Geflügelpestfolder für Reisende, Deutsch, Stand März 2009

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Information für Reisende und Touristen Folgende Maßnahmen sollten von Reisenden eingehalten werden Seit 2004 kommt es in verschiedenen Ländern vermehrt zum Ausbruch der Geflügelpest („Vogelgrippe“). Eine Ansteckung des Menschen an einem infizierten Tier ist grundsätzlich möglich, kommt allerdings selten und nur bei sehr engem Kontakt zwischen Tier und Mensch vor. Vor der Reise •
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Im Verlauf der Jahre 2005 bis 2008 kam es zu einer weiteren Ausbreitung des Virus in den Vogel‐ bzw. Geflügelbeständen in einigen Ländern Europas. Eine Reise in die betroffenen Länder ist weiterhin möglich, es sollten aber einige Hinweise beachtet werden, um eine Ansteckung und vor allem eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern. Der Seuchenerreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Produkte wie Eier und Geflügelfleisch oder durch Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden. Reisende können unbeabsichtigt den Erreger dieser Krankheit einschleppen! Wenn Sie in eine Region reisen, die von der „Vogelgrippe“ betroffen ist, reden Sie bitte mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin über die Verschreibung und Mitnahme eines Neuraminidase‐
Hemmers für den Fall einer Infektion. Während der Reise •
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Für weitere Informationen rufen Sie die Info‐Hotline der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) unter 050 555 555. •
Weblinks: www.bmg.gv.at
www.ages.at •
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Vermeiden Sie Kontakt mit lebendem und totem Geflügel und Geflügelprodukten. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf den Besuch von Märkten, auf denen Geflügel oder Eier gehandelt werden sowie von Tierfarmen in den betroffenen Ländern. Wenn Sie dennoch Märkte besuchen, auf denen auch lebendes Geflügel oder Vögel angeboten werden, sorgen Sie bitte danach für eine gründliche Reinigung von Schuhen und Kleidung. Vermeiden Sie mit Vogelkot verschmutzte Plätze, denn das Virus tritt besonders stark in den Exkrementen von Vögeln auf. Transportieren Sie Schuhe und Kleidung in geschlossenen Plastiksäcken, wenn eine Reinigung vor Ort nicht möglich ist. Verzichten Sie auf den Genuss von rohem bzw. nicht ausreichend erhitztem Geflügelfleisch. Geflügelfleisch und Eier, die ausreichend durcherhitzt (über 70° Celsius) wurden, stellen nach derzeitigem Wissensstand kein Risiko dar. Besuchen Sie bitte keinen Geflügelbetrieb in der EU, bevor Schuhe und Kleidung gereinigt wurden. Beachten Sie genau die Einfuhrverbote im Reiseverkehr. Sollten Sie während oder nach der Reise erkranken (plötzliches Fieber, Husten, Atemnot), suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf und teilen Sie ihm mit, wo Sie waren und ob Sie Kontakt mit Vögeln oder Geflügel hatten. Einfuhrkontrollen und Mitnahme im Reiseverkehr Für die Einfuhr von Geflügel, Geflügelfleisch und Geflügelprodukten im Reiseverkehr aus Drittstaaten in die EU gelten folgende Bestimmungen: • Es ist Reisenden verboten, aus allen Drittländern lebendes Geflügel (Hühner, Gänse, Enten, Puten, Wachteln, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben und Laufvögel) in die EU einzuführen! • Es ist Reisenden verboten, aus allen Drittländern Fleisch und Fleischerzeugnisse von Geflügel, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden und Wild in die EU einzuführen. • Aus allen Drittländern dürfen nicht mehr als fünf Vögel (kein Geflügel) im Reiseverkehr in die EU eingeführt werden. Es ist eine Kontrolle durch eine(n) Grenztierarzt/ärztin erforderlich. Dazu sind ein Veterinärzertifikat und eine Erklärung des Besitzers/der Besitzerin mitzuführen! • Die Einhaltung der Bestimmungen wird von den Grenzkontrollorganen überwacht, beschlagnahmte Waren werden auf Kosten der Reisenden vernichtet, zusätzlich werden Strafen verhängt. • Informationen zu speziellen Themen wie z.B. Einfuhr von Jagdtrophäen finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums unter: www.bmg.gv.at Empfehlung des Gesundheitsministers Zu Ihrem eigenen Schutz und zur Sicherheit der heimischen Geflügel‐
bestände bitte ich Sie, die Hinweise in diesem Flugblatt zu beachten. •
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Wenn Sie während eines Aufenthaltes in einem von Geflügelpest betroffenem Land oder nach Abschluss der Reise bei sich oder Ihren Mitreisenden grippeähnliche Symptome bemerken (z.B. plötzliches Fieber, Husten, Atemnot), suchen Sie bitte sofort eine/n Arzt/Ärztin auf. Nach einem Aufenthalt in einem von Geflügelpest betroffenen Land reinigen Sie gründlich die Schuhe und die Kleidung, die Sie im Ausland getragen haben, und besuchen Sie mindestens sieben Tage keine Geflügelbetriebe.
Ihr GEFLÜGELPEST („VOGELGRIPPE“) Information für Reisende Informationsstand März 2009 Rechtlicher Hinweis: Dieses Papier erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne jede Gewähr. 
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