Glutenfreie Ernährung

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Migros-Genossenschafts-Bund
Glutenfreie Ernährung
(Ernährung bei Zöliakie)
1. Allgemeine Informationen
1.1. Wer sollte sich glutenfrei ernähren?
Eine glutenfreie Ernährung ist die Therapie für Menschen, welche an Zöliakie (bei
Erwachsenen auch Sprue genannt) leiden. Aber auch Dermatititis Herpetiformis Duhring, eine
stark juckende, chronische Hauterkrankung, die oft mit Schädigungen der
Dünndarmschleimhaut einhergeht, spricht gut auf eine glutenfreie Kost an.
Zöliakie ist eine Unverträglichkeit des Dünndarms gegenüber dem Getreideeiweiss „Gluten“.
Die Dünndarmschleimhaut entzündet sich, und die Zotten (unzählige feine Vorwölbungen der
Schleimhautoberfläche) flachen ab oder verschwinden sogar ganz. Da die Zotten für die
Aufnahme der Nährstoffe verantwortlich sind, kommt es zu einer ungenügenden Verwertung
der Nahrung.
Die Symptome können unterschiedlich sein. Typisch sind Eisenmangel und Magen-DarmBeschwerden. Heute werden aber immer mehr auch symptomarme Fälle von Zöliakie
diagnostiziert. Bei Verdacht auf Erkrankung kann eine Blutuntersuchung (Antikörpertest)
durch den Arzt / die Ärztin weitgehend Klarheit schaffen.
Heute werden mehr Betroffene im Erwachsenenalter diagnostiziert als im Kindesalter. Bei
Frauen scheint die Erkrankung häufiger vorzukommen als bei Männern. Insgesamt wird die
Häufigkeit auf 1:100 geschätzt.
Die Ursache von Zöliakie ist unbekannt. Sicher spielen die genetische Veranlagung und die
Ernährung eine wichtige Rolle. Zusätzliche Faktoren (wie Infekte, Schwangerschaften)
kommen als Auslöser in Betracht.
Die Therapie besteht aus einer lebenslangen, glutenfreien Ernährung. Auch bei
symptomarmen Fällen ist dies sehr wichtig, denn eine glutenfreie Diät behebt nicht nur die
Symptome, sondern vermindert auch das Risiko für Spätschäden.
1.2. Was ist „Gluten“?
Gluten ist ein Sammelbegriff für bestimmte Proteine (Eiweisse), welche in den Getreidesorten
Weizen, Dinkel (einschliesslich Grünkern), Gerste, Roggen und Hafer enthalten sind. (Über
eine allfällige Freigabe von Hafer wird zur Zeit diskutiert). Wer sich glutenfrei ernährt, muss
deshalb diese Getreidesorten und alle daraus hergestellten Produkte oder Speisen wie Brot,
Gebäck, Teigwaren, Flocken, Paniertes, Mehlsaucen etc. meiden. Auch viele Fertigprodukte
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enthalten Gluten in irgendeiner Form. Es ist deshalb wichtig, dass Zöliakiebetroffene jede
Speise und jedes Fertigprodukt, welches verzehrt werden soll, kritisch hinterfragen. Die
Zutatenliste, die auf verpackten Produkten aufgedruckt ist, stellt dabei eine wertvolle Hilfe dar.
1.3. Die glutenfreie Ernährung
Mais, Reis, Kartoffeln, Hirse, Buchweizen, Soja etc. sind von Natur aus glutenfrei und stellen
eine gute Alternative zu den glutenhaltigen Getreidesorten dar. Ebenso sind natürlich auch
unverarbeitete Grundnahrungsmittel wie Milch, Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Eier, Gemüse,
Obst, Öle und Zucker gut geeignet.
Glutenfreie Spezialprodukte stellen eine gute Alternative zu beliebten glutenhaltigen
Produkten wie Mehl, Brot, Teigwaren etc. dar. (siehe unter 2.1)
1.4. Gesetzliche Bestimmungen
1.4.1. Deklarationspflicht von glutenhaltigen Zutaten
Die Lebensmittelverordnung (genauer gesagt: die Verordnung des EDI über die
Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln) hält fest, dass die wichtigsten
allergenen Zutaten - und dazu zählen auch glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen,
Gerste, Hafer, Dinkel und daraus hergestellte Erzeugnisse – immer deklariert werden
müssen!
Glutenhaltige Zutaten und alle anderen Zutaten, die bei der Herstellung eines Produktes
verwendet werden, werden in mengenmässig absteigender Reihenfolge deklariert. Ob ein
Produkt Gluten in irgendeiner Form enthält, lässt sich wie oben erwähnt also aufgrund der
Zutatenliste eines Produktes erkennen. Es ist wichtig, dass Zöliakiebetroffene grundsätzlich
immer die Angaben auf der Verpackung studieren.
Wichtig: Deklariert wird nicht „Gluten“. Achten Sie also nicht auf das Wort Gluten, sondern auf
das Vorkommen der Worte Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel oder Mehl, Teigwaren,
Paniermehl etc. in der Zutatenliste.
Sehen Sie dazu auch die nachfolgende Tabelle sowie die Erläuterungen unter 1.4.2.
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ERLAUBT
-
-
-
Reis, Wildreis
Hirse
Buchweizen
Mais
Kartoffeln
Soja, Sojamehl, Tofu
Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen
etc.)
Kastanien, Kastanienmehl
Quinoa, Amarant
Sago, Tapioka, Maniok
Gewürze
Gewürzmischung, -extrakte
Gewürzzubereitungen *
Würze (z.T.*)
Streuwürze, Würzmischung *
Sojasauce*
Curry *
Alle Zusatzstoffe (Stoffe mit ENummern),
inkl. Gelier- und Verdickungsmittel!
(modifizierte Weizenstärken (E14041452)*)
VERBOTEN
-
Weizen
Roggen
Hafer **
Gerste
Dinkel
Grünkern
Einkorn
Emmer
Kamut
Triticale
- Mehl, Dunst, Griess, Schrot, Flocken,
Keime und Kleie der oben erwähnten
Getreidearten
-
Weissmehl
Halbweissmehl
Ruchmehl
Grahammehl
Fünfkornmehl
Vollkornmehl
- Paniermehl
- Panade
- Malz
Maltodextrin
Malzextrakt: nur in geringen Mengen! * - „Viogerm“ (Weizenkeime)
Malzzucker, Maltose
Maltit
- Biscuit, -brösel
- Isomalt
- Waffel
- Stärke
(Weizenstärke: nur in geringen
- Oblate (falls mit Weizen hergestellt)
Mengen!)*
- Teigwaren
- Glukosesirup
- Eierteigwaren
-
-
„Prebiotische Nahrungsfasern“:
Inulin, Oligofructose, FructoOligosaccharide („Actilight“)
- Seitan (Weizenprotein)
* Spuren möglich. Bei hoher Empfindlichkeit evt. meiden (siehe Erläuterungen auf der
nächsten Seite)
** die Zöliakietoxizität von Hafer ist nicht abschliessend geklärt und wird nach wie vor
kontrovers diskutiert. Aktuelle Empfehlungen vermitteln die Zöliakiegesellschaften (siehe unter
„Nützliche Adressen“).
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1.4.2. Häufige Fragen im Zusammenhang mit Deklarationen:
Weizenstärke:
Weizenstärke enthält Spuren von Gluten. Da industriell hergestellte Produkte aber meist nur
geringe Anteile an Stärke enthalten, ist der Glutengehalt im Endprodukt vernachlässigbar
klein. In geringen Mengen stellt Weizenstärke somit kein Problem dar und ist erlaubt.
Wer Weizenstärke dennoch meiden möchte, beachte bitte die Deklaration: Gemäss
Lebensmittelverordnung muss deklariert werden, falls es sich um Weizenstärke handelt. Falls
nur „Stärke“ deklariert ist, handelt es sich um Stärke aus glutenfreien Rohstoffen, also z.B. um
Mais-, Reis- oder Tapiokastärke.
Modifizierte Weizenstärke:
Modifizierte Stärken zählen zu den Zusatzstoffen (genauer gesagt zu den Gelier- und
Verdickungsmitteln) und tragen die E-Nummern 1404-1452. Modifizierte Stärken sind
chemisch (nicht gentechnologisch!) veränderte Stärken. Für ihre Herstellung wird meist
Maisstärke, manchmal auch Reis- oder Tapiokastärke verwendet. Weizenstärke wird nur
selten gebraucht. Falls überhaupt enthalten industriell hergestellte Produkte zudem nur
geringe Mengen an modifizierter Weizenstärke, so dass der Glutengehalt im Endprodukt
vernachlässigbar klein ist. Wer modifizierte Weizenstärke dennoch meiden möchte, beachte
bitte die Deklaration. Gemäss Lebensmittelverordnung muss die Herkunft der Stärke
deklariert werden, falls sie Gluten enthalten könnte („modifizierte Weizenstärke“). Falls nur
„modifizierte Stärke“ oder eine E-Nummer (z.B. E1404) deklariert ist, wurde eine glutenfreie
Stärke verwendet.
Malzextrakt etc.
Wie der Name sagt, wird Malzextrakt aus Malz (gequollenes, bis zu einem bestimmten Grad
ausgekeimtes Getreide) gewonnen. Malz ist glutenhaltig.
Malzextrakt ist ein Auszug aus Malz und besteht zur Hauptsache aus verschiedenen
Zuckerarten. Im Gegensatz zum Ausgangsprodukt enthält Malzextrakt nur noch Spuren von
Gluten. In geringen Mengen stellt Malzextrakt kein Problem dar und ist erlaubt (Beispiel: Corn
Flakes). Grössere Mengen sollten aber gemieden werden (Beispiel: Frühstücksgetränke auf
der Basis von Malzextrakt).
Die Herkunft von Malz und Malzextrakt wird immer deklariert: z.B.Gerstenmalz, Malzextrakt
(aus Gerste)
Maltodextrin und Malzzucker (auch Maltose genannt) sind reine Zuckerarten und somit
glutenfrei.
„Prebiotische Nahrungsfasern“: Inulin, Oligofructose, Fructo-Oligosaccharide
(„Actilight“)
Diese pflanzlichen Ballaststoffe sind glutenfrei. Inulin und Oligofructose werden aus
Zichorienwurzeln gewonnen, und als Ausgangsmaterial für Fructo-Oligosaccharide dient
reiner Zucker.
Gewürze, Gewürzmischungen und -extrakte
In der Lebensmittelverordnung steht:
Gewürze sind getrocknete, kräftig riechende oder schmeckende Pflanzenteile (Wurzeln,
Wurzelstöcke, Zwiebeln, Rinden, Blätter, Kräuter, Blüten, Früchte, Samen oder Teile
davon), die Lebensmitteln zur Erhöhung des Wohlgeschmacks zugegeben werden.
Gewürzmischungen sind Mischungen, die ausschliesslich aus Gewürzen bestehen.
Gewürzextrakte sind Extrakte, die durch physikalische Verfahren aus Gewürzen gewonnen
werden.
Gewürze, Gewürzmischungen und –extrakte sind glutenfrei.
Gewürzzubereitung
In der Lebensmittelverordnung steht:
Gewürzzubereitungen sind Mischungen von einem oder mehreren Gewürzen oder Küchenkräutern mit weiteren Zutaten wie Ölen, Fetten, Zuckerarten, Stärken, Hefeextrakt oder
Speisesalz, die zum Zwecke der Geschmacksbeeinflussung bzw. Aromaerhaltung zugegeben
werden.
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Enthält eine Gewürzzubereitung Weizenstärke (oder eine andere glutenhaltige Stärke), so
muss dies deklariert werden (z.B. so: „Gewürzzubereitung (mit Weizenstärke)“). Der Gehalt
an Gluten im Endprodukt ist aber auch dann vernachlässigbar gering.
Curry
In der Lebensmittelverordnung steht:
Curry oder Currypulver ist eine Mischung von Gewürzen wie Kurkuma (auch als farbgebender
Bestandteil), Pfeffer, Paprika, Ingwer, Koriander, Kardamom, Nelken, Zimt. Es können auch
andere aroma- und geschmacksverbessernde Zutaten wie Stärke, Zuckerarten oder
Speisesalz zugegeben werden.
Enthält Curry Weizenstärke (oder eine andere glutenhaltige Stärke), so muss dies deklariert
werden (z.B. so: „Curry (mit Weizenstärke)“). Der Gehalt an Gluten im Endprodukt ist aber
auch dann vernachlässigbar gering.
Sojasauce
In der Lebensmittelverordnung steht:
Sojasauce ist eine würzähnliche Sauce, die durch enzymatischen und teilweise auch säurehydrolytischen Abbau überwiegend von Sojabohnen und entfettetem Sojamehl hergestellt
wird. Zur Geschmackbeeinflussung kann sie Zutaten wie Speisesalz oder Zuckerarten
enthalten.
Neben Sojabohnen wird oft auch glutenhaltiges Getreide (Weizen) als Ausgangsmaterial für
die Herstellung von Sojasauce verwendet. Während der Herstellung wird das Gluten allerdings weitgehend abgebaut und somit inaktiviert. Dennoch sind Spuren von Gluten möglich
– es sei denn, es handle sich um eine Sojasauce, welche ausschliesslich aus Sojabohnen
hergestellt wird; eine solche wäre natürlich glutenfrei.
Wird bei der Herstellung einer Sojasauce auch Weizen verwendet, so wird dies entsprechend
deklariert (z.B. Sojasauce (mit Weizen))
Würze
In der Lebensmittelverordnung steht:
Würze ist das flüssige, halbfeste oder feste Abbauprodukt von Eiweissstoffen, das der
Verbesserung oder Verstärkung des Geschmacks von Speisen dient. Zur Erzielung
bestimmter Geschmacksrichtungen können ihr Zutaten wie Fleisch-, Hefe-, Pilz-, Gewürzoder Gemüseextrakte sowie Zuckerarten zugegeben werden.
Als Ausgangsmaterial, also als„Eiweissstoff“, kann auch Gluten (Weizen) dienen. In der Regel
erfolgt die Herstellung mittels Säurehydrolyse (Abbau der Eiweissstoffe mit Hilfe von starker
Säure), was zu einem vollständigen Abbau und damit zur Inaktivierung von Gluten führt.
Würze, als Zutat aufgeführt, gilt somit als glutenfrei.
Ausnahme: Würze, welche im Fläschchen für den Hausgebrauch angeboten wird (z.B. ToroWürze), kann auch mittels enzymatischer Hydrolyse oder auf der Basis von Sojasauce
hergestellt worden sein. Hier sind Spuren von Gluten möglich, weil bei der enzymatischen
Hydrolyse der vollständige Abbau der Eiweissstoffe nicht gewährleistet ist.
Wird bei der Herstellung einer Würze auch Weizen verwendet, so wird dies entsprechend
deklariert (z.B. Würze (mit Weizen))
Streuwürze, Würzmischung
In der Lebensmittelverordnung steht:
Streuwürze ist ein festes, mischfähiges, auf Basis von Speisesalz hergestelltes Erzeugnis,
dem weitere Zutaten wie Hefe, Gemüse, Pilze, Gewürze und, zur Erzielung einer besseren
Rieselfähigkeit, Stärke oder Fett zugegeben werden können.
Würzmischung ist Streuwürze mit mindestens 10 Massenprozent Gewürzen, Küchenkräutern
oder deren Mischungen.
Enthält Streuwürze oder eine Würzmischung Weizenstärke (oder eine andere glutenhaltige
Stärke), so muss dies deklariert werden (z.B. so: „Streuwürze (mit Weizenstärke)“). Der
Gehalt an Gluten im Endprodukt ist aber auch dann vernachlässigbar gering.
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1.4.3. Definition glutenfrei
Die Lebensmittelverordnung (genauer gesagt: die Verordnung des EDI über
Speziallebensmittel) definiert den Begriff glutenfrei wie folgt:
„Ein Lebensmittel gilt als glutenfrei, wenn dessen glutenhaltiger Rohstoff (Weizen, Roggen,
Hafer, Gerste usw.) durch einen von Natur aus glutenfreien Rohstoff (Mais, Hirse, Reis,
Kartoffeln, Buchweizen, Soja usw.) oder durch einen glutenfrei gemachten Rohstoff ersetzt
worden ist.
Der Gehalt an Prolamin (Gliadin) darf 10 mg pro 100 g Trockenmasse nicht übersteigen.“
Da Gluten zur Hälfte aus dem analysierten Gliadin besteht, entspricht diese Menge 20mg
Gluten pro 100g Trockenmasse resp. 200ppm.
Bei glutenfreien Spezialprodukte mit der durchgestrichenen Ähre und/oder dem Gütesiegel
von aha! liegt der Gehalt garantiert unter 1mg Gliadin (resp. 2mg Gluten) pro 100g
Trockenmasse, d.h. 10x tiefer als gesetzlich vorgeschrieben.
1.4.4. „Kann Gluten enthalten“
Bei vielen industriell hergestellten Produkten können Spuren von Gluten nie ganz
ausgeschlossen werden, auch wenn sie rezepturmässig ohne glutenhaltige Zutaten
hergestellt wurden. Bei der Ernte, beim Transport oder der Lagerung von Rohmaterialen, im
Produktionsbetrieb oder auf einer Produktionsanlage kann es zu einer unbeabsichtigten
Verschleppung von Zutaten und damit zu einer „Verunreinigung“ kommen (sogenanntes
„Carry over“). Derartige Verschleppungen sind in vielen Bereichen der traditionellen und
modernen Herstellung von Lebensmitteln schon immer aufgetreten und in manchen
Bereichen nicht zu vermeiden. Besonders „heikel“ diesbezüglich sind Cerealien, Müllereiprodukte (wie Polentamais oder Hirseflocken), Biscuits, Trockensuppen und –saucen.
Mit Guter Herstellungspraxis, d.h. mit Richtlinien zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und -umgebung in der Lebensmittelproduktion, können unbeabsichtigte
Vermischungen minimiert werden.
Die Lebensmittelverordnung (genauer gesagt die Verordnung des EDI über die
Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln) schreibt vor, dass auf unbeabsichtigte
Vermischungen mit glutenhaltigen Zutaten hingewiesen werden muss, falls der Gehalt an
Gliadin 10mg (entspricht 20mg Gluten) pro 100g Trockenmasse übersteigt oder übersteigen
könnte. Dies hat mittels eines entsprechenden Hinweises (zum Beispiel „Kann Gluten
enthalten“) am Ende der Zutatenliste zu geschehen. Der Hinweis kann auch anders formuliert
sein, zum Beispiel „enthält Gluten“ oder „kann Spuren von Gluten enthalten“: Der Hersteller
muss jedoch belegen könnten, dass alle im Rahmen der Guten Herstellungspraxis gebotenen
Massnahmen ergriffen wurden, um die unbeabsichtigten Vermischungen zu vermeiden oder
möglichst gering zu halten. Auf Vermischungen, die unter 10mg Gliadin (resp. 20mg Gluten)
pro 100g Trockenmasse liegen, darf in gleicher Art freiwillig hingewiesen werden. Vom
Wortlaut her kann also nicht zwischen einem obligatorischen und einem freiwilligen Hinweis
unterschieden werden.
Zusammenfassend lässt sich bezüglich Spuren von Gluten folgendes sagen:
Bei Produkten ohne glutenhaltige Zutaten (gemäss Zutatenliste) und ohne Hinweis kann
erwartet werden, dass kein Gluten enthalten ist bzw. dass ein allfälliger Gehalt unter
10mg Gliadin pro 100g Trockenmasse (resp. unter 20mg Gluten pro 100g
Trockenmasse) liegen würde.
Bei Produkten mit dem Hinweis „Kann Gluten enthalten“ oder einem ähnlichen Hinweis
liegt ein allfälliger Gehalt an Gliadin unter oder über 10mg pro 100g Trockenmasse
(resp. unter oder über 20mg Gluten pro 100g Trockenmasse).
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Bei Produkten mit dem Hinweis "glutenfrei" liegt der Gehalt an Gliadin garantiert unter
10mg pro 100g Trockenmasse (resp. unter 20mg Gluten pro 100g Trockenmasse).
Bei glutenfreien Produkten mit der durchgestrichenen Ähre und/oder dem Güteseigel
von aha! liegt der Gehalt an Gliadin garantiert unter 1mg pro 100g Trockenmasse (resp.
unter 2mg Gluten pro 100g Trockenmasse).
Eine absolute Garantie für Glutenfreiheit kann es nicht geben.
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2. Geeignete Produkte bei Zöliakie
2.1. Produkte mit dem Gütesiegel von aha!
Glutenfreie Produkte mit dem Gütesiegel von aha! sind für Zöliakiebetroffene besonders
geeignet:
Die Vorschriften für glutenfreie aha-Produkte sind 10x strenger als die gesetzlichen
Vorschriften (siehe unter 1.4.1.): Sie enthalten weniger als 1 mg Prolamin (Gliadin)
bzw. weniger als 2mg Gluten pro 100g Trockenmasse des Lebensmittels.
Der besondere Vorteil ist auf der Verpackung deutlich hervorgehoben
Die Kennzeichnung ist um entsprechende, wichtige Informationen ergänzt
Die Herstellung des Produktes und das Produkt selbst werden von unabhängiger Seite
geprüft und zertifiziert
Unabhängige Experten stellen sicher, dass das Produkt für Allergiker geeignet ist und
dass es hält, was die Informationen dazu versprechen.
Die Produktionsbetriebe verfügen über ein geprüftes Allergenmanagement
Die Produkte werden laufend kontrolliert
Folgende Produkte tragen das aha!-Gütesiegel:
1046.201
aha! Mehlmischung glutenfrei
1046.202
aha! Brotbackmischung glutenfrei
1112.060
aha! Vollkornreis-Toast glutenfrei
1119.102
aha! Frischback-Croissant glutenfrei
1119.100
aha! Frischback-Baguette glutenfrei
1119.101
aha! Frischback Ciabatta glutenfrei
1103.230
aha! Crisp Bread glutenfrei
1103.229
aha! Fibre Cracker glutenfrei
1019.026
aha! Käse-Zwiebel-Snack glutenfrei
1132.070
aha! Schokoladenkuchen glutenfrei
1132.071
aha! Kuchen mit Zitronengeschmack glutenfrei
1101.881
aha! Kleiner Kuchen mit Zitronengeschmack glutenfrei
1101.882
aha! Chocolate Chips Cookie glutenfrei
1042.150
aha! Farmer Crunchy Corn Flakes
1041.666
aha! Spaghetti glutenfrei
1041.665
aha! Penne glutenfrei
1061.299
aha! Gemüsebouillon
1065.026
aha! Bratensauce
Das Sortiment an Produktenmit dem Gütesiegel von aha! wird laufend erweitert.
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Weitere Informationen über das Schweizerisches Zentrum für Allergie, Haut und Asthma aha!
sowie das aha!-Gütesiegel finden Sie unter www.ahaswiss.ch und www.service-allergiesuisse.ch.
2.2. Warum hat die Migros keine vollständige Liste mit Produkten, welche sich für die
glutenfreie Ernährung eignen?
Eine vollständige Liste finden wir nicht sinnvoll. Sie würde unter anderem eine falsche
Sicherheit vortäuschen. Mit unseren Informationen über eine glutenfreie Ernährung möchten
wir lieber Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Entscheidend ist, dass die Zutatenlisten auf unseren
Verpackungen genau studiert werden, damit glutenhaltige Zutaten erkannt werden. Dies ist
anfänglich zwar aufwändig und mühsam. Letztendlich fahren Betroffene aber besser so –
davon sind wir überzeugt.
Für allfällige Fragen stehen wir von der Ernährungsberatung Migros gerne zur Verfügung.
Unsere Kontaktangaben finden Sie unter www.migros.ch →Services →Kundendienst &
Kontakt →Ernährungsberatung.
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3. Nützliche Adressen
IG Zöliakie der Deutschen Schweiz
Birmannsgasse 20
4055 Basel
Telefon: 061 / 271 62 17
Fax:
061 / 271 62 18
e-mail: [email protected]
http://www.zoeliakie.ch/
Weitere Zöliakiegesellschaften in der Schweiz:
Association Romande de la Coeliakie
Secrétariat
Case postale 1215 Route du lac 2
1001 Lausanne
1094 Paudex
téléphone: 021 / 796 33 00
fax:
021 / 796 33 11
e-mail:
[email protected]
http://www.coeliakie.ch/
Gruppo Celiachia della Svizzera Italiana
Via Campagna 25L
6503 Bellinzona
telefono: 079 614 07 79
e-mail:
[email protected]
http://web.ticino.com/celiachia/
4. Hinweis
Die aktuellste Version unseres Merkblattes finden Sie immer auf der Migros-Homepage:
www.migros.ch →Supermarkt → Marken & Labels →Aha! Gütesiegel →Wissenswertes →
Nahrungsmittelallergien →Zöliakie.
Das Merkblatt kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Zöliakie bzw. Sprue und Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) haben ähnliche
Symptome und treten manchmal gemeinsam auf. Gerne senden wir Ihnen bei Bedarf auch
unser Merkblatt „Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit)“ zu.
Oder Sie finden es unter www.migros.ch →Supermarkt → Marken & Labels →Aha! Gütesiegel
→Wissenswertes → Nahrungsmittelallergien → Laktoseintoleranz.
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