FACHRICHTLINIE Nr. 24 Hygienemaßnahmen bei Erkrankung an Influenza Erreger Erreger der Influenza sind Orthomyxoviren, die in die Typen A, B und C unterteilt werden. Für den Menschen sind nur Influenza-A- (H1N1, H3N2, H5N1, etc.) und -B-Viren relevant. Influenza-A- und -B-Viren sind charakterisiert durch spikeartige Oberflächenstrukturen, die durch die Glykoproteine Hämagglutinin (HA) und Neuraminidase (NA) gebildet werden. Es sind 16 verschiedene HA und 9 NA bekannt. Influenza-A-Viren werden nach Typ und Subtyp benannt, z.B. A(H3N2). Bei der Influenza B gibt es keine Subtypen, aber seit Jahren zirkulieren weltweit zwei genetisch unterschiedliche Linien (Yamagata-Linie und Victoria-Linie). Diese Unterscheidung bezieht sich, wie bei den Influenza-A-Subtypen, auf die Oberflächenproteine. Das HA ist die Hauptkomponente, die eine Immunantwort auslöst. Das zweite Hüllantigen, die virale NA, spielt eine wichtige Rolle bei der Freisetzung neu gebildeter Viren aus der Zelle. Bis April 2009 zirkulierten in der menschlichen Bevölkerung die Subtypen A (H1N1), A (H3N2) sowie Influenza B, ab April 2009 verbreitete sich zusätzlich das pandemische Influenzavirus A(H1N1) 2009, das sich in seiner Zusammensetzung vom bis dahin zirkulierenden Erreger des Subtyps A(H1N1) wesentlich unterscheidet und dieses vermutlich auch ersetzen wird. Infektionsweg Infektiöses Material ist erregerhältiges, respiratorisches Sekret. Die Übertragung erfolgt überwiegend durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten), kann aber auch durch Schmierinfektion (Hände, Schleimhäute, Flächen) erfolgen. Inkubationszeit Die Inkubationszeit beträgt im Allgemeinen 1-2 Tage, max. 4 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit Die Virusausscheidung erfolgt ab Auftreten erster klinischer Symptome, dauert im Mittel etwa 4- 5 Tage, ist aber abhängig vom Immunstatus des Patienten auch länger möglich. Während der Dauer der Ansteckungsfähigkeit sind alle Influenza-bezogenen Hygienemaßnahmen aufrecht zu erhalten. Schutzimpfung Zur Verhinderung einer Ansteckung von medizinischem Personal bzw. der Übertragung durch infiziertes, medizinisches Personal wird generell die jährliche Influenza-Impfung empfohlen. Die volle Ausbildung des Impfschutzes ist nach etwa 2 Wochen vorhanden. Vorzugsweise sollte zur Betreuung von Influenzapatienten immunisiertes Personal eingesetzt werden. Ungeimpftem Personal ist die Schutzimpfung dringend anzuraten! (Dient dem Selbstschutz als auch dem Schutz Dritter) © IKM 2014 FRL 24: Influenza /Version 4.0 Seite 1 / 3 FACHRICHTLINIE Nr. 24 Hygienemaßnahmen Wartebereich Separater Wartebereich für symptomatische PatientInnen (falls räumlich/organisatorisch möglich) Bereitstellung von Schutzmasken und Händedesinfektionsmitteln mit einer entsprechenden Anleitung zu deren Anwendung Räumliche Unterbringung Unterbringung gemäß Fachrichtinie 38- „Isolierung bei Tröpfchen assoziierten Infektionserkrankungen“ Einzelisolierung, wenn möglich Gegebenfalls Kohortenisolierung mit räumlicher Trennung von 1) gesicherten Fällen 2) Verdachtsfällen und 3) nicht betroffenen Patienten Falls eine entsprechende Isolierung nicht möglich ist, sollte der Mindestabstand zwischen den Betten 1,5 2 m betragen (ev. Paravent als Barriere). Unterweisung des/ der betroffenen PatientInnen zu Verhaltensregeln (Hustenetikette,…). Vor bzw. beim Herumgehen im Zimmer bzw. vor Verlassen des Zimmers muss der Patient einen chirurgischen Mund-Nasenschutz tragen und eine hygienische Händedesinfektion durchführen. Persönliche Schutzausrüstung (personenbezogen!) bei direktem Patientenkontakt bzw. potentiellen Kontakt mit potentiell infektiösen Sekreten und Exkreten Einmal-Schutzhandschuhe Einmal-Schürze bzw. -Mantel Chirurgische Mund-Nasen-Schutzmasken, besser FFP2- bzw. FFP3-Masken (bei H5N1 mindestens FFP2) Schutzbrille bei tröpfchen-induzierenden Maßnahmen (offenes Absaugen, Intubation, Bronchoskopie, etc.) Händedesinfektion: siehe Fachrichtlinie 1 „Hygienische Händedesinfektion“ Entsorgung von infektiösem Material ohne Zwischenlagerung unmittelbar nach Patientenkontakt in einem geschlossenen Behältnis im Patientenzimmer. Reinigung, Desinfektion Eine tägliche Wischdesinfektion der patientennahen (Handkontakt-) Flächen (Nachttisch, Türgriffe etc.) bzw. nach (potentieller) Kontamination. Schlussdesinfektion nach Entlassung bzw. Verlegung des Patienten. Medizinische Geräte (Stethoskope, Blutdruckmessgeräte, Fieberthermometer, etc.) mit direktem Patientenkontakt patientenbezogen verwenden bzw. unmittelbar nach Gebrauch desinfizieren. © IKM 2014 FRL 24: Influenza /Version 4.0 Seite 2 / 3 FACHRICHTLINIE Nr. 24 Transport Ist ein Transport geplant, muss der Zielbereich vorab informiert werden Kontakt zu anderen PatientInnen und BesucherInnen vermeiden Mund-Nasen-Schutzmaske für den/die PatientIn Mund-Nasen-Schutzmaske, besser FFP2- oder FFP3- Masken für das Transportpersonal, wenn aus medizinischer Indikation der /die PatientIn keine Maske tragen kann Händehygiene vor und nach Patiententransport Nach erfolgtem Transport sorgfältige Reinigung und Desinfektion der Transportmittel und der Kontaktflächen im Zielbereich Besuch Ein Besuch von an Grippe erkrankten PatientInnen ist nur nach Rücksprache bei der Stationsleitung gestattet. BesucherInnen müssen vor Patientenkontakt einen MundNasenschutz anlegen. Dieser Mund- Nasenschutz ist während des Aufenthaltes in dem Patientenzimmer aufzubehalten und nach Verlassen des Zimmers abzulegen. Nach dem Ablegen ist eine Händedesinfektion durchzuführen. Meldepflicht Gemäß Epidemiegesetz BGBl. I Nr. 114/2006: Verdacht, Erkrankung und Todesfälle mit dem Influenzavirus A (H5N1) Sowie zuletzt geändert durch BGBl II Nr. 363/2009: Erkrankungen an einer Infektion mit dem Influenzavirus A (H1N1), sofern die Erkrankung eine stationäre Behandlung erfordert und der Infektionsnachweis durch eine Laborbestätigung erbracht ist Todesfälle, wenn diese nachweislich im Zusammenhang mit einer laborbestätigten Influenza A (H1N1) stehen Wichtige Links bzw. Literaturquellen http://www.rki.de http://www.bmg.gv.at http://www.krankenhaushygiene.at © IKM 2014 FRL 24: Influenza /Version 4.0 Seite 3 / 3