Amt der Tiroler Landesregierung Landessanitätsdirektion || MERKBLATT ZUR GEFLÜGELPEST AUS HUMANMEDIZINISCHER SICHT HYGIENEMASSNAHMEN FÜR GEFLÜGELHALTER Die Klassische Geflügelpest ist eine akute, für Geflügel äußerst ansteckende Tierseuche, die bei allen Geflügelarten auftritt und durch unterschiedliche Influenza A-Viren ausgelöst werden kann. Infizierte Tiere scheiden die Viren in hohen Konzentrationen mit allen Körpersekreten (Kot, Speichel, Tränenflüssigkeit) aus, wobei insbesondere der Kot eine hohe Viruskonzentration aufweist. Das Vogelgrippevirus ist nur sehr schwer infolge der Artenbarriere auf den Menschen übertragbar und unterscheidet sich dadurch von menschlichen Grippeviren, die jedes Jahr eine Erkrankungswelle auslösen. Das Risiko einer Infektion mit der Geflügelpest kann für den gesunden Menschen als gering angesehen werden, da große Virusmengen erforderlich sind, um sich zu infizieren. Ein direkter Kontakt mit den infizierten Tieren, deren Ausscheidungen oder verunreinigten Produkten bzw. Materialien erscheinen für eine Übertragung erforderlich zu sein. Das Vogelgrippevirus wird überwiegend durch Einatmen verunreinigter Staubpartikel (Vermeidung von Staubentwicklung!) oder Tröpfchen übertragen. Das Virus kann aber auch durch Schmierinfektionen mit virushaltigen Ausscheidungen auf Schleimhäute übertragen werden. Tätigkeiten mit einem möglichen direkten Kontakt zu dem Erreger: • Aufenthalt in Tierhaltungsbereichen mit gesicherter Geflügelpest (wenn nicht sachgerecht desinfiziert wurde, bis 6 Wochen nach Ausstallung betroffener Tiere) • in der Veterinärmedizin einschließlich der Sektion erkrankter oder krankheits-verdächtiger Tiere • Tötung und Entsorgung (vor allem bei Staubentwicklung!) • bei der Tierkörperbeseitigung • bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in kontaminierten Bereichen • in der Forschung Personen, die engen Kontakt zu erkranktem Geflügel haben, sollten geeignete Schutz-maßnahmen ergreifen. Tierhaltungsbereiche, in denen sich erkrankte oder krankheitsverdächtige Tiere aufhalten, dürfen nur von den für die erforderlichen Arbeiten notwendigen Beschäftigten betreten werden, deren Zahl auf das Mindestmaß zu beschränken ist. Vor dem Betreten der Tierhaltungsbereiche ist spezielle Kleidung sowie persönliche Schutzausrüstung anzulegen, die vor Verlassen des Bereiches abgelegt und in dicht schließenden Behältnissen so aufbewahrt und einer fachge-rechten Reinigung/Desinfektion oder der Entsorgung zugeführt werden muss, dass es zu keiner Verschleppung von Krankheitserregern kommen kann. Hierzu gehören insbesondere • körperbedeckende Arbeitskleidung (z.B. Overall ggf. Einmalschutzanzüge), • eine die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung, • geeignete desinfizierbare Stiefel (z.B. Gummistiefel), • flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Schutzhandschuhe, • soweit eine Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann, partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 SL, vorzugsweise mit Ausatemventil, • Augenschutz, z.B. in Form einer eng anliegenden Schutzbrille mit Seitenschutz. Für Personen, die erkrankte oder verendete Wildvögel bergen, d.h. Polizei, Feuerwehr sowie weiteres dafür eingesetztes Personal gelten die Maßnahmen entsprechend. Nach dem vorher geübten ordnungsgemäßen Ablegen der Arbeits-/Schutzkleidung sind die Hände zu desinfizieren (3 ml eines virenabtötenden Händedesinfektionsmittels für 30 sec verreiben) Eine vorbeugende Einnahme eines virenhemmenden Mittels (Oseltamivir, 75 mg pro Tag) wird während der ganzen Periode des Arbeitens mit einem erkrankten Geflügelbestand bis 7 Tage nach letztem Kontakt mit einer möglichen Infektionsquelle empfohlen. Beim akuten Auftreten von Krankheitssymptomen, wie Bindehautentzündungen und den grippeähnlichen Symptomen Fieber, Atemnot und Husten nach Aufenthalt oder Tätigkeiten in den Gefährdungsbereichen (Inkubationszeit 2 – 14 Tage, im Mittel 7 Tage) ist eine ärztliche Vorstellung mit dem Hinweis auf den beruflichen Kontakt zu infizierten oder krankheitsver-dächtigen Tieren, Menschen oder Materialien notwendig. Durch eine frühzeitige Diagnose und Einleitung einer antiviralen Therapie können schwere Krankheitsverläufe abgeschwächt werden. Kinder sind darüber aufzuklären, mit Vögeln keinesfalls zu spielen und kranke oder tote Vögel nicht zu berühren. Mit Kot verschmutzte Orte sind zu meiden. Grundsätzlich ist häufiges Händewaschen mit Seife, besonders vor dem Essen, anzuraten. Aus Gründen des allgemeinen Bevölkerungsschutzes ist eine Impfung mit dem aktuellen humanen Impfstoff jedenfalls für alle Beteiligten zu empfehlen. Nach heutigem Wissensstand ist der direkte Kontakt mit Geflügel der weitaus wichtigste Über-tragungsweg des Virus vom Geflügel auf den Menschen. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sollte besonders auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten geachtet werden. Da das Virus ausgesprochen empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist, gelten gut durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich. Gut durcherhitzt ist Fleisch, wenn eine Kerntemperatur von mindestens 70°C bei der Erhitzung erreicht wird. Das ist für den Verbraucher daran erkenntlich, dass das Fleisch keine rote bzw. rosa Farbe mehr hat und kein roter Fleischsaft austritt. Verbraucher sollten vorsorglich auf den Verzehr roher Eiprodukte (Eischnee, Tiramisu etc.) verzichten. Bei gekochten Eiern sollte darauf geachtet werden, dass sowohl Eiweiß als auch Eigelb fest sind. Quellen: 1. Bundesinstitut für Risikobewertung, FAQ 15.02.2006 (www.BfR.de); 2. Robert Koch Institut (www.rki.de) 3. European Centre for Disease Prevention and Control (www.ecdc.eu.int) 4. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (www.ages.at): Infotelefon Mo.-Fr. (Werktags) von 8 Uhr bis 17 Uhr: 050555 – 666