Die Ethische Fallbesprechung nach der Nimwegener Methode.

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Die Ethische Fallbesprechung
in der institutionalisierten Altenhilfe
Erfahrungen in der Bremer Heimstiftung
PEA e.V.
Institut für angewandte Wissenschaft zur
Förderung der Lebenssituation von
Personen mit eingeschränkter Alltags
kompetenz
19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden
Berlin Erkner, 12. Mai 2015
Petra Scholz: Diplompädagogin, Ethikberatung im Gesundheitswesen
0
Ethische Fragen in der institutionalisierten Altenpflege verweisen
auf die Grundrechte des Menschen
Charta der Rechte hilfe-und pflegebedürftiger Menschen:
Präambel
„ Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf
Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die
Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle
anderen Menschen und dürfen in ihrer besonderen
Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie
sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und
Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz der
Menschenwürde hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.“
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Artikel der Pflegecharta
• Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
• Körperliche und Seelische Unversehrtheit,
Freiheit und Sicherheit
• Privatheit
• Pflege, Betreuung und Behandlung
• Information, Beratung und Aufklärung
• Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der
Gesellschaft
• Religion, Kultur, Weltanschauung
• Palliative Begleitung, Sterben und Tod
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Herausforderungen
in der stationären Pflege alter Menschen
• alte Menschen ziehen immer später ein und leben dort
wenige Jahre:
- Einzugsalter durchschnittlich 87 Jahre
- Verweildauer durchschnittlich 1,4 Jahre (Zahlen BHS)
• ca. 60-80 % sind dementiell erkrankt
• 46% -72% zeigen herausforderndes Verhalten.
Am häufigsten treten auf: Agitation, Depression, Angst und
Aggression (Bartholomeyczik 2006)
• soziale Netzwerke meist reduziert, Angehörige selbst stark
belastet, manchmal keine soziale Anbindung
• hohe Erwartungen an Pflege und medizinische Versorgung
• vielfältige Wertvorstellungen über Alter, Krankheit und Tod
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Herausforderndes Verhalten in Pflegeeinrichtungen
„Herausforderndes Verhalten (Verhaltensauffälligkeiten)
sind ein wesentlicher Grund für den Einzug in eine
Pflegeeinrichtung
•
•
•
•
•
Aggressives-abwehrendes Verhalten
Ständiges Rufen oder Schreien
Weglauftendenz mit Selbst- und Fremdgefährdung
Widerstand gegenüber pflegerischen Maßnahmen
Nächtliche Unruhe“
(Quelle: Bernhard Fleer, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen (MDS) e.V. 2010)
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Erkrankungshäufigkeit Demenz
Quelle: Demenz Informations- und Koordinationsstelle, Bremen
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Fallbeispiel
Situation des alten Mannes:
• verwitwet, enger sozialer Kontakt mit der einzigen Tochter (Betreuerin) und
dem Schwiegersohn
• orientierungslos durch Demenz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus mit
Neuropathie, schwere Depression, mehrmaliger Einrichtungswechsel in den
letzten Monaten
• Hinlauftendenz, Entledigung der Kleidung, Festklammern an Personen und
Gegenständen, Angriffe auf Mitbewohner, Zerstörung von Gegenständen,
zwanghaftes Verhalten
• Starkes Abwehrverhalten, Pflege und Nahrungsaufnahme kaum möglich
Pflege und Angehörige:
• Ratlosigkeit, Angst, Erschöpfung
Hausarzt und Psychiater:
• Verlegung in eine geschlossene Einrichtung?
• Grenzen der Medikamentierung (Kombination Insulin - Psychoparmaka)!
• Ethische Bedenken bei der Frage nach medikamentöser Fixierung
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Spannungsfelder institutionalisierter Pflege
Schutz / Fürsorge
Behandlung
Patientenwohl
Freiheit
Selbstbestimmung
Recht auf Leben
positives Spannungsverhältnis
Beschränkung von
Selbstbestimmung und
persönlicher Freiheit
Nötigung / Körperverletzung
Selbst- und Fremdgefährdung
Überkompensation
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Anlässe für Fragen nach freiheitsentziehenden
Maßnahmen
von Angehörigen
von MitarbeiterInnen
von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe
• Nach Bewegungseinschränkung / Sedierung / Fixierung zum
Schutz des Bewohners vor Sturz, Verlaufen
• zum Schutz vor Übergriffen von Mitbewohnern
• als „fürsorglicher Zwang“ zum Schutz des Bewohners vor
„Verhungern“, „Verdursten“, Selbstschädigung z.B.
Ablehnung der Medikamenteneinnahme
• bei stark störendem Verhalten wie Rufen, Schreien,
motorischer Unruhe, etc.
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Nimwegener Methode
für ethische Fallbesprechungen im klinischen Alltag
• entwickelt von Norbert Steinkamp und Bert Gordijn
(Ethik in der Klinik – Ein Arbeitsbuch 2003)
• Moderationsanleitung zur Unterstützung und
Strukturierung von Diskussionen im
Behandlungsteam über Entscheidungen in ethisch
problematischen Situationen
• Formular, bestehend aus vier Schritten:
Problembeschreibung, Faktenerhebung, Abwägung
von Bewertungen und Beschlussfassung
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Der Weg der Bremer Heimstiftung
– Einführung Ethischer Fallbesprechungen 2004
Kooperation mit ambulanten Hospizvereinen
•
•
•
•
Kooperationen seit 1997 / 2013
3 hauptamtliche KoordinatorInnen
7 ModeratorInnen für EFB
Ca. 100 qualifizierte Ehrenamtliche
in der Lebens-, Sterbe- und
Trauerbegleitung
Grundlagen von Ethikberatung in der Altenhilfe
• Gesetze und juristische Fragen
Was ist erlaubt? Was ist verboten? Patientenwille etc…
• Prinzipienethik / Medizinethik (BEAUCHAMP UND CHILDRESS):
Nutzen Nichtschaden Autonomie Gerechtigkeit
• Praktische Medizinethik (JONSEN/SIEGLER/WINSLADE):
Indikation Präferenzen des Patienten Lebensqualität
Sonstige Gesichtspunkte (z. B. Finanzen, rechtlicher Rahmen)
• Pflegeethik (LAY und andere)
Selbständigkeit Wohlbefinden Hygiene Sicherheit
Material Zeit Wirtschaftlichkeit
• Allgemeine ethische Fragen
Was ist sinnvoll? Wie kann das erreicht werden?
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Konfliktlösung im Rahmen der moderierten
Ethischen Fallbesprechung: alle an einen Tisch
Leitungskräfte
Hospiz Horn e.V.
Hospiz Bremen Nord e.V.
(haupt- oder ehrenamtlich)
Hausarzt
Facharzt
ModeratorIn
Pflegekräfte
Für
Bewohner≠
X
ModeratorIn
Moderation und
Ethikberatung durch zwei
„neutrale“ ModeratorInnen
Betreuer
Gesetzl.
Vertreter
Andere..
Angehörige
Sozialdienst
Bremer Heimstiftung
Stabsstelle Qualität
(hauptamtlich)
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Grundsätze für die Ethischen Fallbesprechungen
① Ethikberatung erfolgt nur auf Anfrage
② Jede/r aus dem professionellen oder sozialen Umfeld kann eine
EFB beantragen
③ Beteiligte beraten gemeinsam vor Ort. Alle werden gehört,
können ihre Fragen und Sichtweisen darlegen
④ Orientierung erfolgt an Gesetzen, Patientenrechten,
Dienstanweisungen, Leitlinien, etc.
⑤ Schweigepflicht und Datenschutz sind einzuhalten
⑥ Beratungsergebnis ist eine Empfehlung, keine
Handlungsanweisung - Berufsgruppen und Bezugspersonen
behalten die Verantwortung für ihre Handlungen
Handbuch Ethik, Bremer Heimstiftung 2010
Bremer Heimstiftung - Petra Scholz
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prozessorientierte Ethische Fallbesprechungen
in Anlehnung an das Nimwegener Modell
① Bestimmung des ethischen Problems
② Analyse der medizinischen, pflegerischen, sozialen,
weltanschaulichen und organisatorischen Gesichtspunkten
③ Bewertung und Entwicklung von Argumenten unter
Berücksichtigung ethischer Normen und Werte
④ Formulierung eines Votums einschließlich der wichtigsten
Gründe, die zur Empfehlung geführt haben
Handbuch Ethik, Bremer Heimstiftung, 2010 nach Steinkamp und Gordijn:
Ethik in Klinik und Pflegeeinrichtungen, 2005
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Konkreter Ablauf einer EFB
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Vorstellung, Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung des Konflikts, Gesprächsanlass
Medizinische Perspektive
Pflegerische Perspektive
Psychosoziale Perspektive
Autonomie / rechtliche Fragen
Findung eines Votums
Jede
Handlungsempfehlung
Protokoll
ethische
Fallbesprechung ist
einzigartig!
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Dialog und Orientierung am Prozess
• Systematischer Perspektivenwechsel
– Patient, Angehörige, Pflegekräfte, Ärzte, etc.
• Prinzipienorientierung
– Beachtung des Patientenwillens und der Fürsorgeaspekte
– Nutzenabwägung und Schadensvermeidung
– Recht und Gerechtigkeit, Einzelwohl und Gemeinwohl
• Diagnosen / Indikationen und Therapieziele Pflegemaßnahmen
werden erläutert und hinterfragt
• Was hilft dem alten Menschen?
• Was unterstützt Angehörige / Betreuer und beruflich Beteiligte?
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Fragen zum herausfordernden Verhalten haben Vorrang
vor Fragen nach Freiheitsentziehenden Maßnahmen !!
•
•
•
•
Welches Verhalten fordert wen heraus?
Welche Grenzen werden von wem und wie überschritten?
Welche Gründe und Anlässe gibt es für dieses Verhalten?
Wie erlebt der Mensch, der sich herausfordernd verhält, seine
Situation? (Beziehungen? Selbständige Lebensführung? Angst und
Unruhe? Depression? Sinnestäuschungen? Sehen? Hören? Etc…)
• Wie wirkt die Umwelt auf den Menschen ein (Kommunikation?
Interaktion? Umgebung?)
• Gibt es unbefriedigte, nicht verstandene Bedürfnisse?
(Geborgenheit, Sorge, Aufgaben, etc…)
Quelle: Menschen mit Demenz: Anlässe und Gründe von herausforderndem Verhalten und
Antworten der Pflegewissenschaft. Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik, DZNE Standort Witten,
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Institut für Pflegewissenschaft, Universität Witten/Herdecke 2006
„Kleine Ethik: Habe ich ein gutes Gefühl bei dem, was ich tue?“
(Katharina Heimerl, Wien 2012)
• Reflexion von Wahrnehmungen / Haltungen / Einstellungen
ressourcenorientiert
personenzentriert
wertschätzend
unterstützend
•
•
•
•
defizitorientiert
funktional
fremdbestimmt
fordernd
Wissen?
emotionale Notlagen?
Gespräche und gegenseitige Unterstützung ?
Sterben akzeptieren?
„Vom ich zum Wir kommen“
(Andreas Heller, Wien 2012)
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Ethische Entscheidungsfindung bei
Einwilligungsunfähigkeit des Patienten
Diagnose
•Differentialdiagnosen?
Willensermittlung plus
autorisierte
Stellvertretung
•vorausverfügter
ausdrücklicher Wille?
Patientenverfügung?
Medizinische Indikation
• Therapieziel?
• Leidenslinderung?
geboten – erlaubt – verboten?
•Maßnahme geeignet zur
Therapie oder
Symptomkontrolle?
+
•Vollmachten?
•Mutmaßlicher Wille?
•natürlicher Wille?
•Entscheidung zum Wohl
des Patienten!
Abb: ©Scholz (in Anlehnung an Jox 2009: Zwei Säulen der ethischen Entscheidungsfindung)
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Beruhigende, nicht sedierende Intervention
als letztes Mittel der Wahl !!
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Behandlung psychomotorischer Unruhe
bei Demenz
S3-Leitlinie-Demenz (DGPPN, DGN 2009)
„Die Gabe von Antipsychotika bei Patienten mit Demenz ist mit einem
erhöhten Risiko für Mortalität und für zerebrovaskuläre Ereignisse
assoziiert. Patienten und rechtliche Vertreter müssen über dieses Risiko
aufgeklärt werden. Die Behandlung soll mit der geringst möglichen
Dosis und über einen möglichst kurzen Zeitraum erfolgen. Der
Behandlungsverlauf muss engmaschig kontrolliert werden.“
(…)
Bei schwerer psychomotorischer Unruhe, die zu deutlicher
Beeinträchtigung des Betroffenen und /oder der Pflegenden führt, kann
ein zeitlich begrenzter Therapieversuch mit Risperidon empfohlen
werden.“
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Umgang mit Freiheitsentziehenden Maßnahmen?
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1GG)
Recht auf Freiheit (Art. 2 Abs 2GG)
Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit (Art. 2 Abs 2GG)
• Aufklärung über Grundrechte und Patientenrechte
• Aufklärung der Angehörigen über Vollmacht / Betreuung und
Stellvertreterrechte
• Alternativen!! Fixierung / Sedierung als allerletztes Mittel
• ärztliches Gutachten / Stellungnahme
• Antrag beim Betreuungsgericht / richterlicher Beschluss
• autorisierte Einwilligung (Schriftgebot § 1906 BGB Abs 5)
• erhöhte Sorgfaltspflicht und Überwachung bei FEM
• Regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit von FEM
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Protokoll der EFB
•
•
•
•
•
zur allgemeinen Dokumentation der Absprachen
Zur Erläuterung einer begründeten Empfehlung
als Grundlage für weitere Gespräche
zur Vorlage beim Betreuungsgericht
etc.
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häufige Anlässe für ethische Fallbesprechungen
• Nichteinwilligungsfähigkeit des alten Menschen, Ermittlung des
Patientenwillens, Wünsche von Angehörigen, Betreuern oder Ärzten
• Herausforderndes Verhalten
• Essen und Trinken, Frage nach PEG
• Schmerzen / palliative Versorgung / Therapiezieländerung
• Frage nach invasiver Diagnostik und Therapie, Krankenhauseinweisung
• Nicht-Einwilligung in ärztliche oder pflegerische Maßnahmen
• Depressivität und Sorge bei Suizidgefahr
• unerträgliche Pflegesituationen, z.B. aufbrechende Tumore, zerfallendes
Gewebe
• Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen
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Lösungen im Fallbeispiel 1 : Herr Feuer
• Herrn Feuers Verhalten wurde aus seiner zunehmenden
Demenz, der sozialen Isolation und aus seiner
Verzweiflung heraus verstanden
• Besuche eines männlichen Ehrenamtlichen führten zu
mehr Zuwendung unabhängig von Pflegehandlungen und
entlasteten die Angehörigen und MitarbeiterInnen
• Umstellung auf ein orales Diabetikum und Einstellung
mittels eines psychotropen Medikamentes mit
Genehmigung des Betreuungsrichters führte zur
Abnahme des selbst- und fremdgefährdenden
Verhaltens
• Die gemeinsamen Absprachen verstärkten das soziale
Netz um Herrn Feuer.
• Herr Feuer konnte in der Einrichtung verbleiben. Das
herausfordernde Verhalten wurde seltener.
Psychopharmaka wurden schrittweise reduziert. Herr
Feuer konnte in die Gemeinschaft der Wohngruppe
integriert werden.
• Angehörige und Mitarbeiter sind sehr erleichtert.
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Positive Effekte von Ethischen Fallbesprechungen
• Alle Beiträge zusammen ergeben ein neues Bild
• Bereitschaft zum Konsens ist erstaunlich hoch
• Erfahrungen der MitarbeiterInnen und die Kenntnisse der
Angehörigen finden Beachtung
• verstärkte Individualisierung der Pflege und der
medizinischen Behandlung, erhöhte Achtsamkeit
• Kreativität im Umgang mit Herausforderungen steigt
• Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung steigt
• Unnötige Behandlungen / Freiheitsentziehende
Maßnahmen und Einweisungen ins Krankenhaus werden
vermieden
• selbst kleine Schritte tragen oft zu einer guten Lösung bei
• Gegenseitige Unterstützung bringt hohe Verbindlichkeit
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„Die Lösung ist nicht dort zu suchen,
wo jemand „Recht hat“ oder über
Expertenwissen verfügt,
sondern sie ergibt sich durch die
gemeinsame Suche nach dem Sinn
unserer Handlungen
für einen bestimmten Menschen
und das Anliegen, begründet und
verantwortungsvoll zu handeln.“
Dr. med. Hans Schottky (Hospiz Horn e.V.)
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„Ethik braucht die Kompetenz
geteilter Inkompetenz.
Niemand hat alleine den Blick auf
das Ganze.“
(Heller und Reitinger 2010)
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Ethikberatung für die Altenhilfe
Autor: Lic. theol. Wolfgang Heinemann
Ethik und Seelsorge der MTG Malteser
Trägergesellschaft gGmbH
1. Auflage
© MTG, Köln 2009
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Broschüre der Bremer
Heimstiftung
www.hospiz-horn.de
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Erscheinungsdatum: 1. Mai 2015
184 Seiten; 21 Euro
ISBN 978-3-89918-237-8
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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