hat: ▪ Aufbau einer schulinternen Lehrerfortbildung mit den inhaltlichen Schwerpunkten: Pädagogik, Schulfragen, Schulprojekte, Schulentwicklung, religiöse Grundfragen; ▪ Teilnahme an staatlicher Lehrerfortbildung im fachdidaktischen Bereich; ▪ Teilnahme an der Lehrerfortbildung der EKD-Schulstiftung bzw. am Diakoniekolleg des Diakonischen Werkes mit Themen aus den bereichen Erziehung, Kirche, Schulpädagogik, Jugendarbeit, Psychologie, Supervision, ▪ Teilnahme an Bildungsangeboten des Evangelischen Schulbundes Sachsen 10 b) Teamentwicklung Eine positive Schulentwicklung hängt insbesondere davon ab, in welchem Umfang sich alle Lehrer/innen in einem hohen Maße mit den Zielen der Schule identifizieren und sich mit ihrer jeweiligen Persönlichkeit und ihrer Professionalität in das Schulleben aktiv einbringen. Diese Prozesse müssen seitens des Schulträgers und der Schulleitung unterstützt und gefördert werden. Neben regelmäßigen Dienstberatungen und Fallbesprechungen, den umfangreichen Vorbereitungswochen sowie einer jährlichen mehrtägigen Arbeitsklausur aller Mitarbeiter/innen, werden seitens der Schulleitung im Zusammenwirken mit dem Schulträger mit allen Mitarbeiter/innen halbjährlich persönliche Einzelgespräche geführt. Ähnlich den Entwicklungsgesprächen mit den Schüler/innen soll auch hierbei die eigene Arbeit reflektiert und erörtert werden sowie Ziele für das kommende Halbjahr vereinbart werden. c) Schulbeirat Dem Schulbeirat sollen vor allem Schüler/innen, Eltern, die Schulleitung, Vertreter der Standortkommune oder anderer externer Schulpartner (Unternehmer, Kirchgemeinden, Sozialverbände) sowie der Schulträger angehören. Im Sinne der Öffnung von Schule dient der Schulbeirat der Reflexion, Beratung und ggf. Unterstützung der schulischen Arbeit. Die Schulleitung als Teil des Schulbeirates hat eine Berichtspflicht zur Schulentwicklung. d) Selbstevaluation In regelmäßigen Abständen sollen in standardisierten Fragebögen Eltern, Schüler/innen und Pädagogen/innen zur Qualität der Schule befragt werden. In Unterstützung des Schulbeirates sollen die Erhebungen durch den Schulträger und den Lehrer/innen analysiert - und notwendige Veränderungen gemeinsam beraten und organisiert werden. e) Ermittlung erreichter Kompetenzstufen / Bewertung Aufbauend aus den Erfahrungen aus der Evangelischen Montessori-Grundschule Limbach wird auch an der weiterführenden Sekundarstufe durch die Lehrkräfte und dem Schulträger ein Kompetenzmodell entwickelt, welches differenziert und für jeden einzelnen Schüler/in die erreichten Teilkompetenzen aufzeigt. Hierzu wird eine schuleigene Software entwickelt, mit der auf einer Skala von Mindest- und Möglichstkompetenzen halbjährlich alle jahrgangsbezogenen Lernziele des einzelnen Schülers abgefragt bzw. bewertet werden können. Darüber hinaus sollen zum Abschluss einer jeden Jahrgangstufe schriftliche bzw. mündliche Prüfungen durchgeführt werden, welche differenziert Auskunft über die erreichte Kompetenz geben. Ähnlich der Methodik internationaler Bildungsstudien sollen hierbei anwendungsbereites Wissen sowie die Fähigkeit des vernetzten Denkens eine besondere Gewichtung finden. Auf der Grundlage dieser spezifischen Kompetenz- bzw. Entwicklungstests werden halbjährlich durch den Klassenlehrer/in mit jedem einzelnen Schüler/in und dessen Eltern Auswertungsgespräche geführt. Darüber hinaus erfolgt durch die Lehrer/innen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schülern/innen eine zielgenaue Dokumentation der einzelnen Schülerleistungen. Ziel ist es, die erreichten Teilkompetenzen engmaschig zu analysieren und gemeinsame Zielstellungen für das kommende Schulhalbjahr zu vereinbaren. Mit Hilfe des Kompetenzmodells wird eine transparente, detaillierte und differenzierte Möglichkeit der Bewertung gegeben, die dem einzelnen Schüler/in, dem Lehrer/in und auch den Eltern umfangreiche Informationen zum Leistungsstand in allen schulischen Teilbereichen gibt. Dieses Bewertungsmodell richtet den Focus auf die erreichte Kompetenz und nicht auf auswendig gelerntes Wissen, welches nach kurzer Zeit (nach der Klassenarbeit?) wieder in Vergessenheit geraten ist. Diese detaillierte und differenzierte Bewertungsform macht die herkömmliche Benotung überflüssig, wenngleich die Software zur Kompetenzentwicklung eine Umrechnung der erreichten Kompetenzstufe in Noten grundsätzlich möglich macht. Die Notengebung wird erst dann erforderlich, wenn der/die Schüler/in einen Schulwechsel vollziehen muss und sich daher ein Notenzeugnis ggf. notwendig macht. Bis zur Klassenstufe 9 erfolgt an der Evangelischen Gemeinschaftsschule keine Notengebung. f) externe Prüfungen Die Abschlussprüfungen aller Bildungsabschlüsse an der Evangelischen Gemeinschaftsschule erfolgen zentral und sind staatlich vorgegeben. Die Abschlüsse sind daher selbstverständlich staatlich anerkannt. Zentral und somit extern vorgegebene Abschlussprüfungen sind auch eine Form externer Evaluation, da die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen Rückschlüsse zur gesamten Schulqualität geben. 11 g) Vergleichsarbeiten Die Teilnahme der einzelnen Jahrgänge an öffentlichen Schulvergleichsarbeiten zeigt insbesondere erreichte kognitive Kompetenz im Vergleich anderer Schulen auf und ist daher als Bestandteil eines umfassenden Qualitätsmanagements ausgesprochen wünschenswert. Darüber hinaus wird die Schule ebenfalls bestrebt sein, an anderweitigen Kompetenztests bzw. Vergleichsstudien teilzunehmen, die inzwischen zahlreiche Universitäten aber auch Stiftungen anbieten. h) Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht Der Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus bzw. dem zuständigen Regionalschulamt Zwickau kommt im Sinne einer Qualitätssicherung eine besondere Bedeutung zu, da wir unsere Bildungsarbeit sehr gern fachlich begleiten lassen wollen und uns aus einer solchen partnerschaftlichen und konstruktiven Zusammenarbeit wichtige gegenseitige Impulse erhoffen. Soweit dies aus staatlicher Sicht möglich ist, werden wir versuchen, an der staatlich organisierten Evaluationsagentur zu partizipieren. Wünschenswert wäre es aus Sicht des Schulträgers, wenn auch das Regionalschulamt als Fachaufsichtsbehörde beratend im Schulbeirat mitwirkt. i) wissenschaftliche Begleitung Der Schulträger beabsichtigt, mit der TU Dresden eine Kooperationsvereinbarung zu schließen, um die Evangelische Gemeinschaftsschule wissenschaftlich begleiten zu lassen. Die Kooperation sollte eine externe und regelmäßige Evaluation zur Schulqualität umfassen und gleichfalls die Möglichkeit des wissenschaftlichen Austausches und der Fort- und Weiterbildung beinhalten. Die Qualitätssicherung dient dem Zweck der erfolgreichen und positiven Schulentwicklung. Wir haben in diesem Sinne keine Angst davor, dass wir mittels der breiten Evaluation auf etwaige Fehlentwicklungen oder noch auszuschöpfende Potentiale hingewiesen werden. Dies ist ja Sinn eines positiven Controllings. Wir wollen deshalb darauf aufmerksam machen, da Evaluation für uns nicht dazu dient, an einem Ranking teilzunehmen und dann ggf. verleitet, Testergebnisse fehl zu interpretieren. 3. Bildungsprofile Der Evangelische Schulverein Vogtland e. V. geht davon aus, dass ein starres Festhalten an Schulprofilen die freie Entfaltung und ganzheitliche Entwicklung der Schüler eher stört. An der Evangelischen Gemeinschaftsschule werden geistige, körperliche und musische Begabungen der Schüler/innen gleichermaßen gefördert. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, die jeweiligen Begabungen der Schüler/innen zu erspüren und mit ihnen gemeinsam und gezielt individuell zu arbeiten. Dafür setzt der Evangelische Schulverein Vogtland e. V. schulorganisatorische Rahmenbedingungen. Die Schulstruktur des Freistaates Sachsen legt es jedoch nahe, Bildungsprofile zu benennen, um Eltern und Schülern die Auswahl der für sie in Frage kommenden Schule zu erleichtern. Jedoch ist die Bennennung von Bildungsprofilen kein Instrument der Selektierung, sondern dient der differenzierten Förderung unterschiedlicher Begabungen und Neigungen im wahlobligatorischen Bereich. In der irritationsfreien Definition der Begrifflichkeiten werden wir daher ein Bildungsprofil benennen und die zusätzlichen Profilbestandteile als Ausrichtung bezeichnen. Im Zuge des zunächst schrittweisen Aufbaus der Gemeinschaftsschule muss berücksichtigt werden, dass insbesondere die genannten Ausrichtungen Zielvorstellungen darstellen, deren vollständige Realisierung einer vorangeschrittenen Ausbaustufe der Schule bedarf. Folgende Überlegungen sind dabei für den Evangelischen Schulverein Vogtland e. V. maßgeblich: 12 3.1. Das europäische Profil Das europäische Profil der Evangelischen Gemeinschaftsschule umfasst die vertiefende Förderung sprachlicher, wirtschaftswissenschaftlicher und interkultureller Kompetenz. Folgende Überlegungen ziehen wir hierbei in Betracht: Die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Situation in Deutschland wird in absehbarer Zukunft ebenso wie die der anderen europäischen Länder davon abhängen, in welchem Umfang und auf welchem Niveau innovative Entwicklungen im wissenschaftlich-technischen, kulturellen und sozialen Bereich möglich sein werden. Neben dem Zusammenbruch der sozialistischen Staaten im Osten Europas, befindet sich auch der europäische Westen in einer Situation des Umbruches. Hier hat sich in zunehmenden Maß eine mit dem Stichwort Globalisierung gekennzeichnete wirtschaftliche Entwicklung hin zu einer weltweiten Konkurrenzsituation vollzogen, die eine neue Herausforderung der Fähigkeiten der europäischen Industriestaaten mit sich bringt, ihre Strukturen den neuen Bedingungen anzupassen. Vor diesem Hintergrund wird Bildung in den nächsten Jahren ein wichtiges Thema sein, denn für ein erfolgreiches Bestehen dieser Herausforderung kommt der Qualität der Bildungssysteme eine besondere Bedeutung zu. Wirtschaft und Wissenschaft fordern hier eine Reform ein, die Eigeninitiative, soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit ebenso wie Urteilsfähigkeit, Neugier und Innovationsfreude, Ausdauer und Flexibilität oder auch vernetztes Denken in das Zentrum pädagogischer Bemühungen rücken sollte. Eine Schule, die auf ein selbständiges Leben in der modernen Welt vorbereiten will, muss die Fähigkeit ausbilden, neben der vertieften allgemeinen Bildung ein Höchstmaß an Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, um die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, auf komplexe wirtschaftswissenschaftliche und wirtschaftspolitische Entwicklungen konstruktiv reagieren zu können. Die Schülerinnen und Schüler der Evangelischen Gemeinschaftsschule sollen dabei lernen, gewonnene wirtschaftliche Kompetenz im Kontext sozialer und ökologischer Verantwortung zu definieren. 3.1.1. Sprachliche Kompetenz Einen besonderen Stellenwert an der Evangelischen Gemeinschaftsschule nimmt die Förderung kommunikativer und damit auch fremdsprachlicher Kompetenz ein. Insbesondere die Fremdsprache Englisch soll in einem Maße vertieft werden, die in höheren Klassenstufen zunehmend zu einem bilingualen Unterricht führen soll. Dies setzt voraus, dass zum einen das Unterrichtsfach Englisch täglich angeboten wird und die Schüler/innen vielfältige Möglichkeiten erhalten müssen, die Sprache vertiefend anzuwenden. Der zunehmende Einsatz von Muttersprachlern an der Schule, Sprachreisen und insbesondere auch der Austausch mit internationalen Partnerschulen und anderweitigen Institutionen werden eine wesentliche Rolle einnehmen. Ab Klassenstufe 6 wird der Französischunterricht für alle Schüler/innen verbindlich angeboten. Auch dieses Angebot soll zunehmend die Dimension des Klassenzimmers überschreiten und anwendungsbezogen vertieft werden. Abschlussorientiert wird ab Klassenstufe 8 eine weitere Fremdsprache angeboten. 3.1.2. Europäische bzw. interkulturelle Kompetenz Dem Aufbau von Kontakten mit Partnerschulen, Partnerschaften zu Vereinen, Wirtschaftsorganisationen und Kulturgruppen aus anderen europäischen Ländern wird eine hohe Priorität zugemessen. Wir wollen dabei Zusammenhänge verstehen lernen, europäische Gemeinsamkeit fördern, Zukunftsstrategien entwerfen, Europa gestalten lernen und dabei gemeinsam Verantwortung übernehmen. Europäische Bildung dient der Entwicklung und Förderung einer offenen europäischen Identität, die regionale, nationale und globale Identitätsbilder umfasst. Im Rahmen der Europäischen Union soll sie Lehrende und Lernende als mündige EUBürger zu gesamteuropäischem Denken und Handeln ermutigen. Europäische Bildung ist eine lebensorientierte Bildung. Ihre Inhalte wandeln sich stetig mit der fortschreitenden Politik. Deshalb lassen sich feste Wissensbestände immer schwieriger festschreiben. Infolgedessen tritt das Methoden- und Verhaltenslernen zunehmend in den Vordergrund. Beispiel: - Zusammenhänge verstehen lernen, Europa gestalten lernen, eigene Verantwortung übernehmen, die europäische Einheit in Einzelbereichen sichtbar und erfahrbar werden lassen, Zukunftsstrategien und –szenarien entwerfen, Innovationsfähigkeit und europäische Gemeinsamkeit fördern. 13 Die Evangelische Gemeinschaftsschule stellt sich die Aufgabe, Ansatzpunkte einer „Bildung in Europa“ in allen Lernprozessen bewusst zu suchen und dafür Modelle zu entwickeln. Als Motivation zu den in Frage kommenden Themen werden das Anknüpfen an Ferienerfahrungen, Zeitungsberichte, Konflikte bzw. Vorurteile in Bezug auf die „Ausländerproblematik“, grenzüberschreitende Umweltbelastungen und so weiter in den Blick genommen. Praktisch werden diese Motivationen in ein- oder mehrtägigen Projekten, Videoproduktionen, Begegnungen, Studienreisen etc. umgesetzt. 3.1.3. Wirtschaftswissenschaftliche Kompetenz Eine besondere Beachtung soll an der Evangelischen Gemeinschaftsschule dem Zweig der Wirtschaft zukommen. Wirtschaftliche Sachverhalte und Probleme lassen sich nur selten rein fachwissenschaftlich betrachten, denn sie haben in der Regel soziale und politische Auswirkungen. Bei der Vermittlung wirtschaftlicher Sachverhalte sind Einblicke in andere sozialwissenschaftliche Disziplinen zu eröffnen. Deshalb soll das Fach Wirtschaft/Recht bei der Aufbereitung der Inhalte konsequent die ökonomische Dimension in den Blick nehmen, aber überall dort, wo es möglich ist, andere Disziplinen berücksichtigen. Die inhaltliche Fundierung setzt daher bewusst an neuen wirtschaftswissenschaftlichen Theorieansätzen an, die von ihren Grundannahmen her eine Verbindung mit anderen Disziplinen nahe legen. Es wird darauf abgezielt, nicht nur die fachlichen, sondern auch die methodischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, um somit Schlüsselqualifikationen, wie zum Beispiel Medien- und Lernkompetenz, zu fördern. Zeitgemäße aktive Lern- und Arbeitsformen wie Planspiele, Expertenbefragungen, Betriebserkundungen, Berufspraktika verbunden mit klassischen Lehrgängen und Übungsformen, sollen in ein Lernkonzept integriert werden, das modernen lerntheoretischen, fachdidaktischen aber auch allgemeinpädagogischen Kenntnissen entspricht. Auf diese Weise soll der Entwicklung von Schlüsselqualifikationen Rechnung getragen werden. Schlüsselqualifikationen werden nicht an der Tafel vermittelt, sondern in der Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Problemstellungen und den dafür erforderlichen Arbeitstechniken und Methoden eingeübt. Deshalb sollen Möglichkeiten genutzt werden, Schülerinnen und Schüler selbständig an bestimmte Fragestellungen heranzuführen, sie im Umgang mit neuen Medien einzuüben und mit Arbeitstechniken vertraut zu machen. Unter anderem sollen hierbei schülergestützt: - Plan- und Lernspiele eingesetzt werden; Fallstudien durchgeführt werden; Existenzgründungkonzepte entwickelt werden. Auf der Grundlage des Lehrplanes für das Unterrichtsfach Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft wird geprüft, welche Themenbereiche in das Fach Wirtschaft/Recht integriert werden. Perspektivisch soll für diesen Bereich ein eigenes Curriculum entwickelt werden. Das Unterrichtsfach Wirtschaft/Recht wird fächerübergreifend im Themenkomplex Geistesund Sozialwissenschaften unterrichtet. 3.2. Die Natur- und Umweltausrichtung Immer häufiger werden bereits bei Kindern seelische und körperliche Entwicklungsstörungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt. Unsere natürliche Umgebung wird durch Industrialisierung und Modernisierung immer mehr eingegrenzt. Die Lebensgrundlagen Erde, Luft und Wasser sind gefährdet, Pflanzen, Tiere und Menschen sind in ihrer Gesundheit und Existenz bedroht. Wir glauben, dass Natur- und Umweltzerstörung in unserer gestörten Beziehung zur Natur begründet ist. Diese wiederum resultiert aus dem wachsenden Unvermögen der Menschen, die Natur als Schöpfung zu begreifen. Wir müssen wieder neu lernen, dass die Aufgabe der Menschen darin liegt, als „Bebauer und Bewahrer“ der guten Schöpfung Gottes tätig zu sein. Diese Spannung zwischen Bebauen, also schöpferisch Verändern, und Bewahren, im Sinne von Erhalten, Schützen und Pflegen, muss Kindern und Jugendlichen wieder neu erlebbar gemacht werden. Wir sehen es als pädagogische Aufgabe, diese Beziehungen in einem ganzheitlichen Ansatz (Körper -Seele - Geist, Denken - Fühlen - Handeln, Erleben des Eingebundenseins in die Schöpfung und das Erleben der wechselseitigen Abhängigkeit) zu vermitteln. Unmittelbares Erleben, eigene Erfahrungen mit allen Sinnen anstelle von Projektionen aus zweiter Hand geben Selbstwertgefühl und emotionale Stabilität. Diese sind beste Voraussetzungen, in der Gesellschaft konstruktiv, engagiert und kreativ tätig zu sein. Im Rahmen der Natur- und Umweltausrichtung wird die Evangelische Gemeinschaftsschule in Form von fächerübergreifenden Projekten diese Erlebbarkeit aufzeigen. Aber auch auf die Befähigung zur Verknüpfung dieser Fragen mit wirtschaftlichen Herangehensweisen (Umweltmanagement) wird Wert gelegt. 14 3.3. Die sozial-diakonische Ausrichtung Pädagogische Zielsetzung dieser Profilierung ist die Herausbildung von sozialen Fähigkeiten der Jugendlichen untereinander und im Umgang mit anderen Menschen, insbesondere mit Menschen anderer Generationen. Geht man vom Wortsinn aus, bedeutet Diakonie „Dienst am Menschen“. Auf diesen Dienst werden wir durch unseren in der Verkündigung Jesu Christi wurzelnden Glauben ausdrücklich hingewiesen. Wir werden dazu angehalten, von der eigenen Person absehen zu lernen und den Nächsten im Blick zu haben. Innerhalb der Generation der Jugendlichen wird dieser Ansatz besonders in der Spannung zwischen leistungsstark und leistungsschwach deutlich. An der Evangelischen Gemeinschaftsschule werden die Schülerinnen und Schüler darauf orientiert, Leistungsschwächeren uneigennützige Hilfe angedeihen zu lassen. Sie profitieren davon auch selbst durch die dafür nötige Reproduzierung des Gelernten. Die Erfahrung der Wechselseitigkeit solcher Hilfe – jeder ist in jeweils anderen Bereichen „stark“ bzw. „schwach“ – führt auch zur Erkenntnis der eigenen Stärken und Schwächen, Anlagen und Begabungen, und zur Auseinandersetzung mit ihnen. Besonderer Wert soll auch auf die Begegnung zwischen den Generationen gelegt werden. Der Umgang mit älteren Menschen, das Verstehen ihrer anders gelagerten Probleme sowie das Lernen aus ihrem reichen Schatz an Lebenserfahrung gehört als unverzichtbarer Bestandteil zu einer ganzheitlichen Entwicklung jugendlichen Lebens. Die Evangelische Gemeinschaftsschule wird auf eine gute und allseits befruchtende Zusammenarbeit mit diakonischen Einrichtungen am Ort, Kirchgemeinden, Diakonisches Werk, Alters- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Behindertenwohnheimen etc. Wert legen. Gegenseitige Besuche, Patenschaften und Projekte sind hierbei geeignete Instrumente. 4. Ganztagsschule Die Evangelische Gemeinschaftsschule ist als Ganztagsschule konzipiert. Um den Anlagen und Fähigkeiten sowie der individuellen Persönlichkeit jedes Kindes gerecht werden zu können, ist die Lehr- und Lernkultur einer Schule von zentraler Bedeutung. Ganztagsschulen bieten auch durch die Zusammenarbeit von Schul- und Sozialpädagogen mehr und vielfältigere Möglichkeiten, das Schulleben insgesamt, vor allem aber auch die Lernprozesse im Sinne zukunftsfähiger Bildung zu gestalten. Dafür sind folgende Gründe maßgeblich: - Die Konzentration des Unterrichts auf den Vormittag bietet vielen Kindern zu wenig Raum für intensives Lernen und Üben sowie die Vermittlung der notwendigen Schlüsselqualifikationen. - Die Optimierung des Lernprozesses erfordert optimale Lernformen. Die Schule eröffnet dafür Möglichkeiten, wenn unterrichtliche Angebote, Freizeitangebote, Möglichkeiten der individuellen Förderung und Entfaltung, Übungsphasen und praktische Aktivitäten in den Nachmittag hinein verlegt werden. Dafür ist die Ganztagsschule besonders geeignet. Sie hilft beim Finden und Fördern von Begabungen wie auch beim rechtzeitigen Abbau von Benachteiligungen und kommt damit den erhöhten Leistungsanforderungen der Gesellschaft entgegen. - Ganztagsschulen eignen sich auch dazu, Stressfaktoren bei allen Beteiligten zu reduzieren, indem sie durch Rhythmisierung des Schulalltags eher der natürlichen Leistungskurve und dem Bedürfnis nach einem Wechsel von An- und Entspannung sowohl bei den Lehrkräften als auch den Schülerinnen und Schülern entgegen kommen. Auch durch die Schule bedingte Belastungen in den Familien können zum Beispiel durch Reduzierung der Hausaufgaben erheblich vermindert werden. - Die gemeinsame Wahrnehmung des Erziehungs- und Bildungsauftrages erfordert eine enge Abstimmung zwischen Schule und Angeboten der Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung. Daher ist es geplant, Erzieher/innen und Sozialpädagogen in den ganztägigen Schulablauf fest einzubinden. Darüber hinaus sollen Kooperationen mit Musikschulen, Vereinen, Künstlern und Vertretern privatwirtschaftlicher Institutionen begründet werden, um ein schüler-spezifisches und breites Interessenangebot im Nachmittag aufbauen zu können. 15 5. Stundentafel Stundentafel für die Evangelische Gemeinschaftsschule* Klassen obligatorischer Bereich 5 Mathematik Naturwissenschaften (NaWi) - angewandte Mathematik - Physik - Biologie - Chemie - physische Geographie Deutsch Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) - Literatur - ökonomische Geographie - Gemeinschaftskunde - Religion - Geschichte - Wirtschaft / Recht Englisch (als Zweitsprache) 6 7 9 12 OAVO 9 30 OAVO 10 10 OAVO 9 30 10 15 OAVO OAVO 15 3 11 10 3 OAVO 3 3 3 3 3 3 6 6 3 Berufspraktika fakultativer Bereich b) 2. Fremdsprache Förder- und Begabtenunterricht Sport Handwerk Musisch-kreative Angebote Schülerfirmen soz.-diakonische Angebote Medien 10 10 1. Fremdsprache (Französisch) wahlobligatorischer Bereich Sport a) - Leichtathletik - Bewegung und Spiel - Vereinssport Musisch-ästhetischer Bereich - Musik - darstellende Kunst - darstellendes Spiel 8 3 12 OAVO *Für die Sekundarstufe II gilt die Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung des Freistaates Sachsen entsprechend. a) b) aus den verschiedenen Sportbereichen kann ausgewählt werden, wobei die Pflichtstundenzahl pro Schuljahr erfüllt werden müssen aus diesen Bereichen werden fakultative Kurse gebildet, wobei die 2. Fremdsprache abschlussbezogen obligatorisch ist 16 Die Stundentafel an der Evangelischen Gemeinschaftsschule orientiert sich an den Vorgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Sie beschreibt die Wichtung der Fächer im Lernprozess über längere Zeiträume und beschränkt sich nicht auf Unterricht. Unter Einbeziehung der Ergebnisse regelmäßiger Evaluierungsprozesse werden Veränderungen in der Stundentafel der Schulaufsichtsbehörde frühzeitig mitgeteilt und gegebenenfalls abgestimmt. Dabei steht das Bemühen um hohe Schulqualität im Mittelpunkt. Die Evangelische Gemeinschaftsschule erreicht dies unter anderem über zahlreiche Angebote im wahlobligatorischen und fakultativen Bereich. Die Stundentafel bezieht sich auf zusammengefasste Klassenstufen, wobei die Klassenstufen 5 und 6 bzw. 7 bis 10 sowie die Klassenstufen der Sekundarstufe II zusammengefasst werden. 6. Schulorganisatorische Rahmenbedingungen Grundsatz Die Evangelische Gemeinschaftsschule macht sich die Bildungs- und Erziehungsziele des Freistaates Sachsen in den Bereichen Hauptschule, Mittelschule und Gymnasium in ihren wesentlichen Bestandteilen zu Eigen. Wir betonen die Gleichwertigkeit der Ausbildungsziele und Lehrgegenstände mit denen staatlicher Schulen. Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) findet an der Evangelischen Gemeinschaftsschule entsprechend Anwendung. Für den Bereich der Sekundarstufe II gilt die Oberstufen- und Abiturverordnung des Freistaates Sachsen in ihrer aktuellen Fassung entsprechend. 6.1. Struktur der Gemeinschaftsschule Bei einer Gemeinschaftsschule handelt es sich um eine differenzierende Schulart der Sekundarstufe I und II, welche ihren Schülerinnen und Schülern sowohl einen Realschulabschluss als auch das Abitur ermöglicht. Für die Gemeinschaftsschule wird als Leistungsauftrag bestimmt, das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung zu verwirklichen und zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beizutragen. An der Evangelischen Gemeinschaftsschule lernen Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 10 gemeinsam. Erst dann entscheidet sich die Differenzierung in Schüler und Schülerinnen, die den Realschulabschluss anstreben und Schüler und Schülerinnen, die die Hochschulreife erwerben wollen. Schülerinnen und Schüler, die den Realschulabschluss nicht erreichen, erwerben den Hauptschulabschluss. 6..2. Schulstandort Schulstandort der Evangelischen Gemeinschaftsschule ist die Stadt Mylau / Vogtlandkreis. Als Schulgebäude wurde die Schule in 08499 Mylau / Friedenshain 2 ausgewählt. 6.3. Das Einzugsgebiet der Einrichtung Im Grundsatz bildet der gesamte Vogtlandkreis das Einzugsgebiet der Evangelischen Gemeinschaftsschule. Das Kerneinzugsgebiet wird hierbei aber die große Kreisstadt Reichenbach sowie die Umgebungsregionen Netzschkau, Mylau, Neumark und Auerbach, Rodewisch, Treuen sowie Lengenfeld umfassen. Das unverwechselbare pädagogische Profil mit einer Aufhebung der frühzeitigen Trennung nach Mittelschülern und Gymnasiasten an der Evangelischen Gemeinschaftsschule sowie der evangelische Charakter der Einrichtung bilden nach unserer Einschätzung eine hervorragende Grundlage, eine Schülerstromentwicklung zu erreichen, die den besonderen inhaltlichen und wirtschaftlichen Bedingungen im Sekundarstufenbereich (Zweizügigkeit) gerecht wird. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass wir einen starken Schülerstrom aus der Evangelischen Montessori-Grundschule Limbach erwarten, welche sich ebenfalls in Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Vogtland e. V. befindet. 17 6.4. Schulpartnerschaft Die Struktur des öffentlichen Schulwesens im Freistaat Sachsen sieht vor, dass die Standortkommune der jeweiligen Schule in der Regel auch der Schulträger der Einrichtung ist. Die Einflussnahme des Schulträgers auf die Schulentwicklung der Einrichtung beschränkt sich hierbei aber lediglich auf den Bereich der Sachkostenfinanzierung oder gegebenenfalls auf Schulstandortüberlegungen. Auf die inhaltliche Qualität oder auf inhaltliche Schulentwicklungsprozesse der jeweiligen Schule hat der kommunale Schulträger kaum Einfluss. Im Sinne einer bestmöglichen Entwicklung der Evangelischen Gemeinschaftsschule ist der Evangelische Schulverein Vogtland e. V. gewillt, die oben genannte Struktur der begrenzten kommunalen Möglichkeiten zur inhaltlichen Mitgestaltung aufzubrechen. Hierzu soll zwischen der Standortkommune und dem Evangelischen Schulverein Vogtland e. V. eine Vereinbarung zur Schulpartnerschaft getroffen werden, in welcher die Standortkommune auch Mitbestimmung bei der inhaltlichen Ausgestaltung eingeräumt werden. Selbstverständlich bleibt hiervon die primäre und alleinige Schulträgerschaft des Evangelischen Schulvereins Vogtland e. V. unberührt. 6.5. Aufbau der Klassenstufen / Lerngruppen Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 können an der Evangelischen Gemeinschaftsschule, welche sich dann in Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Vogtland e. V. befindet, erstmalig 44 Schülerinnen und Schülern eingeschult werden. Grundsätzlich ist angedacht, zunächst nur Schüler/innen der Jahrgangsstufe 5 aufzunehmen. Je nach Anmeldesituation wird es aber möglich sein, auch Kinder der Jahrgangsstufe 6 aufzunehmen. Die Anzahl der Kinder aus der Jahrgangsstufe 5 würde dann entsprechend reduziert. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden dann in der Regel nur Schüler der Jahrgangsstufe 5 aufgenommen. Es ist beabsichtigt, die Klassenstruktur zu Gunsten einer Lerngruppenstruktur aufzuheben. Im Sinne einer höchstmöglichen Lern- und Leistungsdifferenzierung soll die Lerngruppenstruktur jahrgangsübergreifend strukturiert werden. Die Lerngruppen werden als „Schule in der Schule“ organisiert. Folgende Übersicht soll den Aufbau der Lerngruppen bis zum Schuljahr 2015/2016 verdeutlichen. Lerngruppe A Schuljahr Jst. 5 Jst. 6 Jst. 7 Jst. 8 Jst. 9 Jst. 10 Schülerzahl gesamt 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 44 44 22 11 22 22 - 44 22 22 11 22 22 22 22 22 11 22 22 22 22 11 22 22 22 - 11 11 11 - 44 88 66 66 66 66 66 66 66 Schuljahr Jst. 5 Jst. 6 Jst. 7 Jst. 8 Jst. 9 Jst. 10 Schülerzahl gesamt 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 22 11 22 22 - 22 22 11 22 22 22 22 22 11 22 22 22 22 - 22 22 22 - 11 11 11 - 66 66 66 66 66 66 66 Lerngruppe B 11 18 Lerngruppe C Schuljahr Jst. 5 Jst. 6 Jst. 7 Jst. 8 Jst. 9 Jst. 10 Schülerzahl gesamt 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 44 44 11 15 44 28 11 - 27 28 11 27 28 11 27 28 12 44 88 66 66 66 66 Schuljahr Jst. 5 Jst. 6 Jst. 7 Jst. 8 Jst. 9 Jst. 10 Schülerzahl gesamt 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 11 29 16 11 - 17 16 11 17 16 11 17 16 7 44 44 44 63 Lerngruppe D Lerngruppe Oberstufe Schuljahr Jst. 10 Jst.11 Jst.12 Schülerzahl gesamt 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 22 22 22 25 22 22 22 - 22 44 66 69 22 22 * Jst. = Jahrgangstufe entspricht Klassenstufe Die jeweilige Lerngruppe wird von Lehrer/innen der SEK I bzw. SEK II in einer Lehrer-Schüler-Relation von 1:16 geführt, so dass bei einer Lerngruppe von 66 Schüler/innen in der Regel Lehrer/innen in einem Umfang von 4,1 VzÄ zum Einsatz kommen. Über diesen Anstellungsumfang hinaus kann die jeweilige Lerngruppe externe Partner (Lehrer/innen, Sozialpädagogen, Künstler, Wirtschaftsvertreter etc.) auf Honorarbasis in einem Gesamtumfang von 0,75 VzÄ binden. Für jeweils 16 Schüler/innen zeigt sich ein/e Lehrer/in verantwortlich, der/die als Kontaktlehrer/in die Aufgaben des Tutors wahrnimmt. 6.6. Auswahl der pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen An der Evangelischen Gemeinschaftsschule in Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Vogtland e.V. werden nur Lehrkräfte eingestellt, wenn deren fachliche und pädagogische Ausbildung nachgewiesen wird, welche der Ausbildung der Lehrer und Lehrerinnen an vergleichbaren staatlichen Schulen im Wert gleichkommt. Der § 5 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) findet entsprechend Anwendung. Darüber hinaus erwarten wir von den Pädagogen an der Evangelischen Mittelschule Reichenbach ein Mittragen des besonderen evangelischen Charakters unserer Schule. Die Dienstverhältnisse lehnen sich an die tariflich festgelegten Bestimmungen an. 19 6.7. Finanzierungsüberlegungen Die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen obliegt den Bestimmungen des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG). Hiernach werden Schulen in freier Trägerschaft vom Freistaat Sachsen mittels Pauschalzuwendungen pro Schüler/in und Schuljahr gefördert. Diese Zuwendungen entsprechen 90% der Kostenhöhe, die für einen/e Schüler/in an einer öffentlichen Schule aufgebracht werden müsste, abzüglich eines sozial verträglichen Schulgeldes. Die Pauschalfinanzierung beinhaltet die Sach- und Personalkostenförderung, so dass in der laufenden Betriebskostenfinanzierung keine kommunalen Anteile benötigt werden. Der Freistaat Sachsen geht in der Finanzierungsregelung von Schulen in freier Trägerschaft davon aus, dass die jeweiligen freien Schulträger einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten leisten, welcher von den Schulträgern in der Regel auch erbracht werden kann. Im Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft zum Schuljahr 2007/2008 definiert der Gesetzgebers eine Wartefrist, in welcher der Schulträger keine Mittel des Freistaates Sachsen erhält. Diese Zeit muss mittels Partnerschaften anderweitig finanziert werden. Nach Ablauf der Wartefrist erfolgt die Betriebskostenfinanzierung entsprechend der Regelungen des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Näheres wird in der Haushaltsplanung zum Betrieb der Evangelischen Gemeinschaftsschule ausgeführt. Andreas Alders Vorsitzender Christoph Rabbeau Geschäftsführer 20