Konzept Umgang mit Sexualität

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Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
Konzept
zum Umgang mit
Sexualität
und Nähe und Distanz
Juni 2009
1
Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
1.
Einleitung.................................................................................................................... 3
2.
Absichten des Konzepts............................................................................................ 3
3.
Definitionen ................................................................................................................ 3
4.
Professionelles Verhalten der Mitarbeitenden......................................................... 4
Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................... 4
Grundlagen der praktischen Arbeit ................................................................................. 4
Verantwortlichkeiten und Aufgaben ................................................................................ 5
5.
Umsetzung im Alltag.................................................................................................. 5
Affektive Erziehung........................................................................................................... 5
Körperwahrnehmung ........................................................................................................ 5
Körperkontakt und Zärtlichkeit ........................................................................................ 6
Freundschaften ................................................................................................................. 6
Zusammenarbeit mit Angehörigen und externen Stellen .............................................. 6
Sexualaufklärung .............................................................................................................. 6
Selbstbefriedigung............................................................................................................ 7
Sexualität in der Institution .............................................................................................. 7
Auffallende Verhaltensweisen.......................................................................................... 7
Sexualität und Medien....................................................................................................... 8
6.
Anhang........................................................................................................................ 8
Regeln für alle Mitarbeitenden ......................................................................................... 8
Definition von sexueller Ausbeutung .............................................................................. 8
Vorgehensweise bei Verdacht auf sexuelle Ausbeutung .............................................. 8
Vorgehen bei einem Vorfall von sexuellem Missbrauch in der Institution................... 9
Verpflichtungserklärung für Mitarbeitende ..................................................................... 9
7.
Verzeichnis ............................................................................................................... 11
Quellenangaben und Anmerkungen zu den Punkten 1- 7 ........................................... 11
2
Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
1.
Einleitung
Das tägliche Zusammenleben der Jugendlichen entwickelt sich ständig: es entstehen Beziehungen, das Bedürfnis nach Nähe taucht auf und verschwindet, Wünsche nach einer
erfüllten Liebe werden wach und Sexualität wird zum Thema. Gedanken, die sich Jugendliche zur Sexualität machen sind geprägt von Erwartungen, Wünschen, Ängsten, Vorstellungen, positiven und negativen Erfahrungen.
Das Finden der sexuellen Identität und das Gestalten von Beziehungen stellen für junge
Menschen einen wichtigen Teil in ihrer Persönlichkeitsentwicklung dar.
Um als Institution der Komplexität der Thematik um Sexualität gerecht zu werden, sind
grundlegende Haltungen und Vorgehensweisen für die pädagogische Arbeit im vorliegenden Konzept skizziert.
2.
Absichten des Konzepts
 Das Thema Sexualität wird in der Stiftung Lerchenbühl offen thematisiert
 Den Mitarbeitenden bietet das vorliegende Konzept Richtlinien im professionellen Umgang mit dem Thema Sexualität und dem Umgang mit Nähe und Distanz in der Arbeit
mit den Schülerinnen, Schülern und Berufslernenden
 Die Inhalte des Konzepts werden in der täglichen Arbeit umgesetzt
 Die Jugendlichen lernen einen natürlichen und respektvollen Umgang mit dem anderen
und gleichen Geschlecht. Sie erhalten dabei professionelle Unterstützung
 Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualität ermöglicht es den Jugendlichen,
ihr eigenes Beziehungs-, Liebes- und Sexualleben zu finden
 Das vorliegende Konzept zum Umgang mit Sexualität wird aktuellen Begebenheiten
angepasst (Weiterbildungen, Vorgehen in besonderen Situationen, …)
3.
Definitionen
Noch heute wird unter Sexualität im Sprachgebrauch in erste Linie die genitale Sexualität
verstanden. Dass Sexualität aber durchaus breiter zu fassen ist, hat der holländische Mediziner Paul Sporken in seinem Drei-Stufen-Modell von 1974 gezeigt.
Das Drei-Stufen-Modell unterteilt Sexualität in:
den äusseren Bereich: soziale Kontakte, Nähe/Distanz, Wahrnehmung, Sympathie/Antipathie.
Er drückt sich in menschlichen Beziehungen und Verhaltensweisen aus: sich attraktiv fühlen, sich eine erotische Ausstrahlung geben, lachen und Sympathie ausdrücken, sich
durchs Haar streifen, mit den Wimpern klimpern, mit den Augen flirten, usw.
den mittleren Bereich: Zärtlichkeit, Sensualität, Erotik
Er drückt sich in Gefühlsregungen, Liebeswünschen, Erotik und konkreten Gefühlsäusserungen aus. Man verhält sich und handelt, sucht Körperkontakt, will die Nähe des anderen
spüren, geniessen, aufgeregt und verlegen sein, rot werden, Hände halten, küssen und
schmusen, streicheln, sexuelle Erregung spüren.
den engeren Bereich: Genitalsexualität mit unterschiedlichen sexuellen Praktiken und
homosexuell, bisexuell, autoerotisch. Hierbei geht es auch um die sexuelle Gemeinschaft
und Intimität zweier Menschen. Vorlieben. Er umfasst die intensiven Formen körperlicher
Lust und Liebe, ob nun1
1
Siehe Punkt 1 im Verzeichnis
3
Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
Definition von Pornografie
Das aus dem Altgriechischen abgeleitete Wort „Pornografie“ bedeutet wörtlich, unzüchtige
Darstellung. Wie bei der Erotik ist es auch bei der Pornografie die vorrangige Absicht, den
Konsumenten sexuell zu erregen. Die Pornografie konzentriert sich auf die Darstellung
körperlicher Teile, wie die Geschlechtsteile und den Geschlechtsakt, der Sexualität. Die
Erotik hingegen, betont einerseits zwischenmenschliche Aspekte, wie die Verführung und
die Sinnlichkeit, andererseits Körperästhetik, wobei sich die körperliche Trieberfüllung in
das Gesamtbild integriert, teilweise in den Hintergrund rückt oder ganz verschwindet. Darstellungen von Geschlechtsorganen oder des Geschlechtsakts im wissenschaftlichen Kontext sind keine Pornografie.2
4.
Professionelles Verhalten der Mitarbeitenden
Gesetzliche Grundlagen
Aufgabe der Gesetzgebung ist es, Menschen vor ungerechtfertigten Übergriffen anderer
Menschen zu schützen. Es liegt auf der Hand, dass gerade im intimen Bereich der affektiven Erziehung, die von den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen abhängigen Kinder
und Jugendliche leicht zu Objekten werden könnten, in dem Sinne, dass die Betreuungspersonen eigene bewusste oder unbewusste Bedürfnisse mit Hilfe oder unter Missbrauch
der Kinder und Jugendlichen zu befriedigen versuchen. Es ist deshalb nötig, dass die Justiz Kinder und Jugendliche in ganz besonderem Masse zu schützen versucht. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) im fünften
Titel „Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität“ enthalten.3
Grundlagen der praktischen Arbeit
 Es ist von grosser Wichtigkeit, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer eigenen Einstellung zur Sexualität und mit der Sexualität der Kinder und Jugendlichen auseinandersetzen, diese reflektieren und so zu einer professionellen Haltung gelangen.
 Die Mitarbeitenden kennen den Wortlaut des Gesetzes4, seine Auslegung und die öffentliche Meinung
 Die Mitarbeitenden kennen die Herkunft und den Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen.
 Sie berücksichtigen ihre eigene Persönlichkeit mit ihren Grenzen und Möglichkeiten,
die eigene Herkunft und Lebenserfahrung und diejenige der Mitarbeitenden und der
Gesamtleitung.
 Im Gespräch mit allen Beteiligten werden so Grundzüge einer affektiven Erziehung entworfen, die sowohl von den Kindern und Jugendlichen, wie auch von ihrem sozialen
Umfeld her begründbar sind.
 Es liegt in der Verantwortung der Bereichsleitungen, dass das Thema Sexualität in der
Schule wie auch auf den Wohngruppen regelmässig und altersentsprechend thematisiert wird.
 Die einzelnen Wohngruppen erarbeiten hilfreiche und begründbare Regeln und Kompetenzen. Dabei gilt es die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu
berücksichtigen.
2
Siehe Punkt 2 im Verzeichnis
Siehe Punkt 4 im Verzeichnis
4
Siehe Punkt 4 im Verzeichnis
3
4
Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
Verantwortlichkeiten und Aufgaben
 Die Hauptverantwortung für die Begleitung der Kinder und Jugendlichen liegt bei den
Betreuungspersonen. Bei Bedarf kann die Bereichs- oder Heimleitung beigezogen
werden.
 Es liegt in der Verantwortung der verschiedenen Bereiche (Schulleitung, Wohnheimleitungen, Ausbildungsverantwortlichen), verbindliche Regeln zu Nähe – Distanz und zu
Sexualität zu erarbeiten und umzusetzen. Bei Bedarf wird bereichsübergreifend zusammengearbeitet.
 Mit den Jugendlichen zusammen wird entschieden, ob eine Zusammenarbeit mit einer
externen Beratungsstelle ein Bedürfnis ist.
 Es ist Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aufmerksam zu sein und dafür zu
sorgen, dass die professionelle Distanz eingehalten wird.
 Vorgesetzte sind dafür verantwortlich, dass problematische Situationen und Ereignisse
im Team, gegebenenfalls mit der Leitung, transparent gemacht werden.
 In der Institution gibt es eine verantwortliche Person für eine sexualpädagogische Mediothek, die die Mitarbeitenden halbjährlich an der Raportsitzung über Angebote (Weiterbildungen, Medien, Literatur, Beratungsstellen) zum Thema Sexualpädagogik informiert.
 Bei Bedarf können Weiterbildungen zum Thema Sexualpädagogik beansprucht werden.
Verweis: Konkrete Aufgaben → Kapitel 5 „Umsetzung im Alltag“ aufgeführt.
5.
Umsetzung im Alltag
Affektive Erziehung
In verschiedenen Berichten zur Prävention sexueller Ausbeutung werden an erster Stelle
die Förderung eines positiven Körperbewusstseins und ein bewusster Umgang mit Gefühlen und Sinnlichkeit genannt. Diese Fähigkeiten sind Grundvoraussetzungen, um angenehme und unangenehme Situationen und Berührungen unterscheiden zu können. Die
Entwicklung dieser Fähigkeiten ist grundlegend für eine positive Körperwahrnehmung, für
das Selbstvertrauen und zur Vermeidung von sexuellen Übergriffen.
Verweis: Thema Nähe – Distanz → Handbuch „Affektive Erziehung im Heim“.
Körperwahrnehmung
Im Alltag nehmen sich die Kinder und Jugendlichen Zeit für ihre persönliche Körperpflege
und lernen, auf ihre Bedürfnisse zu achten.
Folgende Tätigkeiten bieten den Jugendlichen täglich Möglichkeiten zu einer positiven
Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper:
 ausgiebig duschen, ein entspannendes Bad nehmen, sich eincremen, frisieren,
schminken, schön anziehen, parfümieren, sonnenbaden…
 essen und trinken, sportliche Aktivitäten, spielen, die Natur erleben, Musik hören, tanzen, singen, Spaziergänge in der Umgebung, auf dem Sofa entspannen, kreativ sein,
malen, basteln, dekorieren, Neues ausprobieren, Bilder, Bücher, Kunst…
 Die Gestaltung der Gruppenräume soll Lebendigkeit ausstrahlen und die Sinne der
Kinder und Jugendlichen anregen
5
Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
Körperkontakt und Zärtlichkeit
Kontakte auf seelischer und körperlicher Ebene gehören zu den Grundbedürfnissen eines
Menschen und sollen Teil des täglichen Lebens sein.
 Händedruck beim Begrüssen, Hand in Hand spazieren, eine tröstende Umarmung, ein
anerkennendes Klopfen auf die Schulter, ein freundschaftlicher Klaps, Raufen und
Kräfte messen mit Gleichaltrigen, sich gegenseitig bei der Schönheitspflege helfen,
nahe nebeneinander sitzen und sich Filme anschauen, eng umschlungen in der Disco
tanzen, auf die Wange küssen
 Körperkontakte sind immer freiwillig und sollen dem jeweiligen Ort, der Situation und
dem Gegenüber angepasst sein
Freundschaften
Die Kinder und Jugendlichen gehen auf ihre Mitmenschen zu, bauen tragfähige Beziehungen auf und können sich gegebenenfalls abgrenzen.
 Bei allen Freundschaften und Beziehungen stehen Freiwilligkeit, Gleichwertigkeit,
Gleichrangigkeit der jeweiligen Bedürfnisse und Grenzen im Vordergrund. Die Mitarbeitenden begleiten die Jugendlichen und achten auf deren Befindlichkeiten.
 Angemeldete Besuche sind auf der Wohngruppe willkommen, Kontakte zu den anderen Wohngruppen sowie Kontakte ausserhalb der Institution sind möglich und werden
unterstützt. Tragfähige Beziehungen sind erste Schritte der Integration.
Zusammenarbeit mit Angehörigen und externen Stellen
Eine offene und konstruktive Zusammenarbeit mit Eltern und Betreuungspersonen der Jugendlichen, wird im Sinne einer systemischen und lösungsorientierten Sozialpädagogik
angestrebt.
 Die Eltern werden soweit als möglich in die Sexualaufklärung der Kinder und Jugendlichen eingebunden. Die Betreuungspersonen sind für die konstruktive Zusammenarbeit
verantwortlich.
 Das Thema Sexualität kann an Standortbestimmungen angesprochen werden, es ist
jedoch darauf zu achten, dass die Intimsphäre der Jugendlichen dabei nicht verletzt
wird und die Thematik Angehörigen und gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern
gegenüber dennoch transparent gemacht werden kann.
 Die Beratungsstelle „Berner Gesundheit“ wird mindestens alle zwei Jahre für die
Durchführung des sexualpädagogischen Unterrichts beigezogen. Es liegt in der Verantwortung der Bereichsleitungen, diese Termine zu vereinbaren.
 Mit der Beratungsstelle für Familienplanung, Verhütung & Sexualität in Burgdorf sowie
den zuständigen Frauenärztinnen werden im Einzelfall Beratungsgespräche und Termine organisiert. Nach Bedarf werden weitere Beratungsstellen kontaktiert.5
Verweis: Zusammenarbeit mit den Eltern → Konzepte Abteilungen Wohnheim und Ausbildungsstätte
Sexualaufklärung
Zur Aufklärung gehören: geschlechtsspezifische Aspekte, das Thema Beziehungen, Verhütung, sexuell übertragbare Krankheiten (HIV, AIDS, Hepatitis B, C, D, etc.), sowie aktuelle Themen, beispielsweise Pornographie im Umgang mit Handys, TV oder Computergames.
 Die Bereichsleitungen sind dafür verantwortlich, dass in der Schule sowie auf den
Wohngruppen in gegenseitiger Absprache, regelmässig Sexualaufklärung stattfindet.
5
Siehe Punkt 5 im Verzeichnis
6
Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz




In der Institution gibt es eine verantwortliche Person, die sich um die Betreuung und
Aktualisierung einer sexualpädagogischen Mediothek kümmert.
Beratungsgespräche und Arzttermine werden individuell organisiert. Die Jugendlichen
werden nach Bedarf von ihren Betreuungspersonen begleitet.
Auf den Wohngruppen steht Informationsmaterial zur Verfügung (Info-Sex-Box mit aktuellen Broschüren und Adressen). Themen und Fragen zur Sexualaufklärung (Verhütung, Prävention, Umgang mit Medien) werden je nach Aktualität mit den Jugendlichen besprochen.
Die Jugendlichen werden von uns in Absprache mit den Eltern bei der Suche nach geeigneten und zuverlässigen Verhütungsmethoden beratend unterstützt.
Selbstbefriedigung
Selbstbefriedigung kann den Jugendlichen einen Weg zu ihrer Sexualität und Zugang zu
Lust und Freude am eigenen Körper ermöglichen.
 Unsere Aufgabe ist die Jugendlichen in ihrer sexuellen Entwicklung zu unterstützen.
 Wir respektieren die Privatsphäre der Jugendlichen im Alltag.
 Wir klopfen an und warten eine Antwort ab, bevor wir die Zimmer der Jugendlichen betreten.
Sexualität in der Institution
Sexuelle Kontakte im engeren Bereich (vergleiche Definition nach Sporken) sind im Lerchenbühl nicht erlaubt.
Der personelle Aufwand, der die Begleitung und Übernahme der Verantwortung erfordert,
sowie die räumlichen Voraussetzungen können im institutionellen Rahmen nicht gewährleistet werden. Für die Jugendlichen ist eine ungewollte Schwangerschaft und deren Folgen ein gravierender Einschnitt in ihrer Biographie.
Es ist nicht möglich, die Kinder und Jugendlichen ständig zu überwachen. Abmachungen
mit ihnen basieren auf gegenseitigem Vertrauen.
 Die Jugendlichen treffen sich in ihren Zimmern nur bei offener Tür.
 Pärchen, die sich in Aussenzimmern aufhalten, sprechen dies mit den zuständigen Betreuungspersonen ab.
Auffallende Verhaltensweisen
Was ist normal und wo beginnt ein Verhalten auffällig zu werden? Auffällig heisst mit anderen Worten von der Norm abweichend. Was in sexuellen Verhaltensweisen als normal
betrachtet wird, ist sehr subjektiv. Das eigene Unbehagen kann als Warnsignal interpretiert werden. Es ist hilfreich das Gespräch mit Mitarbeitenden Sexualpädagoginnen und
Sexualpädagogen zu suchen, wenn man sich durch Verhaltensweisen von einem Kind
oder Jugendlichen irritiert fühlt.
Es gibt einige beobachtbare Merkmale, die hilfreich sind, um eine Situation einzuschätzen:
 wenn die sexuellen Verhaltensäusserungen des Kindes oder Jugendlichen ausschliesslich auf eine Person gerichtet sind, die nicht dem Alter oder dem Entwicklungsstand der Kindes oder Jugendlichen entsprechen
 wenn die sexuellen Interessen des Kindes oder Jugendlichen über längere Zeit alle
anderen Interessen dominieren, so dass andere Aktivitäten behindert werden
 wenn das Verhalten über die Zeit eine Steigerung bezüglich der Häufigkeit, Intensität
und Aggressivität erfährt
 wenn das Verhalten vom Kind oder Jugendlichen selbst als unangenehm erlebt wird
7
Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
Sexualität und Medien
In der Stiftung Lerchenbühl ist der Besitz und Konsum von pornografischen Materialien
nicht erlaubt. Im Umgang mit dem Internet sind entsprechende Massnahmen getroffen
worden, das Öffnen von Websites mit pornografischen Inhalten ist nicht möglich.
Verweis: Umgang mit neuen Medien → Medienkonzept
6.
Anhang
Regeln für alle Mitarbeitenden
 Zärtlichkeiten und Berührungen finden im öffentlichen Rahmen statt.
 Zum Schutz vor Übergriffen oder Unterstellungen sollen Zimmertüren, während Massagen und anderen Pflegesituationen jeweils einen Spalt breit offen beleiben.6
 Hilfestellungen werden adäquat und transparent ausgeführt.
 Die Intimsphäre der Jugendlichen wird geachtet.
 Scham ist ein wichtiges Zeichen der Abgrenzung.
 Freiwilligkeitsregel!
 Keine bevorzugte Behandlung von einzelnen Jugendlichen.
 Privatkontakte zwischen Mitarbeiterinnen und Jugendlichen finden nur in Absprache
mit der Leitung und dem Team statt.
 Mitarbeiterinnen können ihr Handeln in Bezug auf die affektive Erziehung begründen.
 Die Trägerschaft wird über das Konzept und die Praxis informiert. Mit der Leitung und
dem Team wird regelmässig diskutiert.
 Jeder Eingriff in die Integrität (siehe unter: Verpflichtungserklärung, S. 7) wird nicht toleriert.
Definition von sexueller Ausbeutung
Physische oder verbale Verhaltensweisen einer Person (Mitarbeitende, Angehörige, Bekannte), die aufgrund eines persönlichen Bedürfnisses erotisierende oder sexuelle Botschaften beabsichtigen oder aufgrund der geltenden sozialen Regeln erotisierende oder
sexuelle Bedeutungen für jemand anderes enthalten können und dadurch Schaden anrichten könnten. Sexuelle Ausbeutung kann von einer anzüglichen Bemerkung bis hin zu
einer Vergewaltigung reichen. Bei sexueller Ausbeutung nutzt der Täter seine Macht-, beziehungsweise Autoritätsposition aus, um seine Bedürfnisse auf Kosten einer schwächeren Person zu befriedigen. Die Beurteilung wie schwer die Beeinträchtigungen und Folgen
durch sexuelle Ausbeutung sind, liegt in der Wahrnehmung des Opfers.
Wir sind uns bewusst, dass in unserer Betreuungsarbeit mit den Jugendlichen Machtgefälle und entsprechend Abhängigkeitsverhältnisse bestehen. Aus diesem Grund sind in der
Stiftung Lerchenbühl Beziehungen zwischen Angestellten und Betreuten verboten.
Vorgehensweise bei Verdacht auf sexuelle Ausbeutung
Die Mitarbeitenden nehmen bei ihrer Arbeit mit den Jugendlichen die dauernde Herausforderung wahr, eine Balance zwischen Nähe und Distanz zu halten und gegebenenfalls zu
intervenieren und Grenzen zu setzen. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dem
Thema der sexuellen Ausbeutung, wollen wir in unsrer Institution kein distanziertes oder
kaltes Verhalten fördern, sondern transparente Haltungen einnehmen und fachkompetente
Regeln aufstellen.
6
Siehe Punkt 3 im Verzeichnis
8
Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
Oft ist bei einer Situation, in der sexuelle Ausbeutung stattfindet, von verschiedener Seite
eine Unstimmigkeit, ein ungutes Gefühl spürbar. Getraut sich das Opfer nicht, sich zu
melden, so sendet der ausgebeutete Mensch doch meistens “Warnsignale“ aus. Auch
können subtile Botschaften des Täters die Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden steigern.
Oft sind dies Wahrnehmungen, die nicht objektivierbar sind und eher auf der Gefühlsebene liegen. Es besteht eine Gefahr, dass in solchen Situationen vorschnelle Schlüsse
gezogen werden und eine Kultur des Misstrauens entstehen kann. Als wirksame Mittel
gegen ein Klima des Misstrauens erachten wir: ein transparentes Handeln, gegenseitige
Offenheit sowie fachliches Wissen zum Thema sexuelle Ausbeutung und das Bewusstwerden des eigenen Verhaltens.
Vorgehen bei einem Vorfall von sexuellem Missbrauch in der Institution
1. Intervenieren heisst Verantwortung übernehmen
2. Vermutete Übergriffe umgehend der Bereichsleitung melden
3. Keine Diskussionen im Team, wegen Verdunkelungsgefahr
4. Kein überstürztes Handeln
5. Professionelle Unterstützung holen
6. Fakten sammeln
7. Zur Aufdeckung bedarf es klare Entscheidungen
8. Auch Täter können mit rechtlichen Schritten drohen
9. Verdacht hat Kontrolle zur Folge
Verpflichtungserklärung für Mitarbeitende
Grundhaltung
Im Zentrum meiner Arbeit stehen die Kinder und Jugendlichen, die in der Stiftung Lerchenbühl betreut werden.
Als Mitarbeitende verpflichte ich mich, den Kindern und Jugendlichen bei der Realisierung
ihrer individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen begleitend zur Seite zu stehen. Ich verstehe mich als verantwortungsbewusste Person, die Orientierung und Sicherheit vermittelt.
In der täglichen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen sind mir folgende Bereiche besonders wichtig:
 zu einer guten Atmosphäre und Stimmung in der Institution beitragen
 die Möglichkeit, mit Wärme und Einfühlungsvermögen persönliche und tragende Beziehungen aufzubauen, Gefühle zu zeigen und Nähe zuzulassen
 einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz haben
 die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen zu respektierten und zu schützen
 mein Handeln im Team oder gegenüber Vorgesetzten zu reflektieren
Sexuelle Übergriffe
Ich kenne den Wortlaut der Gesetzesartikel 187, 188 und 189 im „Schweizerischen Strafgesetzbuch“, in welchen die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer Behinderung explizit geschützt werden.7
Jegliche sexuelle Handlung oder sexuell motivierte Berührung bzw. Misshandlung mit oder
an einem Kind oder Jugendlichen wird als Übergriff taxiert. Bei einem dringenden Verdacht erfolgt Strafanzeige, eine Freistellung oder eine fristlose Entlassung.
7
Siehe Punkt 4 im Verzeichnis
9
Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
Körperliche Misshandlungen
Misshandlungen körperlicher und psychischer Art werden in der Stiftung Lerchenbühl nicht
geduldet. Ich verpflichte mich gegenüber den Kindern und Jugendlichen derartige Misshandlungen zu unterlassen. Einmalige Misshandlungen werden mit einem Verweis geahndet, im Wiederholungsfall erfolgt die fristlose Kündigung.
Persönliche Integrität
Alle Mitarbeitenden haben ein Recht auf Schutz ihrer persönlichen Integrität am Arbeitsund Wohnplatz. Jede Form von Gewalt, somit auch sexuelle Belästigung verletzen die
Persönlichkeit und Würde eines jeden Menschen. Als sexuelle Belästigung gilt jede Handlung oder Aussage, mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist.
Gewalt und damit auch sexuelle Belästigung werden von der Stiftung Lerchenbühl in keiner Art und Weise toleriert. Belästigende Personen haben mit Sanktionen zu rechnen. Je
nach Schwere der Belästigung werden folgende Sanktionen verhängt: schriftliche Entschuldigung bei den betroffenen Personen, mündlicher oder schriftlicher Verweis eventuell
mit Kündigungsandrohung, ordentliche Kündigung, fristlose Entlassung.
Betroffene Personen erhalten Beratung und Unterstützung. Sie haben das Recht eine Untersuchung zu verlangen. Daraus erwachsen ihnen keine Nachteile.
Mitarbeitende haben ebenso Anspruch auf Schutz vor negativen psychischen und seelischen Beeinflussungen jeglicher Art. Mobbing wird in keiner Form akzeptiert.
Der/ die Unterzeichnende erklärt:
Ich teile die im Konzept „Umgang mit Sexualität und nähe und Distanz“ dargelegte Haltung
und halte, die in der Verpflichtungserklärung beschriebenen Grundsätze ein.
Ich verpflichte mich, bei Kenntnis oder Verdacht von sexuellen oder körperlichen Übergriffen oder Misshandlungen die Gesamtleitung umgehend zu informieren.
Name, Vorname:
Datum:
Unterschrift:
10
Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
7.
Verzeichnis
Quellenangaben und Anmerkungen zu den Punkten 1- 7
1. Definition Sexualität
http://www.ifsa.ch/studienblog/wp-print.php?p=520, 21.11.2007
Eine weitere Sicht gibt die amerikanische Sexualtherapeutin A. Offit. Sie zeigt auf, dass
der Begriff Sexualität ein individueller ist, der subjektiv gelebt und betrachtet wird:
Sexualität ist, was wir daraus machen. Eine teure oder billige Ware, Mittel zur Fortpflanzung, Abwehr gegen Einsamkeit, eine Form der Kommunikation, ein Werkzeug
der Aggression (der Herrschaft, der Macht, der Strafe, und der Unterdrückung), ein
kurzweiliger Zeitvertreib, Liebe, Kunst, Schönheit, ein idealer Zustand, das Böse oder
das Gute, Luxus oder Entspannung, Belohnung, Flucht, ein Grund der Selbstachtung
eine Form der Zärtlichkeit, eine Art der Rebellion, eine Quelle der Freiheit, Pflicht, Vergnügen, ein Weg zum Frieden, eine juristische Streitsache, eine Form, Neugier und
Forschungsdrang zu befriedigen, eine Technik, eine biologische Funktion, Ausdruck
psychischer Gesundheit oder Krankheit oder einfach eine sinnliche Erfahrung.
2. Definition Pornografie
http://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie
3. Beispiele im Handbuch „Affektive Erziehung im Heim“
4. überarbeitete Auflage, 1997
4. Auszug aus dem StGB – Fünfter Titel, Art. 187 – Art. 200:
Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
Art. 187
1. Gefährdung der Entwicklung von Unmündigen.
Sexuelle Handlungen mit Kindern
1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,
es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten
nicht mehr als drei Jahre beträgt.
3. Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Art. 188
Sexuelle Handlungen mit Abhängigen
1. Wer mit einer unmündigen Person von mehr als 16 Jahren, die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist,
eine sexuelle Handlung vornimmt, indem er diese Abhängigkeit ausnützt,
wer eine solche Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit zu einer sexuellen
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Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
Handlung verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Ist die verletzte Person mit dem Täter eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft
eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
Art. 189
2. Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre.
Sexuelle Nötigung
1. Wer eine Person zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter
psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.
3. Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter
drei Jahren.
Art. 190
Vergewaltigung
1. Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder
zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren bestraft.
3. Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter
drei Jahren.
Art. 191
Schändung
Wer eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person in Kenntnis ihres Zustandes zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Art. 192
Sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten
1. Wer unter Ausnützung der Abhängigkeit einen Anstaltspflegling, Anstaltsinsassen,
Gefangenen, Verhafteten oder Beschuldigten veranlasst, eine sexuelle Handlung
vorzunehmen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Hat die verletzte Person mit dem Täter die Ehe geschlossen oder ist sie mit ihm eine
eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der
Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
Art. 193
Ausnützung der Notlage
1. Wer eine Person veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden,
indem er eine Notlage oder eine durch ein Arbeitsverhältnis oder eine in anderer
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Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
Weise begründete Abhängigkeit ausnützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder Geldstrafe bestraft.
2. Ist die verletzte Person mit dem Täter eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft
eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
Art. 194
Exhibitionismus
1. Wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis
zu 180 Tagessätzen bestraft.
2. Unterzieht sich der Täter einer ärztlichen Behandlung, so kann das Strafverfahren
eingestellt werden. Es wird wieder aufgenommen, wenn sich der Täter der Behandlung entzieht.
Art. 195
3. Ausnützung sexueller Handlungen.
Förderung der Prostitution
Wer eine unmündige Person der Prostitution zuführt,
wer eine Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit oder eines Vermögensvorteils
wegen der Prostitution zuführt,
wer die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere
Umstände der Prostitution bestimmt,
wer eine Person in der Prostitution festhält,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Art. 197
4. Pornografie
1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen
verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1 öffentlich ausstellt oder
zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet, wird mit Busse bestraft.
Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorführungen in geschlossenen Räumen
im Voraus auf deren pornografischen Charakter hinweist, bleibt straflos.
3. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen
mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten
zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Gegenstände werden eingezogen.
4. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben,
erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt. Die Gegenstände werden eingezogen.
5. Handelt der Täter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.
6. Gegenstände oder Vorführungen im Sinne der Ziffern 1-3 sind nicht pornografisch,
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Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
wenn sie einen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben.
Art. 198
5. Übertretungen gegen die sexuelle Integrität.
Sexuelle Belästigungen
Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und
dadurch Ärgernis erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.
Art. 199
Unzulässige Ausübung der Prostitution
Wer den kantonalen Vorschriften über Ort, Zeit oder Art der Ausübung der Prostitution und über die Verhinderung belästigender Begleiterscheinungen zuwiderhandelt,
wird mit Busse bestraft.
Art. 200
6. Gemeinsame Begehung
Wird eine strafbare Handlung dieses Titels gemeinsam von mehreren Personen ausgeführt, so kann der Richter die Strafe erhöhen, darf jedoch das höchste Mass der
angedrohten Strafe nicht um mehr als die Hälfte überschreiten. Dabei ist er an das
gesetzliche Höchstmass der Strafart gebunden.
5. Adressliste von Beratungsstellen
Beratungsstelle für Familienplanung, Verhütung & Sexualität
Farbweg 11
3401 Burgdorf
034 423 29 09
Zentrum für Familienplanung, Verhütung und Schwangerschaftskonfliktberatung
Inselspital Bern
Frauenklinik
Effingerstrasse 102, Geschoss D
3010 Bern
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Adressverzeichnis der Informations- und Beratungsstellen zu Sucht und Gesundheitsfragen im Kanton Bern
Berner Gesundheit
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Fachstelle Behinderung & Sexualität
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Konzept zum Umgang mit Sexualität und Nähe und Distanz
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