Islamische Normen unter dem Aspekt des oesterreichischen

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Exposé mit dem vorläufigen Dissertationstitel
„Islamische Normen unter dem Aspekt des
österreichischen Arbeitsrechts mit Fokus auf medizinische
Einrichtungen“
Verfasserin:
Mag.iur. Michelle KRUMPSCHMID
0801152
angestrebter akademischer Grad: Doctor iuris (Dr.iur.)
Studienkennzahl: A 783 101
Dissertationsgebiet: Arbeits- und Sozialrecht
Dissertationsbetreuer: Priv.- Doz. Dr. Harun Pacic
Inhaltsverzeichnis
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
Themenstellung und Themenrelevanz
Fragestellung und Zielsetzung
Forschungsmethode und benötigte Ressourcen
Aktueller Forschungsstand
Vorläufiges Inhaltsverzeichnis
Zeitplan
Vorläufige Literaturliste
4
7
7
7
8
9
10
Ich weise darauf hin, dass sämtliche, in diesem Exposé genannte, personenbezogene
Bezeichnungen geschlechtsneutral zu verstehen sind.
2
I.
Themenvorstellung und Themenrelevanz
Seit 1912 zählt der Islam zu den anerkannten Religionen in Österreich. Der Islam verzeichnet
seit über dreißig Jahren den stärksten Zuwachs aller Religionsgemeinschaften in Österreich.
Österreich und sein Rechtssystem müssen sich den aufkommenden rechtlichen und
gesellschaftlichen Fragen stellen und diese Zukunftsherausforderung annehmen.1 Dadurch
entstehen auch im arbeitsrechtlichen Bereich aus unterschiedlichsten Gründen, wie zum
Beispiel aufgrund auseinanderklaffender Werte, Probleme und kommen Fragen auf, die es zu
lösen und zu beantworten gilt. In medizinischen Einrichtungen ist der Aspekt weiterer
gesetzlicher Regelungen (u.a. Patientenschutz, Hygienevorschriften) zu berücksichtigen.
Obwohl es schwierig scheint, dieses Dissertationsvorhaben in einen Bereich einzugliedern, ist
klarzustellen, dass das Arbeitsrecht jenes Rechtsgebiet ist, durch welchen das Thema erst
greifbar wird. Im groben Umfang sind drei Rechtsbereiche betroffen: das Arbeitsrecht, das
Medizinrecht und die Islamische Rechtslehre. In dieser wissenschaftlichen Arbeit sollen
solche Fragestellungen dargestellt und bearbeitet werden, welche durch arbeitsrechtliche
Regelungen und deren Anwendbarkeit in medizinischen Betrieben aufkommen und bei
welchen auch das islamische Religionsrecht und die Religionsfreiheit eine Rolle spielen.
Die Arbeit wird zunächst die Grundlagen des Islams aufgreifen – angefangen bei der
Geschichte bis hin zur heutigen Stellung als anerkannte Religion, wobei auch zu den
Strömungen des Islams und den Glaubenssätzen ein Überblick gegeben werden muss. Im
Fokus steht jedoch zu prüfen, in wie weit die islamische Normenordnung mit dem
österreichischen Arbeitsrecht vereinbar ist. Es gilt zu berücksichtigen, dass religiöse und
rechtliche Gebote sowie Verbote eines gemeinsam haben – sie sind Bestandteil von Systemen,
welche beanspruchen, absolut zu gelten. Somit kann oft von einer Konkurrenz religiöser und
arbeitsvertraglicher Pflichten gesprochen werden, die naturgemäß zu einem unlöslichen
Problem führen würde, wenn es keine Regelungsmodelle gäbe.2
Im Weiteren wird das Anbahnen eines Arbeitsverhältnisses und die zu beachtenden Rechte
und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dargestellt und soll bis zur
Vertragsunterzeichnung durchgespielt werden. Diese Anbahnung wird in Abschnitte
unterteilt, wobei die jeweiligen Problematiken aufgezeigt werden; dies jedoch immer unter
Berücksichtigung und Einbindung der islamischen Rechtslehre bzw. jener Aspekte, die unter
Berücksichtigung der islamischen Religionszugehörigkeit zu beachten sind. So wird sich
1
2
Janda/Vogl, Broschüre Islam in Österreich (2010) 1.
Wege, Religion im Arbeitsverhältnis (2007) 46.
3
beispielsweise die Frage ergeben, ob der Arbeitgeber, der eine Bewerberin für den Job einer
OP-Schwester einlädt und diese beim Vorstellungsgespräch mit Kopftuch erscheint, sie schon
aus diesem Grund ablehnen kann, ohne dadurch gegen Diskriminierungsverbote zu verstoßen,
weil Hygienemaßnahmen im Operationsaal einzuhalten sind.
Auch sind die Haupt- und Nebenleistungspflichten unter dem Aspekt der religiös moralischen
Bedingungen auszuarbeiten. Außerdem ist auf das Fragerecht des Arbeitgebers und die
Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers im Anbahnungsverhältnis Bedacht zu nehmen. Im
Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der Treuepflicht des
Arbeitnehmers stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Ablehnung bestimmter Arbeiten
aus religiösen Gründen. Es wird hier auch bezugnehmend auf das Anbahnungsverhältnis eine
Rolle spielen, ob ein Gewissenskonflikt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vorhersehbar war
oder ob der Arbeitnehmer mit einem solchen rechnen konnte.
Unter der schon angesprochenen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem
Arbeitnehmer versteht man eine personenbezogene Fremdinteressenwahrungspflicht, welche
in § 1157 ABGB, § 18 AngG verankert ist. Das primäre Ziel dieser Fürsorgepflicht ist die
Wahrung der Gesundheit des Arbeitnehmers. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass der
Arbeitnehmer nicht nur seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, sondern auch seine Person in
den Arbeitsprozess miteinbringt – somit ist der Arbeitgeber auch zum Schutz der
Persönlichkeitsrechte seines Arbeitnehmers verpflichtet.3 Diese Fürsorgepflicht trifft den
Arbeitgeber jedoch nicht nur während des aufrechten Arbeitsverhältnisses, sondern besteht
diese sowohl, aus Sicht der Judikatur, vorvertraglich4 als auch nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses5. Daher soll beleuchtet werden, "inwieweit" die konkretisierte
Fürsorgepflicht im Verhältnis zu religionsrechtlichen Pflichten reicht. Gerade die
Religionsfreiheit, geregelt in Art. 12 StGG, Art. 9 EMRK, Art. 14 StGG, Art. 63 Abs. 2 StV
von
Saint
Germain,
sowie
Art.
10
GRC,
spielt
eine
tragende
Rolle.
Die
Antidiskriminierungsrichtlinie (RL 2000/78/EG) erfasst unter anderem das Verbot der
Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung. Der Arbeitgeber ist zur
formellen Gleichberechtigung der Beschäftigten und zur faktischen Gleichstellung
verpflichtet.6
Dies ist ganz besonders interessant, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis im Medizinsektor
handelt, da hier unter anderem auch Hygienevorschriften zu beachten sind und
3
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen (2013) 93.
OGH 30.8.1989, 8 Ob A 208/89, RdW 1989, 399 = JBl 1990, 599; OGH 27.3.1997, 8 Ob A 2317/96k, SZ 70/57.
5
OGH 12.7.1989, 9 Ob A 151/89.
6
Mohr, Schutz vor Diskriminierungen im Europäischen Arbeitsrecht (2004) 196.
4
4
Religionsvorschriften durchaus auch mit Bekleidungsvorschriften kollidieren können. Von
vielen Muslimen werden bestimmte Verse des Korans so interpretiert, dass es für Frauen eine
Verpflichtung darstellt, ihr Haar, ihren Hals, den Nacken sowie die Ohren zu verhüllen.7
Die Dissertation wird vier Schwerpunktkapitel beinhalten. Es werden hierbei drei Riten
gewählt und wird ein Kapitel der allgemeinen medizinischen Ethik und ihrer Fragen im
Umgang mit Patienten gewidmet sein. Bei diesen drei Riten handelt es sich um Gebets-,
Speise-, sowie Bekleidungsvorschriften. Diese wurden bewusst gewählt – die Medien, aber
auch die Rechtsprechung zeigen, dass diese Riten immer wieder im Mittelpunkt von Kritik
stehen und Arbeitgeber rechtsgrundlegende Antworten suchen. Man denke zum Beispiel an
das „Kopftuch-Urteil“ des EGMR, in welchem argumentiert wird, dass ein Kopftuchverbot an
der medizinischen Fakultät der Universität Istanbul mit der EMRK vereinbar ist.8
Jedes dieser Kapitel wird zunächst darstellen, welche religiös-rechtlichen Regelungen es gibt
und wie diese ausgelegt werden. Anschließend werden die, damit einhergehenden,
arbeitsrechtlichen
Probleme
beleuchtet
und
sowohl
nationale
und
internationale
Rechtsprechung erörtert.
Der Islam als Religion selbst, aber auch im Zusammenhang mit Diskriminierung in der
Arbeitswelt, steht oft im Mittelpunkt verschiedenster Debatten. Dies resultiert vor allem aus
Unwissen oder Bezugnahme auf nicht wissenschaftliche Informationsquellen. Ich erachte es
als sinnvoll und von wesentlicher Bedeutung, wissenschaftlich an dieses Thema heranzugehen
um Vorurteile aus dem Weg zu räumen und Rechtsaufklärung zu leisten. Daher erlaube ich
mir, die Annahme zu stellen, dass diese Arbeit auch Hilfestellung im Zusammenhang mit
integrationspolitischen Debatten liefern wird. Dahinter steckt auch eine gewisse persönliche
Motivation – ich selbst bin derzeit im Medizinbereich tätig und weiß daher welche
Fragestellungen in diesem Bereich aufkommen. Gerade das Islamische Religionsrecht hat
mich von Beginn meines Studiums interessiert. Daher habe ich mich eingehend mit einigen
Aspekten auseinandergesetzt.
7
8
Berghahn, Der Stoff, aus dem Konflikte sind (2009) 34f.
Urteil vom 10.11.2005, Große Kammer, Bsw. Nr.44.774/98.
5
II.
Fragestellung und Zielsetzung
In meiner Dissertation möchte ich herausarbeiten, welche Fragen, in Beziehung zum
Arbeitsrecht und dem Islam zu behandeln sind und welche rechtlichen Grundlagen bei der
Problemlösung beizuziehen. Dies natürlich auch unter Analyse der österreichischen aber auch
internationalen Rechtsprechung. Die Regelungen des Arbeitsrechts sollen analysiert werden
und auf ihre Tauglichkeit zur Bekämpfung von Diskriminierung überprüft werden, in diesem
Zusammenhang werden Divergenzen zum islamischen Religionsrecht aufgezeigt.
Ziel dieses Dissertationsvorhabens ist es, auf wissenschaftlicher Basis, Antworten auf die
angesprochenen aufkommenden Fragen zu finden und Lösungsvorschläge zu schaffen.
III.
Forschungsmethode und benötigte Ressourcen
Für meine Dissertation werde ich sowohl grundlegende wissenschaftliche Methoden, als auch
maßgebliche juristische Methoden anwenden, um die geplanten Fragen beantworten zu
können. Hilfestellung hierfür sollen Rechtsdogmatik, Rechtshistorie, Rechtssoziologie sowie
Rechtspolitik darstellen. Meine Recherche stütze ich vor allem auf Artikel, Kommentare,
Fachliteratur und gerichtliche Entscheidungen.
Der Bestand der Universitätsbibliothek Wien, der Fachbibliothek Juridicum und anderer
Fachbibliotheken der Universität Wien, der AK Bibliothek Wien, sowie bestehender Online
Datenbanken werden mir als Ressourcen zur Verfügung stehen.
Forschungsaufenthalte im Ausland sind derzeit nicht geplant, jedoch auch nicht
ausgeschlossen.
In Bezugnahme auf den derzeitigen Dissertationsplan ist nicht vorgesehen, externe finanzielle
Ressourcen in Anspruch nehmen zu müssen.
IV.
Aktueller Forschungsstand
Nach aktuellem Kenntnisstand der Verfasserin besteht keine umfassende Darstellung zu
diesem Thema. Wissenschaftliche Behandlungen gibt es zwar im Zusammenhang mit
herausgegriffenen Aspekten, wobei vor allem Bekleidungsvorschriften (häufig das Kopftuch)
im Mittelpunkt dieser Werke stehen, es wird jedoch kein Kontext zu medizinischen
Einrichtungen hergestellt und oft wird nur der Aspekt der Diskriminierung behandelt. In
6
einschlägigen Fachzeitschriften werden immer wieder nur einzelne der genannten
Problematiken behandelt.
In diesem Sinne ist eine systematische Darstellung der aktuellen Gesetzeslage, der aktuellen
nationalen als auch internationalen Rechtsprechung unter Einbeziehung der Situation in der
Praxis unerlässlich, um konkrete Antworten und Lösungsvorschläge erarbeiten zu können.
V.
Vorläufiges Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Islam in Österreich
2.1. Geschichte und Stellung des Islam in Österreich
2.2. Theologische Strömungen des Islam
2.3. Begriffserklärungen
3. Arbeitsrecht und Islam – mögliche Konfliktfelder
3.1. Die Anbahnung des Arbeitsvertrages
3.2. Berücksichtigung von Bewerbungen
3.2.1. Diskriminierungsverbote
3.2.2. Fragerecht des Arbeitgebers
3.3. Auskunftspflicht des Arbeitnehmers
3.4. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
3.5. Treuepflicht des Arbeitnehmers
3.6. Rechtspolitische Entwicklungen
4. Spezielle Fragen iZm den Gebetsvorschriften
4.1. Religiöse Vorgaben
4.2. Arbeitszeitrechtliche Regelungen in medizinischen Einrichtungen
4.3. Fragestellungen in diesem Kontext
4.4. Judikatur
4.5. Conclusio
5. Spezielle Fragen iZm den Speisevorschriften
5.1. Religiöse Vorgaben
5.2. Rahmenbedingungen in medizinischen Einrichtungen
5.3. Fragestellungen in diesem Kontext
5.4. Judikatur
5.5. Conclusio
6. Spezielle Fragen iZm den Bekleidungsvorschriften
6.1. Religiöse Vorgaben
6.2. Rahmenbedingungen im Krankenanstaltenbereich
6.3. Fragestellungen in diesem Kontext
6.4. Judikatur
6.5. Conclusio
7
7. Medizinische Ethik
7.1. religiöse Vorschriften
7.2. Ärztliche Pflichten
7.2.1. Verschwiegenheitspflicht
7.3. Judikatur
7.4. Conclusio
8. Resümee
9. Anhang
10. Literatur-/Judikaturverzeichnis
VI.
Zeitplan
Sommersemester 2013:
Lehrveranstaltung Juristische Methodenlehre
Kurs zur Judikatur und Textanalyse
eine Lehrveranstaltung aus dem Wahlfachbereich
Konkretisierung des Dissertationsthemas
Informations- und Literaturbeschaffung
Wintersemester 2013/2014
Seminar zur Vorstellung des Dissertationsthemas
eine Lehrveranstaltung aus dem Wahlfachbereich
ein Seminar aus dem Bereich Arbeits- und Sozialrecht
Verfassen der Dissertation
Sommersemester 2014:
Absolvierung aller übrigen verpflichtenden Lehrveranstaltungen
Verfassen der Dissertation
Wintersemester 2014/2015
Verfassen der Dissertation
Sommersemester 2015:
Fertigstellung der Dissertation
Prüfung durch den Betreuer und anschließende Überarbeitung
Wintersemester 2015/2016: Abschluss der Überarbeitung und Einreichen der Dissertation
zur Beurteilung
Anschließend:
Defensio
8
VII.
Vorläufige Literaturliste
Adil, Über die heiligen Monate Rajab, Sha ban, Ramadam, das Fasten, das Gebet und
mancherlei mehr, Gorski und Spohr, Bonndorf, 1997.
Berghahn, Der Stoff, aus dem Konflikte sind, Transcript-Verlag, Bielefeld, 2009
Biel, Kopftuch, Islamismus und die freiheitliche Demokratie in Europa, Tectum-Verlag,
Marburg, 2004
Binder/Marx, Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, NWV, Wien, Graz, 2009
Blair, Das Islamgesetz, an den Schnittstellen zwischen österreichischer Rechtsgeschichte und
österreichischem Standesrecht, Springer Verlag, Wien, 2002
Böttigheimer/Bruckmann, Religionsfreiheit – Gastfreundschaft – Toleranz, Pustet Verlag,
Regensburg, 2009
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen, LexisNexis-Verl. ARD Orac, Wien, 2013
Brunner, Politischer Islam & neue islamisch-politische Identität, Diplomarbeit, Wien, 2012
Bülow, Das Kopftuchurteil des EGMR, Trauner Verlag, Linz, 2008
Elsdörfer, Medizin, Psychologie und Beratung im Islam, Helmer Verlag, Königstein im
Taunus, 2007
Esposito, Von Kopftuch bis Scharia, Reclam Verlag, Stuttgart, 2009
Fischer, Islamische Positionen zum pränatalen Leben, Alber Verlag, Freiburg im Breisgau,
2012
Forouzan, Die Gesundheitsgebote und –verbote des Islam, ihr Wert und ihre Beziehungen zu
ähnlichen Vorschriften anderer Religionen sowie zur Geisteshaltung ihrer Umwelt während
ihres Werdens im Lichte der modernen Medizin, Dissertation, Freiburg, 1965
Fuchs/Marhold, Europäisches Arbeitsrecht, Springer Verlag, Wien, 2010
Grassl-Palten, Gewissen contra Vertragstreue im Arbeitsverhältnis, Orac Verlag, Wien, 1994
Gyo, Diskriminierung aufgrund der Religion im deutschen und französischen Arbeitsrecht,
Frankfurt am Main, Lang Verlag, Wien (u.a.), 2011,
Hafez, Das österreichische Gesicht des Islams, Braumüller Verlag, Wien, 2012
Hawting, The Development of Islamic Ritual, Ashgate Verlag, Cornwall, 2006
Kalb/Potz/Schinkele, Religionsrecht, WUV-Universitäts-Verlag, Wien, 2003
Latek, Weibliche Genitalverstümmelung in Ägypten und die islamische Gesetzgebung,
Diplomarbeit, Wien, 2009
Lohlker, Islamisches Recht, Facultas Verlag, Wien, 2012
9
Mazal/Risak, Das Arbeitsrecht, LexisNexis-Verl. ARD Orac, Wien, 2011
Mohr, Schutz vor Diskriminierung im Europäischen Arbeitsrecht, Duncker & Humblot
Verlag, Berlin, 2004
Pacic, Islamische Rechtslehre, Manz Verlag, Wien, 2014
Pesendorfer, Staatliche Akzeptanz von religiösen Riten und Symbolen, Verlag Österreich,
Wien, 2009
Potz/Schinkele, Religionsrecht im Überblick, Facultas Verlag, Wien, 2005
Sicko, Das Kopftuch – Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Umsetzung durch die
Landesgesetzgeber, Frankfurt am Main; Wien (u.a.), 2008
Siddiqui, ISLAM, worship and ritual III, Sage Verlag, Cornwall, 2010
Standecker/Fischer, Krankenanstalten-Arbeitszeit neu, Manz Verlag, Wien, 2008
Tomandl/Schrammel/Kietaibl, Arbeitsrecht 1, Gestalter und Gestaltungsmittel, Facultas
Verlag, Wien, 2013
Tomandl/Schrammel/Windisch-Graetz, Arbeitsrecht 2, Sachprobleme, Facultas Verlag, Wien,
2013
Wege, Religion im Arbeitsverhältnis, Duncker & Humblot Verlag, Berlin, 2007
10
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