I Merkblatt zur Klassischen Geflügelpest = Aviäre Influenza = „Vogelgrippe“ Stand der Information: 23.05.2006 Aufgrund der anhaltenden Gefährdung der einheimischen Geflügelbestände durch die fortschreitenden Ausbrüche der Klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI, Vogelgrippe) einige Kurzinformationen zu dieser hoch ansteckenden Geflügelerkrankung: Krankheitsursache: Bei der Klassischen Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Influenzaviren A (Orthomyxoviren), Subtypen H5 oder H7, verursacht wird. In den infizierten Gebieten wurde der Typ H5N1 isoliert, der für Hühner und Puten hoch pathogen ist. Auch für den Menschen besteht die Gefahr einer Ansteckung, die in der Regel zu milden grippeähnlichen Symptomen führt, in besonderen Ausnahmefällen aber auch tödlich verlaufen kann. Aktuelle Situation: Seit Ende des Jahres 2003 gab es in mehreren Ländern Südostasiens bei Geflügel Ausbrüche der AI in der für Geflügel hoch ansteckenden Form H5N1. In den betroffenen Ländern wurden bisher mehr als 200 Mio Tiere getötet bzw. starben an der Krankheit. Bis Mai 2006 ist der Erreger über Russland und die Türkei infolge des Wildvogelzuges in weite Teile Europas und auch nach Deutschland vorgedrungen. Bisher wurde in Deutschland der Erreger in Wasservögeln (Schwänen, Enten, Gänsen), Möwen und Greifvögeln sowie in drei streunenden Hauskatzen und einem Steinmarder nachgewiesen. Im April trat H5N1 erstmals in einem Wirtschaftsgeflügelbestand bei Puten in der Nähe von Leipzig auf. Sämtliches Geflügel im Sperrbezirk wurde umgehend gekeult. Empfängliche Tierarten: Alle Geflügelarten (Hühner, Puten, Enten, Gänse, Perlhühner, Wachteln) sowie Tauben und Wildvögel sind für die Krankheit empfänglich. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt (Sekrete des Nasen-Rachenraumes, Kot), aber auch über die Luft übertragen, so dass sich die Infektion rasch ausbreiten kann. Die Virusverschleppung erfolgt großräumig durch frei lebende Vögel, vor allem Wildenten oder Wildgänse, aber auch durch andere belebte (Mensch, Schadnager, Insekten) und unbelebte (Fahrzeuge, Verpackungsmaterial, Transportbehälter, Einstreu, Staub) Vektoren. Der Erreger überlebt in der Umwelt in kalter, feuchter Umgebung länger als in warmer, trockener. UV-Strahlung inaktiviert das Virus innerhalb kurzer Zeit. Bei 15-20° C bleibt das Virus mehrere Tage infektiös, bei 4° C deutlich länger. Außer bei Vögeln führen Influenza A – Viren auch bei Menschen sowie Pferden, Schweinen, Hunden, Katzen, Walen und Robben zu Erkrankungen. Gefährdung des Menschen: Menschen können sich mit dem Erreger der Geflügelpest durch intensiven Kontakt mit kranken oder an Geflügelpest verendeten Tieren und deren Ausscheidungen anstecken. Deshalb sollten Augen, Nase und Mund vor einer Infektion durch virushaltige Tröpfchen oder Staub geschützt werden. Influenzaviren sind hitzeempfindlich und werden beim Kochen (> 70 °C) sicher zerstört. Deshalb ist der Verzehr von durchgegartem Geflügelfleisch und gekochten Eiern ungefährlich. Bei einer Infektion des Menschen kann es zu Bindehautentzündungen oder zu grippeähnlichen Symptomen kommen, in Ausnahmefällen auch zu schwerer Lungenentzündung mit Todesfolge. Gefährdung von Hunden und Katzen: Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft können sich Katzen mit dem Erreger H5N1 infizieren. Neben Berichten aus Asien, in denen Hauskatzen und in Zoos gehaltene Wildkatzen nach intensiver Fütterung mit infiziertem Frischgeflügel an einer H5N1 – Infektion verendet sind, trat Ende Februar ein erster Fall einer mit H5N1-infizierten Hauskatze in Rügen auf. Klinisch äußert sich die H5N1-Infektion in einer systemischen Infektion unter Beteiligung des unteren Respirationstraktes. Impfstoffe für Katzen zum Schutz vor der AI gibt es derzeit nicht. Der für Geflügel vorhandene Impfstoff ist nicht für Katzen geeignet und nicht zugelassen. Zum Schutz vor einer Infektion sollten Katzen in Gegenden, in denen die AI bei Wildvögeln nachgewiesen worden ist, keinen Freigang mehr erhalten. Unabhängig davon sollten Katzen durch geeignete Methoden (z.B. Tragen eines Glöckchens am Halsband) daran gehindert werden, Singvögel zu jagen. Eine Infektion des Menschen über infizierte Katzen oder Hunde ist nach derzeitigem Stand der Erkenntnis offenbar unwahrscheinlich, Katzen spielen auch bei der Verbreitung der Infektion epidemiologisch bisher keine Rolle. Krankheitssymptome beim Geflügel: Die Inkubationszeit beträgt ca. 3 bis 10 Tage. Die Krankheitssymptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Infizierte Hühner und Puten zeigen deutlich reduzierte Futter- und Wasseraufnahme, drastischen Abfall der Legeleistung, struppiges Gefieder, Teilnahmslosigkeit, hohes Fieber, zentralnervöse Störungen, Durchfall, Ödeme an Kopf, Hals und Beinen, Zyanose, Atemnot, typische Atemgeräusche wie Niesen und Schnorcheln sowie plötzlich auftretende, zahlreiche Todesfälle (bis zu 90 % Mortalität). Prophylaxe: Eine Schutzimpfung gegen die klassische Geflügelpest ist in Deutschland derzeit nicht möglich: aufgrund der Geflügelpest-VO sind Impfungen grundsätzlich verboten. Wenn es die Seuchenbekämpfung erfordert, können aber von den zuständigen Behörden Impfungen angeordnet oder Ausnahmegenehmigungen für Impfungen durch die EU erteilt werden. Entsprechende Impfstoffe für Geflügel sind von Intervet verfügbar. Menschen müssen einen ungeschützten Kontakt mit erkrankten Vögeln durch geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille vermeiden. Personen, die sich in betroffenen Gebieten aufhalten und Kontakt zu Geflügelhaltungen haben, wird eine Influenza-Schutzimpfung empfohlen. Dadurch soll eine Doppelinfektion mit aviärem und humanem Influenzavirus vermieden werden. Bekämpfungsmaßnahmen: Es gibt keine Therapiemöglichkeit für die AI. Deshalb muss der Kontakt mit frei lebenden Vögeln, insbesondere Wassergeflügel, unbedingt vermieden werden. Sämtliches Geflügel, unabhängig von der Zahl der Tiere und dem Verwendungszweck, sollte deshalb bis auf weiteres – wenn möglich – in geschlossenen Ställen gehalten werden. Bei einem Ausbruch der Seuche ist zur Eliminierung der Infektionsquellen die Tötung und unschädliche Beseitigung des betroffenen seuchenverdächtigen Geflügels erforderlich und wird behördlich angeordnet. Zusätzliche aktuelle Informationen und links zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie unter: www.intervet.de und www.avian-influenza.com. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen der Intervet-Außendienst oder der wissenschaftliche Informationsdienst unter Tel. 089-31006-260 gerne für detaillierte Auskünfte zur Verfügung. Intervet Deutschland GmbH, Postfach 1130, 85701 Unterschleißheim 2