proMail Mini-Jobber in der Apotheke Gleiche Rechte, gleiche Pflichten O die an zwei Tagen in der Woche die Apotheke reinigt, hat einen Anspruch auf acht Arbeitstage bezahlten Urlaub. b Reinigung der Geschäftsräume, Kurierdienst oder vorbereitende Buchhaltung - die Einsatzmöglichkeiten sogenannter Mini-Jobber in der Apotheke sind vielfältig. Gerade auch, wenn der Arbeitsumfang eben nicht für eine 40-Stunden-Vollzeitkraft reicht, wird gern auf dieses geringfügige Beschäftigungsverhältnis zurückgegriffen. Doch Achtung: Mini-Jobber haben nicht automatisch weniger Rechte, nur weil sie lediglich stunden- oder tageweise arbeiten. Auch im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft sind Mini-Jobber den VollzeitBeschäftigten gleichgestellt. Das bedeutet ohne Einschränkung, dass sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft nach den Regeln des Mutterschutzgesetzes haben. Arbeitszeitgesetz steht über allem Kein Arbeitnehmer darf mehr als acht Stunden am Tag arbeiten, auch MiniJobber nicht. Darüber hinaus ist die maximale Stundenanzahl pro Woche auf 48 Stunden beschränkt. In Ausnahmefällen sind auch einmal zehn Arbeitsstunden am Tag zulässig. Das gilt aber nur unter der Bedingung, dass die Mehrstunden wieder ausgeglichen werden müssen, so dass innerhalb von sechs Kalendermonaten nicht mehr als acht Stunden durchschnittlich pro Werktag gearbeitet wird. Bei Mini-Jobbern lauert die Gefahr darin, dass der Arbeitgeber gar nicht weiß, wie viele Stunden sein Mitarbeiter eventuell noch anderweitig arbeitet, denn die Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet. Der Apotheker muss seine Mitarbeiter daher bei der Einstellung fragen, ob sie noch ein weiteres Arbeitsverhältnis haben und wie viele Stunden sie dort tätig sind. Daneben muss er sie darüber belehren, ihm 05/15 Gunnar Aurin, Steuerberater im ETL ADVISION-Verbund aus Dortmund spezialisiert auf die Beratung von Apotheken Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies sollte er sich am besten auch schriftlich bestätigen lassen. Auch bei den Pausenzeiten gibt es einheitliche Regelungen. Wer mehr als sechs Stunden am Stück arbeitet, hat einen Pausenanspruch von 30 Minuten. Keine Arbeit - kein Lohn? Nicht nur Vollzeitbeschäftigten, sondern auch Mini-Jobbern (mit Ausnahme von kurzfristigen Beschäftigungen) steht bei einer 6-Tage-Arbeitswoche ein gesetzlicher Erholungsurlaub von 24 Werktagen zu. Bei weniger Arbeitstagen wird entsprechend umgerechnet. Das heißt, eine Arbeitskraft, 8 Damit die finanzielle Belastung für den Apotheker als Arbeitgeber erträglich bleibt, gibt es ein Ausgleichsverfahren. Der Arbeitgeber zahlt hierbei regelmäßig monatlich auf den Bruttolohn eine Umlage 1 für Aufwendungen bei Krankheit und eine Umlage 2 für Aufwendungen bei Mutterschaft und daneben eine Insolvenzgeldumlage sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft. Mindestlohn auch für Mini-Jobber Seit Beginn des Jahres 2015 hat jeder Arbeitnehmer, und somit auch jeder MiniJobber Anspruch auf eine Entlohnung von mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Das Gesetz enthält hier nur sehr wenige Ausnahmeregelungen, wie beispielsweise für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung. Damit könnten sich beispielsweise auch die eigenen Kinder mit kleineren Arbeiten in der Apotheke ihr Taschengeld aufbessern, ohne dass der Stundenlohn 8,50 EUR pro Stunde betragen muss. Doch Achtung: Gerade a proMail diese Anstellungsverhältnisse mit Angehörigen werden durch die Behörden immer wieder besonders durchleuchtet. Zur besseren Prüfbarkeit aller Mini-JobArbeitsverhältnisse enthält das Mindestlohngesetz Aufzeichnungspflichten. So sind tag genau Arbeitsbeginn, Arbeits­ ende und Pausen aufzuzeichnen. Hieraus lassen sich leicht die tatsächliche Arbeitszeit und der Stundenlohn ermitteln. Unter Beachtung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde und der gesetzlichen Verdienstobergrenze im Mini-JobBereich in Höhe von 450 Euro ergibt sich die Begrenzung der monatlichen Arbeitszeit auf 52,5 Stunden. Brutto gleich Netto Mini-Jobs erfreuen sich bei vielen Arbeitnehmern gerade deshalb so großer Beliebtheit, weil sie in der überwiegenden Anzahl ohne Abzüge ausgezahlt werden. Nur ein Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 3,7 % des Bruttolohnes (maximal 16,65 Euro) wird für den Arbeitnehmer vom Lohn einbehalten, sofern dieser sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Allerdings erwirbt der Arbeitnehmer dann auch keine eigenen Rentenpunkte. Für den Arbeitgeber ist es nicht ganz so attraktiv. Er muss von der Lohnsumme pauschal 13 % für die Krankenversicherung und 15 % für die Rentenversicherung an die Bundesknappschaft abführen. Und auch die Lohnsteuer darf nicht vergessen werden. Wenn die Besteuerung nicht nach den Lohnsteuermerkmalen vorgenommen werden soll, sind 2 % pauschale Lohnsteuer fällig, die meist vom Arbeitgeber übernommen wird, jedoch auch auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden kann. Alles in allem belaufen sich die vom Arbeitgeber zu zahlenden pauschalen Abgaben auf über 31 %, die er zusätzlich zum vereinbarten Lohn aufbringen muss. Eine überlegenswerte Alternative könnte daher ein Midi-Job mit einem Verdienst zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro statt eines Mini-Jobs sein. Der Midi-Jobber ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig und muss daher Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Auf den Arbeitgeber entfallen alles in allem nur noch Beiträge von ca. 22 %. Auch die strengen Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz gelten für Midi-Jobber in n Apotheken nicht. Gunnar Aurin ADVISA Dortmund-Mitte [email protected] www.etl.de/etl-advisa-dortmund/ Tel: 0231/95047466 g NEU: himiDialo ekt für’s gibt’s jetzt dir ! awinta System himiDri weiß, wie’s geht! Endlich mehr Sicherheit und weniger Stress bei der Hilfsmittelabgabe. Nutzen Sie die Power der awinta himi-Funktionalität mit allen Vorteilen von himiDialog! www.himidri.de VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München Telefon (0 89) 4 31 84-0 Telefax (0 89) 4 31 84-2 81 www.vsa.de