Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz Juni 2009 1 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz 1. Einleitung.................................................................................................................... 3 2. Absichten des Konzepts............................................................................................ 3 3. Definitionen ................................................................................................................ 3 4. Professionelles Verhalten der Mitarbeitenden......................................................... 4 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................... 4 Grundlagen der praktischen Arbeit ................................................................................. 4 Verantwortlichkeiten und Aufgaben ................................................................................ 5 5. Umsetzung im Alltag.................................................................................................. 5 Affektive Erziehung........................................................................................................... 5 Körperwahrnehmung ........................................................................................................ 5 Körperkontakt und Zärtlichkeit ........................................................................................ 6 Freundschaften ................................................................................................................. 6 Zusammenarbeit mit Angehörigen und externen Stellen .............................................. 6 Sexualaufklärung .............................................................................................................. 6 Selbstbefriedigung............................................................................................................ 7 Sexualität in der Institution .............................................................................................. 7 Auffallende Verhaltensweisen.......................................................................................... 7 Sexualität und Medien....................................................................................................... 8 6. Anhang........................................................................................................................ 8 Regeln für alle Mitarbeitenden ......................................................................................... 8 Definition von sexueller Ausbeutung .............................................................................. 8 Vorgehensweise bei Verdacht auf sexuelle Ausbeutung .............................................. 8 Vorgehen bei einem Vorfall von sexuellem Missbrauch in der Institution................... 9 Verpflichtungserklärung für Mitarbeitende ..................................................................... 9 7. Verzeichnis ............................................................................................................... 11 Quellenangaben und Anmerkungen zu den Punkten 1- 7 ........................................... 11 2 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz 1. Einleitung Das tägliche Zusammenleben der Jugendlichen entwickelt sich ständig: es entstehen Beziehungen, das Bedürfnis nach Nähe taucht auf und verschwindet, Wünsche nach einer erfüllten Liebe werden wach und Sexualität wird zum Thema. Gedanken, die sich Jugendliche zur Sexualität machen sind geprägt von Erwartungen, Wünschen, Ängsten, Vorstellungen, positiven und negativen Erfahrungen. Das Finden der sexuellen Identität und das Gestalten von Beziehungen stellen für junge Menschen einen wichtigen Teil in ihrer Persönlichkeitsentwicklung dar. Um als Institution der Komplexität der Thematik um Sexualität gerecht zu werden, sind grundlegende Haltungen und Vorgehensweisen für die pädagogische Arbeit im vorliegenden Konzept skizziert. 2. Absichten des Konzepts Das Thema Sexualität wird in der Stiftung Lerchenbühl offen thematisiert Den Mitarbeitenden bietet das vorliegende Konzept Richtlinien im professionellen Umgang mit dem Thema Sexualität und dem Umgang mit Nähe und Distanz in der Arbeit mit den Schülerinnen, Schülern und Berufslernenden Die Inhalte des Konzepts werden in der täglichen Arbeit umgesetzt Die Jugendlichen lernen einen natürlichen und respektvollen Umgang mit dem anderen und gleichen Geschlecht. Sie erhalten dabei professionelle Unterstützung Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualität ermöglicht es den Jugendlichen, ihr eigenes Beziehungs-, Liebes- und Sexualleben zu finden Das vorliegende Konzept zum Umgang mit Sexualität wird aktuellen Begebenheiten angepasst (Weiterbildungen, Vorgehen in besonderen Situationen, …) 3. Definitionen Noch heute wird unter Sexualität im Sprachgebrauch in erste Linie die genitale Sexualität verstanden. Dass Sexualität aber durchaus breiter zu fassen ist, hat der holländische Mediziner Paul Sporken in seinem Drei-Stufen-Modell von 1974 gezeigt. Das Drei-Stufen-Modell unterteilt Sexualität in: den äusseren Bereich: soziale Kontakte, Nähe/Distanz, Wahrnehmung, Sympathie/Antipathie. Er drückt sich in menschlichen Beziehungen und Verhaltensweisen aus: sich attraktiv fühlen, sich eine erotische Ausstrahlung geben, lachen und Sympathie ausdrücken, sich durchs Haar streifen, mit den Wimpern klimpern, mit den Augen flirten, usw. den mittleren Bereich: Zärtlichkeit, Sensualität, Erotik Er drückt sich in Gefühlsregungen, Liebeswünschen, Erotik und konkreten Gefühlsäusserungen aus. Man verhält sich und handelt, sucht Körperkontakt, will die Nähe des anderen spüren, geniessen, aufgeregt und verlegen sein, rot werden, Hände halten, küssen und schmusen, streicheln, sexuelle Erregung spüren. den engeren Bereich: Genitalsexualität mit unterschiedlichen sexuellen Praktiken und homosexuell, bisexuell, autoerotisch. Hierbei geht es auch um die sexuelle Gemeinschaft und Intimität zweier Menschen. Vorlieben. Er umfasst die intensiven Formen körperlicher Lust und Liebe, ob nun1 1 Siehe Punkt 1 im Verzeichnis 3 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz Definition von Pornografie Das aus dem Altgriechischen abgeleitete Wort „Pornografie“ bedeutet wörtlich, unzüchtige Darstellung. Wie bei der Erotik ist es auch bei der Pornografie die vorrangige Absicht, den Konsumenten sexuell zu erregen. Die Pornografie konzentriert sich auf die Darstellung körperlicher Teile, wie die Geschlechtsteile und den Geschlechtsakt, der Sexualität. Die Erotik hingegen, betont einerseits zwischenmenschliche Aspekte, wie die Verführung und die Sinnlichkeit, andererseits Körperästhetik, wobei sich die körperliche Trieberfüllung in das Gesamtbild integriert, teilweise in den Hintergrund rückt oder ganz verschwindet. Darstellungen von Geschlechtsorganen oder des Geschlechtsakts im wissenschaftlichen Kontext sind keine Pornografie.2 4. Professionelles Verhalten der Mitarbeitenden Gesetzliche Grundlagen Aufgabe der Gesetzgebung ist es, Menschen vor ungerechtfertigten Übergriffen anderer Menschen zu schützen. Es liegt auf der Hand, dass gerade im intimen Bereich der affektiven Erziehung, die von den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen abhängigen Kinder und Jugendliche leicht zu Objekten werden könnten, in dem Sinne, dass die Betreuungspersonen eigene bewusste oder unbewusste Bedürfnisse mit Hilfe oder unter Missbrauch der Kinder und Jugendlichen zu befriedigen versuchen. Es ist deshalb nötig, dass die Justiz Kinder und Jugendliche in ganz besonderem Masse zu schützen versucht. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) im fünften Titel „Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität“ enthalten.3 Grundlagen der praktischen Arbeit Es ist von grosser Wichtigkeit, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer eigenen Einstellung zur Sexualität und mit der Sexualität der Kinder und Jugendlichen auseinandersetzen, diese reflektieren und so zu einer professionellen Haltung gelangen. Die Mitarbeitenden kennen den Wortlaut des Gesetzes4, seine Auslegung und die öffentliche Meinung Die Mitarbeitenden kennen die Herkunft und den Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen. Sie berücksichtigen ihre eigene Persönlichkeit mit ihren Grenzen und Möglichkeiten, die eigene Herkunft und Lebenserfahrung und diejenige der Mitarbeitenden und der Gesamtleitung. Im Gespräch mit allen Beteiligten werden so Grundzüge einer affektiven Erziehung entworfen, die sowohl von den Kindern und Jugendlichen, wie auch von ihrem sozialen Umfeld her begründbar sind. Es liegt in der Verantwortung der Bereichsleitungen, dass das Thema Sexualität in der Schule wie auch auf den Wohngruppen regelmässig und altersentsprechend thematisiert wird. Die einzelnen Wohngruppen erarbeiten hilfreiche und begründbare Regeln und Kompetenzen. Dabei gilt es die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. 2 Siehe Punkt 2 im Verzeichnis Siehe Punkt 4 im Verzeichnis 4 Siehe Punkt 4 im Verzeichnis 3 4 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz Verantwortlichkeiten und Aufgaben Die Hauptverantwortung für die Begleitung der Kinder und Jugendlichen liegt bei den Betreuungspersonen. Bei Bedarf kann die Bereichs- oder Heimleitung beigezogen werden. Es liegt in der Verantwortung der verschiedenen Bereiche (Schulleitung, Wohnheimleitungen, Ausbildungsverantwortlichen), verbindliche Regeln zu Nähe – Distanz und zu Sexualität zu erarbeiten und umzusetzen. Bei Bedarf wird bereichsübergreifend zusammengearbeitet. Mit den Jugendlichen zusammen wird entschieden, ob eine Zusammenarbeit mit einer externen Beratungsstelle ein Bedürfnis ist. Es ist Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aufmerksam zu sein und dafür zu sorgen, dass die professionelle Distanz eingehalten wird. Vorgesetzte sind dafür verantwortlich, dass problematische Situationen und Ereignisse im Team, gegebenenfalls mit der Leitung, transparent gemacht werden. In der Institution gibt es eine verantwortliche Person für eine sexualpädagogische Mediothek, die die Mitarbeitenden halbjährlich an der Raportsitzung über Angebote (Weiterbildungen, Medien, Literatur, Beratungsstellen) zum Thema Sexualpädagogik informiert. Bei Bedarf können Weiterbildungen zum Thema Sexualpädagogik beansprucht werden. Verweis: Konkrete Aufgaben → Kapitel 5 „Umsetzung im Alltag“ aufgeführt. 5. Umsetzung im Alltag Affektive Erziehung In verschiedenen Berichten zur Prävention sexueller Ausbeutung werden an erster Stelle die Förderung eines positiven Körperbewusstseins und ein bewusster Umgang mit Gefühlen und Sinnlichkeit genannt. Diese Fähigkeiten sind Grundvoraussetzungen, um angenehme und unangenehme Situationen und Berührungen unterscheiden zu können. Die Entwicklung dieser Fähigkeiten ist grundlegend für eine positive Körperwahrnehmung, für das Selbstvertrauen und zur Vermeidung von sexuellen Übergriffen. Verweis: Thema Nähe – Distanz → Handbuch „Affektive Erziehung im Heim“. Körperwahrnehmung Im Alltag nehmen sich die Kinder und Jugendlichen Zeit für ihre persönliche Körperpflege und lernen, auf ihre Bedürfnisse zu achten. Folgende Tätigkeiten bieten den Jugendlichen täglich Möglichkeiten zu einer positiven Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper: ausgiebig duschen, ein entspannendes Bad nehmen, sich eincremen, frisieren, schminken, schön anziehen, parfümieren, sonnenbaden… essen und trinken, sportliche Aktivitäten, spielen, die Natur erleben, Musik hören, tanzen, singen, Spaziergänge in der Umgebung, auf dem Sofa entspannen, kreativ sein, malen, basteln, dekorieren, Neues ausprobieren, Bilder, Bücher, Kunst… Die Gestaltung der Gruppenräume soll Lebendigkeit ausstrahlen und die Sinne der Kinder und Jugendlichen anregen 5 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz Körperkontakt und Zärtlichkeit Kontakte auf seelischer und körperlicher Ebene gehören zu den Grundbedürfnissen eines Menschen und sollen Teil des täglichen Lebens sein. Händedruck beim Begrüssen, Hand in Hand spazieren, eine tröstende Umarmung, ein anerkennendes Klopfen auf die Schulter, ein freundschaftlicher Klaps, Raufen und Kräfte messen mit Gleichaltrigen, sich gegenseitig bei der Schönheitspflege helfen, nahe nebeneinander sitzen und sich Filme anschauen, eng umschlungen in der Disco tanzen, auf die Wange küssen Körperkontakte sind immer freiwillig und sollen dem jeweiligen Ort, der Situation und dem Gegenüber angepasst sein Freundschaften Die Kinder und Jugendlichen gehen auf ihre Mitmenschen zu, bauen tragfähige Beziehungen auf und können sich gegebenenfalls abgrenzen. Bei allen Freundschaften und Beziehungen stehen Freiwilligkeit, Gleichwertigkeit, Gleichrangigkeit der jeweiligen Bedürfnisse und Grenzen im Vordergrund. Die Mitarbeitenden begleiten die Jugendlichen und achten auf deren Befindlichkeiten. Angemeldete Besuche sind auf der Wohngruppe willkommen, Kontakte zu den anderen Wohngruppen sowie Kontakte ausserhalb der Institution sind möglich und werden unterstützt. Tragfähige Beziehungen sind erste Schritte der Integration. Zusammenarbeit mit Angehörigen und externen Stellen Eine offene und konstruktive Zusammenarbeit mit Eltern und Betreuungspersonen der Jugendlichen, wird im Sinne einer systemischen und lösungsorientierten Sozialpädagogik angestrebt. Die Eltern werden soweit als möglich in die Sexualaufklärung der Kinder und Jugendlichen eingebunden. Die Betreuungspersonen sind für die konstruktive Zusammenarbeit verantwortlich. Das Thema Sexualität kann an Standortbestimmungen angesprochen werden, es ist jedoch darauf zu achten, dass die Intimsphäre der Jugendlichen dabei nicht verletzt wird und die Thematik Angehörigen und gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern gegenüber dennoch transparent gemacht werden kann. Die Beratungsstelle „Berner Gesundheit“ wird mindestens alle zwei Jahre für die Durchführung des sexualpädagogischen Unterrichts beigezogen. Es liegt in der Verantwortung der Bereichsleitungen, diese Termine zu vereinbaren. Mit der Beratungsstelle für Familienplanung, Verhütung & Sexualität in Burgdorf sowie den zuständigen Frauenärztinnen werden im Einzelfall Beratungsgespräche und Termine organisiert. Nach Bedarf werden weitere Beratungsstellen kontaktiert.5 Verweis: Zusammenarbeit mit den Eltern → Konzepte Abteilungen Wohnheim und Ausbildungsstätte Sexualaufklärung Zur Aufklärung gehören: geschlechtsspezifische Aspekte, das Thema Beziehungen, Verhütung, sexuell übertragbare Krankheiten (HIV, AIDS, Hepatitis B, C, D, etc.), sowie aktuelle Themen, beispielsweise Pornographie im Umgang mit Handys, TV oder Computergames. Die Bereichsleitungen sind dafür verantwortlich, dass in der Schule sowie auf den Wohngruppen in gegenseitiger Absprache, regelmässig Sexualaufklärung stattfindet. 5 Siehe Punkt 5 im Verzeichnis 6 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz In der Institution gibt es eine verantwortliche Person, die sich um die Betreuung und Aktualisierung einer sexualpädagogischen Mediothek kümmert. Beratungsgespräche und Arzttermine werden individuell organisiert. Die Jugendlichen werden nach Bedarf von ihren Betreuungspersonen begleitet. Auf den Wohngruppen steht Informationsmaterial zur Verfügung (Info-Sex-Box mit aktuellen Broschüren und Adressen). Themen und Fragen zur Sexualaufklärung (Verhütung, Prävention, Umgang mit Medien) werden je nach Aktualität mit den Jugendlichen besprochen. Die Jugendlichen werden von uns in Absprache mit den Eltern bei der Suche nach geeigneten und zuverlässigen Verhütungsmethoden beratend unterstützt. Selbstbefriedigung Selbstbefriedigung kann den Jugendlichen einen Weg zu ihrer Sexualität und Zugang zu Lust und Freude am eigenen Körper ermöglichen. Unsere Aufgabe ist die Jugendlichen in ihrer sexuellen Entwicklung zu unterstützen. Wir respektieren die Privatsphäre der Jugendlichen im Alltag. Wir klopfen an und warten eine Antwort ab, bevor wir die Zimmer der Jugendlichen betreten. Sexualität in der Institution Sexuelle Kontakte im engeren Bereich (vergleiche Definition nach Sporken) sind im Lerchenbühl nicht erlaubt. Der personelle Aufwand, der die Begleitung und Übernahme der Verantwortung erfordert, sowie die räumlichen Voraussetzungen können im institutionellen Rahmen nicht gewährleistet werden. Für die Jugendlichen ist eine ungewollte Schwangerschaft und deren Folgen ein gravierender Einschnitt in ihrer Biographie. Es ist nicht möglich, die Kinder und Jugendlichen ständig zu überwachen. Abmachungen mit ihnen basieren auf gegenseitigem Vertrauen. Die Jugendlichen treffen sich in ihren Zimmern nur bei offener Tür. Pärchen, die sich in Aussenzimmern aufhalten, sprechen dies mit den zuständigen Betreuungspersonen ab. Auffallende Verhaltensweisen Was ist normal und wo beginnt ein Verhalten auffällig zu werden? Auffällig heisst mit anderen Worten von der Norm abweichend. Was in sexuellen Verhaltensweisen als normal betrachtet wird, ist sehr subjektiv. Das eigene Unbehagen kann als Warnsignal interpretiert werden. Es ist hilfreich das Gespräch mit Mitarbeitenden Sexualpädagoginnen und Sexualpädagogen zu suchen, wenn man sich durch Verhaltensweisen von einem Kind oder Jugendlichen irritiert fühlt. Es gibt einige beobachtbare Merkmale, die hilfreich sind, um eine Situation einzuschätzen: wenn die sexuellen Verhaltensäusserungen des Kindes oder Jugendlichen ausschliesslich auf eine Person gerichtet sind, die nicht dem Alter oder dem Entwicklungsstand der Kindes oder Jugendlichen entsprechen wenn die sexuellen Interessen des Kindes oder Jugendlichen über längere Zeit alle anderen Interessen dominieren, so dass andere Aktivitäten behindert werden wenn das Verhalten über die Zeit eine Steigerung bezüglich der Häufigkeit, Intensität und Aggressivität erfährt wenn das Verhalten vom Kind oder Jugendlichen selbst als unangenehm erlebt wird 7 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz Sexualität und Medien In der Stiftung Lerchenbühl ist der Besitz und Konsum von pornografischen Materialien nicht erlaubt. Im Umgang mit dem Internet sind entsprechende Massnahmen getroffen worden, das Öffnen von Websites mit pornografischen Inhalten ist nicht möglich. Verweis: Umgang mit neuen Medien → Medienkonzept 6. Anhang Regeln für alle Mitarbeitenden Zärtlichkeiten und Berührungen finden im öffentlichen Rahmen statt. Zum Schutz vor Übergriffen oder Unterstellungen sollen Zimmertüren, während Massagen und anderen Pflegesituationen jeweils einen Spalt breit offen beleiben.6 Hilfestellungen werden adäquat und transparent ausgeführt. Die Intimsphäre der Jugendlichen wird geachtet. Scham ist ein wichtiges Zeichen der Abgrenzung. Freiwilligkeitsregel! Keine bevorzugte Behandlung von einzelnen Jugendlichen. Privatkontakte zwischen Mitarbeiterinnen und Jugendlichen finden nur in Absprache mit der Leitung und dem Team statt. Mitarbeiterinnen können ihr Handeln in Bezug auf die affektive Erziehung begründen. Die Trägerschaft wird über das Konzept und die Praxis informiert. Mit der Leitung und dem Team wird regelmässig diskutiert. Jeder Eingriff in die Integrität (siehe unter: Verpflichtungserklärung, S. 7) wird nicht toleriert. Definition von sexueller Ausbeutung Physische oder verbale Verhaltensweisen einer Person (Mitarbeitende, Angehörige, Bekannte), die aufgrund eines persönlichen Bedürfnisses erotisierende oder sexuelle Botschaften beabsichtigen oder aufgrund der geltenden sozialen Regeln erotisierende oder sexuelle Bedeutungen für jemand anderes enthalten können und dadurch Schaden anrichten könnten. Sexuelle Ausbeutung kann von einer anzüglichen Bemerkung bis hin zu einer Vergewaltigung reichen. Bei sexueller Ausbeutung nutzt der Täter seine Macht-, beziehungsweise Autoritätsposition aus, um seine Bedürfnisse auf Kosten einer schwächeren Person zu befriedigen. Die Beurteilung wie schwer die Beeinträchtigungen und Folgen durch sexuelle Ausbeutung sind, liegt in der Wahrnehmung des Opfers. Wir sind uns bewusst, dass in unserer Betreuungsarbeit mit den Jugendlichen Machtgefälle und entsprechend Abhängigkeitsverhältnisse bestehen. Aus diesem Grund sind in der Stiftung Lerchenbühl Beziehungen zwischen Angestellten und Betreuten verboten. Vorgehensweise bei Verdacht auf sexuelle Ausbeutung Die Mitarbeitenden nehmen bei ihrer Arbeit mit den Jugendlichen die dauernde Herausforderung wahr, eine Balance zwischen Nähe und Distanz zu halten und gegebenenfalls zu intervenieren und Grenzen zu setzen. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dem Thema der sexuellen Ausbeutung, wollen wir in unsrer Institution kein distanziertes oder kaltes Verhalten fördern, sondern transparente Haltungen einnehmen und fachkompetente Regeln aufstellen. 6 Siehe Punkt 3 im Verzeichnis 8 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz Oft ist bei einer Situation, in der sexuelle Ausbeutung stattfindet, von verschiedener Seite eine Unstimmigkeit, ein ungutes Gefühl spürbar. Getraut sich das Opfer nicht, sich zu melden, so sendet der ausgebeutete Mensch doch meistens “Warnsignale“ aus. Auch können subtile Botschaften des Täters die Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden steigern. Oft sind dies Wahrnehmungen, die nicht objektivierbar sind und eher auf der Gefühlsebene liegen. Es besteht eine Gefahr, dass in solchen Situationen vorschnelle Schlüsse gezogen werden und eine Kultur des Misstrauens entstehen kann. Als wirksame Mittel gegen ein Klima des Misstrauens erachten wir: ein transparentes Handeln, gegenseitige Offenheit sowie fachliches Wissen zum Thema sexuelle Ausbeutung und das Bewusstwerden des eigenen Verhaltens. Vorgehen bei einem Vorfall von sexuellem Missbrauch in der Institution 1. Intervenieren heisst Verantwortung übernehmen 2. Vermutete Übergriffe umgehend der Bereichsleitung melden 3. Keine Diskussionen im Team, wegen Verdunkelungsgefahr 4. Kein überstürztes Handeln 5. Professionelle Unterstützung holen 6. Fakten sammeln 7. Zur Aufdeckung bedarf es klare Entscheidungen 8. Auch Täter können mit rechtlichen Schritten drohen 9. Verdacht hat Kontrolle zur Folge Verpflichtungserklärung für Mitarbeitende Grundhaltung Im Zentrum meiner Arbeit stehen die Kinder und Jugendlichen, die in der Stiftung Lerchenbühl betreut werden. Als Mitarbeitende verpflichte ich mich, den Kindern und Jugendlichen bei der Realisierung ihrer individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen begleitend zur Seite zu stehen. Ich verstehe mich als verantwortungsbewusste Person, die Orientierung und Sicherheit vermittelt. In der täglichen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen sind mir folgende Bereiche besonders wichtig: zu einer guten Atmosphäre und Stimmung in der Institution beitragen die Möglichkeit, mit Wärme und Einfühlungsvermögen persönliche und tragende Beziehungen aufzubauen, Gefühle zu zeigen und Nähe zuzulassen einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz haben die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen zu respektierten und zu schützen mein Handeln im Team oder gegenüber Vorgesetzten zu reflektieren Sexuelle Übergriffe Ich kenne den Wortlaut der Gesetzesartikel 187, 188 und 189 im „Schweizerischen Strafgesetzbuch“, in welchen die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer Behinderung explizit geschützt werden.7 Jegliche sexuelle Handlung oder sexuell motivierte Berührung bzw. Misshandlung mit oder an einem Kind oder Jugendlichen wird als Übergriff taxiert. Bei einem dringenden Verdacht erfolgt Strafanzeige, eine Freistellung oder eine fristlose Entlassung. 7 Siehe Punkt 4 im Verzeichnis 9 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz Körperliche Misshandlungen Misshandlungen körperlicher und psychischer Art werden in der Stiftung Lerchenbühl nicht geduldet. Ich verpflichte mich gegenüber den Kindern und Jugendlichen derartige Misshandlungen zu unterlassen. Einmalige Misshandlungen werden mit einem Verweis geahndet, im Wiederholungsfall erfolgt die fristlose Kündigung. Persönliche Integrität Alle Mitarbeitenden haben ein Recht auf Schutz ihrer persönlichen Integrität am Arbeitsund Wohnplatz. Jede Form von Gewalt, somit auch sexuelle Belästigung verletzen die Persönlichkeit und Würde eines jeden Menschen. Als sexuelle Belästigung gilt jede Handlung oder Aussage, mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist. Gewalt und damit auch sexuelle Belästigung werden von der Stiftung Lerchenbühl in keiner Art und Weise toleriert. Belästigende Personen haben mit Sanktionen zu rechnen. Je nach Schwere der Belästigung werden folgende Sanktionen verhängt: schriftliche Entschuldigung bei den betroffenen Personen, mündlicher oder schriftlicher Verweis eventuell mit Kündigungsandrohung, ordentliche Kündigung, fristlose Entlassung. Betroffene Personen erhalten Beratung und Unterstützung. Sie haben das Recht eine Untersuchung zu verlangen. Daraus erwachsen ihnen keine Nachteile. Mitarbeitende haben ebenso Anspruch auf Schutz vor negativen psychischen und seelischen Beeinflussungen jeglicher Art. Mobbing wird in keiner Form akzeptiert. Der/ die Unterzeichnende erklärt: Ich teile die im Konzept „Umgang mit Sexualität und nähe und Distanz“ dargelegte Haltung und halte, die in der Verpflichtungserklärung beschriebenen Grundsätze ein. Ich verpflichte mich, bei Kenntnis oder Verdacht von sexuellen oder körperlichen Übergriffen oder Misshandlungen die Gesamtleitung umgehend zu informieren. Name, Vorname: Datum: Unterschrift: 10 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz 7. Verzeichnis Quellenangaben und Anmerkungen zu den Punkten 1- 7 1. Definition Sexualität http://www.ifsa.ch/studienblog/wp-print.php?p=520, 21.11.2007 Eine weitere Sicht gibt die amerikanische Sexualtherapeutin A. Offit. Sie zeigt auf, dass der Begriff Sexualität ein individueller ist, der subjektiv gelebt und betrachtet wird: Sexualität ist, was wir daraus machen. Eine teure oder billige Ware, Mittel zur Fortpflanzung, Abwehr gegen Einsamkeit, eine Form der Kommunikation, ein Werkzeug der Aggression (der Herrschaft, der Macht, der Strafe, und der Unterdrückung), ein kurzweiliger Zeitvertreib, Liebe, Kunst, Schönheit, ein idealer Zustand, das Böse oder das Gute, Luxus oder Entspannung, Belohnung, Flucht, ein Grund der Selbstachtung eine Form der Zärtlichkeit, eine Art der Rebellion, eine Quelle der Freiheit, Pflicht, Vergnügen, ein Weg zum Frieden, eine juristische Streitsache, eine Form, Neugier und Forschungsdrang zu befriedigen, eine Technik, eine biologische Funktion, Ausdruck psychischer Gesundheit oder Krankheit oder einfach eine sinnliche Erfahrung. 2. Definition Pornografie http://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie 3. Beispiele im Handbuch „Affektive Erziehung im Heim“ 4. überarbeitete Auflage, 1997 4. Auszug aus dem StGB – Fünfter Titel, Art. 187 – Art. 200: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität Art. 187 1. Gefährdung der Entwicklung von Unmündigen. Sexuelle Handlungen mit Kindern 1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. 3. Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen. 4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Art. 188 Sexuelle Handlungen mit Abhängigen 1. Wer mit einer unmündigen Person von mehr als 16 Jahren, die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist, eine sexuelle Handlung vornimmt, indem er diese Abhängigkeit ausnützt, wer eine solche Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit zu einer sexuellen 11 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz Handlung verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Ist die verletzte Person mit dem Täter eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen. Art. 189 2. Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre. Sexuelle Nötigung 1. Wer eine Person zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft. 3. Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Art. 190 Vergewaltigung 1. Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. 3. Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Art. 191 Schändung Wer eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person in Kenntnis ihres Zustandes zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft. Art. 192 Sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten 1. Wer unter Ausnützung der Abhängigkeit einen Anstaltspflegling, Anstaltsinsassen, Gefangenen, Verhafteten oder Beschuldigten veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Hat die verletzte Person mit dem Täter die Ehe geschlossen oder ist sie mit ihm eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen. Art. 193 Ausnützung der Notlage 1. Wer eine Person veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, indem er eine Notlage oder eine durch ein Arbeitsverhältnis oder eine in anderer 12 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz Weise begründete Abhängigkeit ausnützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Ist die verletzte Person mit dem Täter eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen. Art. 194 Exhibitionismus 1. Wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. 2. Unterzieht sich der Täter einer ärztlichen Behandlung, so kann das Strafverfahren eingestellt werden. Es wird wieder aufgenommen, wenn sich der Täter der Behandlung entzieht. Art. 195 3. Ausnützung sexueller Handlungen. Förderung der Prostitution Wer eine unmündige Person der Prostitution zuführt, wer eine Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit oder eines Vermögensvorteils wegen der Prostitution zuführt, wer die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt, wer eine Person in der Prostitution festhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft. Art. 197 4. Pornografie 1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1 öffentlich ausstellt oder zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet, wird mit Busse bestraft. Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorführungen in geschlossenen Räumen im Voraus auf deren pornografischen Charakter hinweist, bleibt straflos. 3. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Gegenstände werden eingezogen. 4. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt. Die Gegenstände werden eingezogen. 5. Handelt der Täter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden. 6. Gegenstände oder Vorführungen im Sinne der Ziffern 1-3 sind nicht pornografisch, 13 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz wenn sie einen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben. Art. 198 5. Übertretungen gegen die sexuelle Integrität. Sexuelle Belästigungen Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft. Art. 199 Unzulässige Ausübung der Prostitution Wer den kantonalen Vorschriften über Ort, Zeit oder Art der Ausübung der Prostitution und über die Verhinderung belästigender Begleiterscheinungen zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft. Art. 200 6. Gemeinsame Begehung Wird eine strafbare Handlung dieses Titels gemeinsam von mehreren Personen ausgeführt, so kann der Richter die Strafe erhöhen, darf jedoch das höchste Mass der angedrohten Strafe nicht um mehr als die Hälfte überschreiten. Dabei ist er an das gesetzliche Höchstmass der Strafart gebunden. 5. Adressliste von Beratungsstellen Beratungsstelle für Familienplanung, Verhütung & Sexualität Farbweg 11 3401 Burgdorf 034 423 29 09 Zentrum für Familienplanung, Verhütung und Schwangerschaftskonfliktberatung Inselspital Bern Frauenklinik Effingerstrasse 102, Geschoss D 3010 Bern 031 632 12 60 (Tel. Anmeldungen und Auskünfte Mo - Fr, 9.00 - 12.00 Uhr) Adressverzeichnis der Informations- und Beratungsstellen zu Sucht und Gesundheitsfragen im Kanton Bern Berner Gesundheit Sekretariat Geschäftsleitung Postfach, 3000 Bern 23 031 370 70 60 fabs Fachstelle Behinderung & Sexualität Birssigstrasse 45 4054 Basel 061 683 00 80 14 Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz 15