Regeln zur Vergabe des Umweltpreises

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Regeln zur Vergabe des Umweltpreises „Umweltgerechtes Bauen“
§ 1 Zweck
Das Bewusstsein für Architekten, Bauherren und Investoren soll gefördert werden,
sich mit den ökologischen Folgen eines Bauprojektes auseinander zusetzen und aus
diesem Bewusstsein heraus das Bauvorhaben nachhaltig und umweltverträglich zu
entwickeln.
§ 2 Die Preise und Förderung
Der Umweltpreis „Umweltgerechtes Bauen“ ist mit insgesamt 20.000 Euro jährlich
ausgestattet. Diese Summe wird je zur Hälfte von der Stadtsparkasse Mönchengladbach und der NVV AG gestiftet.
Der Umweltpreis „Umweltgerechtes Bauen““ wird jährlich mit folgenden Preisgeldern
ausgelobt.
1.Preis
2.Preis
3.Preis
10.000 Euro
6.000 Euro
4.000 Euro
Die Jury behält sich vor, das Preisgeld je nach Anzahl und Qualität der Bewerbungen
in anderer Staffelung aufzuteilen oder die Preisvergabe auszusetzen, wenn keine
auszeichnungswürdigen Projekte eingereicht wurden.
§ 3 Preisverleihung und Förderabwicklung
Der Preis wird jährlich jeweils im 4.Quartal des Jahres verliehen. Die Preisträger/innen werden durch eine Jury ermittelt.
§ 4 Jury
Die Jury besteht aus
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vier Vertretern aus der Mitte des Rates
einem Vertreter der Stadtsparkasse Mönchengladbach+
einem Vertreter der NVV AG
einem Vertreter aus dem Baudezernat
einem Vertreter aus dem Umweltdezernat
Die Mitglieder/innen der Jury und ihre Vertreter/innen aus dem Rat werden für die
Dauer einer Wahlperiode bestellt.
Die Stadtsparkasse Mönchengladbach, die NVV AG und die Stadtverwaltung benennen ihre Mitglieder/innen der Jury und ihre Vertreter/innen.
Aus den Mitgliedern der Jury wird ein/e Vorsitzende/r benannt. Bei Stimmengleichheit
gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Jury ist beschlussfähig, wenn
• der/die Vorsitzende oder sein/e Stellvertreter/in und
• mindestens fünf Jurymitglieder/innen
anwesend sind.
Die Geschäftsführung der Jury liegt beim Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung. Sie beruft auf Anweisung des/der Vorsitzenden ein und bereitet die Sitzungen
vor. Mitarbeiter der Geschäftsführung nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen
teil.
§ 4 Bewerbungsvoraussetzung für den Umweltpreis
Der Preis wird verliehen für alle bauantragspflichtigen Bauvorhaben, die in besonderer Weise ökologisch nachhaltig und umweltverträglich sind. (Dies können sowohl
Neubauvorhaben von Wohn- und/oder Gewerbegebäuden sein, aber auch Sanierungen und Gebäudeteile, die getrennt betrachtet werden können.)
Die Preisvergabe durch die Jury orientiert sich an dem als Anlage beigefügten Kriterienkatalog.
Das Vorhaben muss im Stadtgebiet von Mönchengladbach liegen. Es muss im einjährigen Auslobungszeitraum fertig gestellt worden sein. Der erstmalige Auslobungszeitraum gilt für fertig gestellte Bauvorhaben im Jahr 2010. Für die erstmalige Auslobung ist das Fristende der Bewerbung der 30. September 2011.
Das Vorhaben ist verwaltungsrechtlich ordnungsgemäß errichtet worden.
Bewerbungen sind jeweils bis zum 30. Juni des jeweiligen Vergabejahres an den
Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung zu richten.
§ 5 Bewerbungsunterlagen für den Umweltpreis
Die Bewerbung erfolgt formlos mit einer schriftlichen Darstellung des durchgeführten
Projektes. Benötigt werden Angaben zur
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Vollständigen Anschrift des Bewerbers sowie mindestens eines Ansprechpartners für Rückfragen
Aktenzeichnen der Baugenehmigung
Kurze Schilderung des Projektes
Angaben über beantragte und bewilligte Förderprogramme
Aussagen und Dokumentationen zu nachhaltigen Kriterien, die im Vorhaben berücksichtigt wurden
§6 Schlussbestimmungen
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Objektes.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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