Mineralwasser Mineralwasser ist nach der deutschen Mineral- und Tafelwasserordnung bzw. der österreichischen Mineralwasser- und Quellwasserverordnung ein Grundwasser mit besonderen Eigenschaften. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken. Es muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen und von ursprünglicher Reinheit sein. Mineralwasser wird direkt am Gewinnungsort, Quelle oder Brunnen, abgefüllt und benötigt eine amtliche Anerkennung. Mineral- und Tafelwasserverordnung Die rechtliche Grundlage von Mineralwasser ist die deutsche Mineral- und Tafelwasserverordnung. Diese schreibt strengere mikrobiologische Grenzwerte als beim Trinkwasser vor, die durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden. Sie gelten aber nur für den Ort der Abfüllung, nicht für den weiteren Weg bis zum Verbraucher, während die Anforderungen an Trinkwasser für den Ort der Entnahme gelten. Jede Quelle muss amtlich anerkannt sein, in Deutschland gibt es derzeit 820. Amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen und dem Ort der Quelle vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Heilwasser gilt nicht als Lebensmittel, sondern fällt unter das Arzneimittelgesetz. Besteuerung Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln wird Mineralwasser nicht mit lediglich 7% Umsatzsteuer besteuert, sondern wie alle Getränke mit 19%, da es laut „Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände“ nicht in die Kategorie der Grundnahrungsmittel wie Kaffee oder Tee fällt. Diese Einordnung wurde vorgenommen, weil durch das Leitungswasser ein Substitut zum Mineralwasser vorhanden ist. Verkehrsbezeichnung Verkehrsbezeichnung für natürliches Mineralwasser im Sinne der LebensmittelKennzeichnungsverordnung sind: natürliches Mineralwasser natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt Säuerling oder Sauerbrunnen Mineralwasser mit einem natürlichen Kohlendioxidgehalt von mehr als 250 mg/L darf zusätzlich als Säuerling oder Sauerbrunnen bezeichnet werden. Die Bezeichnung Sprudel kann diese Benennung ersetzen, wenn das Mineralwasser im Wesentlichen unter natürlichem Kohlensäuredruck aus der Quelle hervorsprudelt. Oft ist die Bezeichnung „Sprudel“ auch Bestandteil des Quellnamens. Stilles Mineralwasser ist ein natürliches Mineralwasser, dass von Natur aus keine/wenig Kohlensäure enthält oder dem die Kohlensäure vollständig oder teilweise entzogen wurde. Deklaration und Kohlensäuregehalt stiller Wässer sind gesetzlich nicht vorgegeben. Mineral- und Heilwässer werden ind drei Haupttypen klassifiziert: Chlorid-Wässer: Natrium-Chlorid-Wässer Calcium-Chlorid-Wässer Magnesium-Chlorid-Wässer Sulfat-Wässer: Natrium-Sulfat-Wässer Calcium-Sulfat-Wässer Magnesium-Sulfat-Wässer Eisen-Sulfat-Wässer Hydrogencarbonat-Wässer: Natrium-Hydrogencarbonat-Wässer Calcium-Hydrogencarbonat-Wässer Magnesium-Hydrogencarbonat-Wässer Ab einem Mineralstoffgehalt von mindestens 1500 mg/L darf ein Mineralwasser den Hinweis „Mit hohem Gehalt an Mineralien“ tragen. Gesundheitliche Aspekte Eine Untersuchung zur ernährungsphysiologischen Bedeutung von Trinkwasser in Deutschland kam im Jahr 2009 zu dem Schluss, dass Trink- und Mineralwässer zur Mineralstoffbedarfsdeckung eines Menschen beitragen können, der Bedarf an Mineralstoffen aber überwiegend durch feste Nahrung gedeckt wird. Bei einem gesunden Menschen und bei normaler Ernährung macht es deshalb keinen Unterschied, ob man seinen Flüssigkeitsbedarf durch Mineralwasser oder Leitungswasser deckt. In kalkhaltigen Regionen ist der Calcium-Gehalt des Trinkwassers signifikant höher als der eines durchschnittlichen Mineralwassers; so enthält Berliner Trinkwasser bis zu 150 mg Calcium pro Liter, manche Mineralwässer nur ein Zehntel davon. Bei Bluthochdruck sollte natriumarmes Mineralwasser getrunken werden. Die Variationsbreite des Mineralstoffgehalts ist innerhalb der Gruppen größer, als der zwischen den Gruppen Leitungswasser und Mineralwasser. Weil der Endverbraucher keinen Einfluss auf die Herkunft des Leitungswassers hat, hängt diese Entscheidung demnach von regionalen Gegebenheiten ab, die man anhand der Veröffentlichung des regionalen Wasserversorgers und dem Analyse-Auszug auf der Wasserflasche treffen muss. Im Allgemeinen wird ein hoher Calcium- und Magnesium-Gehalt sowie ein niedriger Natrium-Gehalt als erstrebenswert angesehen. Die Inhaltsstoffe aus Mineralwässern weisen eine ähnliche Bioverfügbarkeit auf wie die aus anderen Lebensmitteln: Calcium aus Mineralwasser weist eine ähnliche Resorbierbarkeit auf wie Calcium aus Milch (ca. 37 % bis 49 %). Die Resorptionsrate von Magnesium liegt bei rund 50 %. Trinkwasser ist auf dem Weg zum Endverbraucher in Einzelfällen negativen Einflüssen ausgesetzt, die z. B. durch Hausinstallationen (u.a. Blei- und Kupferleitungen in den Häusern oder unzulässige Querverbindungen mit Regenwasseranlagen) verursacht werden. Bei Mineralwasser ist dies nahezu ausgeschlossen, sofern es in Glasflaschen transportiert und gelagert wird. Diese sind allerdings immer seltener verfügbar. Belastung mit Radionukliden Mineralwässer weisen häufig einen erhöhten Gehalt an den Radionukliden Radon222, Radium-226 und Radium-228 auf und tragen damit zu einer größeren Strahlenexposition des Organismus bei. Eine gesundheitliche Gefährdung ist daraus nicht generell abzuleiten, insbesondere Radon tritt in erster Linie direkt an der Quelle auf. Nach Angaben von Rolf Michel, Leiter des Zentrums für Strahlenschutz und Radioökologie der Universität Hannover, hat etwa ein Säugling, der jährlich 50 Liter des am stärksten belasteten Mineralwassers trinkt, eine zusätzliche Strahlenbelasung von 0,1 Millisievert pro Jahr; diese Dosis entspricht etwa der bei einem Langstreckenflug. Das Umweltbundesamt mahnt hingegen zu hohe Urangehalte in vereinzelten Mineralwässern an und gibt an, dass maximal 10 μg Uran pro Liter für Erwachsene akzeptabel sind.(μg = Mikrogramm = 10 −6 Gramm = 0,000001 Gramm). Hierbei bezieht sich das Bundesamt allein auf die toxikologische Wirkung und nicht auf eine mögliche Strahlenbelastung, die unterhalb von 60 μg Uran pro Liter nicht von Belang ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Bundesinstitut für Risikobewertung empfehlen einen Maximalgehalt von 15 μg Uran pro Liter für Erwachsene und 2 μg Uran je Liter bei Säuglingen und Kleinkindern. Seit November 2011 muss Trinkwasser einen Urangrenzwert von 10 μg/L einhalten. Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung von 1530 Mineralwasserproben aus deutschen Quellen zwischen den Jahren 2000 und 2004 ergab, dass eine Probe einen Urangehalt von 71 μg pro Liter enthielt, welches kurz darauf aber nicht mehr verkauft wurde. Allerdings lagen die Urangehalte von 97 % der Proben bei weniger als 15 μg Uran pro Liter und galten damals als unbedenklich für Erwachsene. Bei 44 % der Proben lag der Urangehalt unter der Nachweisgrenze von 0,2 μg pro Liter. Mittlerweile (Juli 2006) wurde vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg sichergestellt, dass alle Mineralwässer aus Baden-Württemberg mit weniger als 15 μg Uran pro Liter abgefüllt werden. Durch Uran werden besonders die Nieren des menschlichen Körpers angegriffen und beschädigt. Es gilt allerdings als weniger gefährlich als das ebenfalls enthaltene Radium. Dennoch lässt es sich in der Realität nicht vermeiden, dass Menschen über ihre Nahrung Uran zu sich nehmen. Beispielsweise enthält Meerwasser etwa 3,3 μg Uran pro Liter, deutsche Flüsse und Seen etwa 1 μg bis 3 μg pro Liter und das Grundwasser in Deutschland kann zwischen 0,4 μg und 2,4 μg pro Liter enthalten. Als aussagekräftigster Vergleich kann das deutsche Trinkwasser mit durchschnittlich 0,3 μg Uran pro Liter zum deutschen Mineralwasser mit durchschnittlich 2,8 μg pro Liter hergezogen werden. Der Zusammenhang erhöhter Urangehalte in Mineral- und Trinkwässern mit der Geologie der Grundwasserspeichergesteine wurde 2009 erstmals bundesweit untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass erhöhte Urangehalte vorwiegend an Formationen wie Buntsandstein oder Keuper gebunden sind, die selbst geogen erhöhte Urangehalte aufweisen. Belastung mit anthropogenen Stoffen Vor allem Pflanzenschutzmittel und deren Zersetzungsprodukte können Mineralwasser belasten. Dennoch gibt es in der deutschen Mineral- und Tafelwasserverordnung keine verbindlichen Grenzwerte für Pestizide und ihre Metabolite; lediglich die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzung von natürlichem Mineralwasser (AVV) enthält Orientierungswerte: Mehr als 0,05 µg/L Pestizide sollen danach nicht in Mineralwasser enthalten sein. Die Zeitschrift Ökotest hat im Juli 2011 105 Mineralwässer getestet: In 30 % der Wässer wurden Pestizidmetabolite gefunden, in 17 Produkten sogar in Mengen über 0,05 µg/L. Die staatliche Lebensmittelüberwachung entscheidet bei derartigen Funden vom Menschen verursachter Verunreinigungen im Mineralwasser über das Weiterbestehen der amtlichen Anerkennung als natürliches Mineralwasser. Bislang sind für Mineralwasser keine Mechanismen zugelassen, mit denen Pestizidmetabolite aus dem Wasser entfernt werden dürfen. Auch künstliche Süßstoffe im Mineralwasser sind Hinweise für Einflüsse menschlichen Handelns auf Grundwasserschichten, verursacht durch Abwasser. Künstliche Süßstoffe werden als Zuckerersatzstoffe in Lebensmitteln eingesetzt, mit der Nahrung aufgenommen und größtenteils unverändert wieder ausgeschieden und auch in Kläranlagen nicht abgebaut (v.a. Acesulfam). Die Lebensmittelüberwachung Baden-Württemberg stellte 2010 bei 214 untersuchten in- und ausländischen Mineralwässern in 27 Proben (12,2 %) Süßstoffnachweise fest (Cyclamat und Acesulfam). Für künstliche Süßstoffe in Mineralwasser gibt es bislang noch keine verbindlichen Grenzwerte. Wasseraufbereitung Während es bei der Trinkwasseraufbereitung erlaubt ist im Rahmen genehmigter Verfahren in das Produkt einzugreifen, darf Mineralwasser in seiner ursprünglichen Zusammensetzung nur eingeschränkt verändert werden. Lediglich Eisen-, Mangan-, Schwefel- und Arsenverbindungen, sowie Fluorid dürfen entzogen und Kohlenstoffdioxid (CO ) zugesetzt werden, wodurch im Wasser Kohlensäure 2 (H CO ) gebildet wird, oder CO darf entfernt werden. Auf beide Behandlungen ist 2 3 2 auf dem Etikett hinzuweisen. Die Enteisenung wird bei vielen Mineralwässern vorgenommen, da sonst mit der Zeit eine Braunfärbung des Wasser eintritt. Dies kann auch mit Ozon herbeigeführt werden, was aber deklarationspflichtig ist. Die meisten Mineralwässer weisen am Austrittsort einen nicht annähernd so hohen Kohlensäure-Gehalt auf wie nach der Flaschenfüllung. Die Kohlensäure dient unter anderem der Haltbarkeit, da sie durch die Ansäuerung für ein stabiles antimikrobielles Milieu sorgt. Sie regt zudem die Magentätigkeit an. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sehr kohlensäurearmer Wässer ist oftmals kürzer als dasjenige von Sprudel- oder Mediumwasser. Umweltaspekt Mineralwasser belastet durch Verpackung und Transporte, wie andere Lebensmittel auch, die Umwelt. Die spezifischen Umweltbelastungen von Mineralwasser wurden in einer vom Interessenverband der Schweizer Wasserversorger (SVGW) bezahlten Studie untersucht und mit der Ökobilanz von Trinkwasser aus dem Hahn verglichen. Gekühltes sprudelndes Mineralwasser in der Einwegflasche hat demnach eine 3,5-mal so hohe Umweltbelastung (ausgedrückt in Umweltbelastungspunkten 97 gemäß Methode der ökologischen Knappheit) wie gekühltes sprudelndes Trinkwasser aus dem Hahn. Wesentliche Aspekte sind dabei die Verpackung und der Transport. Mehrwegverpackungen sind nur dann umweltfreundlicher, wenn sie nicht über lange Distanzen transportiert werden müssen. Bei den Transporten ist neben der Entfernung auch das Transportmittel (Lkw, Bahn, Schiff) wichtig für eine Beurteilung. Mineralwasser in PET Flaschen Mineralwasser bietet den Vorteil gleichbleibender Wasserqualität. Allerdings kann es in Ausnahmefällen zu einer Verunreinigung beim Abfüllen, beim Transport oder bei der Lagerung kommen. Bei der Verwendung von PET-Flaschen kommt es häufig zu einem Eintrag von Acetaldehyd, das bei der Herstellung der Flaschen entsteht. Der EU-Grenzwert für Acetaldehyd ist 6000 Mikrogramm pro Kilogramm für Nahrungsmittel und wird in der Regel nicht annähernd erreicht. Die Mineralwasserhersteller setzen sich selbst einen Grenzwert von 10 µg/L, der allerdings teilweise deutlich überschritten wird. Insbesondere Eigenmarken diverser Discounter sind nach einer Studie der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2008 durchschnittlich höher belastet (mit bis zu 30,5 µg/L). Der Grenzwert von 10 µg/L wird als Geschmacksschwelle angesetzt, ab der sich das Acetaldehyd mit einem fruchtig-aromatischen Geschmack bemerkbar macht, was als Geschmacksverfälschung angesehen werden kann. Das Acetaldehyd kann bei der Flaschenherstellung mit geeigneten Blockern neutralisiert werden, jedoch kommen diese bei Einweg-PET-Flaschen im Gegensatz zu Mehrwegkunststoffflaschen aus wirtschaftlichen Gründen seltener zum Einsatz. Quelle: Wikipedia