Tarifsätze für die Veranstaltungsstätte Landsee

Werbung
Tarifsätze für die Veranstaltungsstätte Landsee
(Burgruine, Ortschaft)
Eintrittspreise
Familien - Jahresburgcard € 16.--,
Einzel - Jahresburgcard € 11.--,
Einzel-Eintritt Burgruine:
Erwachsene ab 18 € 3,50,
Personen ab 6 bis 18 € 2,-Personen mit Handicap: Eintritt gratis
Gruppenermäßigung ab 20 Personen: € 3,-- bzw. 1,50
„Das Bollwerk“: historische Führung Burgruine Landsee (rd. 1 Std.), Aufschlag zum
Eintrittspreis € 2,-- je Besucher
„Expedition Burgruine“: Erlebnis- und historische Führung Burgruine Landsee (rd. 3 Std.),
Aufschlag zum Eintrittspreis € 7,-- je Besucher (Mindestgebühr € 75,--), inkl Materialkosten
„Landsee“ – Steinmuseum, Mida-Huber-Haus, Pfarrkirche, Burgruine, Kleinode entlang des
Weges; Führung (rd. 3 Std.) € 7.— und zusätzlich Eintrittspreis für die Burgruine
(Mindestgebühr € 75,--)
„Mida Huber – Haus“: Führung durch das Haus, kurze Lesung, Originalstimme (rd. 40 Min.),
Öffnung und Besichtigung/Führung nur nach Anmeldung, € 1,50 bzw. € 1,-- (6-18 J),
Mindestgebühr € 15,-Sonderführungen (angepasst an besondere Interessen) jederzeit nach Vereinbarung
möglich!
Kein Eintritt und kein Führungszuschlag seitens des Verschönerungsvereines Landsee für
Menschen, die durch ein Handicap behindert sind (Behindertenausweis erforderlich).
Mietpreise
Die Preise für Vermietung und Verpachtung werden in einen fixen und einen variablen
Betrag geteilt; weiters wird zwischen Veranstaltungen und privaten Nutzungen
unterschieden.
•
Fixmiete
Die Fixmiete für das Objekt Burgruine Landsee – Veranstaltungsstätte - beträgt pro Tag €
450.-; der variable Preis umfasst Beteiligungen bei den Eintritten, der Gewinn- oder
Umsatzbeteiligung bei Ausschank, der Vergütung der Nutzung von Strom oder der
Bühne u. dgl.
•
Variable Miete
Die variable Miete je Eintritt (Veranstaltungsbesucher) beträgt € 1,50 je
Veranstaltungstag ohne bzw. € 2,-- je Veranstaltungstag mit nachträglicher Säuberung
des Areals durch den Verschönerungsverein Landsee. Etwaige weitere variable Preise
entstehen durch die Beteiligung des Verschönerungsvereins Landsee am
Verschönerungsverein Landsee
Vertrag u allgem. Vertragsbestimmungen einschließlich Tarifsätze
Obmann Mag. Robert Stocker, 7341 Landsee 15a, 0664-2559042, [email protected]
Bankverbindung: RB Draßmarkt-Kobersdorf-St. Martin, BLZ 33014, KNr.: 1.120.799 „Verschönerungsverein 7341 Landsee“
1
gastgewerblichen Umsatz oder Gewinn anlässlich der Veranstaltung, durch
Bereitstellung weiterer Einrichtungen u. dgl. und bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
•
Bühnenmiete
Für die Benützung der neu errichteten Bühne entfällt ein Preis von € 250.- für den ersten
Veranstaltungstag, von € 180,— für jeden weiteren unmittelbar darauf folgenden
Veranstaltungstag.
•
Zeltlagerplatz
Der Tagespreis für einen Zeltlagerplatz wird entsprechend des Fassungsvermögens
gemäß der Zeltgröße mit € 2,50 pro Person, zuzüglich € 3,--für ein Vorzelt festgelegt.
Der Tagespreis für die Aufstellung eines Campingwagen/Campingbus beträgt € 2,50 pro
Person, zuzüglich € 3,-- für ein Vorzelt; der Mindestpreis beträgt € 5,--/Tag. Strom- und
Wasserversorgung sind nicht inkludiert.
•
Private Feiern
Private Nutzungen/Feiern durch gemeindeexterne Personen bis 100 Personen ohne
Veranstaltungscharakter: € 110,—/Tag, sofern auch der Kantinenbereich genutzt werden
soll € 210,--/Tag;
zuzüglich Eintritt pro Person € 1,50, Strom nach Ablesung € 0,50/KWh; beträgt.
•
Grillplätze
Für die Nutzung eines Grillplatzes während der Öffnungszeiten der Burgruine Landsee
für die Dauer von max. 3 Stunden wird für Gruppen bis zu 20 Personen zuzüglich zum
Eintrittspreis ein Entgelt von € 30.— eingehoben; Brennmaterial oder sonstige Utensilien
sind darin nicht enthalten. Der Grillplatz ist gesäubert und in ursprünglichem Zustand zu
verlassen.
Für Grill- bzw. Lagerfeuerholz sind € 30,-- für 1/2m³ bzw. €56,-- für 1m³ (jeweils
zugestellt) zu zahlen.
•
Pferdestandplatz
Reiter und Pferde sind herzlich Willkommen !!
Pferdestandplatz mit Möglichkeit zur Tränkung
•
Fotoaufnahmen
Für private Fotoaufnahmen (z. B. Hochzeiten etc.), bei denen die Burgruine als Kulisse
dient, ist neben den Eintritten ein Beitrag von € 30,-- zu leisten.
Diese Tarifgestaltung gilt nicht für Werbeaufnahmen, Dokumentations- oder
Spielfilmaufnahmen udgl., wofür gesonderte Tarife vereinbart werden
Kautionen
•
Bei eintägigen Veranstaltungen ist eine Kaution (in Bar oder in Form einer Bankgarantie)
abhängig von den zu erwartenden Mieteinnahmen, mindestens jedoch von € 2.000.zuzüglich Müllgebühr und zuzüglich Tourismusabgabe zu entrichten, bei mehrtägigen
zusammenhängenden Veranstaltungen beträgt die Kaution für jeden weitern Tag € 500.zuzüglich Müllgebühr und zuzüglich Tourismusabgabe.
•
Für private Nutzungen/Mietungen/Pachtungen ohne Veranstaltungscharakter (kein
Kartenverkauf, keine entgeltliche Ausschank) beträgt die Kaution € 260,--/Tag bzw. bei
Kantinennutzung € 760,--/Tag, ev. zuzüglich Nächtigungen, Müllgebühr und/oder
Tourismusabgabe.
Verschönerungsverein Landsee
Vertrag u allgem. Vertragsbestimmungen einschließlich Tarifsätze
Obmann Mag. Robert Stocker, 7341 Landsee 15a, 0664-2559042, [email protected]
Bankverbindung: RB Draßmarkt-Kobersdorf-St. Martin, BLZ 33014, KNr.: 1.120.799 „Verschönerungsverein 7341 Landsee“
2
•
Für die Nutzung eines Grillplatzes beträgt die Kaution € 50,--/3 Std.
Die Kautionen sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Nutzungsbeginn (bei
Nutzung eines Grillplatzes unmittelbar vor Benutzung an der Kassa) in der entsprechenden
Höhe beim Verschönerungsverein Landsee in Bar oder bei Veranstaltungen in Form einer
Bankgarantie zu hinterlegen.
Gebühren
•
Müllgebühr
Die durch den Veranstalter selbst vorgenommene Müllbeseitigung umfasst die
Verpflichtung, die Veranstaltungsstätte von jeglichem Müll und Unrat zu reinigen und
diesen Müll und Unrat in Müllsäcken im Burghof zu lagern. Die weitere Verbringung des
Mülls erfolgt durch den Verschönerungsverein Landsee in Zusammenarbeit mit dem
Umweltdienst Burgenland; hierfür wird dem Veranstalter als pauschale Müllgebühr der
Selbstkostenpreis von € 0,5 je Person (nicht nur je zahlenden Besucher !!) in Rechnung
gestellt, die € 500.-.— für den ersten Tag und € 300.—für jeden weiteren Tag beträgt.
•
Brandschutz, Ordnerdienst, Zufahrts- und Parkplatzdienst
Für Brandschutzdienst, Ordnerdienst sowie Zufahrt- und Parkplatzeinweisungen werden
von der Freiwilligen Feuerwehr Landsee eine Gebühr in Form eines MinimumPauschales pro Veranstaltung von € 250.—verrechnet; dieses Pauschale umfasst je
nach Veranstaltung die Bereitstellung von 5-8 Feuerwehrmänner. Bei 2-tägigen
Veranstaltungen (unmittelbar aufeinander folgende Veranstaltungstage) beträgt diese
Gebühr € 370.--.
Sofern die Art der Veranstaltung, die Art deren Durchführung, die Anzahl der erwarteten
Besucher oder die im Rahmen der Veranstaltung geplanten szenischen Elemente eine
Intensivierung des Brandschutzdienstes, des Ordnerdienstes oder der Zufahrts- und
Parkplatzeinweidung bedingen, erhöht sich diese Pauschalgebühr gemäß zu treffender
Vereinbarung mit der Freiwilligen Feuerwehr Landsee.
Die Feuerwehrgebühr wird vom Verschönerungsverein Landsee eingehoben und an die
Freiwillige Feuerwehr Landsee direkt abgeführt; sie ist gleichfalls Bestandteil der Kaution
und wird in diese eingerechnet.
•
Tourismusabgabe
Bei Nutzung des Geländes für Zeltlager und Camping ist lt. Verordnung der Gemeinde
Markt St. Martin eine Tourismusabgabe von € 0,90 je Nächtigung und Person zu
entrichten.
Die Tourismusabgabe (Ortstaxe) wird vom Verschönerungsverein Landsee eingehoben
und an die Gemeinde Markt St. Martin abgeführt; sie ist gleichfalls Bestandteil der
Kaution und wird in diese eingerechnet.
•
Stromgebühr
Die Gebühr für die Entnahme von Wasser sowie die Nutzung der Toilettenanlagen ist im
fixen Gebührensatz bereits enthalten, der Stromverbrauch wird nach tatsächlichem
Verbrauch in Einheiten zu € 0,50/ kWh abgerechnet (Anschlüsse Bühne, Gastronomie,
weitere Anschlüsse).
Verschönerungsverein Landsee
Vertrag u allgem. Vertragsbestimmungen einschließlich Tarifsätze
Obmann Mag. Robert Stocker, 7341 Landsee 15a, 0664-2559042, [email protected]
Bankverbindung: RB Draßmarkt-Kobersdorf-St. Martin, BLZ 33014, KNr.: 1.120.799 „Verschönerungsverein 7341 Landsee“
3
Herunterladen