Tarifsätze für die Veranstaltungsstätte Landsee (Burgruine, Ortschaft) Eintrittspreise Familien - Jahresburgcard € 16.--, Einzel - Jahresburgcard € 11.--, Einzel-Eintritt Burgruine: Erwachsene ab 18 € 3,50, Personen ab 6 bis 18 € 2,-Personen mit Handicap: Eintritt gratis Gruppenermäßigung ab 20 Personen: € 3,-- bzw. 1,50 „Das Bollwerk“: historische Führung Burgruine Landsee (rd. 1 Std.), Aufschlag zum Eintrittspreis € 2,-- je Besucher „Expedition Burgruine“: Erlebnis- und historische Führung Burgruine Landsee (rd. 3 Std.), Aufschlag zum Eintrittspreis € 7,-- je Besucher (Mindestgebühr € 75,--), inkl Materialkosten „Landsee“ – Steinmuseum, Mida-Huber-Haus, Pfarrkirche, Burgruine, Kleinode entlang des Weges; Führung (rd. 3 Std.) € 7.— und zusätzlich Eintrittspreis für die Burgruine (Mindestgebühr € 75,--) „Mida Huber – Haus“: Führung durch das Haus, kurze Lesung, Originalstimme (rd. 40 Min.), Öffnung und Besichtigung/Führung nur nach Anmeldung, € 1,50 bzw. € 1,-- (6-18 J), Mindestgebühr € 15,-Sonderführungen (angepasst an besondere Interessen) jederzeit nach Vereinbarung möglich! Kein Eintritt und kein Führungszuschlag seitens des Verschönerungsvereines Landsee für Menschen, die durch ein Handicap behindert sind (Behindertenausweis erforderlich). Mietpreise Die Preise für Vermietung und Verpachtung werden in einen fixen und einen variablen Betrag geteilt; weiters wird zwischen Veranstaltungen und privaten Nutzungen unterschieden. • Fixmiete Die Fixmiete für das Objekt Burgruine Landsee – Veranstaltungsstätte - beträgt pro Tag € 450.-; der variable Preis umfasst Beteiligungen bei den Eintritten, der Gewinn- oder Umsatzbeteiligung bei Ausschank, der Vergütung der Nutzung von Strom oder der Bühne u. dgl. • Variable Miete Die variable Miete je Eintritt (Veranstaltungsbesucher) beträgt € 1,50 je Veranstaltungstag ohne bzw. € 2,-- je Veranstaltungstag mit nachträglicher Säuberung des Areals durch den Verschönerungsverein Landsee. Etwaige weitere variable Preise entstehen durch die Beteiligung des Verschönerungsvereins Landsee am Verschönerungsverein Landsee Vertrag u allgem. Vertragsbestimmungen einschließlich Tarifsätze Obmann Mag. Robert Stocker, 7341 Landsee 15a, 0664-2559042, [email protected] Bankverbindung: RB Draßmarkt-Kobersdorf-St. Martin, BLZ 33014, KNr.: 1.120.799 „Verschönerungsverein 7341 Landsee“ 1 gastgewerblichen Umsatz oder Gewinn anlässlich der Veranstaltung, durch Bereitstellung weiterer Einrichtungen u. dgl. und bedürfen der gesonderten Vereinbarung. • Bühnenmiete Für die Benützung der neu errichteten Bühne entfällt ein Preis von € 250.- für den ersten Veranstaltungstag, von € 180,— für jeden weiteren unmittelbar darauf folgenden Veranstaltungstag. • Zeltlagerplatz Der Tagespreis für einen Zeltlagerplatz wird entsprechend des Fassungsvermögens gemäß der Zeltgröße mit € 2,50 pro Person, zuzüglich € 3,--für ein Vorzelt festgelegt. Der Tagespreis für die Aufstellung eines Campingwagen/Campingbus beträgt € 2,50 pro Person, zuzüglich € 3,-- für ein Vorzelt; der Mindestpreis beträgt € 5,--/Tag. Strom- und Wasserversorgung sind nicht inkludiert. • Private Feiern Private Nutzungen/Feiern durch gemeindeexterne Personen bis 100 Personen ohne Veranstaltungscharakter: € 110,—/Tag, sofern auch der Kantinenbereich genutzt werden soll € 210,--/Tag; zuzüglich Eintritt pro Person € 1,50, Strom nach Ablesung € 0,50/KWh; beträgt. • Grillplätze Für die Nutzung eines Grillplatzes während der Öffnungszeiten der Burgruine Landsee für die Dauer von max. 3 Stunden wird für Gruppen bis zu 20 Personen zuzüglich zum Eintrittspreis ein Entgelt von € 30.— eingehoben; Brennmaterial oder sonstige Utensilien sind darin nicht enthalten. Der Grillplatz ist gesäubert und in ursprünglichem Zustand zu verlassen. Für Grill- bzw. Lagerfeuerholz sind € 30,-- für 1/2m³ bzw. €56,-- für 1m³ (jeweils zugestellt) zu zahlen. • Pferdestandplatz Reiter und Pferde sind herzlich Willkommen !! Pferdestandplatz mit Möglichkeit zur Tränkung • Fotoaufnahmen Für private Fotoaufnahmen (z. B. Hochzeiten etc.), bei denen die Burgruine als Kulisse dient, ist neben den Eintritten ein Beitrag von € 30,-- zu leisten. Diese Tarifgestaltung gilt nicht für Werbeaufnahmen, Dokumentations- oder Spielfilmaufnahmen udgl., wofür gesonderte Tarife vereinbart werden Kautionen • Bei eintägigen Veranstaltungen ist eine Kaution (in Bar oder in Form einer Bankgarantie) abhängig von den zu erwartenden Mieteinnahmen, mindestens jedoch von € 2.000.zuzüglich Müllgebühr und zuzüglich Tourismusabgabe zu entrichten, bei mehrtägigen zusammenhängenden Veranstaltungen beträgt die Kaution für jeden weitern Tag € 500.zuzüglich Müllgebühr und zuzüglich Tourismusabgabe. • Für private Nutzungen/Mietungen/Pachtungen ohne Veranstaltungscharakter (kein Kartenverkauf, keine entgeltliche Ausschank) beträgt die Kaution € 260,--/Tag bzw. bei Kantinennutzung € 760,--/Tag, ev. zuzüglich Nächtigungen, Müllgebühr und/oder Tourismusabgabe. Verschönerungsverein Landsee Vertrag u allgem. Vertragsbestimmungen einschließlich Tarifsätze Obmann Mag. Robert Stocker, 7341 Landsee 15a, 0664-2559042, [email protected] Bankverbindung: RB Draßmarkt-Kobersdorf-St. Martin, BLZ 33014, KNr.: 1.120.799 „Verschönerungsverein 7341 Landsee“ 2 • Für die Nutzung eines Grillplatzes beträgt die Kaution € 50,--/3 Std. Die Kautionen sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Nutzungsbeginn (bei Nutzung eines Grillplatzes unmittelbar vor Benutzung an der Kassa) in der entsprechenden Höhe beim Verschönerungsverein Landsee in Bar oder bei Veranstaltungen in Form einer Bankgarantie zu hinterlegen. Gebühren • Müllgebühr Die durch den Veranstalter selbst vorgenommene Müllbeseitigung umfasst die Verpflichtung, die Veranstaltungsstätte von jeglichem Müll und Unrat zu reinigen und diesen Müll und Unrat in Müllsäcken im Burghof zu lagern. Die weitere Verbringung des Mülls erfolgt durch den Verschönerungsverein Landsee in Zusammenarbeit mit dem Umweltdienst Burgenland; hierfür wird dem Veranstalter als pauschale Müllgebühr der Selbstkostenpreis von € 0,5 je Person (nicht nur je zahlenden Besucher !!) in Rechnung gestellt, die € 500.-.— für den ersten Tag und € 300.—für jeden weiteren Tag beträgt. • Brandschutz, Ordnerdienst, Zufahrts- und Parkplatzdienst Für Brandschutzdienst, Ordnerdienst sowie Zufahrt- und Parkplatzeinweisungen werden von der Freiwilligen Feuerwehr Landsee eine Gebühr in Form eines MinimumPauschales pro Veranstaltung von € 250.—verrechnet; dieses Pauschale umfasst je nach Veranstaltung die Bereitstellung von 5-8 Feuerwehrmänner. Bei 2-tägigen Veranstaltungen (unmittelbar aufeinander folgende Veranstaltungstage) beträgt diese Gebühr € 370.--. Sofern die Art der Veranstaltung, die Art deren Durchführung, die Anzahl der erwarteten Besucher oder die im Rahmen der Veranstaltung geplanten szenischen Elemente eine Intensivierung des Brandschutzdienstes, des Ordnerdienstes oder der Zufahrts- und Parkplatzeinweidung bedingen, erhöht sich diese Pauschalgebühr gemäß zu treffender Vereinbarung mit der Freiwilligen Feuerwehr Landsee. Die Feuerwehrgebühr wird vom Verschönerungsverein Landsee eingehoben und an die Freiwillige Feuerwehr Landsee direkt abgeführt; sie ist gleichfalls Bestandteil der Kaution und wird in diese eingerechnet. • Tourismusabgabe Bei Nutzung des Geländes für Zeltlager und Camping ist lt. Verordnung der Gemeinde Markt St. Martin eine Tourismusabgabe von € 0,90 je Nächtigung und Person zu entrichten. Die Tourismusabgabe (Ortstaxe) wird vom Verschönerungsverein Landsee eingehoben und an die Gemeinde Markt St. Martin abgeführt; sie ist gleichfalls Bestandteil der Kaution und wird in diese eingerechnet. • Stromgebühr Die Gebühr für die Entnahme von Wasser sowie die Nutzung der Toilettenanlagen ist im fixen Gebührensatz bereits enthalten, der Stromverbrauch wird nach tatsächlichem Verbrauch in Einheiten zu € 0,50/ kWh abgerechnet (Anschlüsse Bühne, Gastronomie, weitere Anschlüsse). Verschönerungsverein Landsee Vertrag u allgem. Vertragsbestimmungen einschließlich Tarifsätze Obmann Mag. Robert Stocker, 7341 Landsee 15a, 0664-2559042, [email protected] Bankverbindung: RB Draßmarkt-Kobersdorf-St. Martin, BLZ 33014, KNr.: 1.120.799 „Verschönerungsverein 7341 Landsee“ 3