Pflanzenschutzdienst M-V Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) sehr giftiges, zweijähriges Kraut (30-120 cm Wuchshöhe) gesamte Pflanze hochgiftig, besonders die jüngsten Blätter im ersten Jahr Rosettenbildung, Blätter löwenzahnartig, Einlagerung von Reservestoffen in Wurzeln im zweiten Jahr Bildung des Blütenstängels mit goldgelben Blüten optimale Vermehrungsbedingungen bei mangelnder Weidepflege – unterlassene Nachmahd in Heu und Silage nur Abbau der Bitterstoffe, nicht der Giftstoffe(Alkaloide) Akkumulation dieser im Tier, kaum Ausscheidung > Pferde und Rinder besonders gefährdet Dr. R. Gebhardt Pflanzenschutzdienst M-V Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) Bekämpfungsmaßnahmen Regelmäßige Schnittnutzung oder Wechsel von Weide- u. Schnittnutzung Sicherung einer dichten Grünlandnarbe ohne Fehlstellen > wenn notwendig Nachsaat Verhinderung der Samenbildung Mechanische Bekämpfung: Ausreißen oder Ausstechen von Einzelpflanzen und Entfernung dieser von der Fläche Stillegungsflächen möglichst früh, ab dem 1. Juli mulchen Dr. R. Gebhardt Pflanzenschutzdienst M-V Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) Optimales Bekämpfungsstadium chemische Bekämpfung im Rosettenstadium (15 cm): Simplex (2 l/ha) od. Banvel M (6 l/ha) od. TM aus U 46 M-Fluid + U 46 D-Fluid (je 2 l/ha) Nesterbehandlung oftmals ausreichend > evtl. Nachbehandlungen im Folgejahr erforderlich Dr. R. Gebhardt Pflanzenschutzdienst M-V Was ist beim Einsatz von SIMPLEX zu beachten ? Auflagen gültig für Flächen- u. Einzelpflanzenbehandlung & Streichverfahren WH 970: nach Flächenbehandlung gegen giftige Pflanzen (inkl. JKK) Beweidung erst nach vollständigem Absterben und Verfaulen der Pflanzen möglich WP 681: keine Schnittnutzung (Gras, Silage, Heu) im Jahr der Anwendung, nur auf Weideflächen oder nach dem letzten Schnitt WP 682: Futter jeglicher Form von SIMPLEX behandelten Flächen sowie Gülle, Jauche, Mist od. Kompost von Tieren, deren Futter von beh. Flächen stammt, nur im eigenen Betrieb verwenden WP 683: Gülle, Jauche, Mist od. Kompost von Tieren, deren Futter von beh. Flächen stammt, nur auf Grünland, Getreide oder Mais ausbringen WP 684: Gärreste aus Biogasanlagen, die mit Schnittgut (Gras, Silage; Heu), Gülle, Jauche, Mist od. Kompost von Tieren, die von mit SIMPLEX behandelten Flächen stammen, betrieben werden, dürfen nur auf Grünland, in Getreide od. in Mais ausgebracht werden WP 685: bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Nur Nachbau von Getreide, Futtergräsern od. Mais. Kein Nachbau von Kartoffeln, Tomaten, Leguminosen od. Feldgemüse-Arten 18 Monate nach Anwendung > Schnittgut abräumen und vernichten – keine Verfütterung möglich auf Pferdeweiden nur Horst- od. Einzelpflanzenbehandlung bzw. im Streichverfahren einsetzen Dr. R. Gebhardt