Migros-Genossenschafts-Bund Glutenfreie Ernährung (Ernährung bei Zöliakie) 1. Allgemeine Informationen 1.1. Wer sollte sich glutenfrei ernähren? Eine glutenfreie Ernährung ist die Therapie für Menschen, welche an Zöliakie (bei Erwachsenen auch Sprue genannt) leiden. Aber auch Dermatititis Herpetiformis Duhring, eine stark juckende, chronische Hauterkrankung, die oft mit Schädigungen der Dünndarmschleimhaut einhergeht, spricht gut auf eine glutenfreie Kost an. Zöliakie ist eine Unverträglichkeit des Dünndarms gegenüber dem Getreideeiweiss „Gluten“. Die Dünndarmschleimhaut entzündet sich, und die Zotten (unzählige feine Vorwölbungen der Schleimhautoberfläche) flachen ab oder verschwinden sogar ganz. Da die Zotten für die Aufnahme der Nährstoffe verantwortlich sind, kommt es zu einer ungenügenden Verwertung der Nahrung. Die Symptome können unterschiedlich sein. Typisch sind Eisenmangel und Magen-DarmBeschwerden. Heute werden aber immer mehr auch symptomarme Fälle von Zöliakie diagnostiziert. Bei Verdacht auf Erkrankung kann eine Blutuntersuchung (Antikörpertest) durch den Arzt / die Ärztin weitgehend Klarheit schaffen. Heute werden mehr Betroffene im Erwachsenenalter diagnostiziert als im Kindesalter. Bei Frauen scheint die Erkrankung häufiger vorzukommen als bei Männern. Insgesamt wird die Häufigkeit auf 1:100 geschätzt. Die Ursache von Zöliakie ist unbekannt. Sicher spielen die genetische Veranlagung und die Ernährung eine wichtige Rolle. Zusätzliche Faktoren (wie Infekte, Schwangerschaften) kommen als Auslöser in Betracht. Die Therapie besteht aus einer lebenslangen, glutenfreien Ernährung. Auch bei symptomarmen Fällen ist dies sehr wichtig, denn eine glutenfreie Diät behebt nicht nur die Symptome, sondern vermindert auch das Risiko für Spätschäden. 1.2. Was ist „Gluten“? Gluten ist ein Sammelbegriff für bestimmte Proteine (Eiweisse), welche in den Getreidesorten Weizen, Dinkel (einschliesslich Grünkern), Gerste, Roggen und Hafer enthalten sind. (Über eine allfällige Freigabe von Hafer wird zur Zeit diskutiert). Wer sich glutenfrei ernährt, muss deshalb diese Getreidesorten und alle daraus hergestellten Produkte oder Speisen wie Brot, Gebäck, Teigwaren, Flocken, Paniertes, Mehlsaucen etc. meiden. Auch viele Fertigprodukte Migros-Genossenschafts-Bund Ernährung & Gesundheit Limmatstr. 152 Postfach 1766 CH-8031 Zürich Direktwahl +41 (0)44 277 31 50 Zentrale +41 (0)44 277 21 11 Fax +41 (0)44 277 59 95 [email protected] www.migros.ch enthalten Gluten in irgendeiner Form. Es ist deshalb wichtig, dass Zöliakiebetroffene jede Speise und jedes Fertigprodukt, welches verzehrt werden soll, kritisch hinterfragen. Die Zutatenliste, die auf verpackten Produkten aufgedruckt ist, stellt dabei eine wertvolle Hilfe dar. 1.3. Die glutenfreie Ernährung Mais, Reis, Kartoffeln, Hirse, Buchweizen, Soja etc. sind von Natur aus glutenfrei und stellen eine gute Alternative zu den glutenhaltigen Getreidesorten dar. Ebenso sind natürlich auch unverarbeitete Grundnahrungsmittel wie Milch, Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Eier, Gemüse, Obst, Öle und Zucker gut geeignet. Glutenfreie Spezialprodukte stellen eine gute Alternative zu beliebten glutenhaltigen Produkten wie Mehl, Brot, Teigwaren etc. dar. (siehe unter 2.1) 1.4. Gesetzliche Bestimmungen 1.4.1. Deklarationspflicht von glutenhaltigen Zutaten Die Lebensmittelverordnung (genauer gesagt: die Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln) hält fest, dass die wichtigsten allergenen Zutaten - und dazu zählen auch glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel und daraus hergestellte Erzeugnisse – immer deklariert werden müssen! Glutenhaltige Zutaten und alle anderen Zutaten, die bei der Herstellung eines Produktes verwendet werden, werden in mengenmässig absteigender Reihenfolge deklariert. Ob ein Produkt Gluten in irgendeiner Form enthält, lässt sich wie oben erwähnt also aufgrund der Zutatenliste eines Produktes erkennen. Es ist wichtig, dass Zöliakiebetroffene grundsätzlich immer die Angaben auf der Verpackung studieren. Wichtig: Deklariert wird nicht „Gluten“. Achten Sie also nicht auf das Wort Gluten, sondern auf das Vorkommen der Worte Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel oder Mehl, Teigwaren, Paniermehl etc. in der Zutatenliste. Sehen Sie dazu auch die nachfolgende Tabelle sowie die Erläuterungen unter 1.4.2. -2- 07/2010 ERLAUBT - - - Reis, Wildreis Hirse Buchweizen Mais Kartoffeln Soja, Sojamehl, Tofu Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen etc.) Kastanien, Kastanienmehl Quinoa, Amarant Sago, Tapioka, Maniok Gewürze Gewürzmischung, -extrakte Gewürzzubereitungen * Würze (z.T.*) Streuwürze, Würzmischung * Sojasauce* Curry * Alle Zusatzstoffe (Stoffe mit ENummern), inkl. Gelier- und Verdickungsmittel! (modifizierte Weizenstärken (E14041452)*) VERBOTEN - Weizen Roggen Hafer ** Gerste Dinkel Grünkern Einkorn Emmer Kamut Triticale - Mehl, Dunst, Griess, Schrot, Flocken, Keime und Kleie der oben erwähnten Getreidearten - Weissmehl Halbweissmehl Ruchmehl Grahammehl Fünfkornmehl Vollkornmehl - Paniermehl - Panade - Malz Maltodextrin Malzextrakt: nur in geringen Mengen! * - „Viogerm“ (Weizenkeime) Malzzucker, Maltose Maltit - Biscuit, -brösel - Isomalt - Waffel - Stärke (Weizenstärke: nur in geringen - Oblate (falls mit Weizen hergestellt) Mengen!)* - Teigwaren - Glukosesirup - Eierteigwaren - - „Prebiotische Nahrungsfasern“: Inulin, Oligofructose, FructoOligosaccharide („Actilight“) - Seitan (Weizenprotein) * Spuren möglich. Bei hoher Empfindlichkeit evt. meiden (siehe Erläuterungen auf der nächsten Seite) ** die Zöliakietoxizität von Hafer ist nicht abschliessend geklärt und wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Aktuelle Empfehlungen vermitteln die Zöliakiegesellschaften (siehe unter „Nützliche Adressen“). -3- 07/2010 1.4.2. Häufige Fragen im Zusammenhang mit Deklarationen: Weizenstärke: Weizenstärke enthält Spuren von Gluten. Da industriell hergestellte Produkte aber meist nur geringe Anteile an Stärke enthalten, ist der Glutengehalt im Endprodukt vernachlässigbar klein. In geringen Mengen stellt Weizenstärke somit kein Problem dar und ist erlaubt. Wer Weizenstärke dennoch meiden möchte, beachte bitte die Deklaration: Gemäss Lebensmittelverordnung muss deklariert werden, falls es sich um Weizenstärke handelt. Falls nur „Stärke“ deklariert ist, handelt es sich um Stärke aus glutenfreien Rohstoffen, also z.B. um Mais-, Reis- oder Tapiokastärke. Modifizierte Weizenstärke: Modifizierte Stärken zählen zu den Zusatzstoffen (genauer gesagt zu den Gelier- und Verdickungsmitteln) und tragen die E-Nummern 1404-1452. Modifizierte Stärken sind chemisch (nicht gentechnologisch!) veränderte Stärken. Für ihre Herstellung wird meist Maisstärke, manchmal auch Reis- oder Tapiokastärke verwendet. Weizenstärke wird nur selten gebraucht. Falls überhaupt enthalten industriell hergestellte Produkte zudem nur geringe Mengen an modifizierter Weizenstärke, so dass der Glutengehalt im Endprodukt vernachlässigbar klein ist. Wer modifizierte Weizenstärke dennoch meiden möchte, beachte bitte die Deklaration. Gemäss Lebensmittelverordnung muss die Herkunft der Stärke deklariert werden, falls sie Gluten enthalten könnte („modifizierte Weizenstärke“). Falls nur „modifizierte Stärke“ oder eine E-Nummer (z.B. E1404) deklariert ist, wurde eine glutenfreie Stärke verwendet. Malzextrakt etc. Wie der Name sagt, wird Malzextrakt aus Malz (gequollenes, bis zu einem bestimmten Grad ausgekeimtes Getreide) gewonnen. Malz ist glutenhaltig. Malzextrakt ist ein Auszug aus Malz und besteht zur Hauptsache aus verschiedenen Zuckerarten. Im Gegensatz zum Ausgangsprodukt enthält Malzextrakt nur noch Spuren von Gluten. In geringen Mengen stellt Malzextrakt kein Problem dar und ist erlaubt (Beispiel: Corn Flakes). Grössere Mengen sollten aber gemieden werden (Beispiel: Frühstücksgetränke auf der Basis von Malzextrakt). Die Herkunft von Malz und Malzextrakt wird immer deklariert: z.B.Gerstenmalz, Malzextrakt (aus Gerste) Maltodextrin und Malzzucker (auch Maltose genannt) sind reine Zuckerarten und somit glutenfrei. „Prebiotische Nahrungsfasern“: Inulin, Oligofructose, Fructo-Oligosaccharide („Actilight“) Diese pflanzlichen Ballaststoffe sind glutenfrei. Inulin und Oligofructose werden aus Zichorienwurzeln gewonnen, und als Ausgangsmaterial für Fructo-Oligosaccharide dient reiner Zucker. Gewürze, Gewürzmischungen und -extrakte In der Lebensmittelverordnung steht: Gewürze sind getrocknete, kräftig riechende oder schmeckende Pflanzenteile (Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln, Rinden, Blätter, Kräuter, Blüten, Früchte, Samen oder Teile davon), die Lebensmitteln zur Erhöhung des Wohlgeschmacks zugegeben werden. Gewürzmischungen sind Mischungen, die ausschliesslich aus Gewürzen bestehen. Gewürzextrakte sind Extrakte, die durch physikalische Verfahren aus Gewürzen gewonnen werden. Gewürze, Gewürzmischungen und –extrakte sind glutenfrei. Gewürzzubereitung In der Lebensmittelverordnung steht: Gewürzzubereitungen sind Mischungen von einem oder mehreren Gewürzen oder Küchenkräutern mit weiteren Zutaten wie Ölen, Fetten, Zuckerarten, Stärken, Hefeextrakt oder Speisesalz, die zum Zwecke der Geschmacksbeeinflussung bzw. Aromaerhaltung zugegeben werden. -4- 07/2010 Enthält eine Gewürzzubereitung Weizenstärke (oder eine andere glutenhaltige Stärke), so muss dies deklariert werden (z.B. so: „Gewürzzubereitung (mit Weizenstärke)“). Der Gehalt an Gluten im Endprodukt ist aber auch dann vernachlässigbar gering. Curry In der Lebensmittelverordnung steht: Curry oder Currypulver ist eine Mischung von Gewürzen wie Kurkuma (auch als farbgebender Bestandteil), Pfeffer, Paprika, Ingwer, Koriander, Kardamom, Nelken, Zimt. Es können auch andere aroma- und geschmacksverbessernde Zutaten wie Stärke, Zuckerarten oder Speisesalz zugegeben werden. Enthält Curry Weizenstärke (oder eine andere glutenhaltige Stärke), so muss dies deklariert werden (z.B. so: „Curry (mit Weizenstärke)“). Der Gehalt an Gluten im Endprodukt ist aber auch dann vernachlässigbar gering. Sojasauce In der Lebensmittelverordnung steht: Sojasauce ist eine würzähnliche Sauce, die durch enzymatischen und teilweise auch säurehydrolytischen Abbau überwiegend von Sojabohnen und entfettetem Sojamehl hergestellt wird. Zur Geschmackbeeinflussung kann sie Zutaten wie Speisesalz oder Zuckerarten enthalten. Neben Sojabohnen wird oft auch glutenhaltiges Getreide (Weizen) als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Sojasauce verwendet. Während der Herstellung wird das Gluten allerdings weitgehend abgebaut und somit inaktiviert. Dennoch sind Spuren von Gluten möglich – es sei denn, es handle sich um eine Sojasauce, welche ausschliesslich aus Sojabohnen hergestellt wird; eine solche wäre natürlich glutenfrei. Wird bei der Herstellung einer Sojasauce auch Weizen verwendet, so wird dies entsprechend deklariert (z.B. Sojasauce (mit Weizen)) Würze In der Lebensmittelverordnung steht: Würze ist das flüssige, halbfeste oder feste Abbauprodukt von Eiweissstoffen, das der Verbesserung oder Verstärkung des Geschmacks von Speisen dient. Zur Erzielung bestimmter Geschmacksrichtungen können ihr Zutaten wie Fleisch-, Hefe-, Pilz-, Gewürzoder Gemüseextrakte sowie Zuckerarten zugegeben werden. Als Ausgangsmaterial, also als„Eiweissstoff“, kann auch Gluten (Weizen) dienen. In der Regel erfolgt die Herstellung mittels Säurehydrolyse (Abbau der Eiweissstoffe mit Hilfe von starker Säure), was zu einem vollständigen Abbau und damit zur Inaktivierung von Gluten führt. Würze, als Zutat aufgeführt, gilt somit als glutenfrei. Ausnahme: Würze, welche im Fläschchen für den Hausgebrauch angeboten wird (z.B. ToroWürze), kann auch mittels enzymatischer Hydrolyse oder auf der Basis von Sojasauce hergestellt worden sein. Hier sind Spuren von Gluten möglich, weil bei der enzymatischen Hydrolyse der vollständige Abbau der Eiweissstoffe nicht gewährleistet ist. Wird bei der Herstellung einer Würze auch Weizen verwendet, so wird dies entsprechend deklariert (z.B. Würze (mit Weizen)) Streuwürze, Würzmischung In der Lebensmittelverordnung steht: Streuwürze ist ein festes, mischfähiges, auf Basis von Speisesalz hergestelltes Erzeugnis, dem weitere Zutaten wie Hefe, Gemüse, Pilze, Gewürze und, zur Erzielung einer besseren Rieselfähigkeit, Stärke oder Fett zugegeben werden können. Würzmischung ist Streuwürze mit mindestens 10 Massenprozent Gewürzen, Küchenkräutern oder deren Mischungen. Enthält Streuwürze oder eine Würzmischung Weizenstärke (oder eine andere glutenhaltige Stärke), so muss dies deklariert werden (z.B. so: „Streuwürze (mit Weizenstärke)“). Der Gehalt an Gluten im Endprodukt ist aber auch dann vernachlässigbar gering. -5- 07/2010 1.4.3. Definition glutenfrei Die Lebensmittelverordnung (genauer gesagt: die Verordnung des EDI über Speziallebensmittel) definiert den Begriff glutenfrei wie folgt: „Ein Lebensmittel gilt als glutenfrei, wenn dessen glutenhaltiger Rohstoff (Weizen, Roggen, Hafer, Gerste usw.) durch einen von Natur aus glutenfreien Rohstoff (Mais, Hirse, Reis, Kartoffeln, Buchweizen, Soja usw.) oder durch einen glutenfrei gemachten Rohstoff ersetzt worden ist. Der Gehalt an Prolamin (Gliadin) darf 10 mg pro 100 g Trockenmasse nicht übersteigen.“ Da Gluten zur Hälfte aus dem analysierten Gliadin besteht, entspricht diese Menge 20mg Gluten pro 100g Trockenmasse resp. 200ppm. Bei glutenfreien Spezialprodukte mit der durchgestrichenen Ähre und/oder dem Gütesiegel von aha! liegt der Gehalt garantiert unter 1mg Gliadin (resp. 2mg Gluten) pro 100g Trockenmasse, d.h. 10x tiefer als gesetzlich vorgeschrieben. 1.4.4. „Kann Gluten enthalten“ Bei vielen industriell hergestellten Produkten können Spuren von Gluten nie ganz ausgeschlossen werden, auch wenn sie rezepturmässig ohne glutenhaltige Zutaten hergestellt wurden. Bei der Ernte, beim Transport oder der Lagerung von Rohmaterialen, im Produktionsbetrieb oder auf einer Produktionsanlage kann es zu einer unbeabsichtigten Verschleppung von Zutaten und damit zu einer „Verunreinigung“ kommen (sogenanntes „Carry over“). Derartige Verschleppungen sind in vielen Bereichen der traditionellen und modernen Herstellung von Lebensmitteln schon immer aufgetreten und in manchen Bereichen nicht zu vermeiden. Besonders „heikel“ diesbezüglich sind Cerealien, Müllereiprodukte (wie Polentamais oder Hirseflocken), Biscuits, Trockensuppen und –saucen. Mit Guter Herstellungspraxis, d.h. mit Richtlinien zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und -umgebung in der Lebensmittelproduktion, können unbeabsichtigte Vermischungen minimiert werden. Die Lebensmittelverordnung (genauer gesagt die Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln) schreibt vor, dass auf unbeabsichtigte Vermischungen mit glutenhaltigen Zutaten hingewiesen werden muss, falls der Gehalt an Gliadin 10mg (entspricht 20mg Gluten) pro 100g Trockenmasse übersteigt oder übersteigen könnte. Dies hat mittels eines entsprechenden Hinweises (zum Beispiel „Kann Gluten enthalten“) am Ende der Zutatenliste zu geschehen. Der Hinweis kann auch anders formuliert sein, zum Beispiel „enthält Gluten“ oder „kann Spuren von Gluten enthalten“: Der Hersteller muss jedoch belegen könnten, dass alle im Rahmen der Guten Herstellungspraxis gebotenen Massnahmen ergriffen wurden, um die unbeabsichtigten Vermischungen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Auf Vermischungen, die unter 10mg Gliadin (resp. 20mg Gluten) pro 100g Trockenmasse liegen, darf in gleicher Art freiwillig hingewiesen werden. Vom Wortlaut her kann also nicht zwischen einem obligatorischen und einem freiwilligen Hinweis unterschieden werden. Zusammenfassend lässt sich bezüglich Spuren von Gluten folgendes sagen: Bei Produkten ohne glutenhaltige Zutaten (gemäss Zutatenliste) und ohne Hinweis kann erwartet werden, dass kein Gluten enthalten ist bzw. dass ein allfälliger Gehalt unter 10mg Gliadin pro 100g Trockenmasse (resp. unter 20mg Gluten pro 100g Trockenmasse) liegen würde. Bei Produkten mit dem Hinweis „Kann Gluten enthalten“ oder einem ähnlichen Hinweis liegt ein allfälliger Gehalt an Gliadin unter oder über 10mg pro 100g Trockenmasse (resp. unter oder über 20mg Gluten pro 100g Trockenmasse). -6- 07/2010 Bei Produkten mit dem Hinweis "glutenfrei" liegt der Gehalt an Gliadin garantiert unter 10mg pro 100g Trockenmasse (resp. unter 20mg Gluten pro 100g Trockenmasse). Bei glutenfreien Produkten mit der durchgestrichenen Ähre und/oder dem Güteseigel von aha! liegt der Gehalt an Gliadin garantiert unter 1mg pro 100g Trockenmasse (resp. unter 2mg Gluten pro 100g Trockenmasse). Eine absolute Garantie für Glutenfreiheit kann es nicht geben. -7- 07/2010 2. Geeignete Produkte bei Zöliakie 2.1. Produkte mit dem Gütesiegel von aha! Glutenfreie Produkte mit dem Gütesiegel von aha! sind für Zöliakiebetroffene besonders geeignet: Die Vorschriften für glutenfreie aha-Produkte sind 10x strenger als die gesetzlichen Vorschriften (siehe unter 1.4.1.): Sie enthalten weniger als 1 mg Prolamin (Gliadin) bzw. weniger als 2mg Gluten pro 100g Trockenmasse des Lebensmittels. Der besondere Vorteil ist auf der Verpackung deutlich hervorgehoben Die Kennzeichnung ist um entsprechende, wichtige Informationen ergänzt Die Herstellung des Produktes und das Produkt selbst werden von unabhängiger Seite geprüft und zertifiziert Unabhängige Experten stellen sicher, dass das Produkt für Allergiker geeignet ist und dass es hält, was die Informationen dazu versprechen. Die Produktionsbetriebe verfügen über ein geprüftes Allergenmanagement Die Produkte werden laufend kontrolliert Folgende Produkte tragen das aha!-Gütesiegel: 1046.201 aha! Mehlmischung glutenfrei 1046.202 aha! Brotbackmischung glutenfrei 1112.060 aha! Vollkornreis-Toast glutenfrei 1119.102 aha! Frischback-Croissant glutenfrei 1119.100 aha! Frischback-Baguette glutenfrei 1119.101 aha! Frischback Ciabatta glutenfrei 1103.230 aha! Crisp Bread glutenfrei 1103.229 aha! Fibre Cracker glutenfrei 1019.026 aha! Käse-Zwiebel-Snack glutenfrei 1132.070 aha! Schokoladenkuchen glutenfrei 1132.071 aha! Kuchen mit Zitronengeschmack glutenfrei 1101.881 aha! Kleiner Kuchen mit Zitronengeschmack glutenfrei 1101.882 aha! Chocolate Chips Cookie glutenfrei 1042.150 aha! Farmer Crunchy Corn Flakes 1041.666 aha! Spaghetti glutenfrei 1041.665 aha! Penne glutenfrei 1061.299 aha! Gemüsebouillon 1065.026 aha! Bratensauce Das Sortiment an Produktenmit dem Gütesiegel von aha! wird laufend erweitert. -8- 07/2010 Weitere Informationen über das Schweizerisches Zentrum für Allergie, Haut und Asthma aha! sowie das aha!-Gütesiegel finden Sie unter www.ahaswiss.ch und www.service-allergiesuisse.ch. 2.2. Warum hat die Migros keine vollständige Liste mit Produkten, welche sich für die glutenfreie Ernährung eignen? Eine vollständige Liste finden wir nicht sinnvoll. Sie würde unter anderem eine falsche Sicherheit vortäuschen. Mit unseren Informationen über eine glutenfreie Ernährung möchten wir lieber Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Entscheidend ist, dass die Zutatenlisten auf unseren Verpackungen genau studiert werden, damit glutenhaltige Zutaten erkannt werden. Dies ist anfänglich zwar aufwändig und mühsam. Letztendlich fahren Betroffene aber besser so – davon sind wir überzeugt. Für allfällige Fragen stehen wir von der Ernährungsberatung Migros gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktangaben finden Sie unter www.migros.ch →Services →Kundendienst & Kontakt →Ernährungsberatung. -9- 07/2010 3. Nützliche Adressen IG Zöliakie der Deutschen Schweiz Birmannsgasse 20 4055 Basel Telefon: 061 / 271 62 17 Fax: 061 / 271 62 18 e-mail: [email protected] http://www.zoeliakie.ch/ Weitere Zöliakiegesellschaften in der Schweiz: Association Romande de la Coeliakie Secrétariat Case postale 1215 Route du lac 2 1001 Lausanne 1094 Paudex téléphone: 021 / 796 33 00 fax: 021 / 796 33 11 e-mail: [email protected] http://www.coeliakie.ch/ Gruppo Celiachia della Svizzera Italiana Via Campagna 25L 6503 Bellinzona telefono: 079 614 07 79 e-mail: [email protected] http://web.ticino.com/celiachia/ 4. Hinweis Die aktuellste Version unseres Merkblattes finden Sie immer auf der Migros-Homepage: www.migros.ch →Supermarkt → Marken & Labels →Aha! Gütesiegel →Wissenswertes → Nahrungsmittelallergien →Zöliakie. Das Merkblatt kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Zöliakie bzw. Sprue und Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) haben ähnliche Symptome und treten manchmal gemeinsam auf. Gerne senden wir Ihnen bei Bedarf auch unser Merkblatt „Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit)“ zu. Oder Sie finden es unter www.migros.ch →Supermarkt → Marken & Labels →Aha! Gütesiegel →Wissenswertes → Nahrungsmittelallergien → Laktoseintoleranz. - 10 - 07/2010