Futurum Vogtland - Gemeinschaftsschule in Sachsen

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Einleitung
Schule in Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Vogtland e.V.
Der Evangelische Schulverein Vogtland e.V. betreibt seit 1998 die Evangelische Montessori-Grundschule in Limbach als
Ganztagsschule mit reformpädagogischer Konzeption. Schon seit 1998 werden wir immer wieder von Eltern angefragt, ob
wir ihren Kindern nicht auch ein Schulangebot in Verantwortung des Evangelischen Schulvereins Vogtland e.V. nach Klasse
4 geben können. Wenn wir heute den Aufbau einer Gemeinschaftsschule im Vogtlandkreis konzipieren, so könnte man
meinen, wir kommen nun endlich dem Drängen unserer Eltern nach. Gewiss, es ist für uns leichter, Schule neu zu denken,
wenn wir uns der Unterstützung einer breiten Elternschaft bewusst sein dürfen. Aber unser Bildungsengagement umfasst
eine weitere Dimension.
Die durchschnittliche Lebenserwartung der im Jahr 2000 geborenen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland liegt bei
einem Lebensalter von ca. 80 Jahren. Dies bedeutet, dass unsere Schülerinnen und Schüler gute Chancen haben, das Jahr
2080 zu erleben. Welche Herausforderungen eine solche Lebensspanne mit sich bringt verdeutlichen die Entwicklungen der
letzten 80 Jahre. Allein der gesellschaftliche Wandel seit 1920 in Deutschland macht erkennbar, wie viel Veränderung ein
derartiger Zeitraum beinhalten kann. Demographie, Globalisierung, Rohstoffverknappung und die Zunahme ethnischer
Konflikte lassen für uns nicht erwarten, dass die Herausforderungen der Zukunft kleiner werden könnten. Im Prozess der
gesellschaftlichen Entwicklung kommt insbesondere der Schule eine bedeutende Rolle zu, da unsere Schülerinnen und
Schüler von heute die Gestalter von morgen sind.
In diesem Sinne müssen wir bei unseren Schulüberlegungen auch für die Sekundarstufe fragen, auf Grundlage welcher
Kompetenzen es Schüler/innen zukünftig möglich sein wird, ein als wertvoll empfundenes Leben eigenständig zu gestalten.
Dem gesellschaftlichen Wandel muss das System Schule Rechnung tragen und hierauf mit Veränderung reagieren. Dass
dies in Deutschland bislang nur unzureichend gelingt, verdeutlichen die Ergebnisse aktueller Bildungsstudien.
Veränderungen brauchen Mut, den Status Quo zu überdenken. Es ist nicht unser Anspruch, Patentrezepte einer
erfolgreichen Schulentwicklung geben zu wollen oder geben zu können. Vielmehr setzen wir auf die Schulvielfalt und auf ein
Höchstmaß an schulischer Eigenverantwortung, um Kinder und Jugendliche zu befähigen, den Herausforderungen von
morgen positiv begegnen zu können. Die Eigenverantwortung der Schule endet bei der Formulierung der allgemein gültigen
Lernziele. Hier ist und bleibt es Aufgabe des Staates, verbindliche und einheitliche Bildungsziele zu definieren und deren
Einhaltung zu überwachen.
Wenn wir Schule im Sekundarstufenbereich neu denken wollen, so stellt sich für uns zunächst die Frage der Schulstruktur.
Hinterfragen wollen wir hierbei die frühzeitige Trennung der Kinder im Alter von 10 Jahren in Mittelschüler und
Gymnasiasten. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die frühzeitige Trennung der Kinder nach Klasse 4 häufig ganze
Berufs- und Lebensbiographien zu einem Zeitpunkt zementieren, bei dem die gesamte kindliche Entwicklung noch längst
nicht abgeschlossen ist und vielfältige Potentiale noch verborgen liegen und ggf. verborgen bleiben. Die erschreckend hohe
Fehlerquote der erteilten Bildungsempfehlungen verdeutlicht die unsägliche Abhängigkeit zwischen sozialer Herkunft und
schulischen Erfolg. Insofern widerspricht eine derartige Schulstruktur christlichen Grundüberzeugungen und es bleibt Auftrag
evangelischer Schule, hier andere Ansätze zu finden.
Wir haben uns für den Aufbau einer Gemeinschaftsschule entschieden, in der Schüler/innen mit unterschiedlichen
Neigungen und Begabungen bis zur Klasse 9 gemeinsam lernen können. In den Abschlüssen soll die Gemeinschaftsschule
nach Klasse 10 zum Realschulabschluss bzw. nach Klasse 12 zum Abitur führen. In der Struktur dieser Schulform kommt
der lern- und leistungsdifferenzierten Förderung aller Kinder eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinschaftsschule kann
nur dann gelingen, wenn neben der Schulstruktur auch die Schulkultur neu ausgerichtet wird. Im Zentrum dieser neuen
Schulkultur steht der einzelne Schüler, der in einer optimierten Lernumgebung seine individuellen Lernprozesse
weitestgehend eigenverantwortlich steuert und selbst gestaltet. Die nachfolgende pädagogische Konzeption wird
methodische Wege aufzeigen, die dieser Zielstellung auch oder gerade unter veränderter Schulstruktur gerecht werden.
1
1.
Bildungsziele
Bildungsziel an unserer Evangelischen Gemeinschaftsschule ist die ganzheitliche Entfaltung der Kinder und Jugendlichen zu
lebensfrohen und lebenstüchtigen Menschen. Dies erfordert neben der Ausbildung kognitiver Kompetenzen, die Befähigung
zur Selbständigkeit, zu Verantwortungsbewusstsein sowie zu demokratischer Kompetenz und umfasst einerseits die
Förderung der individuellen Entwicklung von Empfindung und Wahrnehmung, der Ausdrucksfähigkeit und der Begabung
eines jeden einzelnen Kindes, andererseits die Förderung der sozialen Entwicklung, der Kommunikations-, Konflikt- und
Kritikfähigkeit und der Fähigkeit zu Nächstenliebe und Toleranz.
Die Evangelische Gemeinschaftsschule macht sich die Bildungsziele des Freistaates Sachsen in den Bereichen Mittelschule
und Gymnasium in ihren wesentlichen Bestandteilen zu Eigen. Wir betonen die Gleichwertigkeit der Ausbildungsziele mit
denen staatlicher Schulen.
Ausgehend von der Grundlage des Evangeliums weiß sich die Evangelische Gemeinschaftsschule der Toleranz und
Achtung gegenüber Andersdenkenden, Minderheiten, sozial Schwächeren und Behinderten verpflichtet. Von dieser
Verpflichtung her steht die Schule grundsätzlich jedem Kind offen, unabhängig von seiner ethnischen oder sozialen Herkunft
und seiner religiösen oder weltanschaulichen Prägung.
Bedeutende (reform-)pädagogische Ansätze der vergangenen Jahrhunderte haben einen reichen Fundus hinterlassen. Ihre
Pädagogik wird von uns nach kritischer Auseinandersetzung genutzt. Aktuelle und gesicherte Erkenntnisse der
Bildungswissenschaft fließen in die pädagogische Arbeit direkt ein. Erfahrungen und Orientierungen können uns auch die
vielen katholischen, evangelischen und anderen Schulen der Bundesrepublik Deutschland sowie erfolgreiche Schulen in
ganz Europa geben.
In der Schulatmosphäre, im gesamten Lernprozess, in der gelebten Schulgemeinschaft von Lehrern, Schülern und Eltern
und in sozial-diakonisch angelegten Projekten werden sich die Grundüberzeugungen des christlichen Glaubens
herausbilden lassen und verdeutlichen. Im Fach- und fächerübergreifenden Lernen soll die vollständige Wahrnehmung der
Wirklichkeit genug Zeit für Besinnung und Vertiefung lassen. Ein überwiegend technokratisches Naturverständnis wird durch
eine ganzheitliche Herangehensweise ersetzt. So können Überlebensfragen unserer Zeit (zum Beispiel Bewahrung der
Schöpfung) verinnerlicht und in verantwortliches Handeln umgesetzt werden.
Auftrag einer Evangelischen Gemeinschaftsschule in Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Vogtland e.V. ist, die ihr
anvertrauten Schüler/innen zu stärken, ein eigenständiges und sinnerfüllten Lebens führen zu können. Was aber sind die
Bildungsmerkmale, welche ein solches Leben ermöglichen? Bildung ist nicht die alleinige Anhäufung von Wissen. „Bildung
ist der Zustand, in dem man Verantwortung übernehmen kann.“, so schreibt der Tübinger Philosoph und Pädagoge Otto
Friedrich Bollnow einen der Sache gemäßen Bildungsauftrag.
Um Verantwortung übernehmen zu können, braucht es neben der fachlichen Erkenntnisse weit reichende
Schlüsselqualifikationen, welche in den Ergebnissen der Delphistudie 1996/1998 „Potentiale und Dimensionen der
Wissensgesellschaft – Auswirkungen auf Bildungsprozesse und Bildungsstrukturen“ eingehend beschrieben wurden. Hierzu
zählen unter anderem:
-
instrumentelle- bzw. methodische Kompetenz (Kulturtechniken, Kreativtechniken)
personale Kompetenz (Selbstbewusstsein, Identität, Handlungskompetenz)
soziale Kompetenz (Kommunikation, Ausdrucksfähigkeit, Teamfähigkeit)
gesellschaftlich-ethische Kompetenz (Wertebewusstsein, soziale Verantwortung)
Für eine vom Evangelischen Schulverein Vogtland e. V. verantwortete Gemeinschaftsschule liegt der Bildungsauftrag vor
dem Hintergrund einer pluralen Gesellschaft mit ihren Chancen, aber auch mit ihren Gefahren vorrangig darin begründet, auf
dem christlich-humanistischen Werteverständnis Kompetenzen zu vermitteln, welche zu einem sozialen und
gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstsein befähigen. In diesem Sinne gebildete Menschen sind in der Lage, ihre
Zukunft liebevoll, kreativ und mutig zu gestalten.
Die christliche Grundlage unserer Schule bietet die Möglichkeit, dass sich Eltern, Lehrer und Kinder in ökumenischer
Gemeinschaft verstehen lernen und diese Gemeinschaft im partnerschaftlichen Umgang miteinander sichtbar und erlebbar
wird. Das können Bedingungen sein, die
-
ein angstfreies Lernen und die Freude am Lernen,
die freie Entfaltung der Kinder und Pädagogen sowie
eine aktive und konstruktive Mitarbeit der Eltern
ermöglichen.
2
2.
Pädagogische Leitlinien
Grundlage für didaktisch-methodische Entscheidungen ist die gezielte Förderung von Selbstbildungsprozessen und
eigenverantwortlichen Lernens des einzelnen Schülers/in, welches durch die Lehrkräfte ermöglicht, gestützt und befördert
wird. Junge Menschen werden so zu Subjekten ihres individuellen Lernprozesses, der sich an den Bildungszielen des
Freistaates Sachsens, der Kultusministerkonferenz und darüber hinaus gehend an den eigenen Ansprüchen orientiert.
Nicht das minutiöse Abarbeiten von Lehrplänen, sondern die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler/innen, deren Wissen
und Können sowie deren Befähigung zum lebenslangen Lernen sind entscheidend.
Auf der Basis individueller und selbst gesteuerter Lernprozesse sowie klarer und verbindlicher Lernzielstellungen ist es an
der Evangelischen Gemeinschaftsschule die Aufgabe der Lehrkräfte, aus der Vielfalt der didaktisch-methodischen Formen
jeweils gezielt und überlegt auszuwählen und immer wieder zu prüfen, inwieweit das didaktisch-methodische Handeln den
Leitlinien der Evangelischen Gemeinschaftsschule entspricht.
Abwechslungsreichtum bei der Lernmethodik wirkt sich nicht nur positiv auf die Motivation der Lernenden aus, sondern
bedeutet auch eine bessere individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen sowie Unterstützung ihrer Lernprozesse.
Dabei darf es nicht um Abwechslung allein gehen. Die bewusste, lernsituations- und kindbezogene Auswahl der Methodik ist
ebenso wichtig. Hierbei sollen auch Elemente aus den reformpädagogischen Ansätzen M. Montessoris (Erdkinderplan), P.
Petersens und C. Freinets an der Evangelischen Gemeinschaftsschule im didaktisch-methodischen Profil sowie in den
Organisationsstrukturen der Schule Berücksichtigung finden. Auf folgende Elemente einer systemisch-konstruktivistischen
Pädagogik wird besonderer Wert gelegt:
-
-
innere Differenzierung der Arbeit, zum Beispiel in Gruppen oder Partnerarbeit;
die bedarfsorientierte Erstellung von Tages- oder Wochenplänen;
selbständige Lernphasen zur individuellen Entfaltung der Schülerpersönlichkeit;
sinnorientiertes, fächerübergreifendes Lernen, um ein ganzheitliches Arbeiten zu fördern
und dem Schüler Zeit zum vertiefenden Lernen zu geben;
schülerorientierte und im Schulalltag integrierte Angebote zum Ausgleich geistiger
Anstrengung mit Raum für Bewegung, Entspannung und Meditation sowie
interessenorientierte Freizeitangebote;
die altersgemäße Gestaltung der Schulräume als Arbeits- und Lebensraum der Schüler.
Ausgehend von diesen pädagogischen Leitgedanken zeigt sich der besondere Charakter der Schule in schulpädagogischer
Hinsicht unter anderem in folgenden, sich teilweise überlappenden Bereichen bzw. Schwerpunkten:
-
2.1.
Ganzheitliche Bildung,
Leben und Lernen in christlicher Gemeinschaft,
Sinnorientierung im Lernprozess,
Besondere methodisch-didaktische Formen,
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement.
Ganzheitliche Bildung
Dem Bildungsziel „ganzheitliche Bildung“ kommt in der pädagogischen Ausformung einer an christlich-humanen und
demokratischen Werten orientierten Schule ein hoher Stellenwert zu. Ganzheitliches Bilden stellt den jungen Menschen mit
seiner Individualität, nicht den Stoff oder den Lehrplan in den Mittelpunkt. Der Schüler wird dabei als ganzheitliches Wesen
begriffen, um auf dem Hintergrund einer christlichen Anthropologie seine von Gott gegebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten,
Bedürfnisse, Neigungen und Interessen im Sinne der Selbstbildungsprozesse erkennen und entwickeln zu können. Eine
Schule, die diese Wesenhaftigkeit ernst nimmt, ist eine schülerorientierte Schule, sie will den Schüler nicht in einzelnen,
isolierten Lebensdimensionen ansprechen, sondern in vielfältigen Situationen. Sie will den Schüler, wie Klafki (1988) sagt,
„… in seinen kognitiven – und d.h. vor allem auch: reflexiven, seinen emotionalen, motorischen, sozialen und praktischen
Möglichkeiten…“ fördern. Nach Klafki erfolgt dies „…im ständig neuen Durchlaufen der Polarität von praktischem Tun,
unmittelbarer Beobachtung und Erfahrung, gegenständlichen Handlungen, Experimenten und Erprobung einerseits und
denkender Verarbeitung, Durchdringung, sprachlich-begrifflicher Reflexion und Abstraktion andererseits, letzteres bis hin zur
Reflexion über Sinn und Grenzfragen der individuellen und der gesellschaftlichen Existenz des Menschen“.
Nicht außer Acht lassen darf man die Bedeutsamkeit des ganzheitlichen Ansatzes für die Lösung künftiger Probleme. Wie
unter anderem an der Friedens- und Umweltproblematik deutlich wird, vollzieht sich derzeit ein Wandel in der Art zu denken,
in der Art an Probleme und Fragestellungen heranzugehen.
3
Die bisher dominierende Denkform des synthetisch-analysierenden Denkens wird abgelöst durch ganzheitliches (vernetztes)
Denken. Zukunftsforscher behaupten sogar, dass die Menschheit nur weiterleben kann, wenn wir lernen, in
Zusammenhängen zu denken.
In der schulpraktischen Umsetzung, im Sinne einer individuellen, ganzheitlichen Entfaltung heißt dies auf einer ersten Stufe:
Die Schul- und Lernkultur gibt Raum, Anregung und Unterstützung für eigenständiges Entdecken, Analysieren und
Verstehen der Welt, welche durch ein breites Angebot an Fachinhalten und Neigungskursen sowie verschiedenartige
Gruppenaktivitäten, Feste und Feiern innerhalb der Schule, im Freizeitbereich und auch in den Ferien ergänzt wird.
Darüber hinaus muss sich die Schule dem Leben in der Stadt, in der Gemeinde öffnen und reformpädagogische Aspekte
von Community Education (Gemeinwesenorientierung von Schule) in die gesamte schulische Arbeit mit einbeziehen. Der
Kontakt zum sozialen Umfeld (Wohngebiet, diakonische Aufgaben im pflegerischen Bereich, Zusammenarbeit mit
Kirchgemeinden u.a.) kann hierfür Voraussetzungen schaffen und die Schule für das Leben öffnen. Die Schule wird als
Lebensraum von den Schülern selbst gestaltet und wird somit wichtiger sozialer Erfahrungsraum, indem sich demokratische
Werte herausbilden und bewähren.
Lit.: Klafki, W.: Thesen über eine demokratische und humane Schule. In: Dannhäuser, Ipfling,
Reithmeier (Hrsg.): Ist Schule noch zu retten. Weinheim 1988
2.2.
Das evangelische Profil
In der Geschichte der Pädagogik wurde und wird immer wieder auf die besondere Bedeutung hingewiesen, die die Zeit der
Reformation und damit die Zeit der Entstehung der protestantischen Kirchen für die Entstehung des modernen Bildungs- und
Schulwesens hatte. Die historisch belegbare Affinität von Bildung und Protestantismus sind eng mit dem Namen Martin
Luthers, Philipp Melanchthons, Johann Amos Comenius’, Heinrich Pestalozzis, Johann Hinrich Wicherns und im 20.
Jahrhundert unter anderem mit den Namen Peter Petersens und Hartmut von Hentigs verbunden. Der Evangelische
Schulverein Vogtland e. V. beabsichtigt, ihre Pädagogik nach kritischer Auseinandersetzung für die didaktisch-inhaltliche
Gestaltung der von ihm verantworteten Schule zu nutzen.
Die Grundüberzeugungen des christlichen Glaubens sollen für alle Beteiligten besonders in der Schulatmosphäre, in der
gelebten christlichen Verantwortungsgemeinschaft von Lehrkräften, Eltern und Schülern sowie im außerschulischen Umfeld
(Zusammenarbeit mit den Kirchgemeinden) und durch sozial-diakonische Projekte erfahrbar werden.
Das evangelische Profil der Evangelischen Gemeinschaftsschule findet seinen konzeptionellen Niederschlag im
Wesentlichen in den Ansätzen „Leben und Lernen in christlicher Gemeinschaft“ und „Sinnorientierung im Lernprozess“.
2.2.1.
Leben und Lernen in christlicher Gemeinschaft
Was heißt das, Leben und Lernen in christlicher Gemeinschaft, was bedeutet dies für eine Schule, die eine Institution mit
sachbedingter hierarchischer Struktur ist? Genügt es, wenn wir davon ausgehen, dass Eltern, Lehrer und mit alters/entwicklungsbedingten Abstrichen auch die Schüler einige Lebensziele, oder zumindest aktuelle Ziele gemeinsam haben,
zu Zeiten eine gemeinsame Identität entwickeln und schulisch wie außerschulisch manchmal Dinge zusammen tun? Worin
bestehen eigentlich die Merkmale einer christlichen Gemeinschaft und wer definiert diese Merkmale?
Eine christliche Schulgemeinschaft ist ein Leitbild über das Zusammenleben von Christen in einer Schule, genauer gesagt
über die praxis pietatis in dieser Gemeinschaft. Zentraler Gedanke dabei ist, dass dies frei von Gewissenszwängen und in
großer Toleranz gegenüber dem Andersdenkenden geschieht. Praxis pietatis in der Schule heißt, wie leben Lehrer, Eltern
und Schüler ihren Glauben (auch ihre Glaubenszweifel), sind es nur Lippenbekenntnisse, oder können Werthaltungen (in
aller Unvollkommenheit) auch in den schulischen Alltag übertragen werden?
In kritischer Reflexion müssen sich Schulleiter und Lehrer, aber auch Eltern und Schüler immer wieder selbst prüfen,
inwieweit ihr Verhalten (auch die schulischen Maßstäbe und Ziele) mit Aspekten der Toleranz, Menschenwürde,
Nächstenliebe, Rücksichtnahme auf Andersdenkende und Hilfe für die Schwachen zusammenpasst.
In der schulpraktischen Umsetzung bezieht sich die Leitvorstellung von Leben und Lernen in christlicher Gemeinschaft auf
mehrere grundsätzliche Bereiche des Schullebens und setzt, soweit wie möglich und sinnvoll, die Einbeziehung der Eltern in
die schulischen Prozesse und Veranstaltungen voraus. Zum einen sollen religiöse Formen und Handlungen wie Gebet,
Morgenandacht, Gottesdienst, Feste und Feiern des Kirchenjahres und so weiter in den Schulalltag einbezogen werden –
sie sind nichts Randständiges.
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Zum anderen müssen im Lernprozess nicht nur Sachfragen, sondern auch die dazugehörigen Sinnfragen behandelt werden.
Dies hat auf der Basis von Achtung und Toleranz der Meinung des Anderen zu geschehen. Der Fachunterricht bzw. der
fächerübergreifende Unterricht wie auch das gesamte Miteinander in der Schule sollen dabei von Fragen nach den
Lebensgrundlagen und Fragen nach dem Sinn des Lebens geprägt sein. Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der
Schöpfung fungieren bei der Auseinandersetzung als Leitbegriffe und lenken den Blick der Schüler auf epochale
Schlüsselprobleme, die unsere Gegenwart bestimmen. Dabei soll den Schülern für eine umfassende Wahrnehmung und
Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit genügend Zeit für Besinnung und Vertiefung gegeben werden.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Bereich der sozialen Beziehungen zu. Hier stehen die Fragen nach dem Miteinander
im Vordergrund: sehen wir im anderen unseren Nächsten, erkennen wir ihn an und begegnen wir uns partnerschaftlich in
Achtung und Toleranz? In der Perspektive der Entwicklung der Schule gehören hierzu auch die Bereitschaft zur Integration
behinderter Kinder, die Einrichtung von Sprach-Intensivkursen für Kinder ausländischer Mitbürger und die Vermittlung
häuslicher Kontakte zur Eingewöhnung in unsere Lebenswelt.
Leben und Lernen in christlicher Schulgemeinschaft enthält allerdings noch einen weiteren, für die Institution Schule sehr
wichtigen Aspekt: die individuelle Förderung der Kinder. In vielfältigen pädagogischen und schulpsychologischen
Bemühungen und Gesprächen ist für jeden Schüler, der für ihn adäquate Lernweg (familiäre und schulische Situation,
aktuelle Entwicklungsfragen, Begabungen und so weiter) herauszufinden. Ein Aufwachsen der Kinder in einer christlichen
Schulgemeinschaft, das geprägt ist von Toleranz und Nächstenliebe, schafft die Bedingungen für ein angstfreies Lernen, für
eine ganzheitliche Entfaltung und Förderung der Anlagen und Begabungen der Kinder.
Auch die Einbeziehung der Eltern in diesen Erziehungs- und Bildungsprozess im Hinblick auf das evangelische Profil der
Schule dient dem Ziel der ganzheitlichen Sicht der Entwicklungs- und Bildungsbelange. Ebenso ist die Vernetzung von
schulischer Arbeit und Kirchgemeinde im Sinne von Kooperation und Mitarbeit vor allem in der Jugendarbeit und in der
Gemeindearbeit denkbar und wünschenswert.
2.2.2.
Sinnorientierung im Lernprozess
Evangelische Schule, vor allem im allgemeinbildenden Schulwesen, ist in ihrer Hauptzielsetzung Schule. Sie gibt dem
einzelnen Schüler über einen großen Teil des Alltages einen Lebens- und Lernraum. Zu beachten ist, dass die Evangelische
Gemeinschaftsschule offen für alle Kinder und Jugendliche ist und mit ihren jeweiligen Angeboten jegliche Form von
Indoktrination entschieden ablehnt. Dennoch ist es klarer Anspruch evangelischer Schule, dass Wertfragen,
sinnorientierende Momente und Fragen nach dem Sinn des Lebens nicht in schulische Randbereiche abgedrängt werden.
Die Schwerpunkte Miteinander-Umgehen, Schulklima, Morgenandacht, Gottesdienst oder andere Aktivitäten sind
selbstverständlicher Teil evangelischer Bildungsarbeit. Das Spezifische, das Charakteristische einer evangelischen Schule,
definiert sich aber auch am Inhaltlichen. Dies kann prinzipiell in allen Lernbereichen des schulischen Lebens geschehen.
Dabei geht es unter anderem um die methodisch-didaktischen Fragen: Welche spirituellen Komponenten sind im Lernstoff
enthalten? Wie führe ich die Schüler zur Entdeckung der hinter der Sachebene liegenden Bedeutungs- und Sinnebene? Wie
wecke ich das Interesse für philosophische Grundfragen? Wie vermeide ich dabei Gewissenszwänge und Indoktrination?
Wie befähige ich zu Toleranz gegenüber Andersdenkenden?
In der schulischen Umsetzung, zum Beispiel in den naturwissenschaftlichen Fächern, führt ein derartiger Ansatz zu einer
anderen Sichtweise der Natur, zu einer von Gott geschaffenen Natur. Daraus folgende ethische Fragestellungen über
unseren Umgang mit dieser Natur führen zur kritischen Hinterfragung unseres technokratischen Naturverständnisses und
fordern den Schüler heraus, neue Lösungsansätze und Denkmuster zu suchen. Weitere Möglichkeiten bestehen in der
Einbeziehung sozialer und ethischer Fragen. Wir müssen den Schülern Gelegenheit geben, über die ethisch-moralischen
Konsequenzen nachzudenken.
Besonders im Zuge des sozialen Lernens können hierzu christliche Wertmaßstäbe angeboten und von den Schülern und
Schülerinnen als sinnvoll und lebensnah empfunden und angenommen werden. Diese Vorgehensweise erfordert eine
Methodik in der zum Beispiel Elemente des exemplarischen, des genetischen und sokratischen Lernens nach Wagenschein
wichtig sind. Im Sinne eines entdeckenden Lernens müssen wir den Schülerinnen und Schülern Freiraum für eigene
Forschungen und Überlegungen geben, auch in nicht vorher geplante Richtungen. Hervorzuheben ist hierbei: der Zeitdruck
entfällt, es herrscht eine Atmosphäre der Besinnlichkeit, der Nachdenklichkeit und der geistigen Freiheit. Innerhalb der
staatlichen Rahmenrichtlinien werden wir einen besonderen Schwerpunkt auf Lernthemen und Lernformen
(fächerübergreifender Unterricht, Projektunterricht) legen, in denen diese Vorstellungen verwirklicht werden können. Für die
Vermittlung dieser Maßstäbe sind die christliche Motivation und eine pädagogische Werthaltung des Lehrers grundlegend.
Sie drücken sich in der Achtung der Persönlichkeit und Freiheit eines jeden Kindes und dem Gewähren demokratischer
Mitbestimmung aus. Demokratische Mitbestimmung darf hierbei nicht Lippenbekenntnis allein sein. Sie ist Teil einer
grundlegenden demokratischen Kultur der Schule, welche unter anderem verantwortliche Partizipation, Gleichberechtigung
und verantwortungsbewusste Mitwirkung umfasst.
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2.3.
Methodisch-didaktische Formen
Die methodisch-didaktischen Formen orientieren sich zunächst nach der Zielstellung. Grundfrage ist, welche Kompetenzen
sollen die Schüler/innen in Unterstützung der Schule erreichen? Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, vor der
Darstellung der methodisch-didaktischen Formen die hierdurch zu erreichenden Kompetenzen zu beschreiben.
Die Evangelische Gemeinschaftsschule sichert ihren Schülerinnen und Schülern Gleichwertigkeit gegenüber staatlichen
Mittelschulen bzw. Gymnasien zu. Aus diesem Grund lehnen wir uns an die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz
an. Die darin enthaltenen allgemeinen Bildungsziele und Kompetenzen geben Auskunft über zentrale Inhalte einer jeden
Jahrgangsstufe. Wir arbeiten hier mit dem Begriff der Schlüsselqualifikationen, denn nach unserem Verständnis werden
darin mehrere Kompetenzen umfasst.
2.3.1.
Schlüsselqualifikationen
a)
Sachkompetenz
Die Sachkompetenz der Schüler soll eine fundierte, reflektierbare Wissensgrundlage umfassen, die für den weiteren
Wissenserwerb innerhalb und außerhalb der Schule notwendig ist. Vorhandene Sachkompetenz ermöglicht es den Schülern,
sich fachspezifisch und fächerübergreifend zu orientieren, sich mit den neuen Anforderungen sachgerecht auseinander zu
setzen und neu erworbenes Wissen einzuordnen sowie anzuwenden. Maßstab der Sachkompetenz bilden die Lehrpläne des
Freistaates Sachsen für Mittelschule und Gymnasium, die Vereinbarungen und Bildungsziele der Kultusministerkonferenz
und darüber hinaus gehend die eigenen Ansprüche des jeweiligen Schülers / der Schülerin.
b)
Soziale Kompetenz
Das Leben in der Gesellschaft vollzieht sich in einem Spannungsfeld von individueller Freiheit und notwendigen sozialen
Bindungen und Kontakten. Die Schule muss demnach ihren Schülerinnen und Schülern einen Rahmen bieten, der es ihnen
ermöglicht, Erfahrungen im demokratischen Umgang miteinander zu gewinnen, um sich in der gesellschaftlichen Realität
orientieren und diese verantwortungsbewusst mitgestalten zu können. Demokratische Kompetenz ist nicht an der Tafel
vermittelbar. Vielmehr müssen wirkliche Formen der Partizipation und Mitbestimmung der Schüler/innen gefunden sowie
praktiziert werden, die ein demokratisches Mitgestalten erfahrbar machen und als wichtig und positiv eingeschätzt werden.
Soziale Kompetenz vereinigt mannigfaltige interaktive, sozial-kommunikative Fähigkeiten und Fähigkeiten in sich, die
Sicherheit im Umgang mit Kommunikationspartnern, Verhalten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen, Beurteilen
von Verhalten, Agieren in und Reagieren auf Konfliktsituationen sowie solidarisches Handeln umfassen. Im Miteinander von
Schülern, Lehrern und Eltern zeigt sich diese Kompetenz vor allem darin, bereit und fähig zu sein:
-
zu kooperieren sowie Arbeitsergebnisse zu präsentieren,
in Konfliktsituationen angemessen zu reagieren,
Verantwortung zu übernehmen,
Toleranz zu zeigen,
Vergleiche eigener Sichtweisen, Wertvorstellungen und gesellschaftlicher
Zusammenhänge mit denen Anderer tolerant und kritisch vorzunehmen.
Die Sozialkompetenz wird durch Lern- und Arbeitsformen entwickelt, die sowohl die Identität des Einzelnen und sein
Selbstvertrauen stärken als auch solidarische und partnerschaftliche Verhaltensmuster beim Schüler/der Schülerin
ausprägen und somit die Selbstkompetenz der Schüler/innen stärken, die sich in der Fähigkeit und Bereitschaft ausdrückt:
-
eigenverantwortlich und pflichtbewusst zu handeln sowie schöpferisch tätig zu sein,
die Bedingtheit menschlichen Handelns zu erkennen, zu reflektieren sowie Konsequenzen
für das eigene Handeln daraus abzuleiten,
Selbsteinschätzung und Selbstkritik vornehmen zu wollen und zu können,
emotionale Identifikation bzw. Distanzierung bei der Bearbeitung zum Beispiel historischer
oder gesellschaftlicher Gegebenheiten zu erkennen bzw. zu reflektieren,
vielfältige Varianten von Entscheidungsfindungen zu erkennen und diese bei eigenen
Entscheidungen abzuwägen,
einen eigenen Standpunkt mit fremden Entscheidungen unvoreingenommen vergleichen
zu können.
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Soziale Kompetenzen umfassen unter anderem folgende Kompetenzbereiche:
- kommunikative Kompetenz
- Konfliktlösekompetenz
- Teamfähigkeit
c)
- demokratische Kompetenz
- interkulturelle Kompetenz
Personale Kompetenz
Die personalen Kompetenzen sind letztlich auch Teil einer umfassenden Sozialkompetenz oder stehen zumindest im engen
Zusammenhang mit dieser. Personale Kompetenzen beschreiben Kompetenzen, die primär auf die eigene Person gerichtet
sind. Dazu gehören einerseits persönliche Arbeitstechniken, welche zu einem bedeutendem Maß die persönliche Effektivität
und Effizienz jedes einzelnen bestimmen (Lern- und Methodenkompetenz). Auf der anderen Seite geht es um innere
Einstellungen, Wissenselemente und Erfahrungen, welche die persönliche Souveränität und Ausgeglichenheit fundieren,
aber auch Grundlagen für das souveräne Interagieren mit anderen legen. Im Kern der personalen Kompetenz sehen wir das
Selbstbewusstsein, wobei nicht nur Selbstsicherheit, sondern auch Selbstkenntnis und Selbstwahrnehmung gemeint ist sind.
Bestandteil personaler Kompetenzen sind mithin eine Orientierungskompetenz des Individuums sowie der weite Bereich
einer physischen Kompetenz. Letztlich zeigt sich die Ausprägung personaler Kompetenzen insbesondere auch an der
Fähigkeit, vernetzt zu denken und komplexe Problem- bzw. Aufgabenstellungen zu lösen.
Personale Kompetenzen umfassen unter anderem folgende Kompetenzbereiche:
- Lern- und Methodenkompetenz
- Selbstbewusstsein
- Selbständigkeit
- Mut
- physische Kompetenz
2.3.2.
- Problemlösekompetenz
- Eigenverantwortlichkeit
- Neugier und Risikobereitschaft
- Selbstvertrauen
- Orientierungskompetenz
Methodische Grundsätze
Zur Verwirklichung der oben beschriebenen Zielsetzungen gibt es methodisch-didaktische Formen, die den Zielen und den
Lerninhalten mehr oder weniger gemäß sind und Formen, die eine spezielle Zielsetzung wahrscheinlich ad absurdum führen.
Letzteres wollen wir sicher nicht. Wir wollen aber auch keine Lernform, die zum Beispiel aus dogmatischer Enge oder
Bequemlichkeit immer nur die gleichen Arbeits- und Sozialformen oder Medien einsetzt. Dies wäre ein armseliger Ansatz,
denn er lässt die Vielfalt und den motivierenden Abwechslungsreichtum der Methoden und die Individualität von Klasse,
Schülerinnen und Schülern, aber auch der Lehrer außer Acht. Otto Willmann bemerkte in vergleichbarem Zusammenhang
bereits 1888: „Der Methodenkultus hat die Gedankenlosigkeit zur Mutter, die Methodenscheu die Denkfaulheit“.
Aufgabe eines Lehrers an einer freien Schule ist es, aus der Vielfalt der Methoden jeweils gezielt und überlegt auszuwählen
und immer wieder zu prüfen, inwieweit entspricht mein methodisch-didaktisches Handeln meinen pädagogischen Zielen und
den Leitzielen meiner Schule. Im Zentrum der methodisch-didaktischen Überlegungen steht dabei immer der einzelne
Schüler und hierbei die zielgerichtete Unterstützung seiner Selbstbildungsprozesse.
Die methodisch-didaktische Variabilität des Lehrers ist jedoch nur eine Seite des schulischen Geschehens an unserer
Schule. Die andere Seite wird geprägt durch Grundsätze und Vorgehensweisen, die dem spezifischen Charakter und den
Zielvorstellungen unserer Schule als christlicher Schule besonders nahe kommen. Hierzu zählen die didaktischen Prinzipien
von Wagenschein (exemplarisches, genetisches und sokratisches Lernen) sowie Prinzipien wie Schülergemäßheit,
Anschaulichkeit, Selbsttätigkeit, Kooperation und Lebensnähe. Darüber hinaus soll besonderer Wert auf folgende oder
ähnliche übergreifende unterrichtliche Grundsätze und Vorgehensweisen gelegt werden:
„Soziales Lernen“
Hierbei geht es um die altersgemäße Vermittlung (auch in indirekter Form durch Nachahmungslernen) der besonderen
Wertmaßstäbe der Schule und allgemeinerer Ziele des sozialen Lernens wie zum Beispiel Empathie und Akzeptanz,
Rollendistanz und Rollenflexibilität sowie Frustrationstoleranz.
„Offener Unterricht im Sinne von Freiarbeit“
Unabhängig von der jeweiligen Richtung der Freiarbeit (zum Beispiel Freinet, Montessori) sind die Förderung von
Eigeninitiative, von selbstverantwortetem und selbständigem Lernen grundsätzliche Ziele offenen Unterrichts. Von
besonderem Vorteil ist dabei, dass der Schüler nach seinem individuellen Lerntempo vorgehen kann.
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„Handlungsorientierter Unterricht“
Schüler-Handlungen werden in den Mittelpunkt des Unterrichts gestellt und erlauben somit einen ganzheitlichen und
schüleraktiven Unterricht. Die zwischen den Lernenden und Lehrenden vereinbarten Handlungsprodukte leiten die
Gestaltung des Unterrichtsprozesses und bringen somit Kopf- und Handarbeit der Schüler/innen in ein ausgewogenes
Verhältnis. Die Schülerinnen und Schüler sind dabei an Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts beteiligt,
wobei subjektive Schülerinteressen zum Ausgangspunkt der Unterrichtsarbeit gemacht werden können. Die Ganzheitlichkeit
des Unterrichts soll sich in inhaltlichen, methodischen und personalen Aspekten widerspiegeln.
„Fächerübergreifender Projektunterricht“
Im Projektunterricht wird, im Sinne des Ansatzes von J. Dewey ein umfangreiches Arbeitsvorhaben mit praktischer
Bedeutung für die Gemeinschaft (zum Beispiel Klasse, Gemeinde, Kommune) und einem am Ende greifbaren, praktischen
Ergebnis in Angriff genommen. Das Projekt verbindet Theorie und Praxis, es ist meist eine fächerübergreifende Arbeit in der
das selbstentdeckende Lernen und das Arbeiten in Gruppen im Vordergrund stehen. Fächerübergreifender Projektunterricht
kann vor allem in der Zielrichtung „community education“, „Öffnung der Schule für das Leben“, „Lernen am dritten Ort“ und
für Projekte mit sinnorientierendem Charakter eingesetzt werden.
2.3.3.
Rhythmus des Schultages
Unter Beachtung der zuvor beschriebenen ganzheitlichen Herangehensweise evangelischer Bildung verläuft das Lehren und
Lernen an der Evangelischen Gemeinschaftsschule konkret und praxisbezogen. Die Lerninhalte und Methoden knüpfen an
die Erfahrungswelt der Schüler/innen an und berücksichtigen die Verbindung von Kognition und Emotion. Allen Schülern soll
es ermöglicht werden, den Lerngegenstand aus mehreren Perspektiven und in vielfältigen Problem- bzw.
Anwendungszusammenhängen zu betrachten.
Es wird auf die 45 Minuten-Taktierung des Unterrichts verzichtet. Der Schultag ist wie folgt rhythmisiert:
Phase I:
7:00 Uhr bis 10:00 Uhr
selbständiges Lernen (SL)
Phase II 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
organisiertes Lernen (OL)
Phase III 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
interessenorientiertes Lernen (IL)
Innerhalb der genannten Phasen werden ausreichende Pausen zur Entspannung, Freizeitaktivität und Frühstück- bzw.
Mittagessen eingeplant.
Phase I
Die Schule wird ab 7:00 Uhr geöffnet sein. Die Schüler/innen haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, unter Begleitung
eines/r Lehrers/in selbständig bereits am Vortag begonnene Arbeiten fortzuführen oder neue Aufgabenstellungen zu
beginnen. Um 8:00 Uhr ist verbindlicher Unterrichtsbeginn für alle Schüler/innen.
Im Sinne von Freiarbeit wählen die Schüler/innen ihre Arbeitsinhalte selbst aus oder lösen die Aufgabenstellungen der
Wochen- Monats- bzw. Halbjahrespläne. Die Phase SL ist immer fächerübergreifendes Lernen und bezieht nach
Themenschwerpunkt vielfältige Unterrichtsfächer ein. Im Bereich SL ist immer der Klassenlehrer anwesend, der bei Bedarf
Hilfestellungen geben kann. Die Phase SL ist streng schülerzentriert, fordert und fördert das selbständige Lernen. Die
Ergebnisse bzw. die Aufgabenstellungen aus dem SL werden von dem Schüler / der Schülerin täglich dokumentiert und
seitens des Klassenlehrers überprüft.
Im Bereich SL wählen die Schüler/innen den Zeitpunkt ihrer jeweiligen Frühstückspause jeweils frei aus, wobei die Pause 20
Minuten nicht überschreiten darf und außerhalb des Lernraumes abgehalten werden muss.
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Phase II
Im OL gibt der/die Lehrer/in/Fachlehrer/in Themen für den einzelnen Schüler, eine Lerngruppe oder den gesamten
Klassenverband vor. Außer den Bereichen Deutsch, Mathematik, Englisch und 1. Fremdsprache sollen alle Unterrichtsfächer
im Bereich OL in der Regel fächerübergreifend unterrichtet werden. Folgende Kombinationen sind hierbei angedacht:
Fach:
Naturwissenschaften (NaWi)
Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW)
beinhaltet:
angewandte Mathematik / Informatik
Physik
Biologie
Chemie
physische Geographie
Literatur
ökonomische Geographie
Sozial- und Gemeinschaftskunde
Religion
Geschichte
Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft
Grundsätzlich ist auch eine Vernetzung der Fachbereiche Naturwissenschaften und Geistes- und Sozialwissenschaften
angedacht und wünschenswert. Die Fachbereiche werden durch die jeweiligen Fachlehrer/innen gemeinsam vorbereitet. Je
nach Schwerpunkt nehmen dann die Lehrer/innen gemeinsam oder einzeln an der Unterrichtseinheit teil. Nach Stundentafel
teilt sich der Bereich OL in 2 Teile (Vor- und Nachmittag). Die Schultagsplanung berücksichtigt folgende Vorgaben:
Schwerpunkt Deutsch / Mathematik:
Schwerpunkt Englisch:
Schwerpunkte NaWi / GSW :
wird nach Wochenplan angeboten
wird täglich angeboten
wird nach Wochenplan angeboten
Phase III
Die Phase III unterscheidet den wahlobligatorischen und den fakultativen Bereich. Im wahlobligatorischen Bereich wird dem
Schüler / der Schülerin eine verbindliche Jahresstundenzahl vorgegeben und aufgezeigt, aus welchen Angeboten die
Pflichtstundenzahl geleistet werden kann. Die Schüler legen dann individuell am Schuljahresbeginn in Unterstützung der
Schule und der Eltern verbindlich fest, welches Angebot sie zur Erfüllung der Pflichtstunden wählen. Der wahlobligatorische
Bereich umfasst die Bereiche Sport, musisch-ästhetische Ausbildung und Berufspraktika.
Der fakultative Bereiche gibt den Schülern/innen individuelle Förderangebote in den Bereichen 2. Fremdsprache, Sport,
Handwerk, Medien, Förder- und Begabtenunterricht, musisch-kreative Interessengemeinschaften, sozial - diakonische
Angebote sowie Schülerfirmen. Auch wird der fakultative Bereich Angebote aus den Bereichen NaWi und GSW enthalten.
Auf der Grundlage der besonderen Rhythmisierung des Schultages ergibt sich die Möglichkeit, dass:
- zusammenhängende Lerneinheiten besser geplant werden können;
- die individuellen Lernzeiten berücksichtigt werden und
- dem Wechsel von Anspannung und Entspannung sowie von Ruhe und Bewegung
in einem hohen Maße Rechnung getragen wird.
Der so geschaffene verlässliche Zeitrahmen schließt die Gestaltung von Freiräumen ein und macht sichtbar, dass sich das
Lehren und Lernen an der Evangelischen Gemeinschaftsschule konkret und praxisbezogen vollzieht.
2.3.4.
Kriterien der Differenzierungen
Kriterien der Differenzierung gibt es hinsichtlich der Lernziele, Lerninhalte und Systematiken. So unterscheiden sich die zwei
Schularten hinsichtlich der Anspruchshöhe der Lerninhalte (Abstraktionsgrad, Komplexität, Grad der überfachlichen
Vernetzung), in der Menge und dem Umfang der Lerninhalte und Lernanforderungen, der Komplexität der Methoden, sowie
im Grad der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit beim Lernen. In der Struktur der Gemeinschaftsschule wird dabei
besonderer Wert auf die Binnendifferenzierung gelegt. Auf der Grundlage der pädagogischen Konzeption der Evangelischen
Gemeinschaftsschule ist es Auftrag der jeweiligen Pädagogen, durch Methodenvielfalt zu gewährleisten, dass die Schüler
und Schülerinnen bis Klassenstufe 10 im Klassenverband verbleiben und nach ihren Fähigkeiten und Begabungen - zum
Beispiel durch die Arbeit in Kleingruppen – individuell gefördert werden.
Eine gezielte Förderung dieser Prämissen wird durch die eigenständige Wahl von Neigungskursen noch unterstrichen.
Entsprechend ihrer Interessen und Begabungen können die Schüler/innen ab Klasse 5 aus einem wahlobligatorischen bzw.
fakultativen Angebot ihre Neigungskurse selbständig wählen.
9
Diese kommen aus den Bereichen:
Naturwissenschaft und Technik
Gesundheit und Sport
soziales und gesellschaftliches Handeln
unternehmerisches Handeln
Kunst und Kultur
Sprache und Kommunikation
Informatik und Medien oder dem Bereich
musisch-kreative Angebote
Ein solches Bildungsangebot der Evangelischen Gemeinschaftsschule ermöglicht seinen Schülerinnen und Schülern eine
gezielte Interessendifferenzierung und Interessenförderung. Darüber hinaus fördert es den Transfer und die Vernetzung von
Wissen und Können, strebt aber gleichzeitig auch die Sensibilisierung für Traditionen und Besonderheiten der Region an.
2.4.
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
Auf der Grundlage der definierten Bildungsziele und pädagogischen Leitlinien ist es unabdingbar, Instrumente einer
Qualitätssicherung bzw. eines konstruktiven Controllings zu installieren, um eine erfolgreiche und positive Schulentwicklung
zu gewährleisten. Das Qualitätsmanagement der Evangelischen Gemeinschaftsschule umfasst folgende Bereiche:
a) Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte
Wenn wir heute immer wieder verdeutlichen, welchen hohen Stellenwert das „Lebenslange Lernen“ hat, so ist es
selbstverständlich, dass die Notwendigkeit zur stetigen Fort- und Weiterbildung insbesondere auch die Lehrer/innen betrifft.
Hierbei verstehen wie Lehrerfortbildung als Werkstatt für eine pädagogische Kultur in der Schule, die schwerpunktmäßig
folgende Aufgabenstellungen beinhaltet:
■
Aufgabenfeld „Identitätsarbeit und Selbsterziehung“
Lehrerfortbildung zeigt Wege eines ökonomischen Umgangs mit den eigenen Kräften als Voraussetzung
eines Zustandes der inneren Ruhe und Gelassenheit, aus dem Lehrerinnen und Lehrer souveräner entscheiden
und handeln können. Aus dem heraus sie aber auch fähig sind, Konflikte und Kritik konstruktiv und eventuell zu
Selbstkorrekturen zu nutzen.
■
Aufgabenfeld „Innovation“
Lehrerfortbildung gibt dem Lehrerkollegium Hilfen (Motivation, Sachkompetenz) zur Innovation der Schule von
innen und von unten. Ausgangspunkt von Innovationen in der Schule sind aktuelle und gesicherte Erkenntnisse der
Bildungswissenschaft. Insofern müssen Möglichkeiten der Lehrerfortbildung gefunden werden, die den
gegenseitigen wissenschaftlichen Austausch zielorientiert gewährleistet.
■
Aufgabenfeld „Pädagogik und Erziehung“
Lehrerfortbildung dient der Vertiefung und Erweiterung der schulpädagogischen und
erzieherischen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
■
Aufgabenfeld „christliches Bildungsverständnis“
Fortbildung für Lehrer an einer christlichen Schule bietet Möglichkeiten und Hilfen zur Reflexion der
Praxis und des eigenen Handelns auf dem Hintergrund eines an Aussagen und Werten der Bibel orientierten
Bildungsverständnisses an.
In Zusammenarbeit mit örtlichen und regionalen Fortbildungsträgern und den verschiedenen Einrichtungen der
evangelischen Schulbünde in anderen Bundesländern wird ein jährliches Fortbildungsangebot entwickelt, das folgende
Struktur hat:
▪ Aufbau einer schulinternen Lehrerfortbildung mit den inhaltlichen Schwerpunkten: Pädagogik, Schulfragen, Schulprojekte,
Schulentwicklung, religiöse Grundfragen;
▪ Teilnahme an staatlicher Lehrerfortbildung im fachdidaktischen Bereich;
▪ Teilnahme an der Lehrerfortbildung der EKD-Schulstiftung bzw. am Diakoniekolleg des Diakonischen Werkes mit Themen
aus den bereichen Erziehung, Kirche, Schulpädagogik, Jugendarbeit, Psychologie, Supervision,
▪ Teilnahme an Bildungsangeboten des Evangelischen Schulbundes Sachsen
10
b) Teamentwicklung
Eine positive Schulentwicklung hängt insbesondere davon ab, in welchem Umfang sich alle Lehrer/innen in einem hohen
Maße mit den Zielen der Schule identifizieren und sich mit ihrer jeweiligen Persönlichkeit und ihrer Professionalität in das
Schulleben aktiv einbringen. Diese Prozesse müssen seitens des Schulträgers und der Schulleitung unterstützt und
gefördert werden. Neben regelmäßigen Dienstberatungen und Fallbesprechungen, den umfangreichen
Vorbereitungswochen sowie einer jährlichen mehrtägigen Arbeitsklausur aller Mitarbeiter/innen, werden seitens der
Schulleitung im Zusammenwirken mit dem Schulträger mit allen Mitarbeiter/innen halbjährlich persönliche Einzelgespräche
geführt. Ähnlich den Entwicklungsgesprächen mit den Schüler/innen soll auch hierbei die eigene Arbeit reflektiert und erörtert
werden sowie Ziele für das kommende Halbjahr vereinbart werden.
c) Schulbeirat
Dem Schulbeirat sollen vor allem Schüler/innen, Eltern, die Schulleitung, Vertreter der Standortkommune oder anderer
externer Schulpartner (Unternehmer, Kirchgemeinden, Sozialverbände) sowie der Schulträger angehören. Im Sinne der
Öffnung von Schule dient der Schulbeirat der Reflexion, Beratung und ggf. Unterstützung der schulischen Arbeit. Die
Schulleitung als Teil des Schulbeirates hat eine Berichtspflicht zur Schulentwicklung.
d) Selbstevaluation
In regelmäßigen Abständen sollen in standardisierten Fragebögen Eltern, Schüler/innen und Pädagogen/innen zur Qualität
der Schule befragt werden. In Unterstützung des Schulbeirates sollen die Erhebungen durch den Schulträger und den
Lehrer/innen analysiert - und notwendige Veränderungen gemeinsam beraten und organisiert werden.
e) Ermittlung erreichter Kompetenzstufen / Bewertung
Aufbauend aus den Erfahrungen aus der Evangelischen Montessori-Grundschule Limbach wird auch an der weiterführenden
Sekundarstufe durch die Lehrkräfte und dem Schulträger ein Kompetenzmodell entwickelt, welches differenziert und für
jeden einzelnen Schüler/in die erreichten Teilkompetenzen aufzeigt. Hierzu wird eine schuleigene Software entwickelt, mit
der auf einer Skala von Mindest- und Möglichstkompetenzen halbjährlich alle jahrgangsbezogenen Lernziele des einzelnen
Schülers abgefragt bzw. bewertet werden können. Darüber hinaus sollen zum Abschluss einer jeden Jahrgangstufe
schriftliche bzw. mündliche Prüfungen durchgeführt werden, welche differenziert Auskunft über die erreichte Kompetenz
geben. Ähnlich der Methodik internationaler Bildungsstudien sollen hierbei anwendungsbereites Wissen sowie die Fähigkeit
des vernetzten Denkens eine besondere Gewichtung finden.
Auf der Grundlage dieser spezifischen Kompetenz- bzw. Entwicklungstests werden halbjährlich durch den Klassenlehrer/in
mit jedem einzelnen Schüler/in und dessen Eltern Auswertungsgespräche geführt. Darüber hinaus erfolgt durch die
Lehrer/innen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schülern/innen eine zielgenaue Dokumentation der einzelnen
Schülerleistungen. Ziel ist es, die erreichten Teilkompetenzen engmaschig zu analysieren und gemeinsame Zielstellungen
für das kommende Schulhalbjahr zu vereinbaren. Mit Hilfe des Kompetenzmodells wird eine transparente, detaillierte und
differenzierte Möglichkeit der Bewertung gegeben, die dem einzelnen Schüler/in, dem Lehrer/in und auch den Eltern
umfangreiche Informationen zum Leistungsstand in allen schulischen Teilbereichen gibt. Dieses Bewertungsmodell richtet
den Focus auf die erreichte Kompetenz und nicht auf auswendig gelerntes Wissen, welches nach kurzer Zeit (nach der
Klassenarbeit?) wieder in Vergessenheit geraten ist.
Diese detaillierte und differenzierte Bewertungsform macht die herkömmliche Benotung überflüssig, wenngleich die Software
zur Kompetenzentwicklung eine Umrechnung der erreichten Kompetenzstufe in Noten grundsätzlich möglich macht. Die
Notengebung wird erst dann erforderlich, wenn der/die Schüler/in einen Schulwechsel vollziehen muss und sich daher ein
Notenzeugnis ggf. notwendig macht. Bis zur Klassenstufe 9 erfolgt an der Evangelischen Gemeinschaftsschule keine
Notengebung.
f) externe Prüfungen
Die Abschlussprüfungen aller Bildungsabschlüsse an der Evangelischen Gemeinschaftsschule erfolgen zentral und sind
staatlich vorgegeben. Die Abschlüsse sind daher selbstverständlich staatlich anerkannt. Zentral und somit extern
vorgegebene Abschlussprüfungen sind auch eine Form externer Evaluation, da die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen
Rückschlüsse zur gesamten Schulqualität geben.
11
g) Vergleichsarbeiten
Die Teilnahme der einzelnen Jahrgänge an öffentlichen Schulvergleichsarbeiten zeigt insbesondere erreichte kognitive
Kompetenz im Vergleich anderer Schulen auf und ist daher als Bestandteil eines umfassenden Qualitätsmanagements
ausgesprochen wünschenswert. Darüber hinaus wird die Schule ebenfalls bestrebt sein, an anderweitigen Kompetenztests
bzw. Vergleichsstudien teilzunehmen, die inzwischen zahlreiche Universitäten aber auch Stiftungen anbieten.
h) Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht
Der Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus bzw. dem zuständigen Regionalschulamt Zwickau
kommt im Sinne einer Qualitätssicherung eine besondere Bedeutung zu, da wir unsere Bildungsarbeit sehr gern fachlich
begleiten lassen wollen und uns aus einer solchen partnerschaftlichen und konstruktiven Zusammenarbeit wichtige
gegenseitige Impulse erhoffen. Soweit dies aus staatlicher Sicht möglich ist, werden wir versuchen, an der staatlich
organisierten Evaluationsagentur zu partizipieren. Wünschenswert wäre es aus Sicht des Schulträgers, wenn auch das
Regionalschulamt als Fachaufsichtsbehörde beratend im Schulbeirat mitwirkt.
i) wissenschaftliche Begleitung
Der Schulträger beabsichtigt, mit der TU Dresden eine Kooperationsvereinbarung zu schließen, um die Evangelische
Gemeinschaftsschule wissenschaftlich begleiten zu lassen. Die Kooperation sollte eine externe und regelmäßige Evaluation
zur Schulqualität umfassen und gleichfalls die Möglichkeit des wissenschaftlichen Austausches und der Fort- und
Weiterbildung beinhalten.
Die Qualitätssicherung dient dem Zweck der erfolgreichen und positiven Schulentwicklung. Wir haben in diesem Sinne keine
Angst davor, dass wir mittels der breiten Evaluation auf etwaige Fehlentwicklungen oder noch auszuschöpfende Potentiale
hingewiesen werden. Dies ist ja Sinn eines positiven Controllings. Wir wollen deshalb darauf aufmerksam machen, da
Evaluation für uns nicht dazu dient, an einem Ranking teilzunehmen und dann ggf. verleitet, Testergebnisse fehl zu
interpretieren.
3.
Bildungsprofile
Der Evangelische Schulverein Vogtland e. V. geht davon aus, dass ein starres Festhalten an Schulprofilen die freie
Entfaltung und ganzheitliche Entwicklung der Schüler eher stört. An der Evangelischen Gemeinschaftsschule werden
geistige, körperliche und musische Begabungen der Schüler/innen gleichermaßen gefördert. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte,
die jeweiligen Begabungen der Schüler/innen zu erspüren und mit ihnen gemeinsam und gezielt individuell zu arbeiten.
Dafür setzt der Evangelische Schulverein Vogtland e. V. schulorganisatorische Rahmenbedingungen.
Die Schulstruktur des Freistaates Sachsen legt es jedoch nahe, Bildungsprofile zu benennen, um Eltern und Schülern die
Auswahl der für sie in Frage kommenden Schule zu erleichtern. Jedoch ist die Bennennung von Bildungsprofilen kein
Instrument der Selektierung, sondern dient der differenzierten Förderung unterschiedlicher Begabungen und Neigungen im
wahlobligatorischen Bereich.
In der irritationsfreien Definition der Begrifflichkeiten werden wir daher ein Bildungsprofil benennen und die zusätzlichen
Profilbestandteile als Ausrichtung bezeichnen. Im Zuge des zunächst schrittweisen Aufbaus der Gemeinschaftsschule muss
berücksichtigt werden, dass insbesondere die genannten Ausrichtungen Zielvorstellungen darstellen, deren vollständige
Realisierung einer vorangeschrittenen Ausbaustufe der Schule bedarf. Folgende Überlegungen sind dabei für den
Evangelischen Schulverein Vogtland e. V. maßgeblich:
12
3.1.
Das europäische Profil
Das europäische Profil der Evangelischen Gemeinschaftsschule umfasst die vertiefende Förderung sprachlicher,
wirtschaftswissenschaftlicher und interkultureller Kompetenz. Folgende Überlegungen ziehen wir hierbei in Betracht:
Die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Situation in Deutschland wird in absehbarer Zukunft ebenso wie die der
anderen europäischen Länder davon abhängen, in welchem Umfang und auf welchem Niveau innovative Entwicklungen im
wissenschaftlich-technischen, kulturellen und sozialen Bereich möglich sein werden. Neben dem Zusammenbruch der
sozialistischen Staaten im Osten Europas, befindet sich auch der europäische Westen in einer Situation des Umbruches.
Hier hat sich in zunehmenden Maß eine mit dem Stichwort Globalisierung gekennzeichnete wirtschaftliche Entwicklung hin
zu einer weltweiten Konkurrenzsituation vollzogen, die eine neue Herausforderung der Fähigkeiten der europäischen
Industriestaaten mit sich bringt, ihre Strukturen den neuen Bedingungen anzupassen. Vor diesem Hintergrund wird Bildung
in den nächsten Jahren ein wichtiges Thema sein, denn für ein erfolgreiches Bestehen dieser Herausforderung kommt der
Qualität der Bildungssysteme eine besondere Bedeutung zu. Wirtschaft und Wissenschaft fordern hier eine Reform ein, die
Eigeninitiative, soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit ebenso wie Urteilsfähigkeit, Neugier und Innovationsfreude,
Ausdauer und Flexibilität oder auch vernetztes Denken in das Zentrum pädagogischer Bemühungen rücken sollte. Eine
Schule, die auf ein selbständiges Leben in der modernen Welt vorbereiten will, muss die Fähigkeit ausbilden, neben der
vertieften allgemeinen Bildung ein Höchstmaß an Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, um die Schülerinnen und Schüler zu
befähigen, auf komplexe wirtschaftswissenschaftliche und wirtschaftspolitische Entwicklungen konstruktiv reagieren zu
können.
Die Schülerinnen und Schüler der Evangelischen Gemeinschaftsschule sollen dabei lernen, gewonnene wirtschaftliche
Kompetenz im Kontext sozialer und ökologischer Verantwortung zu definieren.
3.1.1.
Sprachliche Kompetenz
Einen besonderen Stellenwert an der Evangelischen Gemeinschaftsschule nimmt die Förderung kommunikativer und damit
auch fremdsprachlicher Kompetenz ein. Insbesondere die Fremdsprache Englisch soll in einem Maße vertieft werden, die in
höheren Klassenstufen zunehmend zu einem bilingualen Unterricht führen soll. Dies setzt voraus, dass zum einen das
Unterrichtsfach Englisch täglich angeboten wird und die Schüler/innen vielfältige Möglichkeiten erhalten müssen, die
Sprache vertiefend anzuwenden. Der zunehmende Einsatz von Muttersprachlern an der Schule, Sprachreisen und
insbesondere auch der Austausch mit internationalen Partnerschulen und anderweitigen Institutionen werden eine
wesentliche Rolle einnehmen. Ab Klassenstufe 6 wird der Französischunterricht für alle Schüler/innen verbindlich angeboten.
Auch dieses Angebot soll zunehmend die Dimension des Klassenzimmers überschreiten und anwendungsbezogen vertieft
werden. Abschlussorientiert wird ab Klassenstufe 8 eine weitere Fremdsprache angeboten.
3.1.2.
Europäische bzw. interkulturelle Kompetenz
Dem Aufbau von Kontakten mit Partnerschulen, Partnerschaften zu Vereinen, Wirtschaftsorganisationen und Kulturgruppen
aus anderen europäischen Ländern wird eine hohe Priorität zugemessen. Wir wollen dabei Zusammenhänge verstehen
lernen, europäische Gemeinsamkeit fördern, Zukunftsstrategien entwerfen, Europa gestalten lernen und dabei gemeinsam
Verantwortung übernehmen.
Europäische Bildung dient der Entwicklung und Förderung einer offenen europäischen Identität, die regionale, nationale und
globale Identitätsbilder umfasst. Im Rahmen der Europäischen Union soll sie Lehrende und Lernende als mündige EUBürger zu gesamteuropäischem Denken und Handeln ermutigen. Europäische Bildung ist eine lebensorientierte Bildung. Ihre
Inhalte wandeln sich stetig mit der fortschreitenden Politik. Deshalb lassen sich feste Wissensbestände immer schwieriger
festschreiben. Infolgedessen tritt das Methoden- und Verhaltenslernen zunehmend in den Vordergrund.
Beispiel:
-
Zusammenhänge verstehen lernen,
Europa gestalten lernen,
eigene Verantwortung übernehmen,
die europäische Einheit in Einzelbereichen sichtbar und erfahrbar werden lassen,
Zukunftsstrategien und –szenarien entwerfen,
Innovationsfähigkeit und europäische Gemeinsamkeit fördern.
13
Die Evangelische Gemeinschaftsschule stellt sich die Aufgabe, Ansatzpunkte einer „Bildung in Europa“ in allen
Lernprozessen bewusst zu suchen und dafür Modelle zu entwickeln. Als Motivation zu den in Frage kommenden Themen
werden das Anknüpfen an Ferienerfahrungen, Zeitungsberichte, Konflikte bzw. Vorurteile in Bezug auf die
„Ausländerproblematik“, grenzüberschreitende Umweltbelastungen und so weiter in den Blick genommen. Praktisch werden
diese Motivationen in ein- oder mehrtägigen Projekten, Videoproduktionen, Begegnungen, Studienreisen etc. umgesetzt.
3.1.3.
Wirtschaftswissenschaftliche Kompetenz
Eine besondere Beachtung soll an der Evangelischen Gemeinschaftsschule dem Zweig der Wirtschaft zukommen.
Wirtschaftliche Sachverhalte und Probleme lassen sich nur selten rein fachwissenschaftlich betrachten, denn sie haben in
der Regel soziale und politische Auswirkungen. Bei der Vermittlung wirtschaftlicher Sachverhalte sind Einblicke in andere
sozialwissenschaftliche Disziplinen zu eröffnen. Deshalb soll das Fach Wirtschaft/Recht bei der Aufbereitung der Inhalte
konsequent die ökonomische Dimension in den Blick nehmen, aber überall dort, wo es möglich ist, andere Disziplinen
berücksichtigen. Die inhaltliche Fundierung setzt daher bewusst an neuen wirtschaftswissenschaftlichen Theorieansätzen
an, die von ihren Grundannahmen her eine Verbindung mit anderen Disziplinen nahe legen. Es wird darauf abgezielt, nicht
nur die fachlichen, sondern auch die methodischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, um somit
Schlüsselqualifikationen, wie zum Beispiel Medien- und Lernkompetenz, zu fördern.
Zeitgemäße aktive Lern- und Arbeitsformen wie Planspiele, Expertenbefragungen, Betriebserkundungen, Berufspraktika
verbunden mit klassischen Lehrgängen und Übungsformen, sollen in ein Lernkonzept integriert werden, das modernen
lerntheoretischen, fachdidaktischen aber auch allgemeinpädagogischen Kenntnissen entspricht. Auf diese Weise soll der
Entwicklung von Schlüsselqualifikationen Rechnung getragen werden. Schlüsselqualifikationen werden nicht an der Tafel
vermittelt, sondern in der Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Problemstellungen und den dafür erforderlichen
Arbeitstechniken und Methoden eingeübt.
Deshalb sollen Möglichkeiten genutzt werden, Schülerinnen und Schüler selbständig an bestimmte Fragestellungen
heranzuführen, sie im Umgang mit neuen Medien einzuüben und mit Arbeitstechniken vertraut zu machen. Unter anderem
sollen hierbei schülergestützt:
-
Plan- und Lernspiele eingesetzt werden;
Fallstudien durchgeführt werden;
Existenzgründungkonzepte entwickelt werden.
Auf der Grundlage des Lehrplanes für das Unterrichtsfach Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft wird geprüft,
welche Themenbereiche in das Fach Wirtschaft/Recht integriert werden. Perspektivisch soll für diesen Bereich ein eigenes
Curriculum entwickelt werden. Das Unterrichtsfach Wirtschaft/Recht wird fächerübergreifend im Themenkomplex Geistesund Sozialwissenschaften unterrichtet.
3.2.
Die Natur- und Umweltausrichtung
Immer häufiger werden bereits bei Kindern seelische und körperliche Entwicklungsstörungen und gesundheitliche
Beeinträchtigungen festgestellt. Unsere natürliche Umgebung wird durch Industrialisierung und Modernisierung immer mehr
eingegrenzt. Die Lebensgrundlagen Erde, Luft und Wasser sind gefährdet, Pflanzen, Tiere und Menschen sind in ihrer
Gesundheit und Existenz bedroht. Wir glauben, dass Natur- und Umweltzerstörung in unserer gestörten Beziehung zur Natur
begründet ist. Diese wiederum resultiert aus dem wachsenden Unvermögen der Menschen, die Natur als Schöpfung zu
begreifen. Wir müssen wieder neu lernen, dass die Aufgabe der Menschen darin liegt, als „Bebauer und Bewahrer“ der guten
Schöpfung Gottes tätig zu sein. Diese Spannung zwischen Bebauen, also schöpferisch Verändern, und Bewahren, im Sinne
von Erhalten, Schützen und Pflegen, muss Kindern und Jugendlichen wieder neu erlebbar gemacht werden.
Wir sehen es als pädagogische Aufgabe, diese Beziehungen in einem ganzheitlichen Ansatz (Körper -Seele - Geist, Denken
- Fühlen - Handeln, Erleben des Eingebundenseins in die Schöpfung und das Erleben der wechselseitigen Abhängigkeit) zu
vermitteln. Unmittelbares Erleben, eigene Erfahrungen mit allen Sinnen anstelle von Projektionen aus zweiter Hand geben
Selbstwertgefühl und emotionale Stabilität. Diese sind beste Voraussetzungen, in der Gesellschaft konstruktiv, engagiert und
kreativ tätig zu sein.
Im Rahmen der Natur- und Umweltausrichtung wird die Evangelische Gemeinschaftsschule in Form von
fächerübergreifenden Projekten diese Erlebbarkeit aufzeigen. Aber auch auf die Befähigung zur Verknüpfung dieser Fragen
mit wirtschaftlichen Herangehensweisen (Umweltmanagement) wird Wert gelegt.
14
3.3.
Die sozial-diakonische Ausrichtung
Pädagogische Zielsetzung dieser Profilierung ist die Herausbildung von sozialen Fähigkeiten der Jugendlichen
untereinander und im Umgang mit anderen Menschen, insbesondere mit Menschen anderer Generationen. Geht man vom
Wortsinn aus, bedeutet Diakonie „Dienst am Menschen“. Auf diesen Dienst werden wir durch unseren in der Verkündigung
Jesu Christi wurzelnden Glauben ausdrücklich hingewiesen. Wir werden dazu angehalten, von der eigenen Person absehen
zu lernen und den Nächsten im Blick zu haben.
Innerhalb der Generation der Jugendlichen wird dieser Ansatz besonders in der Spannung zwischen leistungsstark und
leistungsschwach deutlich. An der Evangelischen Gemeinschaftsschule werden die Schülerinnen und Schüler darauf
orientiert, Leistungsschwächeren uneigennützige Hilfe angedeihen zu lassen. Sie profitieren davon auch selbst durch die
dafür nötige Reproduzierung des Gelernten. Die Erfahrung der Wechselseitigkeit solcher Hilfe – jeder ist in jeweils anderen
Bereichen „stark“ bzw. „schwach“ – führt auch zur Erkenntnis der eigenen Stärken und Schwächen, Anlagen und
Begabungen, und zur Auseinandersetzung mit ihnen.
Besonderer Wert soll auch auf die Begegnung zwischen den Generationen gelegt werden. Der Umgang mit älteren
Menschen, das Verstehen ihrer anders gelagerten Probleme sowie das Lernen aus ihrem reichen Schatz an
Lebenserfahrung gehört als unverzichtbarer Bestandteil zu einer ganzheitlichen Entwicklung jugendlichen Lebens.
Die Evangelische Gemeinschaftsschule wird auf eine gute und allseits befruchtende Zusammenarbeit mit diakonischen
Einrichtungen am Ort, Kirchgemeinden, Diakonisches Werk, Alters- und Pflegeheimen, Krankenhäusern,
Behindertenwohnheimen etc. Wert legen. Gegenseitige Besuche, Patenschaften und Projekte sind hierbei geeignete
Instrumente.
4.
Ganztagsschule
Die Evangelische Gemeinschaftsschule ist als Ganztagsschule konzipiert. Um den Anlagen und Fähigkeiten sowie der
individuellen Persönlichkeit jedes Kindes gerecht werden zu können, ist die Lehr- und Lernkultur einer Schule von zentraler
Bedeutung. Ganztagsschulen bieten auch durch die Zusammenarbeit von Schul- und Sozialpädagogen mehr und
vielfältigere Möglichkeiten, das Schulleben insgesamt, vor allem aber auch die Lernprozesse im Sinne zukunftsfähiger
Bildung zu gestalten. Dafür sind folgende Gründe maßgeblich:
-
Die Konzentration des Unterrichts auf den Vormittag bietet vielen Kindern zu wenig Raum für intensives Lernen
und Üben sowie die Vermittlung der notwendigen Schlüsselqualifikationen.
-
Die Optimierung des Lernprozesses erfordert optimale Lernformen. Die Schule eröffnet dafür Möglichkeiten, wenn
unterrichtliche Angebote, Freizeitangebote, Möglichkeiten der individuellen Förderung und Entfaltung,
Übungsphasen und praktische Aktivitäten in den Nachmittag hinein verlegt werden.
Dafür ist die Ganztagsschule besonders geeignet. Sie hilft beim Finden und Fördern von Begabungen wie auch
beim rechtzeitigen Abbau von Benachteiligungen und kommt damit den erhöhten Leistungsanforderungen der
Gesellschaft entgegen.
-
Ganztagsschulen eignen sich auch dazu, Stressfaktoren bei allen Beteiligten zu reduzieren, indem sie durch
Rhythmisierung des Schulalltags eher der natürlichen Leistungskurve und dem Bedürfnis nach einem Wechsel von
An- und Entspannung sowohl bei den Lehrkräften als auch den Schülerinnen und Schülern entgegen kommen.
Auch durch die Schule bedingte Belastungen in den Familien können zum Beispiel durch Reduzierung der
Hausaufgaben erheblich vermindert werden.
-
Die gemeinsame Wahrnehmung des Erziehungs- und Bildungsauftrages erfordert eine enge Abstimmung
zwischen Schule und Angeboten der Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung. Daher ist es geplant, Erzieher/innen
und Sozialpädagogen in den ganztägigen Schulablauf fest einzubinden. Darüber hinaus sollen Kooperationen mit
Musikschulen, Vereinen, Künstlern und Vertretern privatwirtschaftlicher Institutionen begründet werden, um ein
schüler-spezifisches und breites Interessenangebot im Nachmittag aufbauen zu können.
15
5.
Stundentafel
Stundentafel für die Evangelische Gemeinschaftsschule*
Klassen
obligatorischer Bereich
5
Mathematik
Naturwissenschaften (NaWi)
- angewandte Mathematik
- Physik
- Biologie
- Chemie
- physische Geographie
Deutsch
Geistes- und Sozialwissenschaften
(GSW)
- Literatur
- ökonomische Geographie
- Gemeinschaftskunde
- Religion
- Geschichte
- Wirtschaft / Recht
Englisch (als Zweitsprache)
6
7
9
12
OAVO
9
30
OAVO
10
10
OAVO
9
30
10
15
OAVO
OAVO
15
3
11
10
3
OAVO
3
3
3
3
3
3
6
6
3
Berufspraktika
fakultativer Bereich b)
2. Fremdsprache
Förder- und Begabtenunterricht
Sport
Handwerk
Musisch-kreative Angebote
Schülerfirmen
soz.-diakonische Angebote
Medien
10
10
1. Fremdsprache (Französisch)
wahlobligatorischer Bereich
Sport a)
- Leichtathletik
- Bewegung und Spiel
- Vereinssport
Musisch-ästhetischer Bereich
- Musik
- darstellende Kunst
- darstellendes Spiel
8
3
12
OAVO
*Für die Sekundarstufe II gilt die Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung des Freistaates Sachsen entsprechend.
a)
b)
aus den verschiedenen Sportbereichen kann ausgewählt werden, wobei die Pflichtstundenzahl pro Schuljahr erfüllt werden müssen
aus diesen Bereichen werden fakultative Kurse gebildet, wobei die 2. Fremdsprache abschlussbezogen obligatorisch ist
16
Die Stundentafel an der Evangelischen Gemeinschaftsschule orientiert sich an den Vorgaben des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus. Sie beschreibt die Wichtung der Fächer im Lernprozess über längere Zeiträume und
beschränkt sich nicht auf Unterricht. Unter Einbeziehung der Ergebnisse regelmäßiger Evaluierungsprozesse werden
Veränderungen in der Stundentafel der Schulaufsichtsbehörde frühzeitig mitgeteilt und gegebenenfalls abgestimmt.
Dabei steht das Bemühen um hohe Schulqualität im Mittelpunkt. Die Evangelische Gemeinschaftsschule erreicht dies unter
anderem über zahlreiche Angebote im wahlobligatorischen und fakultativen Bereich. Die Stundentafel bezieht sich auf
zusammengefasste Klassenstufen, wobei die Klassenstufen 5 und 6 bzw. 7 bis 10 sowie die Klassenstufen der
Sekundarstufe II zusammengefasst werden.
6.
Schulorganisatorische Rahmenbedingungen
Grundsatz
Die Evangelische Gemeinschaftsschule macht sich die Bildungs- und Erziehungsziele des Freistaates Sachsen in den
Bereichen Hauptschule, Mittelschule und Gymnasium in ihren wesentlichen Bestandteilen zu Eigen. Wir betonen die
Gleichwertigkeit der Ausbildungsziele und Lehrgegenstände mit denen staatlicher Schulen.
Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) findet an der Evangelischen Gemeinschaftsschule
entsprechend Anwendung. Für den Bereich der Sekundarstufe II gilt die Oberstufen- und Abiturverordnung des Freistaates
Sachsen in ihrer aktuellen Fassung entsprechend.
6.1.
Struktur der Gemeinschaftsschule
Bei einer Gemeinschaftsschule handelt es sich um eine differenzierende Schulart der Sekundarstufe I und II, welche ihren
Schülerinnen und Schülern sowohl einen Realschulabschluss als auch das Abitur ermöglicht.
Für die Gemeinschaftsschule wird als Leistungsauftrag bestimmt, das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen
Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung zu verwirklichen und zur Entfaltung der Persönlichkeit der
Schüler in der Gemeinschaft beizutragen.
An der Evangelischen Gemeinschaftsschule lernen Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 10 gemeinsam. Erst dann
entscheidet sich die Differenzierung in Schüler und Schülerinnen, die den Realschulabschluss anstreben und Schüler und
Schülerinnen, die die Hochschulreife erwerben wollen. Schülerinnen und Schüler, die den Realschulabschluss nicht
erreichen, erwerben den Hauptschulabschluss.
6..2.
Schulstandort
Schulstandort der Evangelischen Gemeinschaftsschule ist die Stadt Mylau / Vogtlandkreis. Als Schulgebäude wurde die
Schule in 08499 Mylau / Friedenshain 2 ausgewählt.
6.3.
Das Einzugsgebiet der Einrichtung
Im Grundsatz bildet der gesamte Vogtlandkreis das Einzugsgebiet der Evangelischen Gemeinschaftsschule. Das
Kerneinzugsgebiet wird hierbei aber die große Kreisstadt Reichenbach sowie die Umgebungsregionen Netzschkau, Mylau,
Neumark und Auerbach, Rodewisch, Treuen sowie Lengenfeld umfassen.
Das unverwechselbare pädagogische Profil mit einer Aufhebung der frühzeitigen Trennung nach Mittelschülern und
Gymnasiasten an der Evangelischen Gemeinschaftsschule sowie der evangelische Charakter der Einrichtung bilden nach
unserer Einschätzung eine hervorragende Grundlage, eine Schülerstromentwicklung zu erreichen, die den besonderen
inhaltlichen und wirtschaftlichen Bedingungen im Sekundarstufenbereich (Zweizügigkeit) gerecht wird.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass wir einen starken Schülerstrom aus der Evangelischen Montessori-Grundschule
Limbach erwarten, welche sich ebenfalls in Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Vogtland e. V. befindet.
17
6.4.
Schulpartnerschaft
Die Struktur des öffentlichen Schulwesens im Freistaat Sachsen sieht vor, dass die Standortkommune der jeweiligen Schule
in der Regel auch der Schulträger der Einrichtung ist. Die Einflussnahme des Schulträgers auf die Schulentwicklung der
Einrichtung beschränkt sich hierbei aber lediglich auf den Bereich der Sachkostenfinanzierung oder gegebenenfalls auf
Schulstandortüberlegungen. Auf die inhaltliche Qualität oder auf inhaltliche Schulentwicklungsprozesse der jeweiligen
Schule hat der kommunale Schulträger kaum Einfluss.
Im Sinne einer bestmöglichen Entwicklung der Evangelischen Gemeinschaftsschule ist der Evangelische Schulverein
Vogtland e. V. gewillt, die oben genannte Struktur der begrenzten kommunalen Möglichkeiten zur inhaltlichen Mitgestaltung
aufzubrechen. Hierzu soll zwischen der Standortkommune und dem Evangelischen Schulverein Vogtland e. V. eine
Vereinbarung zur Schulpartnerschaft getroffen werden, in welcher die Standortkommune auch Mitbestimmung bei der
inhaltlichen Ausgestaltung eingeräumt werden. Selbstverständlich bleibt hiervon die primäre und alleinige Schulträgerschaft
des Evangelischen Schulvereins Vogtland e. V. unberührt.
6.5.
Aufbau der Klassenstufen / Lerngruppen
Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 können an der Evangelischen Gemeinschaftsschule, welche sich dann in
Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Vogtland e. V. befindet, erstmalig 44 Schülerinnen und Schülern eingeschult
werden. Grundsätzlich ist angedacht, zunächst nur Schüler/innen der Jahrgangsstufe 5 aufzunehmen. Je nach
Anmeldesituation wird es aber möglich sein, auch Kinder der Jahrgangsstufe 6 aufzunehmen. Die Anzahl der Kinder aus der
Jahrgangsstufe 5 würde dann entsprechend reduziert. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden dann in der Regel nur Schüler
der Jahrgangsstufe 5 aufgenommen.
Es ist beabsichtigt, die Klassenstruktur zu Gunsten einer Lerngruppenstruktur aufzuheben. Im Sinne einer höchstmöglichen
Lern- und Leistungsdifferenzierung soll die Lerngruppenstruktur jahrgangsübergreifend strukturiert werden. Die Lerngruppen
werden als „Schule in der Schule“ organisiert. Folgende Übersicht soll den Aufbau der Lerngruppen bis zum Schuljahr
2015/2016 verdeutlichen.
Lerngruppe A
Schuljahr
Jst. 5
Jst. 6
Jst. 7
Jst. 8
Jst. 9
Jst. 10
Schülerzahl gesamt
2007/2008
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
44
44
22
11
22
22
-
44
22
22
11
22
22
22
22
22
11
22
22
22
22
11
22
22
22
-
11
11
11
-
44
88
66
66
66
66
66
66
66
Schuljahr
Jst. 5
Jst. 6
Jst. 7
Jst. 8
Jst. 9
Jst. 10
Schülerzahl gesamt
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
22
11
22
22
-
22
22
11
22
22
22
22
22
11
22
22
22
22
-
22
22
22
-
11
11
11
-
66
66
66
66
66
66
66
Lerngruppe B
11
18
Lerngruppe C
Schuljahr
Jst. 5
Jst. 6
Jst. 7
Jst. 8
Jst. 9
Jst. 10
Schülerzahl gesamt
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
44
44
11
15
44
28
11
-
27
28
11
27
28
11
27
28
12
44
88
66
66
66
66
Schuljahr
Jst. 5
Jst. 6
Jst. 7
Jst. 8
Jst. 9
Jst. 10
Schülerzahl gesamt
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
11
29
16
11
-
17
16
11
17
16
11
17
16
7
44
44
44
63
Lerngruppe D
Lerngruppe Oberstufe
Schuljahr
Jst. 10
Jst.11
Jst.12
Schülerzahl
gesamt
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
22
22
22
25
22
22
22
-
22
44
66
69
22
22
* Jst. = Jahrgangstufe entspricht Klassenstufe
Die jeweilige Lerngruppe wird von Lehrer/innen der SEK I bzw. SEK II in einer Lehrer-Schüler-Relation von 1:16 geführt, so
dass bei einer Lerngruppe von 66 Schüler/innen in der Regel Lehrer/innen in einem Umfang von 4,1 VzÄ zum Einsatz
kommen. Über diesen Anstellungsumfang hinaus kann die jeweilige Lerngruppe externe Partner (Lehrer/innen,
Sozialpädagogen, Künstler, Wirtschaftsvertreter etc.) auf Honorarbasis in einem Gesamtumfang von 0,75 VzÄ binden.
Für jeweils 16 Schüler/innen zeigt sich ein/e Lehrer/in verantwortlich, der/die als Kontaktlehrer/in die Aufgaben des Tutors
wahrnimmt.
6.6.
Auswahl der pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
An der Evangelischen Gemeinschaftsschule in Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Vogtland e.V. werden nur
Lehrkräfte eingestellt, wenn deren fachliche und pädagogische Ausbildung nachgewiesen wird, welche der Ausbildung der
Lehrer und Lehrerinnen an vergleichbaren staatlichen Schulen im Wert gleichkommt. Der § 5 des Gesetzes über Schulen in
freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) findet entsprechend Anwendung. Darüber hinaus erwarten wir von den Pädagogen
an der Evangelischen Mittelschule Reichenbach ein Mittragen des besonderen evangelischen Charakters unserer Schule.
Die Dienstverhältnisse lehnen sich an die tariflich festgelegten Bestimmungen an.
19
6.7.
Finanzierungsüberlegungen
Die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen obliegt den Bestimmungen des Gesetzes über
Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG).
Hiernach werden Schulen in freier Trägerschaft vom Freistaat Sachsen mittels Pauschalzuwendungen pro Schüler/in und
Schuljahr gefördert. Diese Zuwendungen entsprechen 90% der Kostenhöhe, die für einen/e Schüler/in an einer öffentlichen
Schule aufgebracht werden müsste, abzüglich eines sozial verträglichen Schulgeldes. Die Pauschalfinanzierung beinhaltet
die Sach- und Personalkostenförderung, so dass in der laufenden Betriebskostenfinanzierung keine kommunalen Anteile
benötigt werden. Der Freistaat Sachsen geht in der Finanzierungsregelung von Schulen in freier Trägerschaft davon aus,
dass die jeweiligen freien Schulträger einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten leisten, welcher von den Schulträgern in
der Regel auch erbracht werden kann.
Im Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft zum Schuljahr 2007/2008 definiert der Gesetzgebers eine Wartefrist, in
welcher der Schulträger keine Mittel des Freistaates Sachsen erhält. Diese Zeit muss mittels Partnerschaften anderweitig
finanziert werden. Nach Ablauf der Wartefrist erfolgt die Betriebskostenfinanzierung entsprechend der Regelungen des
Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft.
Näheres wird in der Haushaltsplanung zum Betrieb der Evangelischen Gemeinschaftsschule ausgeführt.
Andreas Alders
Vorsitzender
Christoph Rabbeau
Geschäftsführer
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