Informationsbulletin 16 FALCK & CIE. Der Unterschied zwischen Immobilienwert und Immobilienpreis Wert und Preis sind nicht dasselbe. Der Wert hängt von den Präferenzen des einzelnen Individuums ab und ist daher auch eine individuelle Grösse. Diese hängt von den Erwartungen ab, die der jeweilige Marktteilnehmer als Nutzen in eine Immobilie setzt. Was dem einen viel bedeutet, schätzt ein anderer weniger wichtig ein. Daher können die Vorstellungen über den Wert ein und derselben Immobilie auch auseinander liegen. Demgegenüber ist der Preis das Ergebnis eines Anpassungsprozesses, bei dem sich die Wertvorstellungen des Verkäufers mit denjenigen des Käufers treffen. Jeder, der den Wert höher einschätzt als den Preis, kommt mit dem Verkäufer ins Geschäft. Insofern ist der Preis einer Liegenschaft also der Wert, von dem der Verkäufer den Käufer hat überzeugen können. Da der Immobilienmarkt heterogen ist, beteiligen sich für ein ganz bestimmtes Marktobjekt meist nur wenige Marktteilnehmer am Preisbildungsprozess. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, kommt deshalb der Preis durch Verhandlungen zustande. Aus diesem Grund können bei Immobilien zwischen Wert und Preis erhebliche Unterschiede bestehen und zwar vor allem dann, wenn der Immobilienmarkt nicht im Gleichgewicht ist, sei es, dass er überhitzt ist, sei es, dass eine Baisse die Lage bestimmt. So wird der Käufer in einer Hausse sagen, die Lage könne sich auch wieder ändern und die gegenwärtigen Preise liessen sich nicht nachhaltig erwirtschaften, während in einer Baisse der Verkäufer die langfristige Werthaltigkeit betont, und der Käufer im Gegensatz dazu argumentiert, er müsse sich nach den aktuellen Preisen richten. Wenn Wert und Preis nicht dasselbe sind, was ist dann überhaupt unter dem Begriff des Verkehrswertes einer Immobilie zu verstehen? Im Wort „Verkehr“ scheint irgendwie auch der Preis mitzuschwingen. Insofern handelt es sich beim Verkehrswert begrifflich wohl um eine Kombination von beidem; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Eigentümer überhaupt verkaufswillig ist, genügend Zeit – bezogen auf die Art des Verkaufsobjektes und die Marktlage – für die Verkaufsverhandlungen zur Verfügung steht, der Wert während des Verhandlungszeitraumes stabil bleibt, die Liegenschaft frei und mit ausreichender Verbreitung auf dem Markt angeboten wird sowie letztlich kein Angebot eines Käufers mit Sonderinteressen vorliegt. Insofern lässt sich der Verkehrswert wie folgt umschreiben: Der Verkehrswert ist nach dem Preis zu bestimmen, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach dem Zustand der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse erzielt werden kann. Luzern, 09. September 2004 Louis H. Falck, lic. iur. Rechtsanwalt und Notar 1