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Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Aviären
Influenza, der klassischen Geflügelpest oder „Vogelgrippe“
Von Dr. Alexandra Scope und Prof. Dr. Michael Hess
Klinik für Geflügel, Ziervögel, Reptilien und Fische
Veterinärmedizinische Universität Wien
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Der Erreger
Der Erreger der Aviären Influenza oder der klassischen Geflügelpest ist ein Influenzavirus
Typ A (Familie Orthomyxoviridae), wie auch die Grippeviren bei Mensch, Pferd, Schwein,
und anderen Tieren. Die Einteilung in Subtypen erfolgt nach den Oberflächenantigenen
Hämagglutinin (HA) und Neuraminidase (NA), die für die Infektion eine große Rolle spielen.
Das Hämagglutinin haftet an der Oberfläche der Zellen und ermöglicht gemeinsam mit der
Neuraminidase das Eindringen in die Zelle, wo die Vermehrung stattfindet. Die bisher
beschriebenen hoch pathogenen Virusstämme gehörten alle den Subtypen H5 und H7 an.
Bei gleichzeitiger Infektion mit zwei verschiedenen Virusstämmen kann es zu einer
„Durchmischung von Genomteilen“ kommen, es können dabei neue Subtypen mit
veränderten Eigenschaften entstehen.
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Woran erkennt man die klassische Geflügelpest?
Typische Symptome werden meist nur bei Hühnern und Puten gesehen. Die Tiere sind
plötzlich hochgradig matt, zeigen nervale Störungen und Schwellungen im Kopfbereich bis
zu Kreislaufversagen und Atemnot mit folgenden Todesfällen. Für die Diagnosestellung ist
immer ein Erregernachweis und dessen Charakterisierung erforderlich. Dies erfolgt in
nationalen Referenzlabors und dauert 1-2 Tage bis der Verdacht möglich ist, die endgültige
Bestätigung benötigt noch einige weitere Tage.
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Kann mein Papagei an der klassischen Geflügelpest erkranken?
Prinzipiell sind alle Vogelarten empfänglich, die höchsten Erkrankungs- und Todesraten
werden bei Hühnern und Puten. Aviäre Influenzaviren wurden bisher nur sehr selten bei
Papageien
nachgewiesen,
die
Infektionen
verliefen
symptomlos
bzw.
sehr
mild.
Erkrankungen von Wildvögeln sind selten, Wassergeflügel gilt jedoch als Reservoir und
Infektionsquelle
für
andere
Wildvögel,
Wirtschaftsgeflügel
und
Säugetiere.
Wassergeflügel bleibt oft symptomfrei und spielt somit eine Rolle in der Virusverbreitung.
Das
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Kann ich meinen Papagei impfen lassen?
Prinzipiell besteht auch für das Wirtschaftsgeflügel ein Impfverbot, das nur in Seuchenfällen
in einem definierten Gebiet unter strengen Auflagen aufgehoben werden kann. Die Impfung
schützt nicht vor der Infektion, sondern verhindert den Krankheitsausbruch. Da Papageien
klinisch nicht erkranken, ist eine Impfung nicht erforderlich, darüber hinaus sind die für das
Wirtschaftsgeflügel verwendeten Impfstoffe für Papageien nicht getestet.
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Wie könnte sich mein Papagei anstecken?
Die Virusausscheidung erfolgt mit dem Kot und Körpersekreten, die Infektion durch Einatmen
oder orale Aufnahme des Erregers. Theoretisch könnten sich Papageien durch den Kontakt
mit infizierten Wildvögeln infizieren.
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Soll ich meinen Papagei besser nicht ins Freie lassen?
Bis heute wurden in Österreich keine Infektionen mit Aviärer Influenza nachgewiesen.
Wildvögel
beherbergen
häufig
wenig
pathogene
Virusstämme
und
können
diese
ausscheiden ohne selbst zu erkranken. Als Präventionsmaßnahme wurde in einer
Verordnung zum Tierseuchengesetz beschlossen, dass alle als Haustiere gehaltenen
Geflügel ab 22. Oktober 2005 in geschlossenen Räumen gehalten werden müssen. Damit
sind auch alle als Heimtiere gehaltenen Ziervögel gemeint. Diese Auflage ist derzeit bis 15.
Dezember 2005 befristet.
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Kann ich mich anstecken?
Menschen erkranken zwar nur selten an aviären Influenzaviren, Infektionen mit hoch
pathogenen Virusstämmen können jedoch zu schwerem Krankheitsverlauf und Todesfällen
führen wie die Seuchenzüge in Hong Kong 1997 und Südostasien 2004 gezeigt haben. Die
Ansteckung erfolgte über Kontakt mit kranken Tieren oder Stallstaub (Geflügelbestände),
bisher wurde die Infektion nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Zuvor erhitzte
Lebensmittel (Fleisch, Ei) spielen bei der Übertragung keine Rolle.
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Welche Maßnahmen sind für Papageien vorgesehen, wenn die Krankheit in
Österreich ausbrechen sollte?
Der Krisenplan sieht keine speziellen Maßnahmen für Papageien vor. Die Vorgangsweise
wird der Situation angepasst erfolgen. Bereits ab 22. Oktober 2005 wurden alle Märkte,
Ausstellungen, und Vorführungen untersagt, bei denen Geflügel lebend gehandelt,
ausgestellt oder getauscht wird. Auch Klein- und Hobbybetriebe mit Geflügelhaltung sind
verpflichtet, sich bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren zu lassen.
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