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FACHRICHTLINIE Nr. 24
Hygienemaßnahmen bei Erkrankung an Influenza
Erreger
Erreger der Influenza sind Orthomyxoviren, die in die Typen A, B und C unterteilt werden. Für
den Menschen sind nur Influenza-A- (H1N1, H3N2, H5N1, etc.) und -B-Viren relevant.
Influenza-A- und -B-Viren sind charakterisiert durch spikeartige Oberflächenstrukturen, die durch
die Glykoproteine Hämagglutinin (HA) und Neuraminidase (NA) gebildet werden. Es sind 16
verschiedene HA und 9 NA bekannt.
Influenza-A-Viren werden nach Typ und Subtyp benannt, z.B. A(H3N2).
Bei der Influenza B gibt es keine Subtypen, aber seit Jahren zirkulieren weltweit zwei genetisch
unterschiedliche Linien (Yamagata-Linie und Victoria-Linie). Diese Unterscheidung bezieht sich,
wie bei den Influenza-A-Subtypen, auf die Oberflächenproteine.
Das HA ist die Hauptkomponente, die eine Immunantwort auslöst. Das zweite Hüllantigen, die
virale NA, spielt eine wichtige Rolle bei der Freisetzung neu gebildeter Viren aus der Zelle.
Bis April 2009 zirkulierten in der menschlichen Bevölkerung die Subtypen A (H1N1), A (H3N2)
sowie Influenza B, ab April 2009 verbreitete sich zusätzlich das pandemische Influenzavirus
A(H1N1) 2009, das sich in seiner Zusammensetzung vom bis dahin zirkulierenden Erreger des
Subtyps A(H1N1) wesentlich unterscheidet und dieses vermutlich auch ersetzen wird.
Infektionsweg
Infektiöses Material ist erregerhältiges, respiratorisches Sekret. Die Übertragung erfolgt
überwiegend durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten), kann aber auch durch Schmierinfektion
(Hände, Schleimhäute, Flächen) erfolgen.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt im Allgemeinen 1-2 Tage, max. 4 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Virusausscheidung erfolgt ab Auftreten erster klinischer Symptome, dauert im Mittel etwa 4- 5
Tage, ist aber abhängig vom Immunstatus des Patienten auch länger möglich.
Während der Dauer der Ansteckungsfähigkeit sind alle Influenza-bezogenen
Hygienemaßnahmen aufrecht zu erhalten.
Schutzimpfung
Zur Verhinderung einer Ansteckung von medizinischem Personal bzw. der Übertragung durch
infiziertes, medizinisches Personal wird generell die jährliche Influenza-Impfung empfohlen. Die
volle Ausbildung des Impfschutzes ist nach etwa 2 Wochen vorhanden.
Vorzugsweise sollte zur Betreuung von Influenzapatienten immunisiertes Personal eingesetzt
werden.
Ungeimpftem Personal ist die Schutzimpfung dringend anzuraten! (Dient dem
Selbstschutz als auch dem Schutz Dritter)
© IKM 2014
FRL 24: Influenza /Version 4.0
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FACHRICHTLINIE Nr. 24
Hygienemaßnahmen
Wartebereich
Separater Wartebereich für symptomatische PatientInnen (falls räumlich/organisatorisch möglich)
Bereitstellung von Schutzmasken und Händedesinfektionsmitteln mit einer entsprechenden
Anleitung zu deren Anwendung
Räumliche Unterbringung
Unterbringung gemäß Fachrichtinie 38- „Isolierung bei Tröpfchen assoziierten
Infektionserkrankungen“
Einzelisolierung, wenn möglich
 Gegebenfalls Kohortenisolierung mit räumlicher Trennung von
1) gesicherten Fällen
2) Verdachtsfällen und
3) nicht betroffenen Patienten
Falls eine entsprechende Isolierung nicht möglich ist, sollte der Mindestabstand zwischen den
Betten 1,5 2 m betragen (ev. Paravent als Barriere).
Unterweisung des/ der betroffenen PatientInnen zu Verhaltensregeln (Hustenetikette,…). Vor
bzw. beim Herumgehen im Zimmer bzw. vor Verlassen des Zimmers muss der Patient einen
chirurgischen Mund-Nasenschutz tragen und eine hygienische Händedesinfektion durchführen.
Persönliche Schutzausrüstung (personenbezogen!) bei direktem Patientenkontakt bzw.
potentiellen Kontakt mit potentiell infektiösen Sekreten und Exkreten
 Einmal-Schutzhandschuhe
 Einmal-Schürze bzw. -Mantel
 Chirurgische Mund-Nasen-Schutzmasken, besser FFP2- bzw. FFP3-Masken
(bei H5N1 mindestens FFP2)
 Schutzbrille bei tröpfchen-induzierenden Maßnahmen (offenes Absaugen, Intubation,
Bronchoskopie, etc.)
Händedesinfektion: siehe Fachrichtlinie 1 „Hygienische Händedesinfektion“
Entsorgung von infektiösem Material ohne Zwischenlagerung unmittelbar nach Patientenkontakt
in einem geschlossenen Behältnis im Patientenzimmer.
Reinigung, Desinfektion
Eine tägliche Wischdesinfektion der patientennahen (Handkontakt-) Flächen (Nachttisch,
Türgriffe etc.) bzw. nach (potentieller) Kontamination. Schlussdesinfektion nach Entlassung bzw.
Verlegung des Patienten.
Medizinische Geräte (Stethoskope, Blutdruckmessgeräte, Fieberthermometer, etc.) mit direktem
Patientenkontakt patientenbezogen verwenden bzw. unmittelbar nach Gebrauch desinfizieren.
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FRL 24: Influenza /Version 4.0
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FACHRICHTLINIE Nr. 24
Transport
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Ist ein Transport geplant, muss der Zielbereich vorab informiert werden
Kontakt zu anderen PatientInnen und BesucherInnen vermeiden
Mund-Nasen-Schutzmaske für den/die PatientIn
Mund-Nasen-Schutzmaske, besser FFP2- oder FFP3- Masken für das Transportpersonal,
wenn aus medizinischer Indikation der /die PatientIn keine Maske tragen kann
Händehygiene vor und nach Patiententransport
Nach erfolgtem Transport sorgfältige Reinigung und Desinfektion der Transportmittel und
der Kontaktflächen im Zielbereich
Besuch
Ein Besuch von an Grippe erkrankten PatientInnen ist nur nach Rücksprache
bei der Stationsleitung gestattet. BesucherInnen müssen vor Patientenkontakt einen MundNasenschutz anlegen. Dieser Mund- Nasenschutz ist während des Aufenthaltes in dem
Patientenzimmer aufzubehalten und nach Verlassen des Zimmers abzulegen. Nach dem
Ablegen ist eine Händedesinfektion durchzuführen.
Meldepflicht
Gemäß Epidemiegesetz BGBl. I Nr. 114/2006:
 Verdacht, Erkrankung und Todesfälle mit dem Influenzavirus A (H5N1)
Sowie zuletzt geändert durch BGBl II Nr. 363/2009:
 Erkrankungen an einer Infektion mit dem Influenzavirus A (H1N1), sofern die Erkrankung
eine stationäre Behandlung erfordert und der Infektionsnachweis durch eine
Laborbestätigung erbracht ist
 Todesfälle, wenn diese nachweislich im Zusammenhang mit einer laborbestätigten
Influenza A (H1N1) stehen
Wichtige Links bzw. Literaturquellen
http://www.rki.de
http://www.bmg.gv.at
http://www.krankenhaushygiene.at
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