Vogelgrippe / aviäre Influenza / Geflügelpest Krankheitserreger Alle Grippeviren werden in die Typen A, B und C unterteilt. Erreger der Vogelgrippe sind immer Viren des Typs A. Diese Influenzaviren besitzen an ihrer Oberfläche typische Eiweißverbindungen, die für ihre Wirkung verantwortlich sind: Hämagglutinin (H) und Neuraminidase (N). Diese Verbindungen lassen sich weiter unterscheiden. So kommt es zu bestimmten Bezeichnungen wie z.B. H5N1 (Vogelgrippe, die in 2006 erstmals in Deutschland nachgewiesen wurde) oder H1N1 (Schweinegrippe). Die gegenwärtig bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesene Variante heißt H5N8. Diese Form der Vogelgrippe gehört zu den für Vögel sehr gefährlichen Viren und wird deshalb auch als Geflügelpest bezeichnet. Gefährdete Vogelarten Grundsätzlich können alle Vogelarten infiziert werden. Verbreitet wird das Virus vor allem über wild lebende Wasservögel. Stärker gefährdet sind vor allem Hühner, Puten, Fasanen, Wachteln, Perlhühner. Tauben erkranken kaum, könnten aber zur Verbreitung des Erregers beitragen. Singvögel spielen bei der Übertragung des aktuellen Vogelgrippevirus offensichtlich keine Rolle. Über Greifvögel gibt es noch keine ausreichenden Erkenntnisse. Risiko für andere Haustiere Bisher sind Haustiere durch die Geflügelpest nicht besonders gefährdet. Katzen können sich mit dem Virus infizieren, wenn sie infizierte Vögel fressen. Eine Ansteckung von Menschen durch infizierte Katzen wurde aber bisher noch nicht nachgewiesen. Bis jetzt sind die möglichen Beutetiere der Katzen, wie Singvögel nicht als Virusträger des Geflügelpestvirus bekannt. Eine Infektion und Erkrankung von Hunden ist bisher nicht nachgewiesen. Ebenso sind pflanzenfressende Haustiere offenbar nicht gefährdet. Ansteckungsgefahr für den Menschen Es ist praktisch kaum möglich, dass sich Menschen infizieren. Sie stecken sich nur bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren an, und das äußerst selten. Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um zu erkranken. Weltweit gibt es bisher ca. 1500 Erkrankungsfälle. Eine Infektion beim Menschen ist in Deutschland noch nicht aufgetreten. Auch eine Virusübertragung über Vogelkot z.B. in Seen wird als äußerst unwahrscheinlich betrachtet. Wie auch bei anderen Viruskrankheiten spielt hier der hohe Verdünnungseffekt eine schützende Rolle. Beschwerdebild Die ersten Symptome treten in der Regel zwei bis fünf, evtl. bis zu 14 Tagen nach Infektion auf. Das klinische Bild ist gekennzeichnet durch schwere grippeähnliche Symptome wie hohes Fieber, Husten, Atemnot und Halsschmerzen. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es auch zu Durchfall, seltener auch zu Bauchschmerzen und Erbrechen. Im weiteren Verlauf der Erkrankung entwickelt sich meist eine Lungenentzündung, die zu Lungenversagen und Tod führen kann. Diagnosestellung die Diagnose erfolgt durch Untersuchung von Nasen-Rachensekret. Therapie Wie bei anderen Virusinfektionen erfolgt sie symptomatisch. Die nur gegen Bakterien wirksamen Antibiotika werden eingesetzt, wenn entsprechende bakterielle Zusatzinfektionen vorliegen oder ein schwerer Verlauf zu befürchten ist. Seit einigen Jahren stehen Medikamente zur Verfügung, die eine Virusvermehrung wirksam verhindern können. Dies setzt jedoch ihre Anwendung bis spätestens 48 Stunden nach Beginn der Symptome voraus. Impfung Die Geflügelpest ist eine Tierseuche. Der saisonale Grippeimpfstoff wirkt nicht gegen das Geflügelpestvirus H5N8. Aber: es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass sich ein Mensch gleichzeitig mit dem humanen Grippevirus und einem Geflügelpestvirus anstecken kann. Dann könnte sich das Virus so ändern, dass eine für den Menschen hochgefährliche Variante entsteht. Deshalb sollten Menschen mit beruflichem Kontakt zu Geflügel auch aus diesem Grund aktuell gegen die saisonale Grippe geimpft sein. zum Umgang mit Funden toter Vögel Das Auffinden einzelner toter Singvögel ist normal und als unkritisch zu betrachten. Sofern aus aktuellem Anlass über die Behörden keine anderen Hinweise ergehen, können sie über den Hausmüll entsorgt werden. Selbstverständlich gilt auch hier aus grundsätzlichen hygienischen Erwägungen, direkten Kontakt zu vermeiden. Kranke oder tote Vögel sollten grundsätzlich nicht berührt oder herumgetragen werden. Sollte infiziertes Nutzgeflügel in Betrieben gefunden werden, werden Sperr- und Beobachtungsbezirke im Umfeld ausgewiesen. In diesen Bereichen gelten besondere Vorgaben, über die das zuständige Veterinäramt aktuell informiert. Zum Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern letzte Änderung: November 2016 / 2 Grundsätzlich sollten auch zum Schutz vor anderen Erregern Geflügelfleisch und Eier ausreichend erhitzt werden. Erhitzen tötet auch das Virus ab. Beim Umgang mit rohem und gefrorenem Hühnerfleisch sollten die allgemeinen Hygienerichtlinien eingehalten werden. In Deutschland und den anderen EU-Staaten wurde zum Schutz der Verbraucher vorsorglich der Import von Geflügel, Geflügelfleisch, Geflügelfleischerzeugnissen (sofern nicht durch erhitzt) und Eiern aus den Staaten, in denen Geflügelpest in Geflügelbeständen auftrat, verboten. In Deutschland werden Höfe, auf denen die Geflügelpest auftritt, sofort gesperrt. Mehr Informationen? 0431 - 901Sachbearbeitung: 2108, 2117 Landeshauptstadt Kiel Ärztliche Beratung: 2120,2130,4222 Amt für Gesundheit Fleethörn 18-24 24103 Kiel [email protected]