sehr giftiges, zweijähriges Kraut (30

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Pflanzenschutzdienst M-V
Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea)
sehr giftiges, zweijähriges Kraut
(30-120 cm Wuchshöhe)
gesamte Pflanze hochgiftig, besonders die jüngsten
Blätter
im ersten Jahr Rosettenbildung, Blätter löwenzahnartig, Einlagerung von Reservestoffen in Wurzeln
im zweiten Jahr Bildung des Blütenstängels mit
goldgelben Blüten
optimale Vermehrungsbedingungen bei mangelnder
Weidepflege – unterlassene Nachmahd
in Heu und Silage nur Abbau der Bitterstoffe, nicht
der Giftstoffe(Alkaloide)
Akkumulation dieser im Tier, kaum Ausscheidung >
Pferde und Rinder besonders gefährdet
Dr. R. Gebhardt
Pflanzenschutzdienst M-V
Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea)
Bekämpfungsmaßnahmen
Regelmäßige Schnittnutzung oder Wechsel von Weide- u. Schnittnutzung
Sicherung einer dichten Grünlandnarbe ohne Fehlstellen > wenn notwendig
Nachsaat
Verhinderung der Samenbildung
Mechanische Bekämpfung: Ausreißen oder Ausstechen von Einzelpflanzen
und Entfernung dieser von der Fläche
Stillegungsflächen möglichst früh, ab dem 1. Juli mulchen
Dr. R. Gebhardt
Pflanzenschutzdienst M-V
Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea)
Optimales Bekämpfungsstadium
chemische Bekämpfung im
Rosettenstadium (15 cm):
Simplex (2 l/ha) od.
Banvel M (6 l/ha) od.
TM aus U 46 M-Fluid + U 46 D-Fluid
(je 2 l/ha)
Nesterbehandlung oftmals ausreichend
> evtl. Nachbehandlungen im Folgejahr
erforderlich
Dr. R. Gebhardt
Pflanzenschutzdienst M-V
Was ist beim Einsatz von SIMPLEX zu beachten ?
Auflagen gültig für Flächen- u. Einzelpflanzenbehandlung & Streichverfahren
WH 970: nach Flächenbehandlung gegen giftige Pflanzen (inkl. JKK) Beweidung erst nach
vollständigem Absterben und Verfaulen der Pflanzen möglich
WP 681: keine Schnittnutzung (Gras, Silage, Heu) im Jahr der Anwendung, nur auf Weideflächen
oder nach dem letzten Schnitt
WP 682: Futter jeglicher Form von SIMPLEX behandelten Flächen sowie Gülle, Jauche, Mist od.
Kompost von Tieren, deren Futter von beh. Flächen stammt, nur im eigenen Betrieb verwenden
WP 683: Gülle, Jauche, Mist od. Kompost von Tieren, deren Futter von beh. Flächen stammt, nur auf
Grünland, Getreide oder Mais ausbringen
WP 684: Gärreste aus Biogasanlagen, die mit Schnittgut (Gras, Silage; Heu), Gülle, Jauche, Mist od.
Kompost von Tieren, die von mit SIMPLEX behandelten Flächen stammen, betrieben werden,
dürfen nur auf Grünland, in Getreide od. in Mais ausgebracht werden
WP 685: bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich.
Nur Nachbau von Getreide, Futtergräsern od. Mais. Kein Nachbau von Kartoffeln, Tomaten,
Leguminosen od. Feldgemüse-Arten 18 Monate nach Anwendung
> Schnittgut abräumen und vernichten – keine Verfütterung möglich
auf Pferdeweiden nur Horst- od. Einzelpflanzenbehandlung bzw. im Streichverfahren einsetzen
Dr. R. Gebhardt
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